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Die wachsenden Zinsen können unbemerkt zu erhöhten Kapitalerträgen führen, die steuerpflichtig sind. Zum Jahresende ist es ratsam, den Freistellungsauftrag zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Die Phase von Null- und Niedrigzinsen gehört der Vergangenheit an, was für Anleger steigende Zinsen bedeutet. Jedoch bleiben Kapitalerträge für Einzelpersonen bis zu 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei (für Ehepaare, die zusammen veranlagt sind: 2.000 Euro). Dies ist durch den Sparerfreibetrag festgelegt.

Es empfiehlt sich, die erteilten Freistellungsaufträge zum Jahresende zu kontrollieren und gegebenenfalls zu ändern. Andernfalls können 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und möglicherweise Kirchensteuer einbehalten werden.

Entdeckt man bei der Überprüfung, dass die Zinserträge den Sparerfreibetrag von 1.000 Euro pro Person überschreiten und das Geld nicht kurzfristig benötigt wird, kann eine steueroptimierte Investition in eine private Rentenversicherung in Betracht gezogen werden. Dabei bleiben Wertzuwächse während der Sparphase steuerfrei. Bei einem Vertrag mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit bis zum 62. Lebensjahr bleibt auch die Hälfte des Ertrags – die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und eingezahlten Beiträgen – steuerfrei.

Alternativ für diejenigen, die eine lebenslange Rentenzahlung bevorzugen, fällt nur ein geringer Ertragsanteil an. Beispielsweise beträgt dieser Anteil bei Rentenbeginn mit 67 Jahren 17 Prozent. Das bedeutet, von einer monatlichen Zusatzrente von 100 Euro bleiben 83 Euro steuerfrei, während nur 17 Euro als Ertrag in der Einkommensteuererklärung versteuert werden müssen.

Ist eine Immobilie zum Ende der Zinsbindungsfrist noch nicht abgezahlt, wird eine Anschlussfinanzierung benötigt. Woraus sich diese zusammensetzt.

Eine Anschlussfinanzierung ist nötig, wenn ein Baukredit oder eine Immobilienfinanzierung zum Laufzeitende noch nicht komplett abbezahlt ist. Bei der Anschlussfinanzierung handelt es sich um einen neuen Kredit – es werden also auch neue Konditionen vereinbart.

Aus welchen Bausteinen sich der Anschluss-Kredit für die Immobilie zusammensetzt, zeigt folgende Übersicht:

  • Restschuld: Die Restschuld ist der Betrag, den Sie noch an Ihre Bank oder Ihren Kreditgeber zurückzahlen müssen. Dieser Betrag bezieht sich auf den ausstehenden Teil des ursprünglichen Darlehens, den Sie bisher abbezahlt haben.
  • Zinssatz: Der Zinssatz ist ein wesentlicher Bestandteil des Anschluss-Kredits. Er bestimmt die Höhe der Zinsen, die Sie während der Laufzeit des Kredits zahlen müssen. Der Zinssatz kann entweder variabel oder fest sein. Ein variabler Zinssatz kann sich im Laufe der Zeit ändern, während ein fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit gleich bleibt.
  • Laufzeit: Die Laufzeit des Anschluss-Kredits gibt an, wie lange Sie den Kredit zurückzahlen müssen. Dieser Zeitraum kann je nach Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Kreditgeber variieren. Üblicherweise beträgt die Laufzeit für Anschlussfinanzierungen mehrere Jahre.
  • Tilgungsart: Die Tilgungsart bestimmt, wie Sie den Kredit zurückzahlen. Es gibt verschiedene Tilgungsarten wie die Annuität, die konstante Tilgung oder auch die endfällige Tilgung. Bei der Annuitätentilgung zahlen Sie während der gesamten Laufzeit des Kredits konstante Raten, die aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil bestehen. Bei der konstanten Tilgung verringert sich der Zinsanteil mit jeder Rate, während der Tilgungsanteil gleich bleibt. Bei der endfälligen Tilgung zahlen Sie während der Laufzeit nur die Zinsen und tilgen den gesamten Kreditbetrag am Ende der Laufzeit auf einmal.
  • Gebühren und Kosten: Bei einer Anschlussfinanzierung können auch Gebühren und Kosten anfallen. Dazu gehören zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, Notarkosten, Grundbuchgebühren und gegebenenfalls Bereitstellungszinsen. Es ist wichtig, alle Kostenfaktoren zu berücksichtigen, um eine realistische Einschätzung der Gesamtkosten des Anschluss-Kredits zu erhalten.

