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Girokonto: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte der Geschäftskunden von Banken gestärkt. Demnach dürfen Geldinstitute nicht einfach pauschal eine Gebühr für Falschbuchungen verlangen, wie die Richter mit einem Urteil bestätigten. Ein Versicherungsmakler erhält nun von seiner Sparkasse 77.600 Euro zurück (Az.: XI ZR 434/14).

Im verhandelten Rechtsstreit hatte ein Makler gegen seine Sparkasse geklagt. Das Geldinstitut hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel verankert, die es erlaubte, für Falschbuchungen „pro Buchungsposten“ pauschal 32 Cent in Rechnung zu stellen. Doch diese Klausel ist nichtig, wie die Richter von Deutschlands oberstem Zivilgericht betonten.

Vor allem störten sich die Richter daran, dass die Bank nicht unterschied, wer für die Falschbuchung die Verantwortung trägt. Laut Vertragsbedingungen hätte der Kunde auch dann eine Gebühr zahlen müssen, wenn das Geldinstitut selbst den Fehler verursacht hat. Das aber widerspreche dem Gesetz, bestätigte der BGH. Eine Bank habe keinen Anspruch auf eine Gebühr, wenn sie selbst Zahlungsaufträge fehlerhaft oder ohne Autorisierung ausführte.

Falschbuchungen waren im Geschäftsleben des Versicherungsmaklers keine Seltenheit. Sein Büro betreut über 25.000 Versicherungsverträge und übernimmt teilweise auch das Storno der Versicherungsanbieter. Obwohl die Bank „nur“ 32 Cent pro Buchung als Gebühr abrechnete, kamen so zwischen 2007 und 2011 rund 77.600 Euro zusammen – Geld, das die Sparkasse nun zurückzahlen muss. Mit seinem Urteil korrigierte der Bundesgerichtshof einen früheren Richterspruch des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (OLG), das noch gegen den Makler entschieden hatte.

Doch nicht nur Geschäftskunden sind vor willkürlichen Abbuchungen geschützt. Bereits im Januar 2015 hatte der BGH entschieden: Auch bei Privatkunden dürfen Banken keine pauschale Gebühr für fehlerhafte Abbuchungen berechnen. Ob damit Gebühren zukünftig ganz wegfallen, darf allerdings bezweifelt werden. Wahrscheinlich werden die Geldhäuser nun genauer differenzieren, wann eine Falschabbuchung der Kunde zu verantworten hat – und wann Fehler eigener Bank-Mitarbeiter ursächlich hierfür sind. Die gute Nachricht: Zumindest im letztgenannten Fall sind Gebühren zukünftig Tabu!

Viele Bundesbürger wissen nicht, wie sie sich vor Elementarschäden schützen können. Das legt die Umfrage eines großen öffentlichen Versicherers in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen nahe. Demnach fühlen sich nur 31 Prozent der Befragten gut oder sehr gut informiert, wie sie sich vor Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen oder Schneemassen schützen können. In allen anderen Sparten, etwa der Kfz- und Hausratversicherung, war das Wissen der Befragten weit ausgeprägter. Für die Studie wurden 1.000 Rheinländer zwischen 18 und 65 Jahren befragt.

Für Naturgefahren muss Elementarschaden-Police abgeschlossen werden

Auch wenn die Umfrage regional begrenzt durchgeführt wurde, so dürfte es außerhalb des Rheinlandes kaum besser mit dem Kenntnisstand der Bundesbürger aussehen. Das Problem: Viele Hausbesitzer glauben, Naturgefahren seien über die Wohngebäudeversicherung mit abgesichert. Ein verhängnisvoller Irrtum!

Eine Wohngebäude-Police leistet zwar, wenn der Schaden zum Beispiel aus einem Brand, Sturm, Frosteinbruch oder Blitzschlag resultiert. Sie leistet aber nicht, wenn die Beschädigung am Gebäude durch Starkregen, Erdrutsch oder Hochwasser verursacht wurde. Für den Schutz vor diesen Naturereignissen muss extra besagte Elementarschadenversicherung gezeichnet werden. Die Elementarschadenversicherung wird oft als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten.

Dass der Schutz vor Elementarschäden immer wichtiger wird, belegen aktuelle Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Für die Folgen von Naturgewalten zahlten die Versicherer im Jahr 2014 rund zwei Milliarden Euro aus. Diese hohe Summe wurde erreicht, obwohl nur rund 35 Prozent aller Hauseigentümer im gesamten Bundesgebiet überhaupt eine Elementarversicherung besitzen. Das heißt: Viele Menschen blieben auf ihren Schäden sitzen, sofern nicht nach Hochwasser- und anderen Katastrophen Vater Staat mit Hilfsgeldern einsprang.

