Viele Autoren, Musiker oder andere Künstler können von ihrer Arbeit nur leben, weil es in Deutschland die sogenannte Künstlersozialkasse gibt. Diese in Europa einmalige Institution sichert Künstlern zu reduzierten Beiträgen einen vollwertigen Zugang zur Renten- und Krankenversicherung. Wie nun das Bundesarbeitsministerium mitteilt, wird der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse 2015 bei 5,2 Prozent liegen.

Künstler schaffen eine Leistung von hohem ideellen Wert, aber tragen kaum etwas zur Wirtschaftskraft der Bundesrepublik bei? Diese Vorstellung ist ein Klischee, wie Zahlen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technik zeigen. Demnach erbringt die Kreativwirtschaft eine jährliche Bruttowertschöpfung von geschätzten 63 Milliarden Euro – und scheidet damit nur minimal schlechter ab als die hoch bewertete Autoindustrie, die eine Bruttowertschöpfung von 64 Milliarden Euro vorweisen kann.

Die Kunst bildet also eine unverzichtbare Stütze für die deutsche Wirtschaft. Dies ändert freilich nichts daran, dass viele Künstler eine prekäre Existenz mit unsicherem Einkommen führen. Deshalb gibt es die sogenannte Künstlersozialkasse. Sie ermöglicht Künstlern und Publizisten einen günstigen Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Nur die Hälfte der anfallenden Kosten müssen die Künstler selbst aufbringen, den Rest teilen sich die Steuerzahler (20 Prozent) und jene Unternehmen, die Kunstwerke in Auftrag geben (30 Prozent).

Künstlersozialabgabe bleibt 2015 bei 5,2 Prozent

Allerdings sorgten die hohen Abgaben für die Renten- und Sozialbeiträge von Künstlern in den letzten Jahren für Kritik. Zumindest für das nächste Jahr kann Entwarnung gegeben werden, denn die sogenannte Künstlersozialabgabe soll 2015 konstant bleiben: der Abgabesatz wird weiterhin 5,2 Prozent betragen. Das teilte das Bundesarbeitsministerium am Montag auf seiner Webseite mit. Wer im kommenden Jahr ein Kunstwerk in Auftrag gibt, muss also keine höheren Sozialabgaben hierfür zahlen.

Versichert sind in der Künstlersozialkasse derzeit rund 180.000 Freischaffende. Die meisten Mitglieder sind Bildende Künstler (35 Prozent), Musiker (25 Prozent) bzw. Autoren und Journalisten (25 Prozent). Gut ein Achtel der Versicherten lässt sich zudem dem Bereich „Darstellende Kunst“ zuordnen – diese Künstler verdienen ihr Geld als Tänzer, Schauspieler oder Konzeptkünstler.

Wie hoch die Künstlersozialabgabe für das jeweilige Folgejahr sein wird, entscheiden gemeinsam das Bundeswirtschaftsministerium sowie das Bundesfinanzministerium anhand von Bedarfsschätzungen.

Mit den aktuell verschickten Rentenbescheiden sorgt die Deutsche Rentenversicherung für Verwirrung bei vielen Ruheständlern. Der Grund: die verbesserte Mütterrente für Erziehungsleistungen vor 1992 ist in dem Schreiben noch nicht enthalten. Rentner sollten sich deshalb aber keine Sorgen machen.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat vor wenigen Tagen die aktuellen Rentenbescheide verschickt – und sorgt damit bei vielen Müttern und Vätern für Verwirrung. Denn beim flüchtigen Lesen drängt sich der Eindruck auf, als sei die neue Mütterrente der schwarz-roten Koalition bereits berücksichtigt – allerdings mit einem sehr geringen Betrag. Dies ist aber nicht der Fall, wie der Nachrichtensender n-tv berichtet.

„Das Schreiben löst unnötige Nachfragen und Misstrauen aus“, klagt die Präsidentin der Sozialverbandes VdK, Ulrike Maschner, in der Rheinzeitung. Seit Tagen laufen bei den Rentenberatern die Telefone heiß, weil nun viele Mütter und Väter fürchten, bei der Rentenreform leer auszugehen. Selbst für Experten sei das Schreiben äußerst missverständlich.

