Beiträge

Emsige Rentner: Der Anteil der Arbeitnehmer, der zwischen 65 und 70 Jahren alt ist, stieg in den vergangenen 16 Jahren deutschlandweit um fünfzig Prozent an. Das bedeutet konkret, dass sich heute innerhalb dieser Altersgruppe noch jeder Sechste in einem Arbeitsverhältnis befindet. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den Bundesländern. So führen die betagten Arbeiter in Baden-Württemberg das Ranking an: hier arbeiten 19,4 Prozent der 65-70 Jährigen. Weniger emsig scheinen hingegen die Menschen jenseits der 65 im Bundesland Sachsen-Anhalt zu sein, da hier statistisch die niedrigste Beschäftigungsquote gemessen wurde, nämlich 11,7. So berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die Auswertung zeigt insgesamt eine Abweichung zwischen Ost- und Westdeutschland. Während im Osten 13,1 Prozent der Menschen zwischen 65 und 70 Jahren noch erwerbstätig sind, sind es im Westen 17,5 Prozent, die die Arbeit als sinnvollste Form der Freizeitgestaltung ansehen.

Jedoch, diese Zahlen sind nicht in Stein gemeißelt, es ist Bewegung in der Sache. So haben die neuen Bundesländer seit dem Jahr 2010 stark zugelegt. In diesem Zeitfenster nämlich nahm der Anteil der Arbeitnehmer im Osten in der benannten Altersklasse um zwei Drittel zu. In den alten Bundesländern aber lag der Zuwachs bei nur knapp vierzig Prozent.

Vechta ganz vorn: 32 Prozent Beschäftigung

Geht man nicht nach Bundesländern vor, sondern sortiert die 402 Landkreise in Deutschland anhand der Beschäftigungsquote der 65-70jährigen, so liegt der Kreis Vechta in Niedersachsen an erster Stelle und erreicht eine Beschäftigungsquote von zweiunddreißig Prozent. Ebenfalls oberhalb der dreißig Prozent rangieren die Kreise Passau, Würzburg und Regensburg in Bayern.

Der Landkreis Mansfeld-Südharz im Bundesland Niedersachsen erreicht hingegen eine Quote von nur 8,3 Prozent. Aber auch wenn die Menschen im Südharz noch weitestgehend abstinent sind, so zeigt sich bundesweit insgesamt doch ein eindeutiger Trend. Und der weist in die Richtung der Zunahme von Beschäftigung in Arbeitsverhältnissen für Menschen über 65 Jahren.

Seit 2000 ein Plus von 300.000 erwerbstätigen Rentnern

Deutlich macht dies ein einfacher Vergleich der Jahre 2000 und 2015. So haben aktuell von den insgesamt etwa vier Millionen Menschen zwischen 65 und 70 Jahren im Vorjahr circa 665.000 eine Arbeit ausgeübt. Im Jahr 2000 waren es noch über dreihunderttausend weniger hochbetagte Beschäftigte gewesen.

Umgelegt in eine Prozentrechnung ergibt sich demnach, dass sich der Anteil der Arbeitnehmer in der genannten Altersklasse von dereinst acht Prozent auf inzwischen schon 16,6 Prozent ausgewachsen hat. Zu dem Ergebnis kam die Auswertung der Initiative „7 Jahre länger“. Die Grundlage bildeten Zahlen, die die Bundesagentur für Arbeit bereitstellte.

Warum arbeiten die Menschen immer länger?

Früher strickte man in diesem Alter, oder ging angeln. Warum also heute dieser bemerkenswerte Anstieg von Arbeit über 65 Jahren? Hier gibt es mehrere Ursachen. Zum einen ist die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters zu benennen, aber dieser Fakt fällt kaum ins Gewicht. Bei der Auswertung der Zahlen befanden sich etwa 563.000 der Arbeiter im Seniorenalter im Ruhestand, weitere 102.000 waren noch nicht bei der Altersgrenze angekommen, welche bei 65 Jahren und fünf Monaten markiert ist.

Die Notwendigkeit eines Zuverdiensts fällt laut den Auswertern ebenfalls weniger schwer ins Gewicht. Viel zentraler seien hier die Werte vom Spaß an der Arbeit und dem Kontakt zu anderen Menschen. Deshalb würden die meisten auch nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, viel Geld bringt das nicht ein, aber Spaß und Kontakt seien garantiert.

Riester und die Frauen: wie die Zentrale Zulassungsstelle für Altersvermögen, kurz ZfA, mitteilt, sind vor allem Sparer mit einem geringen Einkommen als auch Frauen die größten Profiteure von staatlichen Zulagen zur Riesterrente. Trotz allem ist die Riester-Förderung nicht sehr populär und wird gerade einmal von etwas mehr als der Hälfte der Sparer in ihren Möglichkeiten voll ausgeschöpft, so berichtet der Versicherungsdachverband GDV.

So legen die Zahlen nahe, dass in die rechnerisch einhundert Euro, welche von Frauen im Jahr 2012 in eine Riesterförderung investiert wurden, 44,70 Euro als Zuschuss vom Staat eingeflossen waren. Nimmt man die Werte der Männer zum Vergleich her, ergibt sich, dass bei ihnen die staatlichen Zuschüsse bei nur 22,70 Euro lagen und damit weiter unter denen der Frauen. Aktuellere Zahlen als zum Jahr 2012 liegen derzeit nicht vor.

