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Dellen im Blech, zerstörte Scheiben, Feuchtigkeit im Innenraum von Fahrzeugen – besonders tückische Unwetter mit starken Hagelschauern und Stürmen führten im vergangenen Jahr zu enormen Schäden an Fahrzeugen. Hagelschäden können unverhoffter auftreten, als man denkt – immerhin sind beinahe das ganze Jahr über bundesweit Hagelschauer möglich.

Insgesamt 1,5 Milliarden Euro Schadensumme zahlten deutsche Kfz-Versicherer den Besitzern der 635.000 durch Hagel und Unwetter beschädigten Fahrzeuge aus. Das berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Kommt es zu einem Schaden durch Hagel oder Unwetter, ist dieser meist enorm teuer. Zum Vergleich: Für die häufigste Ursache von Schäden am Kfz, im letzten Jahr 2,35 Millionen Glasbruchschäden, zahlten die deutschen Kfz-Versicherer „nur“ rund 1,15 Milliarden Euro.

Dabei traten nicht nur die typischen Dellen im Blech auf, durch starke Sturmböen beschleunigte Hagelkörner führten zu zersplitterten Front- und Heckscheiben. Durch die Feuchtigkeit, die daraufhin in den Innenraum eindrang, führten die Hagelstürme und ihre Folgen bei zahlreichen Autos sogar zu Totalschäden.

Wer sein Auto nicht komplett durch eine Unterbringung in einer Garage, Halle oder zumindest zum Teil durch Parken unter einem Carport schützen kann, hat die Möglichkeit auf sogenannte Hagelschutzmatten zurückzugreifen.

Kaskoversicherung ersetzt Schäden – ohne Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse

Die finanziellen Folgen von Schäden und Zerstörung durch Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung übernehmen Teil- oder Vollkaskoversicherungen – abzüglich einer möglichen vereinbarten Selbstbeteiligung. Keinen Einfluss hat eine Versicherungsleistung bei Naturgefahren auf den Schadenfreiheitsrabatt. Gerade, wenn man auf seinen Pkw angewiesen ist, sollte man bei der Versichererwahl auch genauer hinschauen. Bei manchen Versicherungsgesellschaften gibt es auch die Möglichkeit für die Dauer der Reparatur einen kostenlosen Mietwagen zu erhalten.

Erst die Sonne, dann der Sturm: Am Pfingstwochenende wüteten in Nordrhein-Westfalen und anderen Regionen der Republik schwere Gewitter und verursachten Schäden in Millionenhöhe. Aber welche Versicherung zahlt, wenn der Sturm Eigentum beschädigt?

Glühend heiß war es am Pfingstwochenende in weiten Teilen Deutschlands. Doch nachdem die Sommertemperaturen viele Menschen an die Badeseen lockten, folgten in der Nacht zum Dienstag mancherorts heftige Unwetter, die eine Spur der Verwüstung hinterließen. In Nordrhein-Westfalen wurden Straßen und Keller überflutet, Sturmböen rissen Bäume nieder und deckten Dächer ab, mindestens sechs Menschen verloren sogar ihr Leben. Welche Versicherung aber zahlt, wenn das Unwetter Eigentum zerstört?

Schutz des Hauses und des Inventars

Sturmschäden am eigenen Haus sind in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert, sofern das Risiko „Sturm/Hagel“ im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Allerdings gilt der Schutz erst, wenn der Sturm mit mindestens Windstärke Acht (62-73 km/h) wütete. Hausbesitzer können bei den örtlichen Wetterstationen oder dem Deutschen Wetterdienst (DWD) nachfragen, ob der Sturm tatsächlich so stark war. Folgeschäden wie durch das Dach eindringendes Regenwasser übernimmt der Versicherer ebenfalls.

Kommen bei einem Unwetter Möbel oder Einrichtungsgegenstände zu Schaden, zahlt eine Hausratversicherung. Sie erstattet in der Regel den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag, der für einen neuwertigen Ersatz der Einrichtung aufgebracht werden muss. Ob gleichsam für Sachen in Gartenlauben und Nebengebäuden Schutz besteht, ist abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif. Nicht jede Versicherung leistet etwa, wenn der Aufsitzrasenmäher im Schuppen Schaden nimmt.

Gartenmöbel müssen in einem sicheren Gebäude untergebracht sein, damit der Hausratversicherer für ihre Beschädigung aufkommt. Auch Folgeschäden durch Blitzschlag werden nur ersetzt, wenn dies explizit im Versicherungsvertrag zugesichert wird – etwa, wenn der Fernseher durch einen Überspannungsschaden kaputt geht.

Teilkasko zahlt, wenn Gegenstände auf das Auto fallen

Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, leistet die Teilkasko des Autohalters. Sie ersetzt im Fall eines Totalschadens den Zeitwert des Fahrzeuges, nicht jedoch den Neuwert – der Wertverfall des Autos infolge der Alterung wird hier berücksichtigt. Auch für notwendige Reparaturen kommt der Kfz-Versicherer auf.

Nicht durch die Teilkasko gedeckt sind sogenannte „Wasserschlagschäden“, bei denen der Motor des Autos durch eindringendes Wasser kaputt geht. Ein Wasserschlag droht, wenn das Wasser auf der Straße bis zur Unterkante der Stoßstange reicht. Wer ohne Rücksicht durch eine allzu tiefe Pfütze fährt, droht also auf dem Schaden sitzenzubleiben. Bei einem grob fahrlässigen Verhalten, etwa wenn der Fahrer sehenden Auges in eine überschwemmte Unterführung rast, kann der Versicherer unter Umständen ebenfalls die Schadenregulierung verweigern.