Die Reform der Mütterrente bewirkt, dass Erziehungsleistungen von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bei den Altersbezügen ihrer Mütter (und Väter) zukünftig stärker berücksichtigt werden. Im Osten wird sich die Rente für die Betroffenen dadurch um 26,39 Euro im Monat, im Westen um 28,61 Euro erhöhen. Einen Antrag müssen die Rentner hierfür nicht stellen – die Änderungen werden automatisch angepasst, wie die Rentenversicherung informiert.

Erhöhung der Mütterrente fehlt in aktuellen Rentenbescheiden

Was aber lief schief bei den aktuellen Rentenbescheiden? Weil die Deutsche Rentenversicherung mit der Umsetzung der Reform überfordert ist, weisen die aktuellen Rentenbescheide die Erhöhung der Mütterrente noch nicht aus. Die Schreiben informieren lediglich über die Rentenanpassung, die zum 01. Juli 2014 stattgefunden hat, wonach die Renten im Westen um 1,67 Prozent erhöht werden, im Osten um 2,53 Prozent. Zur Neuberechnung der Bezüge fehlte schlicht die Zeit.

Als besonders missverständlich entpuppt sich dabei, dass in den aktuellen Rentenbescheiden so getan wird, als würde weiterhin die alte Regelung bezüglich der Mütterrenten gelten – als habe es eine schwarz-rote Rentenreform nie gegeben. Demnach wäre auch die bisherige Mütterrente zum 01. Juli um wenige Cent angehoben worden.

Nur wer den Rentenbescheid aufmerksam liest, erfährt im Kleingedruckten, dass der Zuschlag aus der „Höherbewertung von Zeiten der Kindererziehung für Geburten vor 1992“ noch gar nicht enthalten ist. Diese verbesserten Mütterrenten würden den Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt, heißt es in dem Bescheid.

Keine Sorge: Die Mütterrente kommt mit Verspätung!

Ruheständler, die den aktuellen Rentenbescheid zugeschickt bekamen und die Erhöhung ihrer Mütterrente dort nicht wiederfinden, sollten sich also keine Sorgen machen. Sie erhalten später einen neuen Bescheid, bei dem die Änderungen entsprechend eingerechnet sind.

Und auch wer das Geld nicht pünktlich zum 01. Juli 2014 überwiesen bekam, sollte sich nicht grämen. Wegen der bürokratischen Herausforderungen wird sich die Auszahlung ebenfalls um einige Monate verzögern, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Die Leistungen werden aber rückwirkend ausgezahlt. Von der verbesserten Mütterrente werden rund 9,5 Millionen Mütter und 200.000 Väter profitieren.

Jedes Jahr kommen in der Urlaubszeit Millionen Koffer abhanden. Da ist es gut zu wissen, welche Versicherung für den Schaden aufkommt, wenn einmal ein Gepäckstück ohne seinen Besitzer auf Reisen geht.

August ist Urlaubszeit! Viele Menschen werden in den nächsten Wochen in die weite Welt aufbrechen, um am Strand zu faulenzen, in den Bergen zu wandern oder neue Kulturen kennenzulernen. Dass dabei auch Gepäck abhanden kommen kann, zeigt die Statistik. Allein auf Flugreisen gehen jedes Jahr 30 Millionen Koffer verloren, wie die auf Luftfahrtdaten spezialisierte Organisation SITA berichtet.

In der Regel kommt eine Reisegepäckversicherung für verlorene Koffer auf. Aber auch wer keine derartige Police besitzt, sollte nicht leer ausgehen. Denn die Airline haftet für das aufgegebene Gepäck, solange es sich in Obhut der Fluggesellschaft befindet. Das gilt übrigens auch, wenn sich im Koffer Gegenstände anderer Personen befanden, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigt (Az. X ZR 99/10).

Hausratversicherung leistet bei Einbruchdiebstahl

Wenn der Koffer nicht auf dem Flug abhanden kommt, sondern aus einem Hotelzimmer oder der Ferienwohnung geklaut wird, zahlt eine gute Hausratversicherung für den Schaden. Dies gilt aber nur, wenn die Leistung „Außenversicherung“ per Versicherungsvertrag eingeschlossen ist.

Versichert ist in der Regel der „Einbruchdiebstahl“, nicht jedoch der „einfache Diebstahl“. Das heißt: nur wenn die Tür des Zimmers auch tatsächlich zugeschlossen war, erbringt der Versicherer eine Leistung. Für Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände wird jedoch nur in begrenztem Umfang Ersatz geleistet.

