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Eine Studie des Bundeskartellamts kommt zu dem Ergebnis, dass Vergleichsportale im Internet durchaus Probleme mit der Transparenz haben. Das gilt auch für jene untersuchten 17 Anbieter, die den Versicherungsvergleich anbieten. Auf eine ganze Reihe von Fallstricken gilt es zu achten.

Am Donnerstag hat das Bundeskartellamt einen Abschlussbericht präsentiert, der eine sogenannte Sektoruntersuchung von Vergleichsportalen zusammenfasst. Mehr als zwei Jahre lang haben Deutschlands oberste Wettbewerbshüter Daten und Informationen zusammengetragen. Anlass der Untersuchung war der Verdacht, dass die Anbieter nicht immer sauber arbeiten, etwa was Produkt- und Tarifrankings angehen. Wie bestimmte Empfehlungen entstehen, sei intransparent, so die Ausgangsthese der Studie. Und zum Teil bestätigten sich die Vermutungen.

Die meisten “Versicherungsvergleichsportale” sind Makler

Tatsächlich konnte die Behörde Punkte ausfindig machen, bei denen es mit der Transparenz der Portale hapert. Dafür wurden die Vergleichsanbieter mit umfangreichen Fragenkatalogen konfrontiert, die sie wahrheitsgemäß beantworten mussten.

Speziell beim Versicherungsvergleich war ein Interessenkonflikt schnell gefunden. Fast alle Anbieter sind als Versicherungsmakler registriert. Das muss nichts Schlechtes bedeuten, im Gegenteil: daraus resultieren auch zahlreiche Rechte des Kunden. So ist das Portal auch verpflichtet, sich um die eigene Kundschaft zu kümmern. Aber das heißt: In der Regel kooperieren die Portale nur mit Versicherern, die eine Provision zahlen. Mehr als neunzig Prozent aller Einnahmen erzielen die Online-Anbieter im Schnitt mit Provisionen.

Eine weitere Erkenntnis: Wichtige Versicherer meiden den Vertriebsweg über Vergleichsportale, weil hier die Abschlussprovisionen besonders hoch sind. Das sollten Verbraucher bedenken, wenn sie dort Tarife vergleichen. Und nicht alle Assekuranzen bieten ihre Verträge überhaupt für den Online-Abschluss an. Manche Angebote sind an persönliche Beratung gebunden. Die Konsequenz: Keineswegs findet man im Netz einen vollständigen Marktvergleich.

“Eine vergleichsweise niedrige Marktabdeckung ergab sich insbesondere bei Vergleichsportalen in den Bereichen Versicherungen, Hotels und Kredite”, so lautet ein wichtiges Fazit der Studie. Zwei Beispiele: In der privaten Haftpflichtversicherung beträgt die Marktabdeckung im Schnitt 55 Prozent, bei der Hausratversicherung 56 Prozent. Das ist etwas mehr als die Hälfte der Tarife.

Kooperationen schwer zu durchschauen

Noch ein Ergebnis der Untersuchung: Viele Vergleichsportale kooperieren nicht direkt mit den Versicherern, sondern haben einen Kooperationspartner zwischengeschaltet. Dieser ist es, der oft auch die Software für den Vergleich bereithält. Auch auf die Tarifdaten der Versicherer können die Webanbieter in der Regel nicht direkt zugreifen, sondern mittels Kooperationen. Hier bemängelt das Bundeskartellamt, für den Kunden sei kaum zu durchschauen, welches Vergleichsportal mit welchem Partner kooperiere.

Warum aber sollte das für die Kunden überhaupt wichtig sein? Ganz einfach: Weil die Wahl des Partners auch das Produktranking und damit Empfehlungen beeinflussen kann. Um das am konkreten Fall zu verdeutlichen: Viele Versicherungskunden greifen auf mehrere Vergleichsportale zurück, um sich auch aus einer zweiten oder dritten Quelle zu überzeugen, ob der empfohlene Tarif tatsächlich spitze ist. Was aber, wenn im Hintergrund das gleiche Vergleichsprogramm auf der Basis ähnlicher Parameter das Ranking erstellt? Dann erhält man eben keine “Zweitmeinung”, sondern das Portal rechnet ja mit der gleichen Technik und Vorauswahl wie das andere. Nur zum Schein hat man also auf mehrere unabhängige Empfehlungen zugegriffen. Tatsächlich gibt es bei den Kooperationspartnern eine auffällige Konzentration, warnt die Kartellbehörde.

