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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat aktuell die neuen Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung bekanntgegeben, basierend auf den Schadensbilanzen von 400 Zulassungsbezirken in Deutschland. Circa 3,8 Millionen Autohalter müssen demnach Teuerungen befürchten, weil sie in eine höhere Regionalklasse rutschen. Für die Mehrheit aber ändert sich nichts.

Rund 3,8 Millionen Fahrzeughalter müssen sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung 2024 auf steigende Beiträge einstellen, weil sie in eine höhere Regionalklasse eingestuft werden. Das berichtet am Donnerstag der Versicherer-Dachverband GDV.

Grundsätzlich gilt: Je besser und niedriger die Einstufung in der Regionalklasse, desto günstiger wirkt es sich auf den Versicherungsbeitrag aus. Allerdings sind die Versicherer nicht daran gebunden, die Beiträge anzuheben oder herabzusetzen: Viele folgen aber der Einstufung des Verbandes.

Für rund 2,2 Millionen Autofahrer gibt es auch eine gute Nachricht: Sie können auf günstigere Prämien hoffen, weil sie besser bewertet wurden. Bei rund 36,4 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherten bleibt es hingegen bei den Regionalklassen des Vorjahres.

Bei der Frage, wo die Autos am meisten Kfz-Haftpflichtschäden verursachen und die Regionalklassen entsprechend ungünstig sind, bestätigt sich das Bild der letzten Jahre. In den Großstädten werden viele selbstverschuldete Unfälle registriert, auch in Teilen von Bayern. Trauriger Rekordhalter ist Berlin, wo fast 40 Prozent mehr Haftpflichtfälle gezählt werden als im Bundesschnitt. Dem entgegen sind vor allem in den norddeutschen Zulassungsbezirken wenige Unfälle zu verzeichnen, die Regionalklassen entsprechend günstig. Kaskoversicherung: Verbesserungen für viele Fahrzeughalter

In der Kaskoversicherung werden eigene Regionalklassen ausgewiesen. Hier werden neben Haftpflicht-Schäden auch Autodiebstähle, Glasschäden, Fahrzeugbrände, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse eingerechnet. Für fast 3,7 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte gelten künftig bessere, für 3,3 Millionen höhere Einstufungen. Keine Änderungen gibt es hingegen für 29,6 Millionen Kasko-Versicherte.

Eine Änderung der Regionalklasse muss aber -wie bereits oben erwähnt- nicht zu einer Änderung der Kfz-Prämie führen. Zum einen fließen bei deren Berechnung zahlreiche weitere Faktoren ein: etwa die Unfallhäufigkeit eines Autotyps, das Alter des Fahrers oder die Zahl der berechtigten Fahrer. Zum anderen herrscht auf dem Markt der Kfz-Versicherer ein erbitterter Preiskampf, der manchmal sogar dazu führt, dass die Versicherer mehr für Schäden ausgeben, als sie an Prämie einnehmen.

Laut Statistischen Bundesamt stieg die Zahl der bei der Polizei registrierten Verkehrsunfälle. Doch das sind immer noch weniger als vor der Pandemie. Eine Ausnahme davon bilden allerdings Verkehrsunfälle unter Alkohol-Einfluß.

Verglichen mit dem Vorjahr stieg die Zahl der polizeilich registrierten Unfälle um etwa 4 Prozent auf rund 2,4 Millionen. Bei den allermeisten Unfällen – nämlich bei 2,1 Millionen – kam es zu einem Sachschaden. Personen kamen bei rund 290 000 Verkehrsunfällen zu Schaden. Damit stieg die Zahl der Unfälle mit Personenschaden sehr deutlich um 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei Unfällen mit Sachschaden betrug der Anstieg hingegen lediglich 3 Prozent. Trotz dieser Anstiege erfasste die Polizei weniger Unfälle als vor der Corona-Pandemie.

