Ein Pflegefall kommt oft plötzlich – und wird schnell zur finanziellen Belastung. Hohe Eigenanteile, große regionale Unterschiede und rechtliche Fragen sorgen für Unsicherheit. Die ARAG-Experten erklären, worauf Betroffene achten sollten und welche Kosten tatsächlich auf sie zukommen.

Pflegefall – was ist der erste Schritt?

Wird ein Mensch pflegebedürftig, sollte umgehend ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Anschließend prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Das Ergebnis entscheidet über den Pflegegrad – und damit über die Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegegrade bestimmen die Leistungen

Es gibt fünf Pflegegrade. Maßgeblich ist nicht die Erkrankung, sondern der Grad der Einschränkung im Alltag. Bewertet werden unter anderem Mobilität, Selbstversorgung und geistige Fähigkeiten. Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen die Leistungen aus.

Beratung ist gesetzlich vorgesehen

Pflege bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich: Anträge, Heimverträge oder die Organisation ambulanter Hilfe. Deshalb haben Pflegebedürftige und Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Diese wird von den Pflegekassen angeboten. Zusätzlich helfen Pflegestützpunkte, Sozialdienste, Wohlfahrtsverbände oder Pflegeeinrichtungen weiter.

Hohe Eigenanteile im Pflegeheim

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft liegen die monatlichen Eigenanteile je nach Region zwischen rund 2.300 und 4.100 Euro. Im Bundesdurchschnitt sind es etwa 3.000 Euro pro Monat im ersten Heimjahr.

Vermögen kann herangezogen werden

Reichen Einkommen und Rücklagen nicht aus, kann Sozialhilfe einspringen – allerdings erst, wenn vorhandenes Vermögen weitgehend eingesetzt wurde. Auch Wohneigentum ist nicht automatisch geschützt. So entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, dass ein Haus verwertet werden muss, wenn es nicht als angemessen gilt (Az.: 12 A 3076/15).

Steuerliche Entlastung möglich

Hohe Pflegekosten können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden, etwa als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG). Auch Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Pflege- oder Einkaufshilfen lassen sich teilweise absetzen.

Wann Kinder zahlen müssen

Seit 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz: Kinder werden nur dann zur Finanzierung der Pflege herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Liegt es darunter, übernimmt der Sozialhilfeträger die ungedeckten Kosten.

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer können seit Jahresbeginn mit einem höheren Arbeitgeberzuschuss rechnen. Hintergrund ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und des durchschnittlichen Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch steigt auch der maximale Zuschuss, den Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung leisten.

Der Arbeitgeber übernimmt grundsätzlich bis zu 50 Prozent des Beitrags zur privaten Krankenversicherung – allerdings nur bis zur Höhe des maximalen Zuschusses, den auch gesetzlich Versicherte erhalten. Dieser Höchstbetrag liegt nun bei 508,59 Euro im Monat und damit rund 37 Euro höher als zuvor.

Für viele privat Versicherte lohnt es sich, den eigenen Versicherungsschutz jetzt zu überprüfen. Denn nicht alle schöpfen den Arbeitgeberzuschuss bereits vollständig aus. Wer bislang unterhalb des Höchstbetrags lag, kann den zusätzlichen Zuschuss nutzen, ohne selbst mehr zahlen zu müssen.

Der höhere Arbeitgeberanteil kann zum Beispiel eingesetzt werden, um den Versicherungsschutz gezielt zu verbessern oder um für steigende Beiträge im Alter vorzusorgen. Möglich ist etwa der Abschluss eines Beitragsentlastungstarifs, der die monatliche Belastung im Ruhestand dauerhaft senkt. Für Arbeitnehmer ergeben sich dabei häufig zusätzliche steuerliche Vorteile.

Unterm Strich gilt: Der gestiegene Arbeitgeberzuschuss verschafft privat Krankenversicherten mehr finanziellen Spielraum – und eröffnet die Chance, den eigenen Versicherungsschutz sinnvoll anzupassen.

Der Einbruch in den Tresorraum der Sparkasse Gelsenkirchen hat viele Schließfach-Kunden verunsichert. Zwar gelten Bankschließfächer als besonders sicher, doch absolute Sicherheit gibt es nicht. Entscheidend ist, ob der Anbieter ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen hat.

Grundsätzlich ist nicht der Einbruch selbst versichert, sondern der entstandene Schaden. Haftet die Bank wegen mangelnder Sicherung oder Organisationsfehlern, greift in der Regel deren Versicherung. Allerdings gelten oft feste Deckungssummen. Wer hohe Werte lagert, sollte prüfen, ob eine Zusatzversicherung nötig ist oder ob der Schließfachinhalt über die Hausratversicherung abgesichert ist.