Position 0 — Wer steht eigentlich ganz oben?

Nicht immer sei folglich nachzuvollziehen, warum ein bestimmter Tarif empfohlen werde und ein anderer nicht, so das Ergebnis der Studie. Es besteht der Verdacht, dass auch die Höhe der gezahlten Provision einen Einfluss haben könnte, dass ein Anbieter im Ranking ganz oben gelistet wird. Zwar spricht das nicht grundsätzlich dagegen, sich über Versicherungen auch über Vergleichsportale zu informieren. Aber die Verbraucher sollten ausreichend skeptisch sein.

Ein Beispiel für intransparente Listenplätze ist die sogenannte “Position 0”. Das heißt, ganz oben bei den Produktempfehlungen eines Vergleichsportals findet ein Verbraucher nicht den besten oder günstigsten Tarif. Sondern ein Angebot, für das die Gesellschaft extra zahlt. In der Regel müssten solche Angebote als “Werbung” gekennzeichnet sein. Oft ist das aber kaum erkennbar. Wie wichtig “Position 0” ist, zeigt die ausgewertete Statistik: Nahezu jeder vierte Vertragsabschluss entfiel auf diesen Listenplatz.

Online-Vergleichsportale suggerieren, dass sie einen unabhängigen Versicherungsvergleich anbieten. Doch die meisten Portale zum Thema Versicherungen sind als Versicherungsvertreter und Makler gemeldet. Das bedeutet: Auch sie erhalten Provisionen. Wie nun eine Studie des Bundeskartellamtes zeigt, sind diese wesentliche Umsatzbringer für die Webportale.

Viele Online-Vergleichsportale werben damit, dass sie einen neutralen Vergleich von Versicherungen bieten. Doch dieses Versprechen ist mit Vorsicht zu genießen, wie eine aktuelle Studie der Bundeskartellamt zeigt. Die Mehrheit der Portale ist nämlich dem Status nach Versicherungsvertreter oder Makler! Und das bedeutet, sie lassen sich den Vertragsabschluss von den Versicherern bezahlen.

Mehr als 90 Prozent ihres kompletten Umsatzes generieren die Versicherungs-Vergleichsportale aus Provisionszahlungen, so berichtet das Kartellamt in seiner Auswertung. Das muss nichts Schlechtes sein, zeigt aber, dass die Portale eben auch nur mit Wasser kochen. Neben dem Vertragsabschluss erhalten sie etwa auch eine Bestandsprovision für die Betreuung der Verträge. Diese Einkünfte sind auch ein wichtiger Grund, weshalb die Portale teils aggressiv für den Wechsel des Versicherers werben.

Problematisch wird dies jedoch dann, wenn die Höhe der Provisionen das Ranking-Ergebnis beeinflusst. Und hier kann der Kunde eben nicht immer sicher sein, das für ihn beste Angebot zu finden. “Der Verbraucher kann sich nicht immer darauf verlassen, tatsächlich das für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu finden”, kritisiert Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Mittwoch bei der Vorstellung der Ergebnisse, so berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Es gebe auch Verhaltensweisen, die Verbraucher in die Irre führen könnten. Die Höhe der Provisionen habe mitunter zum Beispiel Einfluss auf die Voreinstellungen der Ergebnisse.

Die bemängelte Transparenz betrifft nicht nur den Versicherungsvergleich, sondern auch etwa den Vergleich von Energie- und Telekommunikationsanbietern, Reisen, Krediten und Finanzdienstleistungen. Freilich sei es auch möglich, zutreffende und seriöse Infos zu finden, berichtet Mundt. So haben die Portale etwa auch dieselben Pflichten wie andere Vermittler. Dennoch: Auch im Internet sollte geschaut werden, wer mit welcher Qualifikation und Zulassung Produkte vertreibt – oder eben vergleicht.

Das alles spricht nicht dagegen, sich im Netz zu informieren. Doch gerade, wenn es um sehr komplexe und beratungsintensive Verträge geht, etwa die Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung oder auch Gewerbeversicherung, sollte man sich nicht scheuen, sich beim Antrag und den Details von einem Fachmann beraten zu lassen: vor allem, wenn man wenig Vorwissen hat. Das scheint auch vielen Verbrauchern bewusst zu sein. Im Jahr 2017 wurden demnach laut Versicherungs-Dachverband GDV nur 2,2 Prozent des Leben-Neugeschäftes im Direktvertrieb per Mausklick abgeschlossen. In der Krankenversicherung waren es mit 7,3 Prozent etwas mehr onlineaffine Kunden – doch die meisten finden ihren Vertrag noch immer bei einem Vermittler oder Berater aus Fleisch und Blut.

