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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) legte seine Regionalklassen-Statistik vor. Das ist eine wichtige Einflussgröße zur berechnung der Kfz-Haftpflicht-Prämie.

In welchen Regionen ist Autofahren besonders günstig oder teuer? Das geht aus der jährlich neubewerteten Regionalklassen-Statistik des GDV hervor. Regionalklassen zeigen die Schadenbilanz einer bestimmten Region in einem 5-Jahreszeitraum auf. Wo es häufig kracht und viele versicherte Schäden zu beklagen sind, müssen sich die Autofahrer auf höhere Kosten einstellen. Hier steht die Anzahl der Schäden den in diesem Bezirk zugelassenen Fahrzeugen gegenüber.

Nun veröffentlichte der Dachverband der deutschen Versicherer die Regionalklassen für das Jahr 2023. Knapp 5,5 Millionen Autofahrer in 67 Zulassungsbezirken in Deutschland profitieren zukünftig von besseren Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dafür müssen rund 10,1 Millionen in 101 Bezirken eine höhere Regionalklasse hinnehmen. Für weitere 26,8 Millionen Kfz-Haftpflicht-Versicherte in 244 Zulassungsbezirken bleiben die Regionalklassen des Vorjahres erhalten.

Besonders niedrige Einstufungen ergeben sich weiterhin für Autofahrer in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die bundesweit beste Schadenbilanz in der Kfz-Haftpflichtversicherung errechneten die Statistiker des GDV für den Zulassungsbezirk Elbe-Elster in Brandenburg. Hier seien die Schäden fast 30 Prozent niedriger als im bundesweiten Durchschnitt gewesen. Hohe Regionalklassen gelten vor allem in Großstädten sowie in Teilen Bayerns. Die schlechteste Schadenbilanz ergab sich für Berlin. Hier seien die Schäden fast 40 Prozent höher gewesen als im Bundesdurchschnitt.

Für die Kaskoversicherungen ändert sich durch die aktuelle Regionalstatistik verhältnismäßig wenig: Hier rutschten rund 2,8 Millionen Voll- und rund 3,1 Millionen Teilkaskoversicherte in eine schlechtere Regionalklasse. Für rund 900.000 Voll- und rund 2,9 Millionen Teilkaskoversicherte gibt es bessere Risikobewertungen. Für die anderen Versicherten bleibt alles beim Alten. Berücksichtigung in der Regionalklassenstatistik für Kaskoversicherungen findet die Häufigkeit von Diebstählen, Sturm- und Hagelschäden sowie die Anzahl der Wildunfälle.

Die Regionalklassen werden für die insgesamt 413 deutschen Zulassungsbezirke einmal im Jahr vom GDV herausgegeben und spiegeln die Schadenbilanz der Regionen wider. Entscheidend ist dabei nicht, wo ein Unfall passiert oder ein anderer Kasko-Schaden entstanden ist, sondern in welchem der Zulassungsbezirke der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat.

Die Schadenbilanzen der Zulassungsbezirke werden versicherungsmathematisch in einen Indexwert umgerechnet, der die jeweilige Regionalklasse bestimmt. Für die Haftpflicht gibt es 12, für die Vollkasko neun und für die Teilkasko 16 Klassen. Je besser die Schadenbilanz und damit die Einstufung in der Regionalklasse, desto günstiger wirkt es sich auf den Versicherungsbeitrag aus.

Allerdings sind die Regionalklassen nur ein Wert, der in die Berechnung der Kfz-Versicherung einfließt. Für die Versicherer selbst sind die Regionalklassen unverbindlich und können ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden – in der Regel ist dies der 1. Januar des folgenden Jahres. Auf der Webseite des GDV können Interessierte die jeweilige Regionalklasse ihres Bezirkes abfragen.

Damit die Risikogerechtigkeit innerhalb einer Regionalklasse gewahrt bleibt, werden regelmäßig die Klassengrenzen geprüft und bei Bedarf angepasst. Weil zuletzt viele Bezirke mit unterschiedlichen Schadenbilanzen in die niedrigsten und höchsten Regionalklassen eingestuft waren, gelten künftig neue Klassengrenzen: Für die niedrigste Regionalklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung muss die Schadenbilanz eines Bezirks jetzt fast 22 Prozent statt rund 15 Prozent unter dem bundesweiten Durchschnitt liegen – dadurch erreichen nur noch 24 statt 55 Bezirke die niedrigste Regionalklasse. Gleichzeitig beginnt die höchste Einstufung nicht mehr ab 20 Prozent, sondern erst ab rund 30 Prozent über dem Schnitt. Dadurch werden nicht mehr 19 Bezirke, sondern zwei Bezirke in die höchste Regionalklasse eingestuft. Das gilt für Offenbach und Berlin. Bezirke mit einer durchschnittlichen Schadenbilanz haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung weiterhin die Regionalklasse 6.

Kfz-Versicherung: Im Herbst ist die Gefahr besonders groß, als Autofahrer in einen Wildunfall verwickelt zu werden. Schutz bietet die Teilkaskoversicherung – allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für eine Rundum-Absicherung muss hingegen eine Vollkasko abgeschlossen werden.

Herbstzeit ist Wildzeit! Beim Rotwild setzt die Brunftzeit ein, so dass sich so mancher stolze Hirsch auf die Suche nach einer Partnerin macht. Auch Fuchs, Dachs und Igel begeben sich auf Wanderschaft, weil der Essenstisch im Herbst nicht mehr so reich gedeckt ist. Damit wächst auch die Gefahr eines Wildunfalls. Sogar die Zeitumstellung trägt dazu bei, dass in dieser Jahreszeit mehr Tiere zu Schaden kommen. Viele Waldbewohner sind in der Dämmerung aktiv und streifen auf der Suche nach Nahrung umher: Genau dann, wenn im Herbst der Berufsverkehr einsetzt.