Wichtig ist, sich von unabhängiger Seite rechtzeitig vor Ablauf der Zinsbindungsfrist und abgestimmt auf die individuelle Lebenssituation zu Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung beraten zu lassen.

Die Zeiten von Nullzinsen scheinen vorbei zu sein. Da trifft es sich gut, dass der Sparerfreibetrag zum Jahreswechsel erhöht wurde.

Ob Tagesgeld oder andere Sparanlagen: Seit einigen Wochen gibt es endlich wieder Zinsen. Zu dieser guten Nachricht passt auch, dass der Sparerpauschbetrag zum Jahreswechsel von 801 Euro auf 1.000 Euro angehoben wurde.

Unterstellt man einen Zins von zwei Prozent, wären die Erträge einer Geldanlage über 50.000 Euro steuerfrei. Nimmt man vier Prozent an, sind die Erträge einer Geldanlage über 20.000 Euro steuerfrei. Erst bei Einkünften aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag wird eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbehalten.

Umgehen könnte man das mit einer privaten Rentenversicherung. Wurde der Vertrag mindestens mit einer Laufzeit von zwölf Jahren und bis zum 62. Lebensjahr abgeschlossen, bleibt der halbe Ertrag einer Kapitalabfindung steuerfrei.
Wird stattdessen eine lebenslange Rentenzahlung gewählt, muss nur ein niedriger Ertragsanteil versteuert werden. Bei einem Rentenbeginn etwa mit 67 Jahren sind dies nur 17 Prozent. Damit bleiben 83 Prozent der monatlichen Rente steuerfrei.

Klären Sie in einer persönlichen Beratung, welche Möglichkeiten am besten zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passen.

Der Zinssatz für Steuernachzahlungen oder Erstattungen sinkt rückwirkend zum 1. Januar 2019. Der Bundesrat hat am Freitag einer entsprechenden Änderung der Abgabenverordnung zugestimmt. Das entsprechende Gesetz tritt noch im Juli in Kraft, nachdem der Bundespräsident unterzeichnet hat.

Für Steuernachzahlungen muss künftig ein deutlich niedrigerer Zinssatz gezahlt werden. Der Bundesrat hat zugestimmt, dass der entsprechende Zinssatz nach Paragraf 233a Abgabenordnung auf 0,15 Prozent pro Monat gesenkt wird. Das entspricht einem Zins von 1,8 Prozent pro Jahr. Dies teilt der Bundesrat per Pressetext mit. Das Gesetz soll noch im Juli in Kraft treten, notwendig ist noch die Unterschrift des Bundespräsidenten.

Hintergrund sind Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, den bisher geltenden festen Zinssatz ab 1. Januar 2019 rückwirkend verfassungskonform auszugestalten. Denn der Jahreszins von bisher sechs Prozent wurde in Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen als zu hoch angesehen. Bereits 1961 festgelegt, wurde dieser Zins bisher nie geändert. Unter anderem würden von Unternehmen Gewinne abgeschöpft, die so im Moment gar nicht zu erzielen sind, so hatte das Bundesverfassungsgericht kritisiert: und verlangte eine Korrektur.

Die Angemessenheit des neuen Zinssatzes werde künftig evaluiert, so berichtet der Bundesrat: erstmals zum 1. Januar 2026. Außerdem verankert das Gesetz eine bisher nur im Verwaltungsweg getroffene Regelung über den Erlass von Nachzahlungszinsen bei vor Fälligkeit freiwillig geleisteten Zahlungen. Sie erstreckt sich damit künftig auch auf die von Kommunen verwaltete Gewerbesteuer.

Die Bundesregierung erwartet durch die Änderung in diesem Jahr Mindereinnahmen von 2,46 Milliarden Euro und im kommenden Jahr von 530 Millionen Euro.

Eine aktuelle Studie zeigt große Defizite beim praktischen Finanzwissen. So weiß die Hälfte der Teilnehmenden nicht, wann Dispozinsen anfallen. Die Studienmacher pointieren: Bei der alltäglichen Finanzbildung in Deutschland gibt es großen Handlungsbedarf.