Eine heute veröffentlichte Studie des Branchenverbandes Bitkom zeigt erneut, weshalb es wichtig sein kann, mit einer Cyberversicherung die eigene Firma zu schützen. Demnach entstand der deutschen Industrie allein in den letzten beiden Jahren ein Schaden von 43,4 Milliarden Euro durch Hacker. Es ist also keine Frage, ob man Opfer einer Attacke wird, sondern wann.

Kriminelle Attacken von Hackern und Online-Kriminellen haben der deutschen Industrie in den letzten beiden Jahren einen Milliarden-Schaden verursacht. Demnach beziffert sich der Gesamtschaden durch Sabotage, Datendiebstahl oder Wirtschaftsspionage auf stolze 43,4 Milliarden Euro. Das teilte der Branchenverband Bitkom in einer heutigen Pressemeldung mit.

Das Ausmaß dieser Delikte wird deutlich, wenn man sich anschaut, wie viele Unternehmen davon betroffen waren. Sieben von zehn befragten Industrie-Unternehmen (68 Prozent) gaben an, schon einmal Opfer einer solchen Attacke geworden zu sein. Jedes fünfte Unternehmen (19 Prozent) vermutet dies. Insgesamt wurden für die Umfrage 503 Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragte durch alle Industriebranchen befragt.

“Mit ihren Weltmarktführern ist die deutsche Industrie besonders interessant für Kriminelle”, sagte Bitkom-Präsident Achim Berg bei der Vorstellung der Studie in Berlin. “Wer nicht in IT-Sicherheit investiert, handelt fahrlässig und gefährdet sein Unternehmen.” Mit anderen Worten: Wichtigste Maßnahme ist zunächst, in die Prävention zu investieren. Unternehmen sollten das Thema zur Chefsache machen. Vor allem Attacken mit Schad-Software seien stark angestiegen.

Ein weiteres Ergebnis: Keineswegs trifft es nur große Firmen. Auch mittelständische Unternehmen seien besonders bedroht. Und die Konsequenzen können bitter sein: vom Verlust von Kunden aufgrund des Diebstahls sensibler Daten bis hin zum Verlust von Produkt-Innovationen. Bei fast der Hälfte (48 Prozent) der betroffenen Industrieunternehmen wurden Kommunikationsdaten wie Emails gestohlen. Bei jedem fünften Unternehmen sind durch digitale Angriffe jeweils Kundendaten (21 Prozent) und Finanzdaten (20 Prozent) abgeflossen. 10 Prozent klagten über den Diebstahl von Patenten und Ergebnissen aus der Forschung.

Auch wenn es zunächst auf Prävention ankommt: Eine Cyberversicherung kann helfen, den Folgeschaden solcher Attacken zu minimieren. Abhängig vom Vertrag übernimmt sie zum Beispiel die Kosten für die Wiederherstellung der Systeme, die laufenden Kosten einer Betriebsunterbrechung oder für ein Krisenteam, das den Imageschaden für die Firma abwendet. Diese Verträge werden immer wichtiger, ob als eigenständige Versicherung oder als Kombi-Baustein einer ganzheitlichen Gewerbelösung. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz für die Firma zu finden.

Kryptowährungen wie Bitcoin erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Doch dahinter verbergen sich hochspekulative Finanzprodukte, die oft auch ein Totalverlust-Risiko bergen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun einen Marktplatz für derartige Währungen dichtgemacht.

Kryptowährungen sind eine Technologie der Zukunft – eigentlich. Eine Technik namens Blockchain ermöglicht es, Überweisungen anonym, transparent und unverfälschbar abzuspeichern, so dass immer mehr Menschen darauf hoffen, die Kryptowährungen könnten ein wichtiges Zahlungsmittel der Zukunft sein. Doch das lockt auch immer mehr dubiose Anbieter an.

