Viele Bundesbürger werden in den nächsten Wochen wieder Musikfestivals besuchen, der Sommer lockt mit Live-Bands. Was aber, wenn man aufgrund einer Krankheit oder aus anderen Gründen das Konzert nicht besuchen kann, obwohl das Ticket bereits gekauft wurde? Hierfür gibt es die Eintrittskarten-Rücktrittversicherung.

Die Open-Air-Saison ist eröffnet! Am Wochenende feierten über 80.000 Besucher beim „Rock am Ring“-Festival in der Eiffel. Doch auch in den kommenden Wochen werden unzählige Fans Bier und Schlafsack im Kofferraum verstauen, um ihre Lieblingsbands live zu erleben. Ob Klassik, Hip Hop oder harte Metal-Klänge: der Sommer hält für jeden Musikfreund das passende Event bereit.

Was aber, wenn man das Konzert nicht besuchen kann? Sei es eine plötzlich auftretende Krankheit oder ein Trauerfall: es gibt viele Gründe, warum man kurzfristig einen Festivalbesuch absagen muss. Nicht immer ist es dann möglich, die Konzertkarte noch schnell im Internet zu versteigern. Auch wenn man das Ticket zurückgeben will, zeigen die Veranstalter oft keine Kulanz.

Aber für solche Fälle gibt es einen Schutz. Die sogenannte Eintrittskarten- oder Ticket-Rücktrittversicherung erstattet das Geld für bereits gezahlte Tickets, wenn man aus einem triftigen Grund die Veranstaltung nicht besuchen kann. Auch für teure Musical-, Sport- oder Theaterevents sind derartige Policen im Angebot.

Die Bedingungen für die Erstattung der Kosten sind mit einer Reiserücktrittsversicherung vergleichbar. Das Geld gibt es zurück, wenn etwa ein Unfall, eine unerwartet schwere Krankheit, eine Schwangerschaft oder betriebsbedingte Kündigung den Besuch des Festivals verhindert. Auch bei Elementarschäden kommt der Versicherer auf – etwa wenn Überschwemmungen oder Stürme die Anreise mit dem PKW unmöglich machen.

Jedoch ist zu beachten, dass die Eintrittskartenversicherung in der Regel 30 Tage vor dem Ereignis abgeschlossen werden muss. Solche Policen kosten oft nur wenige Euro, wobei sich der Preis an der Höhe der Ticketpreise orientiert. Sie sind einmalig für das jeweilige Event gültig – ein Schutz, der sich lohnen kann!

Erst die Sonne, dann der Sturm: Am Pfingstwochenende wüteten in Nordrhein-Westfalen und anderen Regionen der Republik schwere Gewitter und verursachten Schäden in Millionenhöhe. Aber welche Versicherung zahlt, wenn der Sturm Eigentum beschädigt?

Glühend heiß war es am Pfingstwochenende in weiten Teilen Deutschlands. Doch nachdem die Sommertemperaturen viele Menschen an die Badeseen lockten, folgten in der Nacht zum Dienstag mancherorts heftige Unwetter, die eine Spur der Verwüstung hinterließen. In Nordrhein-Westfalen wurden Straßen und Keller überflutet, Sturmböen rissen Bäume nieder und deckten Dächer ab, mindestens sechs Menschen verloren sogar ihr Leben. Welche Versicherung aber zahlt, wenn das Unwetter Eigentum zerstört?

Schutz des Hauses und des Inventars

Sturmschäden am eigenen Haus sind in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert, sofern das Risiko „Sturm/Hagel“ im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Allerdings gilt der Schutz erst, wenn der Sturm mit mindestens Windstärke Acht (62-73 km/h) wütete. Hausbesitzer können bei den örtlichen Wetterstationen oder dem Deutschen Wetterdienst (DWD) nachfragen, ob der Sturm tatsächlich so stark war. Folgeschäden wie durch das Dach eindringendes Regenwasser übernimmt der Versicherer ebenfalls.

