Beiträge

Streit um eine geplante Schenkung: Nach dem Tod eines Mannes sollte eine Bekannte seine Riester-Rentenversicherung erhalten. Doch die wusste nichts davon.

Ein Mann wollte, dass nach seinem Ableben seine Riester-Rentenversicherung von rund 11.500 Euro nicht an seine Erben, sondern an eine Bekannte ausgezahlt wird. Allerdings unterließ es der Erblasser, seine Bekannte darüber zu informieren und/oder einen Schenkungsvertrag beim Notar aufsetzen zu lassen. Mit Folgen: Denn so lag lediglich ein Schenkungsangebot des Mannes vor, befand das Landgericht Frankenthal (Az.: 8 O 165/22). Dieses Schenkungsangebot konnten die Erben wirksam widerrufen, weil die Versicherung das Schenkungsangebot zu diesem Zeitpunkt noch nicht an die Bekannte übermittelt habe.

Der Schenkungsvertrag konnte allenfalls erst nach dem Tod des Erblassers zu Stande kommen, so die Richter. Denn die Frau erfuhr erst nach dem Tod des Mannes von dessen Plänen. In dem Auftrag des Erblassers an die Versicherung, im Todesfall die Leistung an seine Bekannte auszuzahlen, liege in solchen Fällen gleichzeitig auch der Auftrag an den Versicherer, das Schenkungsangebot an die Beschenkte zu übermitteln. Diese müsse es dann nur noch annehmen. Der Haken dabei: Bis zur Überbringung des Schenkungsangebots kann dieses von den Erben noch widerrufen werden. Das ist im konkreten Fall auch geschehen. Damit scheiterte die Schenkung.

Deshalb hatte die Frau keinen Rechtsgrund mehr, das Geld behalten zu dürfen und musste es den klagenden Erben überlassen.

Besitzer einer Riester-Rente, die ihre Zulagen für das Jahr 2021 noch nicht beantragt haben, sollten jetzt aktiv werden. Bis zum Ende des Jahres können diese Zulagen nachträglich beantragt werden – danach verfällt der Anspruch. Die Deutsche Rentenversicherung weist aktuell darauf hin.

Für Inhaber einer Riester-Rente, die privat für ihr Alter vorsorgen, stehen staatliche Zulagen bereit. Allerdings müssen diese gesondert beantragt werden. Es besteht die Möglichkeit, diese Zulagen bis zu zwei Jahre rückwirkend zu beantragen. Daher informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) derzeit darüber, dass Personen, die ihre Zulagen für das Jahr 2021 noch nicht beantragt haben, aktiv werden müssen. Die Anträge sind beim jeweiligen Anbieter des Vertrags zu stellen. Um die Zulagen für 2021 zu erhalten, müssen diese bis zum 31. Dezember 2023 bei der Versicherung oder Bank des Vertragsinhabers eingereicht werden.

Es ist generell ratsam, diese Verträge regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Veränderungen im Gehalt und Lebensumständen wie Heirat, Geburt oder der Wegfall des Kindergeldes können Anpassungen der Eigenbeiträge zur Riester-Rente erfordern. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Zusätzlich können bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr als Kinderzulage gezahlt werden. Zudem gibt es vor dem 25. Lebensjahr einmalig 200 Euro als “Berufseinsteigerbonus”.

Hintergrund: Mit steigendem Einkommen sind in der Regel auch höhere Einzahlungen in den Vertrag erforderlich, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Werden fehlende Eigenbeiträge nicht aufgefüllt, führt dies zu einer anteiligen Kürzung der Zulagen.

Für diejenigen, die nicht jedes Jahr einen separaten Antrag bei der zuständigen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen wollen, besteht die Möglichkeit, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Der Betrag wird dann automatisch jedes Jahr auf das Riester-Konto gutgeschrieben. Es ist jedoch wichtig, dass Vorsorgesparer jedes Jahr prüfen, ob die Förderberechtigung weiterhin voll erfüllt wird. Bei Einkommensänderungen müssen hier entsprechende Korrekturen vorgenommen werden.

