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Ein Bündnis aus Sozialverbänden und Gewerkschaften machte sich diese Woche für eine Pflegevollversicherung stark. Was sich dahinter verbirgt und welche Kritik an dem Konzept geübt wird.

Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2.700 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1250 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Nur eine kleine Minderheit von 14 Prozent geht laut Umfrage davon aus, diese Kosten im Pflegefall selbst stemmen zu können. Lediglich 6 Prozent der Befragten halten Zusatzkosten trotz Pflegeversicherung in dieser Höhe für angemessen. Besorgniserregend ist, dass eine große Mehrheit (76 Prozent) deutlich unterschätzt, was sie im Falle von Pflegebedürftigkeit in einem Heim zahlen müssten.

Ein Bündnis aus Gewerkschaften und Sozialverbänden fordert angesichts der Umfrage-Ergebnisse einen Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung. Dieser Gedanke wird laut Umfrage von einer großen, parteiübergreifenden Mehrheit der Bevölkerung geteilt. So sprechen sich 81 Prozent der Befragten für eine solche Vollversicherung aus. Darunter sowohl Anhänger der SPD (79 Prozent), der Grünen (82 Prozent), als auch der CDU (78 Prozent) sowie der FDP (76 Prozent). 


Konkret setzt sich das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung ein, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt – unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handelt. Auch die familiäre Pflege dürfe nicht aus dem Blick geraten, heißt es seitens der Gewerkschaften und Sozialverbände.

Kritik an den Plänen kam vom Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband). Der Verband befürchtet, dass mit einer solchen Versicherung der Anreiz zur Eigenvorsorge verloren gehen würde. Zudem warnt der Verband davor, dass der Begriff ‘Pflegevollversicherung’ falsche Erwartungen schüren würde. Dabei sollen lediglich die pflegebedingten Eigenanteile übernommen werden. Kosten für Unterkunft und Pflege müssten weiterhin selbst getragen werden. Ein weiteres Argument der Versicherer: Eine von der Solidargemeinschaft finanzierte Vollversicherung würde eher die Erben wohlhabender Menschen schützen, statt Bedürftige gezielt zu unterstützen.

Über die Studie:

Die repräsentative Umfrage wurde vom 1. August bis 7. August 2023 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Bündnisses durchgeführt. Insgesamt wurden 1010 Personen über 18 Jahre im Rahmen der Mehrthemenumfrage des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.Omninet befragt.

Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich eine Betreuung in ihrer vertrauten Umgebung. Allerdings mangelt es an altersgerechtem Wohnraum.

Trotz der fortlaufenden Berichterstattung über den Pflegenotstand haben laut einer Teilstudie der Untersuchung “VorSORGE – Wie die Bevölkerung auf den demografischen Wandel vorbereitet ist”, veröffentlicht von der Bertelsmann-Stiftung, erst ein Drittel der 60- bis 70-Jährigen Maßnahmen für den Pflegefall ergriffen. Über 4 Millionen Menschen sind pflegebedürftig, und der Pflegenotstand ist extrem.

Dem Bericht zufolge gehen fast drei Viertel der 50- bis 70-Jährigen in der Umfrage davon aus, dass ihre Angehörigen zumindest teilweise die Pflege übernehmen werden. 62 Prozent dieser Altersgruppe sind der Meinung, dass der jeweilige Partner einen Teil der Pflege abdecken wird, während 46 Prozent angeben, dass sich auch ihre eigenen Kinder beteiligen werden. Personen mit geringerem Einkommen rechnen seltener damit, dass ihre Familie sie im Pflegefall unterstützt, und sie haben auch eine besonders ausgeprägte Angst vor Einsamkeit im Alter.

Nutzung technischer Hilfsmittel im häuslichen Umfeld

Obwohl die meisten Menschen so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause bleiben möchten, geben nur etwa 17 Prozent der 50- bis 70-Jährigen an, dass ihre Wohnsituation altersgerecht ist. Je weniger finanzielle Mittel den Befragten zur Verfügung stehen, desto seltener nutzen sie technische Hilfsmittel, die ihnen im Alter das Leben erleichtern könnten. Lediglich 27 Prozent nutzen Videotelefonie, um mit ihren Angehörigen zu kommunizieren (bei Besserverdienenden sind es 45 Prozent). Nur 10 Prozent nutzen Haushalts- oder Gartenroboter (bei Besserverdienenden sind es 20 Prozent). Ähnlich verhält es sich mit der Übermittlung medizinischer Daten oder der Inanspruchnahme von Videosprechstunden mit Ärzten, was bisher jedoch allgemein sehr selten genutzt wird.

