Beiträge

Für Fahrer von Mopeds, E-Scootern und S-Pedelecs ist der 1. März ein wichtiges Datum. Dann darf man nur noch mit neuem Versicherungskennzeichen auf die Straßen. 2024 ist blau die Farbe der Saison. Den Wechsel verpassen ist kein Alternative: Fahrer ohne Versicherungsschutz begehen eine Straftat und müssen Haftpflichtschäden im Zweifel selbst zahlen.

Fans flotter Kleinkrafträder, aufgepasst! Wie in jedem Jahr muss auch ab dem 1. März 2024 ein neues Versicherungskennzeichen am Gefährt angebracht sein, um das Zweirad benutzen zu dürfen. Diesmal muss das bisherige schwarze Kennzeichen gegen ein blaues eingetauscht werden.

Wer kein neues Zeichen hat, riskiert viel. Nicht nur begehen die Fahrerinnen und Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten für Haftpflichtschäden selbst tragen. Und das kann schnell richtig teuer werden, wenn zum Beispiel eine dritte Person einen bleibenden Gesundheitsschaden erleidet. Die Schadensforderungen können im Zweifel im Millionen-Bereich liegen, wenn die betroffene Person dauerhaft beeinträchtigt ist! Der Verursacher bzw. die Verursacherin haftet mit dem gesamten Vermögen.

Ein entsprechendes Kennzeichen brauchen unter anderem folgende Gefährte: Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Aber auch Elektrofahrräder mit Tretunterstützung und mehr als 25 km/h Spitzengeschwindigkeit oder Elektroräder mit einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h benötigen einen solchen Schutz. Darüber hinaus sind Quads und Trikes bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und motorisierte Krankenfahrstühle entsprechend abzusichern.

Mittlerweile haben es die Versicherer sehr vereinfacht, ein solches Kennzeichen zu beantragen. Viele bieten an, es online zu bestellen. In der Regel werden Baujahr, Fahrgestell-Nummer und Antriebsart abgefragt: entsprechende Angaben finden sich in der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Eine Zulassungsstelle muss nicht extra aufgesucht werden. Aber Vorsicht: Von sich aus werden die Versicherer nicht tätig. Der Kfz-Schutz verlängert sich nicht automatisch wie bei einem PKW, folglich muss der gewünschte Versicherer aktiv angeschrieben werden.

Zusätzlich zur Haftpflicht empfiehlt sich der Abschluss einer Teilkasko für das eigene Gefährt. Dann leistet der Versicherer auch, wenn das Moped oder Mofa geklaut wird: Was leider sehr oft geschieht. Gemessen an der Gesamtzahl der zugelassenen Fahrzeuge, werden Mopeds häufiger entwendet als Autos. Dabei beschränken sich die Diebes-Hochburgen nicht nur auf Städte wie Berlin, Bremen und Hamburg, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt. Auch im ländlichen Raum kommen Mopeds und Mofas oft abhanden: Etwa in Sachsen oder Sachsen-Anhalt.

Im 3. Quartal 2023 gab es in Deutschland ungewöhnlich viele krankheitsbedingte Arbeitsausfälle, wobei der Krankenstand mit 5,0 Prozent über dem Vorjahresquartal lag. Dies ergab die Auswertung von Deutschlands drittgrößer Krankenversicherung DAK Gesundheit. Besonders auffällig war der Anstieg bei psychischen Erkrankungen, darunter Depressionen und Angststörungen, die um fast ein Viertel zugenommen haben.

Als Ursache des Anstiegs vermutet die Krankenkasse die zunehmende Belastung der Psyche durch Nachwirkungen der Pandemie sowie durch globalen Krisen. Dies führt zu einem Teufelskreis aus steigendem Krankenstand und wachsendem Personalmangel – wenn Arbeit mit weniger Mitarbeitern bewältigt werden muss, führt das wiederum zu Stress und erhöht für psychische Erkrankungen die Anfälligkeit. Der Anstieg bei psychischen Erkrankungen betrifft auch Muskel-Skelett-Probleme, die oft mit seelischer Anspannung zusammenhängen. Die Prognose deutet auf weitere steigende Fehlzeiten hin, was die Dringlichkeit von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung unterstreicht.

