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Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können während ihres Studiums kindergeldrechtlich berücksichtigt werden. Doch wann genau ist von Anfang und Ende des Studiums auszugehen? Dieser Frage widmete sich der Bundesfinanzhof (BFH).

Im Fall, den der Bundesfinanzhof zu entscheiden hatte, ging es um die Frage, ob für den Zeitraum November 2016 bis Februar 2017 Anspruch auf Kindergeld bestand. Das Kind, um das es im Fall geht, beendete im Oktober 2016 sein Erststudium. Im März 2017 bewarb sich Kind für ein Zweitstudium, das im April 2017 beginnen sollte.

Die Familienkasse forderte von der Mutter des Kindes das bereits ausgezahlte Kindergeld für die Monate November 2016 bis Februar 2017 zurück. Denn die Hochschule gab auf Anfrage der Familienkasse an, dass die Tochter am Tag der Prüfung eine schriftliche und mündliche Auskunft über das Bestehen der Prüfung bekam.

Wann endet das Studium?

Das ist laut BFH entscheidend bei der Frage, wann ein Hochschulstudium beendet ist. Maßgebend ist vielmehr, dass das Kind die letzte nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat. Zudem muss das Kind eine schriftliche Bestätigung über sämtliche Prüfungsergebnisse entweder von der Hochschule zugesandt bekommen haben oder jedenfalls objektiv in der Lage gewesen sein, sich eine solche schriftliche Bestätigung über ein Online-Portal der Hochschule erstellen zu können. Entscheidend ist dann, welches Ereignis früher eingetreten ist.

Wie sich Übergangszeiten berechnen

Nun stand noch zur Debatte, ob für das Zweitstudium bereits ab März 2017, dem Datum der Bewerbung um den Studienplatz, Kindergeld bestand. Doch auch das lehnte der BFH ab. Die Richter argumentierten, dass das Studium erst im April 2017 mit der Durchführung der ersten Ausbildungsmaßnahmen begann und nicht bereits mit der Bewerbung.

Damit waren die Voraussetzungen für Übergangszeiten, die kindergeldrechtlich berücksichtigt werden können, nicht erfüllt. Diese dürfen nämlich nur maximal vier Kalendermonate umfassen.

Auch Studierende können bereits eine private Berufsunfähigkeits-Police abschließen. Und das ist gar keine so schlechte Idee, wie ein Blick auf die Absicherung von Studenten zeigt.

Zu einer der wichtigsten Versicherungen, die immer wieder dem Verbraucher nahegelegt werden, gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung. Das betonen sogar die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer von der gemeinnützigen Verbraucherzentrale NRW: Ein ausreichender Berufsunfähigkeitsschutz sei ein “absolutes Muss”, heißt es in einer Publikation. Zu dieser Versicherung gäbe es “praktisch keine Alternative”. Denn das Risiko “Berufsunfähigkeit” ist seit einer Rentenreform im Jahr 2001 nicht mehr durch den staatlichen Schutz versichert.

Berufsunfähigkeit: Nicht mehr durch den Gesetzgeber abgesichert

Als “berufsunfähig” gilt, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder Alter ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr ausüben kann – Orientierungswert ist eine Einschränkung ab 50 Prozent. Die Definition bezieht sich hierbei auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Die Rentenkasse aber sichert eine solche “Berufsunfähigkeit” seit 2001 nicht mehr ab. Stattdessen besteht Anspruch auf Leistungen nur noch für die Erwerbsminderung.

Bedingungen für eine Erwerbsminderungsrente aber sind äußerst rigoros: Volle Erwerbsminderung nach dem 6. Sozialgesetzbuch liegt demnach erst dann vor, wenn die oder der Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann — egal in welcher Tätigkeit. Dass demnach ein Chirurg, der berufsunfähig ist und Kriterien der Erwerbsminderung noch nicht erfüllt, zum Beispiel als Pförtner arbeiten muss, ist durchaus vorstellbar. Dieses Beispiel zeigt: Die Überprüfung des privaten Versicherungsschutzes ist dringend geboten

Berufsunfähigkeitsversicherung: Empfehlenswert besonders für Studierende

Aber können auch Studierende eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Zu dieser Frage gibt es viele Irrtümer, über die aktuell ein Anbieter von BU-Versicherungen aufklärt. Denken doch viele Menschen: “Studenten und Auszubildende können noch nicht versichert werden, weil sie ja noch keinen Beruf ausüben.” Das aber ist falsch.

Im Gegenteil: Ein zeitiger Abschluss einer BU-Police wird sogar für Studierende empfohlen. Das sehen nicht nur Versicherer so. Sondern sogar der verbrauchernahe Bund der Versicherten (BdV) warb auf dem Campus der Universität Hamburg für den Abschluss einer BU-Police unter Studierenden. Zum Ersten nämlich gehen Versicherer dazu über, das Studieren mit dem gleichen Status zu versehen wie die Berufstätigkeit. Noch wichtiger aber ist: Eintrittsalter und Gesundheitszustand entscheiden wesentlich über die Beitragshöhe für den so wichtigen BU-Schutz über den Lebensweg.