Im Schadensfall schnell handeln!

Damit der Schutz durch die Außenversicherung nicht verloren geht, muss der Schaden umgehend der Polizei gemeldet werden. Dies ist umso wichtiger, wenn auch Ausweise und Kreditkarte gestohlen wurden. So mancher Kriminelle hat schon versucht, eine falsche Identität vorzutäuschen und so den Verdacht von sich abzulenken. Deshalb entsprechende Dokumente sofort sperren lassen!

Wird im Urlaub der Reisepass oder Personalausweis gestohlen, ist die deutsche Botschaft die erste Anlaufstelle. Sie händigt ein Ersatzdokument für die Rückreise nach Deutschland aus. Wurde der Führerschein entwendet, hilft in der Regel die Polizei mit einer Verlustbescheinigung. Alle anderen Dokumente können nur die Behörden in Deutschland ersetzen. Ein Beratungsgespräch klärt, welche Versicherungen auf Reisen noch sinnvoll sind.

Wer seine Fahrdienste über eine Mitfahrzentrale anbietet, muss einiges beachten, um mit seiner Versicherung keinen Ärger zu bekommen. Denn ein gewerblicher Personentransport gegen Geld ist in der Regel nicht versichert.

Private Mitfahrzentralen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Sie machen auch durchaus Sinn, denn wenn jemand mit leerem Auto von A nach B fährt, warum sollte er nicht andere Personen mit dem gleichen Reiseziel mitnehmen? Das schont die Umwelt und hilft, so manche Verärgerung wegen einer Bahnverspätung zu vermeiden.

Kfz-Haftpflicht leistet bei Personenschäden

Wie aber sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn ein Fahrer fremde Personen mitnimmt? Schließlich kann selbst der vorsichtigste Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt werden. Die gute Nachricht: In der Regel kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters bzw. Fahrers für Schäden der Insassen auf.

Hierbei sollten Fahrer jedoch darauf achten, dass eine ausreichend hohe Deckungssumme für Personenschäden vereinbart ist. Aktuell betragen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen nach §4 PflVG für Personenschäden je 2,5 Millionen Euro, bei Tötung oder Verletzung von drei oder mehr Personen 7,5 Millionen Euro. Da selbst diese Summen unter Umständen nicht ausreichen, wenn mehrere Personen geschädigt werden, gilt die Faustregel: je höher die maximale Entschädigungsleistung, desto besser!

Keine Haftung bei gewerblicher Nutzung

Doch Vorsicht: Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Halter sein privates Auto für gewinnorientierte und gewerbliche Zwecke einsetzt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Fahrer mit derartigen Kurierdiensten einen Gewinn erzielt und die Fahrten regelmäßig wiederholt. Denn für eine gewerbliche Nutzung muss auch eine entsprechende Police abgeschlossen werden, die das höhere Risiko eines Personenschadens berücksichtigt. Zwar muss die Versicherung den Schaden zunächst ersetzen, kann sich das Geld aber später wieder zurückholen.

Diese Erfahrung musste auch aktuell ein Hamburger Autofahrer machen, dem aufgrund seiner Fahrdienste für eine Mitfahrzentrale die Kfz-Versicherung gekündigt wurde. Der Mann hatte in den Versicherungsangaben als Nutzungsart „überwiegend privat“ angegeben. Die Fahrdienste wurden jedoch als gewerbliche Nutzung gewertet. Die Begründung der Versicherung ließ nicht lange auf sich warten: “Da sich aus der geänderten Nutzungsart eine Gefahrenerhöhung ergibt, haben wir von unserem außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 24 Versicherungsvertragsgesetz Gebrauch gemacht und den Vertrag […] gekündigt”.

Im Zweifel können PKW-Führer mit der Versicherung Rücksprache halten, in welchem Umfang die Mitnahme fremder Personen über eine Mitfahrzentrale noch als private Nutzung gilt. Und auch der Gesetzgeber setzt enge Grenzen. Wer in Deutschland gegen Bezahlung regelmäßig Personen befördert, benötigt einen Personenbeförderungsschein, sonst riskiert er ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro. Den Beförderungsschein haben Privatfahrer jedoch nur selten.

