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Etwa zehn Prozent der Schadensmeldungen, die von Versicherungsnehmern eingereicht wurden, wecken Verdacht auf möglichen Versicherungsbetrug und erfordern weitere Überprüfung. Diese Erkenntnis geht aus einer speziellen Analyse von über 600.000 Schadensmeldungen der letzten drei Jahre hervor, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durchgeführt wurde.

Diese Schadensmeldungen umfassten knapp 200.000 Einbrüche, die von Hausratversicherern gemeldet wurden, sowie über 400.000 Schäden an Kraftfahrzeugen, die der Privathaftpflicht- und privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung gemeldet wurden. Der Schaden, der jährlich durch Versicherungsbetrug in der Schaden- und Unfallversicherung entsteht, wird von den Versicherern auf etwa 5 Milliarden Euro geschätzt.

Die Analyse deutet darauf hin, dass etwa jeder zehnte Schaden in der Schaden- und Unfallversicherung Merkmale aufweist, die weiteren Untersuchungen bedürfen. Ein verdächtiger Fall bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Versicherungsbetrug vorliegt, sondern lediglich, dass der Schaden ungewöhnliche Merkmale aufweist, die statistisch betrachtet selten sind.

Die Versicherer ergreifen verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung von Versicherungsbetrug. Spezielle Softwaretools werden eingesetzt, um verdächtige Muster in den Schadensmeldungen zu identifizieren. Darüber hinaus wird an KI-Lösungen gearbeitet, die die Betrugsabwehr weiter verbessern sollen. Trotz dieser technologischen Ansätze können geschulte Mitarbeiter der Betrugsabwehr auch Auffälligkeiten erkennen, die von Software nicht erkannt werden. Eine einfache Plausibilitätsprüfung kann oft bereits zeigen, ob der Schaden tatsächlich wie behauptet eingetreten ist. Wenn Abweichungen zwischen der gemeldeten Schadenhöhe und dem tatsächlichen Wert der beschädigten Gegenstände festgestellt werden, werden diese von geschultem Personal erkannt.

Falls tatsächlich ein Versicherungsbetrug nachgewiesen wird, kann dies schwerwiegende Konsequenzen für den Kunden haben. Der Versicherer ist dann nicht verpflichtet, für den Schaden aufzukommen, kann den Versicherungsvertrag kündigen, die Kosten für Sachverständige vom Anspruchsteller zurückfordern und den Fall zur Anzeige bringen.

Die häufigsten Formen von Versicherungsbetrug sind:

  • Fingierte Schadenfälle, bei denen ein realer Schaden gemeldet wird, der nicht versichert ist.
  • Fiktive Schadenfälle, bei denen Schäden angegeben werden, die in Wirklichkeit nie eingetreten sind.
  • Provozierte Schadenfälle, bei denen der Schaden vorsätzlich vom Geschädigten herbeigeführt wird.
  • Ausgenutzte Schadenfälle, bei denen ein reales Schadenereignis genutzt wird, um den Schaden vorsätzlich zu erhöhen.
  • Verlagerte Schadenfälle, bei denen ein Schaden auf andere Personen oder einen anderen Zeitpunkt verlagert wird, um Versicherungsschutz zu erhalten.
  • Betrügerische Vertragsgestaltung, bei der der Versicherungsnehmer den Versicherer bereits beim Vertragsabschluss täuscht.

Versicherungsbetrug ist für die Branche ein ernstzunehmendes Thema. Betrugsfälle machen etwa 10 Prozent aller Schadenkosten aus. Auf welche Weise besonders häufig versucht wird, zu betrügen, zeigte eine aktuelle Auswertung.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt den Schaden durch Versicherungsbetrug auf jährlich etwa 5 Milliarden Euro.

Solche Betrügereien sind also alles andere als ein Kavaliersdelikt und treiben die Kosten auch für ehrliche Versicherte in die Höhe.

