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Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich eine Betreuung in ihrer vertrauten Umgebung. Allerdings mangelt es an altersgerechtem Wohnraum.

Trotz der fortlaufenden Berichterstattung über den Pflegenotstand haben laut einer Teilstudie der Untersuchung “VorSORGE – Wie die Bevölkerung auf den demografischen Wandel vorbereitet ist”, veröffentlicht von der Bertelsmann-Stiftung, erst ein Drittel der 60- bis 70-Jährigen Maßnahmen für den Pflegefall ergriffen. Über 4 Millionen Menschen sind pflegebedürftig, und der Pflegenotstand ist extrem.

Dem Bericht zufolge gehen fast drei Viertel der 50- bis 70-Jährigen in der Umfrage davon aus, dass ihre Angehörigen zumindest teilweise die Pflege übernehmen werden. 62 Prozent dieser Altersgruppe sind der Meinung, dass der jeweilige Partner einen Teil der Pflege abdecken wird, während 46 Prozent angeben, dass sich auch ihre eigenen Kinder beteiligen werden. Personen mit geringerem Einkommen rechnen seltener damit, dass ihre Familie sie im Pflegefall unterstützt, und sie haben auch eine besonders ausgeprägte Angst vor Einsamkeit im Alter.

Nutzung technischer Hilfsmittel im häuslichen Umfeld

Obwohl die meisten Menschen so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause bleiben möchten, geben nur etwa 17 Prozent der 50- bis 70-Jährigen an, dass ihre Wohnsituation altersgerecht ist. Je weniger finanzielle Mittel den Befragten zur Verfügung stehen, desto seltener nutzen sie technische Hilfsmittel, die ihnen im Alter das Leben erleichtern könnten. Lediglich 27 Prozent nutzen Videotelefonie, um mit ihren Angehörigen zu kommunizieren (bei Besserverdienenden sind es 45 Prozent). Nur 10 Prozent nutzen Haushalts- oder Gartenroboter (bei Besserverdienenden sind es 20 Prozent). Ähnlich verhält es sich mit der Übermittlung medizinischer Daten oder der Inanspruchnahme von Videosprechstunden mit Ärzten, was bisher jedoch allgemein sehr selten genutzt wird.

Über die Studie:
Für die Studie hat die Bertelsmann-Stiftung gemeinsam mit dem Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung individuelle Strategien im demografischen Wandel herausgearbeitet. Das Institut für Demoskopie Allensbach führte auf dieser Grundlage 1.234 Interviews mit einem repräsentativen Querschnitt der 16- bis 70-jährigen Bevölkerung durch.

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers zeigt: Viele Deutsche verdrängen das Risiko, pflegebedürftig zu werden, und schieben das Thema vor sich her. Doch je älter eine Person ist und je mehr Vorerkrankungen vorhanden, umso schwerer fällt es, eine gute und bezahlbare Pflegezusatzversicherung zu finden.

Wie sehr sind die Bürgerinnen und Bürger für das Pflegerisiko vorbereitet, und sind sie ausreichend abgesichert? Das wollte ein großer Versicherer wissen und hat eine repräsentative Umfrage hierzu in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse zeigen: Viele Bürger wissen zwar um das Pflegerisiko. Aber sie schieben das Thema vor sich her, in der Hoffnung: Mich wird es schon nicht treffen.

Laut Umfrage sagt nicht einmal jeder Fünfte von sich selbst (18 Prozent), er habe ausreichend für das Pflegerisiko vorgesorgt. Mehr als jeder Zweite (54 Prozent) macht sich jedoch Sorgen, dass sie und ihr Umfeld früher oder später pflegebedürftig werden. Und das ist auch kein Wunder: Mehr als zwei Drittel der Befragten geben zu Protokoll, schon einmal direkt oder indirekt mit dem Thema Pflegebedürftigkeit in Berührung gekommen zu sein.

Auch Jüngere sind betroffen

Tatsächlich sind aktuell in Deutschland bereits 4,1 Millionen Menschen pflegebedürftig und haben entsprechend einen Pflegegrad zugesprochen bekommen, so zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Und die Zahlen steigen. Haben doch vor allem Seniorinnen und Senioren ein hohes Risiko, pflegebedürftig zu werden, und die Gesellschaft altert.

Tatsächlich bedeutet dies aber keinesfalls, dass es nicht auch jüngere Menschen treffen kann. Knapp 651.000 Menschen im Alter unter 60 Jahren gelten in Deutschland als pflegebedürftig: immerhin knapp 16 Prozent der Betroffenen. Denn nicht nur ein Unfall kann dazu beitragen, dass man auf fremde Hilfe angewiesen ist: oft sind auch Krankheiten wie zum Beispiel Tumore eine Ursache.

Natürlich hofft man, bis ins hohe Alter gesund zu bleiben: und die Chancen hierfür sind auch gut, für Schwarzmalerei besteht kein Anlass. Dennoch empfehlen zum Beispiel auch Verbraucherschutz-Verbände oder Arbeitnehmervertreter, schon früh das Pflegerisiko abzusichern. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Art Teilkasko, die viele anfallende Kosten eben nicht übernimmt. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass nicht nur die Pflegebedürftigen selbst dem Risiko ausgesetzt sind, ihren Lebensstandard nicht mehr aufrecht erhalten zu können. Das Gros der Pflegebedürftigen wird in den eigenen vier Wänden betreut: Weshalb viele Angehörige im Job kürzer treten müssen oder ihn ganz aufgeben, wenn ein Pflegefall in der Familie auftritt. Mit allen daraus folgenden “Nebenwirkungen”, zum Beispiel einer kleineren Altersrente.

