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Am 8. März wird der Internationale Frauentag begangen! Deshalb sollen an dieser Stelle drei Fakten verdeutlichen, dass Frauen auch in Sachen Alters- und Pflegevorsorge Außerordentliches leisten und besondere Aufgaben zu schultern haben.

1.) Frauen erhalten teils deutlich niedrigere Renten

Frauen erhalten deutlich niedrigere Renten als Männer, wie aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) hervorgeht. Die Forscher haben sich angeschaut, wie weit die Renten von Frauen und Männern auseinanderliegen, und dafür Daten zu der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Jahr 2014 ausgewertet.

Das Ergebnis der Studie lässt aufhorchen. Speziell in Westdeutschland erwerben männliche Ruheständler teils deutlich höhere Rentenansprüche. Männer erhielten im Schnitt eine Monatsrente von 994 Euro ausgezahlt und damit rund 42 Prozent mehr als Frauen, die satte 418 Euro weniger Ruhestandsgehalt bekommen.

Besser gestaltet sich die Situation für Frauen in den neuen Bundesländern, waren doch zu DDR-Zeiten auch weitaus mehr weibliche Personen erwerbstätig. Hier erzielten Männer eine Monatsrente von 1.057 Euro, was ein Plus gegenüber den Frauen von 239 Euro bedeutet.

Warum aber haben Frauen deutlich niedrigere Rentenansprüche? Die Antwort ist schnell gefunden. Im Schnitt verdienen Arbeitnehmerinnen nicht nur weniger als Arbeitnehmer – unter anderem, weil sie in schlechter bezahlten Berufen tätig sind und oft auch nur in Teilzeit. Sie unterbrechen ihr Erwerbsleben auch nach wie vor häufiger, um Kinder großzuziehen und Angehörige zu pflegen.

2.) Frauen haben mehr Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen

Frauen fehlen häufiger aufgrund einer psychischen Erkrankung als Männer. Das geht aus dem DAK Gesundheitsreport 2017 hervor, für den die Daten von 2,6 Millionen deutschen Arbeitnehmern ausgewertet wurden. Bei weiblichen Erwerbstätigen wurden demnach im vergangenen Jahr stolze 60 Prozent mehr Fehltage wegen psychischer Erkrankungen diagnostiziert als bei Männern (311 Ausfalltage je hundert Versicherte gegenüber 191 Ausfalltagen).

Gründe nennt der DAK-Gesundheitsreport zwar keine, deutet sie aber zumindest an. So sind Frauen weit häufiger in Berufen vertreten, die eine besondere psychische Belastung bedeuten, etwa in der Lehrer- und Krankenpfleger-Branche. So ist auch die Pflege weiblich, wie die Dienstleistungsgesellschaft Verdi berichtet: Der Frauenanteil in Pflegeberufen liegt bei 88 Prozent in der häuslichen Pflege, bei 85 Prozent in der stationären. Auch lasten familiäre Aufgaben wie Erziehung und die Pflege von Angehörigen noch zu oft überproportional auf den Schultern der Frauen, wie Fakt Numero Drei zeigt.

3.) Es sind vor allem Frauen, die Angehörige zu Hause pflegen – und dafür ihren Beruf einschränken

In Deutschland sind mehr als 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet. Sieben von zehn Pflegebedürftigen werden dabei zu Hause von Verwandten betreut. Dass diese Aufgabe vor allem von Frauen geschultert wird, zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage aus dem Jahr 2014.

Laut forsa-Studie hat jede dritte erwerbstätige Frau für eine Pflegetätigkeit bereits ihre Arbeitszeit reduzieren müssen. Bei den Männern hingegen hat das nur jeder Vierte getan. Eine weitere Erkenntnis: Pflege ist ein Vollzeitjob! Knapp zwei Drittel (65 Prozent) der pflegenden Angehörigen sind demnach täglich im Einsatz.

Am 8. März wird der Internationale Frauentag begangen! Deshalb sollen an dieser Stelle drei Fakten verdeutlichen, dass Frauen auch in Sachen Alters- und Pflegevorsorge Außerordentliches leisten und besondere Aufgaben zu schultern haben.

1.) Frauen erhalten teils deutlich niedrigere Renten

Frauen erhalten deutlich niedrigere Renten als Männer, wie aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) hervorgeht. Die Forscher haben sich angeschaut, wie weit die Renten von Frauen und Männern auseinanderliegen, und dafür Daten zu der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Jahr 2014 ausgewertet.

