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Unwetter sorgten am Wochenende für zahlreiche Hagelschäden an Fahrzeugen und der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt auch für den Wochenbeginn vor Hagel. Was nach einem Hagelschaden am Kfz zu beachten ist.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt zu Wochenbeginn erneut vor einem kräftigen Gewittertief. Es könne zwar nicht mit dem Unwettertief vom vergangenen Freitag mithalten. Dennoch bestehe nach derzeitigen Stand vor allem von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland über Bayern und Hessen hinweg bis nach Mitteldeutschland regional erhöhte Unwettergefahr durch heftigen Starkregen, größeren Hagel und schwere Sturmböen, so der DWD.

Erst vergangenen Freitag waren heftige Unwetter über weite Teile Deutschlands hinweggezogen. Im Raum Koblenz berichtete die Polizei etwa von einer Gewitterfront, die auch Hagelkörner mit einem Durchmesser von fünf Zentimetern mit sich brachte. Mehrere Dutzend Pkw seien teilweise erheblich beschädigt worden. Mitunter wurden während der Fahrt Auto-Scheiben zertrümmert. Zeitweise war die B9 im Raum Andernach aufgrund des Hagels unbefahrbar.

Ungewöhnlich sind solche Hagelschläge – die oft örtlich eng begrenzt sind – nicht. So sorgte etwa die Unwetterfront ‚Siegfried‘ 2015 für Hagelschäden in Höhe von 300 Millionen Euro – allein für die Kfz-Versicherer. Noch teurer schlugen die Hagelstürme 2021 ins Kontor der Autoversicherer: mehrere Stürme kurz hintereinander ließen die Schadensumme auf 700 Millionen Euro anwachsen. Die Unwetter-Serie kurz vor der verheerenden Starkregen-Flut ist damit der viertgrößte Hagelschaden für die Kraftfahrzeugversicherer seit Beginn der Statistik. Das bislang kostenintensivste Schadenereignis dieser Art ist der ‚Münchener Hagel‘ von 1984. Im Juli 1984 wurde München und umliegende Gemeinden von einem Hagelsturm heimgesucht, bei dem 70.000 Gebäude und 200.000 Fahrzeuge beschädigt worden. Das größte gemessene Hagelkorn hatte 1984 einen Durchmesser von 9,5 cm. Die Schäden beliefen sich seinerzeit (bestands- und preisbereinigt) auf 2 Milliarden Euro.

Was nach einem Hagelschaden zu beachten ist

Ist ein Hagelschaden eingetreten, muss der Autofahrer seine Schadenminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beachten. Das heißt, er muss Sorge tragen, dass der Schaden sich nicht unnötig verteuert. Sonst ist die Versicherung berechtigt, ihre Schadenszahlung anteilig zu kürzen. Konkret kann das zum Beispiel bedeuten, eine vom Hagel eingeschlagene Autoscheibe abzudecken, damit eindringendes Regenwasser keine zusätzlichen Schäden anrichten kann.

Vor Reparaturen oder Teilinstandsetzungen sollte allerdings die Deckungszusage des Versicherers eingeholt werden – andernfalls muss die Rechnung unter Umständen selbst bezahlt werden.

Wurde der Schaden gemeldet, vereinbart der Versicherer einen Besichtigungstermin mit dem Fahrzeughalter. Ein Sachverständiger ermittelt dann die Schadenhöhe, Wiederbeschaffungs- und Restwert des Fahrzeugs und legt den Reparaturweg fest.

Ist im Versicherungsvertrag Werkstattbindung vorgesehen, ist der Halter verpflichtet, die Reparatur in jener Werkstatt vornehmen zu lassen, die der Versicherer benennt. Ist keine Werkstattbindung vereinbart, kann eine andere Werkstatt den Schaden beheben.

Soll das Auto später verkauft werden, muss der Käufer über den Hagelschaden informiert werden. Geschieht das nicht, hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Naturgefahren wie Sturm und Hagel hinterlassen auch in den Schadenbilanzen der Kfz-Versicherer tiefe Spuren. Insgesamt zahlten die Autoversicherer 1,7 Milliarden Euro für versicherte Schäden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Schadenbilanz der Kfz-Versicherer für 2021 vorgestellt. Daraus geht hervor, dass allein für Schäden durch Naturgefahren 1,7 Milliarden Euro aufgewendet wurden. Verglichen mit einem durchschnittlichen Schadenjahr entspricht das fast einer Verdopplung: Im langjährigen Durchschnitt werden jährlich rund 390.000 versicherte Fahrzeuge beschädigt, die Schadensumme liegt bei rund 900 Millionen Euro.

