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Pro Jahr ereignen sich im Schnitt 38.000 Sportunfälle, für die Unfallversicherer zahlen müssen. Ein besonderer Augenmerk liegt dabei auf Skiunfällen, wie aktuell die Versicherungswirtschaft informiert. Die treten nicht nur überproportional häufig auf – sondern sind auch vergleichsweise teuer.

Mit hoher Geschwindigkeit auf Skiern den Hang hinunterjagen? Keine Frage: Das macht Spaß und gehört zu den Lieblings-Beschäftigungen der Deutschen im Winter. Doch einher geht das flinke Gleiten auch mit einem hohen Verletzungsrisiko. Von rund 38.000 Sportunfällen, für die Unfallversicherer pro Jahr zahlen müssen, entfallen 21,9 Prozent bzw. 8000 Vorfälle auf Ski-Unfälle, so informiert aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Lediglich beim Volkssport Numero eins, dem Fußball, treten mit 35 Prozent noch mehr Sportunfälle auf. Allerdings zählt der Fußball auch deutlich mehr Aktive.

Skiunfälle sind nicht nur vergleichsweise häufig, sondern auch teuer. Pro Unfall müssen die Versicherer demnach im Schnitt 7.700 Euro zahlen. Das bedeutet Rekord! Bei Verletzungen beim Reitsport sind es rund 6.900 Euro, beim Fußball knapp 5.200 Euro.

Dabei gilt es zu bedenken, dass die Versicherer nur jene Unfälle erfassen, bei denen die Verunglückten auch eine private Unfallversicherung halten. Folglich ist die Zahl der Skiunfälle noch höher. Die Auswertungsstelle für Skiunfälle (ASU) geht für die Saison 2021/2022 von insgesamt 37.000 bis 39.000 deutschen Skifahrern aus, die ärztlich versorgt werden mussten. Am häufigsten treten Verletzungen am Knie auf, die oft mit einer langen Reha-Zeit einher gehen: 28,1 Prozent der verletzten Skifahrer sind hiervon betroffen. Es folgen zu je zehn Prozent Verletzungen der Hüfte und des Oberschenkels.

Wer sich auf die flinken Bretter begibt, sollte folglich den Unfallschutz nicht vernachlässigen. Laut GDV ist es hierbei wichtig, auch Rettungs- und Bergungskosten abzusichern. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen hierfür nur die Kosten, sofern ein Hubschrauber-Einsatz oder ein Bergungsflugzeug medizinisch notwendig ist.

Im Ausland wird zudem nur das an Bergungskosten erstattet, was in Deutschland auch gezahlt worden wäre. Schnell sieht man sich hier mit Forderungen im fünfstelligen Bereich konfrontiert: allein für den Rettungseinsatz. Deshalb sollte für den Skispaß im Ausland auch eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Zusätzlich bietet sich eine Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung an, um gegen ein längeres Aus im Beruf finanziell gewappnet zu sein.

Sport fördert die Gesundheit. So gab es laut Destatis Im Jahr 2018 rund 11,81 Millionen Personen in Deutschland, die mehrmals wöchentlich Sport treiben. Jedoch: Mit der notwendigen Bewegung droht auch die Verletzungsgefahr. Denn pro Jahr müssen in Deutschland auch rund 1,25 Millionen Sportverletzungen ärztlich behandelt werden. Wenngleich diese Behandlungskosten die Krankenversicherung übernimmt, drohen mit einer Sportverletzung auch kostenintensive Folgen.

Private Unfallversicherung: Ergänzender Schutz auch für gesetzlich Krankenversicherte

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht für Schäden, die man sich in der Freizeit zuzieht. Zudem gilt für gesetzlich Krankenversicherte: Zwar werden insbesondere bei schweren Sportunfällen bestimmte Maßnahmen wie zum Beispiel Reha getragen, jedoch nur in einem begrenzten Leistungsumfang. Umbauten von Haus und Auto, bestimmte Reha-Maßnahmen, zusätzliche Therapien können schnell zu Folgekosten führen. Hier kann eine private Unfallversicherung helfen.