Bedenkliche Ausnahme bilden allerdings die Verkehrsunfälle unter Alkohol-Einfluß. Schwankte deren Zahl zwischen den Jahren 2015 und 2019 zwischen 34.000 und 36.000, betrug sie während der Pandemie unter 33.000. Im Jahr 2022 wurden aber 38.771 Unfälle verzeichnet, bei denen mindestens eine Person alkoholisiert war. Das waren 19 Prozent mehr Alkoholunfälle als im Vorjahr.

Betrachtet man jene Alkoholunfälle, bei denen es zu Personenschäden kam, sind die Zahlen noch erschreckender: Bei 16.807 Alkoholunfällen wurden Menschen verletzt oder sogar getötet. Das sind 23 Prozent mehr als im Vorjahr.

Das Amtsgericht Itzehoe hat die Klage der Versicherung abgewiesen, die den Schaden eines versicherten Fahrzeugs, das in einen gestellten Verkehrsunfall verwickelt war, gegen die Versicherung des gegnerischen Fahrzeugs geltend gemacht hatte.

Im Oktober 2016 fuhr der Fahrer eines Mazda 323, der bei der beklagten Versicherung haftpflichtversichert war, auf einem Parkplatz in Kiel zweimal rückwärts gegen den BMW X3, der bei der Klägerin kaskoversichert und vom Fahrer genutzt wurde. Der BMW hatte eine Leistung von 160 KW bzw. 218 PS und eine Laufleistung von 267.521 km zum Unfallzeitpunkt. Das Fahrzeug war etwa 3 Monate vor dem Unfall auf den Fahrer zugelassen worden.

Der Fahrer des Mazda 323 bestätigte schriftlich, dass er den BMW beschädigt habe, und gab dies auch in seiner Schadensmitteilung an die beklagte Versicherung zu. Es entstand ein Nettoschaden am BMW in Höhe von fast 2.000,00 €, der vom Fahrer im Rahmen des Kaskoversicherungsvertrags bei der Klägerin geltend gemacht wurde. Die Klägerin zahlte den Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung aus.

Das Gericht war nicht in der Lage, den Fahrer des Mazda 323 als Zeugen zu laden. Der Fahrer des BMW erschien nicht zu einem anberaumten Gerichtstermin und gab an, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage gewesen sei, zu erscheinen. Er konnte dies jedoch nicht durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. Außerdem behauptete er, kaum Geld zum Leben zu haben, und die Klägerin habe ihm mitgeteilt, dass er nicht zu diesem Termin erscheinen müsse. Aus den vorgelegten Unterlagen des Zeugen geht hervor, dass er ein Autohändler ist.

Das Amtsgericht Itzehoe wies die Klage ab. Es handelte sich um ein gestelltes Unfallgeschehen, weshalb kein Anspruch auf Schadensersatz bestand. In Bezug auf die Frage, ob ein bestimmtes Kollisionsgeschehen einen Unfall darstellt oder bewusst von den Beteiligten herbeigeführt wurde, konnte das Gericht durch eine erhebliche Häufung von typischen Indizien, die auf einen gestellten Unfall hindeuten, überzeugt werden.

Für einen gestellten Unfall spricht zunächst der Unfallhergang. Es handelte sich um eine Kollision mit geringer Geschwindigkeit, bei der keine Verletzungsgefahr für die Beteiligten bestand und ein geparktes Fahrzeug einbezogen war. Gleichzeitig lag ein besonders grobes, kaum erklärbares und von den Beteiligten nicht näher begründetes Fehlverhalten vor, da der Fahrer des Mazda 323 zweimal rückwärts gegen das gegnerische Fahrzeug fuhr.

Typisch für ein gestelltes Unfallgeschehen ist auch das Vorhandensein einer vermeintlich klaren Haftungslage. Der Fahrer des Mazda 323 hat sein Verschulden sofort in einer schriftlichen Erklärung eingeräumt, obwohl es dafür keinen besonderen Anlass gab. Es gab keine unbeteiligten Zeugen.

