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Sport fördert die Gesundheit. So gab es laut Destatis Im Jahr 2018 rund 11,81 Millionen Personen in Deutschland, die mehrmals wöchentlich Sport treiben. Jedoch: Mit der notwendigen Bewegung droht auch die Verletzungsgefahr. Denn pro Jahr müssen in Deutschland auch rund 1,25 Millionen Sportverletzungen ärztlich behandelt werden. Wenngleich diese Behandlungskosten die Krankenversicherung übernimmt, drohen mit einer Sportverletzung auch kostenintensive Folgen.

Private Unfallversicherung: Ergänzender Schutz auch für gesetzlich Krankenversicherte

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht für Schäden, die man sich in der Freizeit zuzieht. Zudem gilt für gesetzlich Krankenversicherte: Zwar werden insbesondere bei schweren Sportunfällen bestimmte Maßnahmen wie zum Beispiel Reha getragen, jedoch nur in einem begrenzten Leistungsumfang. Umbauten von Haus und Auto, bestimmte Reha-Maßnahmen, zusätzliche Therapien können schnell zu Folgekosten führen. Hier kann eine private Unfallversicherung helfen.

Beim Abschluss der privaten Unfallpolice ist aber Vorsicht angebracht. So sollte im Vertrag darauf geachtet werden, dass sogenannte “Eigenbewegungen” im Schutz inbegriffen sind. Denn der Unfallbegriff setzt voraus, dass ein “plötzliches Ereignis von außen” den Schaden verursacht. Zieht man sich beim Sport durch das Laufen oder Springen Verletzungen zu – zum Beispiel durch Umknicken eines Beines – geht man ansonsten leer aus.

Selbstständige: Arbeitsunfähigkeit ist abzusichern

Ein besonderes Risiko tragen Selbstständige, da durch Sportunfälle hier schnell das Einkommen komplett entfallen kann. Deswegen empfiehlt es sich, über den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung oder einer Betriebsunterbrechungsversicherung nachzudenken. Die Krankentagegeldversicherung fängt Einkommenseinbußen unterhalb der Berufsunfähigkeit auf – sie wird bei “Arbeitsunfähigkeit” gezahlt, wenn voraussichtlich vorübergehend der Beruf oder das Gewerbe nicht mehr ausgeführt werden können.

Als Alternative könnte sich auch der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung anbieten, diese wird gerade für selbstständige Gastronomen oder ähnliche Selbstständige mit kleineren “Betrieben” gern empfohlen. Weil aber Konditionen und Preise sehr variieren, lohnt es sich, den Rat eines Experten hinzuzuziehen.

Ein Muss auch für Freizeitsportler: BU-Schutz

Grundsätzlich sollte die Möglichkeit, durch Unfälle zu verunglücken, auch stets zu einer Überprüfung des Versicherungsschutzes bei Berufsunfähigkeit führen. Wäre ein ausreichender Berufsunfähigkeitsschutz doch ein “absolutes Muss”, zu dieser Versicherung gäbe es “praktisch keine Alternative”, wie selbst die ansonsten sehr kritische Verbraucherzentrale in einer Broschüre schreibt.

Laut Definition des Versicherungsvertragsgesetzes ist hierbei berufsunfähig, wer “seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.” Da Sport auch Körperverletzungen verursachen kann, die zur Berufsunfähigkeit führen, sollten Hobby- und Freizeitsportler auch hier den Rat eines Versicherungsexperten ihres Vertrauens suchen.

Auch Profi-Fußballer sorgen vor! Immer mehr Profis schließen eine Invaliditäts- oder Krankentagegeldversicherung ab. Das ist auch für Freizeitsportler zu empfehlen. Denn Hobbyfußballer können sich im Gegensatz zu Bundesliga-Profis nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung verlassen, wenn das Kreuzband reißt oder eine andere schwere Verletzung eintritt.