Das Alter und Vorerkrankungen wirken auf die Prämie

Auch aus diesem Grund lohnt es sich, eine private Pflegezusatzversicherung schon in jungen Jahren abzuschließen. Aber es gibt einen weiteren: Bei ungeförderten Tarifen richtet sich die Versicherungsprämie in der Regel nach Alter und Vorerkrankungen. Denn der Antragsteller muss einen Katalog von Gesundheitsfragen beantworten – und zwar ehrlich, wenn er später nicht seinen Schutz verlieren will. Wer in jungen Jahren einen solchen Tarif abschließt, genießt folglich nicht nur zeitig Schutz: sondern kann in Summe sogar sparen!

Zwar hat der Gesetzgeber auch dafür gesorgt, dass es Tarife gibt, bei denen die Versicherer keine Risikoaufschläge für Alter und Vorerkrankungen erheben dürfen. Bei staatlich geförderten “Pflege-Bahr”-Policen besteht quasi Kontrahierungszwang: Hier darf nur ausgeschlossen werden, wer bereits einen Pflegegrad hat. Ist eigentlich eine gute Sache: und auch solche Verträge können ein Baustein zur Absicherung sein. Aber: Weil die Versicherer allen Menschen Schutz bieten “müssen”, sind diese Tarife sogar oft teurer und weniger leistungsfähig als ungeförderte. 60 Euro schießt der Staat hier jährlich zu.

Welche Pflegezusatz-Police sich empfiehlt, kann ein Beratungsgespräch klären. Neben der Prämie sind hierbei auch die Leistungsbausteine zu beachten: etwa Assistance-Leistungen wie die Unterstützung dabei, einen Pflegeheimplatz zu finden, oder die Einrichtung eines Hausnotruf-Systems. Was sich aber eher nicht empfiehlt, ist: komplett auf Pflegeschutz zu verzichten.

Eine aktuelle Studie zeigt, welche Art von Zusatzversicherungen die gesetzlich Versicherten am liebsten abschließen. Bedenklich: die Pflegezusatzversicherung spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Das kann für Pflegebedürftige sowie deren Angehörige große Probleme mit sich bringen, wenn der Ernstfall eingetreten ist.

Welche Krankenzusatzversicherungen schließen die gesetzlich Versicherten am häufigsten ab? Die Gothaer hat hierzu eine bevölkerungsrepräsentative forsa-Umfrage in Auftrag gegeben. Es zeigt sich: Die Zahnzusatzversicherung ist hier der absolute Favorit der Deutschen. 77 Prozent der Befragten sagen aus, dass sie eine solche Police besitzen. Nicht von ungefähr: Müssen Zähne ersetzt werden, drohen Kosten im hohen vier- oder gar fünfstelligen Bereich. Und Zahnlücken beeinflussen nicht nur das eigene Wohlbefinden: Mehrere Umfragen zeigen, dass sie auch Vorurteile gegenüber Menschen mit sich bringen können.

Auf Rang zwei platzieren sich stationäre Zusatzversicherungen: solche Angebote also, mit denen man sich ein Ein- oder Zweibettzimmer oder eine Chefartzbehandlung sichern kann, wenn man in die Klinik muss. Immerhin 37 Prozent besitzen laut Umfrage einen solchen Schutz. Die Krankentagegeldversicherung und die Brillenversicherung teilen sich mit je 30 Prozent Zustimmung den dritten Platz der beliebtesten Zusatz-Angebote. Erstgenannte ist gerade wichtig, wenn man nicht mit einem Krankentagegeld über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert ist, zum Beispiel für Unternehmer. Sie zahlt täglich einen vorher vereinbarten Betrag, um fehlendes Einkommen aufzufangen, wenn man länger im Job ausfällt.

Aber die Umfrage brachte auch Bedenkliches zutage. Denn ausgerechnet die so wichtige Pflegezusatzversicherung besitzen nur 15 Prozent der Umfrageteilnehmer. Sie ist und bleibt somit eine Nische. Hier sei daran erinnert, dass enorm hohe Pflegekosten drohen, wenn eine Person vollstationär betreut werden muss. Nach Berechnungen der Ersatzkassen ist der Eigenanteil, der für einen Pflegeheimplatz gezahlt werden muss, im Bundesschnitt von 1.772 Euro zum Jahresanfang 2018 auf 2.068 Euro zu Beginn 2021 angestiegen. Das sind die Kosten, die gezahlt werden müssen, nachdem bereits die Krankenkasse ihren Anteil gezahlt hat.

Doch auch, wenn eine Person von Angehörigen zuhause gepflegt wird, drohen hohe Aufwendungen. Unter Umständen müssen die pflegenden Angehörigen ihre Arbeitszeit im Job reduzieren und die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden. Hier empfiehlt sich ein Beratungsgespräch, wie man sich vor der “Armutsfalle Pflege” schützen kann: Denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der anfallenden Kosten.

