Beiträge

Strom wird teurer, Nachhaltigkeit wichtiger – Mini-Photovoltaikanlagen auf Balkonen liegen im Trend. Gute Nachricht: Eine spezielle Versicherung für sie ist nicht nötig. Anja Käfer-Rohrbach vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont: Die Hausratversicherung deckt bereits Balkonkraftwerke ab.

Der GDV erweiterte die Musterbedingungen für die Hausratversicherung. Wer eine neue Versicherung abschließt und ein solches Balkonkraftwerk hat oder plant, kann auf eine unkomplizierte Mitversicherung zählen. Käfer-Rohrbach: “Keine Sorgen um Versicherungsschutz für nachhaltiges Handeln. Daher passen wir unsere Musterbedingungen an.”

Für frisch abgeschlossene Hausratversicherungen gelten die erweiterten Bedingungen. Besitzer von Balkonkraftwerken sollten mit ihrem Versicherer über die Anpassung des Vertrags sprechen. Bestehende Policen könnten in der Regel auf die neuen Bedingungen umgestellt werden.

Balkonkraftwerke sind in der Hausratversicherung gegen Sturm, Hagel, Feuer und Blitzschlag-Überspannung geschützt. Im Gegensatz zu großen Photovoltaikanlagen auf Dächern existieren keine separaten Policen für diese kleinen Anlagen.

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an Nachbarn. Löst sich zum Beispiel ein Modul und beschädigt den Nachbarbalkon, ist das Sache der privaten Haftpflichtversicherung.

Mieter sollten vor der Installation ihren Mietvertrag prüfen und die Erlaubnis des Vermieters einholen, besonders bei Anbringung an Fassade oder Geländer. Eine Zustimmung des Vermieters ist oft notwendig.

Wichtig: Seit Jahresbeginn gibt es steuerliche Vorteile für Mini-Photovoltaikanlagen. Die Mehrwertsteuer entfällt und es existieren Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung.
Eigentümer können ihre Anlage über Wohngebäude- oder eigenständige Photovoltaikversicherungen absichern. Diese decken Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Kurzschluss, Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck ab.

Etwas für die Umwelt tun und Selbstversorger werden? Viele Häuslebauer bauen sich eine Photovoltaikanlage auf das Dach. Dabei gilt es aber zu bedenken, dass eine solche Anlage in der Regel extra versichert werden muss. Denn die Technik ist ja sehr teuer — und kann schnell Schaden nehmen.

Knapp 1,8 Millionen Photovoltaikanlagen gibt es derzeit in Deutschland, davon rund 930.000 auf privaten Dächern. Kein Wunder, gilt doch die Technik als umweltfreundlich, weil quasi emissionsfrei. Aber mit Einschränkungen: Bei der Herstellung der Solarzellen wird immens viel Energie gebraucht, auch die Entsorgung ist aufwendig. In Europa dauere es ungefähr zweieinhalb Jahre, bis die Anlage die Energie erzeugt hat, die in ihre Herstellung gesteckt wurde, erklärt die niederländische Forscherin Mariska de Wild-Scholten dem Online-Portal heise.de.

Dennoch ist die Ökobilanz der Solartechnik besser als jene vieler anderer Stromerzeuger. Die Unabhängigkeit der Stromgewinnung ist ein weiterer Grund, weshalb sich viele Hausbauer die Sonne aufs Dach holen. Aber Vorsicht: im Umfang einer herkömmlichen Wohngebäudeversicherung ist die Photovoltaik nicht geschützt. Diese muss entweder mit einem extra Baustein oder gar einer eigenständigen Versicherung geschützt werden.

Im Vertrag enthalten sein sollten wichtige Ursachen für einen Defekt. Liebestolle Marder zum Beispiel beißen nicht nur Autokabel durch, sondern schädigen gern auch Solaranlagen. Hier ist auf der sicheren Seite, wer auch einen Baustein für Tierbiss und Folgeschäden vereinbart hat. Doch die häufigsten Ursachen für Schäden sind andere. Brände sind zwar selten, aber können schnell auf das ganze Haus übergreifen und die Anlage komplett zerstören, da die Solarzellen schlecht zu löschen sind. Folglich sind hier die Kosten besonders hoch.