Die Deutschen brauchen zusätzliche Altersvorsorge. Damit private Zusatzvorsorge attraktiver wird, sollte eine Fokusgruppe Empfehlungen erarbeiten. Nun liegen Ergebnisse vor.

Seit Ende letzten Jahres tagte die ‚Fokusgruppe Altersvorsorge‘ unter dem Vorsitz des Bundesfinanzministeriums. Anfang dieser Woche wurden die Empfehlungen vorgestellt. Die wichtigsten Punkte sind im Folgenden zusammengefasst:

  • Die “klassische” Riester-Rente soll weiterhin angeboten werden, aber einen neuen Namen erhalten. Denn sie hat ein Imageproblem. Zwar sind über 16 Millionen Verträge abgeschlossen, doch seit Jahren stagniert das Neugeschäft und die Zahl der Verträge war zuletzt sogar rückläufig. Rund ein Fünftel sind nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums ruhend gestellt, werden also nicht mehr bespart und mit Beiträgen bedient. Das liegt auch daran, dass Riester wiederholt kritisiert wird und wurde: aufgrund angeblich hoher und intransparenter Kosten, intransparenter Produkte und einem bürokratischen Förder-Prozedere.
  • Die Riester-Förderung steht grundsätzlich nicht zur Debatte: Soll aber vereinfacht werden. Eine Idee hierbei ist es, die Höhe der Förderung nicht mehr vom Einkommen abhängig zu machen, sondern vom gezahlten Beitrag. Denn die volle Förderung erhält aktuell nur, wer mindestens vier Prozent seines Vorjahreseinkommens als Mindesteigenbeitrag entrichtet. Viele Sparer seien überfordert, hier die Beiträge anzupassen. Der Fokusgruppe ist bewusst, dass bei diesem Vorschlag ein Gerechtigkeitsproblem droht: Menschen mit hohen Einkommen, die viel Geld in die Riester-Rente stecken können, werden dann stärker mit Steuergeldern gefördert als Geringverdienende. Hier sollen Matching-Zonen helfen, dass Geringverdiener eine anteilig höhere Förderung erhalten als Gutverdiener. Auch Kulanzregeln könnten unterstützend wirken: So solle etwa die volle Zulage ausgezahlt werden, wenn der Kürzungsbetrag weniger als 25 Euro betragen würde. Die Kinderzulage solle für Eltern voll gewährt werden, unabhängig vom gezahlten Beitrag, um Familien besser zu fördern.
  • In der Ansparphase soll den Versicherern und Altersvorsorge-Anbietern erlaubt sein, mehr Risiko zu gehen, um höhere Renditen erzielen zu können. Und das bedeutet auch: Ihnen soll erlaubt werden, weniger Garantien anbieten zu müssen. Hier sollen Sparerinnen und Sparer ihr Risiko wählen können: empfohlen werden nach Risiko gestaffelte Produkte, bei denen zum Beispiel 60 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert sind. Bedeutet im Umkehrschluss auch, dass die Sparenden nicht einmal die eingezahlten Beiträge sicher haben.
  • Mehr Freiheit sollen die Anbieter auch in der Rentenphase erhalten. Statt gleichmäßiger monatlicher Zahlungen soll ihnen künftig erlaubt sein, zu Beginn der Rentenphase höhere Beträge auszuzahlen – und diese mit fortschreitender Dauer der Rente zu reduzieren. Nicht thematisiert wird im Bericht, dass damit auch der Versicherungs-Charakter der Verträge auf dem Spiel steht: nämlich, dass sich die Sparenden auf eine gleichbleibend hohe Rente bis zu ihrem Tod verlassen können. Die Absicherung des Langlebigkeits-Risikos ist ein von Branchenvertretern oft gebrachtes Argument für die Riester-Rente. Die Expertengruppe schlägt sogar vor, auf die Pflicht zur Zahlung einer lebenslangen Rente komplett zu verzichten.
  • Kostentransparenz soll ein Online-Vergleichsportal bringen, bei dem die Kundinnen und Kunden sowohl Abschluss- als auch Verwaltungskosten vergleichen können. Vergleichbarkeit und Transparenz der Kosten soll durch die verbindliche Angabe der Renditeminderung durch Kosten gewährleistet werden. Die Arbeitsgruppe will folglich am Prinzip der Effektivkosten festhalten, wonach Anbieter ausweisen müssen, wie stark die Kosten die Rendite mindern. Hier hatten Verbraucherschützer wiederholt moniert, dass dieses Prinzip für Laien schwer verständlich sei.
  • Die Expertengruppe schlägt zudem vor, den Wechsel zwischen den Anbietern sowohl in der Anspar- als auch Rentenphase zu erleichtern. Das soll den Wettbewerb stärken. Ferner könnte auf Abschlusskosten beim Wechsel von Altersvorsorgeprodukten und Anbietern verzichtet werden. Ob dies verpflichtend angedacht ist, sodass die Vorsorgeanbieter keine neuen Abschlussgebühren bei einem Wechsel des Produktes erheben dürfen, oder ob das eine freiwillige Option ist, lässt der Abschlussbericht offen.

