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Geschädigte Kundinnen und Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook können sich freuen. Der Bund will nun beginnen, sie zu entschädigen, wenn sie bereits Ansprüche angemeldet haben. Wer dies noch nicht tat, sollte nicht zu lange zögern: Noch bis Mitte November können entsprechende Anträge online eingereicht werden.

Im September 2019 musste der britische Reiseveranstalter Thomas Cook Insolvenz anmelden – und mit ihm auch populäre deutsche Firmentöchter wie Neckermann Reisen. Zu diesem Zeitpunkt existierten allein in Deutschland rund 660.000 Euro Buchungen. Viele Urlauber hatten eine Pauschalreise gebucht und sie vorab teils oder ganz bezahlt – und drohten nun, auf großen Teilen ihrer Kosten sitzenzubleiben. Denn gegen Insolvenz versichert war Thomas Cook in Deutschland nur mit einem Höchst-Betrag von 110 Millionen Euro, während allein die Buchungen einen Wert von mehr als 550 Millionen Euro hatten.

Für die Geschädigten gab es zum Jahresende 2019 aber eine positive Nachricht: Die Bundesregierung gab bekannt, dass der Bund für den Fehlbetrag einspringen will. Die Auszahlung dieses Geldes soll nun nach und nach beginnen, wie die Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP im Bundestag einräumt. Darüber berichtet am Mittwoch das “Handelsblatt”.

“Die ersten Anmeldungen werden aktuell abschließend geprüft, so dass die ersten Auszahlungen unmittelbar bevorstehen”, zitiert das Handelsblatt die Bundesregierung. Und nennt Zahlen: 57.000 Anträge seien bisher eingereicht worden, die Entschädigung beziffere sich bisher auf rund 76 Millionen Euro.

Viele sind noch nicht tätig geworden

Die Zahlen zeigen aber auch, dass viele geschädigte Urlauberinnen und Urlauber bisher noch keine Ansprüche angemeldet haben. Denn insgesamt rechnet das Bundesverbraucherministerium damit, dass rund 200.000 Thomas-Cook-Kundinnen und Kunden Anspruch auf die staatliche Entschädigung haben. Mehr als 225 Millionen Euro soll das den Steuerzahler letztendlich kosten.

Wer also noch keinen Antrag stellte, sollte dies dringend nachholen. Gelegenheit bleibt hierzu nur noch bis zum 15. November. Hierfür ist es notwendig, sich unter https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/login einen Account zuzulegen und die entsprechenden Formulare auszufüllen. Das Problem: Anspruch auf diese Hilfe haben nur Geschädigte, die eine Pauschalreise buchten und einen entsprechenden Versicherungsschein haben. Deshalb werden leider nicht alle Thomas-Cook-Reisende entschädigt.

Damit zukünftig nicht wieder der Steuerzahler haften muss, plant die Bundesregierung nun eine Gesetzreform. Künftig soll ein Fonds geschaffen werden, in den Reiseanbieter zur Insolvenzsicherung einzahlen müssen, wenn sie Pauschalreisen anbieten wollen.

Der Reisegigant Thomas Cook ist in die Insolvenz geschlittert — und mit ihm die Deutschland-Töchter des Unternehmens. Viele Touristen mussten ihre Reise abbrechen oder dürfen sie nicht antreten, obwohl sie bereits im voraus bezahlt haben. Zumindest Pauschalurlauber haben nun teilweise Anspruch darauf, dass ein Versicherer sie entschädigt: doch das wird voraussichtlich auf niedrigem Niveau erfolgen.

Der englische Reiseveranstalter Thomas Cook ist pleite — und das ist eine schlechte Nachricht auch für hunderttausende Deutsche. Denn von der Insolvenz betroffen sind auch die deutschen Tochterfirmen des früheren Giganten: unter anderem Neckermann Reisen, Bucher Reisen und Air Marin. Auch sie mussten ihr Geschäft einstellen, nachdem der britische Mutterkonzern Konkurs angemeldet hat.

Infolge der Insolvenz mussten viele deutsche Touristen ihren Urlaub abbrechen oder das Hotel bzw. den Rückflug plötzlich selbst zahlen, weil die Hoteliers und Fluggesellschaften die pauschale Kostenübernahme von Thomas Cook nicht mehr akzeptierten. Immerhin 144.000 Reisende mussten laut dpa nach Deutschland zurückgeholt werden.