Das 2021 anders. “Wir haben 2021 rund 450.000 Schäden in Höhe von 1,7 Milliarden Euro an versicherten Kraftfahrzeugen gezählt”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Davon entfielen rund 1,3 Milliarden Euro auf Kfz-Schäden durch Sturm, Hagel und Blitz. Die restlichen 400 Millionen Euro wurden durch Überschwemmungen verursacht.

Ein Grund seien verheerenden Überschwemmungen, die im Juli Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz heimgesucht haben. Aber bereits im Juni suchte eine Unwetterserie mit Sturm, Hagel und Überflutungen unter anderem Bayern und Baden-Württemberg heim. “2021 hat sich erneut gezeigt, dass die Folgen des Klimawandels in Deutschland längst spürbar sind. Schon wenige extreme Wetterlagen können immense Schäden anrichten”, so Asmussen.

Versicherer entwickeln immer mehr Vorsorgeprodukte, die auch Ziele des Klimaschutzes unterstützen. Diese nachhaltigen Policen jedoch sind noch wenig bekannt, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Zeit, dass sich dies ändert.

Tief Bernd: Vorbote der Klimawandels

Die Bekämpfung des Klimawandels und der Erderwärmung gehört zu den größten Herausforderungen der Zukunft. Das wurde auch durch Tief Bernd im Juni diesen Jahres schmerzlich bewusst – die Schäden waren verheerend, durch die Unwetterkatastrophe verloren 183 Menschen ihr Leben. Solch tragische Vorboten des Klimawandels lassen sich nicht mehr übersehen.

Auch Finanzdienstleistungen und Versicherungen kommen am Thema Klimaschutz nicht mehr vorbei. Zumal Schäden durch extreme Unwetterereignisse den Unternehmen immer höhere Schadensummen verschulden. So gründeten einige der größten europäischen Versicherer im Sommer diesen Jahres eine Klima-Allianz – die Net-Zero Insurance Alliance (NZIA). Das ehrgeizige Ziel: Netto-Null-Emissionen ab 2050 und somit die Klimaneutralität.

Und die Versicherungsbranche kann einiges tun, insbesondere mit der Anlagepolitik der Kundengelder: Wurden doch in den letzten Jahren Kriterien für Kapitalanlagen definiert für die Bereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmungsführung (Governance). Die sogenannten ESG-Kriterien wurden zudem durch eine Verordnung der EU – die sogenannte “Taxonomie-Verordnung” – vereinheitlicht. In Orientierung hieran können Kundengelder immer mehr in umweltfreundliche Geldanlagen fließen.

“Grüne Versicherungen” nehmen im Produktangebot der Versicherer zu

Auf Grundlage dieser Vorgaben entwickeln auch immer mehr Versicherer Produkte, die einen besonderen Wert auf Umwelt- und Klimaschutz legen – “grüne Versicherungen”. Jedoch: Solche nachhaltige Policen sind Verbrauchern wenig bekannt, wie eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigt. Demnach wissen nur 32 Prozent der Befragten, dass es überhaupt derartige Produkte gibt. Und nur vier Prozent der Befragten besitzt tatsächlich eine Police mit besonderem Schwerpunkt auf Umweltkriterien.

Das Institut wollte aber auch wissen, ob Befragte ihr Geld in grüne Versicherungen investieren wollen. Immerhin 46 Prozent der Befragten können sich vorstellen, zukünftig derartige Produkte zu erwerben. Besonders groß ist die Bereitschaft unter jungen Menschen: Bei den 16- bis 29-Jährigen können sich sogar 51 Prozent der Befragten vorstellen, zukünftig solche Produkte zu erwerben. Das Marktpotential ist also vorhanden.

Die Kenntnis der Umfrage könnte eine gute Gelegenheit sein, sich über nachhaltige Versicherungsprodukte zu informieren. Wer mehr wissen möchte und zudem mit einem guten Vorsorgeprodukt auch den Umweltschutz unterstützen möchte, der sollte sich an die Expertin oder den Experten seines Vertrauens wenden.