Welche Versicherungen braucht man am dringendsten? Welche Kosten sind in der Warmmiete enthalten? Und welche Anlageform in Aktien birgt die wenigsten Risiken? Wer derartige Fragen beantworten kann, verfügt über praktisches Finanzwissen – und ist gefeit vor Fehlentscheidungen, die bares Geld kosten können.

Wie aber ist es um das praktische Finanzwissen der Deutschen bestellt? Das Portal Finanztip wollte es wissen – und gab eine repräsentative Studie mit 3.000 Teilnehmenden in Auftrag. Die Probanden sollten Fragen beantworten zu den Themen Versicherungen, Geldanlage, Miete, Kredit, Zinsen. Für das Ankreuzen richtiger Antworten gab es Punkte. In einem zweiten Schritt wurden diese in eine Schulnote übersetzt.

Unwissen bereits bei den Dispozinsen

Die Ergebnisse der Studie aber fallen erschreckend aus. Das zeigt bereits eine praktische Frage zu Dispozinsen. Sie lautet:
“Angenommen, Sie haben ein Girokonto mit einem Disporahmen von 1.000 Euro. Ab wann fallen Dispozinsen für Sie an, wenn Ihr Kontostand -500 Euro beträgt?”
Vier mögliche Antworten wurden für diese Frage vorgegeben:

  • “Es fallen keine Dispozinsen an.”
  • “Es fallen zunächst keine Dispozinsen an, solange ich das Konto bis zum Ende des aktuellen Monats wieder ausgleiche.”
  • “Es fallen sofort Dispozinsen an, die mir am Ende des Monats abgebucht werden.”
  • “Weiß ich nicht.”

Die richtige Antwort – Antwort drei (“Es fallen sofort Dispozinsen an…”) – kreuzten nur 50,9 Prozent der Befragten an. Das bedeutet auch: Fast die Hälfte der Teilnehmer konnte entweder die Frage gar nicht beantworten oder beantwortete sie falsch. Und das, obwohl viele Menschen über einen Dispokredit für ihr Konto verfügen.

51,6 Prozent mit Note Vier minus und schlechter

Was die Teilfragen veranschaulichen, bestätigt sich mit Blick auf das Gesamt-Abschneiden. Die Schulnote Eins oder Zwei würden in dem “Test” 10,5 Prozent der Befragten erhalten, die Schulnote Drei oder Vier 37,9 Prozent. 51,6 Prozent der Befragten hingegen hätten gemäß Schulbewertung mit einer Vier minus oder schlechter abgeschnitten.

So erhielten 29,5 Prozent der Teilnehmenden 3,5 bis sechs Punkte: Schon in dieser Gruppe hätten viele die Schulnote Fünf. Und 22,1 Prozent der Teilnehmenden erhielten gar nur null bis drei Punkte. Demnach pointieren die Studienmacher von Finanztip: Bei einem großen Teil der Befragten ist das Finanzwissens nur mangelhaft ausgeprägt, es fehlt in der Bevölkerung an wichtigen Grundlagen. Eine Tatsache, die auch den Staat in die Pflicht ruft, wie ebenfalls eine aktuelle Schufa-Studie zeigt. Demnach wünschen sich neun von zehn deutschen Jugendlichen, dass Geld- und Finanzthemen stärker in der Schule vermittelt werden.

Erneut zeigt eine Umfrage, dass das Vertrauen in die gesetzliche Rente gering ist. Demnach rechnen auch viele Teens und Twens damit, dass sie im Alter ihren Lebensstandard nicht sichern können. Das Problem: Obwohl es ein Bewusstsein dafür gibt, dass man extra vorsorgen muss, schieben die Jungen ihre Altersvorsorge nach hinten – und verschenken damit Geld.

Eine repräsentative Umfrage von TNS Infratest im Auftrag eines Maklerdienstleisters zeigt erneut, dass den Bürgern durchaus bewusst ist, dass ihnen Altersarmut droht. Und dieses Bewusstsein ist längst auch zu jungen Menschen durchgedrungen. Fast jeder Zweite (44 Prozent) in der Altersgruppe 16 bis 29 Jahre erwartet demnach, dass er im Alter eine “erhebliche Rentenlücke” fürchten muss und seinen Lebensstandard nicht wird sichern können.