Beim Abschluss der privaten Unfallpolice ist aber Vorsicht angebracht. So sollte im Vertrag darauf geachtet werden, dass sogenannte “Eigenbewegungen” im Schutz inbegriffen sind. Denn der Unfallbegriff setzt voraus, dass ein “plötzliches Ereignis von außen” den Schaden verursacht. Zieht man sich beim Sport durch das Laufen oder Springen Verletzungen zu – zum Beispiel durch Umknicken eines Beines – geht man ansonsten leer aus.

Selbstständige: Arbeitsunfähigkeit ist abzusichern

Ein besonderes Risiko tragen Selbstständige, da durch Sportunfälle hier schnell das Einkommen komplett entfallen kann. Deswegen empfiehlt es sich, über den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung oder einer Betriebsunterbrechungsversicherung nachzudenken. Die Krankentagegeldversicherung fängt Einkommenseinbußen unterhalb der Berufsunfähigkeit auf – sie wird bei “Arbeitsunfähigkeit” gezahlt, wenn voraussichtlich vorübergehend der Beruf oder das Gewerbe nicht mehr ausgeführt werden können.

Als Alternative könnte sich auch der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung anbieten, diese wird gerade für selbstständige Gastronomen oder ähnliche Selbstständige mit kleineren “Betrieben” gern empfohlen. Weil aber Konditionen und Preise sehr variieren, lohnt es sich, den Rat eines Experten hinzuzuziehen.

Ein Muss auch für Freizeitsportler: BU-Schutz

Grundsätzlich sollte die Möglichkeit, durch Unfälle zu verunglücken, auch stets zu einer Überprüfung des Versicherungsschutzes bei Berufsunfähigkeit führen. Wäre ein ausreichender Berufsunfähigkeitsschutz doch ein “absolutes Muss”, zu dieser Versicherung gäbe es “praktisch keine Alternative”, wie selbst die ansonsten sehr kritische Verbraucherzentrale in einer Broschüre schreibt.

Laut Definition des Versicherungsvertragsgesetzes ist hierbei berufsunfähig, wer “seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.” Da Sport auch Körperverletzungen verursachen kann, die zur Berufsunfähigkeit führen, sollten Hobby- und Freizeitsportler auch hier den Rat eines Versicherungsexperten ihres Vertrauens suchen.

Die Deutschen sind im Fußballfieber! In wenigen Tagen startet die Fußballweltmeisterschaft – und viele hoffen auf eine erfolgreiche Titelverteidigung. Ein Schweizer Versicherer nimmt das aber aktuell zum Anlass, vor den Gefahren des Sports zu warnen. Denn bei keiner anderen Sportart gibt es absolut gesehen so viele Sportunfälle, gerade bei Amateuren.

Keine Frage: Fußball macht Spaß und ist die beliebteste Sportart in Europa. Allein in Deutschland sind mehr als 7 Millionen Männer und Frauen in einem Fußballverein aktiv, so berichtet der DFB. Und 157.313 Mannschaften kicken regelmäßig hierzulande, ob als Amateure oder Profis. Kein anderer Sport hat so eine Popularität.

Doch auf dem Rasen ist das Verletzungsrisiko auch immer mit dabei. Das zeigt erneut eine Studie der Schweizer Baloise-Gruppe. Und auch, wenn sich die Daten auf die Schweiz beziehen, sind sie auch für Deutschland aufschlussreich. Denn Fußball ist nicht nur der populärste Sport – sondern auch jener, bei denen die meisten Verletzungen zu beklagen sind.

Allein in der Schweiz verunfallen demnach pro Jahr 45.000 Personen bei der Jagd nach Toren so schwer, dass sie Leistungen einer Unfallversicherung erhalten. Und das bedeutet oft eben auch, dass man im Job nicht aktiv sein kann. Die durchschnittliche Fehlzeit bzw. Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall beim Fußball beträgt stolze 32 Tage. Man fällt also länger als sechs Wochen im Beruf aus! Am häufigsten treten dabei zu je 25 Prozent Verletzungen am Knie und an den Gelenken auf.