Wichtig: Versicherungen zahlen nur, wenn der Inhalt nachgewiesen werden kann. Inventarlisten, Fotos und Kaufbelege sind daher unverzichtbar. Von größeren Bargeldbeträgen im Schließfach raten Experten ab.
Nach einem Einbruch sollten Betroffene sofort Anzeige erstatten und alle Versicherungen informieren. Bei Streit über die Regulierung kann rechtlicher Rat helfen.

Ein großflächiger Stromausfall im Südwesten Berlins hat Fragen zum Versicherungsschutz aufgeworfen.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist nicht der Stromausfall selbst versichert, sondern nur daraus entstehende Sachschäden – etwa Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl oder verdorbenes Gefriergut, sofern vertraglich vereinbart.

Der GDV rät bei längeren Ausfällen insbesondere in der kalten Jahreszeit, die Wasserzufuhr abzusperren und von improvisierten Heizlösungen abzusehen. Für Unternehmen kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung greifen, wenn ein Sachschaden den Betrieb zusätzlich stilllegt. Die Feuersozietät Berlin Brandenburg empfiehlt, Schäden möglichst innerhalb von 24 Stunden zu melden – telefonisch oder online.

Anhaltender Frost und starke Schneefälle erhöhen aktuell das Risiko von Dachlawinen und herabstürzenden Eiszapfen deutlich. Was winterlich-idyllisch aussieht, kann für Passanten und parkende Fahrzeuge schnell gefährlich werden. Darauf weist Bund der Versicherten e. V. hin.

Hauseigentümer haben eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass von ihrem Gebäude keine Gefahren für Dritte ausgehen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von den regionalen Vorgaben und den konkreten Umständen ab. Dazu können Schneefanggitter, Absperrungen oder Warnhinweise gehören. Ob Eigentümer im Schadenfall haften, wird stets im Einzelfall geprüft. Entscheidend ist, ob zumutbare Sicherungsmaßnahmen notwendig gewesen wären und unterlassen wurden. Gerichte berücksichtigen dabei regelmäßig auch die Eigenverantwortung von Passanten.

Kommt es dennoch zu Schadenersatzforderungen, werden diese über die private Haftpflichtversicherung oder – bei vermieteten Immobilien – über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgewickelt. Diese übernehmen berechtigte Ansprüche oder wehren unberechtigte Forderungen ab.

Werden Fahrzeuge durch herabstürzende Schnee- oder Eismassen beschädigt und lässt sich dem Eigentümer keine Pflichtverletzung nachweisen, greift in der Regel die Kaskoversicherung. Voraussetzung ist, dass das Auto nicht bewusst unter einem Dachüberhang abgestellt wurde. Schäden an Scheiben sind häufig bereits über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Der Rat der Verbraucherschützer: Risiken ernst nehmen, Gefahrenstellen meiden und im Zweifel Vorsicht walten lassen – denn winterliche Bedingungen können sich schneller zuspitzen, als es der erste Blick vermuten lässt.

Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung können die Steuerlast spürbar senken. Viele Versicherte wissen jedoch nicht, welche Anteile tatsächlich absetzbar sind – und welche nicht. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln.

Grundsätzlich gilt:
Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zählen steuerlich zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen. Sie können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angegeben werden – unabhängig davon, ob jemand selbstständig, angestellt oder verbeamtet ist. Auch Beiträge für privatversicherte Familienangehörige, etwa Kinder, können berücksichtigt werden.

Was wird steuerlich anerkannt – und was nicht?

Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung werden vollständig steuermindernd angerechnet. Bei der privaten Krankenversicherung gilt jedoch eine Einschränkung: Absetzbar sind nur die Beitragsteile, die Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Diese werden als Basiskrankenversicherung bezeichnet.
Nicht berücksichtigt werden dagegen sogenannte Mehrleistungen – etwa Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Heilpraktikerleistungen oder ein Krankentagegeld.

Zusatzversicherungen und Höchstgrenzen

Beiträge für Zusatzversicherungen oder für Mehrleistungen innerhalb der PKV können zwar ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, allerdings nur als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Dafür gelten feste Höchstbeträge: Angestellte sowie Beamte können bis zu 1.900 Euro, Selbstständige bis zu 2.800 Euro pro Jahr ansetzen. Diese Grenzen gelten pro Person – bei Ehepaaren also jeweils getrennt.

Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung

Kosten, die Versicherte im Rahmen einer Selbstbeteiligung selbst tragen, lassen sich in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Gleiches gilt für Arztrechnungen, die aus eigener Tasche bezahlt werden, um eine Beitragsrückerstattung zu sichern. Solche Ausgaben können nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie als außergewöhnliche Belastung die individuelle Belastungsgrenze überschreiten.
Eine erhaltene Beitragsrückerstattung muss dagegen in der Steuererklärung angegeben werden – sie mindert die absetzbaren Versicherungsbeiträge im entsprechenden Jahr.

Wer berechnet die absetzbaren Beiträge?

Die gute Nachricht: Versicherte müssen die absetzbaren Beträge nicht selbst ausrechnen. Das übernimmt die private Krankenversicherung. Sie ermittelt, welcher Teil des Beitrags auf den steuerlich anerkannten Basisschutz entfällt und meldet diese Werte automatisch an die Finanzverwaltung. Die Angaben können in der Steuererklärung übernommen und überprüft werden.

Der Eintrag der PKV-Beiträge in der Steuererklärung lohnt sich fast immer. Zwar ist nicht der gesamte Beitrag absetzbar, doch gerade der Basisschutz und die Pflegepflichtversicherung können die Steuerlast deutlich reduzieren. Wer unsicher ist, sollte die vom Versicherer übermittelten Beträge genau prüfen – oder fachlichen Rat einholen.

Wer in Fonds investiert, sollte zu Beginn des Jahres 2026 einen genaueren Blick auf sein Depot werfen. Denn auch ohne Anteilsverkauf oder Ausschüttung kann es sein, dass Steuern fällig werden. Hintergrund ist die sogenannte Vorabpauschale – eine Besteuerung auf fiktive Wertzuwächse von Fondsanteilen.

Die Vorabpauschale greift, wenn Fonds im Laufe des Jahres im Wert gestiegen sind und Erträge im Fonds verbleiben. Diese nicht ausgezahlten Gewinne gelten steuerlich als Ertrag, auf den Abgeltungsteuer anfällt. Berechnet wird die Pauschale auf Basis eines jährlich festgelegten Basiszinses, der sich an langfristigen Bundesanleihen orientiert.

In den vergangenen Jahren spielte die Vorabpauschale für viele Anleger kaum eine Rolle, da der Basiszins zeitweise im Minus lag. Seit 2024 ist er jedoch wieder positiv – und dürfte daher auch 2026 erneut zu Steuerabzügen führen. Die Steuer wird direkt von der depotführenden Bank einbehalten.

Wichtig zu wissen: Beim späteren Verkauf der Fondsanteile wird die bereits gezahlte Vorabpauschale angerechnet. Eine doppelte Besteuerung findet also nicht statt. Sinkt der Fonds allerdings nach der Besteuerung im Wert, gibt es keine Rückerstattung der gezahlten Steuer.

Um unnötige Abzüge zu vermeiden, sollten Anleger prüfen, ob ein Freistellungsauftrag erteilt ist. Kapitalerträge bleiben damit bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei. Für Personen mit geringem Einkommen kann zudem eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll sein, um Kapitalerträge vollständig von der Steuer freizustellen.

Viele junge Erwachsene holen sich bei Geld- und Anlagefragen Rat direkt aus dem Elternhaus. Das zeigt eine aktuelle Studie der Philipps-Universität Marburg im Auftrag von Union Investment.

Der Studie zufolge orientiert sich ein bedeutender Teil der zwischen 1995 und 2012 Geborenen vor allem an den Finanzgewohnheiten und Empfehlungen der Eltern, wenn es um Investitionen geht. Diese starke Orientierung an familiären Vorbildern wirkt sich auf die Art und Weise aus, wie junge Menschen Vermögen aufbauen – und kann dazu führen, dass tradierte Spar- und Anlageverhalten fortgeschrieben, statt hinterfragt oder modernisiert werden.

Mit Blick auf Geld- und Finanzthemen gilt das Elternhaus für viele junge Erwachsene als wichtigste Anlaufstelle. In einer aktuellen Umfrage nannten fast drei Viertel der Befragten die eigenen Eltern als bedeutendste Finanzberaterinnen und -berater.

Diese Präferenz für finanzielle Orientierung im privaten Umfeld hat Folgen: Sie kann jungen Anlegerinnen und Anlegern einerseits Sicherheit geben, andererseits aber dazu führen, dass sie Chancen am Kapitalmarkt — etwa durch moderne Anlageformen oder breit gestreute Investments — weniger nutzen, wenn ihre Eltern eher konservative Muster vorleben. Finanzexpertinnen und -experten sehen darin einen wichtigen Aspekt für die künftige Vermögensbildung der Generation Z.

Kurz gesagt: Generation Z denkt beim Investieren häufig familiär — das prägt nicht nur ihre Entscheidungen, sondern auch langfristig ihr Verhältnis zu Kapitalmarktchancen und Risikostrategien.

Zum Jahresbeginn 2026 treten zahlreiche finanzielle Neuerungen in Kraft, die Beschäftigte, Familien und Immobilieneigentümer betreffen. Höhere Rechengrößen in der Sozialversicherung, erweiterte Fördermöglichkeiten in der Altersvorsorge sowie neue Vorgaben für Immobilien und Energie prägen die Rahmenbedingungen.

In der gesetzlichen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze. Damit erhöht sich für gut verdienende Arbeitnehmer der beitragspflichtige Einkommensanteil. Zugleich wächst der Spielraum für die betriebliche Altersvorsorge, da künftig höhere Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei eingebracht werden können. Auch der Freibetrag für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde angehoben, was Rentner entlastet.

Mehr steuerliche Spielräume ergeben sich zudem bei der Basisrente. Der maximal abzugsfähige Höchstbetrag steigt, was insbesondere für Selbständige und Gutverdiener relevant ist. Parallel dazu treibt die Bundesregierung die Rentenreform voran: Neben der Festschreibung des Rentenniveaus bis 2031 sollen neue Anreize für längeres Arbeiten geschaffen und die private Altersvorsorge grundlegend neu ausgerichtet werden. Geplant ist unter anderem ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ab 2027, das klassische Garantieprodukte und kapitalmarktorientierte Anlagen kombiniert.

Auch bei Steuern und Sozialversicherung gibt es Anpassungen. Durch den höheren Mindestlohn steigen die Grenzen für Mini- und Midijobs. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld werden erhöht, ebenso die Entfernungspauschale. In der Krankenversicherung wachsen die Bemessungsgrenzen, zudem liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung höher als im Vorjahr – wobei die tatsächlichen Beiträge je nach Kasse variieren.

Für Immobilieneigentümer bringt 2026 ebenfalls Veränderungen. Kommunen müssen ihre Wärmeplanung vorlegen, und bei neuen Heizungen gelten künftig strengere Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien. Zusätzlich verteuert ein höherer CO₂-Preis das Heizen mit fossilen Brennstoffen.

Viele junge Erwachsene blicken mit Skepsis auf ihre finanzielle Absicherung im Alter. Das zeigt das aktuelle Selbstbestimmungsbarometer von Swiss Life, das in dieser Ausgabe den Fokus auf die 18- bis 29-Jährigen legt. Nur etwa jede siebte Person aus dieser Altersgruppe fühlt sich finanziell gut auf den Ruhestand vorbereitet.

Die Zuversicht in die eigene Altersvorsorge ist insgesamt niedrig, bei jungen Erwachsenen jedoch besonders ausgeprägt. Während gut ein Viertel aller Befragten davon ausgeht, im Alter finanziell selbstbestimmt leben zu können, liegt dieser Anteil bei den Jüngeren deutlich darunter. Viele schätzen zudem, zu spät mit der Altersvorsorge begonnen zu haben – obwohl sie häufig erst am Anfang ihres Berufslebens stehen.

Gleichzeitig ist das Interesse an Finanz- und Vorsorgethemen in der jungen Generation besonders hoch. Knapp die Hälfte der jungen Erwachsenen wünscht sich mehr Wissen rund um Altersvorsorge und Geldanlage. Viele erkennen die Notwendigkeit privater Vorsorge, fühlen sich aber von der Vielzahl an Möglichkeiten und Regelungen überfordert.

Die Studie zeigt außerdem einen langfristigen Trend: Das Gefühl von Selbstbestimmung in Deutschland nimmt weiter ab. Nur noch gut die Hälfte der Bevölkerung fühlt sich grundsätzlich selbstbestimmt. Parallel dazu sinkt das Vertrauen in staatliche Unterstützung. Lediglich eine kleine Minderheit rechnet im Fall finanzieller Engpässe mit Hilfe vom Staat, während viele Menschen die Verantwortung für ihre Altersvorsorge zunehmend bei sich selbst sehen.

Inflation, steigende Lebenshaltungskosten und hohe Wohnkosten bleiben dabei die größten Hürden auf dem Weg zu finanzieller Sicherheit. Trotz des wachsenden Problembewusstseins klafft bei vielen – insbesondere bei jungen Erwachsenen – weiterhin eine deutliche Lücke zwischen dem Wunsch nach finanzieller Selbstbestimmung und der tatsächlichen Umsetzung.