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Zum 1. März 2019 treten wieder einige Änderungen in Kraft, die auch Versicherungen und Finanzen betreffen. Die Mütterrente wird angehoben — und Mofa-Fahrer müssen ihr Kennzeichen ändern.

Wenn am Freitag der neue Monat anbricht, dann werden auch wieder einige Änderungen des Gesetzgebers wirksam. Das betrifft auch erneut die Finanzen. So können sich Frauen mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, über etwas mehr Mütterrente freuen, wenn sie Anspruch darauf haben. Angepasst werden nun vor allem die Renten der Bestandsrentner, während in der Regel Neurentner schon seit dem Jahresbeginn den höheren Betrag erhalten. Aber keine Sorge: Die Mütterrente wird rückwirkend zum 1. Januar ausgezahlt.

Für die Erziehungszeiten der vor 1992 geborenen Kinder erhalten die Mütter (und Väter, wenn sie das Kind erzogen haben) nämlich seit Januar einen halben Rentenpunkt zusätzlich angerechnet. In Westdeutschland bedeutet das 16,02 Euro mehr pro Monat und Kind, in Ostdeutschland 15,35 Euro, so berichtet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite.

Wirklich tätig werden müssen die Mütter hierfür nicht: die Mütterrente wird automatisch erhöht. Grundsätzlich ist kein gesonderter Antrag für die Mütterrente erforderlich, lediglich Pflege- und Adoptiveltern müssen beim Rentenversicherungs-Träger einen formlosen Antrag stellen. Wenn das Geld nicht berechnet wird, sollte man sich aber dennoch danach erkundigen, da bei der Berechnung der Renten auch Fehler passieren.

Neues Kennzeichen für Mofas und Krads

Aktiv werden muss nun auch, wer mit seinem Mofa auf die Straße will und noch kein neues Nummernschild hat. Denn die Krad-Kennzeichen verlieren wie jedes Jahr Ende Februar ihre Gültigkeit und müssen entsprechend getauscht werden. Mit den blauen Nummernschildern sollte dann niemand mehr auf die Straße, denn das bedeutet eine Straftat. Stattdessen ist grün die Farbe der Saison. In der Regel ist nur ein Schreiben an den Versicherer notwendig, um das neue Nummernschild zu erhalten. Viele bieten den Service mittlerweile auch per App an.

Aufpassen müssen auch Unternehmer aus dem Baugewerbe. Zum März tritt ein neuer Mindestlohn für Facharbeiter in Kraft: statt 14,95 Euro in West wird er auf 15,20 Euro erhöht. In Ostdeutschland müssen mindestens 12,20 Euro gezahlt werden, hier ist der Mindestlohn niedriger. Berlin nimmt mit 15,05 Euro eine Sonderstellung ein. Auch hier können Verstöße hart bestraft und im schlimmsten Fall als Straftat eingestuft werden.

Laut Deutscher Rentenversicherung kann die Mütterrente negative Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente haben. Dies resultiert daraus, dass die Mütterrente sozialrechtlich als Einkommen gewertet wird – und Freibeträge überschritten werden können.

Wer eine Witwenrente erhält, profitiert unter Umständen weit weniger von der schwarz-roten Rentenreform als andere. Da die Rente im Sozialrecht als Einkommen gewertet wird, kann es nämlich passieren, dass durch die damit verbundene Rentenerhöhung der Freibetrag von derzeit 755,30 Euro (im Osten 696,70 Euro) überschritten wird. Dann wird die Mütterrente zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet und kann diese mindern. Wie gewonnen, so zerronnen!

Unterm Strich gibt es für Betroffene mehr Rente

Unterm Strich dürfte trotzdem ein Plus bei den Rentenbezügen der betroffenen Frauen (und Männer) stehen, wie die Rentenversicherung berichtet. Nur fällt es eben deutlich niedriger aus, so dass viele RentnerInnen enttäuscht sind. Mit der Mütterrente sollen Erziehungsleistungen stärker honoriert werden: in den alten Bundesländern gibt es „normalerweise“ monatlich 26,39 Euro mehr auf dem Konto, im Westen 28,61 Euro.

Unterschieden wird zwischen einer kleinen und großen Witwenrente. Nach dem neuen Hinterbliebenengesetz beträgt die kleine Witwenrente 25 Prozent der Versichertenrente, die große hingegen 55 Prozent.

Die große Witwenrente kann geltend gemacht werden, sofern der Hinterbliebene das 47. Lebensjahr vollendet hat, die Betroffenen erwerbsgemindert sind oder ein minderjähriges Kind erziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass der verstorbene Ehepartner mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat oder durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorzeitig die Wartezeit erfüllte.

Mit den aktuell verschickten Rentenbescheiden sorgt die Deutsche Rentenversicherung für Verwirrung bei vielen Ruheständlern. Der Grund: die verbesserte Mütterrente für Erziehungsleistungen vor 1992 ist in dem Schreiben noch nicht enthalten. Rentner sollten sich deshalb aber keine Sorgen machen.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat vor wenigen Tagen die aktuellen Rentenbescheide verschickt – und sorgt damit bei vielen Müttern und Vätern für Verwirrung. Denn beim flüchtigen Lesen drängt sich der Eindruck auf, als sei die neue Mütterrente der schwarz-roten Koalition bereits berücksichtigt – allerdings mit einem sehr geringen Betrag. Dies ist aber nicht der Fall, wie der Nachrichtensender n-tv berichtet.

„Das Schreiben löst unnötige Nachfragen und Misstrauen aus“, klagt die Präsidentin der Sozialverbandes VdK, Ulrike Maschner, in der Rheinzeitung. Seit Tagen laufen bei den Rentenberatern die Telefone heiß, weil nun viele Mütter und Väter fürchten, bei der Rentenreform leer auszugehen. Selbst für Experten sei das Schreiben äußerst missverständlich.

