Etwa zehn Prozent der Schadensmeldungen, die von Versicherungsnehmern eingereicht wurden, wecken Verdacht auf möglichen Versicherungsbetrug und erfordern weitere Überprüfung. Diese Erkenntnis geht aus einer speziellen Analyse von über 600.000 Schadensmeldungen der letzten drei Jahre hervor, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durchgeführt wurde.

Diese Schadensmeldungen umfassten knapp 200.000 Einbrüche, die von Hausratversicherern gemeldet wurden, sowie über 400.000 Schäden an Kraftfahrzeugen, die der Privathaftpflicht- und privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung gemeldet wurden. Der Schaden, der jährlich durch Versicherungsbetrug in der Schaden- und Unfallversicherung entsteht, wird von den Versicherern auf etwa 5 Milliarden Euro geschätzt.

Die Analyse deutet darauf hin, dass etwa jeder zehnte Schaden in der Schaden- und Unfallversicherung Merkmale aufweist, die weiteren Untersuchungen bedürfen. Ein verdächtiger Fall bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Versicherungsbetrug vorliegt, sondern lediglich, dass der Schaden ungewöhnliche Merkmale aufweist, die statistisch betrachtet selten sind.

Die Versicherer ergreifen verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung von Versicherungsbetrug. Spezielle Softwaretools werden eingesetzt, um verdächtige Muster in den Schadensmeldungen zu identifizieren. Darüber hinaus wird an KI-Lösungen gearbeitet, die die Betrugsabwehr weiter verbessern sollen. Trotz dieser technologischen Ansätze können geschulte Mitarbeiter der Betrugsabwehr auch Auffälligkeiten erkennen, die von Software nicht erkannt werden. Eine einfache Plausibilitätsprüfung kann oft bereits zeigen, ob der Schaden tatsächlich wie behauptet eingetreten ist. Wenn Abweichungen zwischen der gemeldeten Schadenhöhe und dem tatsächlichen Wert der beschädigten Gegenstände festgestellt werden, werden diese von geschultem Personal erkannt.

Falls tatsächlich ein Versicherungsbetrug nachgewiesen wird, kann dies schwerwiegende Konsequenzen für den Kunden haben. Der Versicherer ist dann nicht verpflichtet, für den Schaden aufzukommen, kann den Versicherungsvertrag kündigen, die Kosten für Sachverständige vom Anspruchsteller zurückfordern und den Fall zur Anzeige bringen.

Die häufigsten Formen von Versicherungsbetrug sind:

  • Fingierte Schadenfälle, bei denen ein realer Schaden gemeldet wird, der nicht versichert ist.
  • Fiktive Schadenfälle, bei denen Schäden angegeben werden, die in Wirklichkeit nie eingetreten sind.
  • Provozierte Schadenfälle, bei denen der Schaden vorsätzlich vom Geschädigten herbeigeführt wird.
  • Ausgenutzte Schadenfälle, bei denen ein reales Schadenereignis genutzt wird, um den Schaden vorsätzlich zu erhöhen.
  • Verlagerte Schadenfälle, bei denen ein Schaden auf andere Personen oder einen anderen Zeitpunkt verlagert wird, um Versicherungsschutz zu erhalten.
  • Betrügerische Vertragsgestaltung, bei der der Versicherungsnehmer den Versicherer bereits beim Vertragsabschluss täuscht.

Die Frage, ob die Wohngebäudeversicherung für die Unterbringung in einem gemieteten Wohnmobil aufkommt, beschäftigte das Oberlandesgericht (OLG) Köln.

Nach der Jahrhundertflut im Ahrtal wurde das Gebäude einer Familie unbewohnbar. Da die Sanierungsarbeiten länger als erwartet dauerten, entschied sich die Familie im Dezember 2021 dazu, ein Wohnmobil zu mieten, um während der Sanierung mit ihrem etwa einjährigen Kind und einem Hund darin zu leben.

Die Familie verlangte daraufhin die Erstattung der Mietkosten in Höhe von 86.400 € von ihrem Wohngebäudeversicherer. Dieser weigerte sich jedoch, die Kosten zu übernehmen, mit der Begründung, dass die Anmietung eines Wohnmobils primär der Reisemöglichkeit diene und nicht nachgewiesen sei, dass das Haus nicht nutzbar war.

