Laut Deutscher Rentenversicherung kann die Mütterrente negative Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente haben. Dies resultiert daraus, dass die Mütterrente sozialrechtlich als Einkommen gewertet wird – und Freibeträge überschritten werden können.

Wer eine Witwenrente erhält, profitiert unter Umständen weit weniger von der schwarz-roten Rentenreform als andere. Da die Rente im Sozialrecht als Einkommen gewertet wird, kann es nämlich passieren, dass durch die damit verbundene Rentenerhöhung der Freibetrag von derzeit 755,30 Euro (im Osten 696,70 Euro) überschritten wird. Dann wird die Mütterrente zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet und kann diese mindern. Wie gewonnen, so zerronnen!

Unterm Strich gibt es für Betroffene mehr Rente

Unterm Strich dürfte trotzdem ein Plus bei den Rentenbezügen der betroffenen Frauen (und Männer) stehen, wie die Rentenversicherung berichtet. Nur fällt es eben deutlich niedriger aus, so dass viele RentnerInnen enttäuscht sind. Mit der Mütterrente sollen Erziehungsleistungen stärker honoriert werden: in den alten Bundesländern gibt es „normalerweise“ monatlich 26,39 Euro mehr auf dem Konto, im Westen 28,61 Euro.

Unterschieden wird zwischen einer kleinen und großen Witwenrente. Nach dem neuen Hinterbliebenengesetz beträgt die kleine Witwenrente 25 Prozent der Versichertenrente, die große hingegen 55 Prozent.

Die große Witwenrente kann geltend gemacht werden, sofern der Hinterbliebene das 47. Lebensjahr vollendet hat, die Betroffenen erwerbsgemindert sind oder ein minderjähriges Kind erziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass der verstorbene Ehepartner mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat oder durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorzeitig die Wartezeit erfüllte.

Autodiebstahl: Welche Automarken werden in Deutschland am häufigsten geklaut? Dies geht aus der KFZ-Diebstahlstatistik hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich veröffentlicht. Dabei sind erwartungsgemäß große und geländegängige Limousinen besonders begehrt.

Wie der GDV in einer heutigen Pressemitteilung bekannt gab, wurden im Jahr 2013 bundesweit 18.805 kaskoversicherte Autos geklaut. Die Zahl der Diebstähle stieg damit um rund vier Prozent an, verbleibt aber auf einem niedrigen Niveau. Und das nicht ohne Grund: aufgrund neuer Sicherheitstechniken und einem gestiegenen Bewusstsein der Autofahrer haben es Diebe immer schwerer, sich Zugang zu den Fahrzeugen zu verschaffen.

Auf der Rangliste der bei Dieben beliebtesten Automarken landen erwartungsgemäß größere Modelle ganz oben. Das am häufigsten geklaute Auto war demnach in Deutschland der BMW X6 mit einer Diebstahlrate von 21,9 Fahrzeugen je 1.000 kaskoversicherter PKW. Besonders oft wurde die Mischung aus SUV und Sport-Coupé in der Hauptstadt Berlin entwendet. Ebenfalls begehrt bei Langfingern war der Toyota Lexus RX 350 (Diebstahlrate 15,2 je 1.000 PKW), BMW X70 (14,9) sowie BMW M390 (13,1). Auch die Marken Audi, Land Rover und VW sind mehrfach in der Top 15 vertreten. Wer ein solches Modell fährt, sollte folglich besonders vorsichtig sein!

Im Vergleich der Bundesländer wurden in Berlin mit 3,5 pro 1.000 kaskoversicherter Pkw nach wie vor die meisten Autos gestohlen. Mit deutlichem Abstand folgen Brandenburg (1,8) und Hamburg (1,6). Mit nur 0,2 Diebstählen pro 1.000 kaskoversicherter Pkw wiesen Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland die geringste Diebstahlhäufigkeit auf. Im Schnitt lag die durchschnittliche Entschädigung pro gestohlenem Fahrzeug bei 14.000 Euro.

85,6 Prozent aller Bundesbürger sind mit ihrer Versicherung zufrieden, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Wenn es doch einmal Ärger mit dem Versicherungsanbieter gibt, kann der Ombudsmann der Versicherungen schlichten.

Versicherungen haben nicht das beste Image. Das hat auch damit zu tun, dass sie häufig nur dann in den Schlagzeilen vertreten sind, wenn etwas nicht klappt – etwa eine Schadenszahlung verweigert oder unnötig lange hinausgezögert wird. Viele positive Erfahrungen mit Versicherungsanbietern sind den Medien hingegen kaum eine Schlagzeile wert.

