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Am 8. März wird der Internationale Frauentag begangen! Deshalb sollen an dieser Stelle drei Fakten verdeutlichen, dass Frauen auch in Sachen Alters- und Pflegevorsorge Außerordentliches leisten und besondere Aufgaben zu schultern haben.

1.) Frauen erhalten teils deutlich niedrigere Renten

Frauen erhalten deutlich niedrigere Renten als Männer, wie aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) hervorgeht. Die Forscher haben sich angeschaut, wie weit die Renten von Frauen und Männern auseinanderliegen, und dafür Daten zu der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Jahr 2014 ausgewertet.

Das Ergebnis der Studie lässt aufhorchen. Speziell in Westdeutschland erwerben männliche Ruheständler teils deutlich höhere Rentenansprüche. Männer erhielten im Schnitt eine Monatsrente von 994 Euro ausgezahlt und damit rund 42 Prozent mehr als Frauen, die satte 418 Euro weniger Ruhestandsgehalt bekommen.

Besser gestaltet sich die Situation für Frauen in den neuen Bundesländern, waren doch zu DDR-Zeiten auch weitaus mehr weibliche Personen erwerbstätig. Hier erzielten Männer eine Monatsrente von 1.057 Euro, was ein Plus gegenüber den Frauen von 239 Euro bedeutet.

Warum aber haben Frauen deutlich niedrigere Rentenansprüche? Die Antwort ist schnell gefunden. Im Schnitt verdienen Arbeitnehmerinnen nicht nur weniger als Arbeitnehmer – unter anderem, weil sie in schlechter bezahlten Berufen tätig sind und oft auch nur in Teilzeit. Sie unterbrechen ihr Erwerbsleben auch nach wie vor häufiger, um Kinder großzuziehen und Angehörige zu pflegen.

2.) Frauen haben mehr Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen

Frauen fehlen häufiger aufgrund einer psychischen Erkrankung als Männer. Das geht aus dem DAK Gesundheitsreport 2017 hervor, für den die Daten von 2,6 Millionen deutschen Arbeitnehmern ausgewertet wurden. Bei weiblichen Erwerbstätigen wurden demnach im vergangenen Jahr stolze 60 Prozent mehr Fehltage wegen psychischer Erkrankungen diagnostiziert als bei Männern (311 Ausfalltage je hundert Versicherte gegenüber 191 Ausfalltagen).

Gründe nennt der DAK-Gesundheitsreport zwar keine, deutet sie aber zumindest an. So sind Frauen weit häufiger in Berufen vertreten, die eine besondere psychische Belastung bedeuten, etwa in der Lehrer- und Krankenpfleger-Branche. So ist auch die Pflege weiblich, wie die Dienstleistungsgesellschaft Verdi berichtet: Der Frauenanteil in Pflegeberufen liegt bei 88 Prozent in der häuslichen Pflege, bei 85 Prozent in der stationären. Auch lasten familiäre Aufgaben wie Erziehung und die Pflege von Angehörigen noch zu oft überproportional auf den Schultern der Frauen, wie Fakt Numero Drei zeigt.

3.) Es sind vor allem Frauen, die Angehörige zu Hause pflegen – und dafür ihren Beruf einschränken

In Deutschland sind mehr als 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet. Sieben von zehn Pflegebedürftigen werden dabei zu Hause von Verwandten betreut. Dass diese Aufgabe vor allem von Frauen geschultert wird, zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage aus dem Jahr 2014.

Laut forsa-Studie hat jede dritte erwerbstätige Frau für eine Pflegetätigkeit bereits ihre Arbeitszeit reduzieren müssen. Bei den Männern hingegen hat das nur jeder Vierte getan. Eine weitere Erkenntnis: Pflege ist ein Vollzeitjob! Knapp zwei Drittel (65 Prozent) der pflegenden Angehörigen sind demnach täglich im Einsatz.

Eine heute veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin beweist erneut, dass Frauen ein ungleich höheres Altersarmut-Risiko haben als Männer. Die Forscher haben sich angeschaut, wie weit die Renten von Frauen und Männern auseinanderliegen, und dafür Daten zu der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Jahr 2014 ausgewertet.

Das Ergebnis der Studie lässt aufhorchen. Denn speziell in Westdeutschland erwerben männliche Ruheständler teils deutlich höhere Rentenansprüche. Männer erhielten im Schnitt eine Monatsrente von 994 Euro ausgezahlt und damit rund 42 Prozent mehr als Frauen, die stolze 418 Euro weniger bekamen.

Weit besser gestaltet sich die Situation für Frauen in den neuen Bundesländern, waren doch zu DDR-Zeiten auch weitaus mehr weibliche Personen erwerbstätig. Hier erzielten Männer eine Monatsrente von 1.057 Euro was eine Differenz gegenüber den Frauen von 239 Euro bedeutet. Die Differenz beträgt hier nur 23 Prozent.

