Statistik – BU-Versicherer zahlen 3,44 Milliarden Euro aus

Die privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen in der Summe immer höhere Leistungen an ihre Kunden aus. Im Jahr 2015 sind die Renten- und Kapitalzahlungen an Versicherte erneut deutlich gestiegen – um 5,5 Prozent auf nun gut 3,44 Milliarden Euro.

Jeder vierte Beschäftigte in Deutschland muss vorzeitig seinen Job aufgeben, so berichtet die Deutsche Rentenversicherung. Deshalb empfehlen Versicherer und Verbraucherverbände in seltener Eintracht den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Dass ein tatsächlicher Bedarf an diesem Schutz besteht, belegen jene Zahlen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Dienstag präsentiert hat. Demnach stiegen die Auszahlungen an Versicherte im Jahr 2015 auf 3,44 Milliarden Euro an – ein Plus von 5,5 Prozent.

Immer mehr Menschen sichern sich ab

Der Leistungsanstieg resultiert u.a. aus einem langsam einsetzenden Bewusstseinswandel in der deutschen Bevölkerung: Immer mehr Menschen sichern sich gegen das Risiko des Arbeitskraftverlustes ab. Die Zahl der sogenannten Hauptversicherungen gegen Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit stieg gegenüber 2014 um 5,4 Prozent auf rund 4,06 Millionen Policen.

Mit Hauptversicherung sind solche Risikoversicherungen gemeint, bei denen der Verbraucher eine monatliche BU-Rente für den Eintritt der Berufsunfähigkeit vereinbart. Der Kunde hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Schlusszahlung oder Beitragsrückzahlung – auch wenn er während der gesamten Vertragslaufzeit berufsfähig bleibt. Wichtig ist bei diesen Policen die finanzielle Absicherung eines möglichen Ausscheidens aus dem Beruf, nicht die Kapitalbildung.

Hinsichtlich der vereinbarten BU-Rente gibt es einiges zu beachten. Ein Großteil der Versicherten wählt eine zu niedrige monatliche Leistung aus: Lediglich 634 Euro betrug die durchschnittlich vereinbarte Summe bei einer Stichprobe des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Jahr 2013. Hier gilt es zu bedenken, dass die BU-Leistung auf die Grundsicherung angerechnet wird, folglich deutlich darüber liegen sollte. Als Faustregel gilt, mindestens zwei Drittel des monatlichen Nettoeinkommens zu vereinbaren.

Bei BU-Zusatzversicherungen kleiner Abwärtstrend

Von der Hauptversicherung abgrenzen lassen sich sogenannte Zusatzversicherungen gegen das BU-Risiko. Diese können in Kombination mit einer Lebens- und Rentenversicherung vereinbart werden, um im Falle eines Ausscheidens aus dem Beruf weiterhin die Beitragszahlungen für die Altersvorsorge leisten zu können. Die Zusatzversicherung kann auch die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente umfassen. In diesem Bereich sank die Zahl der Verträge leicht um 2,1 Prozent auf nun 12,9 Millionen Verträge.

Grundsätzlich sollte man beim Abschluss einer Lebens- und Rentenversicherung schauen, ob der Baustein „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ vereinbart werden kann. Wird der Versicherte berufsunfähig, übernimmt dann der Versicherer die weitere Beitragszahlung, das Sparziel bleibt ungefährdet. Gerade bei Versicherungen, die eine hohe monatliche Prämie vorsehen, kann dieser Baustein sicherstellen, dass man den Schutz nicht verliert.