Ein ETF auf den MSCI World gilt als einfacher Weg, Geld weltweit anzulegen. Doch der Name kann täuschen: Der bekannte Aktienindex enthält zwar Unternehmen aus zahlreichen Industrieländern, bildet aber weder alle Länder noch alle Regionen gleichmäßig ab. Wer langfristig mit ETFs spart, sollte deshalb genauer hinschauen.

Wie beliebt der MSCI World hierzulande ist, zeigt eine Untersuchung des deutschen Fondsverbands BVI. Demnach steckt fast jeder dritte Euro, den deutsche Anleger in passiven Aktien-ETFs halten, in Produkten der MSCI-World-Indexfamilie.

Weltweit gestreut heißt nicht gleichmäßig verteilt

Der MSCI World gewichtet Unternehmen nach ihrem Börsenwert. Besonders große Konzerne haben dadurch einen entsprechend hohen Einfluss auf die Wertentwicklung. Weil viele der wertvollsten börsennotierten Unternehmen aus den USA stammen, nehmen amerikanische Aktien einen großen Teil des Index ein. Schwellenländer wie Indien oder China sind im klassischen MSCI World dagegen nicht enthalten. Das macht den Index nicht grundsätzlich zu einer schlechten Anlage. Er bietet Zugang zu vielen Unternehmen und Branchen. Anleger sollten aber wissen, welche Schwerpunkte sie damit setzen.

Mehr ETFs bedeuten nicht automatisch mehr Streuung

Wer zusätzlich einen ETF auf den amerikanischen S&P 500 kauft, investiert möglicherweise erneut in zahlreiche Unternehmen, die bereits im MSCI World enthalten sind. Entscheidend ist deshalb nicht die Anzahl der ETFs, sondern ihre tatsächliche Zusammensetzung. Ein regelmäßiger Depotcheck kann helfen, unbeabsichtigte Überschneidungen und Konzentrationsrisiken zu erkennen. Welche Aufteilung sinnvoll ist, hängt insbesondere vom Anlageziel, dem Zeithorizont und der persönlichen Risikobereitschaft ab.

Pflegebedürftigkeit kann erhebliche zusätzliche Kosten verursachen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt dabei nicht automatisch sämtliche Ausgaben. Trotzdem muss die Antwort nicht für jeden gleich aussehen: Entscheidend ist, wie groß die persönliche Finanzierungslücke im Pflegefall tatsächlich wäre.

Eine aktuelle YouGov-Befragung zeigt, dass sich 67 Prozent der Erwachsenen für eine mögliche Pflegebedürftigkeit finanziell schlecht oder sehr schlecht abgesichert fühlen. Gleichzeitig haben nur neun Prozent eine private Pflegezusatzversicherung. Das allein sagt allerdings noch wenig über die individuelle Vorsorge aus. Auch Einkommen im Alter, vorhandenes Vermögen und andere Rücklagen können zur Finanzierung beitragen.

Wer vorsorgen möchte, sollte deshalb zunächst eine Bestandsaufnahme machen: Mit welchen Leistungen der Pflegeversicherung könnte ich rechnen? Welche laufenden Einkünfte hätte ich im Pflegefall? Welche Rücklagen wären verfügbar – und welche monatlichen Kosten müsste ich voraussichtlich selbst tragen? Erst daraus ergibt sich eine mögliche Versorgungslücke.

Zeigt sich dabei eine größere Lücke, kommen verschiedene Möglichkeiten infrage: zusätzliche Rücklagen ebenso wie eine private Pflegezusatzversicherung. Bei einer Versicherung sollte nicht allein der Beitrag verglichen werden. Wichtig ist beispielsweise, wann und in welcher Höhe Leistungen gezahlt werden, für welche Pflegegrade sie gelten und ob die Beiträge langfristig ins eigene Budget passen.

Quelle: YouGov im Auftrag von Swiss Life Deutschland, Befragung von 2.015 Erwachsenen, September 2026.