Riester: Staatliche Zulagen landen vermehrt bei den Frauen

Die Riester-Förderung besteht einerseits aus den staatlichen Zulagen. Andererseits wirkt auch der Sonderausgabenabzug förderlich beim Vorsorgeausbau. Gestützt auf die ZfA-Werte für das Jahr 2012 wurde jeder Sparer mit einer durchschnittlichen Zulage respektive Steuerförderung von 331 Euro belohnt.

Unterscheidet man diesen Durchschnittswert jedoch nach Geschlechtern, zeigt sich, dass die Frauen hier eine deutlich höhere Fördersumme erhielten als die Männer. Bei den Frauen lag die Summe nämlich bei 369 Euro und bei den Männern bei 283 Euro. Die ZfA erklärt den Umstand damit, dass Frauen in der Regel den Kinderzuschlag dazubekommen haben. Insgesamt lag die Summe der Kinderzulagen im Jahr 2012 bei 1,3 Milliarden – womit ungefähr die Hälfte aller insgesamt ausgezahlten Zulagen von 2,67 Milliarden dargestellt ist.

Wie sich zeigt, haben besonders Menschen mit einem geringen Einkommen die Riester-Zulagen in Anspruch nehmen können. Geringes Einkommen hieß für das Jahr 2012 ein jährlicher Verdienst von weniger als 30.000 Euro, was im genannten Jahr auf knapp zwei Drittel der Menschen mit Riester-Vertrag zutraf.

Viel Luft im Förderrahmen

Insgesamt wendete der Staat für die Altersvorsorge für Zulagen und Steuerermäßigungen etwa 3,58 Milliarden Euro auf, das entspricht einem Plus von drei Prozent verglichen mit dem Vorjahr. Auch die Zahl der Verträge ging nach oben, sie lag 2012 bei 15,8 Millionen Verträgen und hat aktuell einen Wert von 16.5 Millionen erreicht. Innerhalb des Kreises der geförderten Personen haben laut ZfA etwa 3.8 Millionen Menschen eine Steuerermäßigung erhalten, die über die gezahlten Zulagen noch hinausging.

Dabei ist aber noch viel Luft im Förderrahmen, wie die ZfA-Analyse zeigt. Einige Sparer könnten hier laut GDV noch mehr rausholen und die Riester-Zulagen noch ausreizen, das jedenfalls gilt für ein Drittel der Zulagenempfänger. Dem gegenüber wird die staatliche Förderung aber vor allem von Familien bereits sehr gut ausgeschöpft, das sind konkret drei Viertel der Zulagenempfänger mit Kindern, die es verstehen, die bestehenden Zulagen auch gänzlich abzurufen.

Riester geht in die richtige Richtung, argumentiert der GDV

Dazu äußert sich sagt Peter Schwark als Mitglied der Geschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft wie folgt: „Die Riester-Förderung hat bislang die richtigen Zielgruppen erreicht, wenn auch noch nicht alle“. Ferner bringt er zum Ausdruck, dass man die die erreichten Erfolge nicht zerreden dürfe. Vielmehr solle die Politik auf diesen Erfolgen aufbauen und das ganze Projekt noch optimieren. „Auch gesundheitspolitische Vorsorgeprogramme gelten nicht pauschal als gescheitert, nur weil nicht alle mitmachen“, stellt Schwark seine Perspektive dar und fordert stattdessen, erstmal die verbliebenen Hindernisse zu beseitigen.

Es sei nicht richtig, Menschen dafür zu bestrafen, dass sie privat für das Alter vorgesorgt haben. „Entsprechend sollte die Riester-Rente nicht mehr voll auf die staatliche Grundsicherung im Alter angerechnet werden“, so Schwark. „Außerdem muss die seit Jahren nominal eingefrorene Förderung endlich an die gestiegenen Einkommen angepasst werden, um die fortlaufende Erosion der Förderwirkung zu beenden.“ Stark plädiert darüber hinaus dafür, das Wirrwarr beim förderberechtigten Personenkreis aufzulösen, indem man fortan alle Erwerbstätigen einbeziehe und dabei insbesondere auch die kleinen Selbständigen.

Berufsunfähigkeit: Wer seinen Beruf aufgeben muss, hat schnell ein finanzielles Problem. Dabei können viele Gründe dazu führen. Manchmal macht einen der Beruf selbst krank, manchmal bekommt man Probleme mit dem Rücken oder mit der Psyche oder man erleidet einen Unfall und kann dann nicht mehr wie bisher in seinem Beruf arbeiten. Die finanzielle Unterstützung, die man in diesem Fall vom Staat erwarten kann, ist nicht gerade üppig. Und Selbstständige oder Berufseinsteiger können diese Erwartung gleich begraben- sie bekommen häufig gar nichts. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann diese Lücke ausfüllen.

Um nach dem Verlust der eigenen Arbeitsfähigkeit nicht ohne Einkommen dazustehen oder den bisherigen Lebensstandard komplett aufgeben zu müssen, ist eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit eine smarte Vorsorgeentscheidung. Doch entscheidet sich in der Bundesrepublik nur die Minderheit der Arbeitnehmer für eine solche Absicherung.

Und das, obzwar jeder vierte Arbeitnehmer in der BRD im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig wird, wie Zahlen der Rentenversicherung zeigen. So stehen dann Selbstständige und Angestellte ohne eine Absicherung ihres Einkommens da. Und selbst jene, die versichert sind, haben nicht gerade den besten Schutz gewählt. Ein Grund dafür mag die unzureichende Aufklärung zum Thema der Berufsunfähigkeit sein.