Neben dem Ausbau und Weiterentwicklung bestehender Möglichkeiten, schlägt die Fokusgruppe auch neue Formen der Förderung vor. So soll es künftig möglich sein, staatlich gefördert in Fonds und ETFs zu investieren. Bedingung für die Förderung soll sein, dass die Sparenden ihr Depot bis zum Renteneintritt halten. “Grundsätzlich ist daher zukünftig auch ein förderfähiges privates Altersvorsorgedepot mit einer starken Aktienorientierung ohne Garantievorgaben sinnvoll”, empfiehlt die Expertengruppe im Bericht. Auch dieses Depot sollen ausschließlich private Vorsorgeanbieter bereitstellen dürfen.

Das Zulagevolumen bei der Riester-Förderung lag im Jahr 2019 mit mehr als 2,8 Milliarden Euro leicht unter dem Wert von 2018, zeigen Statistiken des Bundesfinanzministeriums (BMF). Wie die vorläufigen Zahlen für 2020 und 2021 ausfallen.

Laut Zentraler Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) belief sich das das Zulagevolumen für Riester-Verträge im Jahr 2019 auf insgesamt 2.808,5 Millionen Euro. Addiert man die Förderung der Riester-Verträge über Steuerentlastungen hinzu, umfasst das gesamte Riester-Fördervolumen 3.996,7 Millionen Euro. Damit wird der bisherige Spitzenwert aus 2018 unterschritten. Damals betrug das Fördervolumen insgesamt 4.016,5 Millionen Euro. Unter dem Begriff ‘Steuerentlastung’ versteht das BMF über den Zulagenanspruch hinausgehende Entlastungen durch den Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung.

Das BMF kann für die Jahre 2020 und 2021 bisher nur vorläufige Zahlen mitteilen, weil die Fälle mit Sonderausgabenabzug untererfasst sind. Für 2020 gibt das BMF eine Gesamtförderhöhe von 3.762,8 Millionen Euro an, wovon 2.771,1 Millionen Euro dem Zulagevolumen zugerechnet sind. Für 2021 liegt nur die Höhe des Zulagenvolumens vor: 2.739,9 Millionen Euro.

Zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2022 belief sich die Anzahl der geförderten Personen auf:

10.746.959 Personen in 2018

10.662.648 Personen in 2019

10.403.225 Personen in 2020 (vorläufig)

9.830.166 Personen in 2021 (vorläufig)

Riester-Förderung auf verschiedene Arten möglich

Riester-Verträge werden auf verschiedene Arten gefördert. Aus der Statistik des Bundesministeriums geht auch hervor, wie sich die verschiedenen Arten der Förderung auf die Verträge verteilen:

  • 2018 erhielten 5.924.868 Personen ausschließlich Zulagen; dieser Wert stieg 2019 auf 5.943.991 Personen.
  • 122.788 Personen wurden 2018 ausschließlich über Steuerentlastung gefördert; 2019 waren es 163.596 Personen.
  • 4.699.303 Personen konnten 2018 sowohl Zulagen als auch Steuerentlastung nutzen; 2019 waren es 4.555.061 Personen.