Blitz, Überspannung, Hagel, Schneedruck und Sturm sind ebenfalls keine Freunde solcher Anlagen. Hierbei gilt es auch darauf zu achten, wie Folgeschäden abgesichert sind — selbst die Folgen von Konstruktions- und Materialfehlern lassen sich in den Schutz integrieren. Versichert sein sollten alle Teile der Anlage. Und auch der Ertragsausfall ist ein wichtiger Baustein für eine Solardeckung — schließlich kann es richtig teuer werden, wenn die Anlage mal nicht funktioniert und keine Energie spendet. Mitunter verschlingt schon die Suche nach der Ursache viel Zeit und Geld. Schäden durch fahrlässiges Handeln sind ebenfalls versicherbar.

Die Versicherer haben verschiedenste Arten von Policen im Angebot, um Photovoltaik zu schützen. Das reicht von einer Allgefahrendeckung bis zu extra Bausteinen in Wohngebäude-Verträgen. Wer sich unsicher ist, sollte ein Beratungsgespräch nicht scheuen, um den richtigen Schutz zu finden. Schäden gegenüber Dritten sollten auch bedacht werden, etwa wenn ein Teil vom Dach fällt und einen Passanten verletzt. Unter Umständen bietet bereits eine moderne Privathaftpflicht Schutz, aber auch eine Betreiber-Haftpflicht wird angeboten.

Immer mehr Hausbesitzer holen sich umweltfreundliche Sonnenenergie aufs Dach. Wer eine Solaranlage auf seinem Haus installiert, sollte aber wissen, wie die teuren Anlagen richtig gegen Schäden abgesichert werden können. Denn eine Wohngebäudeversicherung reicht in der Regel allein nicht aus, wenn der Blitz einschlägt oder ein Baum aufs Dach fällt.

Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen ist in Deutschland ungebrochen, wenn sie auch in den letzten Jahren leicht zurückging. Dennoch wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur 51.900 neue Solarstromanlagen auf den Dächern deutscher Privat- und Familienhäuser installiert. Begünstigt wird die Nachfrage durch den aktuellen Niedrigzins, der Kredite für An- und Umbauten am Haus erschwinglicher macht.

In welchem Umfang ist die Solaranlage versichert?

Dennoch sind die Anlagen teuer – und wollen folglich entsprechend versichert werden. Hierfür ist es in der Regel nicht ausreichend, wenn Hausbesitzer „nur“ eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Denn oft sind Solaranlagen nur gegen Aufpreis als Extra-Baustein versicherbar. Auch separate Photovoltaik-Versicherungen sind im Angebot. Auf jeden Fall sollten Hausbesitzer den Kontakt zu ihrem Wohngebäude-Versicherer suchen, wenn sie sich die Sonnenenergie aufs Haus holen. In der Regel besteht für die Anlage nur Schutz, wenn sie auch im Versicherungsschein aufgeführt ist!

Doch selbst wenn die Solaranlage im Versicherungsschein genannt wird, ist Vorsicht geboten. Speziell alte Verträge unterscheiden noch gelegentlich zwischen Anlagen, die in das Dach integriert werden, und sogenannten Aufdachanlagen. Zwar finden sich heute solche Policen immer seltener auf dem Markt. Wenn aber die Solaranlage kein fester Bestandteil des Hauses ist, kann es sein, dass der Versicherungsvertrag dafür keinen Schutz bietet, wenn es sich um einen solchen Altvertrag handelt. Hier gilt: Nachfragen ist besser als ohne Versicherung dastehen.

Wofür besteht Versicherungsschutz?