Kommen bei einem Unwetter Möbel oder Einrichtungsgegenstände zu Schaden, zahlt eine Hausratversicherung. Sie erstattet in der Regel den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag, der für einen neuwertigen Ersatz der Einrichtung aufgebracht werden muss. Ob gleichsam für Sachen in Gartenlauben und Nebengebäuden Schutz besteht, ist abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif. Nicht jede Versicherung leistet etwa, wenn der Aufsitzrasenmäher im Schuppen Schaden nimmt.

Gartenmöbel müssen in einem sicheren Gebäude untergebracht sein, damit der Hausratversicherer für ihre Beschädigung aufkommt. Auch Folgeschäden durch Blitzschlag werden nur ersetzt, wenn dies explizit im Versicherungsvertrag zugesichert wird – etwa, wenn der Fernseher durch einen Überspannungsschaden kaputt geht.

Teilkasko zahlt, wenn Gegenstände auf das Auto fallen

Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, leistet die Teilkasko des Autohalters. Sie ersetzt im Fall eines Totalschadens den Zeitwert des Fahrzeuges, nicht jedoch den Neuwert – der Wertverfall des Autos infolge der Alterung wird hier berücksichtigt. Auch für notwendige Reparaturen kommt der Kfz-Versicherer auf.

Nicht durch die Teilkasko gedeckt sind sogenannte „Wasserschlagschäden“, bei denen der Motor des Autos durch eindringendes Wasser kaputt geht. Ein Wasserschlag droht, wenn das Wasser auf der Straße bis zur Unterkante der Stoßstange reicht. Wer ohne Rücksicht durch eine allzu tiefe Pfütze fährt, droht also auf dem Schaden sitzenzubleiben. Bei einem grob fahrlässigen Verhalten, etwa wenn der Fahrer sehenden Auges in eine überschwemmte Unterführung rast, kann der Versicherer unter Umständen ebenfalls die Schadenregulierung verweigern.

Elementarschadenversicherung leistet für Überschwemmungsschäden

Wenn der Keller voll Wasser läuft oder das Gemäuer eines Hauses durch Hochwasser beschädigt wird, ist eine Elementarschadenversicherung unerlässlich. Denn für derartige Überschwemmungsschäden erbringt eine Wohngebäudeversicherung in der Regel keine Leistung. Ein Elementarschutz kann häufig gegen Aufpreis in die Wohngebäudepolice eingeschlossen werden, der Abschluss eines selbständigen Vertrages ist ebenfalls möglich. Wie man sich noch gegen die finanziellen Folgen von Unwetterschäden schützen kann, klärt ein Beratungsgespräch!

Die Urlaubszeit steht vor der Tür – viele Bundesbürger werden spätestens im Juli wieder ihre Koffer packen, um in den wohlverdienten Sommerurlaub aufzubrechen. Doch auch in fernen Gefilden sollte der Schutz des Eigentums nicht vernachlässigt werden. Gerade die beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen sind überproportional von Wohnungseinbrüchen betroffen.

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland insgesamt 149.500 Wohnungseinbrüche begangen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) diese Woche bekannt gab. Das bedeutet, alle dreieinhalb Minuten verschaffen sich Kriminelle unbefugt Zugang zu einer fremden Wohnung. Aber nicht nur hierzulande haben die Einbrecher Hochkonjunktur.

Eine Auswertung der europäischen Statistikbehörde Eurostat zeigt, dass gerade in den beliebtesten Urlaubsländern der Bundesbürger die Zahl der Wohnungseinbrüche hoch ist. Europaweiter Spitzenreiter war 2012 mit 240.846 Einbrüchen Italien, gefolgt von England und Wales (227.280 gemeldete Einbrüche), Deutschland (144.117), Frankreich (135.402), Spanien (126.422) und der Türkei (113.772). Dass die Täter ermittelt werden, ist allerdings unwahrscheinlich – weniger als 20 Prozent aller Einbrüche werden aufgeklärt.