Anteil der realisierten Zulage

Die Daten von ZfA bzw BMF geben auch Auskunft über den Anteil der realisierten Zulage. Im Berichtsjahr 2018 realisierten 53,3 Prozent der Zulagenempfänger die volle Zulage. Bei 22,1 Prozent der Empfänger lag die Zulage unter 50 Prozent. Im Berichtsjahr 2019 realisierten 52,4 Prozent der Zulagenempfänger die volle Zulage. Bei 22,9 Prozent der Empfänger lag die Zulage unter 50 Prozent.

Wer eine Riester-Rente besitzt und seine Zulagen für 2020 noch nicht beantragt hat, muss nun tätig werden. Bis Jahresende können die Zulagen rückwirkend geltend gemacht werden – dann verfällt der Anspruch. Darauf macht aktuell die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam.

Wer eine Riester-Rente besitzt und privat für das Alter vorsorgt, hat Anspruch auf staatliche Zulagen. Die Krux ist, dass diese extra beantragt werden müssen. Ein solcher Antrag ist bis zu zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Aus diesem Grund informiert aktuell die Deutsche Rentenversicherung (DRV), dass Sparerinnen und Sparer tätig werden müssen, die ihre Zulagen noch nicht für das Jahr 2020 geltend gemacht haben. Beantragt werden sie beim jeweiligen Anbieter des Vertrages. Wer die Zulagen für das Jahr 2020 noch erhalten möchte, muss sie bis zum 31. Dezember 2022 bei seiner Versicherung oder seiner Bank beantragt haben, schreibt die DRV auf ihrer Webseite.

Ratsam ist es hierbei auch, zu prüfen, ob der volle Förderbeitrag eingezahlt wurde. Der Grund: steigt das Einkommen, so werden in der Regel auch höhere Einzahlungen in den Vertrag notwendig, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Werden fehlende Beiträge nicht ergänzt, so werden die Zulagen anteilig gekürzt.

Seit 2018 beträgt die Grundzulage jährlich 185 Euro. Wer für das Jahr erstmals eine Grundzulage beantragt und unter 25 Jahren alt ist, hat einmalig Anspruch auf 200 Euro zusätzlich: den sogenannten Berufseinsteiger-Bonus.

Wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt, das Anrecht auf Kindergeld hat, besteht zudem Anrecht auf die Kinderzulage. Der Staat zahlt 185 Euro Riester-Zulage für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde. Sogar 300 Euro pro Jahr werden für Kinder zugesprochen, die ab 2008 geboren wurden. Bei verheirateten Elternpaaren wird die Kinderzulage automatisch der Mutter zugeordnet, auf Antrag kann sie auch auf den Vater übertragen werden.

Wer nicht für jedes Jahr einen extra Antrag bei der zuständigen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen will, kann auch einen Dauerzulagenantrag einzurichten. Der Betrag wird dann automatisch jedes Jahr dem Riester-Konto gutgeschrieben. Allerdings sollten Vorsorgesparer jedes Jahr auch schauen, ob die Förderberechtigung noch voll erfüllt wird. Schon wenn sich das Einkommen erhöht, müssen hier Korrekturen vorgenommen werden.

Ein Drittel derjenigen, die keine Riester-Rente abgeschlossen haben, begründet das mit den Kosten für die Riester-Produkte. Doch auch fehlende Informationen, zu viel Bürokratie und zu wenig Förderung werden genannt.

Das deutsche Rentensystem basiert auf einem “3-Schichten-Modell” aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer Zusatzversorgung mit staatlich geförderten Leistungen und der privaten Altersvorsorge (z. B. Rentenversicherungen oder fondsgebundene Produkte).

Als ein Element der 2. Schicht gibt es seit über 20 Jahren die Riester-Rente in Deutschland. Eine Form der Altersvorsorge, bei der Geld eingezahlt und zusätzlich Förderung vom Staat erhalten wird.