Für andere sieht es noch bitterer aus: 660.000 Menschen haben ihre Reise bereits ganz oder teilweise im Voraus bezahlt und wollten in den nächsten Monaten in die weite Welt starten. Daraus wird nun nichts: Zumindest bis Ende des Jahres haben die deutschen Cook-Gesellschaften alle Reisen abgesagt, wie die “Tagesschau” berichtet.

Welche Versicherung zahlt bei Insolvenz des Flugbetreibers?

Gibt es aber nun Hoffnung für die enttäuschten Kundinnen und Kunden, dass sie zumindest einen Teil der Kosten von einer Versicherung erstattet bekommen? Und welche Versicherung zahlt überhaupt bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters?

Zunächst die schlechte Nachricht: Eine Reiserücktrittsversicherung kommt in diesem Fall nicht für den Schaden auf. Sie zahlt in der Regel, wenn die Gründe für eine Absage der Reise beim Versicherten selbst zu finden sind: also zum Beispiel bei einer Erkrankung, einem Todesfall in der Familie oder bei Arbeitslosigkeit. Geht ein Touristikveranstalter pleite, springt sie hingegen nicht ein.

Insolvenzversicherung: bei 110 Millionen Euro gedeckelt

Allerdings können nun zumindest jene Thomas-Cook-Kunden auf eine teilweise Entschädigung hoffen, die eine Reise abbrechen mussten, Leistungen doppelt bezahlt haben oder eine abgesagte Reise bereits bezahlt haben. Auch hier mit einem großen Aber: Das gilt nur, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt. Um Ansprüche anmelden zu können, ist nämlich ein sogenannter Insolvenzsicherungsschein vonnöten. Den bekommen Touristen ausgestellt, wenn sie ihre Reise buchen.

Aber auch für Pauschaltouristen gibt es eine nicht so gute Botschaft. Ganze 110 Millionen Euro müssen Reiseveranstalter in Deutschland für den Fall ihrer Insolvenz absichern. Als die EU alle Mitgliedsstaaten verpflichtete, eine solche Insolvenzversicherung einzuführen, deckelte nämlich die Bundesregierung den Schutz bei dieser Summe. In anderen europäischen Staaten ist das nicht der Fall. Das Geld reicht leider hinten und vorn nicht, um alle zu entschädigen, wie bereits ein Sprecher der Zurich berichtet hat: der Versicherer von Thomas Cook. Dieser niedrige Betrag ist in Paragraph 651r des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgeschrieben.

Das Problem für betroffene Touristen ist nun folgendes: Die Ersatzansprüche werden dieser niedrigen Versicherungssumme gegenübergestellt und entsprechend quotiert. Ein einfaches Beispiel: Wenn die Schadenssumme doppelt so hoch ist wie die versicherte Summe, erhält jeder auch nur die Hälfte seiner Ausgaben zurück. Das Problem ist nun, dass nicht nur die mehr als 800.000 Touristen von den 110 Millionen Euro entschädigt werden müssen, sondern auch die Hotels, wenn sie zum Zeitpunkt der Pleite Cook-Reisende beherbergten und nicht bezahlt wurden. Es ist abzusehen, dass da nicht viel übrig bleibt. Betroffene Kunden müssen sich an die Kaera AG wenden, die von der Zurich damit beauftragt wurde, die Solvenzansprüche zu betreuen.

Immerhin debattiert nun die Politik, ob der Schutz für Reisende erhöht werden muss, also die vorgeschriebene Versicherungssumme angehoben. Im Gespräch ist auch ein Sicherheitsfonds, den alle Reiseveranstalter regelmäßig füllen müssen. Und es gibt ein kleines Fünkchen Hoffnung, dass sogar der Staat zahlen muss. Hat nämlich die Bundesregierung die entsprechende EU-Richtlinie nicht adäquat in deutsches Recht übersetzt, müsste sie die Urlauber entschädigen. Hier kommt wieder die niedrige Summe ins Spiel: Die EU-Richtlinie zur Absicherung von Pauschalreisenden sieht keine generelle Deckelung der Ansprüche vor.