Ein wichtiger erster Punkt ist, zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu unterscheiden. Wer sich um Leistungen bemüht, der muss den Unterschied kennen, denn die Zugangs-Voraussetzungen zur Unterstützung für die Erwerbs- oder die Berufsunfähigkeit sind nicht identisch.

Absicherung bei Berufsunfähigkeitsversicherung umfangreicher

Umfangreicher fällt die Leistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus, denn sie unterstützt den Versicherten bereits ab einer Leistungseinschränkung von fünfzig Prozent. Vor der Feststellung einer Berufsunfähigkeit steht immer eine Krankschreibung wegen Arbeitsunfähigkeit. Berufs- und Arbeitsunfähigkeit sind also zwei verschiedene Situationen.

Das zentrale Kriterium zur Unterscheidung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit – anders als die Berufsunfähigkeit – keinerlei zeitlichen Vorgaben zur Dauer des Zustands unterliegt. Das bedeutet, dass sie schon für einen Tag bestehen kann, aber auch für mehrere Wochen. Die Arbeitsunfähigkeit ist bei vielen privaten Krankenversicherern dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer seine berufliche Tätigkeit in Folge eines medizinischen Befundes zeitweilig nicht ausüben kann, sie nicht ausübt und auch nicht in der Lage ist, einer anderweitigen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Die Erwerbsunfähigkeit hingegen bezeichnet den Fall, dass ein Arbeiter pro Tag nicht mehr als drei Stunden arbeiten kann. Dabei ist es für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung irrelevant, ob der Versicherte diese drei Stunden in seinem erlernten oder bisherigen Beruf ableistet oder in einem anderen Zusammenhang. Wenn möglich, sollte also eine vollwertige Berufsunfähigkeits-Police abgeschlossen werden: Nur diese berücksichtigt Einkommen und Status des bisherigen Berufes!

Lohnfortzahlung und Krankengeld

Wenn nun der Arbeitnehmer erkrankt, wird ihm sein Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen weiterhin seinen Lohn zahlen. Ist der Arbeitnehmer in dieser Zeit noch immer nicht genesen, übernimmt ab der siebenten Woche die gesetzliche Krankenkasse die Zahlungen in Form eines Krankengeldes, dies gilt, wenn der Betroffene gesetzlich versichert ist. Bei einem privaten Krankenversicherungsverhältnisses werden die Leistungen des Krankengeldes individuell vereinbart, auch dieses wird üblicherweise ab der siebenten Woche vereinbart.

Das Krankengeld der gesetzlich Versicherten kann dann noch durch eine private Krankentagegeldversicherung angereichert werden, so bleibt das bisherige Einkommensniveau ungefähr bestehen. Übrigens enden die Zahlungseingänge des Krankengeldes ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Berufsunfähigkeit oder eine Erwerbsminderung diagnostiziert wird.

Nun gilt das Gesagte natürlich nicht für Freiberufler und Selbstständige; eine Lohnfortzahlung gibt es bei diesen Arbeitsverhältnissen nicht und so entsteht im Falle eines Arbeitsausfalls recht bald eine finanzielle Belastung. Denn oft bestehen für diese Arbeiter nicht einmal Ansprüche an das gesetzliche System. Dass der Absicherungsbedarf hier besonders hoch ist, versteht sich also von selbst. Für viele ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung existentiell wichtig, um im Krankheitsfall nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten!

Konkrete und abstrakte Verweisung

Eine weitere Unterscheidung wird zwischen den Begriffen der „abstrakten Verweisung“ und der „konkreten Verweisung“ notwendig. Diese Begriffe fallen zu Beginn eines Versicherungsverhältnisses. Es geht hier um den tatsächlich ausgeübten Beruf oder die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit zum Zeitpunkt der Versicherungsaufnahme. Einige Versicherungen verzichten darauf, Studenten, Selbstständige, Hausfrauen oder Arbeitnehmer in eine abstrakte Verweisung einzugliedern, die Bezeichneten bekommen dann eine „konkrete Verweisung“.

Das bedeutet dann konkret, dass hier eine Rentenzahlung erfolgt, wenn die bisherige Tätigkeit für die Dauer von voraussichtlich einem halben Jahr mit nur noch weniger als fünfzig Prozent Arbeitseinsatz bewältigt werden kann. Mit diesem Modell soll erreicht werden, dass der Statusverlust nach einem schweren gesundheitlichen Einschnitt, beispielsweise einem Bandscheibenvorfall, nicht allzu drastisch ausfällt. So kann ein Zahnarzt zum Beispiel nicht auf die Tätigkeit eines Pförtners verwiesen werden, wenn ein Rückenleiden ihn zur Aufgabe des Berufes zwingt.

Wäre der Arzt nun mit „abstrakter Verweisung“ versichert gewesen, dann hätte er nur dann eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen können, wenn er weder in seinem ursprünglichen noch in einem anderen Beruf, der seinen Fähigkeiten entsprochen hätte und ähnlich bezahlt gewesen wäre, zu mehr als 50 Prozent hätte arbeiten können. Eine solche abstrakte Verweisung ist darum eher üblich bei Schülern und Auszubildenden, aufgrund ihrer noch sehr flexiblen beruflichen Ausrichtung.

Unternehmens-Insolvenz – worauf es jetzt ankommt: Die Phasen einer Insolvenz verlaufen meist in dieser Reihenfolge: Umsatz-Rückgang, Nachlassen der Zahlungsmoral gegenüber Rechnungen und Gehältern und schließlich Insolvenzantrag. Was hier technisch und blutleer klingt, bedeutet für den Mitarbeiter oft ein Desaster. Welche Schritte im Falle einer Firmeninsolvenz durch den betroffenen Mitarbeiter gegangen werden sollten, hat ein großer Versicherer in einer To Do Liste zusammengetragen.