85,6 Prozent der Bundesbürger sind mit ihrer Versicherung zufrieden

Umso mehr mag eine aktuelle Umfrage überraschen, die den Versicherungen ein sehr gutes Zeugnis ausstellt. 85,6 Prozent aller Bundesbürger sind demnach mit ihrer Versicherung allgemein sehr zufrieden bzw. zufrieden, wie das Sozialforschungsinstitut USUMA im Auftrag eines großen Versicherungsanbieters herausfand. Lediglich 1,4 Prozent der Umfrageteilnehmer zeigte sich hingegen unzufrieden mit der Versicherung. Das sind Zustimmungswerte, die zu überzeugen wissen!

Und auch bei der Regulierung eines Schadens erhalten die Versicherungen viele positive Rückmeldungen: diesbezüglich gaben immerhin 82 Prozent der Befragten an, dass sie mit ihren Versicherungen sehr zufrieden bzw. zufrieden sind. 4,6 Prozent verneinten das. Insgesamt sind die Ergebnisse für die Versicherungsbranche also sehr erfreulich, zeigt sich doch eine große Zufriedenheit der Kunden. Für die repräsentative Umfrage wurden im Frühjahr 2014 insgesamt 1.005 Bundesbürger befragt.

Ombudsmann schlichtet bei Ärger mit Versicherung

Wer doch einmal Ärger mit der Versicherung hat, etwa weil sie einen Schaden nicht bezahlen will, kann den Ombudsmann der Versicherungen anrufen. Dies ist eine Schlichtungsstelle, die versuchen wird, zwischen beiden Streitparteien zu vermitteln. Schnell und unbürokratisch kann die Schlichtungsstelle prüfen, ob die Ablehnung einer Leistung durch den Versicherungsanbieter gerechtfertigt ist. Der Vorteil: Verbraucher müssen keine Gebühren für das Verfahren zahlen. Lediglich Porto und Telefongebühren sind kostenpflichtig.

Dabei muss der Versicherungsnehmer beachten, dass zwei verschiedene Schlichtungsstellen gibt. Für private Kranken- und Pflegeversicherungen ist seit dem 01.01.2014 der Jurist Heinz Lanfermann der Ansprechpartner. Andere Sparten wie etwa Hausrat-, Unfall-, Lebens- oder Rentenversicherungen werden unter der Obhut von Professor Dr. Günter Hirsch betreut. Beide Schlichtungsstellen haben ihren Sitz in Berlin.

Ein Beschwerdeverfahren tritt in Kraft, sobald die Beschwerde beim Ombudsmann eingegangen ist. Sie kann per Telefon, Brief oder im Internet eingereicht werden. Wenn ein Versicherungskunde den Schlichtungsspruch nicht akzeptiert, kann er hinterher immer noch vor Gericht ziehen, denn während des Schlichtungsverfahrens verjähren die Ansprüche nicht. Und doch sind die Chancen auf eine gütige Einigung groß – auch die Verbraucherzentralen berichten, dass sie äußerst positive Erfahrungen mit den Schlichtungsstellen gemacht haben! Oft wird durchaus im Sinne des Kunden entschieden.

Jede zehnte Schadensmeldung von Versicherungskunden erfolgt vermutlich in betrügerischer Absicht. Zu diesem Ergebnis kommen Erhebungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der finanzielle Nachteil, der den Versicherungsgesellschaften durch Betrug entsteht, wird pro Jahr auf 4 Milliarden Euro geschätzt.

Umso strenger reagieren die Versicherungen, wenn sie Betrug wittern. Selbst bei Bagatellschäden wie etwa einer zerbrochenen Brille oder einem defekten Waschbecken verfolgen sie eine Null-Toleranz-Politik. Das bedeutet, der Versicherer verweigert nicht nur die Schadenszahlung, sondern wird den Fall auch juristisch verfolgen und zur Anzeige bringen. Bei schweren Vergehen kann Versicherungsbetrug sogar mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden!

Schadensmeldungen werden aufwendig geprüft

Auch betreiben die Versicherer einigen Aufwand, um Betrügern auf die Schliche zu kommen. Wie das Handelsblatt berichtet, haben Autoversicherer beispielsweise Testlabore eingerichtet, in denen Unfälle untersucht werden. In diesen Laboren lässt sich mit großer Genauigkeit ermitteln, ob eine Delle beim jüngsten Unfall entstand oder bereits ein Vorschaden vorlag.