In Deutschland dürften die Zahlen ähnlich aussehen – und sogar deutlich höher liegen als bei den eidgenössischen Nachbarn. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat vor rund zwei Jahren Daten der privaten Unfallversicherer ausgewertet und festgestellt, dass jede dritte Sportverletzung beim Fußball auftritt. Hier sei eine unglaubliche Zahl genannt: 1,2 Millionen Sportunfälle treten laut Robert-Koch-Institut pro Jahr in Deutschland auf. Aber davon sollte man sich nicht verunsichern lassen. Der überwiegende Teil endet glimpflich – nur wenige Verletzungen sind schwer oder haben gar eine dauerhafte Beeinträchtigung als Folge.

Dennoch: Wenn etwas passiert, sollte man abgesichert sein. Und hier sei daran erinnert, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Unfälle in der Freizeit aufkommt. Eine private Unfall- oder Invaliditätsversicherung muss also her, um Schutz vor den finanziellen Folgen einer Verletzung beim Fußball zu genießen. Die Unfallversicherung sollte auch für sogenannte Eigenbewegungen aufkommen. Nur dann zahlt sie auch, wenn sich der Fußballer ohne Fremdeinwirkung des Gegners verletzt, etwa weil er mit dem Fuß umknickt.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Ehrlichkeit gegenüber dem Versicherer ist nicht nur bei der Antragstellung Pflicht. Auch wenn Verbraucher von ihrem Versicherer bereits eine Berufsunfähigkeits-Rente erhalten, müssen sie unbedingt aufrichtig gegenüber der Versicherung sein, wie ein aktueller Urteilsspruch des Oberlandesgerichtes Oldenburg zeigt. Sonst droht nicht nur der Verlust der BU-Rente, sondern auch der Verlust des Versicherungsschutzes.

Dass sich Versicherungsbetrug nicht auszahlt, musste aktuell ein früherer Möbel-Monteur erfahren, der seine Versicherung an der Nase herumführen wollte. Nach einem Unfall erhielt der Mann eine Berufsunfähigkeitsrente von seiner Versicherung zugesprochen. Nach einer Weile machte der Versicherer von seinem Recht Gebrauch, zu prüfen, ob die Berufsunfähigkeit weiter fortbesteht. Der medizinische Gutachter fand den Mann im Rollstuhl sitzend vor. Er könne aufgrund von starken Schmerzen nur eingeschränkt laufen, so sagte der vermeintliche Patient.

Rollstuhlfahrer läuft Marathon?

Doch etwas erregte das Misstrauen des Gutachters. Der BU-Rentner hatte nämlich nicht nur einen gestählten Oberkörper, sondern auch eine durchtrainierte Beinmuskulatur – obwohl er doch angeblich im Rollstuhl sitzt. Deshalb recherchierten die Mitarbeiter der Versicherung im Internet. Und tatsächlich fanden sie aktuelle Fotos vor, auf denen der Mann als erfolgreicher Marathonläufer posierte. Ungewöhnlich für einen Mann, der aufgrund von Schmerzen angeblich nicht laufen kann!

Die Versicherung beschloss daraufhin, ihre Recherchen bezüglich des Patienten zu vertiefen. Ein Detektivbüro wurde beauftragt sich des Falles anzunehmen. Dieses schickte unter einem Vorwand einen Detektiv zu dem BU-Rentner, der ihn nun fragte, ob er beim Einbau einer Küche behilflich sein könne. Der Mann sagte zu. Damit stand endgültig fest, dass der Marathonläufer sehr wohl wieder seiner früheren Arbeit nachgehen konnte.

Fristlose Kündigung des Vertrages begründet

Die Versicherung sprach daraufhin eine fristlose Kündigung des Vertrages aus und strich darüber hinaus auch die BU-Rente. Und zwar absolut begründet, wie auch die Richter des Oberlandesgerichtes Oldenburg (OLG) bestätigten.

Bei solch einem Verhalten dürfe die Versicherung den Vertrag – auch für die Zukunft – fristlos kündigen, so betonte das Oberlandesgericht laut einer Pressemeldung. Das Vertrauen in die Redlichkeit des Vertragspartners sei derart erschüttert, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlagen nicht mehr zumutbar sei. Auch eine vorherige Abmahnung sei nicht erforderlich (Aktenzeichen: 5 U 78/16).

