Viele Versicherte stellen erst mit dem ersten Gehaltszettel des Jahres fest, wie stark ihr Krankenkassenbeitrag gestiegen ist. Doch auch im Februar ist ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse oft noch möglich.

Der Jahreswechsel bringt häufig Beitragserhöhungen bei den gesetzlichen Krankenkassen mit sich. Wer erst jetzt bemerkt, dass die eigene Kasse teurer geworden ist, hat oft noch die Möglichkeit zu wechseln. Das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung galt zwar nur bis zum 31. Januar, aber in vielen Fällen ist ein Wechsel auch darüber hinaus möglich.

Wer kann noch wechseln?

Grundsätzlich gibt es zwei Szenarien für Versicherte:

  • Mehr als 12 Monate in der aktuellen Krankenkasse versichert: Ein Wechsel ist jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten möglich. Wer im Februar kündigt, wechselt somit zum 1. Mai.

  • Kürzer als 12 Monate versichert und Beitragserhöhung zum 1. Januar: Hier bestand bis zum 31. Januar ein Sonderkündigungsrecht. Ab Februar greift wieder die 12-monatige Bindefrist, sodass ein Wechsel erst nach Ablauf dieser Zeit möglich ist.

Besondere Wechseloptionen

Zwei Ausnahmen gibt es von der 12-monatigen Bindefrist:

  • Neuer Job, neue Krankenkasse: Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Krankenkasse unabhängig von Fristen gewechselt werden, sofern der Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Arbeitsbeginn gestellt wird.

  • Wahltarif Krankengeld: Selbstständige mit diesem Wahltarif unterliegen immer einer Mindestbindung von 12 Monaten und haben kein Sonderkündigungsrecht.

Jetzt noch handeln

Auch ohne Sonderkündigungsrecht kann sich ein Wechsel lohnen. Neben dem Zusatzbeitrag sollten Versicherte prüfen, welche Leistungen sie tatsächlich benötigen und ob eine andere Kasse günstigere Beiträge oder attraktivere Zusatzleistungen bietet.

Aktien gelten als attraktive Geldanlage – doch viele Deutsche lassen die Finger davon. Eine Umfrage zeigt die häufigsten Gründe für die Zurückhaltung.

Viele Deutsche investieren nicht in Aktien oder Fonds, obwohl diese Anlageformen langfristig hohe Renditen versprechen. Warum? Laut einer aktuellen Umfrage des Bankenverbandes gibt es drei Hauptgründe: fehlendes Kapital (34 Prozent), mangelndes Wissen über Wertpapiere (31 Prozent) und Angst vor Verlusten (27 Prozent). Zudem haben 18 Prozent der Befragten bereits schlechte Erfahrungen mit Wertpapieren gemacht.

Dabei zeigen Studien, dass sich langfristiges Investieren oft lohnt. Experten empfehlen, sich schrittweise mit dem Thema auseinanderzusetzen. Schon mit kleinen Beträgen lässt sich ein Vermögensaufbau starten, etwa durch Sparpläne. Finanzbildung ist also der Schlüssel, um die Angst vor Aktien zu überwinden, könnte man aus dem Teilergebnis der Bankenverband-Umfrage ableiten.

Zur Umfrage:
Die Umfrage wurde im Dezember 2024 vom Bankenverband in Auftrag gegeben und von Kantar durchgeführt. Befragt wurden 1.003 Personen aus Deutschland zu ihren Anlagegewohnheiten.

Immer mehr Rentner bleiben auch nach dem offiziellen Renteneintritt erwerbstätig. Finanzielle Gründe, aber auch der Wunsch nach sozialer Teilhabe spielen dabei eine Rolle. Doch wie sieht der Trend in Deutschland und Europa aus?

Aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts zufolge bleibt in Deutschland etwa jeder achte Rentner nach Renteneintritt erwerbstätig. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von finanziellen Notwendigkeiten bis hin zum Wunsch nach sozialer Teilhabe.

