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Noch befinden sich viele Schulabgänger im Sommerurlaub. Aber schon bald werden die Abiturienten in die Universitätsstädte ziehen, um sich zum Studienbeginn eine Wohnung oder ein Zimmer zu suchen. Wie sieht es da mit einer Hausratversicherung aus?

Auch so mancher angehende Student verfügt bereits über Wertgegenstände! Sei es der teure Laptop oder ein Flachbildfernseher: In so manchem studentischen Haushalt befinden sich Gegenstände, deren Verlust richtig ins Geld gehen kann. Es reicht oftmals schon eine umgestoßene Kaffeetasse, und schon ist der Laptop für immer hinüber.

Da heißt es: Finanziell vorsorgen ist besser als zahlen! Ob Studenten für ihre neue Wohnung eine Hausratversicherung abschließen sollten, richtet sich nach dem Wert der Einrichtungsgegenstände. Als Faustregel gilt: Ist der Hausrat nicht durch eigene Ersparnisse ersetzbar, kann der Schutz sinnvoll sein. Wer hingegen nur ein altes Sofa in seiner Wohnung stehen hat, spart das Geld besser gleich für neue Möbel.

Junge Leute, die sich in einem Erststudium befinden und noch nicht vorher gearbeitet haben, sind dabei im Vorteil. Sie können sich in der Regel über die Hausratversicherung ihrer Eltern mitversichern. Oft ist dabei zu beachten, dass der studentische Erstwohnsitz bei den Eltern gemeldet sein muss.

Hausratversicherung für eine WG

Auch wenn die Eltern über keine Hausratversicherung verfügen, muss der Abschluss eines eigenen Vertrages nicht ins Geld gehen. Viele Versicherer haben spezielle Tarife für junge Leute im Angebot, die auch für den kleinen Geldbeutel finanzierbar bleiben. Allerdings sollte man schauen, ob die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit eine Leistung erbringt. Schon eine umgestoßene Kaffeetasse kann sonst dazu führen, dass der Versicherer den Schaden nicht ersetzt.

Viele Studenten werden sich aber keine eigene Wohnung leisten können, sondern stattdessen in eine WG ziehen. Auch das ist kein Problem. Eine Möglichkeit besteht darin, die gesamte Wohnung auf den Hauptmieter zu versichern und die Prämie unter allen Mitbewohnern aufzuteilen. Das wäre zum Beispiel von Vorteil, wenn die WG-Besetzung häufig wechselt.

Oder jeder Mitbewohner schließt eine eigene Hausratversicherung für sein „Refugium“ ab. Dann gilt allerdings der Versicherungsschutz nur für die Gegenstände, die sich auch tatsächlich im eigenen Zimmer befinden, aber nicht für Sachen in Gemeinschaftsräumen wie Küche oder Bad. Manche Versicherer verlangen zusätzlich, dass das Zimmer bei Abwesenheit verschlossen sein muss.

Eine weitere Leistung, auf die Studenten bei Vertragsabschluss achten sollten, ist der sogenannte „Unterversicherungsverzicht“. Wenn der entstandene Schaden höher ist als die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, wird die Entschädigung in der Regel stark gekürzt. Allerdings gilt dies nicht, wenn besagter Verzicht laut Vertrag vereinbart wurde. Dann beträgt die Versicherungssumme meist pauschal 650 Euro pro m².

Auch im Sommer sind die Menschen vor Unwettern nicht sicher. Süddeutschland wurde vor wenigen Tagen von schweren Hagelstürmen heimgesucht, die so manche Beule im Lack von Autos hinterließen. Welche Versicherung zahlt, wenn der eigene PKW durch Hagel geschädigt wurde?

Die gute Nachricht: Für Hagelschäden an PKW kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Allerdings muss erst ein Schadensgutachten erstellt werden, bevor das Auto in die Werkstatt gegeben werden kann. Wenn die Versicherung kein grünes Licht gab, muss der Geschädigte die Reparatur unter Umständen selbst zahlen.