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur die Aufgabe hat den Arbeitskraftverlust abzusichern. Sie soll im Idealfall auch Unterstützung dabei leisten, dass ein BU-Rentner irgendwann wieder seiner Arbeit nachgehen kann. Und zwar durchaus im Interesse des Versicherungsnehmers. Für viele Menschen ist ihre Arbeit etwas, das Sinn stiftet und zu einem erfüllten Leben beiträgt. Wer hingegen jahrelang untätig ist, hat sogar ein höheres Sterberisiko, wie medizinische Studien zeigen. Denn schon der Volksmund weiß: wer rastet, der rostet!

Die deutschen Senioren sind so aktiv wie nie! Jeder fünfte Bundesbürger der Generation Ü60 ist noch im Verein aktiv, wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung berichtet. Damit ist der Anteil der Vereinssportler in dieser Altersgruppe sei 2001 um ein Drittel gestiegen. Eine Unfallversicherung schafft finanzielle Sicherheit, wenn man doch einmal eine schwerwiegende Verletzung erleidet.

Mittlerweile treiben stolze 4,2 Millionen Menschen, die ihren 60. Geburtstag bereits feiern durften, noch aktiv Sport im Verein, so meldet der Versicherungsdachverband. Speziell in den letzten Jahren ist die Zahl der rüstigen Sportler stark angestiegen – um 52 Prozent seit 2001. Für Professor Ingo Froböse von der Deutschen Sporthochschule Köln ist dieser Zuwachs Ausdruck eines Bewusstseinswandels. „Die heutige Generation – die meisten jedenfalls – weiß, dass sie was tun muss. Die Älteren sind aktiver und dementsprechend auch gesünder, weil sie eine längere, höhere Lebensqualität auch genießen wollen“, erklärt der Sportwissenschaftler.

Männer oft doppelt so aktiv wie Frauen

Hinsichtlich der Geschlechter gibt es bei den sporttreibenden Senioren deutliche Unterschiede. So ist zum Beispiel in Hamburg der Anteil der älteren Männer, die Mitglied eines Sportvereins sind, doppelt so hoch wie bei den Frauen. Freilich ist anzunehmen, dass viele Ältere auch ohne Mitgliedschaft im Verein regelmäßig Sport treiben. Und das ist eine Sache, die sich unbedingt lohnt: Sport fördert die Gesundheit und ein langes Leben. „Es gibt viele Menschen, die mit 60 heutzutage fitter sind als die inaktiven 30-Jährigen“, sagt Froböse.

Unfallversicherung – Schutz bei Sportunfällen

Bei sportlichen Aktivitäten stellt sich auch die Frage nach dem passenden Unfallschutz. Sportverletzungen heilen im Alter oft langsamer und erfordern eine längere Rehabilitation, weil der Körper eben doch nicht mehr der jüngste ist. Viele Unfallversicherer haben sich mit Tarifen speziell für Senioren auf die sich wandelnden Anforderungen eingestellt. Sei es eine Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch, ein Essenservice nach schwerer Verletzung oder die Betreuung der Haustiere – so mancher Unfalltarif bietet ein Plus, von dem ältere Versicherungsnehmer profitieren.

Aber aufgepasst! Im Unfallversicherungs-Vertrag sollte speziell bei Seniorentarifen nachgelesen werden, ob die ausgeübte Sportart nicht explizit ausgeschlossen ist. So bieten manche Verträge etwa keinen Schutz fürs Reiten. Andere Versicherer wiederum legen ein sehr niedriges Höchsteintrittsalter fest, so dass Kunden mit einem Alter von mehr als 75 Jahren gar nicht erst angenommen werden. Diesbezüglich klärt ein Beratungsgespräch, welche Police sich empfiehlt.

Sind Eigenbewegungen im Schutz inbegriffen?