Hausbesitzer müssen sich um passenden Schutz bemüht haben

Hinsichtlich staatlicher Hilfen könnte es übrigens für Hausbesitzer in Bälde knüppeldick kommen. Die Justizminister der Bundesländer haben auf ihrer 86. Frühjahrskonferenz 2015 in Stuttgart folgende Empfehlung ausgesprochen: Staatliche Hilfen soll es künftig für vom Hochwasser betroffene Bürger nur geben, “wenn sie sich zuvor hinreichend selbst um Versicherungsschutz bemüht haben.” Das heißt: können Hausbesitzer nicht mittels einer Beratungsdokumentation nachweisen, dass sie sich zumindest um den Abschluss einer privaten Elementarschaden-Police bemüht haben, könnte ihnen der Staat nach einer Hochwasserkatastrophe zukünftig Hilfe verweigern.

Vor diesem Hintergrund ist das Nichtwissen der Bundesbürger besonders fatal. Man kann darüber debattieren, ob Politik und Versicherungswirtschaft genügend Anstrengungen unternehmen, die Bundesbürger über Elementargefahren aufzuklären. Hier empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einem kompetenten Versicherungsfachmann!

Es ist Urlaubszeit! Damit die Hausratversicherung für den Diebstahl aus Ferienwohnungen und Hotelzimmern zahlt, sollte der Baustein „Außenversicherung“ in den Schutz eingeschlossen sein. Aber auch hinsichtlich der eigenen vier Wände sollten bei längerer Abwesenheit Vorkehrungen getroffen werden.

In den meisten Bundesländern sind aktuell Sommerferien. Viele Familien haben den wohlverdienten Jahresurlaub noch vor sich und werden in den nächsten Wochen aufbrechen, um an sonnigen Stränden die Seele baumeln zu lassen oder im Gebirge wandern zu gehen. Wer sich auf Reisen begibt, sollte aber auch hinsichtlich des Hausratschutzes einiges beachten.

Hausratversicherung: Wird die Leistung „Außenversicherung“ garantiert?

Leider sind Diebe nicht nur hierzulande aktiv, sondern auch in beliebten Urlaubsregionen. So verzeichnet Italien beispielsweise mehr als 240.000 Wohnungseinbrüche im Jahr, in Frankreich sind es laut Eurostat immerhin noch über 135.000. Das bedeutet: Auch das Ferienhaus bzw. das Hotelzimmer sind vor Langfingern nicht sicher!

Wird im Ausland in ein verschlossenes Zimmer eingebrochen, zahlt den Schaden in der Regel die Hausratversicherung. Aber nur, sofern der Leistungsbaustein „Außenversicherung“ laut Vertrag eingeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht, wenn das Zimmer zum Tatzeitpunkt auch nachweislich abgeschlossen war, nicht aber, wenn die Tür offen stand. Auch gilt der Schutz nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Üblich sind hierbei 90 bis 360 Tage.

Die Leistung der Außenversicherung ist in den meisten Verträgen auf einen Höchstbetrag beschränkt. Für Wertsachen, Schmuck und Bargeld sehen viele Policen nur eine Leistung vor, wenn sie im Hotelsafe weggeschlossen werden.

Vorbeugen, damit Zuhause kein Schaden entsteht.

Auch die heimische Wohnung bzw. das Haus sollte bei einer Auslandsreise ausreichend geschützt sein. Schließlich lockt eine lange Abwesenheit auch hierzulande Diebe an. 90 Prozent aller Wohnungseinbrüche in Deutschland ereignen sich, wenn der Hausbesitzer oder Mieter abwesend ist, berichtet die Polizei. Oft werden hierfür Wohnungen von professionellen Diebesbanden tagelang ausspioniert.

Dass Fenster und Türen vor der Urlaubsreise abgeschlossen werden, ist für die meisten Urlauber selbstverständlich. Nicht aber, dass Mülltonnen und Leitern aus dem Garten entfernt und weggeschlossen werden: sie können sonst Dieben als Einstiegshilfe dienen. Weil viele Übeltäter mittlerweile sogar im Internet recherchieren, empfiehlt es sich, den Urlaub nicht allzu freimütig in den sozialen Medien anzukünden. Die Polizei empfiehlt zusätzlich den Einsatz von Zeitschaltuhren, um Licht oder Rollos im regelmäßigen Abstand zu betätigen – das täuscht Anwesenheit vor.