Erwerbsunterbrechung für Kindererziehung und Pflege

Warum aber haben Frauen deutlich niedrigere Rentenansprüche? Die Antwort ist schnell gefunden. Im Schnitt verdienen Arbeitnehmerinnen nicht nur weniger als Arbeitnehmer – unter anderem, weil sie in schlechter bezahlten Berufen tätig sind und oft auch nur in Teilzeit. Sie unterbrechen ihr Erwerbsleben auch nach wie vor häufiger, um Kinder großzuziehen und Angehörige zu pflegen.

Beispiel Pflege: Rund drei Viertel aller 2,6 Millionen pflegebedürftigen Bundesbürger werden zu Hause von Angehörigen betreut. Laut dem Pflegereport einer großen Krankenkasse nehmen zu 90 Prozent Frauen diese Belastung auf sich. Oft müssen sie hierfür ihre Arbeitszeiten reduzieren oder die Arbeit vorübergehend ganz aufgeben.

Differenz geht leicht zurück

Immerhin: die Differenz zwischen Männern und Frauen nimmt in den letzten Jahren bei den Neurentnern etwas ab. Denn immer mehr Frauen sind erwerbstätig, erwerben hohe Qualifikationen und nehmen auch Führungspositionen ein. Das zeigt sich speziell in Westdeutschland. Beispiel Neurentner: 1995 lag der Abstand zwischen westdeutschen Männern und Frauen, die erstmals eine Rente der GRV bezogen, noch bei 48 Prozent. 2014 waren es 39 Prozent. In Ostdeutschland sank die Differenz gar auf zehn Prozent.

Dennoch: Wenn Frauen nicht in die Altersarmut abrutschen wollen, sollten sie zusätzlich privat vorsorgen. Denn die gesetzliche Rente allein verspricht kaum ein auskömmliches Altersgehalt. Und dass die Differenz zwischen Frauen und Männern zurückgeht, liegt auch daran, dass Männer immer niedrigere Rentenansprüche erwerben, berichten die Forscher. Hier hilft ein Beratungsgespräch, den passenden Altersvorsorge-Schutz zu finden.

Am Montag hat das Statistische Bundesamt Wiesbaden neue Zahlen zur Pflegebedürftigkeit veröffentlicht. Und die lassen durchaus aufhorchen. Denn auch zwischen 2013 und 2015 ist die Zahl der Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, wieder deutlich angestiegen: um fast neun Prozent!

Es ist ein trauriger Fakt: immer mehr Menschen in der Bundesrepublik sind pflegebedürftig. Im Dezember 2015 waren knapp 2,9 Millionen Menschen auf Leistungen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) angewiesen, wie aus der heute veröffentlichten „Pflegestatistik 2015“ des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Die Daten zur Pflegebedürftigkeit werden nur im Zwei-Jahres-Rhythmus ausgewertet, weshalb neuere Zahlen bisher nicht vorliegen.

Besonders hohes Risiko der Pflegebedürftigkeit im Alter

Wie das Bundesamt weiter mitteilt, ist die Zahl der Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, seit 2013 erneut stark angestiegen. Das Plus betrug fast neun Prozent, so dass nun 234.000 Personen zusätzlich auf Pflege angewiesen sind. Das verwundert allerdings kaum, schreitet doch die Alterung der Gesellschaft unvermindert voran. Und betagte Menschen sind nun einmal besonders bedroht, ein Pflegefall zu werden. Auch dies verrät die aktuelle Statistik: 83 Prozent der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter. Und mehr als ein Drittel der Betroffenen (37 Prozent) hatte mindestens das 85. Lebensjahr erreicht.

Die meisten Pflegebedürftigen, nämlich annähernd drei Viertel, werden zu Hause von Angehörigen betreut (73 Prozent bzw. 2,08 Millionen Menschen). Weitere 27 Prozent der Patienten bzw. 783.000 Pflegebedürftige sind derzeit vollstationär in einem Pflege- oder Altersheim untergebracht. Hier kann gar nicht hoch genug bewertet werden, welche große Leistung pflegende Angehörige für die Gesellschaft erbringen. Weil sie ihre Lieben in den eigenen vier Wänden versorgen, wird der Staat jedes Jahr um Milliardenbeträge entlastet!

Trotz Pflegereform – Private Pflegevorsorge bleibt wichtig!

Die Bundesregierung hat zum Januar 2017 die letzte Stufe ihrer Pflegereform umgesetzt. Seitdem wird mit Hilfe von fünf Pflegegraden abgebildet, auf welche Leistungen ein Patient Anrecht hat. Die finanziellen Zuwendungen wurden zum Teil erhöht, auch werden Demenzkranke nun besser versorgt.