Das bei der Klägerin versicherte Fahrzeug wies zudem typische Merkmale für ein geschädigtes Fahrzeug bei manipulierten Unfällen auf. Es handelte sich um ein Fahrzeug aus dem Premiumsegment mit hoher Laufleistung und bereits vorhandenen Vorschäden. Die Kombination dieser Umstände ermöglichte es, vergleichsweise hohe Reparaturkosten geltend zu machen, ohne dass der tatsächliche Wertverlust des Fahrzeugs in entsprechender Höhe vorlag. Außerdem wurde das Fahrzeug erst wenige Wochen vor dem Unfall auf den Fahrer zugelassen.

Das andere Fahrzeug erfüllte die typischen Anforderungen an das Schädigerfahrzeug bei gestellten Unfällen. Es handelte sich um ein altes Gebrauchtfahrzeug mit geringem Wert.

Ein weiteres Merkmal eines gestellten Unfallgeschehens ist die Abrechnung auf Basis fiktiver Reparaturkosten. Zudem ist mindestens einer der Beteiligten des Unfallgeschehens in der Autobranche tätig, in diesem Fall der Fahrer des BMW, der ein Autohändler ist.

Letztlich spricht auch das Verhalten beider Fahrer im Verfahren für ein gestelltes Unfallgeschehen. Beide zeigten keine Bereitschaft, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.

Das Urteil vom 26.03.2021 ist rechtskräftig. Aktenzeichen: 91 C 4/20

Seit Sommer 2019 sind Elektrokleinstfahrzeuge, besser als E-Scooter bekannt, auf Deutschlands Straßen zugelassen. Wie sich das Unfallgeschehen mit diesen Verkehrsteilnehmern entwickelt hat, zeigen Daten des Statistischen Bundesamtes.

E-Scooter sind ein fester Bestandteil des Straßenbilds in deutschen Großstädten und leider finden auch die meisten Unfälle mit diesen Elektrokleinstfahrzeugen in urbanen Zentren statt. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) wurden im Jahr 2022 64,9 % der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in Städten mit mindestens 100.000 Einwohnern registriert. Im Vergleich dazu waren bei Unfällen mit Pedelecs der Anteil nur 28,8 % und bei Fahrrädern ohne Hilfsmotor 44,0 %.

Im Jahr 2022 verzeichnete die Polizei insgesamt 8.260 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in Deutschland, was einer Steigerung von 49 % gegenüber dem Vorjahr (5.535 Unfälle) entspricht. Dabei kamen 11 Menschen ums Leben, während es im Jahr 2021 noch 5 Todesopfer gab. 1.234 Menschen wurden schwer verletzt und 7.651 leicht verletzt. Über 80 % der Unfallopfer waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, einschließlich 10 der 11 Todesopfer. Die meisten E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden ereigneten sich in den bevölkerungsreichsten Bundesländern Nordrhein-Westfalen (2.312) und Bayern (1.119), während es in Mecklenburg-Vorpommern (66) und Thüringen (42) die wenigsten Unfälle gab.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zahlen keine Unfälle umfassen, die durch unachtsam abgestellte E-Scooter verursacht wurden. In einigen Städten ist das Abstellen der Scooter mittlerweile nur noch auf ausgewiesenen Sammelparkplätzen erlaubt.

Die häufigsten Ursachen für E-Scooter-Unfälle im Jahr 2022 waren die falsche Nutzung der Fahrbahn und Alkohol. Insgesamt wurden der Polizei 8.497 Fälle von Fehlverhalten bei E-Scooter-Fahrern gemeldet, die in Unfälle mit Personenschaden verwickelt waren. Der häufigste Vorwurf betraf mit einem Anteil von 18,6 % die falsche Nutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. E-Scooter-Fahrer müssen, sofern vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollten sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, da die Nutzung von Gehwegen verboten ist.

Vergleichsweise häufig wurde E-Scooter-Fahrern auch Alkoholkonsum zur Last gelegt (18,0 %). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum lag der Anteil alkoholisierter Fahrradfahrer bei 8,2 % und bei zulassungsfreien Krafträdern wie Mofas, S-Pedelecs und Kleinkrafträdern bei 7,8 %. Der dritthäufigste Vorwurf an E-Scooter-Fahrer war eine nicht angepasste Geschwindigkeit (7,2 %).