Das Ergebnis der Studie lässt aufhorchen. Speziell in Westdeutschland erwerben männliche Ruheständler teils deutlich höhere Rentenansprüche. Männer erhielten im Schnitt eine Monatsrente von 994 Euro ausgezahlt und damit rund 42 Prozent mehr als Frauen, die satte 418 Euro weniger Ruhestandsgehalt bekommen.

Besser gestaltet sich die Situation für Frauen in den neuen Bundesländern, waren doch zu DDR-Zeiten auch weitaus mehr weibliche Personen erwerbstätig. Hier erzielten Männer eine Monatsrente von 1.057 Euro, was ein Plus gegenüber den Frauen von 239 Euro bedeutet.

Warum aber haben Frauen deutlich niedrigere Rentenansprüche? Die Antwort ist schnell gefunden. Im Schnitt verdienen Arbeitnehmerinnen nicht nur weniger als Arbeitnehmer – unter anderem, weil sie in schlechter bezahlten Berufen tätig sind und oft auch nur in Teilzeit. Sie unterbrechen ihr Erwerbsleben auch nach wie vor häufiger, um Kinder großzuziehen und Angehörige zu pflegen.

2.) Frauen haben mehr Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen

Frauen fehlen häufiger aufgrund einer psychischen Erkrankung als Männer. Das geht aus dem DAK Gesundheitsreport 2017 hervor, für den die Daten von 2,6 Millionen deutschen Arbeitnehmern ausgewertet wurden. Bei weiblichen Erwerbstätigen wurden demnach im vergangenen Jahr stolze 60 Prozent mehr Fehltage wegen psychischer Erkrankungen diagnostiziert als bei Männern (311 Ausfalltage je hundert Versicherte gegenüber 191 Ausfalltagen).

Gründe nennt der DAK-Gesundheitsreport zwar keine, deutet sie aber zumindest an. So sind Frauen weit häufiger in Berufen vertreten, die eine besondere psychische Belastung bedeuten, etwa in der Lehrer- und Krankenpfleger-Branche. So ist auch die Pflege weiblich, wie die Dienstleistungsgesellschaft Verdi berichtet: Der Frauenanteil in Pflegeberufen liegt bei 88 Prozent in der häuslichen Pflege, bei 85 Prozent in der stationären. Auch lasten familiäre Aufgaben wie Erziehung und die Pflege von Angehörigen noch zu oft überproportional auf den Schultern der Frauen, wie Fakt Numero Drei zeigt.

3.) Es sind vor allem Frauen, die Angehörige zu Hause pflegen – und dafür ihren Beruf einschränken

In Deutschland sind mehr als 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet. Sieben von zehn Pflegebedürftigen werden dabei zu Hause von Verwandten betreut. Dass diese Aufgabe vor allem von Frauen geschultert wird, zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage aus dem Jahr 2014.

Laut forsa-Studie hat jede dritte erwerbstätige Frau für eine Pflegetätigkeit bereits ihre Arbeitszeit reduzieren müssen. Bei den Männern hingegen hat das nur jeder Vierte getan. Eine weitere Erkenntnis: Pflege ist ein Vollzeitjob! Knapp zwei Drittel (65 Prozent) der pflegenden Angehörigen sind demnach täglich im Einsatz.

Die Riester-Rente kann sich lohnen: Das sagt nicht irgendwer, sondern die neue Chefin der Deutschen Rentenversicherung. Doch damit sich die staatlich geförderte Altersvorsorge tatsächlich lohnt, gilt es auf Details zu achten.

Seit Januar 2017 hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine neue Chefin. Nachdem der bisherige DRV-Chef Axel Reimann ausgeschieden ist, leitet jetzt die 52jährige Diplom-Volkswirtin Gundula Roßbach die Geschicke von Deutschlands Rentenkasse. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung hat Roßbach nun die Riester-Rente gegen Kritiker verteidigt.

“Wer richtig spart, den Vertrag nicht vorzeitig stilllegt, die Produkte genau miteinander vergleicht und einen kostengünstigen Anbieter findet, kann von der Riester-Rente profitieren”, sagt Roßbach dem Münchener Blatt. Und weiter: “Von der Förderung profitieren zu einem großen Teil Menschen mit unterdurchschnittlichen Einkommen. Über 60 Prozent der Zulagenempfänger haben ein Einkommen von unter 30.000 Euro brutto“. Das fände sie gar nicht schlecht.