Das Warten aller Fußballfans hat ein Ende: Soeben ist die Bundesliga in die neue Saison gestartet. Und gleich kam es zu einem kuriosen, wenn auch tragischen Vorfall. Der Fußballprofi Nicolai Müller vom Hamburger Sportverein hatte keine lange Freude an seinem Torjubel nach dem entscheidenden 1:0 Siegtor im Heimspiel gegen den FC Augsburg. Denn er verletzte sich bei seinem Torjubel so schwer, dass er nun sieben Monate ausfallen wird. Beim Versuch, eine doppelte Pirouette zu drehen, blieb er im Rasen hängen: Nun ist sein vorderes Kreuzband gerissen.

Doch Nicolai Müller hatte doppelt Glück in Unglück: Zumindest, wenn man seine finanzielle Situation betrachtet. Wie die “Hamburger Abendzeitung” berichtet, wird sein Unfall beim Torjubel als Arbeitsunfall gewertet. Das heißt, der HSV zahlt dem Fußballprofi noch sechs Wochen sein Gehalt: Dann springt die Gesetzliche Unfallversicherung (VBG) ein. Sein Jahresgehalt von geschätzt 2,1 Millionen Euro kann die Unfallkasse freilich nicht auffangen. Sie zahlt maximal 6.400 Euro im Monat.

Auch Fußballprofis sorgen privat vor!

Darüber hinaus hat Nicolai Müller eine private Zusatzversicherung gegen Invalidität abgeschlossen, berichtet das Hamburger Boulevardblatt. Denn auch die Fußballprofis wissen um die Notwendigkeit einer zusätzlichen Absicherung. Natürlich haben die Stars der Liga einen Schutz, der nur indirekt mit den “normalen” Verträgen für Privatkunden vergleichbar ist. Es handelt sich um spezielle Sportversicherungen, die über Spezialmakler vertrieben werden und auf ihre Ansprüche zugeschnitten sind.

Aufgrund der hohen Summen, bei denen es im Fußball-Business geht, sind gut verdienende Fußballprofis in der Regel über Lloyds of London versichert. Das ist eine Art Versicherungsmarkt in der britischen Metropole, bei dem sich mehrere Versicherer zusammenschließen können, um ein Risiko gemeinsam zu tragen. Das empfiehlt sich immer dann, wenn ein möglicher Schaden so hohe Kosten erzeugen würde, dass ihn eine Versicherung allein schwer stemmen kann: etwa, wenn Sportveranstaltungen wie Fußballweltmeisterschaften gegen Terrorrisiken versichert werden sollen. Oder eben bei der Versicherung von Fußballstars.

Wer zahlt, wenn beim Sport was passiert?

Im Gegensatz zu einem Profi wie Nicolai Müller können Freizeitsportler nicht auf die Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherung zählen, wenn sie sich beim Sport verletzen. Kein Wunder, zahlt diese doch nur, wenn der Unfall auf Arbeit passiert oder dem direkten Weg dorthin. Und so empfiehlt sich auch für Kreisliga- und Hobbykicker unbedingt, dem Vorbild der Profis zu folgen und zusätzlich privat vorzusorgen. Gerade der Fußball ist als Lieblingssport der Deutschen leider sehr verletzungsintensiv: Pro Jahr verletzen sich 350.000 Menschen, wenn auch meist glimpflich.

In der Regel zahlt eine private Unfallversicherung für Verletzungen beim Fußball. Allerdings gibt es dabei auch Hürden. Laut Definition vieler Verträge liegt ein Unfall nur dann vor, wenn “ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einem Körperschaden führt”. Wer ohne Fremdeinwirkung mit dem Fuß umknickt und sich einen komplizierten Bruch zuzieht, droht leer auszugehen, wenn nicht auch Eigenbewegungen mitversichert sind. Auf diese Leistung gilt es folglich in den Vertragsbedingungen zu achten.

Auch eine Krankentagegeldversicherung kann bei einer Sportverletzung weiterhelfen. Sie ersetzt den Lohnausfall, wenn man aufgrund einer Verletzung oder Krankheit längere Zeit im Job fehlen muss: Gerade für Selbstständige kann eine solche Vorsorge Gold wert sein. Eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsversicherung kann darüber hinaus helfen, wenn es im Job gar nicht mehr weitergeht. Hier gilt das Motto: Vorsorge betreiben wie ein Profi!

Am gestrigen Donnerstag wurde der „Welttag der Jogginghose“ begangen. Grund genug, einmal auf ein unterschätztes Risiko zu schauen: Jährlich verletzen sich hunderttausende Bundesbürger beim Sport!