Dennoch: Private Pflegevorsorge bleibt wichtig! Dies betonen selbst die sonst eher kritischen Verbraucherschützer. Und das nicht zu Unrecht. Wer auf Privatvorsorge verzichtet, droht im schlimmsten Fall in die Armut abzurutschen. Beispiel Pflegeheim-Platz: Muss eine Person vollstationär betreut werden, beziffern sich die Kosten im höchsten Pflegegrad 5 derzeit im Bundesschnitt auf rund 3.600 Euro monatlich. Davon übernimmt die Pflegekasse maximal 2005 Euro im Monat.

Doch auch wenn ein Pflegebedürftiger von Angehörigen in den eigenen vier Wänden umsorgt wird, ist es gut, eine private Pflegetagegeld- oder Rentenversicherung zu haben. Bei beiden Vorsorgeformen zahlt der Versicherer einen vorher vereinbarten Betrag aus, der dem Versicherten zur freien Verfügung steht. Das Geld kann dann an pflegende Angehörige weitergegeben werden, wenn sie zum Beispiel aufgrund der Pflege im Beruf kürzertreten müssen.

Auch 2017 treten wieder zahlreiche neue Gesetze in Kraft. Eine der wohl wichtigsten Änderungen: zum 1. Januar wird die zweite Stufe des 2. Pflegestärkungsgesetzes wirksam. Statt drei Pflegestufen gibt es in der gesetzlichen Pflegeversicherung nun fünf Pflegegrade. Auch das Begutachtungsverfahren wurde überarbeitet.

Neues Jahr, neue Regeln: dies wird auch ab 1. Januar 2017 gelten. In der gesetzlichen Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber die wohl einschneidendsten Veränderungen seit ihrer Einführung vorgenommen. Fortan werden fünf Pflegegrade regeln, auf welche Leistungen ein Pflegebedürftiger Anspruch hat. Auch das Begutachtungsverfahren wurde geändert. Um Mehrleistungen in der Pflegeversicherung zu zahlen, wird der Beitragssatz zudem um 0,2 Prozentpunkte angehoben.

Neue Pflegegrade, neue Begutachtung

Die bisherigen Pflegestufen werden nun zu fünf Pflegegraden ausgebaut, um differenzierter die Ansprüche eines auf fremde Hilfe angewiesenen Patienten erfassen zu können. Geringe, erhebliche und schwere Beeinträchtigungen werden in die Pflegegrade 1 bis 3 eingestuft. Pflegegrad 4 bedeutet, dass der Pflegebedürftige „schwerste Beeinträchtigungen“ hat. Die höchste Pflegestufe 5 bedeutet „besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung“, etwa die Notwendigkeit einer lückenlosen Betreuung. Entsprechend ist auch gestaffelt, auf welche Geld- und Sachleistungen ein Patient Anspruch hat.

Neu ist auch die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Bisher war ausschlaggebend, wie viel Zeit die Betreuung eines Patienten hinsichtlich bestimmter Leistungen in Anspruch nimmt. Zukünftig soll gemessen werden, in welchem Umfang der Patient noch in der Lage ist sich selbst zu versorgen.

6 Bereiche für Begutachtung

Sechs Bereiche sind fortan für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit entscheidend. Diese werden zu einer Gesamteinschätzung zusammengefasst:

  • 1.) Wie mobil ist der Patient? Kann er etwa noch Treppen steigen und eigenständig das Haus verlassen?
  • 2.) Welche kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten hat der Patient? Kann er sich zum Beispiel selbständig im Alltag orientieren und Entscheidungen treffen?
  • 3.) Wie ist die psychische Verfasstheit des Patienten? Hat er vielleicht schwere Depressionen und Angstzustände?
  • 4.) Kann sich der Patient selbst versorgen? Also zum Beispiel sich waschen, eigenständig auf Toilette gehen etc.?
  • 5.) Wie kann der Patient den Umgang mit seiner Krankheit bewältigen – kann er z.B. selbständig Tabletten nehmen?
  • 6.) Kann der Patient seinen Alltag selbständig gestalten und soziale Kontakte pflegen?

Mit der Neuordnung steigt zugleich das maximale Pflegegeld: in der ambulanten Pflege von monatlich 728 Euro (Pflegestufe 3) auf dann 901 Euro (Pflegegrad 5); bei vollstationärer Versorgung von 1.995 Euro (für Härtefälle in der Pflegestufe 3) auf 2.005 Euro (Pflegegrad 5). Zahlreiche weitere Verbesserungen sind geplant, etwa bei der ambulanten Betreuung von Angehörigen.