So ist der Versicherungsschutz für junge Studierende besonders günstig zu haben, da sich ein niedriges Eintrittsalter günstig auf die Prämie auswirkt. Hinzu kommt: Mit größerer Wahrscheinlichkeit leiden junge Menschen noch nicht an jenen Vorerkrankungen, die einen BU-Schutz wesentlich verteuern könnten. Versicherer nämlich haben die Möglichkeit, bei bestimmten Vorerkrankungen die Beiträge wesentlich teurer zu kalkulieren oder sogar bestimmte Risiken ganz vom BU-Schutz auszuschließen. Liegen solche Vorerkrankungen aber noch nicht vor, behält der Versicherungsnehmer die günstigen Bedingungen ein Leben lang. Schon diese Tatsache spricht für einen zeitigen Abschluss der BU-Police auch aus Verbrauchersicht.

BU-Police: Oft einziger Schutz auch bei Erwerbsminderung

Ein weiteres Problem aber macht den BU-Schutz für Studierende zusätzlich empfehlenswert. Denn sogar der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenkasse besteht für Studierende meist noch gar nicht. Wird doch ein solcher Anspruch laut Sechstem Sozialgesetzbuch erst dann erworben, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden.

Diese Bedingung können viele Studierende noch nicht erfüllen. Demnach ist die BU-Police auch wichtig, um überhaupt Schutz sowohl bei Berufsunfähigkeit als auch bei Erwerbsminderung zu erhalten – und zwar bereits während des Studiums. Wer mehr wissen möchte über die wichtige BU-Vorsorge für Studierende und über geeignete Produkte, sollte sich dringend an einen Experten wenden.

Viele Studenten sind Vorsorge-Muffel, wenn es um die eigenen Finanzen geht. Das belegt eine aktuelle Umfrage des Analysehauses YouGov. Doch dieses wichtige Thema sollte nicht vernachlässigt werden: Oft helfen schon kleine Beträge, sich ein finanzielles Polster aufzubauen.

Soeben sind an deutschen Universitäten die Studenten ins neue Semester gestartet. Vielerorts werden Rekord-Einschreibezahlen verkündet: unter anderem in Berlin und Bayern. Keine Frage, ein Studiumsabschluss erfreut sich ungebrochener Nachfrage. Zum Jahresanfang 2017 waren 2,8 Millionen Studierende an deutschen Hochschulen eingeschrieben.

Doch ein Thema haben die angehenden Akademiker nicht auf dem Semesterplan: die finanzielle Vorsorge. Im Gegenteil, viele Studierende drücken sich um das Thema. Laut einer aktuellen Yougov-Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers geben 55 Prozent der Studenten an, für ihre Zukunft nicht gut vorzusorgen.

Ein wichtiger Grund für die Vorsorge-Muffelei ist schnell gefunden: Das Budget reicht vermeintlich nicht. So sagen 75 Prozent der Abstinenzler, “Ich kann es mir finanziell nicht leisten”. Hier fordern steigende Mieten und Lebenshaltungskosten in vielen Uni-Städten ihren Tribut. Beispiel Berlin: Die Durchschnitts-Miete liegt selbst für ein WG-Zimmer bei 400 Euro, so hat das Mosel-Mendelssohn-Institut (MMI) ermittelt. Da reicht für viele selbst das Bafög kaum aus.

Dennoch sollten Studentinnen und Studenten auf die finanzielle Vorsorge nicht verzichten, wenn es sich irgendwie einrichten lässt. Hier sei auf den Zinseszins-Effekt verwiesen: Er bewirkt, dass man umso weniger Geld zurücklegen muss, je zeitiger man damit beginnt. Der Grund ist schnell erklärt. Werden Zinserträge aus Kapitalanlagen erneut investiert, werfen sie wiederum Zinsen ab: Es erhöht sich der Anlagebetrag. Und in den nachfolgenden Perioden steht mehr Geld zur Verfügung, das wiederum verzinst werden kann. Deshalb helfen selbst kleine Beträge, sich ein finanzielles Polster für spätere Zeiten aufzubauen.

Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Vorsorge an die sich wandelnden Bedürfnisse angepasst werden kann. Schließlich studiert man nicht ein ganzes Leben lang, sondern verdient auch mal deutlich mehr Geld, will vielleicht Kinder bekommen und sich ein Haus bauen. Hier sollte die Geldanlage entsprechend flexibel sein. Auch auf ein ausgewogenes Verhältnis von Sicherheit und Rendite sollte geachtet werden.

Ein weit verbreitetes Vorurteil ist übrigens, dass deutsche Studenten sich allein ihrem Studium widmen. Die meisten arbeiten nebenbei, berichtet der Dachverband der Studentenwerke anhand einer repräsentativen Umfrage: 68 Prozent aller Studierenden haben einen Job. Welche Versicherungen und Vorsorgeformen sich für die angehenden Akademiker empfehlen, klärt ein Beratungsgespräch!