Als erstes wird der Angestellte durch das Ausbleiben oder die Unregelmäßigkeiten beim Eingang seines Gehalts bemerken, dass mit der Firma etwas nicht stimmt. Dann kommt die Frage auf, ob man als Arbeitnehmer noch in der Pflicht ist, Arbeit zu leisten – wenn der Arbeitgeber im Gegenzug seiner Verpflichtung zur Lohnzahlung nicht nachkommt.

Hier gilt die Regel, dass die Arbeitskraft erst dann verweigert werden darf, wenn der Arbeitgeber in ganz erheblicher Weise in Zahlungsrückstand geraten ist. Dieser erhebliche Rückstand ist erst mit dem Ausbleiben des zweiten Monatsgehalts erreicht. Auch muss der Arbeitnehmer die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts anzeigen und en Detail offenlegen, welche Summen noch offenstehen. Anderen Falles nämlich gilt das Fernbleiben von der Arbeit als unberechtigte Arbeitsverweigerung.

Gehaltsreduzierung

Als letzten Ausweg probieren viele Arbeitgeber im Insolvenzprozess, ihre Arbeitnehmer für die Reduzierung des Gehaltes oder für einem Gehaltsverzicht zu gewinnen. Das ist für den Arbeitnehmer nicht zu empfehlen, da sich dieses Modell auf die Höhe des Insolvenzgeldes und des Arbeitslosengeldes auswirken kann. Auch sollte man dreimal darüber nachdenken, ob eine Eigenkündigung sinnvoll ist, weil der Arbeitnehmer dadurch hinsichtlich des Arbeitslosengeldes das Risiko einer Sperrzeit eingeht.

Insolvenz und Arbeitspflicht

Nun wird es für einige Arbeitnehmer überraschend klingen. Aber auch im Falle der angemeldeten Insolvenz bleibt das Arbeitsverhältnis unangetastet und der Arbeitnehmer ist nach wie vor verpflichtet, seine Arbeit zu tun.

Statt des Arbeitgebers wird aber nun anstelle des bekannten Vorgesetzten ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter die Geschicke des Unternehmens leiten und an Stelle des Arbeitgebers wirken. Trotz aller Pflichtfortsetzung gibt es aber einen Punkt, der weicher gehandhabt wird, nämlich den der Kündigungsfrist. Während der Insolvenz gilt die einheitliche Kündigungsfrist gem. § 113 S. 2 InsO von drei Monaten – oder aber es gilt eine kürzere vertragliche, tarifvertragliche oder gesetzliche Frist.

Insolvenzgeld beantragen

Gerät man als Arbeitnehmer in eine Firmeninsolvenz hinein, sollte man umgehend die Bundesagentur für Arbeit aufsuchen, um ein Insolvenzgeld zu beantragen. Hier ist eine Ausschlussfrist von zwei Monaten verbindlich im Nachgang des Insolvenzereignisses. Das Insolvenzgeld wird in jedem Fall für die Dauer der letzten drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet. Bekanntlich ist diese Behörde aber chronisch überlastet, was die Bearbeitungsdauer des Gesuches beträchtlich verlangsamen kann. Für diesen Fall sollte der Arbeitnehmer die Option nutzen, einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld zu beantragen.

Vorgesehen ist, dass das Insolvenzgeld die erlittenen Lohneinbußen des Arbeitnehmers zu mindestens teilweise abfängt. Die Details sind in §§ 165 ff SGB III geregelt. Die Höhe des Insolvenzgeldes entspricht dem ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt und wird begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.

Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt die steuerlichen Abzüge dabei allein unter Verwendung der Lohnsteuertabelle. Daraus ergibt sich eine Ermittlung des Nettoentgeldes mittels der Pauschalbeträge der Lohnsteuertabelle. So finden individuelle Freibeträge, die sonst bei einem Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt werden, bei dieser Einkommensermittlung keine Berücksichtigung.

Minijob: Wer kaum was hat, braucht auch nicht in die Rentenkasse einzuzahlen, denken viele. Das ist aber nicht richtig. Mütter, Studenten, Erwerbslose – alle, die sich mit einer kleinen Nebentätigkeit ein bisschen was dazuverdienen, sollten auch Beiträge einzahlen – und damit Ansprüche bei der Rentenversicherung erwerben.

Der Minijob ist für viele notwendig, um über die Runden zu kommen. Das ist nicht viel Geld, aber es hilft. Da es aber so wenig ist und man so viel wie möglich davon haben will, entscheidet man sich nicht selten dagegen, etwas davon in die Rentenversicherung „abzugeben“. Das ist aber gar nicht so schlau, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt.

Für das Beispiel eines monatlichen Einkommens von 450 Euro lägen die Beiträge für die Rentenversicherung bei 16.65 Euro, von 200 Euro würde man 7,40 Euro ausgeben. Das ist ja nicht viel. Trotz allem entscheiden sich in der BRD 6,7 Millionen Menschen in Minijobs dagegen, in die Versicherung einzuzahlen.

Rentenvorteile mit 86 Prozent Eigenanteil

Ihre kostbaren Rentenvorteile sind damit verloren. “Viele Minijobber sind gut beraten, das Geld für die Rentenversicherung auszugeben”, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin.

