Kerzen, Adventskranz und Weihnachtsschmuck machen die Adventszeit erst besinnlich. Doch sie bedeuten auch ein Sicherheitsrisiko: In der Vorweihnachtszeit steigt die Zahl der gemeldeten Feuerschäden rapide an.

Die Weihnachtszeit ist nicht nur Zeit für Besinnliches, sondern leider auch für Brandgefahren. Ein großer öffentlicher Versicherer warnt nun, die Risiken von Kerzenschein und Räuchermännchen zu unterschätzen. Im Dezember des Vorjahres seien der Hausratversicherung doppelt so viele Brandschäden gemeldet worden wie in den Jahren zuvor, berichtet die Versicherung. Auch die Feuerwehren warnen, dass es zu 34 Prozent mehr Wohnungsbränden in der Vorweihnachtszeit kommt.

Das ist auch kein Wunder, sind doch trockene Nadelhölzer leicht entzündbar. So kann aus dem schönsten Weihnachtsgedeck oder Tannenbaum eine Gefahr für Leib und Leben resultieren. Dabei sind einfache Maßnahmen ausreichend, eine Katastrophe zu verhindern. Kerzen sollten nur auf einer festen Unterlage abgestellt werden und nicht in der Nähe von brennbaren Materialien. Zugluft ist zu vermeiden, wenn man sich an Kerzenlicht erfreuen will. Auch sollten Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen gelassen werden. Ein Rauchmelder in den wichtigsten Räumen schlägt Alarm, bevor es zu spät ist.

Leider ist auch ein Blick auf die Tannenbaumbeleuchtung notwendig, wenn man in Sachen Brandvorsorge sicher gehen will. Mehrere Verbrauchertests haben in den letzten Jahren gezeigt, dass gerade billige Beleuchtungen ein Sicherheitsrisiko bedeuten. Deshalb heißt es beim Kauf: Augen auf! Die Girlanden sollten ein TÜV- oder GS-Siegel besitzen.

Passiert trotz entsprechender Vorsicht dennoch etwas, kann bei Sachschäden im Haus oder in der Wohnung die Hausratversicherung in Anspruch genommen werden. Durch Brand beschädigter oder zerstörter Hausrat wird dann zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Auch Schäden, die durch das Löschen des Brands entstanden sind, werden ersetzt.

Am 30. November endet die Frist für einen Wechsel der Kfz-Versicherung. Aber auch wer diesen Stichtag verpasst, kann seinen alten Vertrag unter bestimmten Bedingungen noch kündigen und sich einen neuen Anbieter suchen.

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, kann den alten Vertrag in der Regel bis zum 30. November kündigen. Die meisten Policen haben eine Laufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von vier Wochen, so dass Wechselwillige den letzten Novembertag nicht versäumen sollten. Aber aufgepasst: Die Kündigung des alten Vertrages muss bis zum 30. November tatsächlich bei der Versicherung auf dem Tisch liegen. Es gilt das Zustelldatum und nicht der Poststempel, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch!

Prämienerhöhung bewirkt Sonderkündigungsrecht

Was aber, wenn man diese Frist versäumt hat? Auch dann gibt es noch Möglichkeiten, aus einer überteuerten Police auszusteigen. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Ein Sonderkündigungsrecht besitzen Autofahrer zum Beispiel, wenn der Anbieter die Beiträge erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz bessert. Oder wenn Leistungen aus dem Vertrag gestrichen werden und die Prämie trotzdem nicht sinkt. In beiden Fällen sind die Kfz-Versicherer verpflichtet, ihre Kunden über das Sonderkündigungsrecht zu informieren! Sogar eine neue Regionalklasse berechtigt zur Kündigung des Vertrages, sofern diese Einstufung nicht Folge eines Umzuges ist.

Relativ unkompliziert können Versicherungsnehmer aus ihrem Altvertrag aussteigen, wenn sie ein neues Auto kaufen oder das alte Gefährt ummelden. In der Regel wird die Kfz-Police zum Abmeldetag aufgehoben und der Fahrer darf sich sofort einen neuen Versicherungsanbieter suchen. Auch ein Blick in die Vertragsbedingungen der Kfz-Versicherung lohnt. Eine steigende Zahl an Versicherern geht dazu über, individuelle Kündigungsfristen zu garantieren.