Auch Betrüger tummeln sich im Netz

Im Netz werden Kryptowährungen als renditenträchtige und sichere Altersvorsorge beworben, was sie aber keineswegs sind. Im Gegenteil: Immer mehr Betrüger tummeln sich in der Szene, die arglose Sparer um ihr Guthaben erleichtern. “Zeit Online” berichtet zum Beispiel über ein Bitcoin-Projekt, dessen Gründer sich mit dem eingesammelten Geld einfach aus dem Staub machten. Auf ihrer Webseite hinterließen sie ein einziges Wort: “Penis”!

Andere Bitcoin-Projekte sind zwar seriös, aber hochspekulativ. Und so sah sich nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gezwungen, eine entsprechende Online-Plattform dichtzumachen, auf der mit Kryptowährungen gehandelt wurde: Die Finanzaufsicht hat den Krypto-Marktplatz Crypto.exchange schließen lassen.

Ein BaFin-Sprecher begründete diesen Schritt gegenüber “Wallstreet Online” mit den enormen Kursschwankungen auf der Plattform. Schwankungen von zehn Prozent und mehr an einem einzigen Tag seien keine Seltenheit – was für den hochspekulativen Charakter dieser Währungen spreche.

“Nimmt die Beliebtheit einer bestimmten virtuellen Währung ab, kann ihr Kurs massiv und dauerhaft einbrechen. Das kann auch zum Totalverlust führen”, erklärte der Sprecher. Es gebe aktuell keine gesetzliche Grundlage, um für die Verluste aus Kryptowährungen Schadensersatz zu fordern.

Kryptowährungen kein geeignetes Instrument der Altersvorsorge

Unseriös sind auch Werbeanzeigen, in denen Sparer dazu aufgefordert werden, ihre Lebens- oder Rentenversicherung zu kündigen und das Geld komplett in eine Kryptowährung zu stecken. Weil diese vermehrt auftauchen, hat nun sogar Facebook seine Richtlinien verschärft und die Werbung für Krypto verbannt. Sie sind zum jetzigen Zeitung eben kein geeignetes Instrument der Altersvorsorge, weil sie hochspekulativ sind. Und wer eine Versicherung kündigt, verliert auch seinen Risikoschutz.

Grundsätzlich spricht das nicht gegen ein Investment in Kryptowährungen. Laut “Zeit” nutzen zum Beispiel auch Start-ups dieses Instrument, um Startkapital für ihre Projekte einzusammeln. Doch wer sein Geld darin investiert, sollte sich zuvor genau über die Seriosität des Anbieters informieren. Und im Hinterkopf behalten, dass es sich eben um ein hochspekulatives Finanzinstrument handelt. Deshalb sollte man nur Geld darein investieren, dass man auch tatsächlich entbehren kann.

Wer im Internet eine Reise buchte, musste bisher aufpassen: Auf das falsche Kästchen geklickt und schon hatten sich die angeblichen Kosten deutlich erhöht. Dass diese Praxis unzulässig ist, bestätigte nun der Bundesgerichtshof (BGH) in höchster Instanz. Ein Online-Reiseanbieter darf demnach seinen Kunden keine Reiseversicherung unterjubeln, sondern muss die Zusatzkosten transparent ausweisen.

Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte der Verbraucher gestärkt. Wenn sie bei einem Online-Portal eine Reise abschließen, darf ihnen der Anbieter nicht auf intransparente Weise eine Zusatzleistung unterjubeln. Im konkreten Rechtsstreit ging es um eine Reiseversicherung, die Kunden vermeintlich abschlossen, ohne dies tatsächlich zu wünschen.

Intransparente Menüführung bei Buchung eines Fluges

Geklagt hatte der Dachverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen einen Reisevermittler aus London, der auch in Deutschland sehr erfolgreich ist. Auf dem Portal konnten die Kunden Flüge buchen. Doch die Verbraucher wurden durch eine unfaire Masche zum zusätzlichen Abschluss einer Reiseversicherung gedrängt.

Und diese unfaire Masche funktionierte so: Wenn die Online-Kunden einen Flug buchen wollten, mussten sie erst ein Fenster wegklicken, mit dem eine Reiseversicherung beworben wurde. Der Text lautete: „Ich verzichte ausdrücklich auf den angebotenen Versicherungsschutz und zahle im Notfall alle Kosten selbst“.

Der Kunde hatte damit also deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er keine Reiseversicherung wünscht. Doch nun ploppte ein neues Fenster auf. Darin hieß es: „Sie haben sich entschieden, ohne Versicherungsschutz zu verreisen“. Ein großes orangefarbenes Feld war mit „WEITER!“ gekennzeichnet, vermittelte also den Eindruck, man könne durch Betätigung den Buchungsvorgang einfach fortsetzen. Mitnichten! Denn wer das Feld anklickte – hatte die Reiseversicherung dazu gekauft. Das war aber nur einem sehr unscheinbaren Text zu entnehmen, der sich neben dem „Weiter“-Button verbarg. Es liegt also der Verdacht nahe, dass vielen Verbrauchern diese Versicherung regelrecht untergeschoben wurde.

Zusatzkosten einer Reise müssen deutlich ausgewiesen werden

Doch solche Praktiken sind Verbrauchertäuschung, wie nun der Bundesgerichtshof bestätigte. Die Zusatzkosten einer Reise müssen auch bei einer Online-Buchung transparent ausgewiesen werden, so betonten die Karlsruher Richter. Die Gestaltung des Buchungsvorgangs entspräche nicht den Voraussetzungen einer “klaren, transparenten sowie eindeutigen Mitteilung über Zusatzkosten” und sei “ein Verstoß gegen die europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung”, heißt es in der Urteilsbegründung (Urteil vom 29. September 2016, I ZR 160/15). Und das nicht ohne Grund. Denn auch bei Reiseversicherungen gibt es teils große Unterschiede in Preis und Qualität – es lohnt also, mehrere Angebote zu vergleichen!

Die Wechselsaison in der Kfz-Versicherung beginnt! Wer sich einen neuen Versicherer suchen will, muss sich bis Ende November entscheiden, denn viele Versicherer sehen eine einmonatige Kündigungsfrist vor Jahresende vor. Doch während die Anbieter mit sagenhaften Vergünstigungen locken, sollte der Preis nicht das einzige Entscheidungskriterium sein. Neben den Leistungen im Vertrag ist auch der Service des Versicherers wichtig!

So hat zum Beispiel das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) den Service der Versicherer unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: nur 7 der getesteten 30 Versicherer boten tatsächlich einen guten Service. Das zeigte sich unter anderem an der Bereitschaft, Emails zu beantworten. Auf Kundenanfragen lieferten einige Versicherer nur unvollständige oder standardisierte Antworten, ohne konkret auf die individuellen Fragen des Kunden einzugehen. Andere Versicherer antworteten erst nach 30 Stunden – oder im schlimmsten Fall überhaupt nicht.

Auch bei der Kompetenz der Telefonhotline-Mitarbeiter gab es deutliche Unterschiede: drei Versicherer erhielten hier sogar nur ein „mangelhaft“. Denn wenn Versicherer ihre Dienstleistungen outsourcen, dann kann es schon einmal passieren, dass der Kunde ewig in der Warteschleife hängt und dann mit einem Studenten spricht, der sein Taschengeld aufbessern will, aber sich nicht mit Versicherungen wirklich auskennt. Und es ist nicht einmal immer garantiert, dass die Hotlines der Versicherer kostenlos sind! Manche Anbieter verlangen Geld für einen Service-Anruf.

Deshalb ist es wichtig, auch solche Service-Dienstleistungen bei der Wahl der richtigen Versicherung zu berücksichtigen und nicht nur auf die Kosten zu schauen. Schließlich zeigt sich oft erst im Schadensfall, was eine Versicherung wert ist. Der Kunde will, dass ihm schnell und ohne großen Aufwand geholfen wird. Und genau hierfür ist eine Versicherung ja auch da.

Natürlich gibt es mittlerweile mehrere Quellen, bei denen sich ein Kunde über den Service eines Versicherers informieren kann: die wohl bekannteste ist das Internet. Hier sollte allerdings bedacht werden, dass Internetbewertungen auch beeinflusst werden können. Eine Recherche der Zeitschrift „Computer Bild“ kam zu dem Ergebnis, dass in Online-Shops viele positive Bewertungen von professionellen Agenturen platziert werden – die von den Unternehmen dafür bezahlt werden. Es wird also reichlich geschummelt im Netz.

Auch Versicherungsvermittler wissen, bei welcher Versicherung ein Kunde auf eine schnelle Bearbeitung seines Schadens vertrauen kann und wo das nicht der Fall ist. Schließlich sammeln sie in ihrer täglichen Arbeit umfangreiche Erfahrungen im Kontakt mit Versicherungsgesellschaften. Und: sie können bei der Bearbeitung dem Kunden auch unter die Arme greifen, etwa Tipps geben, was bei einer Schadensmeldung zu beachten ist. Das ist auch ein wichtiger Grund, warum viele Kunden noch immer auf persönliche Beratung setzen.

Laut einer aktuellen Studie sind mittelständische Firmen unzureichend gegen Cyberrisiken abgesichert. Nur jedes fünfte Unternehmen besitzt beispielsweise eine Cyberversicherung – obwohl jedes zehnte im Jahr 2014 von einer Hacker-Attacke betroffen war.

Mittelständische Unternehmen werden immer häufiger Ziel von sogenannten Hacker-Attacken, bei denen zum Beispiel Kriminelle sensible Nutzerdaten stehlen. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Unternehmensberatung PwC, von der heute die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Laut der Befragung von 400 Unternehmen war jedes zehnte im Jahr 2014 von einer Hacker-Attacke betroffen, dabei entstand ein durchschnittlicher Schaden von 80.000 Euro.

IT-Gesetz schreibt Maßnahmen gegen Hacker vor

Problematisch ist die fehlende Absicherung auch deshalb, weil der Gesetzgeber strengere Richtlinien gegen Online-Kriminalität einfordert. Seit dem 25.07.2015 ist das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz in Kraft. Es schreibt Unternehmen aus wichtigen Branchen wie der Telekommunikation, der Energieversorgung oder dem Finanz- und Versicherungswesen vor, dass sie sich im ausreichenden Maße gegen Hacker-Angriffe sichern sollen. Zwar sind die Grundsätze des Gesetzes aktuell sehr allgemein formuliert – aber bis 2017 soll jede Branche eine eigene Rechtsverordnung haben. Da heißt es für Unternehmen: vorbereitet sein!

Warum ein solches Gesetz wichtig ist, zeigt ein Blick auf mögliche Auswirkungen von Internet-Kriminalität. Wenn beispielsweise einem Hotelbesitzer die Kreditkartendaten seiner Kunden geklaut werden, muss der Betroffene eine ganze Kette von Maßnahmen anstoßen, um den Schaden aus der Welt zu schaffen. Er muss alle Betroffenen laut Bundesdatenschutzgesetz über den Klau informieren, die Firma muss Passwörter und Konten sperren, möglicherweise einen Forensiker zur Datenrettung engagieren. Und damit das Vertrauen der Kunden wieder hergestellt werden kann, ist unter Umständen sogar ein PR-Stratege erforderlich, der das Image der Firma aufpoliert. Selbst bei kleinen Firmen ist da schnell eine fünfstellige Summe weg – laut PwC kann der Schaden für einen einzigen Hacker-Angriff bis zu 500.000 Euro betragen!

Cyberversicherung schützt vor den finanziellen Folgen

Eine noch recht junge Sparte, die Schäden aus Online-Kriminalität für mittelständische Firmen auffängt, ist die gewerbliche Cyberversicherung. Mittlerweile haben nahezu alle wichtigen Anbieter eine entsprechende Police im Portfolio. Kleine Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 500.000 Euro im Jahr profitieren von Baustein- und Kombi-Lösungen, bei den mehrere Absicherungen miteinander kombiniert werden können. Aber nur jedes fünfte Unternehmen in Deutschland ist überhaupt in Besitz einer entsprechenden Police. Hier herrscht noch Aufklärungsbedarf.

Obligatorisch sollte ein Haftpflicht-Baustein sein, so dass die Versicherung einspringt, wenn Dritten durch das eigene Computernetzwerk Schäden entstehen. Das ist etwa der Fall, wenn Waren aufgrund von IT-Ausfällen nicht rechtzeitig geliefert werden. In manchen Policen sind auch Eigenschäden mitversichert – Zum Beispiel, wenn Geschäftsgeheimnisse öffentlich werden und daraus ein Schaden resultiert. EINE Betriebsunterbrechungs-Versicherung springt hingegen ein, wenn aufgrund einer geschädigten Software etwa eines Lieferanten die eigene Produktion stillsteht. Ein Beratungsgespräch mit einem Experten schafft Klarheit.