Zwar gibt es seit dem Jahr 2013 in allen Betrieben eine automatische Rentenversicherungspflicht für Minijobber, bei welcher der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent einzahlt und der Beschäftigte 3,7 Prozent seines Verdienstes.

Auf den ersten Blick rechnet sich das wirklich nicht. Für das Beispiel des 450-Euro-Jobs würde ja innerhalb eines ganzen Jahres die spätere monatliche Rente um heute gerade mal 4,35 Euro (West) steigen.

Abschlagsfrei in Rente nach Minijob

Und wer sich dann noch der eigenen Beiträge enthält, kommt auf 3,49 Euro und verliert damit also gerade einmal 86 Cent. Darauf kommt es aber gar nicht so sehr an. Ganz maßgeblich aber ist der Fakt, der der einzahlende Minijobber auf diese Weise Pflichtbeitragszeiten für die Rente anhäuft. Und so kann sich gerade für Studenten die sehr wertvolle Situation herstellen, einmal abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

Der einfache Grund dafür ist, dass man es mit einem Studium heute selten auf 45 Beitragsjahre schafft, weil man erst ab einem höheren Alter Vollzeit arbeitet. Denn seit 2009 gibt es keine Anrechnung mehr für Studienjahre als Versicherungszeit. Aber doch weiterhin für den Minijob.

Der Eigenanteil kommt ferner dem Ansinnen derjenigen entgegen, die überhaupt einmal eine gesetzliche Rente beziehen wollen, wie Nöll in den Raum stellt. Denn um die zu beziehen, ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren grundlegend. So ist es also nicht nur für Studenten interessant, sondern auch für Arbeitslose, weil die arbeitslose Zeit ja nicht als Versicherungszeitraum gerechnet wird. Auch Mütter und Väter, welche nie in die Rentenkasse einzahlten, sollten ihre Rentenbeiträge, so klein sie auch sind, leisten.

Frauen, Arbeitslose, Studenten – alle sollten zahlen

Die Süddeutsche rechnet hier vor, dass eine Frau, die ab 1992 ein Kind auf die Welt gebracht hat, drei Jahre Erziehungszeit gutgeschrieben bekommt, was jedoch für eine Mütterrente nicht genüge. Nun dürfen aber die fehlenden zwei Jahre nachgezahlt werden. Wenn diese Mutter während der Ausübung ihres Minijobs also zwei Jahre lang Pflichtbeiträge leistet, kann sie sich das Nachzahlen sparen.

Die Einzahlung ist sogar dann wichtig, wenn der Minijobber aufgrund gesundheitlicher Motive nicht mehr arbeiten kann. Nach Ablauf von sechs Monaten Beitrag werden Reha-Leistungen möglich und auch nach Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder bei Invalidität kann man dann eine Hilfe erwarten bis hin zur vollen Erwerbsminderungsrente.

Minijobber im Privathaushalt müssen allerdings andere Regeln beachten, denn sie müssen den höheren Eigenanteil von 13,7 Prozent zur Rentenversicherung leisten – während keine eigenen Beiträge fällig werden bei minijobbenden Altersrentnern, Ruhestandsbeamten oder Rentnern mit berufsständischer Altersversorgung.

Ganz zentral für jeden Menschen ist eine Privathaftpflichtversicherung (PHV). Eine solche Versicherung inklusive einem soliden Grundschutz kann man sich schon mit einem kleinen jährlichen Betrag zulegen. In Folge eines enormen Wettbewerbsdrucks haben viele Versicherer zudem immer öfter auch Leistungen für Schäden im Programm, für die sie, ginge es allein um die gesetzlichen Bestimmungen, gar nicht haften müssten, so berichtet das Analysehaus Franke und Bornberg. Ein kleiner Überblick, auf welche Zusatzleistungen es sich zu achten lohnt.

1.) Schäden durch deliktunfähige Kinder

Kinder, die unter 7 Jahren alt sind, tragen für die Schäden, die sie anrichten, keine Verantwortung. Auch die Eltern haften nur solange, als ihnen nachgewiesen werden kann, dass der Schaden entstand, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Wenn nun weder die Aufsichtspflicht verletzt wurde, noch das Kind für seinen schadhaftes Verhalten Verantwortung tragen muss – aber das neue Auto des freundlichen Nachbarn übel zugerichtet wurde im kindlichen Spiel, zum Beispiel, weil das Kind den Lack zerkratzt hat, dann steht plötzlich ein hoher Sachschaden im Raum sowie die Frage, wie das nun reguliert werden soll.

Hier ist es empfehlenswert, „Schäden für deliktunfähige Kinder“ in den Haftpflicht-Vertrag eingeschlossen zu haben. Die Versicherung zahlt den Schaden des Nachbarn bis zu einem bestimmten Betrag, und der Nachbarschaftsfrieden ist nicht gefährdet.

2.) Schaden bei Gefälligkeitshandlungen

Schön, wenn einem Freunde oder Nachbarn bei einem Umzug zu Hilfe eilen oder die Blumen gießen, während man im Ausland weilt. Bei dieser Hilfe besteht ein stillschweigender Haftungsverzicht. Das bedeutet konkret, wenn aus einer solchen Gefälligkeitstat ein Schaden entsteht, der nur leicht fahrlässig verursacht wurde, dann haftet der Verursacher nicht. Trotz allem spürt der Schadensverursacher häufig den Drang, sein Malheur wieder gutzumachen. Hier kann die Privathaftpflicht seinem Wunsch entsprechen und den Schaden regulieren, sofern Gefälligkeitshandlungen vorab mit versichert wurden.