In den ersten sechs Monaten nach Rentenbeginn sind 13 % der Rentner weiterhin berufstätig. Davon setzen 6 % ihre bisherige Tätigkeit unverändert fort, während 7 % ihre Arbeitszeit reduzieren oder den Job wechseln. Die Mehrheit der Rentner (55 %) beendet mit Renteneintritt ihre Erwerbstätigkeit. Bereits vor Rentenbeginn waren 33 % nicht mehr berufstätig, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit.

Deutschland im europäischen Vergleich

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit einer Erwerbstätigenquote von 13 % unter Rentnern im EU-Durchschnitt. Auffällig ist jedoch die hohe Erwerbsbeteiligung in den baltischen Staaten:

  • Estland: 54,9 %
  • Lettland: 44,2 %
  • Litauen: 43,7 %

Demgegenüber sind in Rumänien (1,7 %), Griechenland (4,2 %) und Spanien (4,9 %) die wenigsten Rentner nach Rentenbeginn weiterhin erwerbstätig.

Motivationen für die Weiterarbeit

Die Beweggründe für eine Erwerbstätigkeit im Rentenalter variieren:

  • Finanzielle Gründe: In Deutschland geben 36,2 % der erwerbstätigen Rentner an, aus finanzieller Notwendigkeit weiterzuarbeiten, während der EU-Durchschnitt bei 28,6 % liegt.
  • Freude an der Arbeit: 29,3 % der deutschen Rentner arbeiten weiter, weil sie ihre Tätigkeit schätzen oder im Alter produktiv bleiben möchten. EU-weit liegt dieser Anteil bei 36,3 %.

Skifahren macht Spaß, birgt aber auch Risiken. Skiunfälle sind nicht nur schmerzhaft, sondern können auch teuer werden. Wer sich vorab informiert und vorbereitet, kann sicher und sorgenfrei die Pisten unsicher machen.

Skiunfälle: Höchste Kosten unter Sportunfällen
Wintersport gehört für viele zum perfekten Urlaub, doch leider passieren gerade auf der Piste häufig Unfälle. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Skiunfälle die teuersten Sportunfälle überhaupt. Die durchschnittlichen Behandlungskosten für Verletzungen liegen bei 2.500 Euro – deutlich höher als bei anderen Sportarten.

Doch damit nicht genug: Besonders schwerwiegende Fälle, wie ein Transport mit dem Rettungshubschrauber oder notwendige Operationen, können die Kosten schnell in die Zehntausende treiben. Für Urlauber kann das eine enorme finanzielle Belastung bedeuten, vor allem im Ausland, wo die medizinische Versorgung oft teurer ist als in Deutschland.

Mit diesen Versicherungen sind Sie gut abgesichert
Damit Sie im Ernstfall keine finanziellen Sorgen haben, ist der richtige Versicherungsschutz entscheidend. Hier sind die wichtigsten Policen, die Sie vor dem Urlaub prüfen sollten:

  1. Krankenversicherung

    • Auslandskrankenversicherung: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten im Ausland meist nur eingeschränkt. Eine Auslandskrankenversicherung deckt die Kosten, einschließlich Rücktransport nach Deutschland.
    • Privat Krankenversicherte: Informieren Sie sich, ob Ihre Police Leistungen im Ausland abdeckt.
  2. Unfallversicherung

    • Eine private Unfallversicherung zahlt bei dauerhaften Verletzungen oder Invalidität. Sie greift auch bei Unfällen im Urlaub.
  3. Haftpflichtversicherung

    • Verursachen Sie einen Unfall, haften Sie für Schäden. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor hohen Forderungen, wenn andere verletzt oder deren Ausrüstung beschädigt wird.
  4. Reiserücktrittsversicherung

    • Falls Sie wegen Krankheit oder Verletzung den Urlaub nicht antreten können, erstattet diese Versicherung die Stornokosten.

Praktische Tipps für sicheres Skifahren
Neben der richtigen Versicherung können Sie auch durch umsichtiges Verhalten Risiken minimieren:

  • Fahren Sie nur Strecken, die Ihrem Können entsprechen.
  • Tragen Sie einen Helm – er ist in vielen Ländern mittlerweile Pflicht.
  • Achten Sie auf Ihre Ausrüstung und lassen Sie diese regelmäßig warten.
  • Schließen Sie sich bei Bedarf einem Skikurs an, um Ihre Technik zu verbessern.