Elementarschadenversicherung leistet für Überschwemmungsschäden

Wenn der Keller voll Wasser läuft oder das Gemäuer eines Hauses durch Hochwasser beschädigt wird, ist eine Elementarschadenversicherung unerlässlich. Denn für derartige Überschwemmungsschäden erbringt eine Wohngebäudeversicherung in der Regel keine Leistung. Ein Elementarschutz kann häufig gegen Aufpreis in die Wohngebäudepolice eingeschlossen werden, der Abschluss eines selbständigen Vertrages ist ebenfalls möglich. Wie man sich noch gegen die finanziellen Folgen von Unwetterschäden schützen kann, klärt ein Beratungsgespräch!

Das Sturmtief Xaver wirbelt die Bundesrepublik gerade mächtig durcheinander. An der Nordküste erwarten Meteorlogen Sturmfluten und Windgeschwindigkeiten bis zu 180 Stundenkilometern, vielerorts mussten Schulen und Weihnachtsmärkte geschlossen bleiben. Doch auch in Ost- und Mitteldeutschland droht der Orkan Schäden anzurichten. Welche Versicherung zahlt aber, wenn das Dach abgedeckt wurde, ein Ast auf das Auto fiel oder eine fremde Person durch herabstürzende Bauteile zu Schaden kam?

Sturmschäden am eigenen Haus sind in der Regel durch eine Wohngebäudeversicherung finanziell abgesichert, sofern das Risiko „Sturm/Hagel“ explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Allerdings zahlt die Versicherung in der Regel erst, wenn der Sturm mindestens die Windstärke acht (62-73km/h) hatte. Ob dies tatsächlich zum Schadenszeitpunkt der Fall war, darüber geben die örtlichen Wetterstationen oder der Deutsche Wetterdienst (DWD) Auskunft. Dabei sind auch Folgeschäden mitversichert, etwa wenn Regen durch ein defektes Dach dringt. Besitzer von Solar- und Photovoltaikanlagen müssen für den Extraschutz ihrer Anlage in der Regel einen Aufpreis zahlen oder eine eigenständige Solarversicherung abschließen.

Kommen bei einem Sturm Möbel und Einrichtungsgegenstände zu Schaden, etwa weil ein Fenster kaputt ging und es in die Wohnung hineingeregnet hat, zahlt die Hausratversicherung. Sie erstattet in der Regel den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag, der für einen neuwertigen Ersatz der beschädigten Gegenstände erforderlich ist. Sachen in Arbeitszimmern und Gartenlauben sind allerdings nur dann mitversichert, wenn dies ausdrücklich im Vertrag betont wird. Auch hier lohnt also ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen.

Dass auch eine Haftpflichtversicherung ein sinnvoller Schutz vor Sturmschäden sein kann, wissen viele Verbraucher nicht. Befindet sich aber ein Baum auf dem eigenen Grundstück, haben die Hausbesitzer eine „Verkehrsversicherungspflicht“ und müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Schäden durch entwurzelte Bäume zu vermeiden. Kommt eine fremde Person durch einen umstürzenden Baum zu Schaden, werden dem Verursacher im schlimmsten Fall Schmerzensgeld und lebenslange Pflegekosten in Rechnung gestellt. Und sogar der schlecht angebrachte Blumenkasten einer Mietwohnung kann zu einer Verurteilung wegen „fahrlässiger Körperverletzung“ führen, wenn er einem Passanten auf den Kopf fällt.

Auch Autos sind bei einem Sturm nicht sicher, weil Dachziegel, Äste oder Hagelkörner gegen das Fahrzeug geschleudert werden können. Für die finanziellen Folgen derartiger Schäden kommt die Kfz-Teilkaskoversicherung auf. Die Versicherung übernimmt im Ernstfall also entsprechende Reparaturkosten und entschädigt auch im Falle eines Totalschadens. Die Regulierung wirkt sich dabei aber nicht negativ auf Schadenfreiheitsrabatt oder Beitragssumme aus.

Auch im Sommer sind die Menschen vor Unwettern nicht sicher. Süddeutschland wurde vor wenigen Tagen von schweren Hagelstürmen heimgesucht, die so manche Beule im Lack von Autos hinterließen. Welche Versicherung zahlt, wenn der eigene PKW durch Hagel geschädigt wurde?

Die gute Nachricht: Für Hagelschäden an PKW kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Allerdings muss erst ein Schadensgutachten erstellt werden, bevor das Auto in die Werkstatt gegeben werden kann. Wenn die Versicherung kein grünes Licht gab, muss der Geschädigte die Reparatur unter Umständen selbst zahlen.

Denn natürlich will der Kfz-Versicherer prüfen, wie hoch der Schaden tatsächlich ausgefallen ist, bevor die Reparaturkosten ersetzt werden. Und da kann es sogar passieren, dass der Autobesitzer ein wenig Geduld braucht. Die Versicherungen sind in Sachen Schadensregulierung weisungsbefugt: Das heißt, sie können einen Sachverständigen für die Besichtigung des Schadens aussuchen. Wenn der Autobesitzer selbst einen Gutachter beauftragt, bleibt er im schlimmsten Fall auf den Kosten von rund 600 Euro sitzen.

Deshalb sollten Hagelgeschädigte zunächst das Gespräch mit ihrer Versicherung suchen, bevor sie selbst aktiv werden. Es gibt allerdings durchaus Situationen, in denen die Bezahlung eines eigenen Gutachters Sinn machen kann: Immer dann, wenn man Zweifel am Erstgutachten des Versicherers hegt. Wer glaubt, von seiner Versicherung benachteiligt worden zu sein, sollte nach Abwägung der Kosten einen Zweitgutachter zu Rate ziehen.