Kfz-Versicherung in Deutschland: Sind Wechselgedanken auf dem Vormarsch? Eine Umfrage zeigt: Die Mehrheit der Autofahrer bleibt ihrer Kfz-Versicherung treu, aber diejenigen, die wechseln wollen, setzen ihren Wechselentschluss oft in die Tat um.

Laut einer aktuellen Umfrage des ADAC denken in Deutschland derzeit fast die Hälfte der Autofahrer über einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung nach. Konkret sind es derzeit 46 Prozent aller Autofahrer, die offen für einen Wechsel sind, während 51 Prozent angeben, dies nicht in Erwägung zu ziehen. Im Vorjahr waren noch 55 Prozent fest davon überzeugt, ihrer Versicherung treu zu bleiben.

Die Überprüfung und der Wechsel von Autoversicherungen sind besonders in den letzten Monaten des Jahres häufig. Dies liegt daran, dass das Versicherungsjahr für die meisten Autofahrer am 31. Dezember endet, und Kündigungen bis spätestens zum Stichtag am 30. November eingereicht werden müssen.

In der Umfrage des ADAC denken 38 Prozent der Autofahrer darüber nach, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln, während bereits 8 Prozent diesen Schritt unternommen haben. Die Bereitschaft, die Versicherung zu wechseln, hängt auch stark vom Alter der Autofahrer ab. Besonders in der Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen ist die Wechselbereitschaft ausgeprägt. Hier sind fast zwei von drei Befragten offen für einen Wechsel, wobei 50 Prozent darüber nachdenken und 12 Prozent sich bereits entschieden haben. Bei den Autofahrern über 60 Jahren hingegen bleiben 67 Prozent ihrer bestehenden Versicherung treu.

Die Umfrage liefert auch Einblicke in die tatsächlichen Wechselgewohnheiten der Autofahrer in der Vergangenheit. Ein Drittel der Befragten hat bereits mehrfach (29 Prozent) oder sogar sehr oft (5 Prozent) ihre Kfz-Versicherung gewechselt. Allerdings geben die meisten Autofahrer (44 Prozent) an, selten zu wechseln. 21 Prozent haben bisher noch nie eine andere Versicherung gewählt.

Die Umfrage enthüllt auch die Präferenzen der Autofahrer bezüglich ihrer Kfz-Versicherung. Für die Hälfte (50 Prozent) sind Leistungen und Service wichtiger, während 27 Prozent den Preis in den Vordergrund stellen. 22 Prozent konnten sich in dieser Frage nicht entscheiden.

Besonders preisbewusst sind junge Autofahrer, obwohl auch in der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen 40 Prozent den Leistungen und dem Service den Vorzug geben, während 30 Prozent den Preis als wichtiger erachten.

Obwohl die Wechselbereitschaft vergleichsweise hoch ist, möchten die meisten Befragten ihrer Kfz-Versicherung treu bleiben, wahrscheinlich aufgrund der insgesamt positiven Bewertungen der Kfz-Versicherer durch ihre Kunden. 90 Prozent sind mit dem Leistungsumfang ihrer Versicherung zufrieden oder sehr zufrieden, 83 Prozent mit dem Kundenservice und immerhin noch 75 Prozent mit dem Preis. Besonders zufrieden sind die Kfz-Versicherer bei Autofahrern zwischen 50 und 59 Jahren. In dieser Altersgruppe sind 94 Prozent mit dem Leistungsumfang, 86 Prozent mit dem Kundenservice und 85 Prozent mit dem Preis zufrieden oder sehr zufrieden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich Fragen zur Auskunftspflicht einer privaten Krankenversicherung (PKV) bezüglich zurückliegender Beitragsanpassungen (BAP) geklärt.