Die Zinsen am Kapitalmarkt sind so niedrig wie nie zuvor. Damit wächst auch die Verlockung für Familien, einen Immobilienkredit aufzunehmen, um ein Haus zu kaufen oder sogar selbst zu bauen. Und tatsächlich haben viele Medien in den letzten Wochen ihren Lesern zum Hauskauf geraten. „So kann sich jeder ein Haus leisten!“, titelte etwa Deutschlands größte Boulevardzeitung.

Aber wie seriös ist die Aussage, dass sich jeder ein Haus leisten kann? Zwar haben die Bauzinsen tatsächlich einen historischen Tiefstand erreicht. Das sollte Häuslebauer aber keineswegs dazu verführen, die finanzielle Belastung eines Immobilienkredites zu unterschätzen. Ein Kredit über 250.000 Euro bei 1 Prozent Tilgung und 10 Jahren Laufzeit ist derzeit ab ca. 865 Euro monatlich zu haben. Aber auch diese Last will getilgt sein!

Sicherheiten sollten vorhanden sein

Deshalb gilt die Faustregel: Wer eine Immobilie per Kredit finanzieren will, sollte über ausreichend Sicherheiten verfügen. Dazu gehört ein krisenfester Arbeitsplatz sowie ein finanzielles Polster, falls man -aus welchen Gründen auch immer- mit der Bedienung des Kredites Schwierigkeiten bekommt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man aufgrund eines Unfalles seinen Job nicht mehr wie gewohnt ausüben kann und Gehaltseinbußen erleidet. Hierfür bietet sich als Vorsorge der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Unfallversicherung mit hoher Invaliditätssumme an.

Aber Vorsicht! Der Bau des Hauses ist nicht die einzige finanzielle Belastung, die für den Traum vom Eigenheim gestemmt werden muss. Hinzu kommen Finanzierungsnebenkosten für den Notar, die Grundsteuer, die Erschließungskosten, Grunderwerbskosten etc. Es sind gerade solche Mehraufwendungen, an denen eine Baufinanzierung oft scheitert, weil unerfahrene Bauherren sie nicht eingeplant haben. Privatinsolvenz und Verschuldung nicht ausgeschlossen!

Zinssicherheit kostet extra

Wer sowieso ein Haus bauen wollte, der sollte jetzt zugreifen. Ob die Zinsen in den kommenden Jahren so niedrig bleiben werden, ist nicht absehbar. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb mit seinem Kreditgeber eine langfristige Zinsbindung vereinbaren.

Die Zinsbindung kostet zwar in der Regel einen Aufpreis, hat aber einen entscheidenden Vorteil. Steigen die Zinsen am Kapitalmarkt wieder, muss der Hausbauer trotzdem keinen höheren Zinssatz auf seinen Kredit abzahlen. Jeder kann sich ausrechnen, was es bedeutet, wenn der Zins z.B. von 3 Prozent auf 7 Prozent anwächst!

Die beste Geldanlage für Häuslebauer ist stets die Tilgung des bestehenden Kredites. Deshalb empfiehlt es sich, bei Abschluss der Immobilienfinanzierung die Möglichkeit einer Zwischentilgung oder Vorfälligkeitsentschädigung zu vereinbaren. Staatliche Förderungen sollte man nutzen, aber nicht damit rechnen. Fällt die Förderung weg, muss der Kredit trotzdem weiterhin bedienbar sein.

Gut beraten statt schlecht gebaut

Das wichtigste Fazit aber lautet: Wer eine Immobilie finanzieren will, sollte vorher alle Aufwendungen genau durchrechnen und sich umfangreich beraten lassen. Es macht keinen Sinn, sich wegen des derzeitigen Immobilien-Hypes in ein voreiliges Finanzierungsabenteuer zu stürzen und dann Privatinsolvenz anmelden zu müssen. Schutz gegen Schäden am Bau bietet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung oder Feuerrohbauversicherung. Mitunter sind diese Leistungen auch durch eine gute Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Ob teurer Fernseher, Flachbildschirm oder Kühlschrank: Elektronische Geräte können bei einem Gewitter durch Blitz und Überspannung Schaden nehmen. Wie der Dachverband der Versicherer aktuell mitteilt, steigen die Schadenssummen für Gewitterschäden immer mehr an: 2013 wurden im Schnitt 800 Euro für ein beschädigtes Gerät gezahlt.