Das Unternehmen ‚FRISS‘, das Versicherern hilft, ihre Betrugsbekämpfung zu automatisieren und entsprechende Software anbietet, ermittelte nun mittels Umfrage, welche Betrugsversuche besonders häufig sind. Zu den häufigsten Betrugsversuchen gehörten laut Umfrageergebnissen: ‍

  • Handyschäden
  • Fingierungen und Übertreibungen bei Einbruch-Diebstahl-Schäden
  • Sachverhalte wurden “passend” gemacht
  • Anhebung der Werte der versicherten Gegenstände
  • Vorschäden verschwiegen

Das Unternehmen listet allerdings auch einige ungewöhnliche Betrugsversuche aus. Dazu gehörten 2021:

  • Vorgetäuschte Todesfälle
  • Stalking über Abschluss einer Bestattungsversicherung für die Ex-Frau
  • Schadenmeldung nach Abschluss von RS-Verträgen auf nicht existierende Personen

Besonders kurios: In einigen Fällen behaupteten Anspruchsteller, ihr Fahrzeug sei durch das Coronavirus verseucht, und verlangten die Kostenerstattung für eine vollständige Reinigung.

Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes kann lästig sein. Wer sich von der Pflicht befreien lassen will, braucht einen Attest des Arztes. Doch “Gefälligkeitsatteste” sind rechtswidrig und bergen Risiken.

Wer sich vom Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im Rahmen der Corona-Maßnahmen befreien lassen möchte, braucht dazu die konkrete ärztliche Diagnose eines Krankheitsbildes. So stellte es das Verwaltungsgericht Würzburg in einem Beschluss vom 16. September 2020 fest (AZ Nr. W 8 E 20.1301).

Mit dieser Pflicht wollten die Würzburger Richter auch sogenannten “Gefälligkeitsatteste” vorbeugen. Gemeint sind damit Atteste für Menschen deren leichte Erkrankung eben nicht für ein Befreiungsattest ausreicht. Wer nun seinen Arzt bittet, die Diagnose entsprechend zu ändern, damit die Maskenpflicht ausgesetzt werden kann, handelt rechtswidrig. Zum anderen könnte er sich damit auch für eine spätere Inanspruchnahme etwa einer Berufsunfähigkeitsversicherung selbst ein Bein stellen, warnt Sven-Wulf Schöller, Fachanwalt für Versicherungsrecht von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht. Um die Gefahr deutlich zu machen, schildert er folgendes Szenario:

Ein Verbraucher möchte sich vom Tragen eines geeigneten Mund- und Nasenschutzes befreien lassen und überredet seinen Arzt, ihm eine Erkrankung zu bescheinigen, die er gar nicht oder nicht in der entsprechenden Schwere hat. Einige Zeit später will er eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, füllt die entsprechenden Gesundheitsfragebögen aus und wähnt seine Welt in Ordnung. Noch einmal einige Zeit später kommt es dazu, dass der Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen muss. Diese prüft seinen Antrag und findet in seiner Krankengeschichte die Diagnose einer schweren Lungenerkrankung. Der Versicherer lehnt die Leistung ab mit der Begründung, hier sei eine Vorerkrankung im Gesundheitsfragebogen nicht erwähnt worden. Der Versicherungsnehmer sieht sich auf einmal mit dem Vorwurf der arglistigen Täuschung konfrontiert und sein einziger Zeuge, sein Hausarzt, wird kaum bereit sein, hierzu eine Aussage zu machen. Schließlich hat er mit dem Attest zur längst zurückliegenden Befreiung von der Maskenpflicht de facto Versicherungsbetrug begangen, wenn er die Rechnung für das falsche Attest zum Zwecke der Einreichung bei der Krankenversicherung ausstellt. Von der Ausstellung eines unrichtigen Attestes, ganz zu schweigen. “Dieses Beispiel zeigt, dass aus einer vermeintlich kleinen Schummelei später existenzielle Schwierigkeiten erwachsen können”, unterstreicht Rechtsanwalt Schöller.

Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht warnt Verbraucher daher eindringlich davor, solche “Deals” einzufädeln oder sich darauf einzulassen. Ein solches Gefälligkeitsattest zur Befreiung von der Maskenpflicht lohne sich in keinem Fall, hebt der Fachanwalt für Versicherungsrecht hervor, “ganz abgesehen davon, dass die Einreichung von unrichtigen Rechnungen und Angabe falscher Erklärungen Versicherungsbetrug ist und der ist bekanntlich strafbar”, wie der Rechtsanwalt betont. Darüber hinaus haben sowohl Ladengeschäfte als auch Restaurantbetriebe oder Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel weiterhin das Hausrecht und müssen ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht nicht akzeptieren.

Wie wichtig es ist, bei der Meldung eines Schadens genaue und detaillierte Angaben zu machen, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichtes in Coburg. Demnach hat ein Fahrzeughalter seinem Kaskoversicherer das Auto als gestohlen gemeldet. Weil er sich dabei aber in Widersprüche verzettelte, war die Folge eine Beweislastumkehr: Er muss nun dem Versicherer nachweisen, dass sein Auto tatsächlich entwendet wurde (AZ.: 22 O 95/1).

Wird ein Auto gestohlen, so muss der Versicherer in der Regel zahlen – sofern er dem Versicherungsnehmer nicht Ungereimtheiten nachweisen kann, die auf einen möglichen Betrug hindeuten. Doch genau das wurde einem Mann aus Bayern zum Verhängnis. Er meldete sein Auto dem Kaskoversicherer als geklaut – machte aber gegenüber Polizei und Versicherer Angaben, die sich teils deutlich widersprachen. Ein Grund, weshalb er nun leer ausgeht.

Im verhandelten Rechtsstreit verweigerte der Versicherer eine Zahlung, weil der Mann sich in Ungereimtheiten verstrickte, die gegen einen Diebstahl sprachen. So hatte er gegenüber der Polizei einen höheren Kilometerstand angegeben als beim Versicherer. Zudem hatte er das Auto kurz vorher zum Verkauf angeboten, was er gegenüber der Assekuranz ebenfalls verschwieg. Während er zunächst behauptete, keiner habe das Abstellen des Fahrzeuges beobachtet, benannte er vor Gericht zudem einen Zeugen.

Überdies hatte der Halter behauptet, den Fahrzeugbrief verloren und ohnehin nur einen Schlüssel für den Pkw besessen zu haben. Das waren nicht nur für den Kaskoversicherer zu viel Auffälligkeiten: Er beschuldigte den Mann, er habe den Wagen ins Ausland verkauft und dann als gestohlen gemeldet. Auch das Gericht bestätigte, dass der Versicherer nicht für den vermeintlichen Diebstahl aufkommen muss.

Aufgrund einer Gesamtschau der vorliegenden Indizien gebe es Zweifel an der Ehrlichkeit des Versicherungsnehmers, so bestätigten die Richter. Daher könne die eigentlich geltende Beweiserleichterung hier ausnahmsweise nicht angewendet werden. Aufgrund der vielen Widersprüche sei hier eine Beweislastumkehr eingetreten: anders als sonst üblich, muss nun der Versicherungsnehmer dem Kaskoversicherer nachweisen, dass sein Auto tatsächlich gestohlen wurde.

Der Rechtsstreit zeigt, dass Versicherungsnehmer verpflichtet sind, genaue und detaillierte Angaben zu machen, wenn sie der Versicherung einen Schaden melden. Schließlich entsteht der Branche durch Versicherungsbetrug ein jährlicher Schaden von vier Milliarden Euro, so schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Spartenübergreifend weist jede zehnte Schadensmeldung Ungereimtheiten auf. Wer mit der Meldung an den Versicherer überfordert ist, sollte sich deshalb nicht scheuen, den Rat eines Versicherungsexperten hinzuzuziehen.

Versicherungsbetrug wird von vielen Deutschen noch immer als Kavaliersdelikt gesehen. Beinahe jede zehnte Schadensmeldung enthalte Auffälligkeiten, berichtet nun der Dachverband der Versicherer. Und warnt vor den Konsequenzen, denn Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.