Ein Versicherter wollte überprüfen, ob die vergangenen Beitragsanpassungen seiner PKV rechtmäßig waren, und stellte seiner Versicherung einen Antrag auf:

  • Auskunft über sämtliche Beitragserhöhungen in den Jahren 2013 bis 2016, inklusive entsprechender Unterlagen.
  • Informationen über die Höhe der Beitragserhöhungen unter Angabe der jeweiligen Tarife.
  • Die ihm zugesandten Schreiben mit den Begründungen, Nachträgen zum Versicherungsschein und den Beiblättern.

Der Versicherte reichte diesen Antrag als Teil einer sogenannten Stufenklage ein, in der er unter anderem die Feststellung der Unwirksamkeit bestimmter Erhöhungen und die Zahlung eines noch festzulegenden Betrags beantragte.
Die Versicherung widersetzte sich dem und hatte in den vorherigen Instanzen teilweise Erfolg.

Der BGH zum Thema Auskunftsklage

Der BGH entschied, dass das Rechtsschutzbegehren in Form einer Stufenklage gemäß § 254 der Zivilprozessordnung unzulässig sei, da es dem Versicherten nicht darum gehe, einen Anspruch zu quantifizieren, sondern vielmehr darum, festzustellen, ob überhaupt ein Anspruch bestehe.
Dennoch sei die Auskunftsklage an sich zulässig, so der BGH. Der Antrag auf Auskunft könne in eine separate Klage umgewandelt werden, die von der Stufung unabhängig ist. Die Richter betonten ebenfalls, dass ein berechtigtes Interesse an der geforderten Auskunft bestehe, da diese benötigt werde, um die Rechtmäßigkeit früherer Beitragserhöhungen zu prüfen und festzustellen, ob der Versicherte Anspruch auf Rückerstattung hat.

Auskunft aus Treu und Glauben begründet

Im Urteil (IV ZR 177/22) wird erklärt, dass ein Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen aus Treu und Glauben einen Anspruch auf Auskunft über zurückliegende Beitragsanpassungen haben kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Versicherte nicht mehr im Besitz der relevanten Unterlagen ist und die benötigten Informationen nicht auf zumutbare Weise beschaffen kann. Der BGH betont jedoch, dass der Versicherte darlegen und beweisen muss, warum er über sein Recht im Unklaren ist, unter Berücksichtigung der Gründe für den Verlust der Unterlagen.
Allerdings kann ein Auskunftsanspruch im Allgemeinen nicht aus Artikel 15 Absatz 1 und 3 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abgeleitet werden. Ein Anspruch auf eine vollständige Kopie der Begründungsschreiben einschließlich der Anlagen ergibt sich nicht aus Artikel 15 Absatz 1 DSGVO, da weder die Schreiben selbst noch die begleitenden Anlagen in ihrer Gesamtheit personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers darstellen, wie der BGH betont.
Nun muss das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem erneuten Verfahren prüfen, ob alle Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben erfüllt sind.

Wie kann man sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen? Welche Vorsorgemöglichkeiten die Deutschen für geeignet halten.

  • Private Krankenzusatzversicherung
    Insgesamt 40 Prozent der Befragten halten Krankenzusatz-Versicherungen für geeignet, um die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abzumildern. 6 Prozent davon entscheiden sich sogar für die Antwort ‘sehr gut’.
  • Lebensversicherung
    48 Prozent (37 % ‘gut’; 11 % ‘sehr gut’) der Deutschen meinen, eine Lebensversicherung eigne sich.
  • Unfallversicherung
    Ist eine Unfallversicherung geeignet, um vor den finanziellen Folgen einer BU zu schützen? 62 Prozent der Deutschen sagen Ja! (48 % ‘gut’; 14 % ‘sehr gut’).
  • Immobilien
    Zur finanziellen Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit halten 67 Prozent (43 % ‘gut’; 24 % ‘sehr gut’) Immobilien für geeignet.
  • Sparen
    ‘Sparen’ kommt – wie ‘Immobilien’ – auf 67 Prozent. Allerdings sehen 25 Prozent im Sparen ‘sehr gute’ Möglichkeiten, sich auf die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit vorzubereiten.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
    69 Prozent der Befragten halten die Erwerbsunfähigkeitsversicherung für gut (48%) oder sehr gut (21%) geeignet, um finanzielle Folgen der BU abzufedern.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    48 Prozent sehen in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine ‘gute’, 32 Prozent eine ‘sehr gute’ Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen.