Bei der aktuellen Corona-Politik macht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aktuell wirklich keine gute Figur. Ein wichtiges Projekt will er aber noch in dieser Legislaturperiode umsetzen: eine Reform der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten soll. Sollte diese umgesetzt werden, ist das kein Grund, auf private Pflegevorsorge zu verzichten. Das Armutsrisiko wird hoch bleiben.

Ganz Deutschland diskutiert über die gescheiterte Corona-Strategie der Bundesregierung: Da geraten andere Themen, die in den Ministerien vorangetrieben werden, schnell aus dem Blick. Auch dann, wenn sie wichtig sind: wie eine Reform der Pflegeversicherung, die derzeit im Kabinett von Jens Spahn ausgetüftelt wird. Spruch- und gesetzreif ist sie zwar noch nicht, das Papier muss noch mit den Ressorts abgestimmt und in die Gesetzgebung eingebracht werden. Sie zeigt aber, wo die Reise künftig hingehen soll – und wo die Risiken liegen.

Eigenanteil zu stationärer Pflege soll gedeckelt werden – ein bisschen

Laut einem Bericht des “Handelsblatts” kursiert aktuell ein Arbeitsentwurf für ein Gesetz, das noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Ziel ist es, Menschen in Alten- und Pflegeheimen finanziell zu entlasten. So soll der Eigenanteil zur Pflege, die Menschen in vollstationärer Betreuung zahlen müssen, gedeckelt werden.

Hier sind die Kosten in den letzten Jahren regelrecht explodiert: 831 Euro für den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) müssen Patienten und ihre Angehörigen für die Unterbringung im Heim derzeit durchschnittlich zahlen. Zum Jahresanfang 2018 waren es noch 593 Euro. “Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil” heißt er, weil seit den Pflegestärkungsgesetzen alle Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims die gleichen Aufwendungen zahlen, unabhängig von ihrem Pflegegrad. Und die Heime diesen regional unterschiedlich festlegen können: je nach Pflegekosten und -bedürfnissen.

Diese stationären Pflegekosten will Jens Spahn deckeln. Doch anders, als ursprünglich angedacht, ist nun kein starrer Deckel von maximal 700 Euro pro Monat geplant. Stattdessen ist die Entlastung zeitlich gestaffelt. Im ersten Jahr des Pflegeheim-Aufenthalts sollen die Bedürftigen bzw. zahlpflichtige Angehörige die vollen Pflegekosten tragen. Im zweiten Jahr sollen die Eigenanteile dann um 25 Prozent sinken, nach mehr als 24 Monaten um die Hälfte. Bei Pflegebedürftigen, die 36 Monate und länger stationär betreut werden, soll sich der Eigenanteil gar um 75 Prozent reduzieren.

Viele Menschen werden folglich nicht oder wenig davon profitieren, denn laut einer wenig erbaulichen Statistik der DAK sterben viele Pflegeheim-Bewohner bereits im ersten Jahr ihres Aufenthaltes. Dennoch soll allein diese Maßnahme 2,5 Milliarden Euro kosten. Immerhin ein Schritt, um die Betroffenen finanziell zu entlasten.

Pflegekosten sind nicht der einzige Kostenfaktor

Aber es muss an dieser Stelle daran erinnert werden, dass die “reinen” Pflegekosten nicht die einzigen Aufwendungen sind, die für einen Heimplatz fällig werden. Hinzu gesellen sich Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie notwendige Investitionen des Heims: etwa wenn renoviert oder neues medizinisches Gerät eingekauft werden muss. Und so mussten vollstationär untergebrachte Heimbewohner zum Jahresanfang 2021 bereits 2.068 Euro monatlich aus dem eigenen Portemonnaie zahlen, wie aus Daten der Ersatzkassen hervorgeht. Das sind die Kosten, die übrig bleiben, nachdem die Krankenkassen oder privaten Krankenversicherer bereits ihre Aufwendungen für den jeweiligen Pflegegrad gezahlt haben!

Das zeigt: Auch künftig wird es für viele Menschen wichtig bleiben, mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorzusorgen. Denn Kosten und Armutsrisiko bleiben auch nach diesem Reformschritt hoch – sollte er überhaupt umgesetzt werden.

Denn Jens Spahn plant noch weitere Reformen. Es soll auch mehr Geld für die ambulante Pflege geben, wenn also Menschen zuhause von Angehörigen betreut werden. Nicht ohne Grund: Fast acht von zehn Pflegebedürftigen werden von Verwandten umsorgt und nicht im Heim. Auch will Jens Spahn die Bundesländer verpflichten, sich stärker an Investitionskosten zu beteiligen. Ob das Gesetz tatsächlich so umgesetzt wird, hängt auch von den Finanzen ab: Bund, Ländern und Pflegekassen sollen durch die Reform Mehrkosten von geschätzt 6,4 Milliarden Euro entstehen. Viele Interessengruppen werden das nicht gerne hören: und wahrscheinlich Änderungen einfordern.