Eine repräsentative YouGov-Befragung ermittelte nun im Auftrag von Clark, welche Gründe dafür genannt werden, dass keine solche zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen wurde. Diejenigen, die keine Riester-Rente abgeschlossen haben, führten dafür folgende Gründe an:

  • zu hohe Kosten (29 Prozent)
  • zu wenig Förderung (18 Prozent)
  • nicht genug Informationen (16 Prozent)
  • zu bürokratisch (13 Prozent)

Die Studienmacher wollten aber auch wissen, wie zufrieden diejenigen sind, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben. 13 Prozent der Befragten gaben an, über eine solche Versicherung zu verfügen. Davon zeigten sich immerhin 14 Prozent ‚sehr zufrieden‘ mit ihrer Entscheidung für den Riester-Renten-Abschluss. 44 Prozent der Riester-Kunden gaben an, ‚eher zufrieden‘ zu sein.
Insgesamt sind allerdings 35 Prozent der Befragten, die angeben, eine Riester-Rente abgeschlossen zu haben, unzufrieden damit. 12 Prozent davon sogar sehr.

Über die Studie:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1.014 Personen zwischen dem 30.05. und 04.06.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Riester-Rente: Das vielgescholtene Zulagenverfahren wurde vereinfacht. Nun prüft die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) vor Auszahlung, ob der Sparer berechtigt ist. Die Anbieter von Riester-Produkten erhoffen sich dadurch Einsparungen und weitere Reformschritte.

Denn das über Jahre hinweg kritisierte Zulagenverfahren wurde endlich vereinfacht und in diesem Mai greifen die Änderungen erstmals. Bisher war es nämlich so, dass die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erst nach Auszahlung der Zulagen an den Anbieter eine qualifizierte Prüfung der Angaben im Zulagenantrag durchführte. Wurde dann festgestellt, dass nicht alle Voraussetzungen für die volle Zulagenhöhe erfüllt wurden, mussten Rückzahlungen geleistet werden.

Nun steht – wie jedes Jahr – Mitte Mai die Auszahlung der Riester-Zulagen an. Erstmals greift dann das veränderte Zulagenverfahren. Die Zulagenstelle prüft nun vor der Auszahlung, ob der Sparer zulagenberechtigt ist.

Um auch in Zukunft die volle Zulage zu bekommen, sind trotz der Vereinfachung weiterhin gewisse Mitteilungspflichten zu erfüllen:

  • Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld II werden nicht automatisch der Rentenversicherung als sozialversicherungspflichtiges Einkommen gemeldet. Das wirkt sich auf die Berechnung der Riester-Zulage aus.
  • Namen und Geburtsdaten der Kinder sollten dem Anbieter so mitgeteilt werden, wie sie auch der Familienkasse gemeldet wurden. Andernfalls können Kinder beim automatisierten Datenabgleich nicht gefunden werden. Folge: Die Kinderzulage wird nicht ausgezahlt.
  • Um die volle Zulage zu bekommen, müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres eingezahlt werden. Schwankt das Einkommen beispielsweise durch Sonderzahlungen, Gehaltserhöhung oder Tarifanpassungen und werden die Einzahlungen nicht angepasst, erhält der Sparer weniger Zulagen als möglich.

Zum Jahresende können viele Menschen ihre Altersvorsorge stärken. Besonders wichtig ist das für Selbstständige.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und damit ergeben sich oft auch Möglichkeiten, die eigene Altersvorsorge zu stärken. Besonders wichtig ist das für Selbstständige. Denn sie unterliegen keiner gesetzlichen Altersvorsorge-Pflicht. Entsprechende Pläne der Politik wurden erst zugunsten der Grundrente zurückgestellt und später sah sich das Bundesarbeitsministerium außerstande, in der vergangenen Legislaturperiode eine gesetzgeberische Umsetzung der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige mit der gebotenen Sorgfalt zu erarbeiten.

Umso wichtiger, dass Selbstständige geeignete Maßnahmen ergreifen, um sich Alterseinkünfte zu sichern. Ein Weg kann zum Beispiel sein, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente zu leisten. Das ist vor allem für jene interessant, die bereits vor ihrer Zeit als Selbstständiger Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt haben, aber keine fünf Beitragsjahre zusammenbekommen haben.

Freiwillige Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung können noch bis März 2022 vorgenommen werden.