Ebenfalls selbstverständlich ist, dass beim kleinsten Zweifel Sachverständige die Plausibilität der Schadensmeldung prüfen. Dabei werden zunehmend auch Online-Daten abgefragt, etwa bei sozialen Netzwerken wie Facebook. Sogar Ermittler werden eingeschaltet! Rechnungen können mit Farb- und Infrarot-Bildsystemen auf Manipulationen untersucht werden. Hier gilt: Ehrlichkeit ist für Versicherungskunden Pflicht.

Schäden gut und umfangreich dokumentieren

Die begründete Skepsis der Versicherer bedeutet auch für ehrliche Kunden eine Gefahr. Wenn sie Schadensmeldungen lückenhaft und ungenau ausfüllen, kann es passieren, dass sie zu Unrecht des Versicherungsbetruges verdächtigt werden. Deshalb ist es wichtig eine Schaden genau zu dokumentieren. Fotoaufnahmen und Zeugen können dabei sehr wertvoll sein. Ein Versicherungsfachmann kann Tipps geben, was bei der Schadensmeldung zu beachten ist!

Wenn der Sachbearbeiter bei der Versicherung misstrauisch erscheint, sollten Kunden, die sich im Recht wähnen, hartnäckig bleiben. Manchmal wird einfach probiert, ob eine Verweigerung klappt – doch vor Gericht müssen die Versicherungen einen Betrug nachweisen. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bietet Sicherheit für eventuelle Rechtsstreitigkeiten.

Wenn ein Arzt aus einer Gemeinschaftspraxis ausscheidet, um seine eigene Praxis zu gründen, gibt es auch bezüglich des Versicherungsschutzes einiges zu beachten.

Viele junge Mediziner schließen sich zum Berufsstart einer Gemeinschaftspraxis an. Damit verringern Berufsanfänger das finanzielle Risiko und können von der Erfahrung der Kollegen profitieren. Wer sich jedoch entscheidet, nach Tätigkeit in einer Gemeinschaftspraxis auszuscheiden und eine Einzelpraxis zu eröffnen, muss auch bezüglich des Versicherungsschutzes einiges beachten. Tipps hierfür gibt die Ärztezeitung in einem aktuellen Artikel.

Lückenloser Versicherungsschutz ist wichtig!

Wichtigster Grundsatz: Kein Arzt darf auch nur eine Sekunde ohne Haftpflichtschutz tätig sein! Schließlich besteht für praktizierende Mediziner eine gesetzliche Pflicht, sich abzusichern, und ein Behandlungsfehler kann Millionenforderungen zur Folge haben. In einer Gemeinschaftspraxis sind die Ärzte oft über einen Sammelvertrag abgesichert und haften gesamtschuldnerisch. Doch eröffnet ein Arzt seine eigene Praxis, muss er sich um einen lückenlosen Schutz kümmern. Auch sollte der bisherige Versicherer über den Stichtag der Trennung informiert werden, damit keine Forderungen aus der bisherigen Tätigkeit entstehen.

In Gemeinschaftspraxen profitieren Ärzte beim Versicherungsschutz oft von Rabatten. Doch wer eine neue Haftpflichtpolice zeichnet, muss damit rechnen, dass der Versicherer einen genauen Blick auf die Vorschäden wirft. Unter Umständen ist es dann schwierig, eine neue Deckung zu finden, oder der Arzt muss mit saftigen Prämien und Selbstbeteiligungen rechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Mediziner nicht selbst die Schäden verursacht hat, sondern ein Kollege aus Gemeinschaftspraxis-Tagen. Deshalb ist es übrigens für alle Beteiligten einer gemeinsamen Praxis ratsam, die Schäden genau zu dokumentieren – also aufzuzeichnen, welcher Arzt für welche Fehlbehandlung verantwortlich gewesen ist.

Klären, welche Versicherungen noch bestehen

Auch sollten alle beteiligten Versicherer der Gemeinschaftspraxis über den Austritt informiert werden. Sonst drohen später Forderungen, obwohl man längst nicht mehr gemeinsam mit den Kollegen praktiziert. Dass für die Arzttätigkeit auch Sachversicherungen wie etwa eine Elektronikversicherung oder Praxisinhaltsversicherung abgeschlossen wurden, vergessen Ärzte häufig bei einem Praxis-Wechsel. Natürlich sollte auch dieser Schutz erneuert werden, wenn man sich selbstständig macht. Eine Auflösungsvereinbarung mit den früheren Kollegen hilft, alle Ansprüche zu klären.