So selten wie nie seit Einführung der Statistik wurden den Versicherungen in 2020 Schäden durch Blitzeinschlag gemeldet. Doch ach: Grund zum Jubeln gibt es dennoch nicht. Denn die Gesamt-Schadensumme, die zur Behebung der Schäden aufgebracht werden musste, hat eine Rekordhöhe erreicht. Besonders Schutz vor Überspannungsschäden ist wichtig.

Blitzschäden: Die Fallzahl ist auf dem Rekordtief

Zu den Unwettergefahren gehören auch Blitzeinschläge. Diese können nicht nur für Mensch und Tier gefährlich werden – vier Personen im Jahr sterben durchschnittlich durch Blitzunfälle in Deutschland, 110 werden verletzt (laut Zahlen des VDE Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.). Sondern Blitzeinschläge rufen immer wieder auch immense Schäden hervor. Neben direkten Schäden durch Blitzeinschlag (zum Beispiel am Haus) gehören auch Überspannungsschäden zu den kostspieligen Ereignissen mit hohem Schadenpotenzial. Da beruhigt es, dass der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vermelden kann: Die Fallzahl ist auf dem Rekordtief.

Denn in 2020 wurden der Versicherungswirtschaft 200.000 Blitz- und Überspannungsschäden gemeldet – so wenige wie nie zuvor seit Einführung der Blitzschaden-Statistik in 1998. Grund also zum Jubeln, könnte man meinen. Jedoch: Trotz dieses positiven Befunds hat die Versicherungswirtschaft einen bitteren Wermutstropfen zu schlucken.

Die Wohnung als High-Tech-Palast: Die Schäden sind teuer wie nie zuvor

Denn trotz der geringeren Zahl der Blitzschäden ist die Schadensumme, die durch die Versicherungswirtschaft in 2020 aufgebracht werden musste, hoch wie nie. Steigen und steigen doch die Kosten, die für jeden einzelnen Schadensfall aufgebracht werden müssen. “Der Schadendurchschnitt liegt mit 1.300 Euro so hoch wie nie”, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Grund ist die immer komplexere und modernere Technik, die in den Häusern verbaut wird – teure Heizungs- und Jalousien-Steuerungen, teure Überwachungstechnik oder Smarthome-Anwendungen. Die eigene Wohnung verwandelt sich in einen High-Tech-Palast – und nimmt die Ausrüstung Schaden, kostet dies entsprechend Geld.

So hat auch die Gesamtschaden-Summe, die durch die Versicherungswirtschaft aufgebracht werden muss, einen Rekordwert erreicht. Mussten in 2020 doch 260 Mio. Euro durch die Branche aufgebracht werden, um Schäden durch Blitze zu begleichen.

Versicherungsschutz: Nicht immer sind Überspannungsschäden inbegriffen

Die Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel, wenn am Dach, an dem Gemäuer oder an fest eingebauten Installationen wie Heizungs-Steuerungen Schaden entsteht. Bewegliche Einrichtungs-Gegenstände, Fernseher und Hausrat werden hingegen von der Hausratversicherung ersetzt.

Im Vertrag sollte aber unbedingt geschaut werden, ob und in welchem Umfang Überspannungsschäden im Schutz inbegriffen sind. Denn besonders die Anbieter von sehr billigen Tarifen erkaufen sich diesen Preisvorteil noch immer, indem sie Überspannung vom Schutz ausschließen. Und auch in Altverträgen ist dieses Risiko oft noch nicht versichert. Wer sich über den Umfang seines Versicherungsschutzes nicht sicher ist, sollte sich also dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Überschwemmungen durch Starkregen-Ereignisse haben für enorme Schäden in weiten Teilen Deutschlands gesorgt. Besonders betroffen sind Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Worauf bei der Schadenmeldung zu achten ist.

Die Lage in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten ist nich immer angespannt. Doch klar ist bereits jetzt: Es wird eines der schadenreichsten Unwetter-Ereignisse der deutschen Versicherungsgeschichte.