Haupthahn abdrehen – Wasserschäden vorbeugen!

Wasserschäden sind teuer – also vor der Abreise den Haupthahn zudrehen! Gerade bei alten Gebäuden sind sonst Wasserrohrbrüche möglich und bleiben lange unbemerkt, wenn sich der Hausbesitzer gerade auf den Malediven sonnt. Ein weiterer Tipp: Schlüssel sollten von Schlüsselbrettern entfernt und sicher weggeschlossen werden. Sonst ist auch noch das Auto weg, wenn sich Einbrecher Zugang zur Wohnung verschaffen. Wertsachen und Schmuck gehören ebenfalls an einen sicheren Aufbewahrungsort!

Langzeiturlauber sollten zudem ihren Hausratversicherer über die Dauer der Abwesenheit informieren. Denn sobald die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt, werten dies viele Anbieter als Gefahrerhöhung. Wird die Abwesenheit nicht angezeigt, so steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel: im Schadensfall kann sich die Versicherung auf eine Vertragsverletzung berufen und die Zahlung verweigern. Dann geht der Versicherungsnehmer leer aus, obwohl er eine Hausratpolice abgeschlossen hat. In der Regel wird die Versicherung einen Aufpreis verlangen, damit der Schutz länger aufrecht erhalten wird.

PKV: Seit dem Jahr 2009 haben Krankenversicherte das Recht, bei ihrem derzeitigen Anbieter in einen günstigeren Tarif zu wechseln, wenn dieser einen ähnlichen Leistungsumfang bereit hält. Das verspricht für ältere Versicherungsnehmer Beitragsersparnisse. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin erklärt nun, welche Voraussetzungen für einen solchen Tarifwechsel erfüllt sein müssen.

Privatpatienten haben laut § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes das Recht, in einen günstigeren Tarif der eigenen Krankenversicherung zu wechseln, falls dieser gleichwertige Leistungen beinhaltet. Tatsächlich wollen die Krankenversicherungen mit Lockangeboten junge Versicherungsnehmer für sich gewinnen und bieten deshalb oft günstigere Tarife an. Und so können auch Senioren ihre Prämienlast reduzieren, denn eine neue Gesundheitsprüfung oder einen Risikoaufschlag kann der Versicherer nur dann verlangen, wenn der Kunde auf Mehrleistungen besteht.

Welche Voraussetzungen müssen für Tarifwechsel in PKV erfüllt sein?

In einem aktuellen Artikel beschreibt die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, welche Bedingungen für einen solchen Tarifwechsel erfüllt sein müssen (BaFin-Journal 07/2015). Die BaFin überwacht im Sinne des „kollektiven Verbraucherschutzes“ die Wechselpraxis und passt auf, dass den Versicherungsnehmern keine Nachteile entstehen.

Voraussetzung Nummer 1: Ein Anspruch auf Wechsel besteht nur bei unbefristeten Verträgen. Nur sie unterliegen der Gefahr der sogenannten „Tarifvergreisung“ und damit schnell steigender Prämien. Hintergrund ist der Umstand, dass Tarife mit vielen Senioren im Schnitt höhere Gesundheitskosten haben als solche mit jüngeren Versicherten, einfach weil ältere Menschen rein statistisch öfter krank werden. Umso mehr können auch die Prämien in der PKV steigen.

Die zweite Voraussetzung: Ausgangs- und Zieltarif müssen einen „gleichartigen Versicherungsschutz“ bieten. Damit ist nicht gemeint, dass beide absolut identisch sind, im Gegenteil. Aber sie müssen eine Absicherung für die gleichen Leistungsbereiche bereithalten, etwa gleichsam einen Schutz für Heilbehandlungen bieten. Innerhalb dieser Leistungsbereiche sind wiederum Unterschiede möglich, zum Beispiel der Wechsel von Ein- zu Mehrbettzimmer bei Krankenhausaufenthalt.

Voraussetzung Nummer 3: Ausgangs- und Zieltarif müssen „nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sein“. Dies klingt etwas missverständlich, handelt es sich doch um eine private Krankenvollversicherung. Gemeint ist aber nichts anderes, als dass in beiden Tarifen Altersrückstellungen gebildet werden, um Beitragssprünge im Alter aufzufangen – und diese Altersrückstellungen werden vom Kunden in den neuen Tarif mitgenommen!

Die letzte Bedingung für einen Wechsel ist, dass der Zieltarif auch für den Versicherungsnehmer offen sein muss. Zum Beispiel kann kein Selbständiger beanspruchen, in einen Beamtentarif aufgenommen zu werden.