3.) Bei beruflichem Schlüsselverlust

Verliert man einen Schlüssel, der einem Zugang zu Firma oder Betrieb verschaffte, dann kann das extrem problematisch und vor allem auch teuer werden. Gerade, wenn es sich um einen größeren Betrieb handeln sollte. Denn ein verlorener Generalschlüssel zieht es nach sich, dass Schlösser kostenintensiv ersetzt werden müssen. Denn der Schlüssel verschafft dem womöglich neuen und kriminellen Inhaber Zugang zu vielen sensiblen Räumen oder Betriebsbereichen und das gilt es zu verhindern. Und bis das neue Schloss da ist, wird bisweilen noch ein Wachdienst installiert und/oder es werden Notschlösser eingebaut. Da möchte man lieber nicht mit dem eigenen Geld haften müssen. Entlastend wäre es an dieser Stelle, den beruflichen Schlüsselverlust versichert zu haben, denn dann trägt der Versicherer den Schaden und dies in der Regel im Rahmen von Höchstbeträgen.

4.) Forderungsausfalldeckung

Es kann passieren, dass man nicht immer selbst nur Schäden anrichtet und dagegen versichert ist. Manchmal kann ein Versicherter ja auch selbst zu Schaden kommen, was seine Existenz bedrohen kann. Denn hat der Geschädigte seinen Schaden erlitten durch eine Person, die selbst über keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt und es deshalb nicht vermag, für den verursachten Schaden aufzukommen, dann bleibt dem Opfer nur noch die Hoffnung auf eine Forderungsausfalldeckung – diese würde dann im Umfang einer eigenen Privathaftpflichtversicherung Leistungen erbringen.

Ob man im Alter ein auskömmliches Leben führen kann, hängt nicht nur von der Höhe der Rente ab, sondern auch von der Region, in der man wohnt. Dies zeigt eine Prognos-Studie im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Speziell der Süden der Republik entpuppt sich für Senioren als teures Pflaster.

Wie viel ist meine Rente wert? Das hängt auch davon ab, in welcher Region Deutschlands man lebt. Laut einer Prognos-Studie variiert die Kaufkraft der Renten in Deutschland je nach Wohnort sehr stark.

So müssen Rentner im niedersächsischen Landkreis Holzminden – dem bundesweit günstigsten Altersruhesitz – nur rund 860 Euro für Miete, Strom, Nahrungsmittel oder Kleidung zahlen. Im Bundesdurchschnitt sind es 1000 Euro. Und wer in München lebt, dem mit Abstand teuersten Wohnort, braucht sogar 1.300 Euro, um dieselben Sachen zu finanzieren – hier sind die Lebenshaltungskosten doppelt so hoch wie in Holzminden!

„Was man sich im Ruhestand leisten kann, hängt nicht nur von der Rentenhöhe ab, sondern auch vom Standort“, sagt Prognos-Chefökonom Michael Böhmer. Vor allem die Kosten für das Wohnen seien für das Preisgefälle zwischen den Regionen verantwortlich. Kein Wunder also, dass die Isar-Metropole für Rentner besonders teuer ist. Laut einem Immobilien-Vergleichsportal liegt die Durchschnittsmiete in München bei über 20 Euro pro Quadratmeter.

Süden teuer, Osten und Norden vergleichsweise billig

Mit Blick auf die Bundesrepublik zeigt sich eine deutliche Tendenz: der Süden der Republik gehört zu den kostenintensivsten Regionen, während Senioren im Osten und Norden weniger Geld für einen auskömmlichen Lebensabend brauchen. Gleich sieben der bundesweit 10 teuersten Städte liegen im Freistaat Bayern, wo das Leben zwischen 15 und 30 Prozent teurer ist als im Rest der Republik.

Günstiger leben Ruheständler im Norden und Osten. Hier schaffen es nur vier Kreise in die Top-50 der teuersten Regionen: die Boomstädte Hamburg, Berlin und Potsdam sowie der Sylt-Kreis, traditionell beliebter Erholungsort für betuchte Urlauber. Sachsen-Anhalt ist das Bundesland mit den niedrigsten Lebenshaltungskosten: 11 von 14 Landkreisen liegen hier unter dem Bundesdurchschnitt.

Für die Auswertung hat Prognos die Lebenshaltungskosten der Rentner in 402 Landkreisen und kreisfreien Städten verglichen. Eigens dafür passte das Analysehaus den allgemeinen Warenkorb des Statistischen Bundesamtes an das Konsumverhalten der über 65-Jährigen an. Ausgaben für die Gesundheit wurden beispielsweise stärker gewichtet. Die Kosten für Verkehr spielten dagegen eine geringere Rolle, weil Senioren gewöhnlich nicht mehr zur Arbeit pendeln.

Die deutsche Lebensversicherungs-Branche hat einen eigenen Rettungsschirm: Die Protektor Lebensversicherungs-AG. Diese Auffanggesellschaft garantiert, dass Sparer um ihre Leistungen aus LV-Verträgen nicht bangen müssen – selbst wenn der Versicherer in eine wirtschaftliche Schieflage gerät.

Der Abschluss einer Lebensversicherung ist eine Entscheidung für eine lange Zeit, wenn nicht gar für das Leben. Viele Verträge sehen Laufzeiten von 10, 20 oder gar 30 Jahren vor. Doch was ist, wenn ein Unternehmen mal in finanzielle Schwierigkeiten geraten sollte? Natürlich erwarten die Kunden, dass dann ihre Verträge auch weiterhin erfüllt werden und die vereinbarte Leistung ausgezahlt wird.

