Kundenzufriedenheit – Mehrheit der Bundesbürger ist mit Versicherung zufrieden

85,6 Prozent aller Bundesbürger sind mit ihrer Versicherung zufrieden, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Wenn es doch einmal Ärger mit dem Versicherungsanbieter gibt, kann der Ombudsmann der Versicherungen schlichten.

Versicherungen haben nicht das beste Image. Das hat auch damit zu tun, dass sie häufig nur dann in den Schlagzeilen vertreten sind, wenn etwas nicht klappt – etwa eine Schadenszahlung verweigert oder unnötig lange hinausgezögert wird. Viele positive Erfahrungen mit Versicherungsanbietern sind den Medien hingegen kaum eine Schlagzeile wert.

85,6 Prozent der Bundesbürger sind mit ihrer Versicherung zufrieden

Umso mehr mag eine aktuelle Umfrage überraschen, die den Versicherungen ein sehr gutes Zeugnis ausstellt. 85,6 Prozent aller Bundesbürger sind demnach mit ihrer Versicherung allgemein sehr zufrieden bzw. zufrieden, wie das Sozialforschungsinstitut USUMA im Auftrag eines großen Versicherungsanbieters herausfand. Lediglich 1,4 Prozent der Umfrageteilnehmer zeigte sich hingegen unzufrieden mit der Versicherung. Das sind Zustimmungswerte, die zu überzeugen wissen!

Und auch bei der Regulierung eines Schadens erhalten die Versicherungen viele positive Rückmeldungen: diesbezüglich gaben immerhin 82 Prozent der Befragten an, dass sie mit ihren Versicherungen sehr zufrieden bzw. zufrieden sind. 4,6 Prozent verneinten das. Insgesamt sind die Ergebnisse für die Versicherungsbranche also sehr erfreulich, zeigt sich doch eine große Zufriedenheit der Kunden. Für die repräsentative Umfrage wurden im Frühjahr 2014 insgesamt 1.005 Bundesbürger befragt.

Ombudsmann schlichtet bei Ärger mit Versicherung

Wer doch einmal Ärger mit der Versicherung hat, etwa weil sie einen Schaden nicht bezahlen will, kann den Ombudsmann der Versicherungen anrufen. Dies ist eine Schlichtungsstelle, die versuchen wird, zwischen beiden Streitparteien zu vermitteln. Schnell und unbürokratisch kann die Schlichtungsstelle prüfen, ob die Ablehnung einer Leistung durch den Versicherungsanbieter gerechtfertigt ist. Der Vorteil: Verbraucher müssen keine Gebühren für das Verfahren zahlen. Lediglich Porto und Telefongebühren sind kostenpflichtig.

Dabei muss der Versicherungsnehmer beachten, dass zwei verschiedene Schlichtungsstellen gibt. Für private Kranken- und Pflegeversicherungen ist seit dem 01.01.2014 der Jurist Heinz Lanfermann der Ansprechpartner. Andere Sparten wie etwa Hausrat-, Unfall-, Lebens- oder Rentenversicherungen werden unter der Obhut von Professor Dr. Günter Hirsch betreut. Beide Schlichtungsstellen haben ihren Sitz in Berlin.

Ein Beschwerdeverfahren tritt in Kraft, sobald die Beschwerde beim Ombudsmann eingegangen ist. Sie kann per Telefon, Brief oder im Internet eingereicht werden. Wenn ein Versicherungskunde den Schlichtungsspruch nicht akzeptiert, kann er hinterher immer noch vor Gericht ziehen, denn während des Schlichtungsverfahrens verjähren die Ansprüche nicht. Und doch sind die Chancen auf eine gütige Einigung groß – auch die Verbraucherzentralen berichten, dass sie äußerst positive Erfahrungen mit den Schlichtungsstellen gemacht haben! Oft wird durchaus im Sinne des Kunden entschieden.