Die ambulante Pflege wird im politischen Diskurs gern vernachlässigt, wenn über steigende Eigenanteile in Pflegeheimen etc. debattiert wird. Dabei ist sie immer noch der Normalfall: Zwei von drei Pflegebedürftigen werden durch Angehörige in den eigenen vier Wänden betreut. Aktuelle Zahlen eines Krankenversicherers zeigen nun, welchen Aufwand das für die Angehörigen bedeutet.

Wenn Menschen zuhause gepflegt werden, ist Geld ein wichtiger Aspekt: aber bei weitem nicht der einzige. Denn auch die zeitliche, psychische und physische Belastung ist hoch, wie nun erneut der repräsentative AOK-Pflege-Report zeigt. Pflege ist für viele Angehörige ein Vollzeitjob! Zudem einer, der die Betroffenen oft völlig unvorbereitet trifft.

Die Studienmacher der Krankenkasse haben jene Personen befragt, die für die Pflege eines Nahestehenden hauptverantwortlich sind. Die Antworten überraschen. So geben die befragten Pflegehaushalte im Mittel eine zeitliche Belastung von mehr als achteinhalb Stunden (8,6 Stunden) pro Tag für die Unterstützung der Pflegebedürftigen an.

Fast drei Viertel dieser Zeit übernehmen die Haupt-Pflegepersonen. Andere -nicht bezahlte- Personen, in der Regel ebenfalls Angehörige, springen im Schnitt für 1,5 Stunden ein. Nur knapp eine Dreiviertelstunde (0,7 Stunden) pro Tag wird von Pflegediensten oder über andere Leistungen der Pflegeversicherung erbracht.

Haushalte, in denen Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5 oder mit einer demenziellen Erkrankung gepflegt werden, sind besonders stark gefordert: Hier leistet ein Viertel der betroffenen Haushalte rund zehn Stunden Pflegearbeit pro Tag.

“Die Leistungsangebote der Pflegeversicherung sind in den letzten Jahren deutlich ausgebaut und flexibler gestaltet worden. Trotzdem ist jede vierte Person, die einen Angehörigen zu Hause pflegt, durch die Pflege insgesamt hoch belastet”, sagt Dr. Antje Schwinger, die an der Studie beteiligt gewesen ist. Und die Zahlen machen zudem deutlich, dass man Pflege im Regelfall nicht mal eben nebenbei bewältigen kann. Fast immer ist es erforderlich, dass eine Person im Berufsleben kürzer tritt oder im Job sogar vorübergehend ganz aussetzt.

Private Pflegezusatzversicherung kann unterstützen

Die Eigenanteile, die pflegende Angehörige laut Studie allein für zusätzliche Pflegeleistungen aufbringen müssen, sind zwar weit geringer, als wenn ein Mensch vollstationär im Heim betreut werden muss. Aber dennoch muss ungefähr jeder vierte Pflegebedürftige im Schnitt 250 Euro pro Monat zuschießen – wie gesagt, allein für Pflege und Betreuung. Weitere Kosten kommen hinzu: die Einbußen, wenn im Job weniger Geld verdient wird, sind hier nicht berücksichtigt.

Auch deshalb ist es empfehlenswert, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Das Geld können Pflegebedürftige auch frei verwenden, um pflegende Angehörige finanziell zu unterstützten. Diese Tarife sind noch immer ein Nischenprodukt, obwohl selbst Bundesregierung und Verbraucherschutz einen solchen Vertrag empfehlen und sie in Form sogenannter Pflege-Bahr-Policen staatlich gefördert werden (nach dem früheren Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr benannt). Aktuell sorgen nach Zahlen des PKV-Verbandes nur 4,6 Prozent der 82 Millionen Pflegepflichtversicherten mit einem Pflegezusatz-Schutz vor.

Mit Blick auf die drohende Belastung lohnt es sich, auf die sogenannten Assistance-Leistungen zu schauen. Ob die Vermittlung eines ambulanten Pflegedienstes, Hilfe beim Einkaufen, Menüservices etc.: die Möglichkeiten sind hier vielfältig. Ein Beratungsgespräch empfiehlt sich zu den oft komplexen Verträgen.

Die Grundrente soll eigentlich auch die Ansprüche für pflegende Angehörige aufbessern, die für die Zeit der Pflege im Job kürzertreten oder ihn ganz aufgeben. Ärgerlich ist nur: Häusliche Pflegezeiten, die vor dem 1.1.1992 erbracht wurden, werden nicht anerkannt. Denn erst mit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung werden Pflege-Zeiten systematisch erfasst.

Die Pflege eines Angehörigen ist oft ein Vollzeitjob: Bis zu 60 Stunden pro Woche müssen die Betreuenden aufwenden, so ergab eine Studie der gewerkschaftsnahen Böckler-Stiftung. Kein Wunder: Wer zum Beispiel einen schwer demenzkranken Patienten bzw. eine Patientin betreut, kann nicht einfach Wochenende machen und muss oft auch nachts raus, um den Pflegebedürftigen zu betreuen, zu waschen, auf die Toilette zu setzen oder gar zu windeln. Sich dafür zu entscheiden, ein Familienmitglied nicht ins Heim zu geben, verdient höchsten Respekt – ganz nebenbei entlasten pflegende Angehörige den Staat und die Krankenkassen jedes Jahr um Milliarden Euro.