Eine Leistung, auf die es sich zu achten lohnt, ist der Schutz bei Eigenbewegungen. Denn der Unfallbegriff setzt voraus, dass ein „plötzliches Ereignis von außen“ den Schaden verursacht. Wenn also eine Joggerin beim Laufen ohne Fremdeinwirkung umknickt, ohne dass eine äußerliche Ursache hierfür ausgemacht werden kann, geht sie leer aus, wenn nicht auch Eigenschäden laut Vertrag versichert sind (vgl. Kammerbericht Berlin, Urteil vom 30. Mai 2014, 6 U 54/14).

Am gestrigen Donnerstag wurde der „Welttag der Jogginghose“ begangen. Grund genug, einmal auf ein unterschätztes Risiko zu schauen: Jährlich verletzen sich hunderttausende Bundesbürger beim Sport!

Es gehört zu den Kuriositäten, dass nun auch die Jogginghose ihren Ehrentag hat: In dieser Woche, genau gesagt am 21. Januar, erfuhr das Beinkleid wieder internationale Anerkennung. Und wahrlich wird die Jogginghose längst nicht mehr nur beim Sport getragen, sondern aufgrund ihrer Bequemlichkeit auch auf der heimischen Couch. Müsste man das Kleidungsstück nicht eigentlich in „Sofahose“ umbenennen? Vielen gilt sie als Modesünde. Berühmt wurde Karl Lagerfelds Ausspruch: „Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren“.

Jährlich 1,2 Millionen Sportunfälle

Ganz gleich, wie man zu der Jogginghose steht, ob man sie wegen ihres zeitlosen Schnittes schätzt oder ablehnt: Hier soll die ursprüngliche Funktion der Jogginghose im Mittelpunkt stehen. Von vielen Bundesbürgern wird sie noch immer während des Sports oder Trainings getragen, auch als Wettkampfbegleitung kommt sie zum Einsatz. Und weil sich sportliche Aktivitäten oft in der Freizeit vollziehen, besteht hier nur ein eingeschränkter Unfallschutz.

Laut Informationen des Robert-Koch-Institutes (RKI) werden pro Jahr in Deutschland 1,25 Millionen Sportverletzungen verzeichnet, die ärztlich behandelt werden müssen. Ungefähr zwei Drittel davon entfallen auf die Ballsportarten – speziell beim Fußball ist das Verletzungsrisiko hoch. Am häufigsten sind Verletzungen an den Sprunggelenken (27 Prozent) und an den Knien (18 Prozent). Zwar gehen die meisten dieser Verletzungen glimpflich aus und der Betroffene ist nach wenigen Wochen wieder voll einsatzbereit. Doch gerade Gelenkverletzungen gehen oft mit einer langen Reha einher – und einer Auszeit im Beruf!

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht für Schäden, die man sich in der Freizeit zuzieht. Deshalb ist es ratsam, zusätzlich eine private Unfallpolice abzuschließen. Hierbei sollte im Vertrag darauf geachtet werden, dass sogenannte „Eigenbewegungen“ im Schutz inbegriffen sind. Denn der Unfallbegriff setzt voraus, dass ein „plötzliches Ereignis von außen“ den Schaden verursacht. Wenn also eine Joggerin beim Laufen umknickt, ohne dass eine äußerliche Ursache hierfür ausgemacht werden kann, geht sie leer aus, wenn nicht auch Eigenschäden laut Vertrag versichert sind (vgl. Kammerbericht Berlin, Urteil vom 30. Mai 2014, 6 U 54/14).

Krankentagegeldversicherung für Selbständige

Ein besonderes Risiko können Sportverletzungen für selbständige Unternehmer bedeuten. Fallen sie längere Zeit aus im Job aus, bedeutet das in der Regel auch einen Lohnausfall, weil sie häufig keinen Anspruch auf Lohnersatz-Zahlungen eines Arbeitgebers haben. Hier springt die Krankentagegeld-Police mit einem vorher vereinbarten Betrag ein. Zu beachten sind hierbei die jeweiligen Karenzzeiten, die für Arbeitnehmer in den meisten Verträgen 42 Tage betragen. Damit soll der Leistungsbezug während der gesetzlich vorgesehenen Lohnfortzahlung „verhindert“ werden.