Auswirkungen auf Krankenzusatzversicherung

Die Reformen haben auch Auswirkungen auf die Krankenzusatzversicherung: schließlich müssen auch bei privaten Policen die Leistungen von Pflegestufen in Pflegegrade übersetzt werden. Mehrere Privatversicherer haben bereits mitgeteilt, dass sie die Anpassung automatisch vornehmen werden, ohne dass sich die Versicherten drum kümmern müssen. Im Zweifel lohnt es sich aber, beim Versicherer oder Vermittler des Vertrauens nachzufragen, was sich fortan ändert.

Gut zu wissen: Nachteile haben die Bestands-Versicherten nicht zu befürchten, wenn die Änderungen in Kraft treten. Schließlich sind die Leistungen vertraglich zugesichert. Aber laut PKV-Verband gibt es keine gesetzliche Regelung, wie mit bestehenden Pflegezusatzversicherungen umzugehen ist.

Eine besondere Herausforderung ergibt sich daraus, dass mit den Pflegegraden auch neue Ansprüche für die Versicherten entstehen, die finanziert werden müssen. So ist jetzt etwa auch bei Demenz eine Leistung vorgesehen. Deshalb erbringen manche Versicherer zum Beispiel in Pflegegrad 4 nur 80 Prozent der Leistung, wenn nicht auch eine psychische Beeinträchtigung vorliegt. Andere wiederum heben ihre Prämie leicht an.

Aber es gilt: trotz der Änderungen sollte eine Pflege-Police nicht einfach gekündigt werden! Gerade für ältere Versicherungsnehmer oder Menschen mit Vorerkrankungen dürfte es schwer sein, einen neuen Vertrag mit einem ähnlichen Leistungsniveau zu finden. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Viele Bundesbürger der Generation 30 bis 60 Jahre wissen zu wenig über die Pflegevorsorge. Das zeigt eine aktuelle Umfrage. Zwar ahnen die meisten, dass es erhebliche finanzielle Belastungen bedeutet, wenn in der Familie ein Pflegefall auftritt oder man gar selbst zum Pflegefall wird. Aber die Kosten der Pflege können nur 15 Prozent aus dieser Bevölkerungsgruppe halbwegs einordnen.

Wenn in der Familie ein Pflegefall auftritt, bedeutet das enorme finanzielle Belastungen. Die durchschnittlichen Kosten für eine vollstationäre Pflege beziffern sich zum Beispiel auf 3.500 Euro pro Monat in der höchsten Pflegestufe III, wie Auswertungen des Statistischen Bundesamtes ergeben haben. Die gesetzliche Pflegeversicherung erstattet derzeit (bei Härtefall-Regelung) maximal 1.995 Euro. Wenn zum 1. Januar die zweite Stufe der schwarz-roten Pflegereform in Kraft tritt, erhöht sich der Höchstbetrag immerhin auf 2.005 Euro. Dennoch: eine gewaltige Vorsorgelücke bleibt bestehen.

Generation der 30-60jährigen zum Thema Pflegevorsorge befragt

Die Bundesbürger wissen aber zu wenig über die drohenden Kosten im Pflegefall. Das zeigt die „Zurich Pflege-Studie 2016“, die das Analysehaus Heute und Morgen durchgeführt hat. Nur rund 15 Prozent der repräsentativ befragten 30-60jährigen Umfrageteilnehmer konnte demnach die finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigkeit einschätzen. Das Wissen um die ambulante Pflege, also wenn eine Person von Angehörigen zu Hause betreut werden soll, ist noch geringer ausgeprägt: hier geben 13 Prozent der Befragten zu Protokoll, sie könnten die Kosten „ganz gut“ einschätzen.

Immerhin: dass Privatvorsorge die finanzielle Lücke schließen kann, ist den meisten Personen in dieser Altersgruppe bewusst. Vier von fünf Befragten (78 Prozent) sagten, sie sehen einen Bedarf, mit einer privaten Pflegezusatzversicherung zusätzlich vorzusorgen. Doch auch hier ein deutliches Informations-Defizit. Stolze 80 Prozent der Befragten sehen sich schlecht über private Vorsorgelösungen informiert. Hier muss sich auch die Versicherungsbranche fragen lassen, ob sie genug unternimmt, um die Bürger aufzuklären.

Stark vereinfacht lassen sich drei Modelle der privaten Pflegezusatzversicherung unterscheiden. Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte täglich einen vorher vereinbarten Betrag ausgezahlt, wenn er pflegebedürftig wird. Die Pflegerentenversicherung mischt einen Sparvertrag mit einer Versicherungslösung: im Pflegefall erhält der Versicherer eine vorher vereinbarte Rente ausgezahlt. Und als drittes Modell sei die Pflegekostenversicherung genannt. Sie übernimmt die Mehrkosten für eine professionelle Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die Leistungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreichen.