Nicht immer ist Wechsel der Kfz-Versicherung empfehlenswert

Autofahrer sollten aber nicht blind ihren alten Vertrag aufkündigen und zu einem vermeintlich günstigeren Anbieter wechseln. Im schlimmsten Fall kann man viele Leistungen verlieren. Denn langjährige Kunden ohne Unfall erhalten von der Versicherung Sonderrabatte eingeräumt. Ein Rabattschutz zum Beispiel verhindert, dass bei einem einmaligen Unfall der Fahrer zurückgestuft wird und die Beiträge steigen. Bei einem Versichertenwechsel lässt sich dieser Rabattschutz häufig nicht mitnehmen. Auch Vergünstigungen für den Zweitwagen sind unter Umständen futsch.

Schnell teurer werden kann es nach einem Unfall, wenn die Schadensfreiheitsklassen schlechtere Einstufungen vorsehen als bei der alten Versicherung. Auch hohe Selbstbeteiligungen, die speziell in „billigen“ Tarifen oft enthalten sind, lassen einen Schaden schnell kostenintensiv werden. Hier gilt: Die Beitragsersparnis sollte nicht einziger Grund für einen Anbieterwechsel sein! Ein Blick auf die Leistungen der neuen Kfz-Versicherung ist dringend geboten.

Viele Menschen schließen derzeit ein Immobiliendarlehen ab, denn noch nie war die Hypothek so günstig wie heute. Aufgrund der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt geben auch Banken die Ersparnisse weiter – Bauherren zahlen für ein Darlehen nicht halb so hohe Zinsen wie noch vor fünf Jahren. Dabei lohnt ein Blick auf weitere Kosten.

Was viele Kunden nicht bedenken, sind die Bereitstellungszinsen für einen Baukredit. Hier langen die Banken richtig zu. Allein dafür, dass der zugesagte Kreditbetrag zur Auszahlung bereit gehalten wird, berechnen einige Geldhäuser 3 Prozent Zinsen. Diese verteuern das Darlehen schnell um mehrere tausend Euro, wie die Stiftung Warentest in einer Pressemitteilung bekannt gibt.

Bei vielen Banken ist der Bereitstellungszins nahezu identisch. Dennoch gibt es Unterschiede, weil die Zahl der Freimonate, in denen keine Bereitstellungszinsen gezahlt werden müssen, stark variiert. Einige Kreditgeber verlangen diesen Zins bereits nach zwei Monaten, andere hingegen erst nach einem Jahr.

Effektivzins wird ohne Bereitstellungszins berechnet

Bei der Berechnung des Effektivzinses für Darlehen fließen die Bereitstellungszinsen nicht mit ein, auch keine Teilauszahlungszuschläge. Diese können einen Kredit je nach Situation aber enorm verteuern. Verbraucher und Bauherren sollten deshalb auch einen Blick auf diese Zahlen werfen.

Der Zeitraum von der Baugenehmigung bis zum fertiggestellten Haus dauert meist ein Jahr oder sogar länger. Dabei müssen die Häuslebauer während der Bauphase doppelt zahlen. Es fallen die Zinsen auf die Kreditsumme sowie die Bereitstellungszinsen auf den noch nicht in Anspruch genommenen Kreditanteil an. Ein Vergleich kann also lohnen!

Die häusliche Pflege ist ein Vollzeitjob! Das zeigt eine aktuelle Umfrage unter pflegenden Angehörigen, die zu dem Ergebnis kommt, das zwei Drittel aller Pflegenden jeden Tag im Einsatz sind. Immerhin werden bundesweit sieben von zehn Pflegebedürftigen zu Hause von Verwandten betreut.

In Deutschland sind mehr als 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Was dies für die Angehörigen bedeutet, zeigt die aktuelle Umfrage „Meinungspuls 2014“, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag einer großen Krankenkasse durchgeführt hat. Das Ergebnis: Viele Angehörige müssen Einbußen im Beruf verkraften, wenn in der Familie ein Pflegefall auftritt.