Denn natürlich will der Kfz-Versicherer prüfen, wie hoch der Schaden tatsächlich ausgefallen ist, bevor die Reparaturkosten ersetzt werden. Und da kann es sogar passieren, dass der Autobesitzer ein wenig Geduld braucht. Die Versicherungen sind in Sachen Schadensregulierung weisungsbefugt: Das heißt, sie können einen Sachverständigen für die Besichtigung des Schadens aussuchen. Wenn der Autobesitzer selbst einen Gutachter beauftragt, bleibt er im schlimmsten Fall auf den Kosten von rund 600 Euro sitzen.

Deshalb sollten Hagelgeschädigte zunächst das Gespräch mit ihrer Versicherung suchen, bevor sie selbst aktiv werden. Es gibt allerdings durchaus Situationen, in denen die Bezahlung eines eigenen Gutachters Sinn machen kann: Immer dann, wenn man Zweifel am Erstgutachten des Versicherers hegt. Wer glaubt, von seiner Versicherung benachteiligt worden zu sein, sollte nach Abwägung der Kosten einen Zweitgutachter zu Rate ziehen.

Zum 01. August 2013 tritt bundesweit eine neue Gebührenordnung für Anwälte, Notare und Gerichte in Kraft. Die Bürger müssen nun weitaus mehr Geld für ihre Rechtsstreitigkeiten einplanen. Aber mit einer Rechtsschutzversicherung kann man sich vor allzu hohen Gerichtskosten schützen.

Wer einen Rechtsstreit verliert oder die Dienste eines Notars in Anspruch nimmt, der muss in der Regel auch Gebühren zahlen. Zum Stichtag 01. August steigen die Kosten dafür deutlich an. Dann tritt das sogenannte „2. Kostenrechts-Modernisierungsgesetz“ in Kraft, das eine teils deutliche Erhöhung der Gerichtsgebühren vorsieht.

Schätzungen zufolge verteuern sich die Gebühren für Anwälte im Schnitt um 12 Prozent, für Notare um 15 Prozent und für Gerichte um 18 Prozent. Aber im Einzelfall sind sogar Steigerungen von bis zu 80 Prozent möglich! Wenn zum Beispiel ein Senioren-Paar ein gemeinschaftliches Testament aufsetzt und der Nettowert des Nachlasses 500.000 Euro beträgt, wird es zukünftig 1.915 Euro an den Notar überweisen müssen statt wie bisher 1.614 Euro. Das sind immerhin über 300 Euro Mehrkosten.

Da mag es kaum verwundern, dass viele Bundesbürger lieber Unrecht dulden, statt den Weg vor ein Gericht zu wählen. Aus Angst vor den Kosten eines Rechtsstreites würden zwei Drittel aller Deutschen auf ihr Recht verzichten, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bei einer Umfrage im Juni 2013 herausgefunden. Aber das muss nicht sein! Wer sich vor den Unkosten eines Rechtsstreites schützen will, der kann mit einer Rechtsschutzversicherung vorsorgen.

Zwar leistet die Rechtsschutzversicherung nicht bei allen Streitigkeiten. Scheidungen sind zum Beispiel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn nicht explizit ein Ehe-Rechtsschutz laut Vertrag vereinbart wurde. Aber in vielen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung dem Versicherten zu seinem Recht verhelfen. Viele Tarife bieten zum Beispiel mittlerweile die Möglichkeit, den Weg über einen Mediator zu gehen, so dass Konflikte von einem außergerichtlichen Schlichter beigelegt werden können. Das ist billiger und hilft, böses Blut zu vermeiden. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung, worauf beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu achten ist.