Das OLG Köln sah dies anders (I-9 U 46/23). Es betonte, dass auch bei einem gemieteten Wohnmobil der vorrangige Zweck darin bestehe, dass wechselnde Gäste darin für eine begrenzte Zeit wohnen könnten, sei es aus beruflichen Gründen oder zu touristischen Zwecken. Die Möglichkeit zu Reisen sei für die Auslegung der Versicherungsbedingungen irrelevant. Daher sei die Anmietung eines Wohnmobils mit der Unterbringung in einem Hotel, einer Pension oder einer Ferienwohnung vergleichbar.

Das Gericht urteilte, dass es nicht zumutbar war, in dem von Schimmel befallenen Haus mit einem Kleinkind zu wohnen, in dem zeitweise auch kein Strom und Wasser vorhanden waren. Daher sei auch die Anmietung eines Wohnmobils als einer einem Hotel ähnlichen Unterbringung anzusehen.

Der Wohngebäudeversicherer wurde zur Zahlung der Mietkosten in Höhe von 86.400 € verurteilt.

Wer auffährt, hat (meistens) Schuld. Das musste auch ein 14-jähriger Fahrradfahrer lernen, der mit einem vorausfahrenden Auto zusammenstieß.

Im Mai 2022 ereignete sich vor einer Schule in Itzehoe ein Auffahrunfall zwischen einem Autofahrer und einem Fahrradfahrer, welcher nun vor Gericht verhandelt wurde. Der Autofahrer, der mit weniger als 20 km/h unterwegs war, bremste vor einer Einmündung ab, als der 14-jährige Beklagte mit seinem Fahrrad auf das Auto auffuhr. Das Amtsgericht Itzehoe hat nun der Klage des Autofahrers überwiegend stattgegeben.

Der Autofahrer konnte einen Sachschaden von 2.000 Euro nachweisen, der durch den Zusammenstoß entstanden war. Dieser Betrag wurde durch ein Sachverständigengutachten ermittelt, welches das Schadensbild als kompatibel mit dem Aufprall des Fahrrads des Beklagten identifizierte. Nach Abzug eines Vorschadens und der nicht erforderlichen Reparaturkosten blieben etwa 2.000 Euro als Schadenssumme übrig.

Das Gericht urteilte, dass der Beklagte allein für den Unfall verantwortlich war, da er gegen § 4 Abs. 1 StVO verstoßen hatte, der einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vorschreibt. Das räumte der Radfahrer selbst ein. Dass der Autofahrer hingegen grundlos bremste, konnte der Radfahrer nicht belegen. Das Gericht entschied, dass der Autofahrer nicht die allgemeine Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu verantworten hatte, da der Sicherheitsabstand grob unterschritten wurde.

Die Klage hatte daher nahezu vollumfänglich Erfolg, und das Urteil vom 09.02.2024 ist rechtskräftig (Aktenzeichen: 91 C 1116/23).

Wer Dritten einen Schaden zufügt, haftet dafür – mit seinem gesamten Vermögen. Doch immer mehr Deutsche halten eine Privathaftpflichtversicherung für verzichtbar.

Es lässt sich ein gefährlicher Trend beobachten: Der Anteil der Deutschen, die auf den PHV-Schutz verzichten, wächst. So ermittelte 2019 eine Stichprobe des Statistischen Bundesamtes noch 17 Prozent, die nicht über diesen Versicherungsschutz verfügen.
Daten der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse (AWA) bestätigen den Trend: 2020 gaben noch 48,81 Millionen Deutsche an, selbst eine private Haftpflichtversicherung (ohne Kfz) zu besitzen oder in einem Haushalt zu leben, wo jemand anderes eine solche Versicherung besaß. 2021 sank dieser Wert auf 48,44 Millionen.

2022 zeigte eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von Check24, dass 20 Prozent der Deutschen ganz auf eine Private Haftpflichtversicherung verzichten. Diese Umfrage wurde nun neu aufgelegt.