Für Sportler gibt es aber eine gute Nachricht: Nur ca. 5 Prozent aller Sportverletzungen gehen mit schweren oder bleibenden Schäden einher. Die meisten Fälle gehen glimpflich aus. Und so ist es deutlich gesünder, regelmäßig Sport zu treiben, als darauf zu verzichten. Sport stärkt das Immunsystem, beugt Herz- und Kreislaufkrankheiten vor, stabilisiert Muskeln und Gelenke und ist auch ein gutes Mittel gegen Osteoporose, Diabetes oder Arterienverkalkung. Deshalb sollte man ruhig regelmäßig zur Jogginghose greifen – aber nicht, um sich auf dem Sofa zu lümmeln!

Die Senioren in Deutschland werden immer fitter! Das berichtet der Dachverband der Versicherer (GDV) und beruft sich auf Daten des Mikrozensus 2013. Damit im Alter alles glatt läuft, sollte auch der Unfallschutz nicht vernachlässigt werden.

Wenn die Alterung der Gesellschaft thematisiert wird, greifen die Medien gern auf drastische Bilder zurück: Gebrechliche Greise, die Rollatoren schieben oder gar bettlägerig sind. Das vermittelt ein sehr einseitiges Bild des Lebensherbstes. Denn die Mehrheit der heutigen Senioren fühlt sich gar nicht alt – und ist auch nicht hilfsbedürftig! Im Gegenteil: Selbst Menschen der Generation „Ü75“ fahren heute noch Rad, gehen regelmäßig schwimmen, legen beim Tanzkurs eine flotte Sohle aufs Parkett oder laufen sogar Marathon.

Bessere Lebensbedingungen und eine umfangreiche Gesundheitsversorgung führen dazu, dass die Bundesbürger nicht nur auf ein längeres Leben hoffen dürfen, sondern auch länger fit und aktiv bleiben. „Die heute 70-Jährigen sind so gesund, wie es die 60-Jährigen vor 20 Jahren waren“, sagt Elisabeth Steinhagen-Thiessen, Leiterin der Forschungsgruppe Geriatrie an der Charité Berlin, dem GDV. Das spiegelt sich auch in Zahlen wieder. Laut der letzten großen Volksbefragung, dem Mikrozensus 2013, fühlen sich zwei Drittel der Generation 65+ noch fit und aktiv (83,4 Prozent). Selbst bei den Über-75-Jährigen stimmen noch 73,2 Prozent dieser Aussage zu.

Versicherungsschutz überprüfen!

Wer im Alter aktiv ist, der braucht auch einen Versicherungsschutz, der auf die neuen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Manche Privathaftpflichtversicherer schließen zum Beispiel nebenberufliche Tätigkeiten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag mit ein, so dass Oma geschützt ist, wenn sie als Rentnerin selbstständig noch mit Tupperware handelt.

Und wenn Opa ehrenamtlich einen Chor leitet, sollte er im Versicherungsvertrag nachlesen, ob die Privathaftpflicht im Ehrenamt greift. Kritisch wird es für Ehrenamtliche mit Verantwortung, etwa Vorstandsmitglieder eines Fußballvereins. Hierfür zahlt die Privathaftpflicht häufig nicht mehr, wenn Opa etwa als Kassenwart einen Schaden verursacht – der Träger muss zum Schutz seiner Honoratioren eine Betriebs- oder Vereinshaftpflichtpolice abschließen!

Auch der Unfallschutz sollte gewährleistet sein, wenn die rüstigen Senioren auf dem Sportplatz zum Langstreckenlauf oder Fußballspiel starten. Viele Versicherer bieten spezielle Senioren-Tarife in der Unfallversicherung an, die Extraleistungen bieten. Unter anderem zahlen sie eine Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch, da solch eine Verletzung bei Senioren langsamer verheilt als bei jüngeren Menschen. Doch auch die Installation eines Hausnotrufes, ein Essensservice und die Versorgung mit Medikamenten sind Bausteine, von denen Senioren profitieren.

Optimismus ist geboten!