Am 30. Juli wird der „Internationale Welttag der Freundschaft“ gefeiert. Und so schön es ist, dass es Freunde gibt – Freundschaftsdienste bedeuten immer auch ein gewisses Haftungsrisiko und können die Beziehung auf eine harte Probe stellen, sollte doch mal etwas zu Bruch gehen.

Was tut man nicht alles für seine Freunde? Gerade in der Sommerzeit sind Freundschaftsdienste wieder sehr gefragt, sind die Freunde doch oftmals die Einzigen, die im Urlaub auf Wohnung und Haustier aufpassen können. Laut der Umfrage eines großen Versicherers beauftragt jeder zweite Urlauber Nachbarn und Freunde damit, während der eigenen Abwesenheit nach dem Rechten zu sehen, die Blumen zu gießen und Tiere zu füttern.

Aber es birgt ein gewisses Risiko, die Haustürschlüssel an den Freund zu übergeben. So müssen die Haushüter in der Regel nicht für selbst verursachte Schäden in der fremden Wohnung aufkommen. Hier gilt der Grundsatz, dass unentgeltliche Gefälligkeitsdienste von der Haftungspflicht ausgenommen sind, sofern der Verursacher nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

Wird also der Freund mit der Beaufsichtigung einer Wohnung beauftragt und stößt beim Blumengießen den teuren Flachbildfernseher um, muss der abwesende Urlauber den Schaden selbst zahlen. Auch die Haftpflichtversicherung des Unglücklichen springt in der Regel nicht für den Schaden ein, wenn es sich um einen Gefälligkeitsdienst handelte. So ein Malheur kann die Freundschaft auf eine harte Probe stellen, wenn es um einen hohen Geldbetrag geht.

Allerdings haben manche Haftpflichtversicherungen sogenannte Gefälligkeitsschäden in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Oftmals erbringen die Versicherer eine Zahlung bis zu einer vereinbarten Höchstsumme, zum Beispiel 1.000 Euro. Wer also auch bei Freundschaftsdiensten Schutz genießen will, sollte im Haftpflichtvertrag nachlesen, ob und in welchem Umfang Gefälligkeiten abgesichert sind. Der Freund wird es danken!

Wer eine Risikolebensversicherung oder eine private Krankenversicherung abschließen will, der muss in der Regel im Antrag auch die Frage beantworten, ob er ein Raucher ist. Und hier gilt: Schummeln ist nicht! Denn der Beitrag richtet sich bei einer privaten Versicherung nach dem individuellen Risiko, dem ein Versicherungsnehmer ausgesetzt ist. Werden im Antrag falsche Angaben gemacht, droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Aber warum müssen Raucher eigentlich mehr Geld für ihre Versicherung zahlen? Anhand statistischer Werte lässt sich nachweisen, dass sich der Griff zum Glimmstängel tatsächlich in einem höheren Sterberisiko und auch in höheren Gesundheitskosten niederschlägt.

Rauchertarife meist etwas teurer

Ein Raucher stirbt im Schnitt 10 Jahre früher als Nichtraucher – in der Lebensversicherung ein Grund, den Preis nach oben zu schrauben. Und Raucher werden auch häufiger krank. Nicht nur das Krebsrisiko wäre hier zu nennen: allein 90 Prozent aller Lungenkrebsfälle sind laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum (dkfz) auf das Rauchen zurückzuführen. Rauchen erhöht auch das Risiko, an einer Herz-Kreislauf-Krankheit zu erkranken, einen Hirnschlag oder Herzinfarkt zu erleiden. Rauchen schädige so ziemlich jedes Organ im Körper, warnt das Deutsche Krebsforschungszentrum.

Die Versicherungen reagieren mit höheren Prämien auf das steigende Gesundheitsrisiko. Auch Gelegenheitsraucher sollten im Antrag keinesfalls angeben, dass sie Nichtraucher sind, selbst wenn sie sich nur eine Zigarette im Monat gönnen. Bei einer Risikolebensversicherung gilt je nach Vertragstext als Nichtraucher, wer in den letzten 1-2 Jahren komplett auf Zigaretten verzichtet hat. In anderen Versicherungen werden sogar Zeiträume bis 5 Jahre abgefragt.