Ab Januar 2017 gibt es 5 Pflegegrade statt 3 Pflegestufen

Aktuell empfiehlt sich ein Beratungsgespräch zum Thema Pflegevorsorge ganz besonders. Denn mit Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetzes werden die bisherigen drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden erweitert. Eine geringe Beeinträchtigung wäre dann Pflegegrad 1 bis hin zur schwersten Beeinträchtigung = Pflegegrad 5. Damit will die Bundesregierung erreichen, dass die Bedürfnisse der Kunden besser und genauer abgebildet werden. Auch für Demenzkranke gibt es zukünftig umfangreichere Leistungen.

Die meisten privaten Pflegeversicherer haben mitgeteilt, dass sie die Pflegezusatzversicherung automatisch auf die neuen Regelungen umstellen werden. Das heißt, die Bestandskunden müssen selbst nicht tätig werden. Ein Wermutstropfen: Bei einigen Versicherern müssen die Kunden dann mit höheren Beiträgen rechnen, weil sie auch Anspruch auf höhere Leistungen haben, etwa bei Demenz. Kündigen sollte man den Schutz trotzdem nicht, empfehlen Verbraucherschützer, da es gerade für ältere Versicherungsnehmer schwierig werden könnte einen neuen Tarif zu finden. Einzelheiten klärt ein Beratungsgespräch!

Die Bundesbürger gehen dem Thema Pflegevorsorge noch immer zu oft aus dem Weg, wie eine aktuelle Studie zeigt. Und das kann im Zweifel teuer werden.

Die Deutschen sind Pflegemuffel – zumindest, wenn es um das Thema Vorsorge geht. Dies belegt erneut eine repräsentative Umfrage des Forsa-Institutes im Auftrag einer großen Krankenkasse. Vier von zehn Befragten ab 18 Jahren gaben demnach zu Protokoll, sie hätten sich noch nie mit dem Thema Pflegeversicherung beschäftigt. Besonders hoch ist der Anteil der Abstinenzler erwartungsgemäß unter den jungen Leuten. So hatten 61 Prozent der 18-39jährigen Umfrageteilnehmer das Thema Pflege bisher vermieden.

Verwunderlich ist das Ergebnis durchaus. Denn: die meisten Befragten wissen zugleich, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teilschutz bietet. Immerhin 96 Prozent aller Befragten ist dies bekannt! Zugleich ist aber das Wissen über die tatsächlichen Pflegekosten gering, zum Beispiel, wenn eine Person im Pflegeheim untergebracht werden muss. Nur knapp jeder Dritte schätzt diese Kosten korrekt ein.

Es droht eine vierstellige Pflegelücke

Die harten Zahlen: in Deutschland kostet ein Pflegeheimplatz durchschnittlich 3.600 Euro im Monat, wenn die Person rundum betreut werden muss. In der höchsten Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse davon 1.612 Euro. Zwar wird sich dieser Beitrag erhöhen, wenn mit der Pflegereform zum Jahreswechsel 2017 die Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Aber selbst dann bleibt eine Vorsorgelücke im vierstelligen Bereich: die gesetzliche Pflegekasse wird maximal 2.005 Euro erstatten.

Kann der Betroffene den Fehlbetrag nicht aufbringen, werden der Ehegatte oder die Kinder des Pflegebedürftigen zur Kasse gebeten. Geschützt vor dem Zugriff des Sozialamtes ist nur ein begrenztes Schonvermögen. Schon aus diesem Grund empfiehlt es sich, über den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung nachzudenken. Je zeitiger, desto besser: Junge und gesunde Versicherungsnehmer müssen oft deutlich weniger zahlen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Ein aktueller Pflegereport zeigt wenig Erfreuliches. Demnach sterben immer mehr Hochbetagte im Kranken- oder Pflegeheim statt in ihren eigenen vier Wänden.

Laut dem aktuellen DAK-Pflegereport 2016 sterben zwei von drei Deutschen im Krankenhaus oder Pflegeheim, aber nicht im Kreis ihrer Lieben. Eine bittere Erkenntnis, wenn man bedenkt, dass die Mehrheit der Bundesbürger (60 Prozent) sich wünscht, ihre letzten Stunden zu Hause verbringen zu wollen. Zu den Gründen sagen die meisten, dass die gewohnte Umgebung das Sterben erträglicher mache (73 Prozent) und mehr Würde bedeute (58 Prozent). Ausgewertet wurden die Daten von 60.000 verstorbenen Versicherten sowie Angehörige befragt.