Frauen als pflegende Angehörige besonders betroffen

Besonders betroffen sind Frauen, da sie sich mehrheitlich um Pflegebedürftige kümmern. Jede dritte erwerbstätige Frau habe der Studie zufolge für eine Pflegetätigkeit ihre Arbeitszeit reduzieren müssen. Bei den Männern hingegen habe das nur jeder Vierte getan.

Besonders bei Akutfällen ist dabei die Unterstützung des Arbeitgebers wichtig, weil die Arbeitszeit oft und schnell gedrosselt werden muss. Wenn pflegende Angehörige dann keine Erleichterung erfahren, ist die Ratlosigkeit oft groß. Viele fühlen sich mit der Situation überfordert, sind gestresst und körperlich erschöpft.

Ab 2015 soll es jedoch möglich sein, eine zehntägige Auszeit im Beruf zu nehmen, wenn ein Pflegefall in der Familie auftritt. Dank der Pflegereform der Bundesregierung wird dann als Lohnersatzleistung ein Pflegeunterstützungsgeld gezahlt. Allerdings zeigt die aktuelle Studie: Pflege ist für lange Zeit ein Vollzeitjob. Knapp zwei Drittel (65 Prozent) der pflegenden Angehörigen sind demnach täglich im Einsatz.

Private Pflegeversicherung zur Unterstützung pflegender Angehöriger

Damit man auf die finanziellen Folgekosten einer Pflegebedürftigkeit vorbereitet ist, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Zum Beispiel zahlt eine Pflegetagegeldversicherung für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, eine laut Vertrag vereinbarte Summe aus. Das Geld kann dann an Angehörige weitergegeben werden, falls sie privat Pflegeleistungen übernehmen. Auch eine Pflegerentenversicherung kann zur Unterstützung der Familie eingesetzt werden – sie deckt die zusätzlichen Pflegekosten in Form einer Rente ab.

In Zeiten des Fachkräfte-Mangels suchen viele Arbeitgeber eine Möglichkeit, qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Dies kann zum Beispiel mit einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung erfolgen.

Wenn ein mittelständischer Unternehmer seinen Mitarbeitern Anerkennung ausdrücken will, gibt es vielfältige Möglichkeiten. Ob Dienstwagen, Weihnachtsgeld, Kinderbetreuung oder Gesundheitskurse: So manche kleine aber feine Aufmerksamkeit kann dazu beitragen, in Zeiten des Fachkräftemangels beim Personal zu punkten.

Doch auch die Versicherungsbranche bietet Instrumente der Mitarbeiter-Bindung. So können beispielsweise Arbeitgeber für ihre Beschäftigten eine betriebliche Krankenzusatzversicherung abschließen. Sei es eine Zahnzusatzpolice oder Krankentagegeldversicherung – die jeweiligen Angebote sind auf die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter abstimmbar.

Wie aber funktioniert eine solche Krankenzusatzversicherung? Das Unternehmen schließt einen Vertrag mit einem privaten Versicherungsanbieter ab. Dieser versichert entweder die gesamte Belegschaft oder eine homogene Personengruppe – etwa alle Angestellten des mittleren Managements oder alle Berufskraftfahrer. Der Unternehmer zahlt in der Regel die Beiträge für seine Angestellten. Als Gegenleistung verzichten einige Gesellschaften sogar auf Gesundheitsfragen und gewähren Gruppenrabatte.

Das Beste aber ist: Eine solche Maßnahme hat sogar noch Vorteile. Denn Ausgaben für einen betrieblichen Gesundheitsschutz in Höhe von 44 Euro pro Monat und Mitarbeiter sind steuer- und sozialabgabefrei. Deshalb kann die betriebliche Krankenpolice der Ausweg sein, wenn eine Lohnerhöhung aufgrund der Nebenkosten die finanziellen Möglichkeiten übersteigen würde. Und zur Mitarbeitergesundheit trägt die Maßnahme ebenfalls bei!