Selbstständige, die bereits einen Basisrenten-Vertrag besparen, sollten auch dort prüfen, ob nicht eine zusätzliche Zahlung möglich ist. Eine Einzahlung vor Jahresende würde die Steuerlast senken. Die Basis- oder auch Rürup-Rente gehört zu den staatlich geförderten Altersvorsorge-Produkten. Im Gegensatz zur bekannteren Riester-Rente erfolgt die Förderung über Steuerersparnisse.

Um die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente zu bekommen, müssen mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos minus Förderung eingezahlt werden. Damit der Vertrag auch förderfähig ist, sollte überprüft werden, ob diese Voraussetzung erfüllt wurde. Gab es Gehaltserhöhungen oder ist eine Kinderzulage entfallen, sollte die Riester-Zahlung bis Jahresende aufgestockt werden, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.

Mit der Riester-Rente fördert der Staat private, zusätzliche Altersvorsorge. Doch mitunter werden die Zulagen gekürzt. Warum das so ist und wie sich das verhindern lässt.

Mit der Riester-Rente feiert ein stark umstrittenes Altersvorsorge-Produkt sein 20-jähriges Bestehen. Während Kritiker hohe Kosten betonen, stellen die Befürworter vor allem die Förderung heraus: Neben der Grundzulage von 175 Euro pro Person gibt es vom Staat auch noch eine Kinderzulage von 300 Euro für jedes ab 2008 geborene, kindergeldberechtigte Kind (vor 2008 geboren 185 Euro).

Doch diese Zulagen können gekürzt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung nicht (mehr) erfüllt werden. Drei besonders häufige Gründe für die Zulagen-Kürzung:

  • Gestiegenes Einkommen
  • Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit
  • Wegfall der Kinderzulage

All das kann dazu führen, dass der vorgeschriebene Mindesteigenbetrag nicht erreicht wird. Vorgeschrieben ist nämlich, dass vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden müssen. Die Zulagen werden dabei nicht berücksichtigt und es müssen mindestens 60 Euro pro Jahr sein.

Ob diese Regelungen eingehalten werden, sollten Riester-Sparer deshalb mindestens einmal im Jahr gemeinsam mit ihrem Versicherungsvermittler prüfen.

Wer eine staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge unterhält, muss vom Versicherer klar über die damit verbundenen Kosten aufgeklärt werden. Andernfalls können Kostenerstattungen fällig werden.

Abschluss- und Vertriebskosten sind ein häufiger Streitpunkt bei Altersvorsorgelösungen. So auch im vorliegenden Fall. Ein Mann hatte 2010 einen Riester-Vertrag bei der AachenMünchener abgeschlossen. Im Vertrag hieß es zu den damit verbundenen Kosten: “Die Abschluss- und Vertriebskosten Ihrer Versicherung entfallen grundsätzlich nach spätestens 5 Jahren.” Von dieser Regelung sollten auch Erhöhungen durch Sonderzahlungen ergriffen sein.

Doch die Standmitteilungen, die der Mann erhielt, wichen erheblich von den vertraglich festgehaltenen Kosten ab. Auch der Vermittler konnte nicht mit einer transparenten Kostenaufstellung glänzen. Nachdem sich der Versicherer uneinsichtig zeigte, zog der Mann schließlich vor Gericht.

Die Richter am Amtsgericht Syke (Az. 25 C 830/18) bestätigten den Mann in seiner Rechtsauffassung. In einem Anerkenntnis-Urteil stellte das Gericht klar, dass der Versicherer nach fünf Jahren keine weiteren Abschluss­kosten mehr vom Beitrag “in Abzug bringen darf und sich dieses Verbot auch auf die jähr­lichen staatlichen Zulagen erstreckt”. Der Versicherer musste die zu viel erhaltene Summe i.H.v. 219,- Euro zzgl. Zinsen zurückzahlen.

Die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest raten deshalb, zu überprüfen, ob die Darstellung der Abschluss- und Vertriebskosten im Vertrag von den ersten Standmitteilungen nach Vertragsabschluss stark von einander abweichen.