Über die Studie:
Für die Studie hat die Bertelsmann-Stiftung gemeinsam mit dem Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung individuelle Strategien im demografischen Wandel herausgearbeitet. Das Institut für Demoskopie Allensbach führte auf dieser Grundlage 1.234 Interviews mit einem repräsentativen Querschnitt der 16- bis 70-jährigen Bevölkerung durch.

Das Statistische Bundesamt legte Vorausberechnungen zur Anzahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland vor. Demnach wird es 2055 etwa 6,8 Millionen Pflegebedürftige geben. Dabei geht die Rechnung allerdings von konstanten Pflegequoten aus.

Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland wird bis 2055 um 37 % auf etwa 6,8 Millionen ansteigen, wobei bereits 2035 etwa 5,6 Millionen erreicht werden, das geht aus Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes hervor. Demnach sind ab 2055 keine starken Veränderungen mehr zu erwarten. Mit konstanter Pflegequote berechnet, würde es 2070 etwa 6,9 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland geben.

Die Pflegequote zeigt das Risiko, in einem bestimmten Alter pflegebedürftig zu sein. Sie berechnet sich als Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung nach Alter und Geschlecht. Im Rahmen der Vorausberechnung wird eine weitere Variante berechnet, die auch sich ändernde Pflegequoten berücksichtigt und höhere Anstiege der Zahl der Pflegebedürftigen zeigt. Auf diese Weise berechnet, würde die Zahl der Pflegebedürftigen 2035 bereits 6,3 Millionen Menschen (+27 % gegenüber 2021) betragen und 2055 bei 7,6 Millionen (+53 %), 2070 schließlich bei 7,7 Millionen (+55 %) liegen.

Es gibt deutliche Unterschiede zwischen den Ländern, mit geringsten relativen Anstiegen in Sachsen-Anhalt und Thüringen und höchsten Zuwächsen in Bayern und Baden-Württemberg.

Eine Forsa- Umfrage im Auftrag eines Kölner Versicherers wollte wissen: Was sind die Hauptsorgen der Deutschen? Es zeigt sich: gegen einige der Sorgen kann man sich gut absichern.

Erst die Corona-Krise, nun Ukraine-Krieg mit Energiekrise und Inflation: Die Krisen nehmen kein Ende. In dieser Situation wurden rund tausend Bürger durch das Meinungsforschungsinstitut forsa befragt, was ihre Hauptsorgen sind. Und es zeigt sich: politische und kollektive Krisen bestimmen die Sorgen der Menschen ebenso wie persönliche und individuelle Ängste.

Wenig überraschend scheint zunächst die Hauptsorge der Deutschen: Krieg! 59 Prozent der Befragten geben dies als größte Sorge an. Auf Rang zwei des Sorgenbarometers der Deutschen steht bereits eine ganz persönliche Sorge: der Verlust eines nahestehenden Menschen. 54 Prozent der Befragten fürchten einen solchen Schicksalsschlag. Zu beachten ist: In der Umfrage waren Mehrfachnennungen möglich, so dass die Prozentsummen größer als 100 Prozent sind.

In der Generation der 18- bis 34-Jährigen dominiert die Angst vor dem Klimawandel

Rang drei des Sorgenbarometers ist der Klimawandel: 53 Prozent der Befragten geben dies als Hauptsorge an. Dies zeigt: Der Klimawandel wird durchaus in der Bevölkerung ernst genommen. Mehr noch: In der Generation der 18- bis 34-Jährigen ist der Klimawandel sogar die Hauptsorge. Denn in der jüngsten Kohorte steht der Klimawandel mit 57 Prozent Nennungen auf Rang eins des Sorgen-Barometers.