Konsequenzen eines Wechsels

Ein Tarifwechsel ist übrigens nicht mit dem Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages verbunden. Vielmehr wird die bestehende Police entsprechend abgeändert. Die Anrechnung der Rechte nach diesem Schritt umfasst sowohl positive wie negative Rechtspositionen, wie die BaFin erläutert. Zu den positiven Rechten zählen zum Beispiel Wartezeiten bzw. deren Verzicht darauf, laufzeitabhängige Leistungsstufen (Zahnstaffel) und leistungsfreie Versicherungszeiten für die Beitragsrückerstattung. Negative Rechtspositionen sind z.B. im Herkunftstarif vereinbarte Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge.

Ein Wechsel des PKV-Tarifs kann viele Vorteile mitbringen. Der wichtigste ist wohl die zu erwartende Beitragsersparnis, mit der Prämienanstiege für Senioren aufgefangen werden können. Aber es sind auch Verschlechterungen möglich, etwa der Verlust von Ansprüchen. Denn die Leistungen müssen -wie bereits erwähnt- vergleichbar, aber nicht identisch sein. Deshalb sollte dem Tarifwechsel eine umfassende Beratung vorangehen.

Die Zahl der Fahrrad-Diebstähle bleibt in Deutschland ungebrochen hoch. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 340.000 Räder entwendet, wobei die Versicherungswirtschaft für 210.000 versicherte Räder insgesamt 100 Millionen Euro auszahlte. Das teilte der Dachverband der Versicherer GDV auf seiner Webseite mit.

Schlechte Nachricht für die Freunde des Zweirades! Auch im Jahr 2014 waren wieder hunderttausende Fahrrad-Diebstähle zu beklagen. Insgesamt 340.000 Anzeigen wegen geklauter Drahtesel zählte die Polizei, wobei die Aufklärungsquote verschwindend gering ist. Nur bei knapp zehn Prozent aller Diebstähle kann der Übeltäter überführt werden! Wenn einmal das Rad entwendet wurde, sieht der Besitzer es folglich meist nie wieder.

Hausratversicherung leistet bei Fahrrad-Diebstahl

Aber die Versicherungswirtschaft bietet einen Schutz vor Langfingern. Über die Hausratversicherung ist in der Regel der Einbruchdiebstahl abgesichert, also wenn das Bike aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird.

Weit häufiger werden Räder jedoch auf offener Straße entwendet, also wenn man es irgendwo angekettet stehen lässt. Damit auch in diesem Fall die Versicherung zahlt, muss meist gegen Aufpreis ein zusätzlicher Fahrrad-Baustein in den Hausratschutz eingeschlossen werden. Alternativ sind eigenständige Fahrradversicherungen auf dem Markt erhältlich. Immerhin 100 Millionen Euro mussten die Versicherer im letzten Jahr für gestohlene Bikes auszahlen – pro Rad im Schnitt 490 Euro.

Bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages lohnt ein Blick in den Versicherungsschein. Die meisten Versicherer leisten bis zu einer bestimmten Höchstsumme, die je nach Anbieter sehr verschieden ausfallen kann. Üblich ist es, als Summe für entwendete Räder einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festzulegen. Ist der Hausrat beispielsweise mit 50.000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, so entschädigt der Versicherer den Diebstahl je nach Wiederbeschaffungswert mit bis zu 500 Euro. Wer ein teures Luxusbike fährt, muss die Versicherungssumme entsprechend höher vereinbaren.

Versicherer leistet nur bei entsprechender Sorgfalt vollumfänglich

Zudem legen die Versicherer Wert darauf, dass es den Langfingern nicht zu einfach gemacht wird. Viele Versicherungen leisten nur dann, wenn das gestohlene Rad polizeilich registriert war. Eine Registrierung ist in den meisten Städten kostenfrei bei der Polizei möglich. Grundsätzlich sollte man auf eine Fahrrad-Kodierung nicht verzichten, also in verschlüsselter Form Wohnort, Adresse und Initialen eingravieren lassen. Denn die Polizei hat oft das Problem, dass sie Räder zwar sicherstellen kann – aber gar nicht weiß, wem das Bike gehört!