Ein weiteres Ergebnis des Pflege-Reportes stimmt traurig: jeder Fünfte stirbt im Krankenhaus allein! Meist deshalb, weil die Menschen an Maschinen angeschlossen sind. In Pflegeheimen ist es immerhin noch jeder Dritte, der aus dem Leben scheidet, ohne dass ein Mensch bei ihm ist. Ganz anders sieht es aus, wenn die Personen von Angehörigen gepflegt werden. Zu Hause waren es nur sieben Prozent, die zum Zeitpunkt des Todes niemanden bei sich hatten.

Ärgerlich sind die Ergebnisse auch deshalb, weil viele Krankenhausaufenthalte kurz vor dem Tod vermeidbar sind. Doch die Institutionalisierung des Sterbens schreitet voran. Laut den Forschern war das Verhältnis vor zwanzig Jahren noch weit ausgeglichener: damals starben 55 Prozent zu Hause und 6 Prozent im Pflegeheim.

Pflegevorsorge kann einen Beitrag zur besseren Betreuung leisten

Dass die aktuelle Situation Sterbender derart unbefriedigend ist, kann natürlich nicht an erster Stelle den pflegenden Angehörigen angelastet werden. Im Gegenteil: die Mehrheit der Pflegebedürftigen wird aktuell von Verwandten betreut, nämlich ebenfalls zwei von drei Menschen. Sie leisten einen unschätzbar wertvollen Beitrag für die Gesellschaft, oft unter großem Verzicht. Hier gilt es, bessere Bedingungen im Gesundheitssystem zu schaffen, vor allem die Verknüpfung von Arbeit und Beruf zu erleichtern.

Aber auch das zeigt sie Studie: viele Angehörige wären bereit, die geliebte Person bis zuletzt zu begleiten. Und hier kann jeder selbst einen kleinen Beitrag leisten, um die Angehörigen später zu entlasten, etwa durch eine private Pflegezusatzversicherung.

Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt zum Beispiel für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, eine laut Vertrag vereinbarte Summe aus. Das Geld kann dann an die Menschen weitergegeben werden, die Pflegeaufgaben übernehmen. Und die Pflegerentenversicherung deckt die zusätzlichen Pflegekosten in Form einer Rente ab. Je nach Hilfebedürftigkeit und Pflegestufe wird dabei eine laut Vertrag zugesicherte monatliche Rente ausgezahlt.

Altersgerechtes Bauen – schon beim Hausbau vorsorgen!

Ein weiterer Schritt, damit die Pflege in den eigenen vier Wänden erträglicher wird: beim Bau eines Hauses sollte schon an später gedacht werden. Und das bedeutet, die Wohnung so zu bauen, dass sie alters- und pflegegerecht ist. Das heißt: steilen Treppen und enge Flure vermeiden, auch keine hohen Stufen und Schwellen einbauen.

Notfalls sollte ein ausreichend breiter Aufzug mit eingebaut werden oder leicht ergänzt werden können. Und auch der Zugang zum Haus ist bereits ein Thema hinsichtlich der späteren Altersgerechtigkeit. Ist das Haus leicht zu erreichen, ohne dass steile Gefälle oder unwegsame Pfade genommen werden müssen? Es gilt, sich zeitig über das Thema Pflegevorsorge zu informieren!

Pflegevorsorge ist wichtig! Das bestätigt eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung. Demnach reicht das Durchschnittseinkommen der Generation „Ü80“ in vielen Regionen der Bundesrepublik nicht aus, um die Unterbringung in einem Altersheim zu zahlen.

Wenn pflegebedürftige Menschen von ihren Familien in das Heim gegeben werden, ist das oft der letzte Schritt – die Mehrheit aller Pflegebedürftigen, nämlich 71 Prozent, werden zu Hause in den eigenen vier Wänden von Angehörigen umsorgt. Und doch kann es notwendig sein, dass Menschen vollstationär untergebracht werden. Zum Beispiel, wenn die Angehörigen mit der Pflege überfordert sind.

Doch solch eine Heimunterbringung geht ordentlich ins Geld. Keineswegs reicht es hierfür aus, sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung zu verlassen. Dies zeigt auch eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung. Sie wollte erfahren, wie lange das Alterseinkommen der Hochbetagten ausreichen würde, um eine vollstationäre Unterbringung zu gewährleisten. Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse wurden hierbei schon mit eingerechnet.

Versorgungslücke vor allem im Südwesten der Republik

Die Erkenntnis der Studienmacher: Teuer ist die Heimpflege speziell in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Baden-Württemberg sowie in den Stadtstaaten wie Berlin oder Hamburg. Die Pflegekosten übersteigen das durchschnittliche Jahreseinkommen der über 80-Jährigen in diesen Regionen teils deutlich. Im Zweifel müssen dann sogar die Kinder für die finanzielle Lücke einspringen: sie sind zu Elternunterhalt verpflichtet, abhängig vom eigenen Einkommen.

Doch auch in anderen Regionen zeigt sich eine Versorgungslücke. Bundesweit reicht in 44 Prozent der Kreise das Durchschnittseinkommen der alten Menschen über 80 Jahren rechnerisch nur für maximal elf Monate stationärer Pflege. Die bittere Konsequenz: Pflegebedürftigkeit bedeutet zugleich ein extrem hohes Armutsrisiko. 2013 mussten bundesweit 41 Prozent der Pflegebedürftigen zusätzlich Sozialhilfe beantragen.

Pflegevorsorge schafft finanzielle Sicherheit!

Damit am Ende doch noch was von der Rente übrig bleibt, kann jeder selbst einen Beitrag leisten. Auch Verbraucherschützer und Politik empfehlen den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Je jünger, desto besser: ein hohes Alter und Vorerkrankungen werden teils mit deftigen Preisaufschlägen bestraft bzw. führen dazu, dass bestimmte Risiken nicht mehr versicherbar sind.

Der Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung empfiehlt sich zum Beispiel auch dann, wenn Verwandte zu Hause betreut werden sollen. Der Clou: für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit erhält der Versicherte einen vorher festgelegten Beitrag von der Versicherung ausgezahlt und kann das Geld an seine Verwandten weitergeben, wenn sie Pflegeaufgaben übernehmen.

Damit alles Finanzielle geregelt ist, sollte eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht festlegen, wer die Gelder des Hilfsbedürftigen verwalten darf. Das ist speziell wichtig für den Fall, dass der Hilfsbedürftige selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Art Teilkasko: Die anfallenden Pflegekosten lassen sich damit nicht komplett auffangen, wenn ein Pflegefall in der Familie auftritt. Dennoch vertraut eine Mehrheit der Bundesbürger beim Thema Pflege auf den Staat und sichert sich nicht zusätzlich privat ab, wie eine aktuelle Umfrage von forsa im Auftrag eines großen deutschen Versicherers ergab.

Über zweieinhalb Millionen Bundesbürger brauchen Pflege, weil sie dauerhaft krank oder dement sind, Tendenz stark steigend. Für die Angehörigen bedeutet dies eine starke Belastung: physisch, psychisch und finanziell. Sie müssen den Patienten Schuhe ankleiden, das Essen reichen, ihn waschen und pflegen. Immerhin 1,7 Millionen Pflegebedürftige werden rund um die Uhr von ihren Angehörigen zuhause betreut. Die Rente reicht oft nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken.

Es droht eine finanzielle Pflegelücke

Auch die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt nur einen Teilschutz. Die Stiftung Warentest hat 2015 errechnet, dass -abhängig von der Pflegestufe- eine Finanzierungslücke zwischen 540 und 2.000 Euro im Monat entstehen kann, wenn ein Pflegefall in der Familie auftritt. Wer das Geld nicht aus eigenem Vermögen oder von seinen Ersparnissen zuschießen kann, sieht sich schnell in der Armutsfalle. Über 440.000 Pflegebedürftige sind bereits auf Sozialhilfe angewiesen.

Umso verwunderlicher ist das Ergebnis einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag einer Versicherung. Auf die Frage, wer für die Pflegekosten im Ernstfall aufkommt, nannte die große Mehrheit der Bundesbürger die gesetzliche Pflegeversicherung (80 Prozent). 69 Prozent glauben, dass die private Pflegeversicherung in einem solchen Fall herangezogen werden kann, 62 Prozent nennen das eigene Vermögen und 61 Prozent die Krankenversicherung. Auch das Sozialamt (55 Prozent) und die gesetzliche Rentenversicherung (52 Prozent) werden als Absicherung genannt.

Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung hatten allerdings zusätzlich nur 32 Prozent der befragten Bundesbürger vorgesorgt. Etwa jeder Dritte verfügt also über einen solchen Schutz, der Rest steht ohne zusätzliche Absicherung da. Auch wenn das Thema Pflege bei den Bürgern angekommen ist, glauben immer noch viele, der Staat wird im Ernstfall schon zahlen. Und das ist ein gefährlicher Irrglaube!

Elternunterhalt – Kinder haften für ihre Eltern!

Erst greift Vater Staat nämlich den Angehörigen in die Tasche, wenn ein Pflegebedürftiger seinen Bedarf nicht selbst decken kann. Hierfür ermittelt das Sozialamt die unterhaltspflichtigen Verwandten. Zunächst muss der Ehepartner sein Vermögen offenlegen, wenn die Rente des Pflegebedürftigen zum Beispiel für eine stationäre Unterbringung nicht ausreicht. Auch frühere Ehepartner können zur Kasse gebeten werden.