Verschiedene Vorsorgeprodukte können Risiken minimieren

Zahlen verschiedener Versicherer zeigen: psychische Erkrankungen sind mittlerweile der Hauptgrund für eine Berufsunfähigkeit. Aus diesem Grund sollte man als Arbeitnehmer so zeitig wie möglich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Zum einen sind in jungen Jahren die Versicherungen günstig zu haben. Zum anderen sollte man die Produkte abschließen, bevor es zu den Erkrankungen – auch psychischen Erkrankungen – kommt. Denn Vorerkrankungen können zu Leistungsausschlüssen oder zu teureren Prämien führen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können zudem den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung vereinbaren – es handelt sich um einen Gruppenvertrag, den der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer mit einem Versicherer abschließt und der zum Beispiel gesetzlichen Schutz um private Leistungen ergänzen kann. Hier gibt es zum Beispiel auch Tarife für Gesundheitsprävention – übernommen werden bei diesen Tarifen unter andereml Gesundheitskurse oder psychische Beratungsangebote. Betriebliche Krankenversicherungen sind als Gruppenverträge oft günstig und bieten sich gerade für Menschen mit Vorerkrankung an.

Ein ebenfalls lohnendes Produkt beim Risiko langer Krankschreibungen ist die Krankentagegeldversicherung. Denn zwar: Gesetzlich Versicherte sind zunächst besser abgesichert als die Selbstständigen – erst zahlt der Arbeitgeber das Entgelt fort, dann übernimmt die Krankenkasse 70 Prozent des Bruttoeinkommens für bis zu 78 Wochen. Gerade aber, wenn das volle Einkommen nur knapp reicht, um über den Monat zu kommen (zum Beispiel aufgrund laufender Verpflichtungen wie der Abzahlung eines Kredits), hilft eine Krankentagegeldversicherung beim Auffüllen der Einkommenslücke. Wer zum Einkommensschutz bei Krankheit mehr Informationen möchte, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Mehr als jedes zweite kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hat bereits Probleme, geeignete Fachkräfte zu finden. Besonders im MINT-Bereich und in der IT-Branche sind Fachkräfte rar – und in Zeiten der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz unverzichtbar. Umso wichtiger ist es, die Arbeitnehmer durch lukrative Zusatzleistungen in das eigene Unternehmen zu locken.

Eine dieser lukrativen Zusatzleistungen sind betriebliche Krankenversicherungen: ein Arbeitgeber schließt mit einem privaten Krankenversicherer einen Gruppenvertrag für seine Angestellten ab, diese erhalten dafür medizinische Leistungen oder Gesundheitsleistungen. Vorstellbar sind zum Beispiel Tarife für den Klinikaufenthalt, um Ein- oder Zweibettzimmer oder andere PKV-Leistungen zu erhalten. Oder Tarife für Zahnersatz oder die Gesundheitsprävention durch Sportkurse etc.

Dies kann insbesondere für gesetzlich Versicherte eine wichtige Ergänzung im Krankenversicherungsschutz sein. Aber auch für privat Versicherte können betriebliche Tarife eine wichtige Ergänzung sein. Denn Gruppentarife ermöglichen besonders günstige Konditionen.

Zwei bKV-Varianten sind am Markt erhältlich

Betriebliche Krankenversicherungen gibt es in zwei Modellvarianten:

  • Bei Budgettarifen gibt es ein übergeordnetes jährliches Budget (z.B. 300 Euro oder 600 Euro oder 900 Euro), das für verschiedene Gesundheitsleistungen eines Leistungskatalogs verwendet werden kann. Jedoch: Ist das Budget aufgebraucht, kann keine weitere Gesundheitsleistung aus dem Katalog in Anspruch genommen werden.
  • Bei Bausteintarifen bestehen die Gesundheitsleistungen nebeneinander. Zwar kann das Geld für einen einzelnen Baustein gedeckelt sein (zum Beispiel 300 Euro für eine bestimmte Zahnarztleistung). Dennoch können weiteren Bausteine noch in Anspruch genommen werden, wenn eine Leistung bereits genutzt wurde – eine übergeordnete Budgetierung findet nicht statt.