Zu Jahresbeginn ermittelte eine YouGov-Studie für einen Online-Vermittler, dass 20,2 Prozent der Deutschen angeben, nicht haftpflichtversichert zu sein; 5 Prozent wussten es nicht oder wollten keine Angaben machen.
Betrachtet man die Studien-Ergebnisse nach Altersgruppen, wird deutlich, dass insbesondere junge Menschen auf den Versicherungsschutz verzichten. So geben in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen nur 40 Prozent an, eine PHV zu besitzen. 34 Prozent der jungen Leute haben keine Privathaftpflicht und mehr als ein Viertel weiß es nicht.
Allerdings: Studierende und Auszubildende sind oft bis zum 25. Lebensjahr in der PHV der Eltern mitversichert
Bei den Befragten in der Altersgruppe 55+ geben 81 Prozent an, eine Privathaftpflichtversicherung zu haben. Nur 17 Prozent verzichten in dieser Altersgruppen darauf, haftpflichtversichert zu sein

Über die Studie:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von Check24, an der 2.073 Personen zwischen dem 22.1. und 24.1.2024 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Die Zahl der Krankheitstage aufgrund psychischer Erkrankungen erreichte im vergangenen Jahr einen erschreckenden Höchststand. Laut dem Psychreport der DAK-Gesundheit stieg die Anzahl der Fehltage auf 100 Beschäftigte auf 323 an, was einem Anstieg von 51,6 Prozent im Vergleich zu vor zehn Jahren entspricht. Besonders besorgniserregend ist, dass dies bereits das fünfte Rekordjahr in Folge ist.

Die Zunahme der Fehltage ist vor allem auf vermehrte kurze Krankschreibungen zurückzuführen, die auch durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) seit Anfang 2022 ermöglicht wurden.

Depressionen waren die häufigste Ursache für psychische Fehltage, gefolgt von Belastungs- und Anpassungsstörungen sowie anderen neurotischen Störungen wie chronische Erschöpfung und Angststörungen. Mit 38 Prozent aller Psych-Fehltage wurden sie am häufigsten genannt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der Fehltage aufgrund von Depressionen nur geringfügig um 3,1 Prozent auf 122 Fehltage je 100 Versicherte an. Stark angestiegen ist die Zahl Fehlzeiten aufgrund von Belastungs- und Anpassungsstörungen, die um 15,4 Prozent auf 89 Fehltage je 100 Versicherte zugenommen hat. Auch andere neurotische Störungen wie chronische Erschöpfung sorgten für einen Anstieg der Fehltage auf 37 je 100 Versicherte, während Angststörungen 24 Ausfalltage je 100 Versicherte verursachten.

Ein auffälliger Unterschied besteht zwischen den Geschlechtern, wobei Frauen im Durchschnitt deutlich mehr Fehltage aufweisen als Männer. Während Männer durchschnittlich 252 Fehltage auf 100 Beschäftigte aufweisen, sind es bei Frauen 407 Fehltage.

Obwohl die Anzahl der Krankheitstage gestiegen ist, ging die durchschnittliche Dauer der Krankschreibungen von etwa 37 Tagen in 2022 auf knapp 33 Tage in 2023 zurück. Dies wird teilweise auf das vermehrte Auftreten kurzer Krankschreibungen zurückgeführt, was zu einem Rückgang der Ausfallzeiten in allen Altersgruppen führte, insbesondere bei jüngeren Arbeitnehmern.

Von Sparbüchern bis zu ETFs: Wie die Deutschen ihre Ersparnisse anlegt und warum Sicherheit nach wie vor an erster Stelle steht.

In Deutschland sparen 70 Prozent der Bürger, jedoch verfolgt nur ein Viertel eine konkrete Anlagestrategie. Die Mehrheit bevorzugt immer noch das traditionelle Sparen auf Tagesgeldkonten, Festgeldkonten oder Sparbüchern. Im Gegensatz dazu spielen renditestärkere Anlageformen wie Wertpapiere für viele Deutsche nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Hauptgründe für dieses Verhalten sind weiterhin ein Mangel an finanzieller Bildung und die geringe Nutzung qualifizierter Anlageberatungsdienste.

Die finanzielle Zufriedenheit variiert je nach Einkommen, Bildung, Geschlecht und Wohnsituation. Laut der Studie sind 56 Prozent der Befragten mit ihrer aktuellen finanziellen Situation zufrieden. Die Zufriedenheit steigt mit Bildung und Einkommen, wobei Männer (61 Prozent) zufriedener sind als Frauen (52 Prozent). Personen, die in einer eigenen Immobilie leben, zeigen eine überdurchschnittliche Zufriedenheit (70 Prozent im Vergleich zu 48 Prozent bei Mietern). Mehr als die Hälfte (58 Prozent) gibt an, über leicht zugängliche Ersparnisse zu verfügen.

Die beliebtesten Anlageformen bleiben Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie Sparbücher. Von den befragten Sparern nutzen lediglich 19 Prozent Wertpapiersparpläne, wobei die Anlage in börsengehandelte Fonds (ETFs) dominiert. Sicherheit ist für über die Hälfte der deutschen Anleger das wichtigste Kriterium bei der Geldanlage, gefolgt von der Liquidität und Rendite.

Obwohl nur jeder zehnte Befragte angibt, sich sehr gut mit Finanz- und Anlageprodukten auszukennen, halten 54 Prozent eine umfassende Anlageberatung für wichtig. Insbesondere für die Generation Z und die Millennials ist eine umfassende Anlageberatung von Bedeutung, und sie planen, ihren Sparbetrag zu erhöhen. Dennoch hat sich nur jeder Fünfte in den letzten zwölf Monaten beraten lassen, und nur ein Viertel verfolgt eine klare Anlagestrategie. Wenn eine Beratung zur Geldanlage stattfindet, erfolgt dies hauptsächlich über Bank- oder Finanzberater sowie Bank- und Finanzportale.

Über die Studie:
Die Ergebnisse stammen aus der aktuellen repräsentativen Anlagestudie “So investiert Deutschland” im Auftrag der Commerzbank. Um einen breiten Querschnitt der Bevölkerung abzubilden, führte das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Ipsos Ende 2023 eine der bis dato detailliertesten Anlagestudien in Deutschland durch. Hierbei wurden bundesweit 3.200 Menschen verschiedener Alters- und Einkommensgruppen mit unterschiedlicher Bildungs- und Wohnsituation zu ihrem Anlageverhalten befragt.

Mit dem Einzug des meteorologischen Frühlings beginnt auch die Zeit für Mopedfahrer. Jedoch ist Vorsicht geboten, denn diese kleinen Fahrzeuge sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Die Risiken lauern jedoch nicht nur auf den Straßen.

Mopeds erweisen sich als beliebte Beute für Diebe, wie aus Schadenauswertungen einer renommierten Versicherung hervorgeht: Im Jahr 2023 war jeder zweite Fall, der durch Moped-Teilkasko abgedeckt wurde, ein Diebstahl des Fahrzeugs. Der Anteil der Diebstähle von Mopeds ist im Vergleich der letzten fünf Jahre sogar leicht gestiegen, von 44 Prozent im Jahr 2018 auf den aktuellen Stand. Zusätzlich zu kompletten Diebstählen werden auch einzelne Teile entwendet, was den zweiten Platz in der Schadenauswertung des Versicherers 2023 einnimmt. Beschädigungen durch Naturgewalten wie Hagel, Blitz oder andere Ereignisse folgen erst mit deutlichem Abstand.

Jeder zehnte Unfall mit Verletzten betrifft Fahrerinnen oder Fahrer von Mopeds. Diese Unfälle haben teilweise gravierende Folgen, da Mopeds immerhin eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde erreichen. Die kompakten Zweiräder bieten keinerlei Knautschzone, und die Fahrerinnen und Fahrer sind oft nicht ausreichend geschützt. Es gibt jedoch auch eine gute Nachricht: Im vergangenen Jahr verliefen neun von zehn Moped-Unfällen für die Beteiligten glimpflich. Trotzdem steigen die Kosten für Blechschäden in der Moped-Haftpflicht stetig an. Im Jahr 2023 beliefen sie sich im Durchschnitt auf 3.222 Euro, während sie 2018 noch bei durchschnittlich 2.444 Euro lagen.

Welche finanziellen Herausforderungen bewältigen Millennials? Was verstehen sie unter “finanzielle Freiheit”? Wie und wofür sparen sie? Diese Fragen beantwortet eine Studie.

Eine aktuelle YouGov-Studie hat sich eingehend mit dem finanziellen Verhalten der sogenannten Millennials beschäftigt – also der Altersgruppe von 25 bis 40 Jahren. Die Studie namens “Millennial Money Matters” beleuchtet, wie diese Generation Geld spart und investiert, wo sie ihre finanziellen Informationen bezieht und welchen Stellenwert sie der nachhaltigen Geldanlage beimisst.

Positiv ist zu vermerken, dass das regelmäßige Sparen und Investieren für Millennials höchste Priorität hat. Acht von zehn Millennials legen regelmäßig Geld zurück. Interessanterweise spart trotz steigender Zinsen und hoher Inflation immer noch ein Großteil der Befragten ihr Geld unverzinst – 40 Prozent auf Girokonten und 30 Prozent in Bargeld. Im Vergleich dazu investieren nur 30 Prozent der befragten Millennials ihr Geld.