Viele Autofahrer gehen fälschlicherweise davon aus, dass ein Anhänger automatisch über die Kfz-Haftpflicht mitversichert ist. Doch das ist ein Trugschluss. Denn seit einer Gesetzreform in 2002 muss eine separate Anhängerversicherung abgeschlossen werden.

Haften doch auch Halter eines Anhängers für Personenschäden, Sachschäden und sonstige Vermögensschäden, die durch Fahrt mit einem Anhänger verursacht werden. Eine Anhänger-Haftpflichtversicherung ist – ebenso wie die Kfz-Versicherung – eine gesetzliche Pflichtversicherung.

Die Versicherungssumme sollte nicht zu gering sein

Wichtig sind für den Abschluss der Anhängerversicherung zwei Dinge. Zum einen sollte die Anhängerversicherung auch grob fahrlässiges Verhalten abdecken. Zum anderen sollte die Versicherungssumme hoch genug sein, damit es nicht zur Unterdeckung gängiger Schäden kommt. So warnen Experten: Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen (7,5 Mio. Euro für Personenschäden; 1,22 Mio. Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden) reichen keineswegs aus, um mit gutem Gewissen die Fahrt mit Anhänger zu starten. Stattdessen sollte eine gute Anhängerversicherung pauschal eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro je Schadensfall abdecken, da Schadenforderungen bei einem verschuldeten Unfall teils enorm sind.

Separater Abschluss nicht überall möglich

Ist das Risiko nicht genügend gedeckt, sollte man sich nach einer neuen Police umsehen. Nicht jedes Unternehmen aber bietet jedem Kunden eine Anhängerversicherung an. Stattdessen machen es einige Unternehmen zur Bedingung, dass auch das Zugfahrzeug bei ihnen versichert ist.

Bei der Anhängerversicherung gibt es kein Rabattsystem

Die Prämienhöhe einer Anhängerversicherung richtet sich nach folgenden Faktoren:

  • nach Art des Anhängers (PKW-Anhänger oder LKW-Anhänger, Pferdeanhänger, Bootstrailer, Wohnwagenanhänger usw.);
  • nach Art der Nutzung (privat oder gewerblich);
  • nach der Nutzlast sowie
  • nach dem Neuwert des Anhängers.

Anders als bei der Kfz-Versicherung gibt es bei der Anhängerversicherung jedoch keinen Schadenfreiheitsrabatt; die Prämien werden immer zu 100 Prozent berechnet. Allerdings ist der Versicherungsschutz für Anhänger auch günstiger als für den PKW.

Auch Kaskoschutz ist möglich

Ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung gibt es auch für Anhänger die Möglichkeit, zusätzlich zur Haftpflicht eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen – dies lohnt sich vor allem für neue Anhänger oder teure Anhänger in gutem Zustand. Allerdings sollte man auch hier gründlich ins Kleingedruckte schauen. Zum Beispiel sollten wichtige Teile des Anhängers mitversichert sein – bei Wohnwagenanhängern zum Beispiel auch Vorzelt und Markise. Wer zu solchen Themen Fragen hat, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Ab September wird es bei vielen Kfz-Versicherern möglich sein, die Zulassung für ein Auto online zu beantragen. Dies wurde kürzlich vom Bundesrat beschlossen.

Der Ausbau der internetbasierten Zulassung macht diesen neuen Service der Versicherer möglich. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen erklärt, dass die Digitalisierung der Verwaltung damit einen echten Schritt nach vorn macht und die Versicherer diesen gerne mitgehen. Dieser neue Service wird den Autokauf oder die Ummeldung nach einem Umzug für viele Menschen deutlich schneller, einfacher und unbürokratischer machen.