Rund 3.400 Euro kostet ein Pkw-Führerschein derzeit im Durchschnitt. Eine geplante Reform der Fahrschulausbildung soll die Kosten senken. Dafür sollen unter anderem weniger starre Vorgaben für die praktische Ausbildung gelten und digitales Lernen eine größere Rolle spielen.

Bislang sind beim Führerschein der Klasse B zwölf besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben: fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Künftig soll stärker der individuelle Ausbildungsstand darüber entscheiden, wie viele dieser Fahrten notwendig sind. Wer schnell die erforderliche Fahrsicherheit erreicht, könnte dadurch Kosten sparen. Wer mehr Übung benötigt, wird allerdings auch künftig entsprechend viele Fahrstunden brauchen.

Auch vollständig digitaler Theorieunterricht ist vorgesehen. Zusätzlich sollen private Übungsfahrten erprobt werden. Nach bestandener Theorieprüfung könnten Fahrschüler dabei mit einer geeigneten Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis sammeln. Wichtig wäre dann auch der Versicherungsschutz: Bevor ein Fahrschüler ein privates Auto steuert, sollte geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen dies über die Kfz-Versicherung abgedeckt ist. Der Versicherer sollte über einen entsprechend erweiterten Fahrerkreis informiert werden.

Ob der Führerschein durch die Reform tatsächlich deutlich billiger wird, lässt sich deshalb noch nicht sagen. Fahrschüler sollten auch künftig nicht allein den Preis einer einzelnen Fahrstunde vergleichen. Gesamtkosten, benötigte Fahrstunden und Ausbildungserfolg gehören zusammen. Geplant ist, Preise und Erfolgsquoten von Fahrschulen künftig transparenter zugänglich zu machen – das könnte den Vergleich erleichtern.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr; Civey-Befragung im Auftrag der DEVK, September 2026.

Ein Krypto-Tipp auf Instagram, TikTok oder YouTube kann wie eine persönliche Empfehlung wirken. Dahinter können jedoch wirtschaftliche Interessen stehen. Eine aktuelle BaFin-Umfrage zeigt: Rund 40 Prozent der befragten Kryptoanleger wussten nicht, dass Finfluencer für Empfehlungen häufig bezahlt werden.

Eine bezahlte Empfehlung muss deshalb nicht automatisch schlecht sein. Anleger sollten aber wissen, wer an ihrer Entscheidung verdient. Vor einem Kauf lohnt es sich daher zu prüfen: Wird der Finfluencer für die Empfehlung bezahlt? Gibt es einen Affiliate-Link oder eine andere Vergütung? Welche Risiken hat die Anlage? Und würde ich sie auch kaufen, wenn ich den Tipp nicht gerade gesehen hätte?

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn Zeitdruck aufgebaut wird. Von den Befragten, die bereits einem Finfluencer-Tipp gefolgt waren, investierten 35 Prozent, weil ihnen vermittelt worden war, jetzt sei der richtige Zeitpunkt. 29 Prozent kauften, weil angeblich gerade viele andere zugriffen. Beides ist kein Beleg dafür, dass eine Anlage zum eigenen Vermögen und zur persönlichen Risikobereitschaft passt.

Auch eine große Zahl an Followern ersetzt keine Prüfung der Anlage. Gerade Kryptowerte können erheblich schwanken. Wer investieren möchte, sollte deshalb nicht nur Coin oder Token prüfen, sondern auch die Person hinter der Empfehlung. Je größer der erzeugte Zeitdruck und je unklarer das Verkaufsinteresse, desto mehr Grund gibt es, vor dem Kauf erst einmal nichts zu tun.

Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Umfrage zu sozialen Medien und Kryptoinvestments 2026.