Keine Panikmache vor Altersarmut

Roßbach verweist darauf, dass immer mehr Menschen brüchige Arbeitsbiographien haben. Das heißt sie müssen auch einmal Zeiten durchleben, in denen sie nur einen Niedriglohn bekommen oder gar keine Arbeit haben. Und das ist eine Gefahr für die späteren Rentenansprüche, wenn nicht genügend Entgeltpunkte in der Rentenversicherung angesammelt werden.

Umso wichtiger sei die zusätzliche Privatvorsorge. “Wir können fehlende oder nur geringe Beiträge nicht komplett ausgleichen”, sagt Roßbach. Auch ein höheres Rentenniveau sei für die Probleme dieser Risikogruppen “kein Allheilmittel”. Dennoch warnt Roßbach auch vor Panikmache bezüglich der gesetzlichen Rente. „Ich halte nichts von pauschalen Horrorszenarien”, so die Ökonomin. Auch zukünftig werde die gesetzliche Rente leistungsfähig sein.

Keine Riester-Förderung verschenken!

Damit sich die Riester-Rente aber tatsächlich lohnt, müssen alle Räder gut ineinandergreifen. Und das heißt auch: Keine Riester-Förderung verschenken!

Der Staat fördert die Riester-Altersvorsorge mit einer jährlichen Grundzulage von 154 Euro bzw. 308 Euro für verheiratete Paare. Eltern erhalten weitere 185 Euro je Kind. Für Kinder, die 2008 und später geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro vom Staat für die Altersvorsorge obendrauf. Laut Zulagenstelle nutzen nur 60 Prozent der Bundesbürger die volle Förderung, teils aus Unwissenheit.

Darüber hinaus lohnt es sich auf die Kosten eines Vertrages zu achten, denn auch hier gibt es teils große Unterschiede zwischen den Anbietern. Mittlerweile kann man sich aus einer breiten Palette staatlich geförderter Altersvorsorge-Produkte entscheiden, von Fondssparplänen und Rentenversicherungen über Wohn-Riester bis hin zu Banksparplänen. Ein Beratungsgespräch klärt über die Vor- und Nachteile der einzelnen Vertragsarten auf.

Eine heute veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin beweist erneut, dass Frauen ein ungleich höheres Altersarmut-Risiko haben als Männer. Die Forscher haben sich angeschaut, wie weit die Renten von Frauen und Männern auseinanderliegen, und dafür Daten zu der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Jahr 2014 ausgewertet.

Das Ergebnis der Studie lässt aufhorchen. Denn speziell in Westdeutschland erwerben männliche Ruheständler teils deutlich höhere Rentenansprüche. Männer erhielten im Schnitt eine Monatsrente von 994 Euro ausgezahlt und damit rund 42 Prozent mehr als Frauen, die stolze 418 Euro weniger bekamen.

Weit besser gestaltet sich die Situation für Frauen in den neuen Bundesländern, waren doch zu DDR-Zeiten auch weitaus mehr weibliche Personen erwerbstätig. Hier erzielten Männer eine Monatsrente von 1.057 Euro was eine Differenz gegenüber den Frauen von 239 Euro bedeutet. Die Differenz beträgt hier nur 23 Prozent.

Erwerbsunterbrechung für Kindererziehung und Pflege

Warum aber haben Frauen deutlich niedrigere Rentenansprüche? Die Antwort ist schnell gefunden. Im Schnitt verdienen Arbeitnehmerinnen nicht nur weniger als Arbeitnehmer – unter anderem, weil sie in schlechter bezahlten Berufen tätig sind und oft auch nur in Teilzeit. Sie unterbrechen ihr Erwerbsleben auch nach wie vor häufiger, um Kinder großzuziehen und Angehörige zu pflegen.

Beispiel Pflege: Rund drei Viertel aller 2,6 Millionen pflegebedürftigen Bundesbürger werden zu Hause von Angehörigen betreut. Laut dem Pflegereport einer großen Krankenkasse nehmen zu 90 Prozent Frauen diese Belastung auf sich. Oft müssen sie hierfür ihre Arbeitszeiten reduzieren oder die Arbeit vorübergehend ganz aufgeben.