Der betriebliche Gesundheitsschutz ist nicht nur für große Unternehmen empfehlenswert. Auch für kleine Betriebe ab 5 Mitarbeitern findet sich die passende Absicherung. Ein Beratungsgespräch kann helfen den richtigen Vertrag zu finden.

Auf das eigene Hab und Gut muss man gerade bei einem Umzug achten – nicht selten wird beim Transport des Besitzes ein antikes Schränkchen beschädigt, der Parkettboden zerkratzt oder Schwiegermutters wertvolles Porzellan geht zu Bruch. Bei freiwilligen Helfern schützt deren Privathaftpflicht, soweit dort “Gefälligkeitsschäden” mitversichert sind. Auch der Hausratversicherungsschutz bleibt bestehen – sowohl am Auszugs- als auch am Einzugsort. Wird eine Umzugsfirma beauftragt, haftet diese im Allgemeinen für Schäden.

4,8 Millionen Haushalte wechseln in Deutschland jedes Jahr ihren Wohnort, so eine Umzugsstudie von 2009. Fast nie verläuft ein Umzug dabei schadenfrei und ohne Verluste. Oftmals soll es schnell gehen – in der Hektik werden leicht Gegenstände oder Böden beschädigt. Verursachen freiwillige Helfer wie Arbeitskollegen oder Freunde einen Schaden, schützt deren Privathaftpflicht. Allerdings nur dann, wenn im Versicherungsvertrag auch eine Leistung für sogenannte “Gefälligkeitsschäden” integriert ist und derjenige nicht vorsätzlich etwas beschädigt hat.

Umzugspläne der Hausratversicherung melden

Hausratversicherungen bieten den vereinbarten Versicherungsschutz – und zwar nicht nur am bisherigen Versicherungsort, sondern vor allem auch in der neuen Bleibe, z. B. bei Einbruch oder einem Leitungswasserschaden. Wichtig ist es, dem Versicherer rechtzeitig mitzuteilen, dass man den Umzug plant – nur dann leistet sie im vertraglich vereinbarten Rahmen für beide Wohnorte.

Auch wenn man mehr als einen Tag für den Umzug benötigt, bleibt dieser Versicherungsschutz bei vielen Anbietern bestehen. Die Hausratversicherung für die alte Wohnung erlischt meist etwa zwei Monate nach dem Umzug. Liegt die neue Wohnung in einer anderen Tarifzone, kann sich der Versicherungsbeitrag ändern. Erhöht sich dadurch der Beitrag, gibt es für einen Monat lang ein Sonderkündigungsrecht.

Was beim Beauftragen von Umzugsfirmen zu beachten ist

Wenn man sich von einer Umzugsfirma helfen lässt, haftet diese für verursachte Schäden. Dies gilt aber nur für den Zeitwert der beschädigten Gegenstände. Für Edelsteine, Geld und Urkunden müssen die Helfer nicht geradestehen, gleiches gilt für lebende Tiere oder Pflanzen. Unternehmen haften auch nicht, wenn vom Kunden eigenhändig Verpacktes zu Bruch geht. Man sollte daher die Firma wertvolle Gegenstände einpacken lassen oder sie selbst z. B. mit dem eigenen Auto transportieren. Ebenso sollte man sich jenen Erinnerungsstücken oder Fotos, die einem viel bedeuten, lieber selbst annehmen – Kosten werden selten erstattet. Umzugsunternehmen haften zudem nur 14 Tage lang für verdeckte Schäden und sie müssen sofort gemeldet werden.

Sollte man eine Diabetes-Erkrankung auf Arbeit gegenüber dem Chef und den Kollegen thematisieren? Diese Frage stellen sich viele Betroffene, fürchten sie doch Nachteile im Beruf. Am 14. November ist wieder Welt-Diabetes-Tag: Und die Antwort ist nicht ganz leicht.

Viele Menschen verheimlichen ihre Zuckerkrankheit vor den Kollegen, weil sie Nachteile befürchten und nicht als weniger leistungsfähig gelten wollen. Doch dass Diabetes-Patienten im Job weniger schaffen, kann laut der Presseagentur dpa widerlegt werden. Allein anhand der Diagnose könne man nicht „die beruflichen Risiken eines Betroffenen beurteilen oder gar auf eine Nichteignung schließen“, berichtet Kurt Rinnert vom Betriebsärztlichen Dienst in Köln. Mehrere Statistiken, etwa der Krankenkassen, würden belegen, dass von Diabetes betroffene Arbeitnehmer genauso leistungsfähig seien wie andere.