Mit zunehmenden Alter nimmt die Dauer der Fehltage wegen Krankschreibung deutlich zu. Während 30-34jährige im Schnitt 8,6 Tage im Job fehlen, beträgt die Krankheitsdauer bei 60-64jährigen bereits 21,6 Tage. Vor allem Herz-Kreislauferkrankungen und Muskel- Skeletterkrankungen sind Ursache für den Anstieg.

Je mehr in Deutschland ein Fachkräftemangel droht, desto mehr sind Arbeitgeber auf ältere Beschäftigte angewiesen. Schließlich sind Erfahrung und Verlässlichkeit Werte, die ältere Beschäftigte auszeichnen. Arbeitsmarkt-Prognosen sagen voraus, dass im Jahr 2030 bereits 5 Millionen Menschen weniger erwerbstätig sein werden. Die Beschäftigten über 50 Jahre könnten dann circa 37 Prozent der gesamten Belegschaft stellen.

Ältere Menschen fehlen pro Krankheitsfall 21,6 Tage

Mit der Alterung der Arbeitnehmer gehen auch veränderte Anforderungen an den Arbeitsplatz einher. Die körperliche Belastung muss minimiert und längere Pausen eingeräumt werden, damit sich die Senioren auf der Arbeit wohlfühlen. Und auch die Dauer der Krankschreibungen nimmt im Alter zu, wie der aktuelle Fehlzeiten-Report eines großen Krankenversicherers zeigt.

So liegt bei der untersuchten Gruppe der 30-34jährigen der Durchschnitt bei 8,6 Fehltagen pro Krankheitsfall. Bei den 60- bis 64-jährigen sind dies bereits 21,6 Fehltage. Ursache hierfür ist vor allem Herz-Kreislauferkrankungen sowie Muskel- und Skeletterkrankungen.

Betriebliches Gesundheitsmanagement kann Fehlzeiten vorbeugen

Arbeitgeber können selbst etwas tun, um Erkrankungen ihrer Mitarbeiter vorzubeugen. Sogenanntes „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ hilft, Fehlzeiten zu reduzieren und die Mitarbeitergesundheit zu steigern.

Was aber ist „Betriebliches Gesundheitsmanagement“? Hierfür kommen Gesundheitsexperten an den Arbeitsplatz. Sie schauen sich sowohl die physische als auch psychische Belastung an. Das können Fragen sein wie: Sind Schreibtisch und Stuhl im Büro so angeordnet, dass sie Rücken und Gelenke schonen? Sind die Arbeitnehmer einem permanenten Druck ausgesetzt oder gibt es ausreichend Pausen? Wie ist das Miteinander der Angestellten geregelt, wird es von manchen Mitarbeitern als belastend empfunden?

Diese Fragen münden in ein Arbeitsplatzprofil, das Grundlage für Verbesserungen im Betrieb ist. Während sich in größeren Unternehmen das Gesundheitsmanagement längst etabliert hat, sind vor allem die mittleren und kleinen Betriebe noch zurückhaltend. Lediglich 15 Prozent der kleinen Firmen sorgen vor. Ein Grund hierfür ist die Angst vor den hohen Kosten und dem Organisationsaufwand.

Aber aufgepasst: Arbeitgeber können sich die Gesundheitsmaßnahmen im eigenen Unternehmen fördern lassen! Immerhin 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter sind für die Gesundheitsförderung in Betrieben steuerlich absetzbar. Ansprechpartner sind Krankenkassen und Krankenversicherungen.

Selbstständige können mit Krankentagegeldversicherung vorbeugen

Wichtig ist das höhere Ausfallrisiko für Senioren auch, wenn sie selbstständig tätig sind. Schließlich können Selbstständige mit keinerlei finanzieller Unterstützung durch den Arbeitgeber rechnen, wenn sie wochen- oder gar monatelang krankheitsbedingt ausfallen. Hier springt eine gute Krankentagegeldversicherung ein – sie zahlt im Fall vorübergehender Arbeitsunfähigkeit einen vorher vereinbarten Betrag.

Bei der Wahl einer Krankentagegeldversicherung sollten Unternehmer auf Vertragsdetails achten. So sollte der Versicherungsschutz aufgestockt werden können, wenn sich das eigene Einkommen steigert – vor allem ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten. Der Vertrag sollte zudem nicht in den ersten drei Jahren seitens des Versicherers kündbar sein. Auch bei Rückfallerkrankungen und demnach wiederholter Arbeitsunfähigkeit sollte der Versicherer zahlen. Hier hilft ein Beratungsgespräch, wichtige Leistungsbausteine zu erkennen.