Wenn das Sommerwetter die Menschen mit sonnigen Temperaturen verwöhnt, drohen leider auch Gewitterschäden. Der Blitzinformationsdienst zählte im Juni des letzten Jahres 600.000 Blitze über Deutschland – innerhalb eines einzigen Monats! Insgesamt blitzte es 2013 rund 1,6 Millionen mal.

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktuell mitteilt, sank 2013 zwar die Zahl der Gewitterschäden deutlich im Vergleich zum Vorjahr. Zugleich aber stieg die Höhe der Schäden und damit die ausgezahlten Summen deutlich an. Der Grund hierfür liege in den hochwertigen Geräten, die sich heute in Haushalten wiederfinden. Ob Espresso-Maschine, Flachbildschirm oder Hochleistungsrechner: die Bundesbürger investieren immer mehr Geld in Technik!

In der Summe regulierten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im letzten Jahr bundesweit 340.000 Blitz- und Überspannungsschäden. Dafür erhielten die Kunden insgesamt 280 Millionen Euro ausgezahlt. Pro Schaden betrug die erstattete Summe im Schnitt 800 Euro, so viel wie noch nie.

Aber Vorsicht: In Hausratversicherungs-Verträgen sollten Kunden genau nachlesen, ob laut Police auch Überspannungsschäden versichert sind. Nur dann erstattet eine Versicherung die Schadenssumme, wenn der Blitz nicht direkt in ein Endgerät einschlägt, sondern sich die Energie des Blitzes über Strom- und Telefonleitungen ausbreitet und einen Defekt verursacht. Laut Statistik sind heute vor allem Überspannungsschäden Ursache für zerstörte technische Geräte.

Manche Versicherer schließen Überspannungsschäden oder Folgeschäden durch Blitzeinschlag aus. Dann machen die Verbraucher lange Gesichter, wenn der Anbieter für den zerstörten Fernseher nicht aufkommen will, obwohl man doch eine Hausratversicherung abgeschlossen hat. Im Zweifel klärt ein Beratungsgespräch, worauf bei Vertragsabschluss zu achten ist!

Müssen Hunde im Auto angeschnallt werden? Dieser Frage ging die Unfallforschung eines großen Versicherers nach und führte Crash-Tests mit speziellen Hunde-Dummies durch. Das Ergebnis ist eindeutig: auch ein Hund braucht im PKW einen Sicherheitsgurt.

Die Bundesbürger sind auf den Hund gekommen! Rund 5 Millionen der treuen Vierbeiner lebten 2013 in deutschen Haushalten, wie der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) mitteilt. In 280.000 Familien lebten sogar 3 oder mehr Hunde. Die Popularität ist wenig verwunderlich, schließlich wusste schon Jazz-Legende Louis Armstrong: „Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund mehr Gefühle ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.“

Allein bleiben die geselligen Tiere aber äußerst ungern, und so versteht es sich, dass sie ihr Herrchen oder Frauchen gelegentlich im Auto begleiten. Aber Vorsicht: Unerlässlich ist es dabei, den Hund mit einem Sicherheitsgeschirr anzuschnallen. Denn wie beim Menschen auch kann der Verzicht auf den Gurt verheerende Folgen haben, wenn es zum Unfall kommen sollte.

Hund fliegt mit hohem Tempo in Richtung Windschutzscheibe

Ein großer deutscher Versicherer wollte herausfinden, wie hoch die Verletzungsgefahr ist, wenn Hunde im Auto nicht angeschnallt werden. Ein Crash-Test mit Hundeattrappen zeigte teils erschreckende Ergebnisse. Die Techniker simulierten verschiedene Unfallsituationen und stellten fest, dass ein Hund bereits bei einer Geschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde eine Aufprallkraft entwickelt, die dem Vierzigfachen seines Körpergewichts entspricht.

Bei einem deutschen Schäferhund werden so aus dem ursprünglichen Gewicht von ca. 35 Kilogramm schnell über 1.400 Kilogramm, mit dem der Hund nach einem Unfall durch den Fahrzeuginnenraum fliegt. Das bedeutet: nicht nur für das Tier besteht ein erhebliches Risiko sich zu verletzen oder gar getötet zu werden, sondern auch für andere Insassen. Schließlich ist es nicht ohne Weiteres wegzustecken, wenn ein Gewicht von mehr als einer Tonne gegen den Kopf oder die Kniescheibe stößt.