Gegen einige Sorgen kann man sich absichern

Bei einigen Sorgen, die in dem Sorgenbarometer angegeben werden, kann man aber zumindest durch Versicherungsprodukte vorsorgen. Die Hauptsorge “Erkrankungen” erreicht in der Umfrage 45 Prozent Nennungen – zwar ist nicht gegen jeden Schicksalsschlag durch eine Erkrankung ein Kraut gewachsen, eine Krankenzusatzversicherung kann aber Bedingungen der Behandlung oder eines Krankenhausaufenthalts optimieren.

38 Prozent der Befragten nennen den Verlust des Lebensstandards als Hauptsorge – dies kann ebenfalls durch Erkrankungen oder durch Eintritt des Rentenalters geschehen. Auch diese Sorge lässt sich jedoch mit Vorsorgeprodukten für die Altersvorsorge oder den Einkommensverlust (wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitenversicherung) minimieren.

Zudem schützt eine private Pflegeversicherung vor dem Armutsrisiko Pflegebedürftigkeit – insbesondere die stetig steigenden Eigenanteile und weiteren zu leistenden Kosten bei Heimunterbringung können Menschen in die Armut stürzen. 32 Prozent Nennungen erreicht die Sorge, zum Pflegefall zu werden. Mittlerweile muss bei Heimunterbringung deutschlandweit durchschnittlich 2.411 Euro bezahlt werden, und zwar im Monat – solche Summen bedrohen nicht nur die Pflegebedürftigen finanziell, sondern durch den sogenannten Elternunterhalt auch die Angehörigen. Privater Versicherungsschutz kann hier helfen.

Wer sich zur Absicherung wichtiger Risiken informieren will, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens soll das Pflegegeld mit einbezogen werden, so ein Insolvenzverwalter. Dieser Auffassung widersprachen allerdings die Richter am Bundesgerichtshof (BGH). Wie sie ihren Beschluss begründeten.

Der Insolvenzverwalter einer Schuldnerin wollte, dass zur Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das Arbeitseinkommen mit dem Pflegegeld zusammengerechnet wird. Denn die Schuldnerin erhielt für die Versorgung ihres autistischen Sohnes, der bei ihr wohnt, ein solches Pflegegeld.

Die Vorinstanzen lehnten das Begehren des Insolvenzverwalters u.a. mit Verweis auf § 54 SGB I ab. Dort heißt es in Abs. 3 Nr. 3, dass Sozialleistungen, die zum Ausgleich körper- oder gesundheitsbedingten Mehrbedarfs bestimmt seien, unpfändbar sind.

Dieser Auffassung widerspricht der BGH in seinem Beschluss vom 20.10.2022 (IX ZB 12/22). Das von der Frau bezogene Pflegegeld stelle keine Sozialleistung dar, die den Pfändungsschutzvorschriften des § 54 SGB I unterliegt. Denn die Frau ist gar nicht pflegebedürftig, sondern übernimmt als Pflegeperson die Pflege eines Pflegebedürftigen. Das Pflegegeld steht nur dem Pflegebedürftigen zu, betonten die Richter. Im vorliegenden Fall wird das Pflegegeld an die Pflegeperson weitergeleitet (§ 37 SGB XI) und ist deshalb unpfändbar (§ 851 Abs. 1 ZPO, § 399 BGB).

Pflegegeld kein Entgelt für Pflegeperson

“Das Pflegegeld stellt seiner Konzeption nach kein Entgelt für die von der Pflegeperson erbrachten Pflegeleistungen dar”, schreiben die BGH-Richter in ihrem Beschluss. Zu den Zielsetzungen dieser Leistung gehört es, die Autonomie des Pflegebedürftigen zu stärken und einen Anreiz für die Aufnahme und Fortsetzung einer häuslichen Pflege zu schaffen.

Diese Ziele würden nicht erreicht, “wenn das Pflegegeld zwar beim Pflegebedürftigen unpfändbar bliebe, bei der Pflegeperson aber als nach den allgemeinen Vorschriften pfändbares Arbeitseinkommen behandelt würde”, führten die Richter aus.