Wer eine GmbH führt, haftet nicht automatisch für jede unternehmerische Fehlentscheidung mit dem eigenen Vermögen. Geschäftsführer können jedoch persönlich in Anspruch genommen werden, wenn ihnen eine Verletzung ihrer Pflichten vorgeworfen wird. Besonders relevant wird das häufig, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder in die Insolvenz gerät.

Dass solche Haftungsfälle keine Ausnahme sind, zeigen aktuelle Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Zahl der gemeldeten Schäden in der Managerhaftpflichtversicherung stieg 2025 um 13 Prozent auf rund 3.000. Im Durchschnitt entstand ein Schadenaufwand von etwa 113.400 Euro. Parallel ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen deutlich gestiegen.

Für Geschäftsführer bedeutet das: Wichtige unternehmerische Entscheidungen sollten nicht nur sorgfältig getroffen, sondern auch nachvollziehbar dokumentiert werden. Das gilt besonders bei finanziellen Schwierigkeiten. Hinzu kommen Pflichten etwa bei Compliance, Datenschutz und Informationssicherheit. Gerade in Krisensituationen können später Entscheidungen überprüft und mögliche Pflichtverletzungen untersucht werden.

Eine sogenannte D&O-Versicherung kann Geschäftsführer und andere Leitungsorgane gegen bestimmte Haftungsrisiken absichern. Sie prüft im Versicherungsfall, ob ein geltend gemachter Anspruch berechtigt ist, wehrt unbegründete Forderungen ab und übernimmt im Rahmen des Vertrags berechtigte Ansprüche. Geschäftsführer sollten deshalb wissen, ob für sie eine D&O-Absicherung besteht, welche Versicherungssumme zur Verfügung steht und welche Ausschlüsse oder Selbstbehalte gelten. Denn eine vom Unternehmen abgeschlossene Police bedeutet nicht automatisch, dass jedes persönliche Haftungsrisiko abgesichert ist.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), D&O-Geschäftsstatistik 2025.

„Von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – ist eine bekannte Faustregel für Winterreifen. Eine gesetzliche Frist steckt dahinter allerdings nicht. In Deutschland gilt vielmehr eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte dürfen Autos nur mit geeigneter Bereifung gefahren werden.

Wer jetzt auf Winterreifen wechselt, sollte deshalb nicht nur den Termin im Blick haben. Wichtig sind Zustand und Profiltiefe der Reifen. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter, der ADAC empfiehlt für Winterreifen jedoch mindestens vier Millimeter. Für die vorgeschriebene Winterbereifung ist außerdem das Alpine-Symbol – Bergpiktogramm mit Schneeflocke – entscheidend.

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen trotzdem mit Sommerreifen fährt, riskiert Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Nach einem Unfall kann die falsche Bereifung zudem Folgen für Haftung und Versicherung haben. Ob und in welchem Umfang Leistungen gekürzt werden können oder eine Mitschuld berücksichtigt wird, hängt vom konkreten Unfallhergang und den Versicherungsbedingungen ab.

Der Reifenwechsel ist zugleich ein guter Anlass für einen kurzen Wintercheck. Batterie, Beleuchtung und Scheibenwischer werden in der kalten und dunklen Jahreszeit besonders gefordert. Auch Frostschutz und Scheibenwaschanlage sollten kontrolliert werden. „Von O bis O“ ist deshalb keine gesetzliche Vorgabe – aber eine praktische Erinnerung, das Auto rechtzeitig winterfest zu machen.

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen können Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegeversicherung erhalten. Doch bei vermeintlich kostenlosen Pflegehilfsmittelboxen sollten Betroffene und Angehörige genau hinschauen. Die DAK-Gesundheit berichtet von unseriösen Anbietern, die das Abrechnungssystem gezielt ausnutzen.

Vorsicht ist insbesondere bei unerwarteten Anrufen geboten. Nach Angaben der Krankenkasse werden Pflegebedürftige oder Angehörige teilweise mit einer kostenlosen Versorgung angesprochen. Anschließend können regelmäßige Lieferungen folgen, obwohl Betroffene nach eigener Wahrnehmung keinen entsprechenden Vertrag abschließen wollten oder bereits anderweitig mit Pflegehilfsmitteln versorgt werden.