In welchen Sparten darüber hinaus Extras für Senioren geboten werden, klärt ein Beratungsgespräch. Optimismus ist jedenfalls angebracht. Laut dem Deutschen Alterssurvey (DEAS), einer Langzeitbefragung, die sich mit der Lebenssituation von Menschen in der zweiten Lebenshälfte befasst, hat sich zwischen 1996 und 2008 das Bild vom Älterwerden positiv verändert. „Menschen sehen im Ruhestand immer stärker die Chance zur persönlichen Weiterentwicklung und verbinden damit weniger die Nachteile wie körperliche Einschränkungen“, berichtet der Versicherungs-Dachverband.

Ob Fußball, Basketball oder Handball: Auch in den unteren Ligen wird regelmäßig um Punkte gekämpft. Viele Vertragsamateure erhalten eine Aufwandsentschädigung, wenn sie am Wochenende zu Punktspielen fahren. Aber müssen Vertragsamateure eigentlich nach dem Mindestlohn bezahlt werden? Sportclubs könnte das an den Rand des Ruins bringen.

Die gute Nachricht für alle Sportvereine mit kleinem Budget: Vertragsamateure unterliegen nicht dem Mindestlohngesetz. Das hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Montag in Gesprächen mit Vertretern des Deutschen Sportbundes (DOSB) und des Deutschen Fußballbundes (DFB) klargestellt, wie die Stuttgarter Zeitung berichtet.

Allein im Amateurfußball gibt es bundesweit 8.800 solche Spieler. Auch wenn sie den Sprung in die Profiligen nicht geschafft haben, können sie für ihren Verein wichtige Leistungsträger sein. Sie erhalten für ihren Einsatz Aufwandsentschädigungen, damit sie nicht zu einem anderen Club wechseln. Es gebe jetzt „etwas mehr Rechtssicherheit“, kommentierte DOSB-Präsident Alfons Hörmann die Einigung.

Auch Ehrenamtliche sollen keinen Mindestlohn bekommen müssen

Wichtig für den Amateursport sind auch die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen. Würden sie nicht einen Teil ihrer Freizeit opfern, um als Trainer, Platzwart oder Kassenwart tätig zu sein, kein Ball könnte rollen und kein Leichtathlet seine Bahnen sprinten. Auch die Bundesregierung weiß um die große Bedeutung der freiwilligen Helfer. Deshalb gilt: Für ehrenamtlichen Einsatz müssen die Vereine keinen Mindestlohn zahlen. Die strengen Dokumentationspflichten entfallen ebenfalls.

Anders sieht die Sache aus, wenn die Mitarbeiter von Sportvereinen hauptamtlich tätig sind. Dann wird auch eine Entlohnung von mindestens 8,50 Euro pro Stunde zur Pflicht. Das Problem: Nicht immer sind Haupt- und Ehrenamt transparent voneinander zu scheiden. Hier sollen zukünftig Unsicherheiten ausgeräumt werden, kündigte Andrea Nahles an. Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen, sich gegen juristische Fallstricke zu schützen.

Endlich ist es soweit: in wenigen Tagen wird die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien angepfiffen. Viele Fans werden dann wieder schwarz-rot-goldene Flaggen an ihrem Auto befestigen, um die deutsche Nationalmannschaft zu unterstützen. Aber Vorsicht: Fan-Flaggen am PKW gefährden unter Umständen den Schutz durch die Kfz-Versicherung!

Wenn Jogi und seine Jungs in Brasilien den vierten Weltmeistertitel für Deutschland anstreben, wollen auch die Fans hierzulande ihre Unterstützung zeigen. Deshalb werden wieder viele Autofahrer kleine schwarz-rot-goldene Fähnchen am Auto befestigen. Ob an den Seitenscheiben angebracht oder quer über die Motorhaube gespannt, erfreuen sich die Autofahnen bei Fußballfans großer Beliebtheit.