Betriebliche Krankenversicherungen bieten somit durch ihre günstigen Bedingungen Arbeitnehmern, aber auch Arbeitgebern einen Mehrwert. Die Arbeitnehmer erhalten Gesundheitsleistungen zusätzlich zum Lohn. Dies fördert aber auch die Zufriedenheit und Verbundenheit mit dem Unternehmen, wovon wiederum der Arbeitgeber profitiert. Wer hierzu mehr wissen möchte, sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Die finanzielle Handlungsfähigkeit im Falle eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Erkrankung ist bei der Mehrheit der deutschen Bevölkerung nur unzureichend abgesichert.

53 Prozent der erwachsenen Deutschen haben weder eine Unfall- noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Lediglich 8 Prozent der Deutschen verfügen über beide Absicherungen gleichzeitig. Weitere 9 Prozent haben ausschließlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, während 23 Prozent lediglich eine Unfallversicherung abgeschlossen haben.

Die Ursache für diese mangelhafte Absicherung könnte in dem weit verbreiteten Irrglauben liegen, dass in solchen Situationen ausreichender staatlicher Schutz greift. Laut der Studie glauben 30 Prozent der Deutschen, dass der Staat für den Wegfall des laufenden Einkommens durch Unfall oder Krankheit eher gut bis sehr gut absichert. Diese Fehlannahme ist besonders unter den Jüngeren verbreitet, da 49 Prozent der 18- bis 24-Jährigen davon ausgehen. Bei der Generation 55+ sind es hingegen nur noch 22 Prozent. Zusätzlich sind 26 Prozent der Meinung, dass der Staat eher gut bis sehr gut für unvorhersehbare Kosten, wie zum Beispiel Wohnungsumbauten, aufkommt.

Über die Studie:
Die Daten wurden mittels repräsentativer Umfrage durch YouGov unter 2133 Personen ab 18 Jahren in Deutschland im Auftrag der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ermittelt.

Die verlängerte Antragsfrist für Leistungen der Stiftung Härtefallfonds läuft Ende des Monats aus. Wer als Härtefall gilt und woher man Antragsformulare bekommt.

Die Bundesregierung hat einen Fonds ins Leben gerufen, um Härtefälle, die im Zuge der Ost-West-Rentenüberleitung entstanden sind, zu mildern. Zielgruppen des Fonds sind:

  • Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
  • Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,
  • Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
  • nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe,
  • Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte “Ballettrente”),
  • Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler,
  • jüdische Zuwandererinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Betroffene die Möglichkeit, eine pauschale Einmalzahlung zwischen 2.500 und 5.000 Euro zu erhalten, wenn ihre gesetzlichen Renten nahe der Grundsicherung liegen. Die genaue Höhe der Einmalzahlung ist abhängig vom Wohnort (Bundesland).

Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gewährt, der bis zum 31. Januar 2024 gestellt werden kann.

Ursprünglich endete die Antragsfrist am 30. September 2023. Im Oktober beschloss die Bundesregierung, die Antragsfrist bis zum 31. Januar 2024 zu verlängern.

Die Stiftung Härtefallfonds wurde Ende 2022 ins Leben gerufen; seit Jahresbeginn 2023 konnten Anträge gestellt werden. Bundesländer, die sich bereit erklärten, einen finanziellen Beitrag zu leisten, konnten der Stiftung bis März 2023 beitreten. Diesem Aufruf sind Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hamburg, Bremen und Berlin gefolgt. Ihr Beitritt führte dazu, dass die Zahlungen für die Betroffenen in ihrem Bundesland von 2.500 Euro auf 5.000 Euro erhöht wurden.
In den neuen Bundesländern, die der Stiftung beigetreten sind (Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen), können nun für alle berechtigten Personengruppen die Leistungen auf eine Pauschale von 5.000 Euro angehoben werden. Hingegen betrifft die Erhöhung in den alten Bundesländern (Hamburg, Bremen und Berlin) lediglich jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler.

