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Können Selbstständige Mitglied der Deutschen Rentenversicherung werden? Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und welche Vorteile das bietet.

Einige Berufsgruppen unter Selbstständigen, wie Handwerker, Hebammen, freiberufliche Lehrer, Künstler und Publizisten, unterliegen in Deutschland der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Die Mehrheit der Selbstständigen fällt jedoch nicht automatisch unter diese Regelung. Ihnen bietet sich allerdings die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit die Versicherungspflicht auf Antrag zu erlangen.

Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, profitieren von einem umfangreichen Leistungsspektrum. Dieses umfasst nicht nur die Alters- und Hinterbliebenenversorgung, sondern auch Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen und Renten bei Erwerbsminderung. Zusätzlich haben pflichtversicherte Selbständige die Möglichkeit, staatliche Zulagen für eine Riester-Rente zu erhalten.

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung richten sich nach einem Regelbeitrag, der aktuell bei 657,51 Euro in den alten und 644,49 Euro in den neuen Bundesländern liegt. Für Existenzgründer gibt es eine spezielle Regelung, die es ihnen ermöglicht, in ihrem Gründungsjahr und den darauf folgenden drei Kalenderjahren nur die Hälfte des Regelbeitrags zu entrichten. Es besteht auch die Option, höhere oder niedrigere Beiträge zu leisten, abhängig vom jeweiligen Arbeitseinkommen. Der Mindestbeitrag liegt dabei monatlich bei 100,07 Euro, während der Höchstbeitrag 1.404,30 Euro beträgt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als wichtigstes Produkt, um das eigene Einkommen abzusichern – kein Produkt wird sowohl von Versicherungsexperten als auch von Verbraucherschützern so oft empfohlen. Die Versicherung leistet eine regelmäßige Rente, sobald man wegen Krankheit oder Körperverletzung dauerhaft seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann; der Grad der Berufsunfähigkeit muss mindestens 50 Prozent betragen. Aber obwohl das Risiko der Berufsunfähigkeit bei vielen Selbstständigen nicht abgesichert ist, schrecken diese noch zu oft vom Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zurück.

Umorganisationsklauseln machten die Produkte unbeliebt

In der Vergangenheit war die Skepsis der Selbstständigen und Freiberufler gegenüber den BU-Versicherungen auch gut begründet. Denn Versicherer stahlen sich mit sogenannten Umorganisationsklauseln zu häufig aus der Leistungspflicht: kann ein Selbstständiger nach Umorganisation weiterhin in seinem Betrieb arbeiten, kann die Versicherung die BU-Rente verweigern. Die Klauseln ähnelten jenen der berüchtigten “Abstrakten Verweisung” bei BU-Produkten für Angestellte: Vage “Kann”-Formulierungen machten eine Ablehnung der Leistung leicht oder führten zu langen Prozessen vor Gericht. Jedoch: In Zeiten eines harten Wettbewerbs und eines gesättigten Marktes hat die Branche hinzugelernt.

Es gibt gute (weil faire) und schlechte (weil unfaire) Klauseln

Schlechte Umorganisationsklauseln kranken an der Vagheit ihrer Formulierungen: Die Umorganisation muss “zumutbar” sein (wann aber ist sie wirklich zumutbar?), sie muss “wirtschaftlich zweckmäßig” sein usw. usf. Derartige Vagheiten machen es den Versicherern leicht, eine BU-Rente zunächst abzuschmettern. Aber es gibt auch faire Klauseln auf dem Markt.

So verzichten einige Anbieter mittlerweile per Vertrag ganz auf die Forderung nach Umorganisation, wenn der Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter hat. Auch definieren einige Klauseln mittlerweile ganz konkret, wann eine Umorganisation “zumutbar” ist und wann nicht. Als Beispiel einer solchen “guten Klausel” kann Folgendes zitiert werden: “Die neue Tätigkeit und die Umorganisation des Betriebs sind zumutbar, wenn Folgendes gilt: Die neue Tätigkeit geht nicht zu Lasten der Gesundheit des Versicherten und das jährliche Bruttoeinkommen beträgt mehr als 80 % des jährlichen Bruttoeinkommens im zuletzt ausgeübten Beruf. Statt des jährlichen Bruttoeinkommens ist bei Selbständigen der Gewinn vor Steuern entscheidend.”