Die Reform der Mütterrente bewirkt, dass Erziehungsleistungen von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bei den Altersbezügen ihrer Mütter (und Väter) zukünftig stärker berücksichtigt werden. Im Osten wird sich die Rente für die Betroffenen dadurch um 26,39 Euro im Monat, im Westen um 28,61 Euro erhöhen. Einen Antrag müssen die Rentner hierfür nicht stellen – die Änderungen werden automatisch angepasst, wie die Rentenversicherung informiert.

Erhöhung der Mütterrente fehlt in aktuellen Rentenbescheiden

Was aber lief schief bei den aktuellen Rentenbescheiden? Weil die Deutsche Rentenversicherung mit der Umsetzung der Reform überfordert ist, weisen die aktuellen Rentenbescheide die Erhöhung der Mütterrente noch nicht aus. Die Schreiben informieren lediglich über die Rentenanpassung, die zum 01. Juli 2014 stattgefunden hat, wonach die Renten im Westen um 1,67 Prozent erhöht werden, im Osten um 2,53 Prozent. Zur Neuberechnung der Bezüge fehlte schlicht die Zeit.

Als besonders missverständlich entpuppt sich dabei, dass in den aktuellen Rentenbescheiden so getan wird, als würde weiterhin die alte Regelung bezüglich der Mütterrenten gelten – als habe es eine schwarz-rote Rentenreform nie gegeben. Demnach wäre auch die bisherige Mütterrente zum 01. Juli um wenige Cent angehoben worden.

Nur wer den Rentenbescheid aufmerksam liest, erfährt im Kleingedruckten, dass der Zuschlag aus der „Höherbewertung von Zeiten der Kindererziehung für Geburten vor 1992“ noch gar nicht enthalten ist. Diese verbesserten Mütterrenten würden den Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt, heißt es in dem Bescheid.

Keine Sorge: Die Mütterrente kommt mit Verspätung!

Ruheständler, die den aktuellen Rentenbescheid zugeschickt bekamen und die Erhöhung ihrer Mütterrente dort nicht wiederfinden, sollten sich also keine Sorgen machen. Sie erhalten später einen neuen Bescheid, bei dem die Änderungen entsprechend eingerechnet sind.

Und auch wer das Geld nicht pünktlich zum 01. Juli 2014 überwiesen bekam, sollte sich nicht grämen. Wegen der bürokratischen Herausforderungen wird sich die Auszahlung ebenfalls um einige Monate verzögern, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Die Leistungen werden aber rückwirkend ausgezahlt. Von der verbesserten Mütterrente werden rund 9,5 Millionen Mütter und 200.000 Väter profitieren.

Die Bundesregierung hat eine Anhebung der Mütterrente beschlossen, um Erziehungszeiten bei der Rentenhöhe besser zu bewerten. Doch bevor die ersten Mütter davon profitieren können, müssen sie noch warten: die Deutsche Rentenversicherung ist mit der Umsetzung des Reformvorhabens überfordert.

Erziehungsleistungen bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, sollen bei der Rente ihrer Mütter (und Väter) zukünftig stärker berücksichtigt werden. Dafür bekommen die Mütter zukünftig ein extra Jahr für die Kindererziehung auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Im Osten wird sich die Rente für die Betroffenen um 26,39 Euro im Monat erhöhen, im Westen um 28,61 Euro. Dies sieht das sogenannte RV-Leistungsverbesserungsgesetz der Großen Koalition vor.

Aber bevor die Mütter in den Genuss einer höheren Rente kommen, müssen sie sich noch eine Weile gedulden. Denn die Deutsche Rentenversicherung ist mit der Umsetzung der Mütterrente schlichtweg überfordert. Wegen der hohen Zahl an Betroffenen werde noch zusätzliche Zeit benötigt, um die neuen Rentenbescheide berechnen und verschicken zu können, erklärte Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung, im Gespräch mit der Rheinischen Post.

Wohl ab Spätsommer, spätestens jedoch Ende diesen Jahres sollen dann alle Mütter die höhere Rente auf ihrem Konto haben. Einen Antrag müssen die Ruheständler hierfür nicht stellen, wie die Rentenversicherung mitteilt: die Neuberechnung geschehe automatisch. Auch muss sich keiner Sorgen machen, sollte die höhere Rente nicht wie geplant am 01. Juli überwiesen werden. Wer die Erhöhung zu spät erhält, bekomme ausstehende Beträge rückwirkend ausgezahlt.

Die Erhöhung der Mütterrente steht jenem Elternteil zu, auf dessen Konto bereits ein Jahr für die Kindererziehung gutgeschrieben wurde. Diese Regelung ist zum Beispiel bei Scheidungskindern wichtig. Haben Väter etwa im Zuge einer Scheidung Rentenanwartschaften an ihre Ex-Frau abgegeben, gehen sie auch diesmal leer aus. Wer das ungerecht findet, kann eventuell vor einem Familiengericht den Versorgungsausgleich neu anfechten – zuvor sollten sich Betroffene aber von einem Anwalt beraten lassen.

Nachfolgende Generationen werden voraussichtlich mit niedrigeren Altersbezügen auskommen müssen, wie Rentenexperten warnen. Der Grund hierfür ist die Alterung der Bevölkerung sowie die damit verbundene Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent des Nettolohns in 2030. Da kann es nicht schaden, auch privat etwas auf die hohe Kante zu legen. Welche Vorsorgemöglichkeiten es für die Alterssicherung gibt, darüber klärt ein Beratungsgespräch auf.