Der Versicherungsombudsmann e.V. hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 veröffentlicht. Die Streitschlichtungsstelle gibt es seit 2001 und soll zwischen Verbrauchern, Vermittlern und Versicherern Streitfälle außergerichtlich klären.

Insgesamt wurden 21.548 Beschwerden bearbeitet. Auffällig ist, dass die Lebensversicherung mit 3.189 Beschwerden die Statistik anführt, gefolgt von der Rechtsschutzversicherung mit 3.369 und der Kfz-Kaskoversicherung mit 2.896 Beschwerden. Die Hausratversicherung verzeichnete 2.331 Beschwerden, während die Berufsunfähigkeitsversicherung mit 443 Beschwerden vergleichsweise gering betroffen war.

Beschwerden über Versicherungsvermittler blieben mit 334 Fällen auf einem niedrigen Niveau und zeigten kaum Veränderungen zu den Vorjahren. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit aller Beschwerden betrug knapp 69 Tage, bei Beschwerden über Vermittler etwa 54 Tage.

Von den insgesamt 21.548 eingegangenen Beschwerden wurden 4.337 Fälle aufgrund formaler Hürden abgelehnt. Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung waren:

  • Fehlende Weiterverfolgung durch den Beschwerdeführer: 1.460 Fälle
  • Versicherer nicht Mitglied des Vereins: 578 Fälle
  • Anspruch betrifft private Kranken- oder Pflegeversicherung: 1.065 Fälle
  • Kein eigener versicherungsvertraglicher Anspruch: 1.242 Fälle
  • Zulässiger Beschwerdewert überschritten: 155 Fälle
  • Fehlende Anspruchsanmeldung beim Beschwerdegegner: 323 Fälle
  • Streitigkeit bereits beigelegt: 114 Fälle

Die zulässigen Verfahren endeten mehrheitlich mit einer Abhilfe durch den Beschwerdegegner (4.438 Fälle) oder einer Entscheidung/Empfehlung gemäß Verfahrensordnung (6.599 Fälle). In 895 Fällen wurde ein Vergleich zwischen den Parteien erzielt, und 1.410 Beschwerden wurden vom Beschwerdeführer zurückgenommen.

Wer vor der Arbeit tankt und dabei verunglückt, genießt keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Was Verbraucher dazu wissen sollten.

Der Fall im Detail
Eine Motorradfahrerin wollte auf dem Weg zur Arbeit tanken. Dabei verunglückte sie und verlangte die Anerkennung als Arbeitsunfall. Doch das Gericht (Az.: L 10 U 3706/21) entschied: Tanken ist eine private Tätigkeit und nicht durch die Wegeunfallversicherung abgedeckt.

Was bedeutet das für Versicherte?

  • Nur der direkte Arbeitsweg ist versichert. Umwege für private Zwecke, wie das Tanken, fallen nicht darunter.
  • Unvorhergesehene Umstände schützen nicht: Selbst wenn ein Familienmitglied den Tank unerwartet leer fährt, liegt die Verantwortung bei der versicherten Person.

Tipp für Verbraucher:
Eine private Unfallversicherung kann in solchen Fällen für finanziellen Schutz sorgen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Vermittler beraten.

Rechtslage (§ 8 Abs. 2 SGB VII):
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück. Private Unterbrechungen oder Umwege sind ausgeschlossen.

Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, die Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung zu kennen.

Sicherheit steht bei der Geldanlage weiter im Fokus. Immobilien, Tagesgeld und Gold sind die beliebtesten Anlageprodukte 2025.

Immobilien bleiben unangefochten die Nummer eins: 47 Prozent der Deutschen möchten 2025 bevorzugt in diese Anlageklasse investieren. Laut einer aktuellen Umfrage des Bundesverbandes deutscher Banken folgen Tagesgeld (43 Prozent) und Gold (41 Prozent) dicht dahinter. Fonds und Aktien teilen sich mit jeweils 40 Prozent den vierten Platz.