Auch bei Online-Angeboten zur Unterstützung rund um Pflegegrad oder Pflegeleistungen sollten sensible Angaben nicht vorschnell herausgegeben werden. Dazu gehören insbesondere Gesundheitsdaten und elektronische Unterschriften. Bevor solche Daten übermittelt werden, sollte klar sein, welches Unternehmen dahintersteht, welche Leistung tatsächlich beauftragt wird und ob damit weitere Verträge verbunden sind.

Wer eine unerwartete Pflegehilfsmittelbox erhält oder auf seiner Abrechnung unbekannte Leistungen entdeckt, sollte bei seiner Pflegekasse nachfragen. Auch Angehörige können darauf achten, welche Lieferungen regelmäßig eintreffen und ob diese tatsächlich bestellt und benötigt werden. „Kostenlos“ bedeutet bei Pflegehilfsmitteln schließlich nicht, dass niemand dafür bezahlt – die Kosten werden bei berechtigtem Bezug von der Pflegeversicherung getragen.

Quelle: DAK-Gesundheit, Bericht zur Fehlverhaltensbekämpfung 2024/2025.

Professionelle Internetseite, freundlicher Ansprechpartner und eine deutsche Telefonnummer: All das bedeutet noch nicht, dass eine vermeintliche Trading-Plattform seriös ist. Die „Operation Herakles“ zeigt die Dimension des Problems. Allein innerhalb von drei Monaten ließen deutsche Behörden mehr als 9.000 Rufnummern abschalten, die mutmaßlich für Betrugsstraftaten genutzt wurden.

Besonders vorsichtig sollten Anleger werden, wenn hohe oder schnelle Gewinne versprochen werden und sie zu einer raschen Einzahlung gedrängt werden. Auch die Aufforderung, Zugangsdaten zum Onlinebanking oder Depot herauszugeben oder Kopien von Ausweisdokumenten und Zahlungskarten zu übermitteln, ist ein Warnsignal. Bevor Geld fließt, sollte deshalb unabhängig geprüft werden, wer tatsächlich hinter einem Angebot steht.

Ein wichtiger Anhaltspunkt ist die Zulassung des Anbieters. Unternehmen, die in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen, benötigen grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis. Anleger können in den Unternehmensdatenbanken der BaFin prüfen, ob ein Anbieter dort geführt wird. Dabei sollte nicht allein der angegebene Firmenname verglichen werden: Betrüger können Namen oder Angaben tatsächlich existierender Unternehmen missbrauchen.

Wer bereits Geld überwiesen hat und einen Betrug vermutet, sollte nicht auf weitere Zahlungsforderungen eingehen. Stattdessen empfiehlt es sich, möglichst schnell die eigene Bank beziehungsweise den Zahlungsdienstleister zu kontaktieren, Belege und Kommunikation zu sichern und den Fall bei der Polizei anzuzeigen. Besondere Vorsicht ist auch bei angeblichen Helfern geboten, die später versprechen, verlorenes Geld gegen eine weitere Vorauszahlung zurückzuholen.

Quelle: Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg, Landeskriminalamt Baden-Württemberg, BaFin und weitere an der „Operation Herakles“ beteiligte Behörden.

Teure Uhr, Schmuck, Kamera oder Designertasche kommen mit in den Urlaub – doch der Versicherungsschutz reist nicht automatisch unbegrenzt mit. Wer wertvolle Gegenstände mitnimmt, sollte deshalb vor der Abreise prüfen, ob und in welcher Höhe sie außerhalb der eigenen Wohnung versichert sind.