Rettungsschirm der Branche: Die Protektor Lebensversicherung-AG

Für den Fall, dass ein Lebensversicherer tatsächlich in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sollte, hat die Branche vorgesorgt. Die sogenannte Protektor Lebensversicherung-AG, gegründet im Jahr 2002, ist der offizielle Rettungsschirm für notleidende Lebensversicherer.

Wenn ein Anbieter in die Insolvenz schlittert, garantiert Protektor, dass die Verträge weiterlaufen und die Leistungen an die Kunden bedient werden. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2004 ist Protektor offiziell der Sicherungsfonds der deutschen Lebensversicherer.

Und dieser Rettungsschirm ist aktuell gut ausgestattet, wenn man Protektor-Chef Jörg Westphal Glauben schenkt. Die Auffanggesellschaft könne dank mehrerer Sicherheitsmechanismen selbst die Schieflage eines größeren Anbieters schultern, berichtet Westphal dem Handelsblatt (Freitagausgabe). „Insgesamt kann man auch sehr sehr große Versicherer auffangen. An Geld würde es nicht mangeln“, gab der Diplom-Kaufmann zu Protokoll. Aktuell habe Protektor rund 900 Millionen Euro in den Kassen.

Hierbei gilt es auch zu bedenken, dass nicht alle Verträge sofort ausgezahlt werden müssen, wenn ein Lebensversicherer pleitegehen sollte. Im Gegenteil: Lediglich die Unterdeckung des kriselnden Unternehmens muss ausgeglichen werden. Protektor übernimmt dann die Policen und lässt sie einfach weiterlaufen. Zudem gibt es einen weiteren Sicherheitspuffer für den Ernstfall. Falls das Geld nicht reiche, seien die Lebensversicherer verpflichtet, Sonderbeiträge in gleicher Höhe nachzuschießen.

BaFin: Lebensversicherer gut ausgestattet

Doch zur Panikmache besteht aktuell gar kein Grund, denn die deutsche Lebensversicherung zeigt sich stabil. Dies bestätigt auch die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin, die für die Überwachung der LV-Anbieter zuständig ist. “Unsere Prognose, dass die Versicherer zumindest auf kurze und mittlere Sicht ausreichendes Stehvermögen haben, ist nach wie vor aktuell”, sagte BaFin-Chef Felix Hufeld jüngst. Schließlich ist die Lebensversicherung das beliebteste Sparprodukt der Deutschen. Über 90 Millionen Verträge werden bundesweit gezählt – manche Bürger haben sogar mehrere LV abgeschlossen.

Wer eine klassische Lebensversicherung abschließen will, sollte möglicherweise noch dieses Jahr aktiv werden. Denn ab 2017 könnte der Garantiezins weiter fallen – von 1,25 auf dann 0,9 Prozent. Dies berichtet die Deutsche Presse-Agentur und beruft sich auf Pläne des Bundesfinanzministeriums.

Wie viel Zinsen den Neukunden einer klassischen Lebensversicherung garantiert werden dürfen, regelt der sogenannte Garantiezins, auch Höchstrechnungszins genannt. Dieser Zins wird vom Bundesfinanzministerium per Verordnung festgesetzt. Mit dem Garantiezins können Kunden nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten sicher rechnen.

Die schlechte Nachricht für alle Sparer: Zum 1. Januar 2017 könnte der Garantiezins weiter fallen, von derzeit 1,25 Prozent auf dann 0,9 Prozent. Das sehen Pläne der Bundesregierung vor, wie die Deutsche Presse-Agentur am Montag meldet. Grundlage für die Absenkung sind Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und der Finanzaufsicht BaFin. Die Regierung hat bei der Festlegung das letzte Wort.

Die Absenkung wird nur für Neukunden gelten, die ab 2017 eine entsprechende Police unterzeichnen. Wer bereits eine Lebensversicherung hat, profitiert weiterhin von den höheren Garantien.

Reaktion auf den Niedrigzins an den Kapitalmärkten

Warum aber soll der Garantiezins sinken? Anlass sind die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt, unter anderem infolge der Niedringzins-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Berechnung des Garantiezinses beruht auf den Durchschnittswerten von europäischen Staatsanleihen mit höchster Kreditwürdigkeit. In solche Papiere investieren die Lebensversicherungen bei Garantiezins-Produkten fast 86 Prozent ihrer Kundengelder, so will es der Gesetzgeber. Weil aber die Zentralbank selbst massiv Staatsanleihen aufkauft, sinkt auch der Wert dieser Papiere. Sie werfen für die Versicherungen immer weniger Geld ab.

Der sinkende Wert der Staatsanleihen erschwert es folglich den Versicherern, ihre langfristigen Zusagen an die Kunden zu erwirtschaften. Sie haben zwei Möglichkeiten: Um höhere Renditen zu erzielen, müssen sie entweder auf lange Laufzeiten setzen. Dann aber würde der aktuelle Niedrigzins an nachfolgende Kundengenerationen vererbt, selbst wenn die Zinsen an den Kapitalmärkten wieder steigen sollten. Variante 2: Die Versicherer stecken ihr Geld in riskantere Anlageklassen. Dann aber müssen sie laut Finanzaufsicht höhere Rücklagen hinterlegen, was die Bilanzen belastet.