Fahrradschloss ist nicht gleich Fahrradschloss

Als selbstverständlich betrachten es die Versicherer mittlerweile, dass das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem Schloss gesichert war. Auch schreiben die Versicherungsbedingungen oftmals vor, das Bike an einem fest verankerten Gegenstand wie etwa einem Laternenpfahl oder Fahrradständer zu befestigen. Zwar bietet kein Fahrradschloss vollen Schutz vor den oft professionell organisierten Dieben. Aber es gilt die Faustregel: Je fester und unnachgiebiger das Material des Schlosses, desto schwerer haben es die Kriminellen.

Ob ein Fahrradschloss sicher ist, können Radfahrer anhand der Sicherheitsstufe erkennen, die viele Hersteller ausweisen. Die Stufen 7-10 bieten guten Schutz, 1-3 hingegen sind für geübte Langfinger kaum ein Hindernis.

Was aber tun, wenn das Rad tatsächlich geklaut wurde? Voraussetzung dafür, dass der Versicherer zahlt, ist eine Anzeige des Diebstahls bei der Polizei und eine rechtzeitige Meldung des Schadens gegenüber dem Versicherer. Hier hilft es, bereits im Voraus entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Der Kassenzettel des Rades sollte aufbewahrt und die Rahmennummer notiert werden. Eindeutige Kennzeichen und ein Foto des Rades erleichtern nicht nur die Ermittlung des Wertes, sondern auch die Suche nach dem Diebesgut.

Durchschnittsverdiener müssen zukünftig Altersarmut und eine deutlich sinkende Kaufkraft fürchten. Das geht aus Berechnungen hervor, die der Mathematikprofessor Gerd Bosbach von der Fachhochschule Koblenz vorgelegt hat.

Im letzten Jahr sind die Renten in Deutschland gestiegen – in West um 2,1 Prozent und in Ost um 2,5 Prozent. Aber das könnte nur eine Momentaufnahme bedeuten. Schaut man auf die langfristige Entwicklung der gesetzlichen Rente, sieht es eher düster aus, wenn man den neuesten Rechenmodellen des Statistikers Gerd Bosbach Glauben schenkt.

Kaufkraft in den letzten 15 Jahren gesunken

Bosbach hat laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung errechnet, dass die Kaufkraft der Rentner in den letzten 15 Jahren deutlich gesunken ist. Ursache hierfür ist die Inflation, die eine Entwertung des Geldes bewirkte. Zwar erhöhten sich die zu versteuernden Renten zwischen 2000 und 2014 um 15,9 Prozent in den alten und 22,9 Prozent in den neuen Bundesländern. Aber die Preissteigerung betrug im gleichen Zeitraum sogar 24,4 Prozent. Für das Geld, was die Rentner erhalten, können sie sich folglich immer weniger kaufen.

Den Abwärtstrend belegen auch die durchschnittlichen Altersbezüge für Neurentner. Wer im Jahr 2000 mit 35 Beitragsjahren in Rente ging, erhielt durchschnittlich noch 1.021 Euro Monatsrente. 2014 belief sich das Altersgeld für Neurentner auf lediglich 916 Euro. Um die Inflation von 24,4 Prozent auszugleichen, hätte die Durchschnittsrente aber um 354 Euro angehoben werden müssen, damit Rentner die gleiche Kaufkraft wie im Jahr 2000 haben!

Diese Abwärtsspirale könnte sich zukünftig noch beschleunigen. Die Politik hat eine Absenkung des sogenannten Rentenniveaus beschlossen, was bedeutet, dass die Schere zwischen Einkommen und zu erwartender Rente immer weiter aufgeht. 2014 belief sich das Rentenniveau noch auf 48 Prozent des durchschnittlichen Arbeitslohns (2.900 Euro nach Abzug Sozialabgaben, aber ohne Abzug der Steuern). Die Durchschnittsrente betrug also brutto 1.287 Euro. 2030 soll das Niveau nur noch bei 43 Prozent liegen. Die erwartete Durchschnittsrente: 960 Euro. Auch wer ein Durchschnittseinkommen hat, muss dann im Alter den sozialen Abstieg fürchten, klagt eine Gewerkschaftsfunktionärin.

Alterung der Gesellschaft bedingt sinkende Rentenleistung

Die Deutsche Rentenversicherung hat zu den Rechenmodellen Stellung bezogen und den Abwärtstrend indirekt bestätigt. So gehe das sinkende Rentenniveau auf Sozialreformen seit 1992 zurück, die eine Antwort auf die Alterung der Gesellschaft darstellen. Denn immer mehr leistungsberechtigten Rentnern stehen immer weniger Erwerbstätige gegenüber – dies setzt das umlagefinanzierte System der Rentenversicherung unter Druck.