Pflegegeld, das weitergeleitet wird, ist eine freiwillige Leistung des Pflegebedürftigen an die Pflegeperson. Ein Anspruch auf Weiterleitung besteht nicht. Der Pflegebedürftige könnte die Weiterleitung des Pflegegeldes beenden und das Geld anders einsetzen. Es bleibt Sache des Pflegebedürftigen, wie das Pflegegeld verwendet wird. Auch dieser Umstand stünde einer Pfändbarkeit des Pflegegeldes entgegen, so der BGH.

Die steigenden Lebenshaltungskosten lassen viele Menschen nach Sparpotenzial suchen. Doch vor einer vorschnellen und leichtfertigen Kündigung wichtiger Versicherungsverträge warnen Verbraucherschützer.

Wichtige Versicherungen – beispielsweise für die Absicherung der Arbeitskraft oder Pflegebedürftigkeit – sollten nicht voreilig gekündigt werden, warnt die Verbraucherschutzorganisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV). Im Gegenteil: Inflationsbedingt könnten die vereinbarten Leistungen im Schadensfall nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern.

“Im besten Fall haben Versicherte schon bei Vertragsschluss eine Beitragsdynamik vereinbart. Über diese erhöht sich der Versicherungsschutz regelmäßig wiederkehrend um einen bestimmten Faktor ohne erneute Gesundheitsprüfung. Durch diese Beitragsdynamik kann eine inflationsbedingte Absenkung des Leistungsniveaus zumindest teilweise ausgeglichen werden”, schreiben die Verbraucherschützer.

Wurde bei Vertragsabschluss eine Nachversicherungsgarantie vereinbart, ist die Erhöhung der Versicherungsleistungen innerhalb bestimmter Grenzen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich (z. B. nach Heirat, Geburt eines Kindes, darlehensfinanziertem Immobilienerwerb, etc.).

Eigenanteile für die Unterbringung im Pflegeheim steigen und steigen. Und die Kosten bedrohen nicht nur die finanzielle Existenz älterer Menschen. Sondern aufgrund des so genannten “Elternunterhalts” haften ebenso leibliche Kinder mit. Sicherheit gegen das “Armutsrisiko Pflege” bietet einzig ein privater Versicherungsschutz.

Eigenanteile fürs Pflegeheim steigen und steigen

Menschen in Deutschland werden immer älter. Schon jetzt haben rund 2,5 Millionen Menschen ein Alter von 85 Jahren oder älter erreicht. Diese Bevölkerungsgruppe wird laut Berechnung des Statistischen Bundesamts (Destatis) auf bis zu 6,5 Millionen Menschen in 2055 ansteigen. Da mit höherem Alter aber das Risiko steigt, auf Pflege angewiesen zu sein, steigt zugleich das Armutsrisiko.

Denn die staatliche Pflegeversicherung deckt Pflegekosten keineswegs ab. Im Gegenteil: Eigenleistungen für die Unterbringung in einem Heim steigen und steigen. Mit Stichtag zum 01.07.2021 zahlen die Deutschen bundesweit durchschnittlich 873 Euro an so genannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen (EEE) für die stationäre Unterbringung. Hinzu kommen 791 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 461 Euro anteilige Investitionskosten – macht deutschlandweit im Schnitt 2.125 Euro an monatlichen Eigenleistungen, die gezahlt werden müssen. Und sogar leibliche Kinder haften anteilig für die Summe – müssen sie doch Elternunterhalt zahlen, sobald sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.

Sozialpolitische Akteure wie der Sozialverband VdK weisen seit Jahren darauf hin: immer mehr ältere Menschen verarmen bei Pflegebedürftigkeit und sind auf staatliche Grundsicherung angewiesen. Wer sich gegen das Risiko pflegebedingter Armut absichern will, dem bleibt nur der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Drei Produktklassen stehen hierfür zur Verfügung: Die Pflegekostenversicherung, die Pflegetagegeldversicherung oder die Pflegerentenversicherung.

Pflegekostenversicherung: Der Zuschuss zu den Pflegekosten

Wie der Name schon sagt, leistet die Pflegekostenversicherung anteilig für tatsächlich anfallende Pflegekosten. Entweder werden stattliche Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz aufgestockt. Oder es werden Kosten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze getragen. Jedoch leisten viele Tarife nur für professionelle Pflegedienste. Sie sind daher nicht für Menschen zu empfehlen, die von ihren Angehörigen gepflegt werden wollen.