Viele Versicherer haben Hotlines eingerichtet, um Betroffenen Hilfe zu leisten und Schadengutachter loszuschicken. Eine der wichtigsten Fragen: Greift überhaupt der abgeschlossene Versicherungsschutz? Damit der Versicherer leisten kann, muss sogenannter Elementarschaden-Schutz vereinbart sein. Ob der Versicherungsvertrag diese Leistung enthält, kann man auch bei seinem Versicherungsvermittler erfahren.

Doch wie sollten sich Betroffene im Schadenfall verhalten, damit die Versicherung möglichst schnell und unkompliziert handeln kann? Die folgenden Tipps sollen dabei helfen:

  1. Dokumentieren Sie die wesentlichen Schäden. Fotografien Sie auch jene Gegenstände, die nicht mehr zu gebrauchen sind.
  2. Halten Sie den Schaden gering: Dichten Sie beispielsweise zerschlagene Fenster mit Folie ab.
  3. Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherungsvermittler.
  4. Halten Sie zur Schadenmeldung am besten Ihre Versicherungsnummer bereit, schildern Sie das Schadenausmaß und teilen mit, wie Sie für Rückfragen erreichbar sind.
  5. Keine pauschalen Angebote für Handwerker-Dienstleistungen unterschreiben! Die Schadenregulierung muss immer mit dem Versicherer abgesprochen werden.
  6. Bevor Elektrogeräte wieder in Betrieb genommen werden, sollte das Leitungssystem von einem Fachmann geprüft worden sein.
  7. Besondere Gefahr geht von Öl- und Heiztanks aus. Prüfen Sie, ob diese beschädigt wurden.

Schon wieder sorgt ein Sturm für schwere Schäden: Tief “Eberhard” sorgte vielerorts für umgeknickte Bäume, abgedeckte Dächer und den Kollaps des Nahverkehrs. Und wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) aktuell warnt, kündigt sich mit “Franz” bereits der nächste Sturm an. Wer Schäden am Haus zu beklagen hat, muss bei der Meldung an den Versicherer einiges beachten.

Wenn die Versicherer warnen, dass man sich gegen die Folgen von Sturm und Unwetter ausreichend absichern sollte, ist das leider mehr als begründet. Das zeigte sich auch in den letzten Tagen wieder. Tief “Eberhard” brauste über mehrere Bundesländer weg. Er richtete unter anderem in Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz schwere Schäden an. In Leipzig und Halle wurden am Sonntag Spitzen-Geschwindigkeiten von 123 Stundenkilometern gemessen, im Schwarzwald gar von 164 Stundenkilometern.

Der nächste Sturm steht schon vor der Tür. Auch “Franz” soll in den kommenden Tagen mit Windgeschwindigkeiten von mehr als 100 Stundenkilometern für ordentlich Ärger sorgen, so warnt aktuell der Deutsche Wetterdienst (DWD). Ein Grund, noch einmal das Thema Versicherungsschutz anzusprechen. Bei Sturmschäden am Haus zahlt die Wohngebäudeversicherung, etwa wenn Dächer abgedeckt oder Mauern beschädigt werden.

Auch für Folgeschäden kommt der Versicherer auf, wenn es etwa aufgrund eines defekten Daches reinregnet und Böden oder fest verbaute Gebäudeteile in Mitleidenschaft gezogen werden. Bedingung ist in der Regel, dass der Sturm mit mindestens Windstärke 8 bzw. 62 Kilometern pro Stunde tobte. Das erfährt man bei lokalen Wetterstationen und Behörden. Für Einrichtungsgegenstände wie Fernseher, Elektrogeräte, Möbel oder Teppiche muss hingegen eine Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Elementarschutz und Photovoltaik nicht vergessen!

Wenn infolge des Sturmes auch der Keller überflutet wird, kommt eine herkömmliche Wohngebäudeversicherung hingegen schnell an ihre Grenzen. Hierfür braucht der schlaue Hausbesitzer eine Elementarschadenversicherung oder zumindest einen entsprechenden Baustein. Auch die Photovoltaikanlage auf dem Dach muss in der Regel durch eine spezielle Police versichert werden. Um den Bedarf zu klären, kann ein Beratungsgespräch empfohlen werden, da der Versicherungsschutz auf das Gebäude und die Gegebenheiten vor Ort abgestimmt werden muss.