Wie ehrlich sind Versicherungskunden? Das wollte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wissen und hat eine Sonderauswertung in Auftrag gegeben. Kriminalisten haben für die Studie mehrere tausend Schadensfälle in der Haftpflicht-, Sach- und Kfz-Versicherung begutachtet.

Rund neun Prozent Schadensmeldungen mit Auffälligkeiten

Das Ergebnis: Bei rund neun Prozent aller Schadensmeldungen handelte es sich um sogenannte Dubiosschäden. Das sind solche, bei denen die Experten Unregelmäßigkeiten feststellen. Mal passt die Schilderung nicht zum Schadensbild, dann wieder machen die Kunden widersprüchliche Angaben oder reichen manipulierte Kaufbelege ein. Zwar sind Dubiosfälle kein eindeutiger Beleg für einen Betrug, deuten aber stark darauf hin.

“Natürlich ist die weitaus überwiegende Mehrheit unserer Kunden ehrlich und nicht jede dubiose Schadenmeldung ist ein Fall von Versicherungsbetrug”, sagt Roland Stoffels, Vorsitzender der Kommission Kriminalitätsbekämpfung im GDV. “Nichtsdestotrotz müssen Versicherer dubiose Schadenfälle eingehender prüfen und auf diese Weise Versicherungsbetrug entgegentreten” Denn die Betrüger bereichern sich auf Kosten des Versichertenkollektivs, gibt der Fachmann zu bedenken.

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt

Fest steht: Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer des Betruges überführt wird, muss mit Geldstrafen und sogar -im Extremfall- Gefängnis rechnen. Zusätzlich müssen die Betroffenen auch für die Sachverständigenkosten des Versicherers aufkommen, die bis zu 10.000 Euro betragen können, und die Kosten des Rechtsstreites tragen. Die Branche schätzt ihren Schaden durch Betrug auf jährlich vier bis fünf Milliarden Euro.

Doch es gibt einen weiteren denkbaren Grund für die oben genannten Dubiosschäden: Die Versicherungsnehmer machen bei der Schadensmeldung falsche oder ungenaue Angaben, weil sie damit überfordert sind. So kann es auch passieren, dass ein ehrlicher Kunde des Betruges verdächtigt wird, obwohl er wirklich einen Schaden hatte. Hier gilt es, den Schaden möglichst genau und umfassend zu dokumentieren, etwa durch Fotos und Zeugen. Auch ein Versicherungsfachmann kann Tipps geben, was bei der Schadensmeldung zu beachten ist.

Grundsätzlich gilt: Eine Versicherung muss dem Verbraucher nachweisen, dass er tatsächlich betrogen hat. Ansonsten ist sie zur Zahlung verpflichtet. Wer sich im Recht wähnt, sollte also gegenüber der Versicherung hartnäckig bleiben. Zeigt sich die Gesellschaft nicht gesprächsbereit, kann der Ombudsmann der Versicherung angerufen werden oder der Streit landet vor Gericht. Für diesen Fall empfiehlt sich der Abschluss einer extra Rechtsschutzversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Ehrlichkeit gegenüber dem Versicherer ist nicht nur bei der Antragstellung Pflicht. Auch wenn Verbraucher von ihrem Versicherer bereits eine Berufsunfähigkeits-Rente erhalten, müssen sie unbedingt aufrichtig gegenüber der Versicherung sein, wie ein aktueller Urteilsspruch des Oberlandesgerichtes Oldenburg zeigt. Sonst droht nicht nur der Verlust der BU-Rente, sondern auch der Verlust des Versicherungsschutzes.

Dass sich Versicherungsbetrug nicht auszahlt, musste aktuell ein früherer Möbel-Monteur erfahren, der seine Versicherung an der Nase herumführen wollte. Nach einem Unfall erhielt der Mann eine Berufsunfähigkeitsrente von seiner Versicherung zugesprochen. Nach einer Weile machte der Versicherer von seinem Recht Gebrauch, zu prüfen, ob die Berufsunfähigkeit weiter fortbesteht. Der medizinische Gutachter fand den Mann im Rollstuhl sitzend vor. Er könne aufgrund von starken Schmerzen nur eingeschränkt laufen, so sagte der vermeintliche Patient.

