Weihnachten 2013 – Brandrisiko zum Jahresende besonders hoch
Zum Jahresende treten deutlich mehr Brandfälle auf als in den vorherigen Monaten. Das mag auch kaum verwundern: Sowohl zu Weihnachten als auch an Silvester spielen viele Menschen mit dem Feuer, sollen doch Kerzen und Knaller für Stimmung sorgen!
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind in der Weihnachts- und Neujahrszeit rund 40 Prozent mehr Schäden durch Brände zu beklagen wie in anderen Monaten. Wichtigste Brandursache sind hierbei unzureichend gesicherte Adventsbestecke, brennende Weihnachtsbäume und Unachtsamkeit bei der Silvesterknallerei. Allein im Dezember 2012 wurden rund 11.000 Brände gezählt, die einen Schaden von insgesamt 32 Millionen Euro verursacht haben.
Deshalb sollten alle Weihnachts-Enthusiasten auf einen sicheren Umgang mit Feuer achten. Statt den Christbaum mit echten Kerzen zu bestücken, empfiehlt sich eine elektronische Beleuchtung, die allerdings über ein TÜV- oder „GS“- Siegel für geprüfte Sicherheit verfügen muss. Denn gerade bei der Weihnachtsbeleuchtung sind laut Stiftung Warentest viele Billigprodukte im Angebot, die selbst ein Brandrisiko darstellen.
Auch muss der Weihnachtsbaum fest und sicher in einem dafür vorgesehenen Ständer auf dem Boden befestigt werden, damit er nicht umkippen kann. Von brennbarem Weihnachtsschmuck aus Stroh oder Papier ist ebenfalls abzuraten. Kerzen sollten sicher auf einen dafür vorgesehenen Halter befestigt werden. Unter Ästen oder Zweigen haben Kerzen nichts verloren, hier besteht höchste Brandgefahr! Dass Kinder und Haustiere nicht unbeaufsichtigt mit dem Feuer allein gelassen werden, sollte ebenfalls eine Selbstverständlichkeit sein.
Wenn doch mal ein Silvesterknaller in der Wohnung landet oder das Tischtuch wegen des Weihnachtsgedecks Feuer fängt, ist es gut eine Hausratversicherung zu haben. Der Versicherer übernimmt dann den Schaden, wenn Einrichtungsgegenstände durch das Feuer beschädigt oder zerstört werden. Allerdings ist in den Verträgen darauf zu achten, dass der Versicherungsanbieter auch bei „grober Fahrlässigkeit“ zahlt – sonst kann schon ein kleiner Moment der Unachtsamkeit eine Kürzung der Leistung nach sich ziehen.