Online-Reiseportale dürfen Kunden nicht mit drastischen Warnhinweisen zum Abschluss einer Versicherung drängen. Darauf hat das Amtsgericht Leipzig mit einem aktuellen Urteil bestanden (Az: 5 O 911/15).

In den Wintermonaten brechen viele Bundesbürger in Richtung Süden auf, weil sie Silvester lieber unter Palmen feiern, statt in heimischen Gefilden vor Kälte zu bibbern. Dabei wird mittlerweile jede dritte Reise in Deutschland online gebucht, wie der „Verband Internet Reisevertrieb“ berichtet. Verbraucher bezahlen die schnelle Buchung per Mausklick aber oft mit versteckten Zusatzkosten. Denn die Reisevermittler und Online-Portale lassen sich so einiges einfallen, um den Kunden zur Kasse zu bitten.

Auch ohne Reiseversicherung muss der Kunde nicht alle Risiken tragen

Das Landgericht Leipzig hat einer solchen Methode nun eine deutliche Absage erteilt. Auf einem Portal, das Flugreisen vermittelt, wurden die Kunden gefragt, ob sie zusätzlich zum Umbuchungsservice auch eine Reiseversicherung haben wollen. Klickten die Verbraucher auf „nein“, erschien ein rot unterlegtes Fenster mit der Warnung „nicht empfehlenswert“. Die Stornierung der Reise sei mit erheblichen Kosten von bis zu 100 Prozent des Flugpreises verbunden, so warnte das Reiseportal.

Dieser Hinweis zur angebotenen Reiseversicherung sei irreführend, so entschieden die Richter. Kunden könnten nämlich bei einer Stornierung in jedem Fall die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Flughafengebühren geltend machen. Dies mag bei einer sehr teuren Reise nur ein kleiner Trost sein. Doch ein weiterer Warnhinweis wurde als irreführend gebrandmarkt. Keineswegs sei es nämlich so, dass für den Verbraucher „volles Risiko ohne Reiseschutz“ bestehe, wie der Reisevermittler behauptete. Schließlich hat auch der Kunde seine Rechte!

Fluggesellschaft haftet für Gepäckverlust

Wenn zum Beispiel Taschen und Gepäck in der Obhut einer Fluggesellschaft verloren gehen, muss der Kunde keine Reisegepäckversicherung besitzen, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Vielmehr haftet die Fluggesellschaft für den von ihr verschuldeten Verlust. Die Haftung des Fluganbieters greift auch, wenn sich in dem verlorenen Koffer Gegenstände anderer Mitreisender befanden, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigte (Az. X ZR 99/10).

Folglich sind entsprechende Warnhinweise von Reiseportalen irreführend, so das Amtsgericht Leipzig. Natürlich kann es sinnvoll sein, mit einer Reiseversicherung für etwaige Schäden vorzusorgen. Oftmals empfiehlt sich hierbei aber ein Vergleich mehrerer Anbieter, da zwischen den einzelnen Verträgen nicht nur hohe preisliche Unterschiede bestehen, sondern auch die Leistungen sehr verschieden sind. Die gute Nachricht für Verbraucher: Grundsätzlich verboten ist es, dem Reisenden eine entsprechende Versicherung einfach unterzujubeln – er muss aktiv zustimmen, dass er eine zusätzliche Versicherung abschließen will.

Hier ein „Gefällt mir“, dort schnell ein Bild geteilt und einen Kommentar geschrieben. Viele Deutsche gehen recht sorglos mit sozialen Netzwerken um. Aktuell lassen sich viele User auch zu unbedachten Äußerungen hinreißen.

So sind Hasspostings insbesondere in Zusammenhang mit Flüchtlingen mittlerweile keine Ausnahme mehr. Zwar räumt Artikel 5 des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit ein. Folglich darf jeder seine Meinung frei zu äußern – und zwar auch über die sozialen Medien wie Facebook, Xing, Twitter und Co.

Doch die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und kann auch arbeitsrechtliche Folgen haben. Nämlich dann, wenn gesetzliche Grenzen überschritten werden oder der Ruf des Unternehmens geschädigt wird. Spätestens beim Tatbestand der Volksverhetzung können Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprechen.

Auch im privaten Bereich sind seit Langem auch Rufschädigung oder Mobbing im Internet keine Einzelfälle mehr. Immer mehr Menschen werden Opfer von Webattacken. Dabei kann man ungerechtfertigte Einträge löschen lassen und auch die Kosten für die Erhebung von Schadensersatzansprüchen in Rechnung stellen.