Differenz geht leicht zurück

Immerhin: die Differenz zwischen Männern und Frauen nimmt in den letzten Jahren bei den Neurentnern etwas ab. Denn immer mehr Frauen sind erwerbstätig, erwerben hohe Qualifikationen und nehmen auch Führungspositionen ein. Das zeigt sich speziell in Westdeutschland. Beispiel Neurentner: 1995 lag der Abstand zwischen westdeutschen Männern und Frauen, die erstmals eine Rente der GRV bezogen, noch bei 48 Prozent. 2014 waren es 39 Prozent. In Ostdeutschland sank die Differenz gar auf zehn Prozent.

Dennoch: Wenn Frauen nicht in die Altersarmut abrutschen wollen, sollten sie zusätzlich privat vorsorgen. Denn die gesetzliche Rente allein verspricht kaum ein auskömmliches Altersgehalt. Und dass die Differenz zwischen Frauen und Männern zurückgeht, liegt auch daran, dass Männer immer niedrigere Rentenansprüche erwerben, berichten die Forscher. Hier hilft ein Beratungsgespräch, den passenden Altersvorsorge-Schutz zu finden.

Die Bundesbürger verlieren ihr Vertrauen in die Altersvorsorge allgemein. Das zeigt eine aktuelle Studie. Demnach hat nicht nur die gesetzliche Rentenkasse mit einem Vertrauensverlust zu kämpfen, auch private Altersvorsorge-Formen leiden. Ohne private Altersvorsorge wird es aber dennoch nicht gehen, sonst droht vielen Menschen im Ruhestand die Altersarmut.

Eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) lässt aufhorchen. Seit 2009 ermittelt die wirtschaftsnahe Forschungs-Einrichtung das Stimmungsbild der Bundesbürger zum Thema Altersvorsorge. Und dieses Stimmungsbild hat sich im vierten Quartal 2016 rapide verschlechtert. Drei von vier Personen im erwerbsfähigen Alter (76 Prozent) gehen davon aus, dass sich ihr Lebensstandard im Alter verschlechtern wird, berichtet das Institut in einer Pressemeldung.

Gelitten hat dabei auch das Vertrauen in die private Altersvorsorge. Das zeigt sich daran, dass nur etwa jeder Vierte (27 Prozent) derzeit plant, mehr für die Privatvorsorge zu tun. “Offenkundig schlägt sich die öffentliche Diskussion über Niedrigzinsen und die nicht enden wollende Kritik an der Riester-Rente immer stärker in den Einschätzungen der Sparer nieder”, erklärt das DIA. Für die Studie wurde im Dezember 2016 mehr als 1.000 erwerbstätige Bundesbürger befragt.

Ohne private Vorsorge wird es kaum gehen

Fest steht aber auch: Ohne Privatvorsorge werden viele Menschen später von Altersarmut betroffen sein. Das gilt selbst dann, wenn die Bundesregierung ihre jetzige Rentenreform mit allen Vorhaben umsetzt und das Rentenniveau bei mindestens 46 Prozent stabilisiert werden sollte. Denn das Rentenniveau gibt ja an, auf welche Altersbezüge ein Durchschnitts-Rentner im Vergleich zu früheren Bruttolohn hoffen kann.

Hier zeigt sich, dass schon heute die Gefahr der Altersarmut groß ist. 2014 belief sich das Rentenniveau im Schnitt auf 48 Prozent eines durchschnittlichen Arbeitnehmergehalts (2.900 Euro nach Abzug der Sozialabgaben, aber vor Abzug der Steuern). Das sind brutto 1.287 Euro. Viele Ruheständler bekommen noch weniger, wie Zahlen der Rentenversicherung zeigen. Das gilt vor allem für Frauen, die gar nur eine Durchschnittsrente von 770 Euro im Monat erzielen.

Neue Altersvorsorge-Produkte für neue Anforderungen

Entgegen aller Kritik gibt es auch im Niedrigzins Möglichkeiten der Privatvorsorge. Die Lebensversicherer entwickeln z.B. neue Produkte, welche die Renditechancen der Kapitalmärkte mit den Garantien klassischer LV-Produkte kombinieren: Auch wenn diese Garantien freilich geringer ausfallen als bisher.

Im Gegenzug sind auch die Renditechancen höher, da die Versicherer nun nicht mehr nur in festverzinsliche Papiere wie Staatsanleihen investieren müssen, die aktuell kaum was abwerfen. Das ist bei klassischen Leben-Produkten vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Doch bei den neuen Angeboten können die Versicherer ihre Geldanlagen weiter streuen.