Die Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind alarmierend. 258.000 Wildunfälle wurden im Jahr 2012 gezählt, Tendenz steigend. Mit einer Gesamtschadenssumme von 583 Millionen Euro ist der Wildunfall eine der häufigsten Schadensarten in der Kfz-Versicherung. Nur Glasbruchschäden verschlingen noch mehr Geld. Doch welche Versicherung zahlt, wenn ein Wildschaden zu beklagen ist?

Teilkasko bietet nur in bestimmten Fällen Schutz

In der Regel ist es für den Wildunfall ausreichend, eine Teilkasko abgeschlossen zu haben. Allerdings leistet diese für den entstandenen Schaden nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen muss das Auto beim Zusammenstoß mit dem Wild in Bewegung gewesen sein, zum anderen muss vom Tier eine „typische Gefahr“ ausgehen. Eine Formulierung, die viel Spielraum lässt. So seien tote Tiere auf der Fahrbahn nicht als „typische Wildgefahr“ einzustufen, urteilte das Oberlandesgericht München (Az: 10 U 4630/85).

Außerdem springt die Teilkaskoversicherung nicht bei jedem Zusammenstoß mit einem Tier ein. Für gewöhnlich werden nur Schäden ersetzt, die durch Haarwild verursacht werden: etwa Wildschweine, Hirsche, Rehe, Dachse oder Hasen. Bei einem Haustier, Vogel oder Eichhörnchen muss der Autofahrer hingegen den Schaden selbst zahlen, sofern es nicht anders im Versicherungsvertrag steht. Die etwas teurere Vollkaskoversicherung zahlt ungeachtet der Unfallursache – auch, wenn der Schaden selbst verursacht wurde, etwa durch ein Ausweichmanöver.

Richtiges Verhalten nach Wildunfall

Wer ein Tier versehentlich überfahren hat, sollte einige Dinge beachten, um nicht selbst zu Schaden zu kommen. Die Unfallstelle sollte entsprechend mit Warndreieck gesichert und möglichst die Polizei informiert werden. Auch das Tragen von Warnwesten ist sinnvoll! Tote Tiere wegen der Tollwutgefahr nicht mit bloßen Händen berühren. Der Kadaver sollte nur dann von der Straße befördert werden, wenn dies notwendig ist, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden.

Auch verletzte Tiere sollten besser in Ruhe gelassen werden, können diese doch aggressiv reagieren. Schäden am Auto hält die Polizei für die Versicherung fest. Sie setzt sich in der Regel mit einem Jagdausübungsberechtigten in Verbindung, der sich um das verletzte Tier kümmert. Autofahrer sind auf der sicheren Seite, wenn sie sich von der Polizei oder vom Jagdpächter eine “Wildschadenbestätigung” ausstellen lassen. Das Dokument erleichtert es, Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Die Versicherung ist unverzüglich zu informieren, damit die Ansprüche nicht verloren gehen und ein Sachverständiger rasch den Schaden prüfen kann. Die Unfallspuren sollten außerdem erst beseitigt werden, wenn die Versicherung die Gelegenheit hatte, das beschädigte Auto in Augenschein zu nehmen.

Wer den Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung verpasst hat und trotzdem aus einem überteuerten Vertrag aussteigen will, dem bieten sich auch nach dem 30.11. noch Möglichkeiten. Für einen späteren Versicherungswechsel müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Der 30.11. ist jedes Jahr aufs Neue ein wichtiges Datum für alle Autofahrer und Kfz-Versicherer. Da die Kfz-Verträge in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr haben und die Kündigungsfrist vier Wochen beträgt, ist dies das Datum, zu dem sich Autohalter für oder gegen einen Wechsel des Kfz-Versicherers entscheiden müssen. Aber es gibt Situationen, die ein Sonderkündigungsrecht bewirken. Dann ist der Versicherungswechsel auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.

Die Kfz-Versicherer sind sogar verpflichtet, ihre Kunden auf dieses Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Nämlich immer dann, wenn ein Anbieter die Beiträge erhöht, ohne dass der Umfang des Versicherungsschutzes sich verbessert. Oder wenn Leistungen aus dem Vertrag gestrichen werden, ohne dass dadurch die Prämie sinkt. Sogar eine neue Regionalklasse berechtigt zur Kündigung des Vertrages, wenn diese Einstufung nicht Folge eines Umzuges ist. Die Änderung der Typklasse hat ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zur Folge.

Auch wer sich ein neues Auto kauft oder das alte ummeldet, hat das Recht, sich nach einem neuen Versicherer umzuschauen. Denn in der Regel wird der Vertrag zum Abmeldetag des Autos aufgehoben und das neue Gefährt darf sofort bei einem anderen Versicherer angemeldet werden. Wer den Neuerwerb eines Fahrzeuges plant, sollte dies allerdings zeitnah an seine Versicherung melden, damit keine Lücken beim Versicherungsschutz auftreten.

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, sollte nicht voreilig handeln. Es ist nicht nur die Höhe des Beitrages, die über die Qualität eines Versicherungsschutzes entscheidet. Wenn etwa die Schadensfreiheitsklassen schlechtere Einstufungen vorsehen als bei der alten Versicherung, wird es nach einem Unfall schnell teurer. Und ist grobe Fahrlässigkeit nicht in den Schutz eingeschlossen, kann schon der Griff zum Autoradio im falschen Moment dazu führen, dass die Kaskoversicherung ihre Schadenszahlung nach einem Unfall kürzt. Andere Tarife wiederum sehen hohe Selbstbeteiligungen vor. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!