Rechtsstreite immer teurer
Die Kosten für Rechtsstreite steigen deutlich. Allein in den Jahren von 2012 bis 2016 sind die Kosten für Anwälte und Gerichte um ein Fünftel gestiegen, so berichtet nun die Versicherungswirtschaft. Und mahnt: Viele Menschen könnten durch die hohen Kosten davon abgehalten werden, ihr Recht wahrzunehmen. Eine private Rechtsschutzversicherung kann hier Abhilfe schaffen.
Wer in einen Rechtsstreit verwickelt wird oder selbst klagen will, muss in Deutschland immer höhere Kosten akzeptieren. Nach einer Analyse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben sich die Kosten für die jährlich rund 1,4 Millionen Rechtsschutzfälle, die von Versicherern übernommen wurden, deutlich erhöht. Die Ausgaben nur für Anwälte und Gerichte stiegen demnach von 2012 bis 2016 um 19 Prozent. Das teilt der Verband am Mittwoch in einem Pressetext mit.
VW-Skandal: 6.500 Euro Kosten in erster Instanz
Was das bedeutet, verdeutlicht der Verband am Dieselgate-Skandal. Der Autobauer VW und einige andere Konzerne haben die Käufer mit beschönigten Abgaswerten getäuscht. Doch statt Schadensersatz wie in den USA zu erhalten, wo VW in Summe 7,4 Milliarden Dollar an 350.000 Kunden ausschütten musste, gingen deutsche Fahrer leer aus. Sie sollten mit einer Software-Nachrüstung Vorlieb nehmen, deren Nutzen zweifelhaft ist.
Also klagten viele Verbraucher. Doch ein rechtliches Vorgehen gegen Händler oder Hersteller könne bereits in der ersten Instanz mehr als 6.500 Euro kosten, wobei notwendige Sachverständigenkosten noch nicht einmal eingerechnet sind. Allein für den Anwalt müssen zunächst rund 5.400 Euro berappt werden, das Gericht verlangt weitere 1.100 Euro. Über alle Instanzen hinweg sind bis zu 23.000 Euro an Kosten möglich.
Aufgrund der hohen Kosten warnen die Versicherer, dass viele Bürger darauf verzichten, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Sie schlagen vor, bei weniger aufwendigen Verfahren die Kosten für Anwälte zu deckeln. Recht müsse für alle bezahlbar bleiben — auch Menschen mit weniger Geld.
85 Prozent für Anwaltshonorare
Beim Thema Kosten kommt nun die Rechtsschutzversicherung ins Spiel. Sie trägt tatsächlich dazu bei, dass für viele Menschen der Gang vor Gericht bezahlbar bleibt. Allein im VW-Skandal haben bis Ende 2018 etwa 144.000 Diesel-Fahrer ihre Rechtsschutzversicherung genutzt, berichtet der GDV. Die erstatteten Kosten bezifferten sich bisher auf rund 380 Millionen Euro.
Der Großteil der gezahlten Gelder geht übrigens an Anwälte. Im Jahr 2017 wendeten die Rechtsschutzversicherer für 4,1 Millionen Streitfälle rund 2,7 Milliarden Euro auf, wovon 85 Prozent für Anwaltshonorare gezahlt wurden. Apropos Dieselgate: Am Freitag hat der Bundesgerichtshof (BGH) per Pressetext berichtet, dass er die illegalen Abschalteinrichtung als Sachmangel einschätzt. Das könnte die Rechte der Kunden stärken — auch wenn die genauen Konsequenzen noch unklar sind, weil es nach wie vor kein höchstrichterliches Urteil gibt.