Falsche Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes

Dass falsche Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können, musste auch ein Mann erfahren, dessen Mutter an einer Lungenkrankheit gestorben war. Sie hatte 2003 eine Lebensversicherung mit ihrem Sohn als Begünstigten abgeschlossen. Auf dem Formular verneinte sie aber wahrheitswidrig die Frage zum Tabakkonsum.

Die Versicherung verweigerte aber eine Auszahlung der Schadenssumme von 26.000 Euro, weil sie anhand ärztlicher Befunde herausgefunden hatte, dass die Verstorbene jahrelang Raucherin gewesen ist. Zu Recht, wie das Landgericht Coburg betonte: Die Frau habe absichtlich falsche Angaben gemacht, um den günstigeren Nichtrauchertarif zu erhalten. Sie habe deshalb die Versicherung arglistig getäuscht und der Sohn ging leer aus (Urteil des LG Coburg vom 18.10.2006, Az: 11 O 220/06).

Aber natürlich finden auch Raucher einen guten Versicherungsschutz. Ein Vergleich kann lohnen: Bei Rauchertarifen in Risikolebensversicherungen hat die Stiftung Warentest Unterschiede von bis zu 400 Euro pro Jahr bemerkt. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden!

Bei den hitzigen Temperaturen ist deutschlandweit die Waldbrandgefahr besonders hoch: Kleine Lagerfeuer oder selbst eine liegengelassene Zigarettenkippe können in kürzester Zeit viele Baumbestände vernichten. Vor wirtschaftlichen Schäden können sich Waldbesitzer mit einer Waldbrandversicherung schützen.

Die Waldbrandgefahr liegt derzeit fast überall bei den Stufen 3 bis 5, meldet der Waldbrand-Gefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes. Das bedeutet eine mittlere bis sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass Waldbrände auftreten.

Laut Waldbrandstatistik des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sind in Deutschland 2012 etwa 269 Hektar Wald verbrannt. Pro Hektar entstand ein Schaden von 1.800 Euro.

Waldbrände können einerseits die kompletten Bestände vernichten oder beschädigen, andererseits schwächen sie die gesamte Waldfläche nachhaltig. Waldbrände ziehen auch nach einigen Jahren noch Schädlinge an. Schädlingsbefall tritt besonders häufig an den noch vom Brand geschwächten Bäumen und Flächen auf.

Waldversicherung können den Risiken und dem Geldbeutel angepasst werden

Waldversicherungen beinhalten zumeist Kosten für Waldbrandschäden, eine Waldbesitzer-Haftpflicht und eine Waldsturmversicherung. In der Police sind die wachsenden Waldbestände versichert. Befindet sich abgeschlagenes Holz noch am Ort seiner Gewinnung und wurde es noch nicht verkauft, so ist auch dies in der sogenannten Holzschlagversicherung eingeschlossen. Der Bestand kann voll, pauschal oder nur zum Teil versichert werden.

Neben dem Verlust des Baumbestandes durch den Brand können auch weitere Sondervereinbarungen geschlossen werden. Dann übernimmt der Versicherer Löschkosten, Abräumkosten sowie den nötigen Betrag zur waldgesetzlich vorgeschriebenen Wiederaufforstung. Einige Versicherer übernehmen zudem Zinsen für vergangene Begründung und Pflege des Bestandes. Zierpflanzen oder Weihnachtsbaumkulturen müssen zumeist gesondert versichert werden. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Größe und Lage des Waldgrundstückes sowie nach der Art der Bepflanzung sowie nach der Versicherungssumme.