Das Hundegeschirr bietet guten Schutz

Eins haben die Crash-Tests des Versicherers aber auch gezeigt: mit einem Hundegeschirr oder einer Hundebox, die in den Kofferraum montiert werden kann, sind Mensch und Tier im Auto geschützt. Während der ungesicherte Hunde-Dummy geradewegs in Richtung der Windschutzscheibe flog, blieb der angeschnallte Dummy auf der Rückbank sitzen. Es sollte also eine Selbstverständlichkeit sein, das Tier im Auto festzuschnallen. Nicht nur dem Hund zuliebe!

Immer mehr Ruheständler genießen ihre Rente im Ausland, wie aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigen. Das ist auch kein Wunder: Angenehmes Wetter und geringere Lebenshaltungskosten locken so manchen Bundesbürger in fremde Gefilde.

Ob Italien, Mallorca oder die Philippinen: Die Zahl der deutschen Rentenempfänger, die es nach dem Arbeitsleben in die weite Welt zieht, steigt stetig an. Die Deutsche Rentenversicherung überweist die Altersbezüge in 150 Länder weltweit, so dass im Jahr 2013 rund 220.000 Ruheständler ihren Lebensabend im Ausland verbracht haben. Das sind doppelt so viele wie vor zwanzig Jahren.

Mit jeweils rund 25.000 Rentnern sind die USA und die Schweiz beliebteste Ziele für Bundesbürger. Rund 22.000 Deutsche entscheiden sich, ihren Ruhestand in Österreich zu genießen. Spanien mit Mallorca lockt immerhin noch 19.000 deutsche Senioren an. Auf den weiteren Plätzen der beliebtesten „Rentner-Länder“ folgen Frankreich, Kanada, Australien und die Niederlande.

Sofern sich der Alters-Ruhesitz im europäischen Ausland befindet, sollte es mit dem Bezug der Rente keinerlei Probleme geben. Denn die EU-weit geltende Freizügigkeit erlaubt es europäischen Bürgern, ihren Wohnsitz frei zu wählen. Wer hingegen in Übersee auswandern will, sollte Rücksprache mit dem Rentenversicherungs-Träger halten, wie ihm das Geld überwiesen werden kann.

Wichtig ist es jedoch, seinen Versicherungsschutz zu überprüfen, wenn man Auswanderungspläne hat. Denn viele Versicherungen sehen nur einen vorübergehenden Auslandschutz vor. Zudem sind die Bedingungen für die Kranken- und Pflegeversicherung von Land zu Land verschieden. Hier hilft ein Versicherungscheck zu klären, ob man mit den bestehenden Verträgen weiterhin Schutz genießt.

Bequem per App eine Versicherung für den Urlaub abschließen? Diese Möglichkeit bieten immer mehr Versicherungen. Der schnelle Smartphone-Abschluss hat aber seine Tücken, denn die Tarife sehen oft nur eingeschränkte Leistungen vor.

Wer in den Urlaub fährt, der denkt nicht immer daran seinen Versicherungsschutz aufzufrischen. Für derartige Notfälle bieten einige Versicherungen aktuell die Möglichkeit, bequem per App eine Unfall- oder Reisekrankenversicherung abzuschließen. Nach Herunterladen der App kann man mit wenigen Klicks den gewünschten Zahl an versicherten Urlaubstagen auswählen und anklicken. Der Versicherungsschutz startet sofort, ein Schreiben vom Versicherer ist nicht nötig. Bezahlt wird über die Handyrechnung, Paypal oder Premium-SMS.

App-Versicherungen haben oft geringere Leistungen

Doch Vorsicht! Verbraucherschützer betrachten derartige Versicherungen tatsächlich nur als Notlösung, etwa wenn man vergaß, vor der Urlaubsreise eine Police abzuschließen. „Die App-Versicherungen enthalten oft nur einen Teil der Leistungen, die man bei einen normalen Einzeltarif bekommt“, sagt Timo Voss vom Bund der Versicherten (BDV) im Gespräch mit dem Mitteldeutschen Rundfunk.

So sei etwa bei einer Unfallversicherung die Summe für Invalidität auf 25.000 Euro begrenzt – viel zu wenig, wenn man einen lebenslangen Gesundheitsschaden erleidet. Üblicherweise werden hierfür 100.000 Euro gezahlt. Auch für den Reiserücktransport kommt der Versicherer nach einem Unfall nur auf, wenn dies medizinisch notwendig ist. Andere Policen sehen hier großzügigere Regelungen vor.