Hausratversicherung zahlt bei Einbruch in verschlossenes Hotelzimmer

Vor einem Einbruch ist also auch das Hotelzimmer oder die Ferienwohnung im Ausland nicht sicher. Aber welche Versicherung zahlt, wenn in die Urlaubsunterkunft eingebrochen wird? In der Regel reicht hierfür eine gute Hausratversicherung aus. Bedingung ist jedoch, dass der Leistungsbaustein „Außenversicherung“ laut Vertrag inbegriffen ist.

Versichert ist bei der Außenversicherung der „Einbruchdiebstahl“, nicht jedoch der „einfache Diebstahl“. Das bedeutet: nur wenn die Tür des Zimmers oder der Wohnung zum Tatzeitpunkt zugeschlossen war, erbringt der Versicherer eine Leistung. Auch gilt der Schutz nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte – üblich sind hierbei 90 bis 360 Tage. Die Schadenssumme ist in der Regel auf einen Höchstbetrag begrenzt. Welche Versicherungen für den Urlaub noch sinnvoll sind, kann ein Beratungsgespräch klären!

Vorsicht, Internetbetrug! Aktuell warnt die südhessische Polizei vor neuen Email-Angriffen auf gutgläubige Nutzer. Kriminelle verschicken demnach Emails, die wie Handyrechnungen aussehen. Mit der angehängten Schadsoftware erhalten die Gangster Zugriff auf das Online-Konto.

Immer wieder versuchen Internetbetrüger, an sensible Nutzerdaten von potentiellen Opfern zu kommen und sie um Geld zu erleichtern. So auch bei einem aktuellen Fall von Cyberkriminalität, vor dem die hessische Polizei in einer Pressemeldung warnt. Wie die Behörde mitteilt, verschicken die Betrüger gefährliche Emails, die Originalrechnungen von der Deutschen Telekom, Vodafone oder O2 verblüffend ähnlich sehen.

Wer jedoch die Datei im Anhang dieser Mails öffnet oder den Link in der Mail anklickt, lädt sich Schadsoftware auf den Rechner. Der Trojaner spioniert nicht nur die Zugangsdaten zum Online-Banking aus, sondern kann auch die TAN-Sicherheitsabfrage manipulieren – und schon haben die Gangster Zugriff auf das Konto. In Südhessen wurden 2014 bereits 29 derartige Fälle zur Anzeige gebracht, der Schaden lag jeweils zwischen acht- und zehntausend Euro.

Deshalb gilt: auf keinen Fall die Mailanhänge oder Links in den Mails öffnen! Schutz vor den finanziellen Folgen eines derartigen Phishing-Angriffs bieten bestimmte Hausrat-Tarife, sofern eine entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Aktuell sind die Schadenszahlungen für derartige Delikte noch recht begrenzt, nur langsam setzt hier ein Umdenken bei den Versicherungsanbietern ein. Auch Rechtsschutzversicherungen beinhalten bereits Phishing-Bausteine, wenn eine entsprechende Geldforderung vor Gericht landet. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Endlich ist es soweit: in wenigen Tagen wird die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien angepfiffen. Viele Fans werden dann wieder schwarz-rot-goldene Flaggen an ihrem Auto befestigen, um die deutsche Nationalmannschaft zu unterstützen. Aber Vorsicht: Fan-Flaggen am PKW gefährden unter Umständen den Schutz durch die Kfz-Versicherung!

Wenn Jogi und seine Jungs in Brasilien den vierten Weltmeistertitel für Deutschland anstreben, wollen auch die Fans hierzulande ihre Unterstützung zeigen. Deshalb werden wieder viele Autofahrer kleine schwarz-rot-goldene Fähnchen am Auto befestigen. Ob an den Seitenscheiben angebracht oder quer über die Motorhaube gespannt, erfreuen sich die Autofahnen bei Fußballfans großer Beliebtheit.