Unterzuckerung kann gelegentlich zu Beeinträchtigungen führen

Dennoch kann die Krankheit gelegentlich zu Beeinträchtigungen führen. Treten Unterzuckerungen auf, fühlen sich die Betroffenen im Vorfeld oft schlapp, sie schwitzen und zittern, können sich weniger gut konzentrieren. Je mehr eine Person im Beruf körperlicher Belastung ausgesetzt ist, desto größer ist auch das Risiko einer Unterzuckerung. Unter Umständen müssen die Beschäftigten dann eine Pause machen, Blutzucker messen oder Traubenzucker nehmen. Auch nach einer Insulinspritze kann es zu Unterzuckerungen kommen, wenn Menschen aufgrund der Arbeit vom Essen abgehalten werden.

Aufgrund dieser Beeinträchtigungen rät Facharzt Prof. Karsten Müssig aus Düsseldorf Betroffenen dazu, Kollegen über die Zuckerkrankheit einzuweihen. Dies verhindere etwa, dass der Chef aufgrund einer dringenden Aufgabe die Mittagspause streicht. Auch sollten die Kollegen Traubenzucker reichen können, wenn sich eine Unterzuckerung anbahnt und die Wahrnehmung getrübt ist. In großen Betrieben sind Personalrat und Behindertenvertretung erste Ansprechpartner.

Diabetes im PKV-Antrag nicht verheimlichen

Auch wer sich privat krankenversichern will, darf Diabetes nicht im Antrag verheimlichen. Sonst kann der Versicherer später eine Leistung verweigern, wenn sich der Patient aufgrund seiner Zuckerkrankheit in Behandlung begeben muss. Leider ist nicht jede private Krankenversicherung dazu bereit, ohne Weiteres einen an Diabetes Erkrankten aufzunehmen. Unter Umständen muss eine um rund 30 Prozent höhere Prämie gezahlt werden. Hier hilft ein Beratungsgespräch, die Chancen auf Versicherungsschutz zu klären!

Mütter aufgepasst! Zeiten des Mutterschutzes werden für die „Rente mit 63“ nicht anerkannt, da keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden. Anders sieht es hingegen bei Wehr- und Zivildienstzeiten aus.

Seit dem Juli 2014 können Arbeitnehmer und gesetzlich Versicherte mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie mindestens 45 Beitragsjahre in der Rentenkasse angesammelt haben. Eine kleine Anfrage der Opposition an die Bundesregierung ergab nun aber, dass die sechswöchige Mutterschutzzeit vor Geburt eines Kindes nicht für die „Rente mit 63“ angerechnet wird.

Beitragsfreie Zeiten nicht anrechenbar?

Mit der Mütterrente solle jahrzehntelange Beschäftigung belohnt werden, heißt es in einer Stellungnahme des Sozialministeriums. Darunter falle die Schonzeit allerdings nicht. „Der Regelungsintention widerspräche es, beitragsfreie Zeiten auf die 45jährige Wartezeit anzurechnen“, zitiert der Kölner Stadtanzeiger (Montag) aus dem Papier.

Dennoch wollen nun die Oppositionsparteien im Bundestag prüfen, ob die Aussparung des Mutterschutzes eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bedeutet. Frauen könnten durch die Regelung benachteiligt sein.

Wehr- und Zivildienst wird als Beitragszeit anerkannt

Anders sieht es bei Wehr- und Zivildienstzeiten aus, die als Beitragsjahr für die abschlagsfreie Rente mit 63 anerkannt werden. Auch die nicht erwerbstätige Pflege von Angehörigen, die Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr sowie der Bezug von Arbeitslosengeld lassen sich bei den geforderten Beitragsjahren einrechnen. Wer über die gesetzliche Rente hinaus privat für das Alter vorsorgen will, sollte nicht zögern, ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen!