Zielsetzung der Reformen „war stets die Stabilisierung der Rentenfinanzen mit der Folge eines sinkenden Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung, d. h. eine im Vergleich zu den Löhnen geringere Anpassung der Renten“, heißt es in einer Pressemeldung der DRV. Insofern sei das Ergebnis der Studie nicht überraschend. Hinzuweisen sei zudem darauf, dass die Kaufkraft der Renten aktuell wieder aufgeholt habe. So lag die Rentenanpassung (West) 2014 bei 1,67 Prozent, die Inflationsrate bei 0,9 Prozent.

Dennoch sollten Erwerbstätige finanziell vorsorgen, um im Lebensherbst auch weiterhin ein auskömmliches Leben führen zu können. Hier bieten sich mehrere Formen der privaten Altersvorsorge an, die es ermöglichen, sich einen individuellen Kapitalstock anzusparen. Sei es eine Riester-Rente, das Investment in Fonds, der Erwerb einer Immobilie oder eine andere Vorsorge-Form: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wenn Menschen zum Pflegefall werden, bedeutet dies auch ein finanzielles Risiko für die Angehörigen. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung zu empfehlen.

Aktuell sind circa 2,6 Millionen Menschen in Deutschland auf fremde Hilfe angewiesen. Die Zahl der Pflegebedürftigen könnte aber in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Grund ist die Alterung der Bevölkerung, haben doch Senioren ein weit höheres Risiko, zum Pflegefall zu werden.

Pflege aber ist teuer. Diesbezüglich reicht es keineswegs, sich selbst ein bisschen Geld für den Fall der Fälle zurückzulegen. Trotz Zahlungen der gesetzlicher Pflegeversicherung kann sich die Versorgungslücke schnell auf 2.000 Euro im Monat summieren, wie das ZDF-Sendeformat WISO warnt. Bevor das Sozialamt einspringt, werden Ehegatten, Kinder und sogar Enkel zur Kasse gebeten. Wenn die Pflegebedürftigkeit über Jahre andauert, sitzt die Familie schnell in der Schuldenfalle.

Deshalb ist eine private Pflegezusatzversicherung unbedingt zu empfehlen. Folgende Modelle bieten sich dem Kunden an:

  1. Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte täglich einen vorher vereinbarten Betrag, der ihm frei zur Verfügung steht.
  2. Die Pflegerentenversicherung ist eine Art Kombination aus Sparvertrag und Versicherung. Im Pflegefall zahlt der Versicherer eine monatliche Rente, die dem Versicherten zur freien Verfügung steht.
  3. Die Pflegekostenversicherung übernimmt die Mehrkosten für eine professionelle Betreuung, wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichend sind. Weil hier das Geld nicht frei verfügbar ist und jede Leistung genauestens dokumentiert werden muss, ist diese Police am wenigsten zu empfehlen.

Ratsam ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung bereits in jungen Jahren, und das aus mehreren Gründen. Erstens schützt ein junges Alter nicht vor Pflegebedürftigkeit, auch wenn das Risiko deutlich geringer ist als bei Senioren. Zweitens führen Vorerkrankungen und ein höheres Alter zu einer deutlichen Verteuerung des Versicherungsschutzes. Auch der Staat setzt Anreize, sich abzusichern: Seit 2013 werden bestimmte Formen der Pflegetagegeldversicherung staatlich gefördert. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wie gefährlich sind Pedelecs und E-Bikes? Dieser Frage ist die Unfallforschung der Versicherer (UVD) nachgegangen – und hat festgestellt, dass die Zweiräder mit Hilfsmotor kein höheres Unfallrisiko haben als „normale“ Fahrräder. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn allgemein werden Drahtesel oft in Unfälle verwickelt.

Das Elektrofahrrad erlebt einen ungebrochenen Boom. Seit Jahren steigen die Absatzzahlen der Flitzer mit Hilfsmotor stark an. Allein 2014 konnten 480.000 Exemplare der auch als Pedelecs bekannten Gefährte bundesweit verkauft werden, wie der Zweirad-Industrie-Verband berichtet.

Wie gefährlich Pedelecs sind, wollte aktuell die Unfallforschung der Versicherer (UDV) herausfinden. Und hat hierfür keine Kosten und Mühen gescheut. Nicht nur wurde die Verkehrsunfallstatistik ausgewertet, sondern auch eine vierwöchige Fahrverhaltensstudie durchgeführt. Insgesamt 90 E-Bikes und „normale“ Fahrräder haben die Verkehrsexperten mit Kameras und Sensoren bestückt, um zu ermitteln, ob Pedelecs öfters in Gefahrensituationen verwickelt werden.