Klausel prüfen – BU-Versicherung abschließen: am besten beim Experten

Derartige Veränderungen machen die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Selbstständige und Freiberufler wieder attraktiv – und sollten den Abschluss einer Police schon aufgrund des fehlenden BU-Schutzes zum wichtigen Gebot machen. Die unterschiedlichen und komplexen Produkte machen es aber dringend notwendig, die Vertragswerke auf ihre Eignung für Selbstständige zu prüfen. Wer hierzu mehr wissen möchte, sollte sich dringend an eine Expertin oder an einen Experten wenden.

Viele Selbstständige sorgen gar nicht oder nicht ausreichend für ihr Alter vor. Eine Altersvorsorge-Pflicht könnte das ändern, denn die Ampel-Regierung hat eine solche im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Dennoch gilt: komplett verzichten sollte man auch ohne diese Pflicht nicht.

Wenn man fragt, welche Menschen in Deutschland besonders von Altersarmut bedroht sind, mag eine Antwort überraschen: Es sind überproportional Selbstständige. Bereits vor einigen Jahren hat eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin gezeigt, dass 700.000 Unternehmer keine oder keine ausreichende Altersvorsorge haben. Und immer öfter gibt es Erwerbsbiographien, wo der Status gar nicht sicher ist oder wechselt: mal selbstständig, mal angestellt oder gar beides zusammen. Die Coronakrise hat das Problem verschärft. Bei einer repräsentativen YouGov-Umfrage 2021 gaben 46 Prozent der Selbstständigen an, aktuell weniger oder gar kein Geld für die Altersvorsorge zurücklegen.

Ein Grund ist, dass viele Selbstständige nicht verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Wobei Existenzgründer auch hier aufpassen müssen. Ob man von der Versicherungspflicht befreit ist, hängt nämlich auch von der Tätigkeit ab. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen zum Beispiel Handwerker und Hausgewerbetreibende, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer sowie Selbstständige mit einem festen Auftraggeber. Die Regeln hierfür finden sich im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI, Paragraph 2).

Natürlich haben auch Selbstständige die Möglichkeit, sich über die gesetzliche Rente abzusichern. Das empfiehlt sich zum Beispiel, wenn man schon Anwartschaften erworben hat und nicht auf Ansprüche verzichten will. Selbstständige können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden: innerhalb von fünf Jahren nach der Existenzgründung. Alternativ können sie sich auch freiwillig versichern. Die Aufwendungen lassen sich gegenüber dem Fiskus als Sonderausgaben geltend machen. Hierfür ist 2022 ein Höchstbetrag von 25.639 Euro vorgesehen: maximal sind in diesem Jahr 94 Prozent absetzbar.

Drohende Altersvorsorgepflicht: Rechtzeitig informieren!

Alternativ ist es für Unternehmer, die sich nicht pflichtversichern müssen, auch möglich, eine entsprechende Privatvorsorge zu wählen. Viele Unternehmer sorgen etwa mit einem Misch aus Aktien und Fonds, Immobilien und privaten Rentenversicherungen vor, wie Studien im Auftrag der Bundesregierung zeigen. Die Möglichkeiten sind vielfältig und hängen unter anderem von Risikoneigung, dem finanziellen Wissen und der Lebenssituation ab.

Das wird auch bald für jene aktuell werden, die bisher auf Altersvorsorge verzichten. Denn die Ampelkoalition plant eine Altersvorsorgepflicht: so steht es im Koalitionsvertrag. Die Umsetzung sollte ursprünglich bis 2024 erfolgen. Fraglich ist aber, ob Corona-Krise und Ukraine-Krieg die Pläne nicht doch ausbremsen könnten.