Umso bitterer ist nun, dass diese Pflegeleistung vielfach nicht beim Anspruch auf Grundrente berücksichtigt wird. Häusliche Pflegezeiten vor dem 1.1.1992 werden nämlich nicht anerkannt, wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag ergab. Der Grund ist einfach: Erst zum 1. Januar 1995 ist die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt worden: und erst ab dieser Zeit wurden Pflegezeiten offiziell für den Rentenanspruch registriert. So zumindest begründet das Bundessozialministerium, dass nun viele Pflegende leer auszugehen drohen.

Gerade für viele Frauen dürfte das eine bittere Enttäuschung sein, sind doch zwei Drittel aller pflegenden Angehörigen weiblich. Anspruch auf Grundrente hat, wer mindestens 33 Jahre an Beitragszeiten für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege vorweisen kann. Das volle Rentenplus gibt es erst ab 35 Beitragsjahren. Immerhin gibt es eine Sonderregel, wenn die Pflege zwischen dem 1. Januar 1992 und dem 31. März 1995 erfolgte: Dann können sogenannte Berücksichtigungs-Zeiten geltend gemacht werden.

Der Sachverhalt zeigt erneut, dass es sinnvoll ist, selbst etwas für den Ernstfall zu tun, um im Pflegefall auch Angehörige finanziell abzusichern. Das Geld aus einer privaten Pflegezusatzversicherung kann an die Betreuenden weitergegeben werden. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung regelt zudem, wer wichtige Entscheidungen treffen darf und auf das Vermögen zugreifen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Hierzu empfiehlt sich ein Beratungsgespräch.

Eine Umfrage offenbarte in 2019 ein erstaunliches Unwissen der Deutschen zu Pflegekosten: Rund 43 Prozent der Deutschen glauben tatsächlich, die gesetzliche Pflegeversicherung würde die Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz in voller Höhe übernehmen. Das aber ist ein tückischer Irrtum. Denn die Pflegeversicherung ist seit ihrer Einführung in 1995 nur als ergänzende “Teilkasko” angelegt, weswegen Pflegebedürftige für einen großen Teil der Kosten selber aufkommen müssen.

Doch damit nicht genug! Die Kosten für Pflege und Heimunterbringung bedrohen auch die Familie, da Kinder auch für Eltern unterhaltspflichtig sind. Und wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle zeigt, können sogar Sparkonten der Enkel für Pflegekosten herangezogen werden, falls die Rente der Großeltern nicht für die Heimunterbringung ausreicht. Das Urteil sollte eine wichtige Mahnung sein, sich um privaten Versicherungsschutz zu bemühen.

Elternunterhalt für Pflege: Kinder haften für die Eltern

In Sachen Pflege gilt in Deutschland der Grundsatz, dass Kinder auch für ihre Eltern haften. Zwar: Reicht das Geld des Pflegebedürftigen und der gesetzlichen Sozialversicherung nicht aus, springt zunächst das zuständige Sozialamt ein. Jedoch macht das Sozialamt anschließend Angehörige ausfindig, die für den Unterhalt des Betroffenen einstehen müssen: in der Regel Ehepartner und Kinder.

Ab einem Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro jährlich greifen die Sozialämter dann ordentlich zu: Geschützt ist nur ein bestimmter Eigenbetrag – als Richtwert gilt aktuell laut Düsseldorfer Tabelle eine Einkommensgrenze von 24.000 Euro netto jährlich für Alleinstehende und 43.200 Euro netto jährlich für zusammenlebende Ehegatten. Was allerdings darüber liegt, muss hälftig für den Elternunterhalt abgetreten werden.

Pflegekosten gelten als Armutsrisiko

Viele Familien sind durch die Pflegekosten überfordert. Nicht von ungefähr. Im bundesweiten Durchschnitt zahlen Pflegebedürftige derzeit schon 1.940 Euro im Monat für einen Pflegeheimplatz. Der Betrag setzt sich zusammen aus durchschnittlich 731 Euro monatlich als Eigenanteil für die Pflege, durchschnittlich 756 Euro im Monat für Unterkunft und Verpflegung sowie durchschnittlich 453 Euro im Monat für Investitionskosten des Heims, etwa Renovierung und neue medizinische Geräte. Sozialverbände wie Deutschlands größer Sozialverband VdK warnen deswegen vor einem hohen Armutsrisiko durch immer höher werdende Kosten bei Pflegebedürftigkeit.

OLG Celle: Sozialamt darf Pflegekosten der Großmutter vom Sparkonto der Enkel wiederholen

Wie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle nun zeigt, sind sogar die Sparkonten der Enkel bei Pflegebedürftigkeit in Gefahr (Az. 6 U 76/19). Eine Rentnerin hatte sich von ihrer geringen Rente jahrelang etwas für die Enkel abgespart, legte hierfür zwei Sparkonten auf die Namen der Enkel an. Diese Konten bediente die Seniorin mit je 50 Euro im Monat für immerhin elf und neun Jahre. Als die Frau aber pflegebedürftig wurde und in ein Pflegeheim ziehen musste, reichte ihre Rente in Höhe von 1.250 Euro nicht mehr aus, um die hohen Eigenanteile für die stationäre Unterbringung im Pflegeheim zu zahlen.