Kfz-Versicherung: Der Dachverband der Versicherer hat gestern die neue Typklassenstatisik bekannt gegeben. Für 2015 ändert sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung für die überwiegende Mehrheit der Autofahrer (74 Prozent) in der Typklasse nichts. Bessere Einstufungen und damit Ersparnisse gibt es vor allem in der Kaskoversicherung.

Wie hoch die Beiträge sind, die Autofahrer für ihre Kfz-Versicherung zahlen müssen, hängt auch von den sogenannten Typklassen ab. Diese spiegeln die Schadens- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wieder. Wurden mit einem Autotyp weniger Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädigt, wird das Modell in eine niedrigere Typklasse eingestuft. Stieg die Schadenszahl hingegen, steigt auch die Schadensklasse. Je höher die Einstufung ist, desto teurer ist die Versicherung.

Gestern nun hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Typklassen-Statistik für das Jahr 2015 veröffentlicht. Für die überwiegende Mehrheit der Autofahrer (74 Prozent) bleibt dabei in der Haftpflichtversicherung alles beim Alten. Nur 26 Prozent der zugelassenen Fahrzeuge wurden umgestuft. Für knapp 14 Prozent verschlechtert und für rund 12 Prozent verbessert sich die Klasse. Um immerhin drei Klassen niedriger wird in der Haftpflichtversicherung eine Diesel-Variante des Golf VII eingestuft. Gleich vier Klassen nach oben geht es hingegen für den Toyota GT 86 und den Renault Captur mit 66-kw-Benzinmotor.

Niedrigere Prämien winken vor allem in der Vollkaskoversicherung, wo 36 Prozent der Fahrzeugtypen herabgestuft wurden. 10 Prozent der Autofahrer werden hingegen eine höhere Typklasse akzeptieren müssen. In der Teilkasko erhalten knapp 35 Prozent eine niedrigere, rund 12 Prozent eine höhere Typklasse. Was es noch bezüglich der Typklassen zu beachten gilt, klärt ein Beratungsgespräch!

Haushaltsnahe Dienstleistungen können auch von Patienten eines Alten- oder Pflegeheims steuerlich geltend gemacht werden. Vor allem, wenn sie im Heim einen eigenen Haushalt führen, ist dies unproblematisch.

Wer in einem Alten- oder Pflegeheim wohnt, der ist mitunter auch auf die Leistung einer Reinigungskraft, eines Essens-Services oder Hausmeisters angewiesen. Wie nun der Bundesverband der Lohnsteuerhilfe (BDL) in Berlin mitteilt, können diese Ausgaben auch bei stationärer Betreuung von der Steuer abgesetzt werden – vor allem dann, wenn ein eigener Haushalt in der Einrichtung geführt wird.

Hausmeister- und Serviceleistungen absetzbar

In der Einkommenssteuer-Erklärung können Senioren zum Beispiel die Kosten für die Reinigung ihres Apartments und der Gemeinschaftsflächen geltend machen. Auch das Zubereiten und Servieren der Mahlzeiten fallen unter die absetzbaren Leistungen. Die Kosten für den Hausmeister und das Vorhalten einer 24-Stunden-Betreuung sind ebenfalls steuerlich begünstigt.

Schwieriger wird es hingegen, wenn kein eigener Haushalt in einer Betreuungseinrichtung unterhalten wird. Dann sind nur Leistungen absetzbar, die mit einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind – etwa das Zubereiten von Essen oder ein Wäscheservice, sofern die Leistungen im Heim erbracht werden.

Es droht eine Pflegelücke

Nicht absetzbar sind hingegen die hohen Betreuungs- und Pflegekosten selbst. Und das ist durchaus ein Risiko, bietet doch die gesetzliche Pflegeversicherung bestenfalls eine Art Teilkasko-Schutz. Abhängig von der Pflegestufe steuert die Pflegekasse zwischen 1.023 Euro und 1.918 Euro im Monat zu (vollstationäre Pflege) – die Heimkosten können aber über 3.000 Euro betragen.

Reicht die Rente nicht aus, um damit die Heimunterkunft zu finanzieren, bittet das Sozialamt Angehörige in gerader Linie zur Kasse. Neben Ehegatten, den Eltern und den leiblichen Kindern können sogar Enkel zur Zahlung verpflichtet werden! Hier hilft eine private Pflegeversicherung, das finanzielle Risiko für die Angehörigen zu minimieren. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung.