Fan-Flaggen am Auto ungeeignet für hohe Geschwindigkeiten

Ganz ungefährlich ist die Sache allerdings nicht. Denn für hohe Geschwindigkeiten sind die instabilen Plastikstiele der Fahnen nicht ausgelegt, wie eine Versicherung warnt. Vor Autobahnfahrten sollten die Fan-Fähnchen deshalb unbedingt vom Auto entfernt werden. Wer ansonsten nicht auf die Flaggen verzichten will, der muss dafür Sorge tragen, dass sie sicher am Fahrzeug befestigt sind und die Sicht des Fahrers nicht behindern.

Aber Vorsicht: Bricht die Fahne während der Fahrt ab und verursacht einen Schaden, haftet in der Regel der Fahrer des beflaggten Fahrzeuges. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann hingegen eine Leistung verweigern, weil ein solches Fähnchen kein zugelassenes Anbauteil für das Fahrzeug darstellt.

Besonders kritisch ist ein solcher Schaden dann, wenn eine fremde Person durch das Accessoire verletzt wird. Sollte der Geschädigte einen bleibenden Schaden davontragen, summieren sich die finanziellen Forderungen schnell auf einen sechs- bis siebenstelligen Betrag. Dann muss der Fahrer etwa für Schmerzensgeld, lebenslange Behandlungskosten und den Verdienstausfall aufkommen. Deshalb gilt: auch im WM-Fieber ist Verkehrssicherheit unbedingt Pflicht!

In Deutschland leben derzeit rund 1,4 Millionen Demenzkranke. Diese sollten so lange wie möglich Sport treiben: laut einer Studie kann sportliche Betätigung den Gesundheitszustand der Patienten sogar verbessern!

Werden Menschen mit der Diagnose „Demenz“ konfrontiert, bricht für viele eine Welt zusammen. Sie denken dann daran, was sie zukünftig nicht mehr tun können, und die Angst vor dem geistigen Verfall ist groß. Doch gerade bei leichter und mittelschwerer Demenz sind die Fähigkeiten bei Weitem nicht so eingeschränkt, wie es die landläufige Klischeevorstellung vermuten lässt. Und auf Sport sollten die Betroffenen auf keinen Fall verzichten!

Sportliche Betätigung tut nämlich auch bei einer Demenz gut. Dies zeigt eine Untersuchung zum Thema körperliches Training und Demenz im Bethanien-Krankenhaus an der Universität Heidelberg, von der die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Die Ergebnisse hätten gezeigt, dass sich Patienten durch das Training wieder als jemand erlebten, der selbst etwas bewirken kann. Auch Depressionen traten seltener auf.

Doch nicht nur der Körper profitiert vom Training, auch die geistigen Funktionen verbessern sich. Dies liegt daran, dass die Durchblutung im Gehirn angeregt wird und mehr Sauerstoff bekommt, zudem der Stoffwechsel im Gehirn durch regelmäßiges Training begünstigt wird. Die Nervenzellen vernetzen sich dichter und werden aktiver. „Es ist belegt, dass somit die Entwicklung der Demenz verlangsamt und eine Verschlechterung hinausgezögert werden kann“, erklärt Larsen Lechler, Leiter des Therapie- und Gesundheitszentrums am Malteser-Krankenhaus St. Hildegardis in Köln, gegenüber dpa.

Natürlich muss das Training auf die eingeschränkten Fähigkeiten des Demenzkranken abgestimmt werden. Neben Kraft sollten auch Balance und Koordination geübt werden, um Stürzen vorzubeugen. Zudem empfiehlt es sich, mit dem Patienten jenen Sport zu machen, den er schon früher gerne ausgeübt hat. Denn die Bewegungsabläufe bleiben länger im Langzeitgedächtnis erhalten. Radfahren, Joggen, Tanzen oder Schwimmen sind durchaus auch für Demenzkranke geeignet.

Je weiter die Krankheit fortgeschritten ist, desto mehr sind die Patienten auf die Hilfe einer Begleitperson angewiesen, damit sie sich orientieren können. Neben einem verlässlichen Verwandten oder Bekannten kann dies auch ein freiwilliger oder professioneller Helfer sein. Ansprechpartner sind der Hausarzt, die Krankenversicherung oder Selbsthilfegruppen vor Ort. In diesem Sinne: Sport frei!