Wie bei anderen Versicherungssparten auch, unterscheiden sich die Leistungen der Versicherer hinsichtlich den Photovoltaik-Policen teils deutlich. Hier lohnt es sich, auf einige Leistungen besonders zu achten. Bei Überspannungen durch Blitz sollte der Versicherer ebenso leisten wie bei Sturm- und Hagelschäden. Auch Tier- und Marderbisse erzeugen oft hohe Kosten, weil nach der beschädigten Stelle lange gesucht werden muss. Auch Bedienungsfehler sollten versichert sein – sie können zum Beispiel zu Überhitzung und anderen Schäden führen. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden!

Kommen Dritte durch die Solaranlage eines Versicherten zu Schaden, greift eine Haftpflichtversicherung. Hier ist zwischen betrieblicher und privater Nutzung der Anlage zu unterscheiden. Wird die Anlage gewerblich genutzt, ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung in Betracht zu ziehen.

Immer mehr Hausbesitzer holen sich umweltfreundliche Sonnenenergie aufs Dach. Wer eine Solaranlage auf seinem Haus installiert, sollte aber wissen, wie die teuren Anlagen richtig gegen Schäden abgesichert werden können. Denn eine Wohngebäudeversicherung reicht in der Regel allein nicht aus, wenn der Blitz einschlägt oder ein Baum aufs Dach fällt.

Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen ist in Deutschland ungebrochen, wenn sie auch in den letzten Jahren leicht zurückging. Dennoch wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur 51.900 neue Solarstromanlagen auf den Dächern deutscher Privat- und Familienhäuser installiert. Begünstigt wird die Nachfrage durch den aktuellen Niedrigzins, der Kredite für An- und Umbauten am Haus erschwinglicher macht.

In welchem Umfang ist die Solaranlage versichert?

Dennoch sind die Anlagen teuer – und wollen folglich entsprechend versichert werden. Hierfür ist es in der Regel nicht ausreichend, wenn Hausbesitzer “nur” eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Denn oft sind Solaranlagen nur gegen Aufpreis als Extra-Baustein versicherbar. Auch separate Photovoltaik-Versicherungen sind im Angebot. Auf jeden Fall sollten Hausbesitzer den Kontakt zu ihrem Wohngebäude-Versicherer suchen, wenn sie sich die Sonnenenergie aufs Haus holen. In der Regel besteht für die Anlage nur Schutz, wenn sie auch im Versicherungsschein aufgeführt ist!

Doch selbst wenn die Solaranlage im Versicherungsschein genannt wird, ist Vorsicht geboten. Speziell alte Verträge unterscheiden noch gelegentlich zwischen Anlagen, die in das Dach integriert werden, und sogenannten Aufdachanlagen. Zwar finden sich heute solche Policen immer seltener auf dem Markt. Wenn aber die Solaranlage kein fester Bestandteil des Hauses ist, kann es sein, dass der Versicherungsvertrag dafür keinen Schutz bietet, wenn es sich um einen solchen Altvertrag handelt. Hier gilt: Nachfragen ist besser als ohne Versicherung dastehen.

Wofür besteht Versicherungsschutz?

Wie bei anderen Versicherungssparten auch, unterscheiden sich die Leistungen der Versicherer hinsichtlich den Photovoltaik-Policen teils deutlich. Hier lohnt es sich, auf einige Leistungen besonders zu achten. Bei Überspannungen durch Blitz sollte der Versicherer ebenso leisten wie bei Sturm- und Hagelschäden. Auch Tier- und Marderbisse erzeugen oft hohe Kosten, weil nach der beschädigten Stelle lange gesucht werden muss. Auch Bedienungsfehler sollten versichert sein – sie können zum Beispiel zu Überhitzung und anderen Schäden führen. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden!

Kommen Dritte durch die Solaranlage eines Versicherten zu Schaden, greift eine Haftpflichtversicherung. Hier ist zwischen betrieblicher und privater Nutzung der Anlage zu unterscheiden. Wird die Anlage gewerblich genutzt, ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung in Betracht zu ziehen.