Antragsformulare können postalisch bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Bochum angefordert werden. Alternativ stehen Antragsformulare auch auf den Webseiten der Knappschaft Bahn See oder dem Bundesarbeitsministerium zum Download bereit.

Die Gen Z zeigt ein starkes Sicherheitsbewusstsein in digitalen und physischen Bereichen. Ob Datenschutz, soziale Sicherheit oder psychisches Wohlbefinden: sie streben nach stabilen und vertrauenswürdigen Umgebungen. Das zeigt sich auch in Sachen Versicherungen.

Die Gen Z demonstriert ein ausgeprägtes Sicherheitsbewusstsein, was sich in ihrer Priorisierung einer soliden finanziellen Absicherung bei unvorhergesehenen Ereignissen zeigt. Etwa drei Viertel (75%) dieser Altersgruppe legen darauf großen Wert. In der Altersgruppe von 16 bis 30 Jahren haben bereits 56 Prozent eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, 32 Prozent eine Hausratversicherung, und 28 Prozent eine Reiseabsicherung, um beispielsweise Krankheitsfälle während oder vor Reisen abzudecken. Des Weiteren verfügen 23 Prozent über eine Rechtsschutzversicherung und 42 Prozent über eine Kfz-Versicherung aufgrund häufigen Autobesitzes. Private Haftpflicht-, Kfz- und Unfall-Versicherungen werden dabei am häufigsten als erste oder zweite Versicherung gewählt. Somit stellt die Gen Z keineswegs eine Gruppe dar, die Versicherungen vernachlässigt, sondern vielmehr eine attraktive Zielgruppe mit hohem Sicherheitsbedürfnis.

Eine differenzierte Herangehensweise zeigt sich bereits beim ersten Abschluss einer Versicherung. Fast zwei Drittel (60% oder knapp 6 Millionen) der Gen Z planen in den nächsten zwei Jahren den Abschluss einer Versicherung, bevorzugt im Bereich Kfz (16%), private Haftpflicht (15%), Rechtsschutz (13%) oder Hausrat (12%). Auch Altersvorsorge (16%), Berufsunfähigkeit (14%) und Unfallversicherungen (11%) stehen im Fokus. Der Bedarf an Versicherungen steigt mit bestimmten Lebensereignissen wie dem Berufsstart oder Wohnungswechsel, insbesondere bei Immobilienkauf oder -bau. Externe Anreize für Entscheidungen kommen oft durch Werbung in Online- und sozialen Medien, Werbebriefe, Finanzdienstleister-Newsletter oder Empfehlungen der Eltern oder von anderen Produkthändlern. Ein wenig mehr als zehn Prozent informieren sich gezielt in sozialen Medien. Unter den Social-Media-Nutzern hat TikTok zwar mit 40 Prozent weniger Reichweite als YouTube (62%) oder Instagram (54%), aber Inhalte auf TikTok beeinflussen den Entscheidungsprozess stärker als auf anderen Plattformen.

Diese Daten ermittelte eine Marktuntersuchung von Sirius Campus, für die 1231 Personen im Alter zwischen 16 und 30 Jahren befragt wurden.

Kindern getrennt lebender Eltern steht ab 01. Januar 2024 mehr Unterhalt zu. Wie die Bedarfssätze angepasst wurden, zeigt die Übersicht.

Ab Januar 2024 gelten neue Bedarfssätze für den Kindesunterhalt von Trennungskindern – diese erhalten mehr Unterhalt.