Vorgesehen ist nach den bisherigen Modellen, dass Selbstständige zukünftig gesetzlich rentenversichert sind – solange sie nicht widersprechen und eine private Alternative nachweisen. Dass viele Unternehmer hierzu keinen Anreiz sehen -erst recht, wenn sie kein großes Einkommen haben- zeigen Berechnungen der DRV für das “Handelsblatt”. Um eine Bruttorente von 933 Euro zu erzielen, was -abzüglich der zu erwartenden Sozialabgaben im Rentenalter- in etwa der Grundsicherung entspricht, müssten sie nach derzeitigem Stand 45 Jahre lang monatlich 370 Euro einzahlen: oder 30 Jahre lang 550 Euro im Monat. Das sind knapp 200.000 Euro, um eine Rente auf aktuellem Grundsicherungs-Niveau zu erreichen.

Es ist also vorgesehen, dass die Unternehmer auch eine private Vorsorge präsentieren können: und diese Alternative lohnt sich zu prüfen. Genaue Details sind zwar noch nicht bekannt, einen konkreten Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Aber diese Vorsorge soll nach dem Willen der Bundesregierung “insolvenz- und pfändungssicher” sein. Hier können sich private Rentenversicherungen empfehlen: eine Basis- oder Rüruprente ist zumindest in bestimmtem Umfang und unter bestimmten Bedingungen vor Insolvenz geschützt.

Zum Jahresende können viele Menschen ihre Altersvorsorge stärken. Besonders wichtig ist das für Selbstständige.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und damit ergeben sich oft auch Möglichkeiten, die eigene Altersvorsorge zu stärken. Besonders wichtig ist das für Selbstständige. Denn sie unterliegen keiner gesetzlichen Altersvorsorge-Pflicht. Entsprechende Pläne der Politik wurden erst zugunsten der Grundrente zurückgestellt und später sah sich das Bundesarbeitsministerium außerstande, in der vergangenen Legislaturperiode eine gesetzgeberische Umsetzung der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige mit der gebotenen Sorgfalt zu erarbeiten.

Umso wichtiger, dass Selbstständige geeignete Maßnahmen ergreifen, um sich Alterseinkünfte zu sichern. Ein Weg kann zum Beispiel sein, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente zu leisten. Das ist vor allem für jene interessant, die bereits vor ihrer Zeit als Selbstständiger Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt haben, aber keine fünf Beitragsjahre zusammenbekommen haben.

Freiwillige Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung können noch bis März 2022 vorgenommen werden.

Selbstständige, die bereits einen Basisrenten-Vertrag besparen, sollten auch dort prüfen, ob nicht eine zusätzliche Zahlung möglich ist. Eine Einzahlung vor Jahresende würde die Steuerlast senken. Die Basis- oder auch Rürup-Rente gehört zu den staatlich geförderten Altersvorsorge-Produkten. Im Gegensatz zur bekannteren Riester-Rente erfolgt die Förderung über Steuerersparnisse.

Um die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente zu bekommen, müssen mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos minus Förderung eingezahlt werden. Damit der Vertrag auch förderfähig ist, sollte überprüft werden, ob diese Voraussetzung erfüllt wurde. Gab es Gehaltserhöhungen oder ist eine Kinderzulage entfallen, sollte die Riester-Zahlung bis Jahresende aufgestockt werden, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.

Geht es nach den Bundesbürgern, werden Beamte und Selbstständige künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Für eigenes Handeln in Sachen Altersvorsorge sehen viele Deutsche keinen finanziellen Spielraum.

Nicht nur Weihnachtsmänner bekommen dieser Tage einen Wunschzettel. Auch die künftige Bundesregierung kann auf eine Wunschliste der Bundesbürger schauen, um Altersvorsorge und Rente in Deutschland neu auszurichten.

So meinen 37,5 Prozent der Deutschen, dass der Einbezug von Beamten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung richtig und sinnvoll ist. Doch nur 21,6 Prozent der Befragten trauen der künftigen Regierung solches Handeln zu, das zeigt eine repräsentativen Umfrage im Auftrag des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon.