Es ist umstritten, aber kommt nun doch: Am 01. August 2013 tritt das Betreuungsgeld bundesweit in Kraft. Eltern, die ihre Kleinkinder nicht in eine öffentliche Betreuungseinrichtung geben, erhalten dann eine Geldleistung ausgezahlt.

Es wurde von Kritikern als „Herdprämie“ verspottet, aber die Bundesregierung konnte sich durchsetzen: Am 01. August 2013 tritt das Betreuungsgeld in Kraft. „Das Betreuungsgeld dient dem Ziel, jungen Eltern eine umfassende, bestmögliche Wahlfreiheit zu eröffnen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums. Denn Mama und Papa sollen die Wahlfreiheit haben, ob sie ihr Kleinkind in einen Kindergarten geben oder den Nachwuchs zu Hause betreuen.

Die neue Leistung erhalten Eltern, deren Kind ab dem 01. August 2012 geboren wurde und die für ihren Sprössling keine frühkindliche Betreuung in öffentlichen Tageseinrichtungen in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld wird vom 15. Lebensmonat des Kindes an bis spätestens zur Vollendung des 36. Lebensmonats gezahlt. Zunächst beträgt die Geldzahlung pro Kind 100 Euro monatlich, ab 01. August 2014 werden dann pro Kind 150 Euro im Monat ausgezahlt.

Geben Eltern ihr Kind in einen privaten Kindergarten, so erhalten sie das Betreuungsgeld trotzdem. Voraussetzung für den Anspruch ist lediglich, dass es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung oder öffentlich geförderte Tagesmutter handelt. Für das Betreuungsgeld spielt es zudem keine Rolle, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind.

In bestimmten Härtefällen, z.B. wenn die Eltern schwer erkrankt sind und das Kleinkind deshalb von Verwandten betreut werden muss, kann sogar Betreuungsgeld bezogen werden, obwohl ein öffentlicher Kindergarten besucht wird. Dies gilt nur, wenn das Kind maximal für 20 Wochenstunden im Monat eine frühkindliche Förderung erhält.

Leer gehen allerdings Eltern aus, die Hartz IV beziehen. Denn das Betreuungsgeld wird auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Zuständig für die Auszahlung des Betreuungsgeldes sind die jeweiligen Bundesländer, die das Gesetz im Auftrag des Bundes ausführen. Steuern müssen für diese Geldleistung nicht gezahlt werden.

Am 01. August tritt zeitgleich der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für Kleinkinder in Kraft. Wer mit einer Rechtsschutzversicherung einen Kindergartenplatz einklagen will, sollte darauf achten, dass der Verwaltungsrechtsschutz bereits ab Widerspruchsverfahren versichert ist – dann zahlt die Versicherung auch bei Auseinandersetzungen mit einer Behörde. Zudem dürfen Rechtsstreitigkeiten zur Kinderbetreuung nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen sein.

Nicht jeder Hundebesitzer will im Urlaub auf seinen vierbeinigen Freund verzichten. Schließlich macht es auch Hunden Spaß, am Strand zu toben, mit auf Wanderschaft zu gehen oder einfach mit Herrchen und Frauchen in der Sonne zu relaxen. Bevor es aber auf große Fahrt geht, gibt es für Tierfreunde einiges zu beachten!

Wer seinen Hund mit in den Urlaub nehmen will, der sollte sich vorher informieren, ob Tiere auch am Zielort willkommen sind. Denn nicht jedes Hotel gestattet es, den Hund mit auf das Zimmer zu nehmen. Aber vielerorts hat man sich bereits auf die Wünsche von Tierbesitzern eingestellt, so dass von Ostsee bis Allgäu sogar spezielle Hunde-Hotels ihre Türen geöffnet haben.

Auch an Stränden werden Hunde nicht immer gern gesehen. An vielen offiziellen Stränden besteht ein Hundeverbot. Oftmals bleibt Hundebesitzern nur die Möglichkeit, einen hierfür ausgewiesenen Hundestrand aufzusuchen oder eine einsame Bucht fernab des Touristentrubels. Dort, wo Hunde erlaubt sind, besteht am Strand oftmals eine Leinenpflicht.