Pflegetagegeldversicherung: Das Erfolgsprodukt

Die durch private Krankenversicherer angebotene Pflegetagegeldversicherung ist die derzeit verbreitetste private Pflegeversicherung: rund 26,44 Millionen Policen sind laut Statistik des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) im Umlauf. Ab einem bestimmten Pflegegrad – meist ab Pflegegrad zwei – wird ein fest vereinbartes Tagesgeld bezahlt, das mit zunehmendem Pflegegrad ansteigt. Als Einstiegsprodukt sind Pflegetagegeldversicherungen recht günstig, was ihren Erfolg erklärt.

Allerdings können Beiträge für die Policen – wie bei der privaten Krankenversicherung – über die Laufzeit angepasst (und damit auch erhöht) werden. Die Produkte haben eine sehr unterschiedliche Qualität. So ermöglichen zum Beispiel nicht alle Policen, dass der Versicherungsnehmer bei Eintritt eines Pflegegrades beitragsfrei gestellt wird. Allerdings zeigen Produkttests auch immer wieder, dass es viele gute Produkte der Pflegetagegeldversicherung auf dem Markt gibt.

Pflegerente: Die Sicherheit mit Hinterbliebenenschutz

Die Pflegerentenversicherung wird durch Lebensversicherer angeboten: Bei Eintritt eines bestimmten Pflegegrades wird eine lebenslange Rente garantiert. Zwar sind Prämien für dieses Produkt recht teuer. Jedoch haben Pflegerentenversicherungen auch Vorteile.

Ein Vorteil: Prämien werden über die gesamte Laufzeit berechnet, so dass – anders als bei der Pflegetagegeldversicherung – keine Prämienerhöhung droht. Ein weiterer Vorteil: Die Pflegerente enthält auch einen Sparanteil. Anders als die Pflegetagegeldversicherung ermöglicht demnach die Pflegerente auch eine Leistung im Todesfall, die an Hinterbliebene ausgezahlt wird: Sie dient auch als Hinterbliebenenschutz. Zudem werden Versicherungsnehmer an erwirtschafteten Überschüssen beteiligt.

Guter Rat empfiehlt sich

Als Fazit gilt: Angebotene Produkte zur Absicherung des Pflegerisikos sind sehr verschieden, zumal auch innerhalb einer Produktkategorie Bedingungen sehr variieren können. Ob ein Produkt für einen Versicherungsnehmer passt, hängt sehr von individuellen Bedürfnissen ab.

Weil aber in Zeiten einer alternden Gesellschaft privater Pflegeversicherungsschutz ein “Muss” für jeden ist, lohnt guter Rat von einer Expertin oder einem Experten.

Aufgrund steigender Lebenserwartung werden private Pflegerentenversicherungen immer wichtiger. Droht doch bei Pflege im Heim die Altersarmut, da immer mehr für Plätze im Pflegeheim zugezahlt werden muss. Doch der Markt mit privaten Pflegerentenversicherungen ist noch klein, wie eine aktuelle Studie zeigt: Nur sechs Lebensversicherer haben Tarife überhaupt im Angebot. Wichtig ist, sich zu informieren.

Langlebigkeit erhöht Risiko

Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Demnach hat sich auch die Zahl der Hochbetagten ab 85 Jahre zwischen 1991 und 2019 verdoppelt – von 1,2 Millionen Menschen auf 2,4 Millionen Menschen. Laut Statistischem Bundesamt könnten im Jahr 2055 sogar 6,5 Millionen Hochbetagte in Deutschland leben.

Was erfreulich ist, schafft aber zumindest für den Geldbeutel auch Risiken: Je älter die Menschen werden, desto mehr Menschen sind auf Pflege angewiesen. Und hierfür drohen hohe Kosten: Denn Plätze im Pflegeheim sind keineswegs umsonst zu haben. Im Gegenteil!

Als die staatliche Pflegeversicherung 1995 durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) eingeführt wurde, sollte es nämlich keineswegs alle Kosten der Pflegebedürftigen decken. Stattdessen diente es der zusätzlichen Unterstützung und war als “Teilkasko” angelegt. Ein großer Teil der Kosten aber lag noch immer bei den Menschen, die auf Pflege angewiesen sind.