Fan-Flaggen am Auto ungeeignet für hohe Geschwindigkeiten

Ganz ungefährlich ist die Sache allerdings nicht. Denn für hohe Geschwindigkeiten sind die instabilen Plastikstiele der Fahnen nicht ausgelegt, wie eine Versicherung warnt. Vor Autobahnfahrten sollten die Fan-Fähnchen deshalb unbedingt vom Auto entfernt werden. Wer ansonsten nicht auf die Flaggen verzichten will, der muss dafür Sorge tragen, dass sie sicher am Fahrzeug befestigt sind und die Sicht des Fahrers nicht behindern.

Aber Vorsicht: Bricht die Fahne während der Fahrt ab und verursacht einen Schaden, haftet in der Regel der Fahrer des beflaggten Fahrzeuges. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann hingegen eine Leistung verweigern, weil ein solches Fähnchen kein zugelassenes Anbauteil für das Fahrzeug darstellt.

Besonders kritisch ist ein solcher Schaden dann, wenn eine fremde Person durch das Accessoire verletzt wird. Sollte der Geschädigte einen bleibenden Schaden davontragen, summieren sich die finanziellen Forderungen schnell auf einen sechs- bis siebenstelligen Betrag. Dann muss der Fahrer etwa für Schmerzensgeld, lebenslange Behandlungskosten und den Verdienstausfall aufkommen. Deshalb gilt: auch im WM-Fieber ist Verkehrssicherheit unbedingt Pflicht!

Motorradfahrer verursachen mehr als die Hälfte aller Unfälle selbst. „Junge Fahrer“ und „sportliche Bauform des Motorrads“ sind dabei wesentliche Faktoren, so die Unfallforschung der Versicherer (UDV).

52 Prozent der Unfälle, in die Motorradfahrer 2012 verwickelt waren, wurden von Motorradfahrern selbst verursacht. Das Gros der selbst verursachten Unfälle machen sogenannte Alleinunfälle – also Unfälle ohne weitere Beteiligte – aus (58 Prozent).

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) wollte die Unfallursachen analysieren und hat dafür 194 schwere Motorradunfälle im Saarland genauer untersucht.
Den Ergebnisse zufolge sind „Junge Fahrer“ und „sportliche Bauform des Motorrads“ wesentliche Faktoren beim Alleinunfall. Die Häufigkeit der selbstverschuldeten Unfälle steigt mit der Motorleistung. Wer Touren-Maschinen oder Chopper fährt, ist demnach deutlich seltener in Unfälle verwickelt.

Unfälle an Kreuzungen und Einmündungen werden hingegen überwiegend vom Unfallgegner des Kraftrads verursacht.
Halten Motorradfahrer zu wenig Abstand oder lassen sie sich ablenken, kann es bei entsprechender Geschwindigkeit zu einem Auffahrunfall mit schwerem Personenschaden kommen. Beinahe jeder zweite Unfall, den ein Kradfahrer verursacht, sei typischerweise ein Auffahrunfall, so Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV).

Entscheidend, so Brockmann, seien Fahrweise und Risikobereitschaft des Fahrers. Dass Geschwindigkeitsverstöße von Motorradfahrern kaum zu kontrollieren sind, erschwert es, das Gefahrenbewußtsein zu schärfen.
Brockmann fordert zusätzliche technische Assistenzsysteme, um Motorradunfälle zu reduzieren. Zudem setzt sich Brockmann für vorgeschriebene, regelmäßige Fahrtrainings ein.
Auch bauliche Maßnahmen regte der Leiter der Unfallforschung der Versicherer an. So hätten sich Rüttelstreifen zur Temporeduzierung auf Kurvenstrecken mit vielen Motorradunfällen bewährt und Leitplanken mit Unterfahrschutz könnten helfen, schwere Verletzungen zu vermeiden, wenn es doch zu einem Unfall kommt.

Am 31.05. wird der Weltnichtrauchertag begangen. Damit will die Weltgesundheitsorganisation auf die gesundheitlichen Gefahren durch das Rauchen aufmerksam machen. Doch auch für Versicherungsnehmer hat der regelmäßige Griff zur Zigarette Konsequenzen: bei einer privaten Krankenversicherung oder Risikolebensversicherung müssen Raucher oft höhere Beiträge zahlen.