Und wenn der PKW Schaden nimmt, etwa durch herabfallende Äste auf das Dach des Autos? Dann kommt die Teilkasko hierfür auf — ohne, dass der Betroffene eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse zahlen muss.

Schaden richtig melden!

Was aber bei der Schadensmeldung an den Versicherer zu beachten? Das ist mitunter gar nicht so einfach. Einerseits sollte man möglichst umgehend den Schaden melden und gut dokumentieren, also mit Fotos, der Auflistung der beschädigten Gegenstände und auch Zeugen, wenn diese das Geschehen beobachtet haben.

Auch müssen Hausbesitzer Maßnahmen ergreifen, damit der Schaden nicht noch größer wird: etwa kaputte Fenster mit Folie abdecken. Hier bieten zunehmend auch Versicherer an, eine Meldung online oder per App zu erstellen. Darüber hinaus können Vermittler Ansprechpartner sein und helfen.

Zugleich aber darf man speziell bei der Reparatur nicht zu schnell sein. Denn der Versicherer wird oft darauf bestehen, einen Schaden durch einen sachverständigen Gutachter zu prüfen, um sich gegen Betrug zu schützen. Deshalb sollte man mit dem Versicherer Rücksprache halten, wie man bei der Regulierung der Schäden am besten vorgeht. Wer zu schnell Reparaturen beauftragt und dem Versicherer die Chance nimmt, den Schaden noch einmal anzuschauen, bleibt im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen.

Das bedeutet auch, keine pauschalen Reparaturkosten von Handwerkern zu akzeptieren: Auch diese will der Versicherer unter Umständen auf Angemessenheit checken. Allgemeine Sanierungsmaßnahmen oder Wertverbesserungen am Haus werden vom Versicherer in der Regel nicht erstattet. Mitunter reicht schon ein kurzer Anruf oder sogar Chat, um zu klären, wie man auf Schäden reagieren soll.

Es ist bitter: Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen hat ein Sturm starke Verwüstungen in Deutschland angerichtet. Herwart hieß der Übeltäter diesmal und wütete besonders dort, wo auch bereits Sturmtief Xavier seine Spuren hinterließ: in Nord- und Ostdeutschland. Dächer wurden abgedeckt, Bäume fielen auf Häuser und Straßen, in Städten wie Bremerhaven und Hamburg wurden viele Keller geflutet. Zwischenzeitlich kam im Norden fast der komplette Bahnverkehr zum Erliegen.

Gut, wenn man die richtigen Versicherungen hat. Hausbesitzer können sich mit einer Wohngebäudeversicherung gegen Sturmschäden an Gebäuden wappnen: Sie zahlt, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 bzw. 63 Stundenkilometer erreichte. Für Überschwemmungen muss hingegen eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Kommen Einrichtungsgegenstände, Markisen oder Satellitenschüsseln durch das Unwetter zu Schaden, zahlt die Hausratversicherung.

Schaden schnell melden!

Wer seinen Schaden noch nicht an den Versicherer gemeldet hat, sollte aber schnellstens handeln. In der Regel sollte die Schadensmeldung nämlich unverzüglich erfolgen. Dabei gibt es einiges zu beachten. Zum einen haben die Versicherten eine Schadenminderungspflicht: Sie müssen Sorge tragen, dass der Schaden nicht noch schlimmer wird. Zum Beispiel, indem ein defektes Fenster mit Folie abgedeckt wird.

Zum anderen muss der Versicherung aber die Gelegenheit eingeräumt werden, den Schaden durch einen eigenen Gutachter ermitteln zu lassen. Und das bedeutet, Hausbesitzer dürfen nicht einfach die beschädigte Sache auf eigene Faust reparieren lassen, ohne zuvor mit der Versicherung Rücksprache zu halten.

Reparaturen sollten nur in Rücksprache mit dem Versicherer beauftragt werden bzw. nachdem ein Sachverständiger des Versicherers vor Ort war. Auch sollten keine pauschalen Handwerkerleistungen vereinbart werden: Auch hier behält sich der Versicherer ein Mitspracherecht vor. Grundsätzlich empfiehlt es sich, Schäden selbst gut zu dokumentieren, etwa mit Fotos, Videos oder Zeugen.

Nicht jeden Bagatellschaden melden!