Haben alle Ehegatten gezahlt, kommen die leiblichen Kinder (Verwandte in gerader Linie) in Frage, auch sie haften gesamtschuldnerisch. Dies nennt man „Elternunterhalt“. Wie viel die Angehörigen zahlen müssen, orientiert sich an der Höhe des Einkommens, ein bestimmtes Schonvermögen ist vor dem Zugriff geschützt. Nicht füreinander aufkommen müssen hingegen Geschwister, Verschwägerte oder weiter entfernte Verwandte.

Umso wichtiger ist die Privatvorsorge. Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt zum Beispiel für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, eine vorher vereinbarte Summe aus. Auch Pflegerentenversicherungen empfehlen sich zur Absicherung des Pflegerisikos. „Wer im Alter nicht sein Vermögen aufzehren will oder auf seine Kinder oder das Sozialamt angewiesen sein möchte, kann mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgen“, schreibt auch die Stiftung Warentest. Welche weiteren Möglichkeiten der Absicherung es gibt, klärt ein Beratungsgespräch!

Gesetzliche Pflegeversicherung: Laut Studie einer großen Krankenkasse nehmen die Bundesbürger kaum die Zusatzleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch. Das verwundert, weil genau diese Leistungen oft Entlastung versprechen.

Pflegende Angehörige erbringen nicht nur für ihre Familien eine wichtige Leistung, sondern auch für die Sozialkassen. Sieben von zehn Pflegebedürftigen werden ausschließlich zu Hause betreut, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa im Auftrag einer großen Krankenkasse ergab. Rechnet man den Aufwand, den die Familienmitglieder betreiben, in einen marktüblichen Stundenlohn um, ergebe dies eine Summe von jährlich 34 Milliarden Euro – mehr Geld, als die Pflegeversicherung einnimmt!

Tages- und Kurzzeitpflege nur von jedem Fünften genutzt

Um die Menschen zu entlasten, die sich täglich aufopferungsvoll um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern, sind im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung Zusatzleistungen vorgesehen. Nur werden diese kaum in Anspruch genommen, wie die der „Pflegereport 2016“ einer großen Krankenkasse ergab. Mit Ausnahme des ambulanten Pflegedienstes (64 Prozent) werden alle anderen Angebote der Pflegekassen von weniger als jedem fünften Befragten genutzt, der einen Pflegebedürftigen im Haushalt umsorgt.

Das verwundert, handelt es sich doch um Leistungen, von denen pflegende Angehörige sehr profitieren können. Beispiel Tagespflege: Ist die Familie mit der Pflege eines Patienten überfordert, aber dieser noch nicht so bedürftig, dass er in ein Altersheim umziehen will? Dann ist es möglich, den Bedürftigen tagsüber in einer stationären Einrichtung unterzubringen und abends wieder in den Kreis der Familie aufzunehmen. Gerade für Familien, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, eine sehr gute Lösung! Die Krankenkasse bezuschusst die anfallenden Kosten.

Ein weiteres Beispiel ist die Kurzzeitpflege. Für maximal vier Wochen im Jahr können Pflegebedürftige vollstationär untergebracht werden, die Kasse bezuschusst das mit bis zu 3.224 Euro im Jahr. In dieser Zeit können Familien in den Urlaub fahren oder entspannen, ohne sich um die Betreuung des Pflegepatienten kümmern zu müssen. Eine willkommene Auszeit für die oft belastende Pflegetätigkeit!

Scham, Kosten und Pflichtgefühl verhindern Inanspruchnahme der Leistungen

Warum aber werden derartige Leistungen nur von jedem fünften Haushalt mit Pflegefall genutzt? Hierbei spielt Scham eine wichtige Rolle. Mehr als jeder zweite Befragte (59 Prozent) sagte aus, dass die bedürftige Person nicht von Fremden betreut werden will. Auch die verbleibenden Kosten sind mit 56,9 Prozent ein wichtiger Ausschlussgrund. Schließlich bezuschusst die Krankenkasse nur diese Leistungen. Das gezahlte Geld ist aber in der Regel nicht ausreichend, um alle Aufwendungen für Kurzzeit- oder Tagespflege zu zahlen.

Um finanziell besser ausgestattet zu sein, empfiehlt sich daher der Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung. Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte täglich einen vorher vereinbarten Betrag, der ihm frei zur Verfügung steht. Die Pflegerentenversicherung hingegen ist eine Art Kombination aus Sparvertrag und Versicherung. Im Pflegefall zahlt der Versicherer eine monatliche Rente, die dem Versicherten zur freien Verfügung steht. Eine Beratung kann helfen, den passenden Schutz zu finden!