Sind beleidigende Kommentare, Bilder, Videos oder Diffamierungen erst im Internet, dann ist die Hilfe von Profis nötig: Internetexperten, die wissen, wie man Schmähbeiträge auf Facebook, Twitter, Google, Blogs oder Youtube entfernen lässt, und Rechtsanwälte, die dem Täter die rechtlichen Konsequenzen klarmachen.

Inzwischen gibt es einige Unternehmen, die Privatpersonen diese Art Online-Schutz bieten. Das Leistungsspektrum reicht dann von der Analyse und notfalls Rettung der Reputation im Netz bis zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Identitäts-Missbrauch.

Je mehr die Welt vernetzt ist und IT-Technik auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen Anwendung findet, desto größer wird die Bedrohung durch sogenannte Cyberrisiken. Ein großer Versicherer schätzt den weltweit entstandenen Schaden durch Cyberangriffe für die Wirtschaft auf aktuell 445 Milliarden Euro im Jahr. Im schlimmsten Fall können die Untaten der Hacker sogar die Existenz der Firma bedrohen.

Die Welt vernetzt sich – und damit entstehen mehr Möglichkeiten, IT-Technik für das eigene Unternehmen zu nutzen. Sei es ein Online-Shop, die Kommunikation mit Kunden oder gar die Organisation und Überwachung von Arbeitsabläufen in der Produktherstellung – wohl kaum ein Betrieb kommt heute noch ohne Computer und technische Netzwerke aus.

Milliarden-Risiken für die Wirtschaft

Das ruft auch Kriminelle auf den Plan, die immer raffinierter agieren. Laut einer Studie der Unternehmensberatung Price Waterhouse Coopers werden pro Jahr über 42 Millionen Hackerangriffe auf Unternehmen gezählt. Ein großer deutscher Versicherer beziffert den entstehenden Schaden auf weltweit 445 Milliarden US-Dollar. Die großen Volkswirtschaften sind davon besonders betroffen. So müssen deutsche Firmen 59 Milliarden Euro für die Schäden durch Cyberangriffe zahlen. Längst ist es nicht mehr nur der jugendliche Aktivist im Kinderzimmer, der zum Angriff auf Firmennetzwerke bläst. Auch Staaten werden verdächtigt, professionelle Hacker zu bezahlen – etwa zum Zweck der Industriespionage.

Selbst der Bundestag ist trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen nicht sicher, wie ein Vorfall im August 2015 zeigt. Bei einem Spähangriff mit Hilfe eines versteckten Trojaners schnüffelten Übeltäter hunderte vertrauliche Mails von Abgeordneten aus. Weil die Schadsoftware nicht gleich identifiziert werden konnte, musste das interne Bundestagsnetz „Parlakom“ für vier Tage vollständig abgeschaltet werden.

Umso wichtiger ist es auch für Kleinunternehmer, sich durch professionelle Sicherheitstechnik vor solchen Attacken zu schützen. Ein wichtiger Baustein kann eine sogenannte Cyber-Versicherung sein. Sie kommt für die finanziellen Folgen eines solchen Angriffes auf. Bisher hat erst ein Bruchteil der deutschen Firmen eine solche Police abgeschlossen.

Cyber-Versicherungen: Ein sehr junger Versicherungszweig

Cyber-Versicherungen sind auf dem deutschen Markt noch nicht lange etabliert und der Deckungsumfang kann von Anbieter zu Anbieter stark variieren. Vereinzelt sind die Policen auch unter anderem Namen geläufig, etwa Hacker-Versicherung. In der Regel enthalten sie einen Haftpflicht-Baustein, so dass sie einspringen, wenn Dritten durch das eigene Computernetzwerk Schaden entstehen, etwa wenn Waren aufgrund von IT-Ausfällen nicht rechtzeitig geliefert werden können.

Cyber-Versicherungen dienen nicht nur dazu, den direkten Schaden auszugleichen. Zu den Leistungen kann etwa auch die Wiederherstellung der beschädigten IT-Systeme, die Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit nach Schäden, die Erstattung für Mehrkosten zur reibungslosen Fortführung des Unternehmens oder ein Kreditschutz zählen. Zusätzlich können die Policen durch eine Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzt werden. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer für den Umsatzausfall infolge des Cyberangriffs eine finanzielle Ersatzleistung.