Wenn nur kleine Schäden am Haus entstanden sind, die aus eigener Tasche bezahlt werden können, empfiehlt es sich, diese tatsächlich selbst zu zahlen und nicht an den Wohngebäude-Versicherer zu melden. Der Grund: zwar erhalten die Verbraucher ihren finanziellen Verlust umgehend ersetzt. Aber wer zu oft kleine Schäden in kurzer Zeit reguliert haben will, muss mit der Kündigung seines Vertrages rechnen.

Hierzu sind die Gesellschaften berechtigt, weil ihnen durch häufige Schadensmeldungen ein hoher Verwaltungsaufwand entsteht. Mitunter ist es danach schwierig einen neuen Vertrag zu finden, da speziell bei Überschwemmungen die eigene Adresse schnell in eine höhere Gefährdungsklasse nach dem Zürs-System eingestuft wird. Diese wird jährlich aktualisiert und orientiert sich daran, wie oft in einer Region Überschwemmung aufgetreten sind.

Hier sei auf die wichtigste Funktion einer Wohngebäude-Police hingewiesen: Sie soll hohe finanzielle Schäden absichern, die eben nicht selbst finanziert werden können. Schließlich entsteht bei derartigen Stürmen im schlimmsten Fall ein Schaden im fünf- oder gar sechsstelligen Bereich, wenn etwa das Gemäuer so schwer geschädigt wird, dass das Haus einsturzgefährdet ist. In solchen Fällen soll der Schutz greifen!

Gestern war es wieder soweit: Die Bundesrepublik musste am eigenen Leib spüren, was Naturgewalten alles auslösen können. Sturm Xavier fegte über das Land hinweg und hinterließ eine Spur der Verwüstung. Bäume wurden entwurzelt und Häuser beschädigt, in Berlin und weiten Teilen Norddeutschlands musste der Zugverkehr eingestellt werden. Besonders bitter: Sieben Menschen verloren sogar ihr Leben, weil sie von Bäumen oder anderen Gegenständen erschlagen wurden.

Welche Versicherung aber zahlt für Schäden, die derartige Stürme verursachen? Hausbesitzer können aufatmen, wenn sie eine Wohngebäudeversicherung besitzen. Diese kommt für Sturmschäden auf, sofern der Wind mit mindestens Stärke 8 um die Häuser blies, also eine Geschwindigkeit von 63 Stundenkilometern und mehr erreichte.

Ob der Sturm ausreichend stark war, ist unter anderem beim Deutschen Wetterdienst in Erfahrung zu bringen. Bei Xavier aber dürften keine Zweifel bestehen: Er erreichte laut Presseberichten vielerorts eine Spitzengeschwindigkeit von 178 Stundenkilometern. Für Überschwemmungsschäden muss jedoch zusätzlich eine spezielle Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, wenn Unwetter auch mit schweren Regenfällen einhergehen.

Wurden auch Markisen und Satellitenschüsseln durch den Sturm in Mitleidenschaft gezogen, zahlt eine gute Hausratversicherung. Diese übernimmt auch Schadenskosten für anderen Hausrat, der bei Unwetter beschädigt wird: Etwa, wenn durch ein Loch im Dach die Möbel feucht werden oder der Teppich. Für Glasschäden sollte darauf geachtet werden, ob dieser Baustein laut Hausrat-Vertrag eingeschlossen ist. In der Regel muss hierfür ein Aufpreis gezahlt werden.

Schäden am Auto sind in der Regel durch die Kfz-Teilkasko abgedeckt. Das dürfte auch diesmal wieder für viele Autofahrer relevant sein. Wie die Lokalzeitungen berichten, wurden in vielen Regionen geparkte PKW durch umstürzende Bäume oder umherfliegende Gegenstände geschädigt. Hier dürfte auf die Kfz-Versicherer ein hübsches Sümmchen zusammenkommen, das sie an ihre Kunden überweisen müssen.