Bei der Frage nach einer Erhöhung des Renteneintrittsalters zeigt sich eine noch krassere Kluft zwischen Einschätzung der Bürger und erwartetem Handeln der Regierung. So geben nur 4,7 Prozent der Befragten an, dass sie es für richtig und sinnvoll halten, wenn das Renteneintrittsalter erhöht würde. Doch 20,3 Prozent der Deutschen gehen davon aus, dass die Regierung genau das entscheidet.

In der Erhebung wurde auch danach gefragt, weshalb Bundesbürger keine Möglichkeit sehen, selbst etwas in Sachen Rente zu unternehmen. Über die Hälfte der Befragten gibt darauf an, über zu geringes Einkommen zu verfügen (52,8 Prozent). 16,5 Prozent der Befragten sind gleich alle Möglichkeiten der Vorsorge zu unsicher und 8,9 Prozent räumen ein, dass ihnen ausreichende Informationen fehlen.

Mit anderen Worten: 25 Prozent der Befragten sind bezüglich zusätzlicher Möglichkeiten der Altersvorsorge unsicher oder es fehlen Informationen.

Über die Studie:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2132 Personen zwischen dem 29.10. und 01.11.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Bereits vor der Pandemie war es um die Bereitschaft von Selbstständigen zur Altersvorsorge eher schlecht bestellt. Mit Einkommensverlusten durch die Pandemie hat sich das Vorsorge-Problem vieler Selbstständiger verschärft, zeigt eine Umfrage.

Über ein Drittel der Selbstständigen (37 Prozent) legte bereits vor der Pandemie kein Geld für den eigenen Ruhestand zurück. Dieses Problem verschärfte sich im Zusammenhang mit der Pandemie und den Bekämpfungsmaßnahmen. Das zeigt eine aktuelle YouGov-Umfrage, die im Auftrag eines großen Versicherers im Juni 2021 durchgeführt wurde. So geben 49 Prozent der Befragten an, derzeit weniger als vor der Pandemie zu verdienen und drei Prozent können aktuell gar keinen Verdienst ausweisen. Und das hat natürlich Folgen für die Altersvorsorge. So gibt knapp die Hälfte (46 Prozent) der befragten Selbstständigen an, als Konsequenz der Pandemie kein bzw. weniger Geld für das Alter zurücklegen zu können. Rund jeder Zehnte (9 Prozent) muss derzeit sogar die eigenen Rücklagen anzapfen, die eigentlich für das Alter gedacht waren.

Damit greift auch die Angst vor Altersarmut um sich: 49 Prozent der Befragten sorgen sich darum, ob ihr Geld auch im Alter reichen wird. Ein Großteil (43 %) geht bereits heute davon aus, dass die Einkünfte im Alter nicht ausreichen werden.

Eine verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige befürwortet ein großer Teil der Befragten (46 Prozent), um zusätzliche Sicherheit für das Alter zu haben.

Die Studie liefert aber auch Erkenntnisse darüber, wie Altersvorsorge für Selbstständige aus deren Sicht ausgestaltet sein sollte:

  • ‚Sicherheit‘ steht für zwei Drittel (64 Prozent) der befragten Selbstständigen an erster Stelle
  • 44 Prozent wünschen sich Flexibilität in der Auszahlphase,
  • 38 Prozent in der Sparphase.
  • Für 31 Prozent der Befragten sollte die optimale Altersvorsorge höhere Renditen bieten, indem bei der Anlage z. B. verstärkt die Chancen am Kapitalmarkt genutzt werden.

Danach gefragt, welche Wünsche sie an eine verpflichtende Altersvorsorge richten, antwortete mehr als die Hälfte (58 Prozent) der befragten Selbstständigen, dass das angesparte Kapital im Fall von Arbeitslosigkeit pfändungssicher sein soll. Ebenfalls auf dem ‚Wunschzettel Altersvorsorge‘ der Selbstständigen: Flexibilität bei der Beitragszahlung (52 Prozent), leicht verständliche Produkte (42 Prozent) und Sicherheit bei der Kapitalanlage (42 Prozent).