Bisher konnten nur Privatpersonen mit dem elektronischen Personalausweis ein Auto über das Internet zulassen. Doch künftig dürfen sie auch Unternehmen wie Kfz-Versicherer mit der Online-Zulassung beauftragen und dabei ihre Identität in einem Video-Ident-Verfahren nachweisen. Asmussen betont, dass der Abschluss der Kfz-Versicherung bereits heute vom Sofa aus möglich ist und dass Autokäufer in Zukunft auch den Gang zur Zulassungsstelle sparen können, ohne dafür den elektronischen Personalausweis nutzen zu müssen. Laut einer Studie der Wirtschaftsprüfer PwC nutzen bislang nur sieben Prozent der Deutschen die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.

Da Autos nur zugelassen werden, wenn der Halter eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nachweist, stehen die Halter nach dem Kauf oder nach einem Umzug ohnehin mit ihrem Versicherer in Kontakt. Ab September können sie in vielen Fällen dabei auch gleich die Zulassung beantragen – sowohl online als auch vor Ort beim Versicherer. Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) geht davon aus, dass perspektivisch jedes zweite Auto nicht mehr persönlich vom Autokäufer, sondern von Kfz-Versicherern oder anderen Dienstleistern internetbasiert zugelassen wird. Bis September erhalten diese die Möglichkeit, über eine eigene Schnittstelle Daten mit dem Kraftfahrt-Bundesamt auszutauschen.

Es ist bekannt, dass Marder im Motorraum eines Fahrzeugs erhebliche Schäden verursachen können. Glücklicherweise gibt es verschiedene Möglichkeiten, um das Auto vor diesen Schäden zu schützen. Falls es dennoch zu Schäden durch Marderbisse kommt, können diese über eine Kaskoversicherung abgedeckt werden.

Jährlich kommt es mehr als 200.000 Mal vor, dass Marder die Kabel und Schläuche von kaskoversicherten Fahrzeugen beschädigen. Im Jahr 2021 mussten die Kfz-Versicherer insgesamt 92 Millionen Euro für Reparaturen nach Marderbissen bezahlen. Im Durchschnitt kostete jeder Schaden rund 450 Euro.

Besonders im Frühjahr besteht ein hohes Risiko für Marderbisse. Laut einer Analyse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) liegt die Anzahl der Bisse zwischen April und Juni deutlich über dem Jahresdurchschnitt.

Wenn eine beschädigte Leitung zu spät erkannt wird, kann dies zu gefährlichen Ausfällen der Fahrzeugtechnik führen. Dies ist bei Elektroautos besonders besorgniserregend, da bei defekten Hochvoltkabeln oft der gesamte Kabelsatz ausgetauscht werden muss.

Um sich gegen finanzielle Schäden durch Marderbisse abzusichern, empfiehlt sich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Einige Versicherungstarife decken nur direkte Schäden ab und ersetzen somit nur die beschädigten Teile. Andere Tarife decken auch die oft teuren Folgeschäden am Fahrzeug ab. In diesem Fall zahlt die Versicherung auch, wenn angebissene Zündkabel den Katalysator lahmlegen, undichte Kühlschläuche zu Motorüberhitzung führen oder kaputte Gummimanschetten im schlimmsten Fall zu Schäden an den Antriebs- oder Achsgelenken des Fahrzeugs führen.

Im Frühling werden nicht nur die Menschen aktiv und halten sich mehr im Freien auf. Auch Fuchs, Reh und Wildschwein sind unterwegs – auf der Suche nach Nahrung oder Paarungsmöglichkeiten. Ein Grund, warum die Versicherungswirtschaft jetzt vor Wildunfällen warnt. Denn diese sind im Frühjahr besonders häufig.

Am 26. März wird die Uhr von Winter- auf Sommerzeit umgestellt, dann rückt der Berufsverkehr wieder mehr in die Zeit der Dämmerung. Zugleich werden die Bewohner des Waldes aktiv und begeben sich auf Nahrungs- und Partnersuche. Dies sind auch die Gründe, weshalb im Straßenverkehr besondere Vorsicht geboten ist. Wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in dieser Woche mitteilt, ist im April und Mai die Gefahr eines Wildunfalls höher als in jeder anderen Jahreszeit.