Die Eigenbeteiligung für Heimplätze steigt und steigt

Bleibt man beim Bild der “Teilkaskoversicherung”, dann gibt es mittlerweile ein großes Missverhältnis zwischen Eigenbeteiligung und staatlicher Leistung. Denn in 1995 lagen die Zuzahlungen, die von den Pflegebedürftigen für die Heimunterbringung erwartet wurden, noch unter hundert Euro. Solch geringen Beträge muten in Zeiten des demografischen Wandels nahezu utopisch an.

Mit Stichtag zum 01.07.2021 nämlich zahlen die Deutschen bundesweit durchschnittlich 873 Euro an sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen (EEE) für die stationäre Unterbringung. Hinzu kommen 791 Euro für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim sowie 461 Euro anteilige Investitionskosten, die ebenfalls bei Heimunterbringung zu tragen sind. Das macht deutschlandweit im Schnitt 2.125 Euro für einen Heimplatz, den die Pflegeheimbewohner selber leisten müssen. Im für die Pflege “teuersten” Bundesland Nordrhein-Westfalen werden im Schnitt sogar 2.496 Euro fällig.

Doch damit nicht genug – ab einem Einkommen von 100.000 Euro brutto jährlich können für diese Kosten sogar die leiblichen Kinder – durch den sogenannten “Elternunterhalt” – herangezogen werden. Auch Kinder haften somit für die Pflegekosten.

Private Absicherung kann vor Armut schützen

Sozialverbände wie der VdK warnen schon seit Jahren vor der Armutsfalle Pflegebedürftigkeit – Vermögen wird aufgezehrt und viele ältere Menschen geraten in Abhängigkeit von staatlichen Sozialleistungen. Da ist beruhigend, dass private Pflegerenten dieses Armutsrisiko abfedern können.Sie dienen nicht nur dem Eigenschutz, sondern auch dem finanziellen Schutz der Nachkommen.

Auf dem Markt sind Tarife in verschiedenen Preisklassen – Basis, Komfort und Premium. Während Basis-Produkte erst ab Pflegestufe vier oder fünf leisten, greifen einige Premium-Produkte schon ab Pflegestufe eins, bieten zudem mehrere Zusatzleistungen im Pflegefall an. Es lohnt also, sich mit dem verschieden großen Leistungsumfang der Produkte vertraut zu machen.

Das Marktsegment ist noch klein, Beratung daher empfohlen

Jedoch: Trotz der Wichtigkeit ist das Marktsegment noch klein. Für einen aktuellen Produkttest einer traditionsreichen Rating-Agentur konnten überhaupt nur sechs Lebensversicherer gefunden werden, die Pflegerentenversicherungen in ihrer Produktpalette haben. 33 selbstständige Pflegerenten-Tarife gab der Markt her. Über verschiedene Varianten ergaben sich letztendlich 246 Tarifvarianten mit unterschiedlichem Leistungsvolumen.

Die Produktqualität unterscheidet sich durch fehlende Standards noch sehr. So erhielten zwar 18 Tarife die Note “gut”. Sieben Tarife aber mussten ein “ausreichend” in der Produktbewertung in Kauf nehmen. Auch ist der Markt noch relativ jung, was die Vergleichbarkeit der Produkte erschwert. Wer demnach auf der sicheren Seite stehen will bei Absicherung des drohenden Risikos “Pflegebedürftigkeit”, der sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Pflegevorsorge ist doch nur im Alter ein Thema? Neue Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums zeigen, dass dies nicht so ist. Zwar steigt mit zunehmendem Alter tatsächlich die Wahrscheinlichkeit, ein Pflegefall zu werden. Aber auch Deutsche unter 65 Jahren sind zahlreich betroffen.

Pflegevorsorge ist wichtig! Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung. Nicht nur, weil es in Deutschland immer mehr Pflegebedürftige gibt, die gut umsorgt sein wollen: 4,32 Millionen waren es bereits zum Jahresende 2020 und damit knapp 62 Prozent mehr gegenüber 2015. Sondern auch, weil einen die Pflegebedürftigkeit auch in jüngeren Jahren treffen kann.