Viele Bahnreisende mussten auch in fremden Städten übernachten, weil der Zugverkehr teils komplett eingestellt wurde. Wer trägt diese Kosten? Wie der Twitter-Account der DB Bahn informiert, können entstehende Hotelkosten nachträglich geltend gemacht werden. Tickets für ausgefallene Verbindungen sollen ebenfalls bis zum 15. Oktober ihre Gültigkeit behalten oder können erstattet werden. Allerdings muss ein spezielles Formular bei der Bahn ausgefüllt werden, um Kosten erstattet zu bekommen, auch sollte das Ticket noch vorhanden sein. Das Formular ist unter folgender Adresse abrufbar:

https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/entschaedigung.shtml

Nach den schweren Überschwemmungen in Süddeutschland droht schon die nächste Unwetter-Front. Friederike, so hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) das aufziehende Tief genannt, könnte speziell in der Mitte Deutschlands schwere Schäden anrichten. Die Auswirkungen sind noch von der Hochwasserkatastrophe 2013 bekannt: Frederike könnte anhaltenden Starkregen und Hagel mit sich bringen.

Hausbesitzer, aufgepasst! Deutschland befindet sich im Würgegriff mehrerer Schlechtwetterfronten. Das Tief „Elvira“, welches in Süddeutschland für überschwemmte Innenstädte, Geröll auf den Straßen und umgestürzte Bäume sorgte, ist kaum nach Westen abgezogen, die Schäden noch nicht alle erfasst. Da kommt mit Frederike schon das nächste Unwetter auf Deutschland zu.

„Friederike“ ist ein trügerischer Name für das Tief, welches sich von Polen aus nähert. Bedeutet der weibliche Vorname doch „die Friedensreiche“. Wahrscheinlicher ist, dass Friederike bei vielen Immobilien-Eignern sorgenvolle Falten hervorrufen wird. Das Tief werde einige Tage bleiben und Hagel und Starkregen mit sich bringen, so berichtet der Deutsche Wetterdienst (DWD). Bedroht ist diesmal vor allem Mitteldeutschland und der Norden.

Doch auch in Niederbayern hieß es am Mittwoch wieder: „Landunter!“. Im Landkreis Rottal-Inn musste der Katastrophenalarm ausgerufen werden. Gemeinden in der Region berichten von meterhohen Wassermassen, nach Polizeiangaben wurden Menschen sogar mit dem Hubschrauber von Dächern gerettet.

Elementarschadenversicherung immer wichtiger

Die aktuellen Unwetterereignisse zeigen: Es ist für Hausbesitzer wichtig, die eigenen vier Wände mit einer Elementarschadenversicherung gegen Naturgefahren zu versichern. Und das gilt längst nicht mehr nur, wenn das Haus in der Nähe eines Gewässers gebaut wurde, etwa an einem Fluss oder See. Starkregen kann rein theoretisch überall auftreten. Anhaltende Niederschläge verwandeln schnell Pfützen in Rinnsale und Bäche, die Keller und Garagen überschwemmen. Laut Deutschem Wetterdienst ist in den nächsten Jahren mit einer Zunahme an Starkregen zu rechnen.

Beim Blick ins Bedingungswerk sollte geschaut werden, ob der Versicherer auch bei Schäden durch Rückstau leistet. Nur dann zahlt er auch, wenn zum Beispiel Regenwasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohen in das Haus eintritt. Auch sollten alle drei Möglichkeiten einer Überschwemmung laut Vertrag eingeschlossen sein:

  • Überschwemmungen verursacht durch Niederschläge wie Starkregen,
  • Überschwemmungen durch die sogenannte Ausuferung (also wenn ein Fluss über die Ufer tritt) sowie
  • Überschwemmungen durch Grundwasser, das an die Oberfläche gelangt.

In vielen Verträgen ist die Gefahr durch Grundwasser oft nicht mitversichert.

Bei Schaden – Schnell den Versicherer informieren!

Was aber sollten Inhaber einer Elementar-Police tun, wenn ein Schaden am Haus aufgetreten ist? Wichtig ist es, so schnell wie möglich den Versicherer zu informieren, damit er den Schaden begutachten kann. Hierfür empfiehlt es sich, den Schaden mit Fotos, Kaufbelegen und Zeugen zu dokumentieren.

Kurz nach dem Unwetter sollten die Schäden so gering wie möglich gehalten werden. Zerstörte Fenster können Hausbesitzer etwa provisorisch abdichten, damit nicht weiter Regen eindringt, auch Sandsäcke vor gefährdeten Türen verhindern Schlimmeres. Wichtig: Lieber auf waghalsige Manöver verzichten, wenn die Gefahr nicht einzuschätzen ist! Einige Menschen sind bereits bei dem Versuch ertrunken, Hab und Gut zu retten, etwa weil sie sich in bedrohte Kellerräume oder tiefliegende Garagen begeben haben. Dann lieber Rücksicht auf das eigene Wohlbefinden nehmen.