Wie alle Geldanlagen haben diese Produkte Vor- und Nachteile, über die ein Beratungsgespräch aufklärt. Denn eine Geldanlage ganz ohne Risiko gibt es nicht. Grundsätzlich empfiehlt es sich, beim Thema Altersvorsorge breiter aufgestellt zu sein, um das eigene Risiko zu minimieren. So kann zusätzlich auch direkt in Aktien oder in einen Fonds-Sparplan investiert werden, in eine Privatrente oder ein anderes Vorsorgeprodukt. Eine Regel sollten Vorsorgesparer aber immer berücksichtigen: Nur in ein Finanzprodukt zu investieren, dass sie auch tatsächlich verstehen!

Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung können Arbeitnehmer ihre Altersbezüge aufstocken. Möglich macht es der sogenannte Abschlagsausgleich, der mit dem Flexirentengesetz seit 2017 bereits ab 50 Jahren in Anspruch genommen werden kann. Er erlaubt es, Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung regelrecht hinzuzukaufen. Experten sprechen von einem „Rententrick“.

Private Altersvorsorge ist wichtig, wird doch die gesetzliche Rente zukünftig immer weniger ein auskömmliches Alterssalär sichern. Aber auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es möglich, seine Bezüge mit kleinen Tricks aufzubessern. Darauf macht aktuell der Norddeutsche Rundfunk (NDR) aufmerksam. Möglich macht es eine Verbesserung der gesetzlichen Altersvorsorge, die im Rahmen des Flexirenten-Gesetzes seit Januar 2017 genutzt werden kann.

So tun, als ginge man zeitiger in Rente und wolle das ausgleichen

Mit dem Gesetz können Senioren ab 50 Jahren bereits mehr Geld in die Rentenkasse einzahlen, als sie eigentlich müssten. Aber mit welchem Ziel? Ursprünglich sollten damit angehende Ruheständler ihre Altersrente aufbessern, die vorzeitig in Rente gehen wollten.

Ein Jahr früher in Rente zu gehen bedeutet in der Regel, dass die Rente von eigentlich 1.000 Euro monatlich um 36 Euro geringer ausfällt. Hier sollten die zusätzlichen Zahlungen einen Ausgleich für die Einbußen schaffen. Wer vermeiden will, dass diese 36 Euro Monatsrente wegfallen, zahlt heute einmalig rund 8.000 Euro Abschlagsausgleich zusätzlich in die Rentenkasse ein.

Der Trick hierbei: diese Zahlungen dürfen auch Menschen tätigen, die gar nicht wirklich zeitiger in Rente gehen wollen. Dennoch können auch sie eine Berechnung dieses Abschlagsausgleiches verlangen und so ihre Rente aufbessern. Wie das geht, erklärt der Finanzmathematiker Werner Siepe gegenüber der ARD: “Sie teilen der Rentenversicherung mit, dass Sie mit 63 in Rente gehen möchten und bitten um die Berechnung des Ausgleichsbetrages. Sie brauchen dabei nicht zu erwähnen, dass Sie eventuell nachher etwas ganz anderes machen wollen.”

Man tut also einfach so, als wolle man zeitiger aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Die Rentenkasse berechnet dann, wie viel auf einen Schlag gezahlt werden muss, um die Einbußen auszugleichen. Und dann arbeitet man einfach weiter bis zum regulären Renteneintritts-Alter. Denn zum vorzeitigen Renteneintritt kann einen niemanden zwingen. Dadurch fällt die Rente dann letztendlich höher aus.

Bei gesetzlicher Rente zuzahlen kann sich lohnen

Also bei der gesetzlichen Rente zuzahlen. Und das geht so (gerundete Zahlen): Je 30 Euro Rente kosten knapp 6.800 Euro. Das sagt die Rentenformel, das sagt auch Rentenprofi Werner Siepe. Der Rest ist ein Dreisatz. Hat ein angehender Rentner zum Beispiel 60 Euro Lücke, dann kostet ihn das 13.600 Euro. Und so weiter. Lohnen kann sich das vor allem für Frauen, denn im Schnitt leben sie länger. Zusätzliche Privatvorsorge ist dennoch empfehlenswert, um die Alterseinkünfte aufzubessern. Hierzu ist ein Beratungsgespräch zu empfehlen!