Unterhaltspflichtige Eltern mit niedrigem Einkommen (netto bis 2.100 Euro) müssen den sogenannten Mindestunterhalt leisten. Laut ‚Düsseldorfer Tabelle‘ beträgt der Mindestunterhalt 2024:

  • Für Kinder bis 5 Jahren von € 437,00 um € 43,00 auf € 480,00 pro Monat,
  • Für Kinder zwischen dem sechsten und elften Lebensjahr liegt der Betrag ab 2024 bei 551 Euro,
  • Für Kinder zwischen dem zwölften und 17. Lebensjahr liegt der Mindestunterhalt 2024 bei 645 Euro.
  • Für Kinder ab 18 Jahren müssen 689 Euro gezahlt werden.

Ansonsten gilt: Je höher das Einkommen unterhaltspflichtiger Eltern, desto mehr steigt der Unterhaltsbedarf. Hierfür werden 15 Einkommensgruppen je Altersstufe unterschieden und die Bedarfssätze schrittweise erhöht:

  • Ab der zweiten bis zur fünften Einkommensgruppe steigen die Bedarfssätze um jeweils fünf Prozent.
  • Ab der sechsten bis zur fünfzehnten Einkommensgruppe steigen die Bedarfssätze um jeweils acht Prozent.

Zur Deckung des Unterhaltsbedarfs muss auch Kindergeld verwendet werden. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Bedarf anzurechnen. In 2024 beträgt das Kindergeld je Kind einheitlich 250 EUR. Gegenüber 2023 ist hier keine Anhebung vorgesehen.

Viele Deutsche überprüfen jährlich ihre Kfz-Versicherung. Was für die Absicherung des eigenen Autos gilt, sollten sich Verbraucher aber auch für den restlichen Versicherungsschutz in den Kalender schreiben. Denn Änderungen der Lebensverhältnisse oder auch die Teuerung von Waren können dazu beitragen, dass die Versicherungssummen nicht mehr “up to date” sind.

Die Inflation in Deutschland knackte 2022 ungeahnte Rekorde und war stellenweise sogar zweistellig. Die Nachwehen der Coronapandemie, der Ukraine-Krieg aber auch der Fachkräftemangel vielerorts ließ die Preise kräftig steigen. Auch Anfang 2023 lag die Inflationsrate bei 8,7 Prozent. Laut Zahlen der globalen Datenbank Statista sanken die Raten stetig. Im November lag der Wert noch bei 3,2 Prozent.

Was viele Deutsche nicht wissen: Die Inflation kann auch dazu beitragen, dass die vereinbarten Versicherungssummen in den bestehenden Verträgen nicht mehr ausreichen. Ein gutes Beispiel ist die Berufsunfähigkeitsversicherung: Steigen die Preise dauerhaft, bedarf es auch einer höheren Monatsrente, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Das Gleiche gilt für die Altersvorsorge. Eine beschleunigte Geldentwertung führt dazu, dass die vereinbarte Summe bzw. Rente weniger wert ist. Glaubte man, die Vorsorgelücke schon geschlossen zu haben, tut sich nun eine neue auf.

Das gilt aber nicht nur für den Privatbereich, sondern auch für Gewerbe- und Industrieversicherungen. Weil Handwerker-Leistungen und Materialien teurer werden, kostet es auch mehr Geld, im eigenen Betrieb einen Schaden zu beheben. Was hierbei zusätzlich bedacht werden muss, sind mögliche Verzögerungen in der Lieferkette. Sie tragen nämlich dazu bei, dass auch eine Betriebsunterbrechung unter Umständen länger dauert, wenn sich Reparaturen ebenfalls verzögern. Insbesondere Sach- und Bauschäden sind derzeit Preissteigerungen ausgesetzt, da Wiederaufbau und Reparaturen an die Material- und Arbeitskosten gekoppelt sind. Hier droht also eine Unterdeckung, wie mehrere große Versicherer in diesem Jahr warnten.