Was sind die häufigsten Rechtsrisiken, bei denen die Rechtsschutzversicherung einspringen muss? Eine Versicherung hat die eigenen Schadensfälle analysiert und kommt zu dem Ergebnis, dass besonders oft über das Kleingedruckte in Verträgen gestritten wird.

Wo liegen die häufigsten Rechtsrisiken für Verbraucher? Dieser Frage hat sich aktuell ein großer Rechtsschutzversicherer gewidmet und über 350.000 Leistungsfälle aus dem letzten Jahr ausgewertet.

Das Ergebnis ist etwas überraschend, landet doch auf Platz 1 das Risiko „Vertragsstreitigkeiten“ (77.000 Fälle). Hierunter fallen alle Auseinandersetzungen, in denen es zum Beispiel um Unzufriedenheit mit einem Urlaubsanbieter, Probleme beim Kauf von Immobilien oder Abo-Fallen geht.

Das Rechtsrisiko Numero Zwei sind „Streitigkeiten am Arbeitsplatz“ (ca. 59.000 Fälle). Wird eine Person zu Unrecht gekündigt, erhält sie ein unbefriedigendes Arbeitszeugnis oder wird gar von Kollegen gemobbt, dann greift hier die Leistungsart „Arbeits-Rechtsschutz“. Erst auf dem dritten Platz landen Streitigkeiten rund um das Thema Wohnen, also wenn Ärger mit dem Mieter, Vermieter oder Nachbar droht (47.000 Fälle). Keinen Podiumsplatz konnten die Sparten „Verkehrs-Rechtsschutz“ (43.000 Streitfälle) sowie „Schadensersatz-Rechtsschutz“ (37.000 Fälle) ergattern.

Wer eine Rechtsschutz-Versicherung abschließt, sollte übrigens genau darauf achten, welche Risiken laut Vertrag im Versicherungsschutz inbegriffen sind. Nicht alle Tarife bieten automatisch einen Wohnungs-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz oder Vertrags-Rechtsschutz. Wichtig sind sie alle, wie die hohe Zahl an Schadensfällen zeigt. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

In Italien locken Hoteliers und Gastwirte derzeit mit einer besonders kuriosen Versicherungspolice. Fällt der Urlaub aufgrund von schlechtem Wetter ins Wasser, erstattet eine Regenversicherung teilweise die Übernachtungskosten. Auch in Deutschland könnte es derartige Policen bald geben.

In den letzten Tagen war das Wetter eher bescheiden. Meteorologen meldeten Temperaturen, die für den August eigentlich zu niedrig sind, und geregnet hat es in vielen Regionen der Bundesrepublik ebenfalls. Was aber, wenn man seinen Jahresurlaub genau in eine solche Schlechtwetterwoche gelegt hat – und statt am Strand zu liegen, nun im Zimmer Mensch-Ärgere-Dich-Nicht spielt? Wäre da nicht eine finanzielle Entschädigung verlockend?

Von einem derartigen Angebot können derzeit Italien-Urlauber Gebrauch machen. Denn so absurd es klingen mag – manche Hoteliers bieten in den Urlaubsregionen neuerdings eine Regenversicherung an. Wer bei der Hotelbuchung einen Euro mehr zahlt, bekommt die Übernachtung im Hotel geschenkt, sobald eine bestimmte Niederschlagsmenge überschritten wird. Laut einem Bericht von Spiegel Online arbeiten die Hotels dafür extra mit lokalen Wetterstationen zusammen.

Natürlich verbirgt sich hinter der Aktion auch eine clevere Marketing-Idee. Denn in diesem Sommer hatte die italienische Touristenbranche unter dem schlechtesten Wetter seit 70 Jahren zu leiden. Insgesamt 800.000 Stornierungen zählten die Hotels und Pensionen, was einen Verlust von rund 750 Millionen Euro bedeutet. Nun hoffen die Anbieter, dass die Möglichkeit einer Regenversicherung wieder mehr Urlauber ins Land lockt.

Doch auch in Deutschland könnte es schon bald Regen- oder Schlechtwetter-Versicherungen geben, schätzen Branchenexperten. Zum Beispiel für verregnete Open-Air-Veranstaltungen und Festivals, so dass Versicherungsnehmer einen Teil ihrer Eintrittskarte erstattet bekommen, wenn Regen das Vergnügen schmälert. Ob sich solche Policen durchsetzen werden, bleibt abzuwarten. Noch fallen sie in die Rubrik „Kuriosität“.