Immer mehr Deutsche zieht es in jungen Jahren ins Ausland. Die Verlockungen sind groß: Fremde Länder und Kulturen kennen lernen und gleichzeitig die Sprachkenntnisse ausbauen. Die Optionen sind vielschichtig.

Bei Studenten besonders beliebt sind Auslandssemester im Rahmen des Erasmus-Programms. Dabei handelt es sich um das weltweit größte Förderprogramm von Auslandsaufenthalten an Universitäten. Erasmus-Student benötigen für die Zeit im Ausland prinzipiell keine Auslandskrankenversicherung. Sie bleiben für diesen Zeitraum in ihrer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Leistungen vergleichen

Allerdings haben Erasmus-Studenten lediglich Anspruch auf die Leistungen, die gesetzlich Versicherten im Land Ihrer Partneruniversität zustehen. Dies kann gegebenenfalls zu deutlichen Leistungsunterschieden führen. Eine entsprechende zusätzliche Absicherung macht allein schon wegen etwaig notwendiger Krankenrücktransporte absolut Sinn und ist bereits für einen schmalen Taler erhältlich.

Bei Studenten die ein volles Studium im Ausland machen wollen oder nicht in den Genuss des Erasmus-Programms kommen, ist es etwas kniffliger. Zwar besteht innerhalb der Europäischen Union ein Sozialversicherungsabkommen, das die Versicherungsansprüche aller EU-Bürger regelt. Dennoch gilt es hier vorab genau zu prüfen, ob und in welchem Umfang Krankenversicherungsschutz besteht.

Der erste Wohnsitz ist entscheidend

Haben Studenten ihren ersten Wohnsitz nicht mehr in Deutschland, so ist der Verbleib in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nur noch schwer möglich und damit eine eigenständige Krankenversicherung für das Ausland unabdingbar.

Das beliebteste Land für ein Studium im Ausland ist Österreich. Das geht aus Zahlen des statistischen Bundesamts hervor. Auf den Plätzen folgen die Niederlande, Großbritannien und die Schweiz. Mit diesen Ländern besteht das bereits genannte Sozialversicherungsabkommen.

Für ein paar andere beliebte Länder, die außerhalb der EU liegen, gilt dies jedoch nicht. So kommt die USA auf den fünften Rang. Auch China (7.), Kanada (13.), Australien (14.) und Neuseeland (16.) befinden sich unter den Top 20 der beliebtesten Studienländer. Für diese Länder benötigen Studenten eine entsprechende Krankenversicherung.

Immer mehr Deutsche zieht es in jungen Jahren ins Ausland. Die Verlockungen sind groß: Fremde Länder und Kulturen kennen lernen und gleichzeitig die Sprachkenntnisse ausbauen. Die Optionen sind vielschichtig.

Bei Studenten besonders beliebt sind Auslandssemester im Rahmen des Erasmus-Programms. Dabei handelt es sich um das weltweit größte Förderprogramm von Auslandsaufenthalten an Universitäten. Erasmus-Student benötigen für die Zeit im Ausland prinzipiell keine Auslandskrankenversicherung. Sie bleiben für diesen Zeitraum in ihrer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Leistungen vergleichen

Allerdings haben Erasmus-Studenten lediglich Anspruch auf die Leistungen, die gesetzlich Versicherten im Land Ihrer Partneruniversität zustehen. Dies kann gegebenenfalls zu deutlichen Leistungsunterschieden führen. Eine entsprechende zusätzliche Absicherung macht allein schon wegen etwaig notwendiger Krankenrücktransporte absolut Sinn und ist bereits für einen schmalen Taler erhältlich.

Bei Studenten die ein volles Studium im Ausland machen wollen oder nicht in den Genuss des Erasmus-Programms kommen, ist es etwas kniffliger. Zwar besteht innerhalb der Europäischen Union ein Sozialversicherungsabkommen, das die Versicherungsansprüche aller EU-Bürger regelt. Dennoch gilt es hier vorab genau zu prüfen, ob und in welchem Umfang Krankenversicherungsschutz besteht.

Der erste Wohnsitz ist entscheidend

Haben Studenten ihren ersten Wohnsitz nicht mehr in Deutschland, so ist der Verbleib in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nur noch schwer möglich und damit eine eigenständige Krankenversicherung für das Ausland unabdingbar.

Das beliebteste Land für ein Studium im Ausland ist Österreich. Das geht aus Zahlen des statistischen Bundesamts hervor. Auf den Plätzen folgen die Niederlande, Großbritannien und die Schweiz. Mit diesen Ländern besteht das bereits genannte Sozialversicherungsabkommen.

Für ein paar andere beliebte Länder, die außerhalb der EU liegen, gilt dies jedoch nicht. So kommt die USA auf den fünften Rang. Auch China (7.), Kanada (13.), Australien (14.) und Neuseeland (16.) befinden sich unter den Top 20 der beliebtesten Studienländer. Für diese Länder benötigen Studenten eine entsprechende Krankenversicherung.