Grundsätzlich aber empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und die vereinbarten Leistungen anzupassen. Beispiel Hausratversicherung: Wurden jüngst größere Anschaffungen getätigt oder werden gar neue Wertgegenstände in der Wohnung aufbewahrt? Auch dann reicht unter Umständen die vereinbarte Summe nicht mehr aus. Oder der Wertgegenstand ist gar nicht im Schutz inbegriffen, weil der alte Vertrag hierfür streng gedeckelte Leistungen vorsieht – oder gar einen Ausschluss. Schon kleine Änderungen können bei bestimmten Verträgen zu Unterversicherung führen: sei es ein höherer Lohn, ein neues Arbeitsverhältnis oder die erstmalige Planung einer längeren Urlaubsreise. Auch neue Gesetze der Bundesregierung können zu einem Anpassungsbedarf führen. Wer einen Versicherungscheck wünscht, sollte folglich nicht zögern!

Gesetzlich Krankenversicherte sollten schnell ihr Zahnarzt-Bonusheft überprüfen. Sollte ein Stempel für das laufende Jahr fehlen, ist es empfehlenswert, rasch einen Termin beim Zahnarzt zu vereinbaren – und das idealerweise noch vor dem Jahreswechsel.

Das Risiko, auf Zahnersatz angewiesen zu sein, bedeutet ein zusätzliches und erhebliches Kosten-Risiko. Denn schon bei einer einzelnen Zahnlücke können Kosten im vierstelligen Bereich auf den Patienten zukommen. So kostet ein Zahnersatz schnell 1.000-3.000 Euro. Bei mehreren Lücken sind schnell bis zu 10.000 Euro an Kosten möglich – fast der Preis eines Kleinwagens.

Für gesetzlich Krankenversicherte kann es somit schnell sehr teuer werden. Der Grund: Seit 2005 leisten gesetzliche Krankenkassen nur einen Festzuschuss. Dieser deckt nicht die gesamten Behandlungs- und Materialkosten ab, sondern die Krankenkassen übernehmen aktuell nur 60 Prozent der entstehenden Kosten. Zudem wird der Festzuschuss auch nicht für jede Versorgungsart geleistet, sondern – je nach medizinischem Befund – nur für die so genannte “Regelversorgung”. Das bedeutet in der Regel auch eine metallische Brücke als Regelversorgung.

Eine hochwertige Alternative in Form einer vollkeramischen Brücke wird dagegen nicht komplett in der Grundversorgung übernommen. Gesetzlich Versicherte müssen die Differenz aus Festzuschuss und tatsächlichen Kosten also selber schultern. Zu den eh schon hohen Eigenanteilen für diese Regelversorgung drohen also weitere Kosten, wenn zum Beispiel auf bestimmtes Material oder auf ästhetische Belange geachtet werden soll.

Der Zuschuss zum Zahnersatz lässt sich erhöhen, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war. Wer eine jährliche zahnärztliche Untersuchung für die zurückliegenden fünf Jahre nachweisen kann, erhöht den Zuschuss um zehn Prozent auf 70 Prozent. Wer diesen Nachweis für zehn Jahre erbringt, kann den Zuschuss um weitere fünf Prozent nach oben schrauben.

Um aber von einer Erhöhung der Zuschüsse zu profitieren, ist Regelmäßigkeit wichtig. Denn wer die regelmäßigen jährlichen Termine beim Zahnarzt nicht wahrgenommen hat, der verliert diesen Anspruch sofort – und verliert ihn auch ohne Rücksicht auf vorherige Regelmäßigkeit. Denn die Erhöhung der Zuschüsse greift nur, wenn in mindestens fünf Jahren vor Behandlungsbeginn lückenlose Vorsorgetermine beim Zahnarzt belegt werden können.

Wer folglich einen Termin verpasste, hat erst nach weiteren fünf Jahren Ansprüche auf eine Erhöhung. Deswegen ist es wichtig, vor Jahresende zu überprüfen, ob man tatsächlich seinen jährlichen Zahnarzttermin wahrgenommen hat. Und notfalls sollte schnell noch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt seines Vertrauens vor Jahreswechsel vorbeigeschaut werden. Eine kleine Ausnahme gibt es dennoch. Denn zur Erlangung des Festzuschusses in Höhe von 75 Prozent kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums ausnahmsweise folgenlos bleiben.