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird es zum Jahreswechsel 2017 einige Änderungen geben. Angehende Rentner müssen sich auf steigende Regel-Altersgrenzen für den Renteneintritt einstellen. Auch die Rente mit 63 gibt es ohne Abschläge erst vier Monate später.

Wenn angehende Rentner im kommenden Jahr abschlagsfrei ihre Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) erhalten wollen, müssen sie ein paar Monate länger arbeiten. Das berichtet die Rentenversicherung in einer Pressemeldung. Die reguläre Regelaltersgrenze steigt demnach auf 65 Jahre und sechs Monate an. Das gilt für Versicherte, die 1952 geboren wurden und im kommenden Jahr ihren 65. Geburtstag feiern. Auch für die nachfolgenden Jahrgänge wird sich das Renteneintrittsalter weiter erhöhen, bis schließlich im Jahr 2031 die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht sein wird.

Auch für die abschlagsfreie „Rente mit 63“ gibt es eine neue Altersgrenze: sie steigt auf 63 Jahre und vier Monate. Die „Rente mit 63“ erlaubt es Senioren, ohne Abschläge in Vorruhestand zu gehen, wenn sie mindestens 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung vorweisen können. Diese Regel gilt für Versicherte, die 1954 geboren wurden und im nächsten Jahr 63 werden. Für jüngere Geburtsjahrgänge erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate.

Eine weitere wichtige Neuregelung: ab 1. Januar 2017 haben Rentner die Möglichkeit, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze eigene Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten, wenn sie weiter einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Clou: durch die eigenen und vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erhöht sich auch die Rente. Durch diese Neuregelung will die Bundesregierung einerseits den Übergang ins Rentenalter flexibler gestalten – wollen doch viele Senioren noch freiwillig weiterarbeiten. Andererseits soll auch Fachkräften ein Anreiz gegeben werden, über das Renteneintrittsalter hinaus berufstätig zu bleiben.

Zusätzlich zur gesetzlichen Rente ist es unbedingt empfehlenswert privat vorzusorgen, um die Gefahr einer Altersarmut aufzufangen. Denn das Verhältnis von Lohn und zu erwartender Rente wird zukünftig weiter sinken. Sogar die Bundesregierung betont die Wichtigkeit der Privatvorsorge: Viele Bürger werden im Alter nicht ausreichend finanziell abgesichert sein, wenn sie nicht selbst privat mehr vorsorgen, so heißt es im „Alterssicherungsbericht 2016“. Ein Beratungsgespräch hilft, die passende Vorsorge zu finden!

Die Deutschen werden immer älter, wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen. Umso lohnender kann es sein, sich schon zeitig mit dem Thema Altersvorsorge zu beschäftigen. Denn eine immer längere Zeitspanne des Ruhestandes muss finanziell abgesichert werden.

Die Lebenserwartung in Deutschland steigt! Das belegen die neuen Sterbetafeln, die jüngst das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht hat. Die Sterbetafeln geben an, welches Lebensalter in den Jahren 2013-2015 neugeborene Menschen erreichen („Lebenserwartung bei Geburt“). Und hier zeigt sich ein deutlicher Trend nach oben.

Neugeborene Jungen können laut den jüngsten Zahlen auf ein durchschnittliches Lebensalter von 78,2 Jahren hoffen. Bei Mädchen liegt der Wert noch einmal deutlich höher: sie werden im Schnitt 83,1 Jahre alt. Das bedeutet eine deutliche Zunahme gegenüber den Jahren 1992/93. Die Lebenserwartung der Mädchen ist in den Jahren um 3,6 Jahre angestiegen, die der Jungen gar um 5,2 Jahre!

Die Altersvorsorge muss einen längeren Zeitraum absichern

Während die Bundesbürger auf ein immer längeres Leben hoffen dürfen, gibt es auch eine Kehrseite der Medaille. Oder besser gesagt: eine besondere Herausforderung. Denn der Lebensabend will auch finanziell bewältigt werden. Und das heißt: die Menschen müssen mehr Geld zurücklegen, um nach dem Austritt aus dem Erwerbsleben noch bis an ihr Lebensende „flüssig zu bleiben“!