Es gehört zu den Kuriositäten, dass nun auch die Jogginghose ihren Ehrentag hat: In dieser Woche, genau gesagt am 21. Januar, erfuhr das Beinkleid wieder internationale Anerkennung. Und wahrlich wird die Jogginghose längst nicht mehr nur beim Sport getragen, sondern aufgrund ihrer Bequemlichkeit auch auf der heimischen Couch. Müsste man das Kleidungsstück nicht eigentlich in „Sofahose“ umbenennen? Vielen gilt sie als Modesünde. Berühmt wurde Karl Lagerfelds Ausspruch: „Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren“.

Jährlich 1,2 Millionen Sportunfälle

Ganz gleich, wie man zu der Jogginghose steht, ob man sie wegen ihres zeitlosen Schnittes schätzt oder ablehnt: Hier soll die ursprüngliche Funktion der Jogginghose im Mittelpunkt stehen. Von vielen Bundesbürgern wird sie noch immer während des Sports oder Trainings getragen, auch als Wettkampfbegleitung kommt sie zum Einsatz. Und weil sich sportliche Aktivitäten oft in der Freizeit vollziehen, besteht hier nur ein eingeschränkter Unfallschutz.

Laut Informationen des Robert-Koch-Institutes (RKI) werden pro Jahr in Deutschland 1,25 Millionen Sportverletzungen verzeichnet, die ärztlich behandelt werden müssen. Ungefähr zwei Drittel davon entfallen auf die Ballsportarten – speziell beim Fußball ist das Verletzungsrisiko hoch. Am häufigsten sind Verletzungen an den Sprunggelenken (27 Prozent) und an den Knien (18 Prozent). Zwar gehen die meisten dieser Verletzungen glimpflich aus und der Betroffene ist nach wenigen Wochen wieder voll einsatzbereit. Doch gerade Gelenkverletzungen gehen oft mit einer langen Reha einher – und einer Auszeit im Beruf!

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht für Schäden, die man sich in der Freizeit zuzieht. Deshalb ist es ratsam, zusätzlich eine private Unfallpolice abzuschließen. Hierbei sollte im Vertrag darauf geachtet werden, dass sogenannte „Eigenbewegungen“ im Schutz inbegriffen sind. Denn der Unfallbegriff setzt voraus, dass ein „plötzliches Ereignis von außen“ den Schaden verursacht. Wenn also eine Joggerin beim Laufen umknickt, ohne dass eine äußerliche Ursache hierfür ausgemacht werden kann, geht sie leer aus, wenn nicht auch Eigenschäden laut Vertrag versichert sind (vgl. Kammerbericht Berlin, Urteil vom 30. Mai 2014, 6 U 54/14).

Krankentagegeldversicherung für Selbständige

Ein besonderes Risiko können Sportverletzungen für selbständige Unternehmer bedeuten. Fallen sie längere Zeit aus im Job aus, bedeutet das in der Regel auch einen Lohnausfall, weil sie häufig keinen Anspruch auf Lohnersatz-Zahlungen eines Arbeitgebers haben. Hier springt die Krankentagegeld-Police mit einem vorher vereinbarten Betrag ein. Zu beachten sind hierbei die jeweiligen Karenzzeiten, die für Arbeitnehmer in den meisten Verträgen 42 Tage betragen. Damit soll der Leistungsbezug während der gesetzlich vorgesehenen Lohnfortzahlung „verhindert“ werden.

Für Sportler gibt es aber eine gute Nachricht: Nur ca. 5 Prozent aller Sportverletzungen gehen mit schweren oder bleibenden Schäden einher. Die meisten Fälle gehen glimpflich aus. Und so ist es deutlich gesünder, regelmäßig Sport zu treiben, als darauf zu verzichten. Sport stärkt das Immunsystem, beugt Herz- und Kreislaufkrankheiten vor, stabilisiert Muskeln und Gelenke und ist auch ein gutes Mittel gegen Osteoporose, Diabetes oder Arterienverkalkung. Deshalb sollte man ruhig regelmäßig zur Jogginghose greifen – aber nicht, um sich auf dem Sofa zu lümmeln!