Demnach ist das Risiko eines versicherten Wildunfalls im April um 16 Prozent, im Mai sogar um 22 Prozent höher als im Jahresdurchschnitt. Für diese Daten wurden die Unfallstatistiken der Autoversicherer aus mehreren Jahren ausgewertet. Speziell in Waldabschnitten und an Feldrändern sollten Autofahrer folglich besonders wachsam sein und das Tempo drosseln. Befindet sich ein Tier bereits auf der Straße, sollte der Fahrer zusätzlich abbremsen und abblenden, da Wildtiere oft verunsichert stehen bleiben, wenn sie von Fernlicht geblendet werden.

Riskante Ausweichmanöver nicht ratsam

Ist ein Aufprall nicht vermeidbar, sollte eine Vollbremsung mit festgehaltenem Lenkrad erfolgen. “Riskante Ausweichmanöver sind nicht ratsam. Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier”, sagt Anja Käfer-Rohrbach, Hauptgeschäftsführerin des GDV, laut Pressetext.

Leider kommt es im Straßenverkehr sehr häufig zu Unfällen mit Tieren. Mehr als 280.000 Wildunfälle zählen die Versicherer pro Jahr, der durchschnittliche Schaden beziffert sich auf 3.300 Euro. Wenn es kracht und ein Tier involviert ist, zahlt in der Regel die Teil- und Vollkaskoversicherung. Hierbei ist auf das Kleingedruckte im Vertrag zu achten. Manche Versicherer zahlen nur für Zusammenstöße mit Haarwild, zum Beispiel Rehe oder Hirsche, nicht aber, wenn es zu einer Kollision mit einer entlaufenen Kuh, einem Pferd oder einem anderen Haus- und Nutztier kommt. Gut zu wissen: Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.

Der Versichererverband gibt auch Tipps, wie man sich nach einem Wildunfall verhalten sollte. Zunächst gilt es natürlich, die Unfallstelle zu sichern: Warnblinklicht, ein Warndreieck und eine reflektierende Warnweste sind hierbei Pflicht. Dann sollte die Polizei benachrichtigt werden. Verletzte Tiere nicht anfassen – sie können aggressiv reagieren, wenn sie an Schmerzen leiden. Das ist Sache des Försters. Damit es keine Konflikte mit dem Kfz-Versicherer gibt, sollten sich die Betroffenen zudem eine Wildunfallbescheinigung von der Polizei, dem Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen. Und der Versicherer sollte informiert werden, bevor ein Auto repariert oder verschrottet wird.

In Deutschland sind 2022 wieder mehr Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. 2.782 Menschen verloren auf deutschen Straßen ihr Leben: das sind neun Prozent bzw. 220 Todesopfer mehr als im Jahr zuvor. Das zeigen aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes.

Die Zahl der Verkehrstoten ist 2022 wieder angestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilt, verloren 2.782 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr ihr Leben: das waren neun Prozent bzw. 220 Todesopfer mehr als im Jahr zuvor (2.562). Allerdings bewegt sich das Niveau noch unter den Zahlen aus Zeiten vor Corona. Im Jahr 2019 waren 3.046 Todesopfer zu beklagen.

Auch die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr erhöhte sich deutlich. 358.000 Verletzte zählten die Behörden 2022: das sind elf Prozent mehr als im Vorjahr, aber immer noch sieben Prozent weniger als 2019 (384.230 Verletzte).

In Summe registrierte die Polizei im Jahr 2022 rund 2,4 Millionen Unfälle, was einen Anstieg um vier Prozent gegenüber 2021 bedeutet. Davon gingen 2,1 Millionen Unfälle glimpflich aus, sodass nur Sachschäden zu beklagen waren (plus drei Prozent). Die Zahl der Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, stieg hingegen um elf Prozent auf rund 288.000 Unfälle im Vergleich zu 2021.

Die steigenden Unfallzahlen resultieren auch daraus, dass der Verkehr nur noch wenig durch Corona-Maßnahmen beeinflusst gewesen ist und sich die Deutschen wieder weit häufiger mit dem Auto und anderen Verkehrsmitteln fortbewegten: trotz Rekordinflation und hoher Preise für Benzin und Diesel. Die Jahresfahrleistung sei demnach nach ersten Schätzungen um 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen und erreichte 721 Milliarden Kilometer, berichtet Destatis. Auch in diesem Punkt wurde allerdings noch nicht wieder Vorkrisen-Niveau erreicht: Vor der Pandemie in 2019 waren es noch rund 755 Milliarden Kilometer.