Besonders auffällig: Das Sicherheitsbedürfnis hat gegenüber dem Vorjahr deutlich zugenommen. Während 66 Prozent der Befragten Sicherheit als oberstes Anlageziel nannten, ist die Bereitschaft, höhere Risiken einzugehen, deutlich gesunken. Nur noch 19 Prozent der Anleger zeigen sich bereit, für potenziell höhere Renditen mehr Risiko zu tragen. Gleichzeitig gaben 52 Prozent an, dass sie kein zusätzliches Risiko eingehen würden. Das entspricht einem Anstieg von 27 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr.

Der Nachhaltigkeitsaspekt gewinnt weiter an Bedeutung: 23 Prozent der Befragten betrachten ihn als wichtiges Kriterium, ein deutlicher Anstieg gegenüber den 10 Prozent im Vorjahr. Die Umfrage zeigt, dass besonders jüngere Anleger häufiger nachhaltige Kriterien in ihre Entscheidungen einbeziehen.

Zur Umfrage:
Die repräsentative Umfrage wurde vom Marktforschungsinstitut Kantar zwischen dem 6. und 10. Dezember 2024 durchgeführt. Im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Banken wurden 1.003 Personen ab 18 Jahren aus Deutschland telefonisch befragt. Die Ergebnisse geben einen detaillierten Einblick in die Anlagepräferenzen und Motive der Deutschen für 2025.

Immer mehr Menschen erkennen die Notwendigkeit, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 41 Prozent der Befragten im kommenden Jahr Maßnahmen zur finanziellen Absicherung im Alter ergreifen wollen – ein Rekordwert. Dennoch sehen viele weiterhin große Lücken in ihrer Altersvorsorge.

Die Bereitschaft, fürs Alter finanziell vorzusorgen, hat im Jahr 2024 ein Rekordniveau erreicht. Laut dem aktuellen DIA-Deutschland-Trend Vorsorge, der jährlich vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) erhoben wird, gaben 41 Prozent der Befragten an, dass sie in den nächsten zwölf Monaten aktiv etwas für ihre Altersvorsorge unternehmen wollen. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Erhebung vor acht Jahren. Zum Vergleich: 2023 lag dieser Anteil noch bei 36 Prozent, 2020 sogar nur bei 25 Prozent.

Viele fühlen sich unzureichend abgesichert

Die Umfrage zeigt jedoch auch: Nur 26 Prozent der Befragten halten sich für ausreichend abgesichert – der niedrigste Wert seit acht Jahren. 2017 waren es noch 36 Prozent. Zudem bleiben 33 Prozent der Befragten überzeugt, dass sie ihre Vorsorgelücke zwar kennen, aber in den kommenden zwölf Monaten nichts dagegen unternehmen können.

Lebensstandard im Alter in Gefahr

Rund zwei Drittel der Befragten gehen davon aus, ihren Lebensstandard im Alter senken zu müssen. Zwar ist dieser Anteil im Vergleich zu den Jahren 2023 (71 Prozent) und 2022 (74 Prozent) leicht gesunken, bleibt jedoch weiterhin alarmierend hoch.

DIA: Positive Entwicklung trotz anhaltender Lücken

„Die deutliche Verunsicherung aus dem Jahr 2022, die durch die hohe Inflation ausgelöst wurde, scheint teilweise überwunden zu sein“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. „Trotzdem sehen viele Menschen weiterhin Lücken in ihrer Altersvorsorge. Es ist daher erfreulich, dass immer mehr Menschen aktiv dagegen vorgehen wollen.“

Die Umfrage wurde vom 13. bis 16. Dezember 2024 von INSA Consulere durchgeführt. Insgesamt nahmen 1.047 erwerbsfähige Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren daran teil.