Die Sparziele der Millennials variieren, wobei das Ansparen eines Notgroschens für unvorhergesehene Ausgaben mit 49 Prozent an erster Stelle steht. Die Altersvorsorge (37 Prozent) rangiert erst an dritter Stelle, nach Urlaubsreisen (41 Prozent).

Die Auswirkungen aktueller Krisen wie Krieg, Inflation und Rezessionsängste sind auch unter Millennials zu spüren. Die Hälfte gibt an, nun stärker auf ihre Ausgaben zu achten. Einige haben Schwierigkeiten, ihre Fixkosten mit ihrem Einkommen zu decken (14 Prozent) und mussten bereits auf ihre Ersparnisse zurückgreifen (20 Prozent).

Nicht zuletzt wird “finanzielle Freiheit” von den Befragten am meisten damit in Verbindung gebracht, dass sie sich keine Sorgen um Geld machen müssen, gefolgt von der Abwesenheit von Schulden und dem Vorhandensein eines finanziellen Polsters.

Über die Studie:
Methodik Die Erhebung für die Millennial Money Matters wurde in Deutschland durch das Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov im März 2023 durchgeführt. In der repräsentativen Studie wurden 1.013 Personen zwischen 25 und 40 Jahren befragt.

Die Versicherungsbranche drängt auf klare Vorschriften für den Umgang mit Cannabis am Steuer, insbesondere in Bezug auf den gefährlichen Mischkonsum mit Alkohol.

Die Versicherer drängen die Bundesregierung, im Rahmen der Cannabis-Legalisierung rasch klare Regeln für den Straßenverkehr zu etablieren. Insbesondere fordern sie ein Verbot des gefährlichen Mischkonsums von Alkohol und Cannabis. Auch wenn am 1. April 2024 der Besitz und Anbau kleiner Mengen Cannabis zum Eigenkonsum legalisiert werden sollen, bleiben wichtige Vorgaben für den Straßenverkehr wie THC-Grenzwerte vorerst aus. “Daher bleiben die aktuellen Regeln auch nach der Legalisierung vorerst bestehen, was bedeutet: Kiffen mag legal sein, aber bekifftes Autofahren nicht”, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Die Versicherer befürchten besondere Probleme durch den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. “Die Kombination von Alkohol und Cannabis ist unberechenbar”, betont Asmussen. Daher sollte beim Vorhandensein von Alkohol eine Null-Toleranz-Grenze für Cannabis gelten. Das Ausmaß des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis in Deutschland wird derzeit in einem Forschungsprojekt der Unfallforschung der Versicherer untersucht.

Für Fahrten unter dem Einfluss von Cannabis gelten weiterhin die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, die sie als Drogenfahrten klassifizieren. Sobald Cannabis im Blut nachgewiesen werden kann, begehen Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot geahndet wird. Im Falle eines Unfalls während einer Drogenfahrt begeht der Fahrer eine Straftat und riskiert seinen Versicherungsschutz. Zwar deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallopfers vollständig ab, jedoch kann sie den Unfallverursacher in Regress nehmen. Die Kaskoversicherung kann ihre Leistungen kürzen oder sogar vollständig verweigern.

Keine neuen Versicherungsauflagen für langsam fahrende Fahrzeuge: Der Vermittlungsausschuss hat die geplante Kfz-Haftpflicht für Gabelstapler und Co. gestoppt.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat erfolgreich eine geplante Versicherungspflicht für langsam fahrende Fahrzeuge wie Gabelstapler, Landmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen abgewendet.

Diese Entscheidung wurde auf der Webseite des Vermittlungsausschusses bekannt gegeben. Ursprünglich war vorgesehen, dass bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler ab dem 1. Januar 2025 eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen würden, sofern ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreitet. Diese Fahrzeuge waren bisher über Privathaftpflicht-Policen mitversichert.

Jedoch stieß dieser Plan auf Widerstand, insbesondere seitens der Versicherungswirtschaft, die vor einem erheblichen Verwaltungsaufwand warnte. Millionen von Versicherungsverträgen hätten geändert und neu formuliert werden müssen. Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, die Neuregelung zu streichen und den bisher geltenden Ausschluss der Kfz-Versicherungspflicht beizubehalten. Der Bundestag wird als nächstes über diesen Vorschlag abstimmen, gefolgt von einer Entscheidung des Bundesrates in seiner Sitzung am 22. März 2024.