Rollstuhlfahrer läuft Marathon?

Doch etwas erregte das Misstrauen des Gutachters. Der BU-Rentner hatte nämlich nicht nur einen gestählten Oberkörper, sondern auch eine durchtrainierte Beinmuskulatur – obwohl er doch angeblich im Rollstuhl sitzt. Deshalb recherchierten die Mitarbeiter der Versicherung im Internet. Und tatsächlich fanden sie aktuelle Fotos vor, auf denen der Mann als erfolgreicher Marathonläufer posierte. Ungewöhnlich für einen Mann, der aufgrund von Schmerzen angeblich nicht laufen kann!

Die Versicherung beschloss daraufhin, ihre Recherchen bezüglich des Patienten zu vertiefen. Ein Detektivbüro wurde beauftragt sich des Falles anzunehmen. Dieses schickte unter einem Vorwand einen Detektiv zu dem BU-Rentner, der ihn nun fragte, ob er beim Einbau einer Küche behilflich sein könne. Der Mann sagte zu. Damit stand endgültig fest, dass der Marathonläufer sehr wohl wieder seiner früheren Arbeit nachgehen konnte.

Fristlose Kündigung des Vertrages begründet

Die Versicherung sprach daraufhin eine fristlose Kündigung des Vertrages aus und strich darüber hinaus auch die BU-Rente. Und zwar absolut begründet, wie auch die Richter des Oberlandesgerichtes Oldenburg (OLG) bestätigten.

Bei solch einem Verhalten dürfe die Versicherung den Vertrag – auch für die Zukunft – fristlos kündigen, so betonte das Oberlandesgericht laut einer Pressemeldung. Das Vertrauen in die Redlichkeit des Vertragspartners sei derart erschüttert, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlagen nicht mehr zumutbar sei. Auch eine vorherige Abmahnung sei nicht erforderlich (Aktenzeichen: 5 U 78/16).

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur die Aufgabe hat den Arbeitskraftverlust abzusichern. Sie soll im Idealfall auch Unterstützung dabei leisten, dass ein BU-Rentner irgendwann wieder seiner Arbeit nachgehen kann. Und zwar durchaus im Interesse des Versicherungsnehmers. Für viele Menschen ist ihre Arbeit etwas, das Sinn stiftet und zu einem erfüllten Leben beiträgt. Wer hingegen jahrelang untätig ist, hat sogar ein höheres Sterberisiko, wie medizinische Studien zeigen. Denn schon der Volksmund weiß: wer rastet, der rostet!

Jeder zehnte Bundesbürger findet Versicherungsbetrug verzeihlich. Schlimmer noch: Zwei Drittel (62 Prozent) sind der Meinung, kleine Betrügereien wären grundsätzlich in Ordnung. Das hat eine aktuelle und repräsentative Studie des Marktforschungsinstituts Emnid ergeben.

Ein bisschen Schummeln ist doch erlaubt? Das denken sich laut einer aktuellen Emnid-Umfrage die meisten Bundesbürger. Fast zwei Drittel der Befragten sagten, kleine Betrügereien seien grundsätzlich in Ordnung. Auf die Frage: „Welche der folgenden Verhaltensweisen finden Sie verzeihlich?“ antworteten die meisten: Einen Dienstleister schwarz beschäftigen (29 Prozent), Einkäufe aus dem Ausland nicht verzollen (26 Prozent) sowie Raubkopien aus dem Internet herunterladen (25 Prozent).

Die Aussage, es sei verzeihlich, bei der Versicherung falsche Angaben zu machen, bejahten 9,3 Prozent der Befragten. Fast jeder zehnte Bundesbürger hält also Versicherungsbetrug für ok. Wie bei den zuvor genannten Vergehen handelt es sich bei Versicherungsbetrug aber keineswegs um einen Kavaliersdelikt. Im Gegenteil: Die Versicherer verfolgen eine Null-Toleranz-Politik und bringen mögliche Betrügereien zur Anzeige. Bei schweren Vergehen droht sogar eine Gefängnis-Strafe!