Zudem seien die Policen mit einem Preis von 1,49 Euro pro Tag vergleichsweise teuer. Eine Unfallversicherung kostet so schnell 10 Euro für wenige Tage. Hier muss man wissen: in der Regel sehen auch „normale“ Unfalltarife eine Auslandsgeltung vor. In welchem Umfang, muss im Versicherungsvertrag nachgelesen werden.

Ein eingeschränkter Schutz ist besser als gar keiner

Können also die App-Versicherungen empfohlen werden? In Ausnahmefällen ja, etwa wenn man vor einem Urlaub keinen vollwertigen Schutz zeichnen konnte. Denn es gilt die Faustregel: ein begrenzter Versicherungsschutz ist besser als gar keiner.

Wenn möglich, sollten Versicherungsnehmer aber eine vollwertige Unfall- und Reisekrankenversicherung vorziehen. Hier können sie von einem weit umfangreicheren Leistungskatalog profitieren, der im Fall der Unfallversicherung auch im Inland Schutz bietet. Ein Beratungsgespräch hilft zudem, das Kleingedruckte im Vertrag besser zu verstehen.

Ein Sachschaden im Unternehmen kann verheerende Auswirkungen haben: mitunter fällt für Tage oder Wochen die komplette Produktion aus. Wenn dann Lieferaufträge nicht bedient werden können, die Kunden unzufrieden sind und Aufträge stornieren, muss sogar das Aus für die Firma befürchtet werden. Für diese Fälle bietet eine Betriebsunterbrechungsversicherung Schutz.

Es ist schnell passiert. Ein Kabelbrand, Rohrbruch oder Sturm kann die Produktion einer Firma lahm legen, wenn dabei Maschinen oder Lagerräume beschädigt werden. Für Unternehmer ist das in mehrfacher Hinsicht ein Risiko, denn oft sind die laufenden Kosten weiter zu zahlen. Ob Löhne, Gehälter oder Mieten: die Anspruchsberechtigten werden nicht einfach darauf verzichten wollen.

Betriebsunterbrechungsversicherung bietet Schutz bei Stillstand

Doch es gibt eine Möglichkeit sich als Firmeninhaber abzusichern, wenn ein Sachschaden den Stillstand des Betriebs verursacht. Schutz hierfür bietet eine sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung.

Je nach Ausgestaltung des Vertrages kommt eine solche Police für den Schaden auf, wenn aufgrund von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Elementargefahren die Produktion unterbrochen werden muss. Die Anbieter haben sich auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Gewerbetreibenden eingestellt, so dass in der Regel auch kleine und mittlere Unternehmen eine passende Police finden.

Für welche Schäden der Versicherer aufkommt, ist ebenfalls abhängig vom Vertrag. Vereinbar sind zum Beispiel die Folgekosten für den entgangenen Betriebsgewinn, die Übernahme bestehender Verpflichtungen wie Energiekosten, Mieten oder Lohnfortzahlungen sowie die häufig anfallenden Schadenminderungskosten, wenn zum Beispiel ein Notbetrieb eingerichtet werden muss.

Betriebshaftpflicht – ist beinahe wirklich „Pflicht“!

Auf keinen Fall sollten Unternehmer auf eine gewerbliche Haftpflichtversicherung verzichten, wenn sie den Erfolg ihrer Firma nicht gefährden wollen. Denn selbst wer nur eine kleine Firma führt, ist zahlreichen Risiken ausgesetzt.

Grundsätzlich haftet ein Arbeitgeber für alle Schäden, die er und seine Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Dritten zufügen: etwa wenn ein Produkt nicht richtig funktioniert und deshalb der Kunde einen Gesundheitsschaden erleidet. Oder wenn in einer Maschine das Öl ausläuft und deshalb die Natur geschädigt wird. In solchen Fällen können schnell Schadensforderungen im siebenstelligen Bereich entstehen.

Spezielle Ergänzungen wie eine Produkthaftpflicht- oder Umweltschadens-Deckung sind je nach Art des Betriebs sinnvoll. Bei der Einschätzung, welche Versicherungslösungen im Einzelfall ratsam sind, hilft ein Versicherungsvermittler. Darüber hinaus sollte der Unternehmer für sich und seine Familie mit einer privaten Haftpflichtversicherung inklusive einer Forderungsausfallversicherung vorsorgen.