Über die Studie:

Für die Studie wurden 1.200 Personen im Alter von 18 bis 60 Jahren im Juli 2023 online befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die berufstätige Bevölkerung Deutschlands sowie für Menschen, die noch vor dem Eintritt in ihr Berufsleben stehen (Auszubildende/Studierende).

Welche Versicherungen halten die Deutschen für so wichtig, dass jeder so eine haben sollte? Das zeigen aktuelle Studien-Ergebnisse.

Welche Versicherungen sind so wichtig, dass jeder sie haben sollte? Das ließ ein großer Versicherer untersuchen. Die Ergebnisse zeigen: Im Vergleich zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, spielt die Absicherung der Arbeitskraft eher eine untergeordnete Rolle.

  • Risikolebensversicherung
    Sechs Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass eine Risikolebensversicherung zu den wichtigsten Versicherungen zählt, die jeder besitzen sollte.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
    Auf die Frage, welche Versicherung so wichtig ist, dass jeder sie haben sollte, nannten neun Prozent die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
  • Wohngebäudeversicherung
    15 Prozent halten diese Versicherung für so wichtig, dass jeder sie haben sollte.
  • Unfallversicherung
    Eine Unfallversicherung nennen 22 Prozent der Deutschen.
  • Altersvorsorge
    29 Prozent der Deutschen finden, dass jeder Produkte zur Altersvorsorge sein Eigen nennen sollte.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Auf diesen Wert (29 Prozent) kommt auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist neben der Erwerbsunfähigkeitsunfähigkeitsversicherung die einzige Möglichkeit zur Absicherung der Arbeitskraft, die es in diese Liste geschafft hat.
  • Hausratversicherung
    Die Hausratversicherung kommt auf 39 Prozent. Also deutlich mehr als Altersvorsorge oder die Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Kfz-Versicherung
    Auch die Kfz-Versicherung (40 Prozent) ist den Deutschen wichtiger als die Absicherung der eigenen Arbeitskraft.
  • Haftpflichtversicherung
    Mit 79 Prozent der Nennungen ist die Haftpflichtversicherung in den Augen der Deutschen die wichtigste Versicherung.

Über die Studie:
Für die Studie wurden 1.200 Personen im Alter von 18 bis 60 Jahren im Juli 2023 online befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die berufstätige Bevölkerung Deutschlands sowie für Menschen, die noch vor dem Eintritt in ihr Berufsleben stehen (Auszubildende/Studierende). Es sind nur jene Versicherungen, die mehr als fünf Prozent der Nennungen erreichten, dargestellt.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Typklassen für etwa 32.000 verschiedene Pkw-Modelle neu bewertet. Dabei sind größere Umstufungen in den neuen Typklassen eher selten. In der Kfz-Haftpflichtversicherung bleiben etwa 70 Prozent der Pkw in den Typklassen des Vorjahres.

Das betrifft etwa 29,4 Millionen Autofahrer. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, erklärt: “Große Veränderungen sind die Ausnahme, nur wenige Modelle werden um mehr als eine Klasse nach oben oder unten verschoben.”

Einige Beispiele zeigen, dass nur wenige Modelle um mehr als eine Klasse gestiegen oder gefallen sind. Zum Beispiel hat sich der Suzuki Ignis Allrad (Typ MF, seit 2016) und der Dacia Jogger (Typ DJF, seit 2022) in der Haftpflichtversicherung um drei bzw. zwei Klassen verbessert. Auf der anderen Seite sind der Ford Focus 1.0/ 74 kW (Typ DEH, seit 2018) und der Audi Q5 50 TDI Quattro (Typ FY, seit 2017) um drei Typklassen schlechter eingestuft worden.

In der Vollkasko ändern sich die Typklassen für etwa 39 Prozent der Fahrzeughalter. Davon profitieren etwa ein Drittel der Versicherten (34 Prozent) mit niedrigeren Einstufungen, was rund elf Millionen Fahrzeuge betrifft. Nur fünf Prozent der Vollkaskoversicherten werden in eine höhere Klasse eingestuft, was etwa 1,65 Millionen PKW betrifft.

Bei der Teilkasko bleiben die Einstufungen für etwa zwei Drittel der Autofahrer (66 Prozent) unverändert. Etwa drei von zehn der Versicherten mit Teilkaskoschutz (29 Prozent) erhalten eine niedrigere Typklasse, was etwa 6,0 Millionen Fahrzeughalter betrifft. Gleichzeitig müssen fünf Prozent der Autofahrer eine höhere Einstufung hinnehmen, was etwa 1,0 Millionen Fahrzeuge betrifft.

Besonders hoch eingestufte Typklassen betreffen oft leistungsstarke Oberklasse-Modelle und SUVs wie den Audi RS6 Avant 4.0 (Typ F2, seit 2019) und den BMW X6 M50D (Typ X6, seit 2014). Im Gegensatz dazu werden ältere Modelle und Kleinwagen wie der Fiat 500 1.2 (Typ 312, seit 2011) oder der Citroen C3 1.2 (Typ S, seit 2018) eher niedrig eingestuft.

E-Scooter, die in Großstädten verliehen werden, sind deutlich häufiger in Unfälle verwickelt. Die deutschen Versicherer schlagen deshalb strengere Regeln vor.

E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht: Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.

Doch das reicht den deutschen Versicherern nicht mehr. Sie fordern Fahrberechtigung und Reaktionstest. Aus guten Gründen: “Wir haben ein Sicherheitsproblem mit E-Scootern, und dieses Problem geht zuallererst von den Nutzerinnen und Nutzern von Leih-Flotten in Großstädten aus”, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auswertungen des Verbands zeigen, dass E-Scooter in Leih-Flotten deutlich mehr Unfälle als privat genutzte Scooter verursachen. Demnach kam es 2022 insgesamt mit rund 571.000 versicherten E-Scootern in privater Hand zu etwa 1.850 Schäden, während 193.000 Leih-Scooter rund 2.350 Schäden verursachten.

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes kollidieren E-Scooter auch häufiger mit Fußgängern als dies Fahrradfahrer tun. “Hier zeigt sich, dass viele E-Scooter-Fahrer eben nicht den Radweg oder die Straße, sondern den Gehweg nutzen, obwohl genau das verboten ist”, so Asmussen.

Werden andere Menschen von E-Scootern verletzt, entstehen den GDV-Zahlen zufolge vergleichsweise hohe Schäden. “Im Schnitt entstehen bei Personenschäden Ausgaben in Höhe von über 13.000 Euro, etwa für Behandlungskosten, Arbeitsausfall und Schmerzensgeld”, so Asmussen.

Darüber hinaus gehen die Versicherer von einer hohen Zahl von Unfällen aus, bei denen sich allein die E-Scooter-Fahrer verletzen. Da die Fahrer in solchen Fällen allerdings nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt werden, liegen den Versicherern zu solchen Unfällen keine konkreten Zahlen vor.

Mit Blick auf diese Entwicklung schlagen die Versicherer vor, dass künftig mindestens die Fahrberechtigung für ein Mofa vorgewiesen werden muss, wenn man einen E-Scooter fahren will. Zudem sollten Verleiher von E-Scootern beispielsweise Reaktionstests einführen, um sicherzustellen, dass Betrunkene keine E-Scooter ausleihen können.

Das Amtsgericht München hat in einem Streitfall um Leistungen aus einem Reiserücktrittsversicherungsvertrag entschieden, dass eine Versicherung die Kosten für die Stornierung einer Pauschalreise in Höhe von 1.128 EUR zahlen muss.