Über die Studie:
YouGov befragte im Zeitraum 1. Juni bis 7. Juni 2021 im Auftrag von ERGO 511 Selbstständige in Deutschland zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und zur Altersvorsorge.

Selbstständige sehen sich nach Selbsteinschätzung im Beruf seltener gesundheitlichen Risiken ausgesetzt als Angestellte. Das ergab eine aktuelle Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers. Durch diese falsche Sicherheit werden im Zweifel unternehmerische Risiken vernachlässigt – auf Kosten der Firma und der Familie.

Eine aktuelle “Berufe-Studie” des privaten Meinungsforschers YouGov im Auftrag der HDI zeigt überraschende Ergebnisse. Selbstständige haben demnach weniger Sorge aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Beruf auszuscheiden als Angestellte. Mit 30 Prozent schätzen sie im Mittel die Wahrscheinlichkeit einer berufsbedingten Erkrankung geringer ein als Angestellte (37 Prozent). Lediglich 17 Prozent der Befragten sehen demnach ein sehr hohes Risiko, aufgrund ihres Berufes krank zu werden.

Das Ergebnis lässt aufhorchen: Es ist ein Indiz, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer die gesundheitlichen Risiken ihres Berufes unterschätzen. Zur Erinnerung: Laut Schätzungen der Versicherungsbranche muss beinahe jeder vierte Erwerbstätige seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben, im Schnitt mit 47 Jahren. Da hat man in der Regel noch lange nicht ausgesorgt.

Gerade Selbstständige sind aber durchaus von Risiken bedroht, die ein vorzeitiges Aus im Beruf begünstigen können. Hoher Leistungsdruck, viele Überstunden und ein Verwischen der Grenzen zwischen Beruf und Freizeit gehören schon aufgrund der hohen Verantwortung für viele zum Alltag. Gut die Hälfte (51 Prozent) der Unternehmer arbeitet gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche, so ergab eine Stichprobe des Statistischen Bundesamtes. Oft auch am Wochenende.

Psychische Erkrankungen häufigste Ursache für BU

Hier sei darauf verwiesen, dass mittlerweile mehr als 37 Prozent der neuen Leistungsfälle einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Ursachen psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten zurückzuführen sind: Krankheiten, die durch Stress und Druck begünstigt werden. Das zeigen Daten des Versicherer-Dachverbandes GDV. Aber auch Krebs, Erkrankungen des Bewegungsapparates, der Muskeln oder der Gelenke sind häufige Ursachen für Berufsunfähigkeit. Gerade Handwerker sind von körperlichen Beeinträchtigungen stark bedroht, wenn sie schwer tragen oder oft in gebückter und kniender Haltung arbeiten.

Hier gilt es vorzusorgen. Denn im Zweifel werden Firma und Familie gleichermaßen finanziell in Mitleidenschaft gezogen, wenn sich ein Unternehmer nicht für den Ernstfall wappnet: und sei es auch nur präventiv. Wer sich nicht freiwillig über die gesetzlichen Krankenversicherung einen Krankengeld-Anspruch erworben hat, um längere Krankheitszeiten zu überbrücken, sollte das Risiko einer längeren Auszeit mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern. Gewerbliche Risiken lassen sich zum Beispiel mit einer Praxisausfall- und Betriebsunterbrechungs-Versicherung auffangen. Mittlerweile gibt es auch für kleine Firmen vielfältige und preisgünstige Kombi-Produkte für Gewerbeversicherungen.

Darüber hinaus empfiehlt sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Auf einen Baustein lohnt es hier besonders zu achten: die Klausel zur Umorganisation. Sie sieht vor, dass die vereinbarte Rente nicht gezahlt wird, wenn der Betrieb so umorganisiert werden kann, dass trotz der Erkrankung für den Versicherten weiterhin die Möglichkeit einer Tätigkeit im Unternehmen bleibt. Hier sollte die Leistung so gestaltet sein, dass das Einkommen um nicht mehr als 20 Prozent sinken darf.