Das Problem hierbei: Vorsorgen wollen die befragten Teens und Twens dennoch nicht, zumindest nicht sofort. Eine überwiegende Mehrheit gab in der Umfrage zugleich zu Protokoll, dass man das Thema “Altersvorsorge” lieber für später aufspare. Und damit verschenken die jungen Menschen bares Geld. Denn je zeitiger man mit der Altersvorsorge anfängt, desto weniger muss man in der Regel auch zurücklegen.

Der Grund, weshalb sich zeitige Vorsorge lohnt, ist der Zinseszins-Effekt. Werden Zinsen aus Kapitalerträgen erneut verzinst, so ist auch der Betrag höher, der erneut angelegt werden kann. Und damit wächst auch der Anlagebetrag, der nun wiederum verzinst wird. Und der Gewinn aus den Zinsen steigt – je länger man einen Betrag zur Altersvorsorge leistet. Das ist keine Zauberei, sondern bloße Mathematik.

Ein stark vereinfachtes Beispiel, das auch von den Auftraggebern der Studie angeführt wird: zahlt ein 20jähriger jeden Monat 100 Euro in eine Altersvorsorge ein, die durchgehend vier Prozent Zinsen einbringt, erhält er bei 20jähriger Laufzeit knapp 12.508 Euro an Zinsgutschrift obendrauf – zusätzlich zu den geleisteten Beiträgen von 24.000 Euro. Bei 40jähriger Laufzeit sind es bereits mehr als 68.500 Euro Zinsgutschrift bei 48.000 Euro Prämienzahlung. Der Zinsertrag ist also im Verhältnis zur eingezahlten Summe deutlich höher – allein deshalb, weil länger in den Vertrag eingezahlt wurde.

Es lohnt sich also, schon früh mit der Altersvorsorge anzufangen. Natürlich ist der Geldbeutel junger Menschen noch recht klein, wenn man etwa studiert oder sich in der Ausbildung befindet. Aber auch kleine Beiträge können schon eine große Wirkung haben – abhängig zur gewählten Altersvorsorge. Und vielleicht leisten ja die Eltern oder Großeltern Unterstützung. Hier sollte man sich umfangreich informieren und beraten lassen, wie man sein Geld anlegen will. Denn es ist im Zweifel eine Entscheidung für das ganze Leben: entsprechend seriös, flexibel und sicher sollte das Geld investiert werden.

Viele Menschen schließen derzeit ein Immobiliendarlehen ab, denn noch nie war die Hypothek so günstig wie heute. Aufgrund der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt geben auch Banken die Ersparnisse weiter – Bauherren zahlen für ein Darlehen nicht halb so hohe Zinsen wie noch vor fünf Jahren. Dabei lohnt ein Blick auf weitere Kosten.

Was viele Kunden nicht bedenken, sind die Bereitstellungszinsen für einen Baukredit. Hier langen die Banken richtig zu. Allein dafür, dass der zugesagte Kreditbetrag zur Auszahlung bereit gehalten wird, berechnen einige Geldhäuser 3 Prozent Zinsen. Diese verteuern das Darlehen schnell um mehrere tausend Euro, wie die Stiftung Warentest in einer Pressemitteilung bekannt gibt.

Bei vielen Banken ist der Bereitstellungszins nahezu identisch. Dennoch gibt es Unterschiede, weil die Zahl der Freimonate, in denen keine Bereitstellungszinsen gezahlt werden müssen, stark variiert. Einige Kreditgeber verlangen diesen Zins bereits nach zwei Monaten, andere hingegen erst nach einem Jahr.

Effektivzins wird ohne Bereitstellungszins berechnet

Bei der Berechnung des Effektivzinses für Darlehen fließen die Bereitstellungszinsen nicht mit ein, auch keine Teilauszahlungszuschläge. Diese können einen Kredit je nach Situation aber enorm verteuern. Verbraucher und Bauherren sollten deshalb auch einen Blick auf diese Zahlen werfen.

Der Zeitraum von der Baugenehmigung bis zum fertiggestellten Haus dauert meist ein Jahr oder sogar länger. Dabei müssen die Häuslebauer während der Bauphase doppelt zahlen. Es fallen die Zinsen auf die Kreditsumme sowie die Bereitstellungszinsen auf den noch nicht in Anspruch genommenen Kreditanteil an. Ein Vergleich kann also lohnen!