Der Fall drehte sich um eine Freundin der Klägerin, die eine 5-tägige Pauschalreise nach Ibiza für September 2021 gebucht hatte, inklusive einer Reiserücktrittsversicherung für beide bei der Beklagten.

Die Versicherungsbedingungen der Beklagten sahen vor, dass eine medizinische Stornoberatung angeboten wurde, die Empfehlungen zur Stornierung aussprach. Im konkreten Fall wurde der Klägerin kurz vor Reisebeginn ein Schilddrüsenproblem diagnostiziert, und die Medizinische Stornoberatung der Beklagten empfahl telefonisch die Stornierung der Reise, was auch geschah.

Die Beklagte verweigerte jedoch die Kostenerstattung für die Stornierung und argumentierte, dass die Medizinische Stornoberatung lediglich hinsichtlich des Zeitpunkts der Stornierung beraten habe. Die Frage, ob überhaupt ein versichertes Ereignis vorliege, sollte erst im Rahmen der Schadenbearbeitung entschieden werden.

Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin und begründete dies damit, dass die Beklagte durch die Medizinische Stornoberatung einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte, dass die Stornierung den vertraglichen Bedingungen entspricht. Die Versicherungsbedingungen seien dahingehend offen formuliert, dass die Medizinische Stornoberatung nicht nur den Zeitpunkt der Stornierung, sondern auch das Vorliegen eines Stornierungsgrundes prüfe. Das Gericht betonte, dass die Klägerin berechtigtes Vertrauen in die Empfehlungen der Beratung hatte, und es als widersprüchlich und unzulässig erachtete, dass die Beklagte nachträglich die Kostenerstattung verweigerte.

Das Urteil (Az.: 122 C 7243/22) ist rechtskräftig, und die Versicherung wurde zur Zahlung der Stornierungskosten verurteilt.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) drängt auf eine Steuersenkung. So soll der Grundfreibetrag steigen. Hintergrund ist die außergewöhnlich hohe Inflation und die daran orientierte Anpassung des Bürgergelds.

Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2024 um insgesamt zwölf Prozentpunkte angehoben werden, sodass der Regelsatz für Erwachsene auf 563 Euro steigt: ein Plus von 61 Euro. Mit der Bürgergeld-Reform sollen die Regelsätze schneller an die Inflation und Lohnentwicklung angepasst werden, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Diese Anpassung müsse auch an jene weitergegeben werden, die in die Sozialkassen einzahlen, findet Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP): “Was für die Bezieher sozialer Leistungen recht ist, das muss für die Steuerzahler auch billig sein”, so Lindner vergangenen Freitag im Bundestag.

Die Anpassung des Existenzminimums müsse auch auf das Steuerrecht übertragen werden, sagte der FDP-Vorsitzende. Seinem Vorschlag zufolge, solle der steuerunbelastete Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen und der Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6612 Euro. Das würde die Bürger in einer Größenordnung von 1,9 Milliarden Euro entlasten.

Lindner führte auch verfassungsrechtliche Gründe für diese Anpassung ins Feld. “Und dies ist auch gut und richtig, weil zwischen denjenigen, die Sozialleistungen beziehen, und denjenigen, die diesen Staat mit ihrer Arbeit finanzieren, darf kein Keil getrieben werden”, sagte der FDP-Chef.

Hunde und Katzen nehmen in vielen deutschen Haushalten eine besondere Stellung ein. Sie gelten nicht nur als Haustiere, sondern als vollwertige Familienmitglieder. Haustiere geben vielen Besitzern emotionalen Halt und haben besonders für alleinstehende Menschen auch wichtige soziale Funktionen. Umso schlimmer ist es, wenn ein Tier ernsthaft erkrankt.