Dabei stellte sich heraus, dass die Unterschiede in der Nutzung, in den gefahrenen Wegstrecken und bei den Geschwindigkeiten gering sind. „Nutzer setzen die Motorunterstützung offenbar in erster Linie ein, um fahrradähnliche Geschwindigkeiten mit geringerem Aufwand zu erreichen“, heißt es in einer Pressemeldung des Versicherungs-Dachverbandes GDV. Das gelte besonders für ältere Radfahrer, die wichtigste Zielgruppe für Elektrofahrräder sind.

Unfallgefahr trotz allem hoch

Die gute Nachricht ist also, dass Elektrofahrräder kein größeres Unfallrisiko haben als normale Drahtesel. Dennoch darf man die Unfallgefahr nicht unterschätzen. Eine Auswertung der Unfallstatistik für 2014 ergab, dass Vorfälle mit Toten und Verletzten überproportional außerhalb von Ortschaften zu beklagen waren. Auch würden Autofahrer dazu neigen, die Geschwindigkeit der Pedelecs mit ihren flinken Hilfsmotoren zu unterschätzen.

So haben Radfahrer allgemein ein hohes Unfallrisiko. Im Jahr 2014 passierten 78.653 Fahrradunfälle auf deutschen Straßen und dabei starben 405 Menschen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet. Allerdings wird die Art des Fahrrades nicht bei der offiziellen Unfallstatistik ausgewiesen, also nicht erfasst, ob die Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor unterwegs sind.

Keine Versicherungspflicht bis 25 km/h

Ob für E-Bikes eine Versicherungspflicht besteht, hängt übrigens von der Leistung ab. Bis 25 km/h bzw. einem maximal 250 Watt starken Motor werden sie als Fahrräder eingestuft. Hier muss keine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, auch ein Führerschein wird nicht benötigt.

Anders jedoch, wenn es sich um sogenannte S-Pedelecs handelt, die weit leistungsstärker sind. Diese Zweiräder erreichen Spitzengeschwindigkeiten von 45 Stundenkilometern, weshalb sie rechtlich als Mofas gelten. Für derart schnelle Gefährte muss eine Mofa-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch Nummernschild und Helm sind hier unbedingt vorgeschrieben.

Wie gefährlich sind Pedelecs und E-Bikes? Dieser Frage ist die Unfallforschung der Versicherer (UVD) nachgegangen – und hat festgestellt, dass die Zweiräder mit Hilfsmotor kein höheres Unfallrisiko haben als „normale“ Fahrräder. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn allgemein werden Drahtesel oft in Unfälle verwickelt.

Das Elektrofahrrad erlebt einen ungebrochenen Boom. Seit Jahren steigen die Absatzzahlen der Flitzer mit Hilfsmotor stark an. Allein 2014 konnten 480.000 Exemplare der auch als Pedelecs bekannten Gefährte bundesweit verkauft werden, wie der Zweirad-Industrie-Verband berichtet.

Wie gefährlich Pedelecs sind, wollte aktuell die Unfallforschung der Versicherer (UDV) herausfinden. Und hat hierfür keine Kosten und Mühen gescheut. Nicht nur wurde die Verkehrsunfallstatistik ausgewertet, sondern auch eine vierwöchige Fahrverhaltensstudie durchgeführt. Insgesamt 90 E-Bikes und „normale“ Fahrräder haben die Verkehrsexperten mit Kameras und Sensoren bestückt, um zu ermitteln, ob Pedelecs öfters in Gefahrensituationen verwickelt werden.

Dabei stellte sich heraus, dass die Unterschiede in der Nutzung, in den gefahrenen Wegstrecken und bei den Geschwindigkeiten gering sind. „Nutzer setzen die Motorunterstützung offenbar in erster Linie ein, um fahrradähnliche Geschwindigkeiten mit geringerem Aufwand zu erreichen“, heißt es in einer Pressemeldung des Versicherungs-Dachverbandes GDV. Das gelte besonders für ältere Radfahrer, die wichtigste Zielgruppe für Elektrofahrräder sind.

Unfallgefahr trotz allem hoch

Die gute Nachricht ist also, dass Elektrofahrräder kein größeres Unfallrisiko haben als normale Drahtesel. Dennoch darf man die Unfallgefahr nicht unterschätzen. Eine Auswertung der Unfallstatistik für 2014 ergab, dass Vorfälle mit Toten und Verletzten überproportional außerhalb von Ortschaften zu beklagen waren. Auch würden Autofahrer dazu neigen, die Geschwindigkeit der Pedelecs mit ihren flinken Hilfsmotoren zu unterschätzen.