Auch dies belegen die Zahlen: Schon jetzt erreicht beinahe jede zweite Frau ein Alter von 90 Jahren. Und weil die Lebenserwartung weiter steigt, können bei den heute 30jährigen Frauen schon 56 Prozent auf ihren 90. Geburtstag hoffen. Das zeigt sich auch an der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer, die laut Deutscher Rentenversicherung ebenfalls deutlich angewachsen ist. So bezogen Männer 2014 im Schnitt für 17,3 Jahre eine Altersrente, Frauen gar für 20,3 Jahre!

Schon früh mit Altersvorsorge beginnen!

Zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos bieten sich zum Beispiel private Rentenversicherungen an. Denn diese garantieren, dass der Versicherte tatsächlich bis an sein Lebensende eine Rente ausgezahlt bekommt. Und je eher die Sparer mit der Altersvorsorge beginnen, desto weniger müssen sie in der Regel zurücklegen. Nicht nur, weil sie ja einen längeren Zeitraum über ansparen. Sondern auch wegen dem sogenannten Zinseszins-Effekt. Deshalb sollten schon junge Menschen an ihre Altersvorsorge denken und sie nicht aufschieben!

Der Zinseszins-Effekt funktioniert folgendermaßen: Werden Zinserträge aus Kapitalanlagen wieder investiert, erhöht sich der Anlagebetrag. In den kommenden Perioden wird dann ein höherer Betrag verzinst. Und der Gewinn aus den Zinsen steigt. Es ist also letztendlich tatsächlich mehr Geld angespart worden.

Dass es sich lohnt früh mit der Altersvorsorge zu beginnen, zeigen auch Modellrechnungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Um bei einem Renteneintritt mit 67 Jahren eine monatliche Zusatzrente von 200 Euro zu bekommen, muss ein 20-jähriger Sparer monatlich rund 52 Euro einzahlen, ein 40-Jähriger 124 Euro und ein 50-Jähriger gar 230 Euro. Ein Beratungsgespräch klärt, welche weiteren Optionen die private Altersvorsorge bietet.

Kurz vor dem Wahljahr 2017 schiebt die Bundesregierung noch ein Reformprojekt an. Mittwoch letzter Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für die sogenannte Flexi-Rente verabschiedet. Das Gesetz soll es zum einen Senioren erleichtern, Vorruhestands-Regelungen in Anspruch zu nehmen und zugleich in Teilzeit weiterzuarbeiten. Auch sollen Anreize geschaffen werden, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Die Bundesregierung hat es eilig: wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, könnte die Gesetzesänderung schon ab 2017 in Kraft treten.

Vorgezogene Teilrente: erleichterte Bedingungen

Was aber beinhaltet der Gesetzentwurf konkret? Erleichtert werden sollen die Regeln, wenn Senioren eine vorgezogene Teilrente erhalten, aber weiterhin in Teilzeit weiterarbeiten. Bisher müssen solche Vorruheständler mit einer drastischen Kürzung ihrer Rente rechnen: bis zu zwei Drittel kann von der Rente abgezwackt werden, wenn der Betroffene mehr als 450 Euro im Monat verdient. Wenn ein Rentner eine Verdienstgrenze überschreitet, erhält er entweder eine Zweidrittel-, eine Halbe oder eine Eindrittel-Rente.

Diese komplexe Abstufung soll zukünftig entfallen. Dann soll für den Zuverdienst eine einfache Regel gelten: bis zu einer Obergrenze von 6.300 Euro im Jahr müssen die Frührentner keine Kürzung ihrer Altersbezüge fürchten. Wenn Teilrentner diesen Freibetrag überschreiten, werden pauschal 40 Prozent des darüber liegenden Zuverdienstes von der Rente abgezogen.

Dass auch die neue Regelung nicht so einfach zu durchschauen ist, zeigt ein Rechenbeispiel aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Beträgt der Hinzuverdienst 18.000 Euro pro Jahr, werden von der Rente 390 Euro pro Monat abgezogen. Diese Summe errechnet sich folgendermaßen: Der Betrag, der die 6300-Euro-Grenze übersteigt, liegt bei 11.700 Euro im Jahr. Pro Monat sind dies 975 Euro – davon werden 40 Prozent gestrichen. Läge die Vollrente bei monatlich 1200 Euro, käme man so auf eine Teilrente von 810 Euro im Monat.

Anreize für Beschäftigte, länger zu arbeiten

Darüber hinaus will die Bundesregierung Rentner animieren, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter einer Beschäftigung nachzugehen. Hierfür sind zusätzliche Anreize geplant. Aktuell erhält ein Arbeitnehmer einen Anspruchszuschlag von 0,5 Prozent pro Monat, wenn er auch nach Erreichen des Rentenalters noch arbeitet. Bedingung ist freilich, dass er noch keine Altersrente bezieht.