Ein Schwiegersohn muss ein sechsstelligen Darlehensbetrag an seine Schwiegereltern zurückzahlen. Das Landgericht Frankfurt am Main stellte klar, dass es sich nicht um eine Schenkung handelte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte angefochten werden.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem aufsehenerregenden Fall entschieden, dass ein Schwiegersohn ein Darlehen in Höhe von rund 190.000 Euro an seine ehemaligen Schwiegereltern zurückzahlen muss. Der Fall zeigt, wie wichtig klare Absprachen und Dokumentationen auch im familiären Umfeld sind.

Der Fall im Detail

Der Schwiegersohn hatte von seinen Schwiegereltern einen Betrag von 250.000 Euro erhalten, um die Restschuld eines Bankkredits abzulösen und ein geerbtes Wohnhaus zu sichern. Die Schwiegereltern nahmen hierfür selbst einen Kredit auf, während der Schwiegersohn sich verpflichtete, die Zinsen und Tilgung zu tragen.

Nach der Scheidung von ihrer Tochter stellte der Schwiegersohn jedoch die Zahlungen ein und begründete dies mit seiner finanziellen Belastung durch Unterhaltszahlungen. Die Schwiegereltern forderten daraufhin die Rückzahlung des offenen Betrags.

Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der finanziellen Unterstützung nicht um eine reine Gefälligkeit oder eine Schenkung handelte. Vielmehr sei ein mündlicher Darlehensvertrag geschlossen worden, der einen Rückzahlungsanspruch begründet.

Begründung des Gerichts

Das Landgericht führte aus, dass ein Vertrag nur dann vorliege, wenn ein Rechtsbindungswille der Parteien bestehe. Ein reines Gefälligkeitsverhältnis sei hier ausgeschlossen, da die Gewährung eines derart hohen Betrags nicht als alltägliche Gefälligkeit eingestuft werden könne. Zudem hätten beide Seiten klargestellt, dass eine Schenkung nicht beabsichtigt war.

Die Interessenlage sprach ebenfalls für einen verbindlichen Vertrag:

  • Die Schwiegereltern gingen ein erhebliches finanzielles Risiko ein.
  • Der Schwiegersohn riskierte ohne den Betrag den Verlust seines Hauses.

Das Gericht folgte daher der Argumentation der Schwiegereltern und sprach ihnen den Rückzahlungsanspruch zu.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil vom 28.11.2024 (Aktenzeichen: 2-23 O 701/23) ist nicht rechtskräftig. Der Schwiegersohn hat die Möglichkeit, Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main einzulegen.

Fazit

Der Fall verdeutlicht, wie wichtig klare Absprachen und rechtliche Dokumentationen bei finanziellen Unterstützungen im familiären Umfeld sind. Gerade bei hohen Beträgen empfiehlt sich, die Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Aktuelle Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigen, dass über die Hälfte der gesetzlichen Renten in Deutschland unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt. Konkret erhalten rund 10,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner weniger als 1.100 Euro monatlich.

Die Armutsgefährdungsschwelle wird definiert als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung. Laut Statistischem Bundesamt lag dieser Wert zuletzt bei 1.250 Euro monatlich. Somit beziehen viele Rentnerinnen und Rentner ein Einkommen, das deutlich unter diesem Schwellenwert liegt.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die gesetzliche Rente für viele Ruheständler nicht die einzige Einkommensquelle darstellt. Zusätzliche Einkünfte, beispielsweise aus Betriebsrenten, Partnerbezügen oder Hinterbliebenenleistungen, können die finanzielle Situation verbessern.

Dennoch verdeutlichen diese Zahlen die Bedeutung einer privaten Altersvorsorge. Um den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern und finanzielle Engpässe zu vermeiden, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühzeitig zusätzliche Vorsorgemaßnahmen in Betracht ziehen. Dazu zählen unter anderem private Rentenversicherungen, Betriebsrenten oder andere Formen der Kapitalanlage.

Eine rechtzeitige und umfassende Beratung kann helfen, individuelle Versorgungslücken zu identifizieren und passende Lösungen zu finden. Angesichts der demografischen Entwicklung und der damit verbundenen Herausforderungen für das Rentensystem ist es ratsam, sich frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen.