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Steuertipp – Auch geldwerte Vorteile sind zu besteuern!
Auf geldwerte Vorteile, die Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern erhalten, müssen grundsätzlich Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Das Problem: Rund einem Drittel der Beschäftigten ist nicht einmal bewusst, dass sie geldwerte Vorteile beziehen.
Sogenannte „geldwerte Vorteile“ zählen in der Regel zum Arbeitslohn und müssen dementsprechend besteuert werden. Doch viele Bundesbürger wissen nicht einmal, dass sie solche Sachbezüge erhalten, wie eine aktuelle Emnid-Umfrage ergab. Nur 36,8 Prozent bejahten zunächst die Frage, ob sie von derartigen Leistungen profitieren. Als die Befragten jedoch von den Interviewern aufgeklärt wurden, was als „geldwerter Vorteil“ gewertet wird, stimmten plötzlich 68,4 Prozent zu.
Zu den geldwerten Vorteilen zählt mehr als nur der Dienstwagen oder das Diensthandy. Vielmehr müssen auch Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel, Benzingutscheine oder verbilligtes Kantinenessen hinzugerechnet werden. Sogar Kinogutscheine ohne Wertangabe, vergünstigter Wohnraum und bestimmte Aktienoptionen, die dem Arbeitnehmer gewährt werden, sind als Sachbezug zu besteuern. Wer das nicht weiß, macht sich schnell versehentlich eines Steuervergehens schuldig!
Wie aber werden geldwerte Vorteile steuerlich bewertet? Aktuell gibt es für Sachbezüge eine Freigrenze von 44 Euro monatlich (§8 II EStG). Bietet der Arbeitgeber seine Waren oder Dienstleistungen den eigenen Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt an, dann ist ein Rabatt bis zu 4 Prozent stets steuerfrei (§ 8 III EStG). Für den darüber hinausgehenden Betrag gilt ein Rabattfreibetrag von 1.080 Euro. Bei der Überlassung eines Firmen-Pkw zu Privatzwecken gelten Sonderregelungen. Im Zweifel hilft es, einen Steuerberater bei der Bewertung von Sachleistungen hinzuzuziehen!
Studie – Darmkeime bedeuten Gesundheitsrisiko für Fluggäste
Flugzeuge gehören zu den sichersten Verkehrsmitteln der Welt, auch wenn Katastrophen wie das verschwundene Flugzeug MH370 der Malaysia Airlines weltweit für Entsetzen sorgen. An eine Gefahr denken Fluggäste jedoch ganz sicher nicht, wenn sie in den Flieger steigen: Darmkeime!
Laut aktuellen Umfragen haben rund 20 Prozent der Bundesbürger große Angst vor dem Fliegen. Sie quälen sich mit Gedanken wie „Was, wenn das Flugzeug abstürzt?“ oder „Wenn sich die Tür schließt, bin ich gefangen!“ Das alles muss nicht sein, gilt doch das Flugzeug als das sicherste Verkehrsmittel überhaupt. 2012 ereigneten sich auf der ganzen Welt 100 Vorfälle mit einem Flugzeug, während über 2,3 Milliarden sichere Landungen gezählt wurden. Dem stehen allein in Deutschland über 2.300.000 Unfälle mit dem PKW gegenüber.
Und doch gibt es eine Gefahr, der sich Fluggäste bewusst sein sollten. Diese hat allerdings nichts mit der Flughöhe zu tun, und auch strenge technische Sicherheitsvorkehrungen schaffen keine Abhilfe. Es ist sogar eine Bedrohung, die mit bloßem Auge nicht zu sehen ist. Denn wie Forscher der Universität Auburn im US-Bundesstaat Alabama berichten, bieten Flugzeuge einen hervorragenden Nährboden für Darmkeime und Bakterien.
Gesundheitsrisiken durch Keime und Bakterien
Die Möglichkeiten, sich im Flugzeug mit Krankheitserregern anzustecken, sind vielfältig. Ob Armlehne, Flugzeugtoilette oder Metallknöpfe: Keime lauern überall. So konnten die Forscher nachweisen, dass E.Coli-Bakterien bis zu vier Tage auf einer Flugzeuglehne nachzuweisen sind. Hierzu zählen auch EHEC-Bakterien, die Durchfall, Übelkeit und Erbrechen auslösen und sogar schon Todesopfer forderten.
Doch auch sogenannte MRSA-Erreger fühlen sich auf Flugzeugsitzen tagelang wohl und können schwere Haut- und Infektionskrankheiten bewirken. Das Problem: Der Bakterienstamm ist gegen viele Antibiotika-Produkte resistent, so dass manche Infektionen tödlich enden. Hygienemaßnahmen wie Händewaschen sind also gerade im Flugzeug wichtig!
Wer für den Urlaub oder geschäftlich ins Ausland fliegt, der sollte mit einer Auslandsreisekrankenversicherung vorbeugen. Sie erstattet die Behandlungskosten, wenn man wegen einer schweren Infektion in der Fremde das Krankenhaus aufsuchen muss. Und auch die Kosten für einen Rücktransport in die Heimat sind je nach Tarif mitversichert. Vielleicht nimmt so eine Police sogar ein wenig die Flugangst – weiß man doch, im Gastland gut medizinisch umsorgt zu sein!
Hausrat – Welche Schäden in der Hausratversicherung gemeldet werden
Auswertungen von Verträgen haben ergeben, dass der Großteil der Schäden in der Hausratversicherung auf Vandalismus und Diebstahl zurückzuführen ist. Die steigenden Schadensummen sind auch auf die fortschreitende Technisierung der Lebenswelt zurückzuführen.
2012 erreichten die Kosten für Einbruchschäden einen neuen Rekord: Durchschnittlich 3.300 Euro Schaden verursachte ein Einbruch. Die hohen Schäden sind dabei auch die fortschreitende Technisierung der Lebenswelt mit Smartphones, Tablet-PCs und Laptops zurückzuführen.
Diese seien leichter wiederzuverkaufen und deshalb für Einbrecher neben Schmuck und Bargeld besonders attraktiv.
Der Auswertung zufolge sind Menschen in den Ballungsgebieten – genannt werden Hamburg und Berlin – besonders gefährdet, einem Einbruch zum Opfer zu fallen.
Am stärksten betroffen ist die Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen (29,7 Prozent) sowie die 40- bis 49-Jährigen (25,1 Prozent). Auf Personen, die über 70 Jahre alt sind, entfallen lediglich 6,3 Prozent der Schadensmeldungen.
Sicherheitstipps, um Einbrechern ihr Handwerk zu erschweren
Experten von Polizei und Versicherungen stellen immer wieder Tipps zusammen, die helfen sollen, Einbrüche zu vermeiden:
Weitere Schadensursachen
Mit 22 Prozent der Schadensmeldungen ist Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) die zweitgrößte Gefahr für den persönlichen Hausrat. Schäden durch Leitungswasser folgen mit 21,6 Prozent. An vierter Stelle stehen Sturm und Hagel stehen mit 8,1 Prozent. Eher selten: Elementarschäden – etwa in Folge von Hochwasser – mit 0,3 Prozent.
Forderungsausfallversicherung – Damit ein Zahlungsausfall nicht die Existenz gefährdet
Auch in Zukunft werden Unternehmen mit Zahlungsverzögerungen und -ausfällen zu kämpfen haben, wie eine aktuelle Untersuchung zeigt. Demnach können 35 Prozent der Außenstände, die nach 90 Tagen noch nicht bezahlt sind, Liquiditätsengpässe bei Unternehmen bewirken. Eine Forderungsausfallversicherung hilft, das Risiko von Außenständen zu mindern.
Dass Unternehmen auf ihren Forderungen sitzen bleiben, ist leider keine Seltenheit. Dies zeigt auch die aktuelle Umfrage eines Kreditversicherers, der die Zahlungsmoral in Westeuropa untersucht hat. Das Ergebnis: stolze 37,6 Prozent des Gesamtvolumens an Forderungen von Unternehmen sind derzeit überfällig. 4,9 Prozent der Außenstände werden auch nach drei Monaten nicht bezahlt. Am häufigsten sind Unternehmen in der Türkei, Spanien, Großbritannien und Italien von Ausfällen betroffen. Doch auch hierzulande klagt rund ein Drittel der Firmeninhaber über offene Rechnungen.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen können solche Ausfälle schnell existenzbedrohend werden. Schließlich geht es nicht nur um das fertige Produkt – viele Firmen schießen auch die Materialkosten und Mitarbeiterlöhne vor. Wenn dann keine ausreichenden Sparrücklagen vorhanden sind und mehrere Kunden gleichzeitig die Zahlung verweigern, droht im schlimmsten Fall der Konkurs.
Doch mit einer sogenannten Forderungsausfallversicherung können sich Firmeninhaber gegen die Folgen schlechter Zahlungsmoral absichern. Der Vorteil einer solchen Police: Schon bevor ein möglicher Schaden eingetreten ist, wird der Versicherer aktiv und überprüft die Bonität des Kunden. Denn die meisten Anbieter gehen bei der Absicherung nach einem Drei-Säulen-Modell vor, das Schadensprävention, Schadensminderung und Schadensvergütung umfasst. Wenn dann der Kunde trotzdem nicht zahlt, leistet die Versicherung eine Ersatzzahlung bis zur vereinbarten Schadenssumme.
Eine Forderungsausfallversicherung bietet sich auch für kleine Unternehmen an, denn die Tarife sind auf den jeweiligen Betrieb abstimmbar. Auch das Risiko einer kostenintensiven Auseinandersetzung vor Gericht wird reduziert, da der Versicherer sich um rechtliche Angelegenheiten kümmert. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann die Versicherungsprämie senken.
Grundsteuer B – Wenn Hausbesitzer zur Kasse gebeten werden
Deutschlands Städte und Gemeinden langen den Hausbesitzern immer tiefer ins Portemonnaie. Seit Anfang 2010 haben 60 Prozent aller Kommunen die Grundsteuer B angehoben – also jene Abgaben, die Haus- und Wohnungseigentümer entrichten müssen. Das geht aus der „EY Kommunenstudie 2014“ des Wirtschaftsdienstleisters Ernst & Young hervor. Doch es gibt Möglichkeiten, sich die Grundsteuer teilweise erstatten zu lassen!
Besonders häufig waren die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen von der Anhebung der Grundsteuer betroffen. Zwischen Anfang 2010 und Mitte 2013 haben hier neun von zehn Kommunen die Steuerlast erhöht. Doch auch bundesweit ist ein eindeutiger Trend zu höheren Belastungen zu erkennen. Der durchschnittliche Grundsteuerhebesatz stieg im Betrachtungszeitraum um 26 Punkte auf 351 – ein Anstieg um satte 8 Prozent!
Mietausfälle – und es gibt Grundsteuer zurück!
Doch nicht immer müssen Vermieter eine hohe Grundsteuer akzeptieren. Wenn erhoffte Mieteinnahmen ausbleiben oder das Haus sogar leer steht, haben Hausbesitzer die Möglichkeit, sich die bereits gezahlte Grundsteuer vom Finanzamt teilweise erstatten zu lassen. Je nach Fall sind bis zu 50 Prozent Rückzahlung möglich.
Hierfür müssen die Betroffenen selbst aktiv werden: bei der zuständigen Gemeinde ist bis zum 31. März des Folgejahres ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer zu stellen. Ausreichend ist bereits, wenn die Ertragseinbußen an der tatsächlich vereinbarten oder üblichen Miete 50 Prozent betragen. Die Mietausfälle sind auch anrechenbar, wenn sie aus Naturereignissen wie etwa Überschwemmungen resultieren.
Allerdings wird eine Rückzahlung nur gewährt, wenn der Vermieter nicht selbst Schuld an der Minderung der Einnahmen ist. Ein Nachweis über ausbleibende Mieten ist anhand von Mietverträgen und Zahlungseingängen zu erbringen, unter Umständen auch anhand des ortsüblichen Mietspiegels. Der Anspruch auf einen Grundsteuererlass ist im Paragraph 33 des Grundsteuergesetzes festgeschrieben.
Kein Anrecht auf Steuerminderung bei Renovierungsarbeiten
Wenn der Leerstand einer Wohnung hingegen aus Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen resultiert, hat der Vermieter kein Anrecht auf einen Erlass der Steuer. Auch dann nicht, wenn man eine Immobilie selbst bewohnt. Ein Beratungsgespräch beim Steuerexperten kann helfen, weitere Sparmöglichkeiten ausfindig zu machen. Gegen Zahlungsausfälle von Mietern bietet eine Mietausfallversicherung Schutz.
Internationaler Tag der Pflege – Im Pflegefall richtig abgesichert
Am 12. Mai wird alljährlich der Internationale Tag der Pflege begangen. Und tatsächlich ist dies ein Thema, welches jede Aufmerksamkeit verdient hat. Denn in einer alternden Gesellschaft stellt sich die Frage, wie hilfsbedürftige Menschen auch in Zukunft würdevoll betreut werden können.
Laut Statistischem Bundesamt sind aktuell mehr als 2,34 Millionen Bundesbürger auf Pflegeleistungen angewiesen, Tendenz steigend. Tritt in der Familie ein Pflegefall auf, bedeutet das nicht nur für den Betroffenen eine enorme Einschränkung, sondern auch für die Angehörigen. Rund zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden in den eigenen vier Wänden betreut, wie das Bundesministerium für Gesundheit berichtet. Oft bedeutet das Einbußen bei Job und Karriere.
Auch die finanzielle Belastung ist für die Betroffenen hoch. Muss der Pflegebedürftige stationär betreut werden, reicht das Geld oftmals nicht aus. Wie der Barmer GEK Pflegereport errechnete, kostete ein Heimplatz im Jahr 2012 zwischen 1.622 Euro im Monat (Sachsen-Anhalt in Pflegestufe I) und stolzen 3.263 Euro (Nordrhein-Westfalen in Stufe III). Die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt maximal die Hälfte davon. Was viele nicht wissen: Kinder sind laut Paragraph 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu Unterhalt verpflichtet, wenn die Eltern zum Pflegefall werden.
Private Pflegevorsorge kann sich auszahlen!
Doch was kann man tun, um das finanzielle Pflegerisiko abzusichern? Hier empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Pflegevorsorge:
Bei einer Pflegetagegeldversicherung bekommt der Versicherte für jeden Tag, an dem er pflegebedürftig ist, eine laut Vertrag vereinbarte Summe ausgezahlt. Das Geld kann dann an Angehörige ausgezahlt werden, falls sie privat Pflegeleistungen übernehmen. Oder man verwendet es für die Finanzierung eines professionellen Pflegedienstes. Der Vorteil: wofür der Patient das ausgezahlte Geld letztendlich ausgibt, bleibt ihm selbst überlassen. Die Höhe des Pflegetagegeldes ist von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.
Bei einer Pflegekostenversicherung erstatten die Versicherer die verbleibenden Kosten im Pflegefall, die nicht durch den gesetzlichen Pflegeschutz gedeckt sind. Die Zahlung erfolgt unabhängig von der Pflegestufe. Entscheidend für die Auszahlung sind die jeweiligen Rechnungsbeträge für Pflegeleistungen, die der Versicherung vorzulegen sind, sowie das Urteil des Arztes. Nachteil dieser Versicherungssparte: Gerade wenn Angehörige eine Person pflegen und keine Betreuung im Heim stattfindet, ist der Nachweis über die Pflegekosten schwer zu führen.
Die Pflegerentenversicherung deckt die zusätzlichen Pflegekosten in Form einer Rente ab. Je nach Hilfebedürftigkeit und Pflegestufe wird dabei eine laut Vertrag zugesicherte monatliche Rente ausgezahlt. Es spielt keine Rolle, für welche Pflegeleistung das Geld genutzt wird. Die Leistung kann oft auch als Todesfallleistung oder Altersrente ab dem 80. und 85. Lebensjahr erbracht werden.
Pflegepolicen staatlich förderbar
Auch der Gesetzgeber weiß um die Wichtigkeit der Pflegevorsorge. Deshalb werden bestimmte Formen der Pflegetagegeldversicherung seit dem 01. Januar 2013 staatlich gefördert, mit bis zu 5 Euro monatlich. Der Clou: bei den sogenannten Pflege-Bahr-Policen dürfen keine Menschen aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung ausgeschlossen werden. Der Schutz bleibt nur jenen Menschen verwehrt, die bereits eine Pflegestufe haben.
Die breite Absicherung ist zugleich ein Nachteil dieser Policen. Weil die Versicherer jeden Bundesbürger ohne Risikoaufschlag versichern müssen, sind die Tarife teils teurer als eine „herkömmliche“ Pflegeversicherung. Aber welche Police ist nun die richtige für mich? Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung – schließlich geht es beim Thema „Pflege“ auch immer um die Würde des Menschen!
Job – Richtig unfallversichert zum Arbeiten ins Ausland
Es ist längst keine Seltenheit mehr, dass Bundesbürger von ihrem Unternehmen ins Ausland entsendet werden. Weltoffene Menschen nehmen ein solches Angebot dankbar an, verspricht doch der Aufenthalt neue Erfahrungen und Begegnungen. Wie sieht es aber mit dem Unfallschutz aus, wenn man in Südamerika ein Staudammprojekt betreut oder in China Hochgeschwindigkeitszüge auf die Strecke schickt?
Wie die gesetzliche Unfallversicherung VBG mitteilt, sind Beschäftigte, die von der eigenen Firma ins Ausland entsendet werden, bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert. Ist der Angestellte sogar in einem Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet eingesetzt und kann sich den besonderen Gefahren nicht entziehen, besteht darüber hinaus auch außerhalb der Arbeitszeit Schutz.
Voraussetzung für eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung ist allerdings, dass ein inländisches Arbeitsverhältnis besteht und der Aufenthalt von vorn herein befristet ist, in der Regel auf 24 Monate. Für längere Aufenthalte und Mitarbeiter, die ausschließlich für Arbeiten im Ausland eingestellt werden, muss eine spezielle Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden.
Der Abschluss einer privaten Unfallpolice empfiehlt sich grundsätzlich für Arbeiten im Ausland, bietet doch die gesetzliche Unfallversicherung in der Freizeit typischerweise keinen Schutz. Der Versicherer übernimmt dann z.B. auch die Kosten für den Rücktransport, wenn eine besonders schwere Verletzung die Behandlung in Deutschland erfordert. Wichtig ist jedoch, im Versicherungsvertrag auf den Geltungsbereich des Tarifes zu achten. Manche Verträge sehen nur eine Leistung in europäischen Ländern vor, andere wiederum gelten weltweit.
Fahrradversicherung – Wenn der Drahtesel plötzlich verschwunden ist
Seit Wochen lockt das schöne Frühlingswetter ins Freie. So mancher lässt da das Auto in der Garage stehen und schwingt sich aufs Fahrrad, um zur Arbeit zu radeln oder Erledigungen zu machen. Aber Vorsicht: Wenn die Radfahrer ausströmen, sind auch Langfinger unterwegs!
Es ist wieder Fahrradsaison – und damit auch Hochsaison für Diebe. Laut Kriminalstatistik werden jedes Jahr weit über 300.000 Fahrräder geklaut, Großstadt-Bewohner sind besonders gefährdet. Allein in der Hauptstadt Berlin nimmt die Polizei täglich 70 Anzeigen wegen entwendeter Drahtesel entgegen. Dass die Betroffenen ihr Gefährt jemals wiedersehen, ist unwahrscheinlich, denn nur etwa 10 Prozent aller Diebstähle können aufgeklärt werden.
Das richtige Fahrradschloss entscheidet!
Auch wenn die Gauner immer raffinierter werden und es keinen vollkommenen Schutz für das Velo gibt, so sorgt doch ein gutes Fahrradschloss für mehr Sicherheit. Dabei gilt die Faustregel: je robuster das Material, desto eher kann ein Dieb von seinem verderblichen Vorhaben abgebracht werden. Massive Stahlketten, Bügel- und Panzerkabelschlösser haben schon so manchen Fahrrad-Knacker zur Aufgabe gezwungen!
Die größte Sicherheit bietet ein Rahmenschloss. Der Nachteil: damit lässt sich ein Rad nicht überall festmachen. Auch ein Bügelschloss leistet gute Dienste, in weniger als drei Minuten ist es kaum aufzubrechen. Nicht zu empfehlen sind hingegen Spiralkabel oder Zahlenschlösser. Ob ein Schloss sicher ist, können Radfahrer anhand der Sicherheitsstufe erkennen, die viele Hersteller ausweisen. Die Stufen 7-10 bieten guten Schutz, 1-3 hingegen sind für geübte Langfinger kaum ein Hindernis.
Darüber hinaus entscheidet die richtige Befestigung, ob ein Rad ein leichtes Diebesgut ist oder nicht. Hinter- und Vorderrad sowie der Rahmen sollten an einem fest verankerten Gegenstand angeschlossen sein – sogar in kollektiv genutzten Kellern und Fahrradabstellräumen.
Fahrradversicherung ist nicht gleich Fahrradversicherung
Wer sich nicht allein auf sein Schloss verlassen will, kann sich mit einer Fahrrad- oder Hausratversicherung gegen den Diebstahl schützen. Bei einer Hausratpolice wird in der Regel ein Aufpreis fällig, wenn das Fahrrad abgesichert werden soll. Auf jeden Fall gilt es im Vertrag nachzulesen, ob und in welchem Umfang Fahrräder Schutz genießen.
Das gilt auch deshalb, weil nicht jede Gesellschaft rund um die Uhr für gestohlene Drahtesel aufkommt. Manche Versicherer leisten keinen Ersatz, wenn das Rad in der Nacht zwischen 22 und 07:00 Uhr entwendet wurde. Auch teures Zubehör wie etwa ein Kinderanhänger ist nicht mit jeder Police geschützt.
Damit es die Langfinger nicht zu einfach haben, muss der Versicherte strenge Sorgfaltspflichten beachten. Als selbstverständlich betrachten es die Versicherer mittlerweile, dass das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem Schloss gesichert war. Auch schreiben die Versicherungsbedingungen oftmals vor, das Rad an einem fest verankerten Gegenstand wie etwa einem Laternenpfahl oder Fahrradständer zu befestigen.
Viele Versicherer zahlen nur für registrierte Räder
Ebenfalls wichtig: Viele Versicherungen leisten nur dann, wenn das gestohlene Rad polizeilich registriert war. Aber keine Sorge: Eine Registrierung des Fahrrades ist in vielen Städten bei der Polizei kostenfrei möglich. Wird das Rad zum Diebesgut, kann es so leichter in eine Fahndungsdatei übernommen werden. Zudem sieht sich die Polizei mit dem Problem konfrontiert, dass viele Räder sichergestellt, aber nicht mehr an den rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden können, weil die Adresse des Radeigners unbekannt ist.
Hier schafft eine Fahrradcodierung Abhilfe, denn in verschlüsselter Form werden Wohnort, Adresse sowie die Initialen des Besitzers eingraviert. Positiver Nebeneffekt: Auch Diebe schreckt eine derartige Markierung ab. Der Weiterverkauf eines codierten Fahrzeuges ist riskant, deshalb lassen Kriminelle lieber die Finger davon. Ein deutlich sichtbarer Aufkleber, der auf die Markierung hinweist, wirkt zusätzlich als Warnzeichen.
Neue Verordnung – Mehr Transparenz beim Energieverbrauch von Immobilien
Zum ersten Mai trat bundesweit die neue Energiesparverordnung für Immobilien in Kraft. Hauseigentümer und Vermieter müssen zukünftig transparenter darüber informieren, ob eine Wohnung Energiefresser ist und damit das Portemonnaie des Mieters belastet.
Die Energiepreise sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Auch 2014 müssen die Haushalte wegen der Erhöhung der Ökostromlage rund 40 Euro Mehrkosten einplanen. Für Mieter ist es da gut zu wissen, ob die Wohnung, welche man neu beziehen will, einen hohen oder niedrigen Energieverbrauch erwarten lässt.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eine neue Energiesparverordnung beschlossen, die am 01. Mai in Kraft getreten ist. Wer eine Immobilie mieten oder kaufen möchte, soll zukünftig transparenter über den Energiestandard der Einrichtung informiert werden – und damit auch über versteckte Kosten. So müssen Verkäufer und Vermieter einer Wohnanlage bereits in Immobilienanzeigen über die energetischen Kernwerte informieren.
Gestärkt wird auch die Verbindlichkeit des Energieausweises. Dieser muss bereits bei der Wohnungsbesichtigung vorgelegt werden und ist dem Mieter spätestens nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Zudem enthalten neu ausgestellte Energieausweise fortan eine Aussage über die Effizienzklasse des Gebäudes, so wie es schon bei Kühlschränken oder Waschmaschinen der Fall ist: die Skala reicht von A+ (niedriger Energieverbrauch) bis H (hoher Verbrauch).
Aber natürlich können Hausbesitzer und Mieter auch selbst einen Anteil leisten, um Energie zu sparen. So lohnt beim Neukauf von elektrischen Geräten ein Blick auf das EU-Energielabel, welches unter anderem für Produkte wie Fernseher, DVD-Player, Stereogeräte und Computer den Verbrauch ausweist. Das Label A+++ steht hierbei für besonders sparsame Technik.
Wer sich als Immobilieneigner mit einer Photovoltaikanlage die Sonnenenergie aufs Hausdach holt, muss beim Versicherungsschutz aufpassen. Denn in einer „normalen“ Wohngebäudeversicherung ist der Schutz für derartige Anlagen nicht automatisch enthalten. Viele Gesellschaften verlangen für den Photovoltaik-Baustein einen Aufpreis oder bieten eine separate Photovoltaik-Versicherung an.
Kfz-Versicherung – Wenn der Marder im Motor randaliert
Vorsicht, die Marder sind los! Nicht nur beim Menschen werden im Mai Frühlingsgefühle geweckt, wenn die Blumen sprießen und Sonnenstrahlen die Nase kitzeln. Marder werden dann ebenfalls aktiv und stecken ihre Reviergrenzen neu ab. Doch welche Versicherung zahlt, wenn ein liebestoller Säuger das Autokabel anknabbert?
Für so manchen Autofahrer gibt es derzeit ein böses Erwachen, wenn er seinen PKW starten will. Der Motor stottert, sprotzt und röchelt, im schlimmsten Fall zeigt sich sogar eine Öllache unter dem Gefährt. Der Grund: ein Marder hat unter der Motorhaube randaliert!
Die Zahl der Marderschäden durch angebissene Kabel steigt kontinuierlich. Im Jahr 2012 waren 233.000 Fälle zu beklagen, wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Im Frühjahr, kurz vor der Paarungszeit, sind besonders viele Schäden zu verzeichnen. Dann stecken die männlichen Tiere ihr Revier neu ab und reagieren auf die „Hinterlassenschaften“ der Konkurrenz äußerst aggressiv. Stoßen die kleinen Marder-Machos auf den Geruch eines fremden Tieres, wird alles zerbissen und angeknabbert, was zwischen die Zähne passt.
Für Marderschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen kommt in der Regel die Teilkasko-Versicherung auf. Aber Vorsicht: vor Vertragsabschluss sollten Versicherungskunden prüfen, ob auch Folgeschäden durch Marderbiss im Schutz inbegriffen sind.
Zündaussetzer durch einen beschädigten Katalysator mögen vergleichsweise harmlos sein. Tritt aber Kühlmittel aus und gerät deshalb der Motor in Brand, zahlt der Anbieter den Feuerschaden nur, wenn für Folgeschäden Deckung besteht. Auch sollte die Ersatzleistung für derartige Schadensfälle nicht auf wenige tausend Euro beschränkt sein. Schnell kann ein Marderbiss Totalschaden verursachen!