Allerdings muss der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen. Er kann also aktuell mit seiner Teilrente den Rentenanspruch nicht raufsetzen. Das soll sich mit der „Flexi-Rente“ zukünftig ändern. Während die Zuschlagsregelung bestehen bleibt, sollen die Beschäftigten weiter in die Rentenkasse einzahlen dürfen – und damit ihren Rentenanspruch erhöhen können. Damit die Arbeitgeber einen Anreiz haben mehr ältere Menschen zu beschäftigen, sollen die Arbeitgeber-Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Rentner künftig entfallen.

Doch ob die gesetzliche Rente zukünftig zum Leben allein noch reichen wird, ist fraglich. Das gilt vor allem für jüngere Arbeitnehmer. Laut jüngsten Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums, von denen die Wirtschaftswoche berichtet, könnte das Rentenniveau in der Deutschen Rentenversicherung bis 2045 auf weniger als 40 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens sinken. Damit wird sich die Schere zwischen Einkommen und zu erwartender Rente weiter auftun. Selbst Durchschnittverdienern droht dann die Altersarmut! Ein Beratungsgespräch hilft, zusätzlich private Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.

Aus einer kleinen Anfrage der Partei Bündnis 90/Die Grünen geht erneut hervor, dass die Riester-Sparer bares Geld verschenken. Demnach schöpfen nur 6,7 Millionen Altersvorsorge-Sparer den Zulagenanspruch voll oder nahezu voll aus. Mit anderen Worten: fast 10 Millionen Riester-Sparer nehmen nicht die staatlichen Zuschüsse in Anspruch, die ihnen laut Gesetz zustehen!

Bei ihrer Anfrage an die Bundesregierung stützt sich die Oppositionspartei auf ein Gutachten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Demnach nehmen von insgesamt 16,7 Millionen Riester-Sparern nur 6,7 Millionen die volle Zulage in Anspruch. Dass die Riester-Rente zu bürokratisch ist, wurde schon oft kritisiert. Dies führt dazu, dass viele Vorsorgesparer mit den Anträgen auf Förderung überfordert sind. Hier hilft es, sich beraten zu lassen!

Riester-Unterlagen einmal pro Jahr kontrollieren!

Zur Erinnerung: Wer in eine Riester-Rente einzahlt, der kann von Zulagen und Steuervorteilen profitieren. Das ist den meisten Vorsorge-Sparern bekannt. Doch um die vollumfängliche staatliche Förderung zu erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. So ist es zum Beispiel vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass jährlich mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens in den Vertrag eingezahlt werden müssen. Wenn man sich über eine Gehaltserhöhung freut, steht zugleich die Förderfähigkeit auf dem Spiel. Deshalb sollten die Riester-Unterlagen einmal pro Jahr kontrolliert werden, ob die Zahlen noch stimmen.

Viele Riester-Sparer vergessen auch schlicht und einfach, dass man die staatlichen Zulagen jedes Jahr neu beantragen muss, um davon zu profitieren. Hierfür empfiehlt es sich, einen sogenannten Dauerzulagenantrag einzurichten. Dann übernimmt die Beantragung der jeweilige Riester-Anbieter gemeinsam mit der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Das ist jene Behörde bei der Rentenversicherung, die für die Verwaltung der Förderung zuständig ist. Der Betrag wird dann automatisch dem Riester-Konto gutgeschrieben. Auch mit Dauerzulage sollte man freilich hin und wieder überprüfen, ob die Förderbedingungen noch erfüllt sind.

Jährliche Grundzulage: 154 Euro

Verschenken sollte man das Geld jedenfalls nicht. Die jährliche Grundzulage beträgt aktuell 154 Euro pro förderberechtigter Person. Hinzu kommt eine Kinderzulage von 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden. Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, die zusätzlichen Steuervorteile bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Die Bundesregierung arbeitet gerade an einer Rentenreform, um die Abläufe auch bei Riester transparenter zu gestalten: noch in diesem Herbst sollen erste Ergebnisse vorliegen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich in dieser Woche zu Riester bekannt. Es lohne sich, die Riester-Rente weiter auszubauen, sagte er bei seiner Rede zum Bundeshaushalt 2017.