1,02 Millionen Menschen erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung, obwohl sie jünger sind als 65 Jahre. Das zeigen aktuelle Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums. Keineswegs ist es so, dass sie weniger stark betroffen sind. Fast die Hälfte der “jüngeren” Pflegebedürftigen hat einen der drei höchsten Pflegegrade 3, 4 oder 5. Sie sind entsprechend eingeschränkt. Gleichwohl haben Hochbetagte ein weit höheres Risiko, zum Pflegefall zu werden: mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen (53,8 Prozent) ist über 80 Jahre alt.

Dabei kann einen die Pflegebedürftigkeit auch bereits in jungen Jahren treffen. 186.637 Personen sind jünger als 15 Jahre und weitere 145.137 Pflegebedürftige zählten zur Altersklasse 15 bis unter 30 Jahre, so zeigt die Pflegestatistik. Entsprechend empfiehlt es sich, das Thema Pflegevorsorge auch in jungen Jahren schon auf die Themenliste zu setzen. Ursachen sind nicht nur Verkehrs- und Sportunfälle, sondern oft auch schwere Krankheiten.

Schützen kann man sich mit Invaliditäts- und Pflegezusatzversicherungen. Auch deshalb, weil die gesetzliche Pflegeversicherung nur ein Teilkasko-Schutz ist: gar nicht dafür angedacht, alle Kosten zu übernehmen. Sie soll das finanzielle Risiko nur erleichtern.

Geförderte Tarife: oft nicht die bessere Wahl

Wer sich rechtzeitig gegen das Pflegerisiko absichert, hat für den Fall der Fälle finanziell vorgesorgt. Das empfiehlt sich auch aus einem weiteren Grund: nicht geförderte Pflegezusatz-Policen können mitunter preiswerter und umfangreicher sein als jene staatlich geförderten, die unter dem Namen “Pflege-Bahr” bekannt sind, benannt nach dem früheren Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Aber Vorerkrankungen und ein höheres Lebensalter wirken sich negativ aus: entweder man findet nur einen teureren Schutz oder schlimmstenfalls gar keinen. Auch deshalb empfehlen viele Expertinnen und Experten, schon zeitig vorzusorgen.

Bei Pflege-Bahr sind Risikozuschläge aufgrund von Vorerkrankungen hingegen unzulässig, weshalb diese Policen mitunter sogar teurer und weniger leistungsfähig sind als die “normalen” Angebote, sind hier doch mehr ältere und kränkere Menschen mit Gesundheitsrisiken versichert. Abgelehnt werden darf hier nur, wer bereits einen Pflegegrad zugesprochen bekam. Dennoch sollten auch die staatlich geförderten Tarife geprüft werden, denn auch hier gibt es sehr gute Angebote. 60 Euro schießt der Staat hier jährlich zu. Riskanter ist es hingegen, auf zusätzlichen Pflegeschutz komplett zu verzichten.

Das Geld aus einer solchen Pflegezusatzversicherung kann dann genutzt werden, um Angehörige finanziell zu unterstützen. Denn auch dies verraten die Zahlen der Bundesregierung: 80 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zuhause betreut: und wünschen dies oft auch. Unterstützung bieten ambulante Pflegedienste, auch eine teilstationäre Unterbringung ist möglich. Bedeutet aber oft auch, dass die Angehörigen ihre Arbeitszeit reduzieren müssen: oder gar ganz aus dem Berufsleben ausscheiden. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden!

Bei der aktuellen Corona-Politik macht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aktuell wirklich keine gute Figur. Ein wichtiges Projekt will er aber noch in dieser Legislaturperiode umsetzen: eine Reform der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten soll. Sollte diese umgesetzt werden, ist das kein Grund, auf private Pflegevorsorge zu verzichten. Das Armutsrisiko wird hoch bleiben.

Ganz Deutschland diskutiert über die gescheiterte Corona-Strategie der Bundesregierung: Da geraten andere Themen, die in den Ministerien vorangetrieben werden, schnell aus dem Blick. Auch dann, wenn sie wichtig sind: wie eine Reform der Pflegeversicherung, die derzeit im Kabinett von Jens Spahn ausgetüftelt wird. Spruch- und gesetzreif ist sie zwar noch nicht, das Papier muss noch mit den Ressorts abgestimmt und in die Gesetzgebung eingebracht werden. Sie zeigt aber, wo die Reise künftig hingehen soll – und wo die Risiken liegen.