Versicherungsbetrug bedeutet Schaden für Versichertenkollektiv

Warum die Versicherungen so hart durchgreifen, wird an der gewaltigen Schadenssumme deutlich. Pro Jahr entstehen durch Versicherungsbetrug und -missbrauch Schäden in Höhe von etwa 4 Milliarden Euro, schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Damit werden nicht nur die Unternehmen geschädigt, sondern das gesamte Versichertenkollektiv. Hohe Schadensaufwendungen können sich etwa in steigenden Beiträgen für die Kunden niederschlagen. Schon aus diesem Grund ist Ehrlichkeit Pflicht!

Auch ehrliche Versicherungsnehmer unter Betrugsverdacht

Auch in anderer Hinsicht leiden ehrliche Versicherungsnehmer unter den Betrügereien der anderen. Die Versicherungen sind nämlich deutlich skeptischer geworden und prüfen Schäden nun umso genauer, um Manipulationen auszuschließen. Beim kleinsten Verdacht werden Sachverständige eingeschaltet, die mit neuesten Labormethoden der Schadensursache nachspüren. Sogar professionelle Strafermittler werden mitunter beauftragt! Rechnungen können zum Beispiel mit Farb- und Infrarot-Bildsystemen auf Fälschungen untersucht werden.

Leider geraten deshalb auch ehrliche Versicherungsnehmer unter Betrugsverdacht. Deshalb sollte eine Schadensmeldung genau und gewissenhaft erfolgen. Fotoaufnahmen und Zeugen können dabei sehr wertvoll sein. Ein Versicherungsfachmann kann Tipps geben, was bei der Schadensmeldung zu beachten ist, und hilft beim Ausfüllen der entsprechenden Dokumente! Eine Rechtsschutzversicherung hilft, die Kosten eines eventuellen Rechtsstreites abzufedern.

Jede zehnte Schadensmeldung von Versicherungskunden erfolgt vermutlich in betrügerischer Absicht. Zu diesem Ergebnis kommen Erhebungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der finanzielle Nachteil, der den Versicherungsgesellschaften durch Betrug entsteht, wird pro Jahr auf 4 Milliarden Euro geschätzt.

Umso strenger reagieren die Versicherungen, wenn sie Betrug wittern. Selbst bei Bagatellschäden wie etwa einer zerbrochenen Brille oder einem defekten Waschbecken verfolgen sie eine Null-Toleranz-Politik. Das bedeutet, der Versicherer verweigert nicht nur die Schadenszahlung, sondern wird den Fall auch juristisch verfolgen und zur Anzeige bringen. Bei schweren Vergehen kann Versicherungsbetrug sogar mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden!

Schadensmeldungen werden aufwendig geprüft

Auch betreiben die Versicherer einigen Aufwand, um Betrügern auf die Schliche zu kommen. Wie das Handelsblatt berichtet, haben Autoversicherer beispielsweise Testlabore eingerichtet, in denen Unfälle untersucht werden. In diesen Laboren lässt sich mit großer Genauigkeit ermitteln, ob eine Delle beim jüngsten Unfall entstand oder bereits ein Vorschaden vorlag.

Ebenfalls selbstverständlich ist, dass beim kleinsten Zweifel Sachverständige die Plausibilität der Schadensmeldung prüfen. Dabei werden zunehmend auch Online-Daten abgefragt, etwa bei sozialen Netzwerken wie Facebook. Sogar Ermittler werden eingeschaltet! Rechnungen können mit Farb- und Infrarot-Bildsystemen auf Manipulationen untersucht werden. Hier gilt: Ehrlichkeit ist für Versicherungskunden Pflicht.