Ein Blick ins Bonusheft zum Jahresende könnte demnach ein guter Anlass sein, auch seinen privaten Versicherungsschutz zu überprüfen. Ist doch das Kosten-Risiko durch Zahnersatz vielen gesetzlich Versicherten durchaus bekannt, wie Zahlen des PKV-Verbandes widerspiegeln. Denn Ende 2022 hatten sich rund 17,8 Millionen Deutsche durch eine private Zahnzusatzversicherung gegen Zusatzkosten beim Zahnarzt abgesichert. Allein in den zehn Jahren zwischen 2012 und 2021 ist die Gesamtzahl der versicherten Personen mit einem Zahnzusatztarif um 4,3 Millionen oder 30,9 Prozent angestiegen.

Bei den Tarifen auf dem Markt jedoch gibt es auch große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist deshalb, darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch beim Experten, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.

Die gesetzlichen Krankenversicherer haben schrittweise ihre Zusatzbeiträge für das kommende Jahr bekannt gegeben. Während die Techniker Krankenkasse (TK) als größte Krankenkasse ihren Beitrag stabil hält, steigen die Zusatzbeiträge bei der Barmer GEK, dem zweitgrößten Krankenversicherer, und der AOK Plus. Die Barmer erhöht den Beitrag sogar um 0,69 Prozentpunkte, während die AOK Plus um 0,3 Prozentpunkte anhebt.

Für 2024 wird erneut ein Milliardendefizit in den gesetzlichen Krankenkassen erwartet. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde vom Bundesgesundheitsministerium auf 1,7 Prozent angehoben, aber dies ist keine verbindliche Regelung für die Anbieter. Branchenbeobachter sind gespannt darauf, wie die einzelnen Kassen ihren Zusatzbeitrag gestalten werden. Hier haben einige wichtige Anbieter den Zusatzbeitrag für kommendes Jahr bereits festgelegt.

Die TK hält ihren Zusatzbeitrag bei 1,2 Prozent stabil, während die Barmer ihren Beitrag um 0,69 Prozentpunkte auf 2,19 Prozent erhöht. Beide sind die größten Krankenkassen in Deutschland und versichern zusammen über 21 Millionen Menschen. Die AOK Plus, Marktführer in Sachsen und Thüringen, hebt ihren Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte auf 1,8 Prozent an. Diese Anpassungen werden auf steigende Ausgaben zurückgeführt.

Einige Kassen wie die DAK Gesundheit und die AOK Bayern halten hingegen ihre Zusatzbeiträge stabil. Die DAK Gesundheit bleibt bei 1,7 Prozent, während die AOK Bayern ihren Beitrag bei 1,58 Prozent belässt.

Es wird erwartet, dass die generellen Beiträge aller Krankenkassen im nächsten Jahr voraussichtlich steigen müssen, da trotz steigender Kosten die Leistungen nicht gekürzt wurden. Der aktuelle allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, während die individuellen Zusatzbeiträge von den Kassen festgelegt werden dürfen. Gesundheitsexperten erwarten wegen der Finanzierungsprobleme im Kassensystem, dass auch der allgemeine Beitragssatz in den kommenden Jahren angehoben wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen den Krankenkassenbeitrag je zur Hälfte.

Die Versicherten haben ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse ihren Beitrag raufsetzt. Der Beitrag sollte aber nicht der einzige Grund sein, weshalb man sich für oder gegen eine Krankenkasse entscheidet. So gibt es Unterschiede bei Leistungen und Service. Wer gute Erfahrungen mit seinem Anbieter gemacht hat, die Sachbearbeiter bereits persönlich kennt und Ansprechpartner vor Ort findet, hat gute Gründe, seinem Anbieter treu zu bleiben – auch bei steigenden Prämien.