Popstar Robbie Williams tut es, auch Bundestrainer Jogi Löw und Altbundeskanzler Helmut Schmidt sowieso: all diese Prominenten wurden schon mit Zigarette gesichtet. Und tatsächlich erfreut sich der Griff zum Glimmstängel großer Beliebtheit. Allein in Deutschland konsumieren Raucherinnen und Raucher insgesamt 225 Millionen Zigaretten pro Tag, wie das Statistische Bundesamt errechnet hat (2012).

Dass damit auch gesundheitliche Gefahren verbunden sind, ist bekannt. Jedes Jahr sterben hierzulande an den direkten und indirekten Folgen des Rauchens zwischen 110.000 und 140.000 Menschen, warnt der Verband der Ersatzkassen (VDEK). Das seien mehr Menschen, als zusammengerechnet durch Verkehrsunfälle, Morde, Aids, Alkohol und illegale Drogen ihr Leben verlieren. Besonders bitter: rund 16.000 Frauen können nicht einmal in der Schwangerschaft auf das Rauchen verzichten, obwohl sie damit die Gesundheit ihres ungeborenen Kindes gefährden.

Raucher müssen höhere Prämien zahlen

Die Gesundheitsrisiken tragen dazu bei, dass Raucher in bestimmten Versicherungssparten höhere Beiträge zahlen müssen. Ein Raucher stirbt im Schnitt 10 Jahre früher als ein Nichtraucher: in der Lebensversicherung ein Grund, den Preis nach oben zu schrauben. Weil der blaue Dunst auch Krankheiten begünstigt, wird es in der privaten Krankenversicherung ebenfalls teurer.

Wer eine entsprechende Versicherung abschließen will, muss bei den Gesundheitsfragen im Antrag angeben, ob er raucht oder nicht. Und hier gilt: Ehrlichkeit ist Pflicht! Macht der Antragsteller falsche Angaben, kann die Versicherung den Vertrag später wegen arglistiger Täuschung anfechten und die Leistung verweigern.

Auch Gelegenheitsraucher sollten im Antrag keineswegs angeben, dass sie Nichtraucher sind, selbst wenn sie sich nur eine Zigarette im Monat gönnen. Bei einer Risikolebensversicherung gilt je nach Vertragstext als Nichtraucher, wer 1-2 Jahre komplett auf Zigaretten verzichtet hat. Wer das Rauchen später aufgibt, kann den Vertrag entsprechend ändern lassen.

Verzicht ist möglich!

Zwei prominente Politiker haben sich übrigens erfolgreich vom Rauchen losgesagt: sowohl Angela Merkel als auch Barack Obama verzichten mittlerweile auf den blauen Dunst. Der US-Präsident soll 2010 aufgehört haben, was für ihn eine persönliche Herausforderung gewesen sei, verriet Präsidentengattin Michelle Obama der englischen Zeitung The Telegraph. Grund für den Verzicht seien seine beiden Töchter gewesen. Angela Merkel hingegen rauchte nur zu Beginn ihrer parlamentarischen Karriere, weil sie sich davon Entspannung versprach.

Der Bewusstseinswandel beim Thema Rauchen kommt auch bei den Jüngeren an: immer seltener greifen Teenager zur Zigarette. Betrug der Raucheranteil unter den Zwölf- bis 17-Jährigen im Jahr 2001 noch 28 Prozent, so waren es 2012 noch zwölf Prozent, berichtet das Deutsche Krebsforschungszentrum. Ein Leben ohne Qualmerei ist also möglich!

Samba olé! In Deutschland herrscht bereits Vorfreude auf die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien. Ab dem 12. Juni rollt der Ball – dann wird es in deutschen Städten wieder heiß hergehen, wenn sich die Fans zum Public Viewing einfinden und so mancher Autokorso seine Runden dreht.