Ein erster Blick gilt der Hausratversicherung. Über die sogenannte Außenversicherung kann Hausrat vorübergehend auch außerhalb der eigenen vier Wände geschützt sein. Entscheidend sind jedoch die Vertragsbedingungen. Für Wertsachen können besondere Entschädigungsgrenzen gelten, und nicht jeder Verlust ist versichert. Wird eine Uhr beispielsweise einfach verlegt oder geht eine Tasche verloren, besteht deshalb nicht automatisch Versicherungsschutz. Auch bei einem Diebstahl kommt es darauf an, was genau passiert ist und welche Risiken der Vertrag abdeckt.

Vor der Reise empfiehlt sich daher ein kurzer Check: Welche wertvollen Gegenstände nehme ich mit? Wie hoch ist ihr aktueller Wert? Welche Entschädigungsgrenzen enthält mein Vertrag und gilt der Schutz auch am Reiseziel? Rechnungen, Zertifikate, Fotos oder andere Wertnachweise können im Schadenfall helfen und sollten sicher aufbewahrt werden.

Vorsicht ist außerdem bei Urlaubsfotos in sozialen Netzwerken sinnvoll. Bilder von wertvollen Gegenständen müssen nicht gleichzeitig verraten, wo sich ihr Besitzer gerade aufhält. Standortinformationen lassen sich deaktivieren, Urlaubsbilder können auch erst später veröffentlicht werden. Wer mit Wertsachen reist, sollte deshalb nicht nur ans sichere Verstauen denken, sondern bereits vor der Abfahrt klären, was bei Diebstahl oder Beschädigung tatsächlich versichert wäre.

Quelle: Hiscox, Umfrage unter 154 Personen in Deutschland, die regelmäßig Gegenstände im Wert von mindestens 1.000 Euro mit auf Reisen nehmen; Befragung durch Appinio, Juli 2026.

Gehalt, Urlaubstage und Arbeitszeit sind beim Vergleich von Stellenangeboten schnell erfasst. Doch gerade bei einem Job, der mehrere Jahre passen soll, lohnt sich der Blick auf weniger offensichtliche Punkte. Eine aktuelle YouGov-Befragung unter 18- bis 35-Jährigen zeigt: Berufliche Entwicklung, Eigenverantwortung und flexible Arbeitsbedingungen haben für junge Beschäftigte einen hohen Stellenwert.

Besonders wichtig sind Entwicklungsmöglichkeiten: 84 Prozent der Befragten bewerten sie als wichtig oder sehr wichtig, 67 Prozent legen Wert auf konkrete Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote. Wer einen neuen Job sucht, kann deshalb schon im Bewerbungsgespräch nachfragen: Welche Weiterbildungen werden angeboten und bezahlt? Gibt es klare Entwicklungsmöglichkeiten? Und nach welchen Kriterien können Mitarbeiter mehr Verantwortung übernehmen oder ihr Gehalt steigern?

Auch die Gestaltung des Arbeitsalltags gehört auf die persönliche Checkliste. Jeweils 83 Prozent möchten ihre Arbeit möglichst selbst gestalten beziehungsweise eigenverantwortlich Entscheidungen treffen können, 82 Prozent legen Wert auf flexible Arbeitszeiten. Gleichzeitig spielt Leistung weiterhin eine große Rolle: 71 Prozent finden es wichtig, ihr Einkommen etwa durch Bonuszahlungen oder Provisionen selbst beeinflussen zu können.

Ein höheres Gehalt allein macht ein Stellenangebot deshalb nicht automatisch attraktiver. Vor einem Wechsel lohnt es sich, Vergütung, Weiterbildung, Entwicklungsmöglichkeiten, Arbeitszeit und persönlichen Gestaltungsspielraum gemeinsam zu betrachten. Und manches lässt sich besser vor Vertragsabschluss klären als nach dem ersten Arbeitstag.

Quelle: YouGov im Auftrag von Swiss Life Select, Befragung von 1.015 Personen zwischen 18 und 35 Jahren, August 2026.