Infolgedessen werden sogenannte klassische Lebensversicherungen, die eben einen Garantiezins beinhalten, auch für die Versicherer unattraktiver. Sie bieten zunehmend alternative Lebensversicherungen an, die zwar auf einen Garantiezins verzichten, aber dem Sparer höhere Renditen versprechen. Der Grund: Bei diesen Policen sind die Anbieter nicht gezwungen, das Geld der Kunden überwiegend in Staatsanleihen zu stecken. Sie können es auch in Aktienfonds, Index- und Unternehmensbeteiligungen investieren, bei denen eben mehr Rendite möglich ist. Garantiert ist bei diesen Produkten in der Regel die Höhe der eingezahlten Beiträge.

Garantiezins ist nicht alles!

Lohnt sich dann auch zukünftig noch der Abschluss einer Lebensversicherung? Hinsichtlich dieser Frage gilt es zu bedenken, dass der Garantiezins nicht die Gesamtverzinsung der Sparbeiträge darstellt. Hinzu tritt eine jährlich gutgeschriebene Überschussbeteiligung sowie ein erfolgsabhängiger Schlussüberschuss. Und so beläuft sich die Gesamtverzinsung von Rentenversicherungen 2016 auf durchschnittlich 3,56 Prozent, wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet – gegenüber 3,87 Prozent im Vorjahr. So manche andere Geldanlage schneidet da deutlich schlechter ab. Ein Beratungsgespräch hilft, alle Vor- und Nachteile der Lebensversicherung zu erörtern!

In einem Interview hat Bundessozialministerin Andrea Nahles die Sicherheit der Riester-Rente garantiert. Gerate ein Anbieter in finanzielle Schwierigkeiten, so garantiere der Staat, dass Altersvorsorge-Sparer ihr Geld auch ausgezahlt bekommen. Eine zusätzliche private Vorsorge für das Alter ist wichtig – sollte aber nicht unbedacht gewählt werden.

Wie sicher ist die Riester-Rente? Über dieses Thema wurde in der Vergangenheit mehrfach debattiert. Die Bundestagsfraktion der Grünen wollte mit einer kleinen Anfrage gar herausfinden, ob die Sparer um ihre Garantien bangen müssen, wenn mehrere große Lebensversicherer gleichzeitig in eine finanzielle Schieflage geraten (Drucksache 18 – 7221). Die Gesetzeslage hierzu sei widersprüchlich.

Andrea Nahles – Staat garantiert für Auszahlung im Alter!

In diese Debatte hat sich nun Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) eingeschaltet und erklärt, warum die staatlich geförderte Altersrente sicher sei. Es ist schlichtweg der Staat, der einspringen würde, wenn ein Versicherer finanzielle Probleme hat oder gar in die Insolvenz geschickt werden muss.

„Der Staat garantiert, dass alle Riester-Inhaber ihr Geld ausgezahlt bekommen“, sagte Nahles am Wochenende der Bild am Sonntag. „Auch für die staatlichen Zusagen gibt es Vertrauensschutz, die zahlt der Staat weiterhin.“ Wer eine Riester-Rente abgeschlossen habe, der habe „alles richtig gemacht“, positioniert sich die Ministerin deutlich Pro Riester. Freilich sieht Nahles auch Reformbedarf: Speziell für Geringverdiener soll das Vorsorgesparen zukünftig attraktiver werden.

Die Garantie von Nahles fällt just in eine Zeit, in der die Rente zum Wahlkampfthema 2017 zu werden scheint. CSU-Chef Horst Seehofer hatte die Riester-Rente für gescheitert erklärt, weil der staatlich geförderte Kapitalstock speziell für Geringverdiener zu wenige Anreize bieten würde. Er forderte eine erneute Anhebung des Renten-Niveaus. Wie das finanziert werden soll, ist angesichts der Alterung der Gesellschaft umstritten. Immer weniger Beschäftigten werden zukünftig immer mehr Rentner gegenüberstehen. Spätestens wenn die Generation der Babyboomer in Rente geht, könnten die Sozialkassen stark belastet werden.

Privatvorsorge lohnt – egal wie!

Fest steht: Die gesetzliche Rente allein wird zukünftig vielen Menschen kaum einen auskömmlichen Lebensabend sichern. Sogar Durchschnittsverdienern, also dem Mittelstand, droht zukünftig Altersarmut, wenn sie nicht zusätzlich vorsorgen, warnen Rentenexperten. So betont sogar das Bundessozialministerium in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken, dass eine vom Lohn abhängige Rente nicht der alleinige Schutz vor Altersarmut sei. „Diese Betrachtung vernachlässigt (…) zusätzliche Altersvorsorge beziehungsweise weitere Einkommen neben der gesetzlichen Rente im Alter“, heißt es in einer Stellungnahme.

Ob sich eine Riester-Rente lohnt, hängt unter anderem vom jeweiligen Tarif ab. Denn auch bei der Leistungsfähigkeit und den Kosten der Policen gibt es von Versicherer zu Versicherer große Unterschiede. Aber auch die finanzielle Situation des Sparers muss hierbei berücksichtigt werden, denn nicht jedes Vorsorgeprodukt eignet sich gleichermaßen für jeden. Speziell für die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos können rentenbasierte Produkte eine gute Wahl sein.

Das erfordert freilich, dass man sich mit Vor- und Nachteilen der Riester-Policen gleichermaßen beschäftigt. Und hierbei, abhängig von der Risikobereitschaft, auch andere Vorsorgeformen (Aktien- und Indexfonds, Lebensversicherung, eine Immobilie etc.) mit berücksichtigt. Eine Altersvorsorge sollte nicht voreilig abgeschlossen werden, begleitet sie einen doch im Zweifel ein Leben lang. Hier kann auch ein Beratungsgespräch helfen, den passenden Schutz zu finden.