Für Auslandsreisen ist Mikrochip Pflicht

Kompliziert wird es, wenn der Hund mit auf Auslandstour gehen soll. Ein Heimtierausweis, in dem alle Impfungen vermerkt sind, ist hierfür ein absolutes Muss. Viele Staaten verlangen, dass bestimmte Schutzimpfungen kurz vor Antritt der Fahrt aufgefrischt werden. Welche Impfungen erforderlich sind, weiß in der Regel der Tierarzt.

Zudem werden Tierbesitzer ihren Liebling mit einem Mikrochip ausstatten müssen, damit der Hund eindeutig identifiziert werden kann. Aber keine Bange: für den Hund ist der kleine Eingriff in der Regel schmerzfrei. Der Chip ist kaum größer als ein Reiskorn und wird vom Tierarzt mit einer Kanüle unter die Haut zwischen Nacken und linke Schulter gesetzt. Dort verbleibt der Chip für den Rest des Lebens.

In manchen Bundesländern wie Berlin gibt es ebenfalls bereits eine Chip-Pflicht für Hunde. Entläuft der Hund, kann so in kurzer Zeit das Herrchen ausfindig gemacht werden. Datenschutzrechtliche Bedenken muss der Hundebesitzer dabei nicht haben, etwa dass auch der eigene Aufenthaltsort nachvollzogen werden kann. Der Hund wird nicht fortwährend per GPS geortet, sondern allein das Scannen aus nächster Nähe mit einem Lesegerät erlaubt es, die Daten zu entschlüsseln.

Was gehört in den Hunde-Koffer?

Was aber gehört ins Gepäck, wenn der Hund mit auf Reisen soll? Wichtig ist die Ausstattung des Hundes mit einem Adressschild und der Urlaubsanschrift. Wenn der Hund entläuft, dann weiß der Finder, wo er den Vierbeiner abgeben kann. Ausreichend Futter und Wasser sollten ebenfalls immer mitgeführt werden sowie die dazugehörigen Futternäpfe. Mit in den Koffer gehören eine Decke, Handtuch und Bürste und Hundekotbeutel.

Auch eine Reiseapotheke braucht der Hund, wenn er auf große Tour gehen will. Hierin befindet sich u.a. Verbandsmaterial, Mittel gegen Zecken und Flöhe, eine Pinzette zum Entfernen von Splittern, Mittel gegen Übelkeit und Erbrechen, ein Durchfallmittel, Wundsalbe und ein Fieberthermometer.

Natürlich kann es auch mal im Urlaub passieren, dass der Hund einen fremden Menschen beißt oder Schaden zufügt. Deshalb sollte vor einer Auslandsreise geprüft werden, ob die Tierhaftpflichtversicherung auch im Urlaubsland gültig ist. Wenn der Hund im Ausland von einem Tierarzt versorgt werden muss, kann es ebenfalls schnell teuer werden. Vor den finanziellen Folgen einer Erkrankung schützt eine OP-Versicherung für Hunde, die ebenfalls auf ihre Gültigkeit im Urlaubsland geprüft werden sollte.

Geld vom Finanzamt zurück – das will jeder gern. Aber es sollte klar sein, dass die Ankündigung einer Steuerrückzahlung nicht per Email ins Haus trudelt. Das Bundeszentralamt für Steuern warnt derzeit vor Phishing-Mails, mit denen Betrüger die Kontodaten argloser Nutzer ausspionieren wollen.

In einer aktuellen Pressemeldung warnt das Bundeszentralamt für Steuern vor sogenannten Phishing-Mails, die dem Opfern suggerieren sollen, sie hätten zu hohe Einkommenssteuern gezahlt. Die Betrüger geben sich als „Bundeszentralamt für Steuern“ (BZSt) aus und behaupten, wer das Formular im Anhang der Mail ausfüllt, bekomme Geld zurück.