Übrigens ist es ratsam, erst die Begutachtung des Versicherers abzuwarten, bevor ein Handwerker-Betrieb mit der Reparatur beauftragt wird. Schließlich muss die Versicherung die Chance haben, die genaue Höhe des Schadens zu ermitteln. Sonst kann es passieren, dass der Versicherer seine Leistung kürzt.

Die deutschen Versicherer mussten im Jahr 2015 für Schäden durch Naturereignisse circa 2,1 Milliarden Euro leisten. Allein 1,4 Milliarden kosteten dabei die Aufwendungen für Sturm- und Hagelschäden, wie der Versicherungs-Dachverband berichtet. Besonders teuer war der Wintersturm „Niklas“ mit 750 Millionen Euro.

Als in den letzten Märztagen 2015 das Sturmtief „Niklas“ über Deutschland hinwegfegte, hinterließ es vielerorts eine Spur der Verwüstung. Bäume wurden entwurzelt, Dächer abgedeckt, sogar Betonmauern niedergerissen. In Düsseldorf, Dortmund und Köln saßen Zugreisende auf Bahnhöfen fest, der Hauptbahnhof in München musste sogar aufgrund einer beschädigten Glaswand gesperrt werden. Und auch die Versicherungswirtschaft kam Niklas teuer zu stehen. Insgesamt 750 Millionen Euro mussten die Sachversicherer für die Regulierung der Schäden aufwenden.

1,4 Milliarden Euro für Sturmschäden

Stürme waren im Jahr 2015 jene Ereignisse, die bei den Naturgefahren am meisten Geld verschlangen. Stolze 1,4 Milliarden Euro zahlten die Versicherer allein für Schäden aus Sturm und Hagel, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet. Seit 2002 gab es insgesamt 5 Jahre, in denen Sturmschäden mindestens 1 Milliarde Euro kosteten.

Dabei treten sogar Phänomene auf, die in Deutschland noch relativ unbekannt sind. Tornados kennt man eher aus den Vereinigten Staaten, wo ganze Regionen durch solche Katastrophen unbewohnbar werden. Dass sie auch hierzulande großen Schaden anrichten können, mussten aufs Schmerzlichste die Bewohner des kleinen Ortes Bützow in Mecklenburg-Vorpommern erfahren. Anfang 2015 beschädigte dort ein Tornado hunderte Häuser. Obwohl es an verlässlichen Statistiken mangelt, ist das Risiko für einen Tornado in der norddeutschen Tiefebene am höchsten, wie Meteorlogen betonen. In der flachen Landschaft fehlt es schlicht an Windhindernissen.

Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer

Hauseigentümer können sich mit einer Wohngebäudeversicherung gegen Sturmschäden schützen, die gleichsam für Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden zahlt. Ebenso integriert sind Folgeschäden, wenn zum Beispiel Regenwasser durch ein abgedecktes Dach eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Bedingung: Der Sturm muss eine bestimmte Geschwindigkeit erreicht haben, damit die Versicherung zahlt, in der Regel Windstärke 8 oder 61 km/h. Ob die Bedingungen erfüllt sind bzw. waren, erfahren die Betroffenen beim Deutschen Wetterdienst oder lokalen Wetterstationen.

Von der Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt sind dagegen Schäden durch eindringendes Wasser bei Starkregenfällen, etwa Überschwemmungen, durch Schneedruck oder einen Rückstau über die Kanalisation. Hierzu empfiehlt es sich, zusätzlich einen Schutz gegen Elementarschäden zu integrieren. Der Elementarschaden-Baustein wird von Wohngebäudeversicherern in der Regel gegen Aufpreis angeboten, auch eine eigenständige Police kann abgeschlossen werden.

Bei Schäden in der eigenen Wohnung haftet die Hausratversicherung. So sind zum Beispiel Schäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen eingeschlossen. Auch hier sind die Folgeschäden am Hausrat mitversichert. Die Kaskoversicherung zahlt, wenn das Auto durch Sturm beschädigt wird.