Mütter aufgepasst! Zeiten des Mutterschutzes werden für die „Rente mit 63“ nicht anerkannt, da keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden. Anders sieht es hingegen bei Wehr- und Zivildienstzeiten aus.

Seit dem Juli 2014 können Arbeitnehmer und gesetzlich Versicherte mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie mindestens 45 Beitragsjahre in der Rentenkasse angesammelt haben. Eine kleine Anfrage der Opposition an die Bundesregierung ergab nun aber, dass die sechswöchige Mutterschutzzeit vor Geburt eines Kindes nicht für die „Rente mit 63“ angerechnet wird.

Beitragsfreie Zeiten nicht anrechenbar?

Mit der Mütterrente solle jahrzehntelange Beschäftigung belohnt werden, heißt es in einer Stellungnahme des Sozialministeriums. Darunter falle die Schonzeit allerdings nicht. „Der Regelungsintention widerspräche es, beitragsfreie Zeiten auf die 45jährige Wartezeit anzurechnen“, zitiert der Kölner Stadtanzeiger (Montag) aus dem Papier.

Dennoch wollen nun die Oppositionsparteien im Bundestag prüfen, ob die Aussparung des Mutterschutzes eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bedeutet. Frauen könnten durch die Regelung benachteiligt sein.

Wehr- und Zivildienst wird als Beitragszeit anerkannt

Anders sieht es bei Wehr- und Zivildienstzeiten aus, die als Beitragsjahr für die abschlagsfreie Rente mit 63 anerkannt werden. Auch die nicht erwerbstätige Pflege von Angehörigen, die Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr sowie der Bezug von Arbeitslosengeld lassen sich bei den geforderten Beitragsjahren einrechnen. Wer über die gesetzliche Rente hinaus privat für das Alter vorsorgen will, sollte nicht zögern, ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen!

Dellen im Blech, zerstörte Scheiben, Feuchtigkeit im Innenraum von Fahrzeugen – besonders tückische Unwetter mit starken Hagelschauern und Stürmen führten im vergangenen Jahr zu enormen Schäden an Fahrzeugen. Hagelschäden können unverhoffter auftreten, als man denkt – immerhin sind beinahe das ganze Jahr über bundesweit Hagelschauer möglich.

Insgesamt 1,5 Milliarden Euro Schadensumme zahlten deutsche Kfz-Versicherer den Besitzern der 635.000 durch Hagel und Unwetter beschädigten Fahrzeuge aus. Das berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Kommt es zu einem Schaden durch Hagel oder Unwetter, ist dieser meist enorm teuer. Zum Vergleich: Für die häufigste Ursache von Schäden am Kfz, im letzten Jahr 2,35 Millionen Glasbruchschäden, zahlten die deutschen Kfz-Versicherer „nur“ rund 1,15 Milliarden Euro.

Dabei traten nicht nur die typischen Dellen im Blech auf, durch starke Sturmböen beschleunigte Hagelkörner führten zu zersplitterten Front- und Heckscheiben. Durch die Feuchtigkeit, die daraufhin in den Innenraum eindrang, führten die Hagelstürme und ihre Folgen bei zahlreichen Autos sogar zu Totalschäden.

Wer sein Auto nicht komplett durch eine Unterbringung in einer Garage, Halle oder zumindest zum Teil durch Parken unter einem Carport schützen kann, hat die Möglichkeit auf sogenannte Hagelschutzmatten zurückzugreifen.

Kaskoversicherung ersetzt Schäden – ohne Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse

Die finanziellen Folgen von Schäden und Zerstörung durch Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung übernehmen Teil- oder Vollkaskoversicherungen – abzüglich einer möglichen vereinbarten Selbstbeteiligung. Keinen Einfluss hat eine Versicherungsleistung bei Naturgefahren auf den Schadenfreiheitsrabatt. Gerade, wenn man auf seinen Pkw angewiesen ist, sollte man bei der Versichererwahl auch genauer hinschauen. Bei manchen Versicherungsgesellschaften gibt es auch die Möglichkeit für die Dauer der Reparatur einen kostenlosen Mietwagen zu erhalten.