Sozialleistungen in Höhe von insgesamt 25.041 Euro musste aus diesem Grund das zuständige Sozialamt zuschießen. Jedoch: Das Sozialamt wollte sich sein Geld von den Angehörigen wiederholen, forderte deswegen 6.000 Euro vom Sparkonto des ersten Enkels und 5.850 vom Sparkonto des zweiten Enkels zurück. Und mit dieser Forderung erhielt das Sozialamt nun vor dem Oberlandesgericht Celle recht: Regelmäßige Zahlungen an Familienangehörige können tatsächlich durch das Sozialamt eingefordert werden, sobald die Schenkenden selbst bedürftig sind.

Ausnahme: Anstandsschenkungen dürfen nicht zurückgefordert werden

Denn Schenkungen liegen gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) der Rückforderung und dem Widerruf, wenn Schenkende bedürftig werden. Eine Ausnahme gilt nur für Pflicht- und Anstandsschenkungen. Anstandsschenkungen aber sind “gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke des täglichen Lebens” sowie “kleinere Zuwendungen”. Auch Taschengeld fällt darunter, das Kindern und Enkeln zum Verbrauch gegeben wird – solche Schenkungen hätten die Enkel behalten dürfen.

Bei langjährigen Sparkonten aber handelt es sich laut Oberlandesgericht um Zahlungen, die dem Kapitalaufbau dienen – in diesem Fall als finanzielles Polster für die Enkel. Und der jährliche Wert der Zahlungen hätte, gemessen an den finanziellen Verhältnissen der Großmutter, den Wert von Gelegenheitsgeschenken übertroffen. So gesehen hat die Großmutter über ihre Verhältnisse “geschenkt”.

Dass die Großmutter beim Anlegen der Sparkonten noch nicht von ihrer späteren Pflegebedürftigkeit wissen konnte, spielt hierbei laut Gericht keine Rolle – die Familie musste die Gelder auf den Sparkonten nun trotzdem herauszugeben. Und mehr noch: Auch die Kosten des Rechtsstreits gehen nun zulasten der Enkel und zulasten der Familie. Somit hat die Sparerin nicht erreicht, was sie erreichen wollte: Die finanzielle Absicherung der Enkel. Ihr mühsame Sparen war aus dieser Sicht vergebens – durch die Pflegekosten wurde das Geld anders aufgebraucht.

Privater Schutz bei Pflegebedürftigkeit sichert auch Erspartes der Nachkommen

Das Urteil sollte also Warnung sein für alle, die für die Nachfahren sparen und diese dadurch absichern wollen: Zusätzlich zum Sparen ist privater Versicherungsschutz gegen Kosten der Pflegebedürftigkeit dringend geboten. Denn nur dieser private Versicherungsschutz sichert zugleich, dass Kinder und Enkel nicht durch Elternunterhalt belastet werden und sichert zudem das Ersparte für Nachkommen vor dem Sozialamt. Wer hierzu Rat sucht, der sollte sich dringend an eine Expertin oder an einen Experten wenden.

Pflegevorsorge ist wichtig: Das hat auch der Staat erkannt und fördert private Pflegezusatzversicherungen mit fünf Euro im Monat. Doch die Nachfrage nach sogenannten Pflege-Bahr-Policen, benannt nach dem früheren Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), bleibt bescheiden. Auch 2019 konnte die Zahl der Verträge nicht die Millionengrenze knacken.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Teilkasko. Und damit bedeutet es ein echtes Armutsrisiko, wenn man selbst oder ein Mitglied der Familie plötzlich auf Pflege angewiesen ist. Im Januar 2020 betrug der Eigenanteil für die vollstationäre Unterbringung im Pflegeheim bereits 1.940 Euro im Monats-Schnitt: zusätzlich zu dem, was die Krankenkassen zuschießen.

Doch auch wenn Familienangehörige zuhause betreut werden, bedeutet das finanzielle Einbußen für die Mehrheit der Pflegenden. Im Job muss unter Umständen kürzer getreten werden, viele Pflegende wechseln in Teilzeit. Und auch der behindertengerechte Umbau der Wohnung verschlingt zusätzliche Kosten, die nicht voll von den Kassen übernommen werden. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung 2013 das “Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz” (PNG) in Kraft gesetzt: Seitdem wird die private Pflegevorsorge staatlich gefördert.

Weniger als eine Million Verträge

Aber die sogenannten Pflege-Bahr-Versicherungen bleiben trotz dem Extra vom Staat ein Nischenprodukt. Wie die Zeitschrift “Euro am Sonntag” (22. Mai) berichtet, stieg das Neugeschäft mit diesen Versicherungen zwar im Jahr 2019 um vier Prozent an: Doch noch immer sind weniger als eine Million solcher Verträge vermittelt worden. Der Bestand aller Versicherer zum Jahresende 2019 betrug demnach rund 917.500 Pflege-Bahr-Versicherungen.