Nur die Hausratversicherer schauen dem Ereignis mit gemischten Gefühlen entgegen. Wie die Tageszeitung „Welt“ berichtet, steigen vor derartigen Turnieren auch die Schadensfälle zu Hause deutlich an. So mancher Flachbildfernseher fällt unerwartet von der Wand oder ein Wasserschaden sorgt dafür, dass ein neues TV-Gerät her muss. Auch bei Smartphones werden deutlich mehr Schäden gemeldet.

Mehr Versicherungsbetrug vor großen Turnieren

Diese Häufung an Schäden hat nicht etwa damit zu tun, dass Elektrogeräte sensibel auf die Vorfreude von Fußballfans reagieren: ein Zusammenhang zwischen WM-Euphorie und technischen Defekten konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Oft handelt es sich um Versicherungsbetrug, weil so mancher Fußballbegeisterte das Turnier lieber auf einem neuen Gerät verfolgt statt auf der alten Flimmerkiste.

Manche kommen da auf die Idee, das Budget mit der Schadenszahlung aus der Hausratversicherung aufzubessern. Nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kosten alle Fälle von Versicherungsbetrug zusammengerechnet die Branche rund vier Milliarden Euro im Jahr.

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt!

Aber Vorsicht: Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt! Und die Anbieter sind für das Problem sensibilisiert, können sie doch die Zunahme an Schadensmeldungen anhand eigener Statistiken beobachten. Viele Versicherungen verfolgen eine Null-Toleranz-Politik selbst bei Bagatellfällen und werden den Schaden von einem Sachverständigen überprüfen lassen.

Die Konsequenzen für Übeltäter können bitter sein. Nicht nur verweigert die Versicherung die Schadenszahlung, wenn sie einen Verdacht schöpft – sie wird den Betrug auch juristisch ahnden und eine Strafanzeige stellen. Versicherungsbetrug wird dabei ähnlich streng geahndet wie Schwarzfahren oder Steuerbetrug. Im schlimmsten Fall muss der Ertappte zusätzlich die Sachverständigenkosten erstatten, die in der Regel zwischen 5.000 und 10.000 Euro betragen. Hier gilt: Ehrlichkeit ist Pflicht!

Schadensfälle gut dokumentieren

Aber natürlich kann es passieren, dass tatsächlich der Fernseher vor der WM kaputtgeht. Um dann als ehrlicher Kunde nicht des Betruges verdächtigt zu werden, ist es wichtig den Schaden genau zu dokumentieren. Fotoaufnahmen und Zeugen können dabei sehr wertvoll sein.

Wenn der Sachbearbeiter bei der Versicherung misstrauisch erscheint, sollten Kunden, die sich im Recht wähnen, hartnäckig bleiben. Manchmal wird einfach probiert, ob eine Verweigerung klappt – doch vor Gericht müssen die Versicherungen einen Betrug nachweisen. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bietet Sicherheit für eventuelle Rechtsstreitigkeiten.

Auf geldwerte Vorteile, die Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern erhalten, müssen grundsätzlich Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Das Problem: Rund einem Drittel der Beschäftigten ist nicht einmal bewusst, dass sie geldwerte Vorteile beziehen.

Sogenannte „geldwerte Vorteile“ zählen in der Regel zum Arbeitslohn und müssen dementsprechend besteuert werden. Doch viele Bundesbürger wissen nicht einmal, dass sie solche Sachbezüge erhalten, wie eine aktuelle Emnid-Umfrage ergab. Nur 36,8 Prozent bejahten zunächst die Frage, ob sie von derartigen Leistungen profitieren. Als die Befragten jedoch von den Interviewern aufgeklärt wurden, was als „geldwerter Vorteil“ gewertet wird, stimmten plötzlich 68,4 Prozent zu.

Zu den geldwerten Vorteilen zählt mehr als nur der Dienstwagen oder das Diensthandy. Vielmehr müssen auch Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel, Benzingutscheine oder verbilligtes Kantinenessen hinzugerechnet werden. Sogar Kinogutscheine ohne Wertangabe, vergünstigter Wohnraum und bestimmte Aktienoptionen, die dem Arbeitnehmer gewährt werden, sind als Sachbezug zu besteuern. Wer das nicht weiß, macht sich schnell versehentlich eines Steuervergehens schuldig!