Denn neben der emotionalen Belastung kommt für die Tierfreunde auch noch eine hohe finanzielle Belastung hinzu. So kann eine Frakturbehandlung beim Hund schon 1.400 Euro und die Behandlung eines Kreuzbandrisses sogar 1.600 Euro kosten. Und die Behandlung eines Hüftgelenkschadens summiert sich sogar bis auf 5.000 Euro. Oft sind Tierkrankenversicherungen die einzige Möglichkeit für viele Haushalte, die Kosten zu stemmen. Allerdings sollte man bei Abschluss der Tierkrankenversicherung wichtige Dinge beachten:

  • Ein wichtiger Aspekt ist der Unterschied zwischen einer Operationskostenversicherung (OP-Versicherung) und einer Tierkrankenvollversicherung. Die OP-Versicherung übernimmt nur die Kosten einer Operation. Die Tierkrankenvollversicherung deckt zusätzliche medizinische Kosten in unterschiedlichem Umfang.
  • Ein weiterer Punkt ist die Wahl der Selbstbeteiligung. Es ist wichtig, eine Selbstbeteiligung zu wählen, die im Krankheitsfall des Haustiers die eigenen finanziellen Ressourcen nicht überfordert.
  • Aber auch das Kündigungsrecht der Tierkrankenversicherungen kann zu Problemen führen. Viele Policen können jährlich durch den Versicherer gekündigt werden – die Gefahr besteht, dass der Versicherer bei älteren Tieren und steigenden Kosten davon Gebrauch macht. Zudem kann ein Versicherer nach dem Schadenfall kündigen. Es gibt aber mittlerweile Produkte, die bessere Bedingungen bieten.
  • Und auch der Leistungsumfang für Zahnbehandlungen muss geprüft werden. Hat das Tier Schmerzen, ist schon das Röntgen teuer, ebenso ein operativer zahnmedizinischer Eingriff. Solche Kosten werden von Tierbesitzern oft unterschätzt. Jedoch deckt nicht jedes Produkt solche Kosten ab.

Die Wahl der richtigen Tierkrankenversicherung ist wichtig insbesondere für Familien, die keine genügenden Rücklagen haben, eine teure tiermedizinische Behandlung selbst zu stemmen. Wer hierzu Rat sucht, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Die Grenzwerte in der Sozialversicherung werden ab dem 1. Januar 2024 voraussichtlich angehoben. Dies geht aus dem aktuellen Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 hervor. Die geplanten Änderungen sollen zu einer Erhöhung der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze führen, und zwar von 66.000 Euro in diesem Jahr auf zukünftig 69.300 Euro.

Die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2024 wurden bereits veröffentlicht. Der Entwurf wird voraussichtlich im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet, wobei in der Regel keine weiteren Änderungen zu erwarten sind.

Beitragsbemessungsgrenzen und Jahresarbeitsentgeltgrenze steigen

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) zum 1. Januar 2024 hat Auswirkungen auf Gutverdiener, da sie höhere Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze legt die Einkommenshöhe fest, bis zu der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Einkommen oberhalb dieser Grenze sind von Beiträgen befreit.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 4.987,50 Euro auf 5.175,00 Euro im Monat angehoben. Dies gilt auch für die gesetzliche Pflegeversicherung, wodurch die BBG in beiden Versicherungszweigen bundeseinheitlich bei umgerechnet 62.100 Euro pro Jahr liegt.

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze im Versicherungsrecht erhöht sich von 66.600 Euro auf 69.300 Euro pro Jahr. Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung wechseln möchten, müssen zukünftig mindestens dieses Einkommen erzielen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung variiert zwischen den neuen und alten Bundesländern. In Westdeutschland wird sie auf 7.550 Euro pro Monat (bisher 7.300 Euro/Monat) festgesetzt, was jährlich 90.600 Euro entspricht. In Ostdeutschland beträgt die Beitragsbemessungsgrenze ab 2024 monatlich 7.450 Euro (bisher 7.100 Euro/Monat) bzw. jährlich 89.400 Euro.

Die Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen erfolgt auf der Grundlage der Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, werden auch die Rechengrößen entsprechend nach oben korrigiert.

Diese Änderungen in den Beitragsbemessungsgrenzen haben Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge und die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Es ist ratsam, diese Entwicklungen im Blick zu behalten, um finanzielle Planungen entsprechend anzupassen.