Dabei hat der Gesetzgeber sehr darauf geachtet, bei diesen Pflegetagegeld-Policen die Hürden für Versicherungsnehmerinnen und -nehmer niedrig anzusetzen. Wer einen staatlich geförderten Tarif anbietet, darf demnach keine Anträge aufgrund von Vorerkrankungen, Alter und gesundheitlichen Risiken ablehnen. Lediglich wer bereits eine Pflegestufe hat, ist ausgeschlossen.

Gerade für Menschen, die aufgrund einer Vorerkrankung schwer -oder nur sehr teuer- eine “normale” Pflegezusatzversicherung bekommen, ist der Pflege-Bahr deshalb eine Option, um drohende Kosten im Pflegefall aufzufangen.

Insgesamt wenig private Vorsorge für die Pflege

Der niedrigschwellige Einstieg bei Pflege-Bahr hat allerdings auch einen Nachteil. Denn mitunter sind die staatlich geförderten Verträge teurer als andere Pflegeversicherungen, weil die Anbieter keine Risikoeinstufung vornehmen dürfen. Sie fürchten schlicht, das überproportional viele Menschen mit hohem Pflegerisiko eine solche Police abschließen.

Deshalb sollten potentielle Kundinnen und Kunden zunächst prüfen, ob nicht geförderte Tarife keine bessere Option sind. Doch auch diese Angebote sind eine Nische, wenn sie auch deutlich mehr nachgefragt werden in den letzten Jahren.

Weniger als 3,5 Millionen Bürger besaßen zum Jahresende 2019 eine Pflegezusatz-Police, geförderte und nicht geförderte Verträge zusammengerechnet: Das entspricht rund vier Prozent der Bevölkerung. Angesichts der drohenden Pflegekosten im Ernstfall ist das deutlich zu wenig. Ein Beratungsgespräch schafft Klarheit über Vor- und Nachteile der Angebote.

Am 21. September ist Welt-Alzheimertag. Der Tag dient als Gelegenheit, über das oft gemiedene Thema “Alzheimer” aufzuklären. Er kann aber auch genutzt werden, an drohende Kosten im Pflegefall zu erinnern. Denn vielen Menschen sind diese Kosten nicht bewusst.

Alzheimer: Ein angstbesetztes Thema

Die Zahl der Menschen im Alter ab 80 Jahren wird von derzeit 5,4 Millionen Menschen auf 6,2 Millionen im Jahr 2022 ansteigen, wie das Statistische Bundesamt in seiner aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung darlegt. Jedoch verbindet sich kaum ein Thema derart auch mit negativen Assoziationen einer zunehmenden Hochaltrigkeit, wie das Thema “Alzheimer”. Denn viele Menschen befürchten, durch diese Krankheit im Alter ihre Selbstständigkeit zu verlieren.

Ängste um das Thema “Alzheimer” und “Demenz” jedoch werden auch mitverschuldet durch fehlendes Wissen. Ein Teufelskreis: Da Menschen das Thema Alzheimer gern meiden oder verdrängen, informieren sie sich nicht. Die abstrakte Angst vor der Krankheit nimmt zu. Zugleich aber versäumen es viele, für einen möglichen Pflegefall im Alter tatsächlich vorzusorgen.

Um Abhilfe gegen diesen Missstand zu schaffen, organisiert die Dachorganisation Alzheimer’s Disease International (London) zusammen mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einmal jährlich den Welt-Alzheimertag. Dieser Tag findet seit 1994 stets am 21. September statt. Auch in Deutschland nutzen Alzheimer-Gesellschaften und Selbsthilfegruppen den Tag, um über Alzheimer aufzuklären. Das Motto des diesjährigen Welt-Alzheimertages ist “Demenz. Einander offen begegnen”. Auf der Webseite der Deutschen Alzheimer Gesellschaft findet sich ein Veranstaltungskalender, der Veranstaltungen deutschlandweit nach Postleitzahlen auflistet.

Pflegekosten: Unwissen ist hoch

Das “Thema Alzheimer” beinhaltet auch eine Vielzahl an Versicherungsthemen. So kann der Tag zum Beispiel genutzt werden, um sich über Leistungen der Pflegeversicherung, jedoch auch über drohende Pflegekosten durch den zu leistenden Eigenanteil oder für Angehörige durch den so genannten “Elternunterhalt” zu informieren. Denn die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Vielmehr wurde schon mit Einführung dieser zusätzlichen Säule der Sozialversicherung stets der ergänzende Charakter herausgestellt.

Mit dem Thema Alzheimer meiden aber viele Deutsche auch das Thema Pflegekosten, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln feststellte. Demnach haben sich 55 Prozent der Deutschen noch nicht mit dem Thema Pflege und damit auch nicht mit drohenden Kosten beschäftigt.

Pflegezusatzversicherung: Schützt auch die Angehörigen

Insbesondere wissen viele nicht, dass bei Bedürftigkeit der Eltern hohe Kosten auf volljährige Kinder durch den sogenannten Elternunterhalt zukommen können. Wer sich und seine Angehörigen vor derartigen Kosten schützen will, für den bietet sich eine private Pflegezusatzversicherung an. Auch Verbraucherschützer – zum Beispiel die Webseite der Stiftung Warentest – empfehlen eine solche Pflegezusatzversicherung, um die finanzielle Lücke im Pflegefall schließen.