So haben Radfahrer allgemein ein hohes Unfallrisiko. Im Jahr 2014 passierten 78.653 Fahrradunfälle auf deutschen Straßen und dabei starben 405 Menschen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet. Allerdings wird die Art des Fahrrades nicht bei der offiziellen Unfallstatistik ausgewiesen, also nicht erfasst, ob die Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor unterwegs sind.

Keine Versicherungspflicht bis 25 km/h

Ob für E-Bikes eine Versicherungspflicht besteht, hängt übrigens von der Leistung ab. Bis 25 km/h bzw. einem maximal 250 Watt starken Motor werden sie als Fahrräder eingestuft. Hier muss keine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, auch ein Führerschein wird nicht benötigt.

Anders jedoch, wenn es sich um sogenannte S-Pedelecs handelt, die weit leistungsstärker sind. Diese Zweiräder erreichen Spitzengeschwindigkeiten von 45 Stundenkilometern, weshalb sie rechtlich als Mofas gelten. Für derart schnelle Gefährte muss eine Mofa-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch Nummernschild und Helm sind hier unbedingt vorgeschrieben.

Der Sommer steht vor der Tür! Viele Bundesbürger werden in den kommenden Wochen wieder aufbrechen, um ihren wohlverdienten Jahresurlaub zu genießen. Vor allem, wenn man in ferne Gefilde reist, sollte man dabei auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck haben. Sonst kann sich der Urlaub schnell als Kostenfalle entpuppen, wenn man krank wird und auf ärztliche Behandlung angewiesen ist.

Keine Frage: Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres. Dass auch im Urlaub Krankheiten drohen oder Unfälle eine medizinische Behandlung erfordern können, verdrängen dabei viele Reiselustige. Doch laut einer Umfrage von TNS Infratest im Auftrag eines Versicherers hat knapp jeder vierte Bundesbürger im Ausland schon einmal ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen müssen.

Ohne Auslandsreise-Krankenversicherung drohen hohe Kosten

Eine Behandlung im Urlaub kann schnell teuer werden – speziell, wenn man sich in einem Land außerhalb der EU aufhält. Ein einziger Krankenhaus-Tag kostet zum Beispiel in den USA bis zu 6.000 Euro! Zwar haben die Krankenkassen mit vielen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart. Aber selbst dann wird die Krankenversicherung nur für einen Teil der Kosten leisten: in der Regel für jenen Betrag, den sie auch in Deutschland zahlen müsste. Wer nicht aufpasst, kommt dann mit einer Rechnung von mehreren zehntausend Euro aus dem Urlaub zurück.

Wenn ein Patient zum Beispiel mit dem Flugzeug aus der Türkei zurücktransportiert wird, weil eine Behandlung zu Hause notwendig ist, muss er die Kosten selbst tragen. Kostenpunkt: mindestens 20.000 Euro. Doch das muss nicht sein: Für genau diese Fälle bieten die Versicherer Auslandsreise-Krankenversicherungen an. Mit einem zweistelligen Jahresbeitrag handelt es sich hierbei um sehr günstige Policen. Schon deshalb sollte man auf den Schutz nicht verzichten.

Große Leistungsunterschiede

Doch es lohnt ein Blick in den Versicherungsvertrag. Bei einigen Policen werden zum Beispiel die Kosten einer stationären Behandlung erst erstattet, wenn der Aufenthalt im ausländischen Krankenhaus länger als zwei Wochen dauert. Auch die Kosten für Hilfsmittel wie Stützen oder Rollstuhl werden nicht bei allen Gesellschaften übernommen. Es gibt sogar einige Tarife, die nicht für den Rücktransport in die Heimat aufkommen, sofern dies gewünscht wird oder medizinisch notwendig ist. Aber gerade der Rücktransport sollte unbedingt im Versicherungsschutz inbegriffen sein!

Weniger erfreuliche Nachrichten gibt es für Urlauber, die bereits eine Vorerkrankung haben, etwa Diabetes oder Multiple Sklerose. Diesen bleibt die Auslands-Police in der Regel verwehrt. Trotzdem sollte man die Gesundheitsfragen im Antrag ehrlich beantworten – sonst kann die Versicherung ihre Leistung verweigern. Hier empfiehlt es sich, mit der Krankenkasse oder der PKV Rücksprache zu halten, in welchem Umfang ein Auslandsschutz besteht.