Zahl der getöteten Radfahrer und Fußgänger steigt deutlich

Hinsichtlich der Frage, auf welche Verkehrsbeteiligungs-Arten der Anstieg der Verkehrstoten zurückzuführen ist, liegen derzeit erst Zahlen für die Monate Januar bis November vor. Erschreckend ist hierbei vor allem das deutliche Plus bei Unfällen mit Fahrrädern. Die Zahl der mit dem Pedelec tödlich Verunglückten stieg mit plus 60 Prozent (+75 Getötete) besonders stark an, bei Fahrrädern ohne Hilfsmotor waren es immer noch 14 Prozent mehr Tote (+31 Getötete).

Ebenfalls ein deutliches Plus gab es bei getöteten Fußgängern mit elf Prozent mehr Verstorbenen (plus 32 Getötete). Bei Pkw-Insassen waren es sieben Prozent mehr (+73 Getötete). Unterdurchschnittlich stieg die Zahl der Getöteten auf Krafträdern mit plus zwei Prozent bzw. 13 Getöteten. Die Zahl der getöteten Güterkraftfahrzeuginsassen sank um zehn Prozent (minus 14 Getötete).

Autoversicherer variieren die Preise für ihre Produkte vor allem in der Wechselsaison mitunter häufig. Das sei nicht auf eine Anpassung an sich ändernde Risiken zurückzuführen, so das Ergebnis einer Finanztip-Untersuchung.

Ist Kfz-Wechselsaison, ändern Kfz-Versicherer den Preis für denselben Ver­si­che­rungsvertrag teils mehrfach binnen weniger Tage. Und das mit teilweise deutlichen Beitragsunterschieden.
“Dabei geht es zunehmend zu wie an der Tankstelle”, sagt Kathrin Gotthold, Ver­si­che­rungsexpertin beim Geldratgeber Finanztip. “Die Preissprünge in unserer Untersuchung zeigen ganz deutlich, dass es neben den – adäquaten – Risikopreisen auch einen Verkaufspreis gibt, der stark schwanken kann.”
So stellte Finanztip beispielsweise Beitragssprünge um bis zu 160 Euro fest. Bei einem Musterkunden verteuerte sich der Jahresbeitrag für die Absicherung von Haftpflicht und Vollkasko von einem Tag auf den anderen von 496 Euro auf 661 Euro – also um rund ein Drittel.

“Bei Flügen, Elektronikartikeln oder auch Benzin wissen wir, dass sich die Preise täglich ändern können und halten die Augen offen”, sagt Gotthold. Bei Ver­si­che­rungen gingen die meisten bisher wohl davon aus, dass sich der Beitrag im Wesentlichen aus dem Risiko ergibt, einen Schaden zu verursachen. Zu Unrecht, wie die aktuelle Finanztip-Untersuchung zeigt.
“Das Risiko in der Autoversicherung hängt von vielen unterschiedlichen Merkmalen ab”, sagt Gotthold. “Dass sich dieses Risiko täglich ändert – und damit auch schlagartig der Preis für die angebotene Ver­si­che­rungsleistung – ist recht unplausibel.”

Das Auf und Ab der Beiträge mache es für Kunden, die ihre Ver­si­che­rung wechseln und einen günstigen Anbieter finden wollen, noch wichtiger, Tarife richtig und regelmäßig zu vergleichen, so Finanztip.

Zusätzlich sollten Versicherte ihren Vertrag optimieren, um zu sparen. Denn einige preisrelevante Merkmale können Verbraucher selbst beeinflussen – vor allem, indem sie den Beitrag jährlich zahlen, ihre Fahrleistung realistisch aber defensiv angeben und sinnvoll eingrenzen, wer hinters Steuer darf.