Der Welt-Alzheimertag kann demnach auch Erinnerung sein an all jene, die sich noch nicht mit den drohenden Kosten im Pflegefall beschäftigt haben, sich über Möglichkeiten zum Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung zu informieren.

Das Wissen der Deutschen über die Pflegeversicherung ist noch immer lückenhaft. Fast zwei Fünftel (42 Prozent) gehen laut einer aktuellen Umfrage davon aus, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die gesamten Kosten übernimmt. Ein gefährlicher Irrtum, der im Zweifel die ganze Familie belastet — denn auch die Kinder haften bei den Pflegekosten für ihre Eltern.

Seit 1995 gibt es in Deutschland die gesetzliche Pflegeversicherung. Und auch, wenn es sich um eine recht junge Säule der Sozialversicherung handelt, war ihre Einführung doch sinnvoll. Zuvor gab es speziell für die Unterstützung von Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden kaum eine Infrastruktur, etwa durch ambulante Pflegedienste, viele Menschen hatten keinen Grundschutz. In einer alternden Gesellschaft, die heute schon 2,9 Millionen Pflegebedürftige zählt, war da politisches Handeln geboten.

Mehrheit der deutschen auf Pflegefall schlecht vorbereitet

Doch auch fast 25 Jahre nach ihrer Einführung ist das Wissen der Deutschen über die Pflegeversicherung sehr lückenhaft. Und das kann zu bitteren Konsequenzen führen: bis dahin, dass sich ein Pflegefall in der Familie als Armutsfalle entpuppt. So werden nicht nur die tatsächlichen Kosten der Pflegebedürftigkeit von vielen Bürgern unterschätzt. Viele wissen auch nicht, was ihnen durch die gesetzliche Pflegekasse zusteht — oder genauer formuliert, worauf sie eben keinen Anspruch haben.

Laut einer repräsentativen Umfrage von Kantar Emnid im Auftrag eines großen Bankhauses glauben nämlich 43 Prozent der Deutschen, dass der gesetzliche Pflegeversicherer die gesamten Kosten für einen vollstationären Pflegeheimplatz übernimmt. Das ist aber ein Trugschluss, der teuer werden kann. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Art Teilkasko — und war von vorn herein darauf angelegt. Sie sollte eben eine Grundsicherung bieten, die durch zusätzliche private Vorsorge ergänzt werden muss.

Infolgedessen wissen diese Personen auch nicht, dass ihnen hohe Kosten drohen, wenn es zum Ernstfall kommt. Weitere 21 Prozent der Befragten schätzen die Pflegekosten viel zu niedrig ein, nämlich unter 1.000 Euro. Das ist, zumindest wenn jemand dauerhaft betreut werden muss, deutlich zu wenig! In Summe haben zwei Drittel (64 Prozent) der Deutschen kein ausreichendes Wissen über drohende Pflegekosten.

Bundesschnitt Pflegeheimkosten: 1.830 Euro monatlich

Wie hoch sind diese Pflegekosten denn aber nun? Im Januar 2019 betrugen sie für vollstationäre Betreuung im Bundesschnitt 1830 Euro monatlich, so zeigen Zahlen der Ersatzkassen. Hierbei gilt es zu bedenken, dass von Bundesland zu Bundesland große Unterschiede bestehen können. In Nordrhein-Westfalen müssen sogar 2.252 Euro für einen Pflegeheimplatz aufgebracht werden, in Sachsen-Anhalt weniger als 1.300 Euro.

Seit dem 2. Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung 2017 müssen alle Menschen in einem Pflegeheim denselben Betrag zahlen: unabhängig von Pflegestufe oder Pflegegrad. Dabei gliedern sich die Gesamtkosten in zwei Teile auf. Erster Kostenblock ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), der vom Pflegeheim-Betreiber, den Pflegekassen und Kommunen ausgehandelt wird: hier stecken die rein pflegebedingten Aufwendungen drin. Aber zusätzlich müssen auch Kosten für die Heimunterbringung, das Essen sowie die Betreibung des Pflegeheimes berappt werden: das ist der zweite Part.

Die Pflegekosten werden voraussichtlich weiter steigen: auch, weil immer mehr Menschen auf Betreuung angewiesen sein werden. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Und zwar nicht nur mit Blick auf die Heimunterbringung. Auch wenn der Betroffene von den eigenen Verwandten betreut wird, kann das Geld frei verwendet werden, sofern es sich um eine Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung handelt. Laut Versicherer-Dachverband GDV sind diese Policen immer noch ein absolutes Nischenprodukt: Weniger als vier Millionen Menschen haben entsprechend vorgesorgt.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass Ehepartner und Kinder für die Pflegekosten zur Kasse gebeten werden können. Sie haften, wenn die Sozialämter einem Bedürftigen finanziell unter die Arme greifen müssen. Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) hat zum Beispiel anhand eigener Daten folgendes errechnet: Im Schnitt zahlen Betroffene vom Beginn der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod 31.131 Euro aus der eigenen Tasche, wenn sie in ein Pflegeheim müssen: pro Monat 1.170 Euro. Dabei ist der Betrag natürlich stark davon abhängig, wie lange eine Person noch lebt, und variiert sehr stark.