Das ist natürlich Kokolores. Denn weder ist das Bundeszentralamt für die Rückzahlung von Steuern verantwortlich, da dies in die Zuständigkeit der lokalen Finanzämter fällt. Noch würde das Amt eine solche Nachricht per Mail verschicken. Und spätestens beim Betrachten des angehängten Formulars sollten die Betroffenen skeptisch werden: Dort werden nicht nur Daten zu Konto und Kreditkarte abgefragt, sondern sogar die entsprechenden Geheimzahlen.

Das Amt warnt deshalb davor, auf derartige Mails zu reagieren. In der Regel sollten die Anhänge von Mails nicht einmal geöffnet werden, wenn es Hinweise darauf gibt, dass es sich um Betrug handelt. Nicht selten wird beim Öffnen einer angehängten Datei Schadsoftware auf dem Computer installiert, mit der ein PC ausspioniert werden kann.

Internet-Delikte wie Phishing sind in einer Rechtsschutzversicherung übrigens nur dann versichert, wenn dies im Vertrag explizit drinsteht. In der Regel sehen die Versicherungsanbieter eine begrenzte Leistung für derartige Rechtsstreitigkeiten vor. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz zu finden!

Bier und Schlafsack im Kofferraum verstaut! Bundesweit lockt derzeit die Festivalsaison, das Angebot reicht von Hip Hop-Klängen bis zum Klassik Open Air. Was aber, wenn plötzlich eine Sommergrippe den Konzertbesuch verhindert, obwohl die teuren Tickets schon gekauft sind? Für solche Fälle gibt es eine Eintrittskarten-Rücktrittversicherung.

Am Wochenende werden in Mitteldeutschland wieder viele Baseball-Caps und Baggy-Pants zu sehen sein. Das Splash-Festival in Ferropolis öffnet zum sechzehnten Mal seine Pforten und bietet alles auf, was im Hip Hop Rang und Namen hat. Neben Musik auf mehreren Bühnen locken auch Graffiti-Workshops und Skater-Wettbewerbe die erwarteten 20.000 Rapper.

Keine Frage: Der Sommer bietet für jeden Musikgeschmack das passende Freilufterlebnis, ob Richard-Wagner-Jahr, Heavy Metal oder pulsierende Techno-Klänge. Oft muss man das Ticket für das Großereignis schon früh kaufen, denn nicht wenige Festivals sind in kurzer Zeit ausverkauft. Wenn dann eine Krankheit oder ein Trauerfall den Konzertbesuch verhindert, ist das natürlich ärgerlich. Schließlich müssen die Festival-Gänger nicht selten einen dreistelligen Betrag für ihr Ticket überweisen.

Mittlerweile kann man sich gegen solche Schadensfälle absichern. Die sogenannte Eintrittskarten- oder Ticket-Rücktrittversicherung erstattet das Geld für die bereits gezahlten Tickets. Diese Versicherung ist sehr hilfreich, besonders bei teuren Konzert-, Musical-, Theater- und Sportveranstaltungen. Die Bedingungen für eine Preisersatz der Karte sind mit den jenen von der Reiserücktrittversicherung vergleichbar, sind doch die Rücktrittsgründe meistens die gleichen:

  • Unfall
  • Unerwartete schwere Krankheit
  • Tod
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Arbeitsplatzwechsel, betriebsbedingte Kündigung
  • Elementarschäden, also Unwetterereignisse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung

Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass die Eintrittskartenversicherung in der Regel spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung abgeschlossen werden muss. Solche Versicherungen kosten oft nur wenige Euro, wobei sich der Preis an der Höhe der Ticketpreise orientiert. Wenn dann mal ein Festival ausfallen muss, kann das erstattete Geld bereits für das nächste Festival verwendet werden!