Wie aber werden geldwerte Vorteile steuerlich bewertet? Aktuell gibt es für Sachbezüge eine Freigrenze von 44 Euro monatlich (§8 II EStG). Bietet der Arbeitgeber seine Waren oder Dienstleistungen den eigenen Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt an, dann ist ein Rabatt bis zu 4 Prozent stets steuerfrei (§ 8 III EStG). Für den darüber hinausgehenden Betrag gilt ein Rabattfreibetrag von 1.080 Euro. Bei der Überlassung eines Firmen-Pkw zu Privatzwecken gelten Sonderregelungen. Im Zweifel hilft es, einen Steuerberater bei der Bewertung von Sachleistungen hinzuzuziehen!

Flugzeuge gehören zu den sichersten Verkehrsmitteln der Welt, auch wenn Katastrophen wie das verschwundene Flugzeug MH370 der Malaysia Airlines weltweit für Entsetzen sorgen. An eine Gefahr denken Fluggäste jedoch ganz sicher nicht, wenn sie in den Flieger steigen: Darmkeime!

Laut aktuellen Umfragen haben rund 20 Prozent der Bundesbürger große Angst vor dem Fliegen. Sie quälen sich mit Gedanken wie „Was, wenn das Flugzeug abstürzt?“ oder „Wenn sich die Tür schließt, bin ich gefangen!“ Das alles muss nicht sein, gilt doch das Flugzeug als das sicherste Verkehrsmittel überhaupt. 2012 ereigneten sich auf der ganzen Welt 100 Vorfälle mit einem Flugzeug, während über 2,3 Milliarden sichere Landungen gezählt wurden. Dem stehen allein in Deutschland über 2.300.000 Unfälle mit dem PKW gegenüber.

Und doch gibt es eine Gefahr, der sich Fluggäste bewusst sein sollten. Diese hat allerdings nichts mit der Flughöhe zu tun, und auch strenge technische Sicherheitsvorkehrungen schaffen keine Abhilfe. Es ist sogar eine Bedrohung, die mit bloßem Auge nicht zu sehen ist. Denn wie Forscher der Universität Auburn im US-Bundesstaat Alabama berichten, bieten Flugzeuge einen hervorragenden Nährboden für Darmkeime und Bakterien.

Gesundheitsrisiken durch Keime und Bakterien

Die Möglichkeiten, sich im Flugzeug mit Krankheitserregern anzustecken, sind vielfältig. Ob Armlehne, Flugzeugtoilette oder Metallknöpfe: Keime lauern überall. So konnten die Forscher nachweisen, dass E.Coli-Bakterien bis zu vier Tage auf einer Flugzeuglehne nachzuweisen sind. Hierzu zählen auch EHEC-Bakterien, die Durchfall, Übelkeit und Erbrechen auslösen und sogar schon Todesopfer forderten.

Doch auch sogenannte MRSA-Erreger fühlen sich auf Flugzeugsitzen tagelang wohl und können schwere Haut- und Infektionskrankheiten bewirken. Das Problem: Der Bakterienstamm ist gegen viele Antibiotika-Produkte resistent, so dass manche Infektionen tödlich enden. Hygienemaßnahmen wie Händewaschen sind also gerade im Flugzeug wichtig!

Wer für den Urlaub oder geschäftlich ins Ausland fliegt, der sollte mit einer Auslandsreisekrankenversicherung vorbeugen. Sie erstattet die Behandlungskosten, wenn man wegen einer schweren Infektion in der Fremde das Krankenhaus aufsuchen muss. Und auch die Kosten für einen Rücktransport in die Heimat sind je nach Tarif mitversichert. Vielleicht nimmt so eine Police sogar ein wenig die Flugangst – weiß man doch, im Gastland gut medizinisch umsorgt zu sein!