Schäden gut und umfangreich dokumentieren

Die begründete Skepsis der Versicherer bedeutet auch für ehrliche Kunden eine Gefahr. Wenn sie Schadensmeldungen lückenhaft und ungenau ausfüllen, kann es passieren, dass sie zu Unrecht des Versicherungsbetruges verdächtigt werden. Deshalb ist es wichtig eine Schaden genau zu dokumentieren. Fotoaufnahmen und Zeugen können dabei sehr wertvoll sein. Ein Versicherungsfachmann kann Tipps geben, was bei der Schadensmeldung zu beachten ist!

Wenn der Sachbearbeiter bei der Versicherung misstrauisch erscheint, sollten Kunden, die sich im Recht wähnen, hartnäckig bleiben. Manchmal wird einfach probiert, ob eine Verweigerung klappt – doch vor Gericht müssen die Versicherungen einen Betrug nachweisen. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bietet Sicherheit für eventuelle Rechtsstreitigkeiten.

Samba olé! In Deutschland herrscht bereits Vorfreude auf die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien. Ab dem 12. Juni rollt der Ball – dann wird es in deutschen Städten wieder heiß hergehen, wenn sich die Fans zum Public Viewing einfinden und so mancher Autokorso seine Runden dreht.

Nur die Hausratversicherer schauen dem Ereignis mit gemischten Gefühlen entgegen. Wie die Tageszeitung „Welt“ berichtet, steigen vor derartigen Turnieren auch die Schadensfälle zu Hause deutlich an. So mancher Flachbildfernseher fällt unerwartet von der Wand oder ein Wasserschaden sorgt dafür, dass ein neues TV-Gerät her muss. Auch bei Smartphones werden deutlich mehr Schäden gemeldet.

Mehr Versicherungsbetrug vor großen Turnieren

Diese Häufung an Schäden hat nicht etwa damit zu tun, dass Elektrogeräte sensibel auf die Vorfreude von Fußballfans reagieren: ein Zusammenhang zwischen WM-Euphorie und technischen Defekten konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Oft handelt es sich um Versicherungsbetrug, weil so mancher Fußballbegeisterte das Turnier lieber auf einem neuen Gerät verfolgt statt auf der alten Flimmerkiste.

Manche kommen da auf die Idee, das Budget mit der Schadenszahlung aus der Hausratversicherung aufzubessern. Nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kosten alle Fälle von Versicherungsbetrug zusammengerechnet die Branche rund vier Milliarden Euro im Jahr.

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt!

Aber Vorsicht: Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt! Und die Anbieter sind für das Problem sensibilisiert, können sie doch die Zunahme an Schadensmeldungen anhand eigener Statistiken beobachten. Viele Versicherungen verfolgen eine Null-Toleranz-Politik selbst bei Bagatellfällen und werden den Schaden von einem Sachverständigen überprüfen lassen.

Die Konsequenzen für Übeltäter können bitter sein. Nicht nur verweigert die Versicherung die Schadenszahlung, wenn sie einen Verdacht schöpft – sie wird den Betrug auch juristisch ahnden und eine Strafanzeige stellen. Versicherungsbetrug wird dabei ähnlich streng geahndet wie Schwarzfahren oder Steuerbetrug. Im schlimmsten Fall muss der Ertappte zusätzlich die Sachverständigenkosten erstatten, die in der Regel zwischen 5.000 und 10.000 Euro betragen. Hier gilt: Ehrlichkeit ist Pflicht!

Schadensfälle gut dokumentieren

Aber natürlich kann es passieren, dass tatsächlich der Fernseher vor der WM kaputtgeht. Um dann als ehrlicher Kunde nicht des Betruges verdächtigt zu werden, ist es wichtig den Schaden genau zu dokumentieren. Fotoaufnahmen und Zeugen können dabei sehr wertvoll sein.

Wenn der Sachbearbeiter bei der Versicherung misstrauisch erscheint, sollten Kunden, die sich im Recht wähnen, hartnäckig bleiben. Manchmal wird einfach probiert, ob eine Verweigerung klappt – doch vor Gericht müssen die Versicherungen einen Betrug nachweisen. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bietet Sicherheit für eventuelle Rechtsstreitigkeiten.