Eigenanteil zu stationärer Pflege soll gedeckelt werden – ein bisschen

Laut einem Bericht des “Handelsblatts” kursiert aktuell ein Arbeitsentwurf für ein Gesetz, das noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Ziel ist es, Menschen in Alten- und Pflegeheimen finanziell zu entlasten. So soll der Eigenanteil zur Pflege, die Menschen in vollstationärer Betreuung zahlen müssen, gedeckelt werden.

Hier sind die Kosten in den letzten Jahren regelrecht explodiert: 831 Euro für den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) müssen Patienten und ihre Angehörigen für die Unterbringung im Heim derzeit durchschnittlich zahlen. Zum Jahresanfang 2018 waren es noch 593 Euro. “Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil” heißt er, weil seit den Pflegestärkungsgesetzen alle Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims die gleichen Aufwendungen zahlen, unabhängig von ihrem Pflegegrad. Und die Heime diesen regional unterschiedlich festlegen können: je nach Pflegekosten und -bedürfnissen.

Diese stationären Pflegekosten will Jens Spahn deckeln. Doch anders, als ursprünglich angedacht, ist nun kein starrer Deckel von maximal 700 Euro pro Monat geplant. Stattdessen ist die Entlastung zeitlich gestaffelt. Im ersten Jahr des Pflegeheim-Aufenthalts sollen die Bedürftigen bzw. zahlpflichtige Angehörige die vollen Pflegekosten tragen. Im zweiten Jahr sollen die Eigenanteile dann um 25 Prozent sinken, nach mehr als 24 Monaten um die Hälfte. Bei Pflegebedürftigen, die 36 Monate und länger stationär betreut werden, soll sich der Eigenanteil gar um 75 Prozent reduzieren.

Viele Menschen werden folglich nicht oder wenig davon profitieren, denn laut einer wenig erbaulichen Statistik der DAK sterben viele Pflegeheim-Bewohner bereits im ersten Jahr ihres Aufenthaltes. Dennoch soll allein diese Maßnahme 2,5 Milliarden Euro kosten. Immerhin ein Schritt, um die Betroffenen finanziell zu entlasten.

Pflegekosten sind nicht der einzige Kostenfaktor

Aber es muss an dieser Stelle daran erinnert werden, dass die “reinen” Pflegekosten nicht die einzigen Aufwendungen sind, die für einen Heimplatz fällig werden. Hinzu gesellen sich Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie notwendige Investitionen des Heims: etwa wenn renoviert oder neues medizinisches Gerät eingekauft werden muss. Und so mussten vollstationär untergebrachte Heimbewohner zum Jahresanfang 2021 bereits 2.068 Euro monatlich aus dem eigenen Portemonnaie zahlen, wie aus Daten der Ersatzkassen hervorgeht. Das sind die Kosten, die übrig bleiben, nachdem die Krankenkassen oder privaten Krankenversicherer bereits ihre Aufwendungen für den jeweiligen Pflegegrad gezahlt haben!

Das zeigt: Auch künftig wird es für viele Menschen wichtig bleiben, mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorzusorgen. Denn Kosten und Armutsrisiko bleiben auch nach diesem Reformschritt hoch – sollte er überhaupt umgesetzt werden.

Denn Jens Spahn plant noch weitere Reformen. Es soll auch mehr Geld für die ambulante Pflege geben, wenn also Menschen zuhause von Angehörigen betreut werden. Nicht ohne Grund: Fast acht von zehn Pflegebedürftigen werden von Verwandten umsorgt und nicht im Heim. Auch will Jens Spahn die Bundesländer verpflichten, sich stärker an Investitionskosten zu beteiligen. Ob das Gesetz tatsächlich so umgesetzt wird, hängt auch von den Finanzen ab: Bund, Ländern und Pflegekassen sollen durch die Reform Mehrkosten von geschätzt 6,4 Milliarden Euro entstehen. Viele Interessengruppen werden das nicht gerne hören: und wahrscheinlich Änderungen einfordern.