Kündigungen und Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beschäftigen immer mehr Beschäftigte. Nach einer aktuellen Auswertung nehmen arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen seit Jahren deutlich zu. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen – denn nach einer Kündigung bleibt oft nur wenig Zeit, um zu reagieren.

Wer eine Kündigung erhält, sollte das Schreiben zunächst sorgfältig prüfen und wichtige Fristen beachten. Besonders entscheidend ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage. Sie beträgt in der Regel nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung häufig als wirksam – selbst dann, wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und keine vorschnellen Erklärungen oder Aufhebungsverträge zu unterschreiben.

Viele Arbeitnehmer wissen zudem nicht, dass sie in der ersten Instanz eines Arbeitsgerichts ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst tragen müssen – unabhängig davon, ob sie den Prozess gewinnen oder verlieren. Wer sich gegen arbeitsrechtliche Entscheidungen wehren möchte, sollte deshalb nicht nur seine Erfolgsaussichten prüfen, sondern sich auch über die möglichen Kosten informieren. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig mit den eigenen arbeitsrechtlichen Ansprüchen auseinanderzusetzen, statt erst im Ernstfall zu handeln.

Quelle: ARAG Trendmonitor Recht 2026.

Schmuck, Gold, Bargeld oder wichtige Dokumente – viele Menschen bewahren ihre wertvollsten Besitztümer zu Hause auf. Doch im Schadenfall erleben manche eine böse Überraschung: Nicht alles ist automatisch in voller Höhe über die Hausratversicherung abgesichert.

Gerade für Bargeld, Edelmetalle, Schmuck oder Sammlerstücke gelten in vielen Tarifen Entschädigungsgrenzen. Wie hoch diese ausfallen, hängt unter anderem von der Art der Aufbewahrung ab. Ein zertifizierter Tresor kann den Versicherungsschutz verbessern, ersetzt aber nicht den Blick in die Versicherungsbedingungen. Wer besonders wertvolle Gegenstände besitzt, sollte deshalb regelmäßig prüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch ausreicht und gegebenenfalls zusätzlichen Schutz vereinbaren.

Auch ein Bankschließfach kann für bestimmte Wertsachen sinnvoll sein. Allerdings sollten Verbraucher nicht davon ausgehen, dass der Inhalt automatisch umfassend versichert ist. Je nach Bank oder Anbieter unterscheiden sich Haftung und Versicherungsschutz erheblich. Vor Vertragsabschluss lohnt sich daher ein genauer Blick auf die versicherten Höchstbeträge, mögliche Ausschlüsse und die erforderlichen Eigentumsnachweise. Denn die sicherste Aufbewahrung nützt wenig, wenn im Ernstfall der Versicherungsschutz nicht ausreicht.

Elektroautos gelten insgesamt als sichere Fahrzeuge und verursachen nach aktuellen Erkenntnissen nicht mehr Unfälle als vergleichbare Verbrenner. Dennoch zeigt eine neue Untersuchung: Bei niedrigen Geschwindigkeiten gibt es Besonderheiten, die sowohl Fahrer als auch Fußgänger kennen sollten.

Vor allem beim Anfahren, Rückwärtsfahren oder langsamen Abbiegen kommt es mit Elektroautos häufiger zu Unfällen mit Fußgängern. Experten vermuten, dass die Fahrzeuge trotz vorgeschriebener Fahrgeräusche in solchen Situationen oft später wahrgenommen werden als Autos mit Verbrennungsmotor. Deshalb sollten Fahrer beim Rangieren und Anfahren besonders aufmerksam sein. Umgekehrt lohnt es sich auch für Fußgänger, sich nicht allein auf Motorgeräusche zu verlassen – gerade auf Parkplätzen oder in Wohngebieten.

Die Untersuchung weist außerdem darauf hin, dass moderne Fahrfunktionen wie das sogenannte One-Pedal-Driving in ungewohnten Situationen zu Bedienfehlern beitragen könnten. Gleichzeitig gibt es auch positive Ergebnisse: Fahrer von Elektroautos verlieren seltener die Kontrolle über ihr Fahrzeug und sind seltener in Alkohol- oder Drogenunfälle verwickelt. Insgesamt kommen die Forscher deshalb zu einem klaren Fazit: Elektroautos sind eine sichere Alternative – einzelne Besonderheiten sollten bei ihrer weiteren Entwicklung und im Alltag jedoch berücksichtigt werden.

Quelle: Unfallforschung der Versicherer (UDV)

Wer zu Lebzeiten Geld oder Immobilien verschenkt, kann damit grundsätzlich frei über sein Vermögen verfügen. Doch in bestimmten Fällen können solche Schenkungen nach dem Tod des Schenkenden wieder zum Streitfall werden. Der Bundesgerichtshof hat jetzt klargestellt, dass Vertragserben unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe eines Geschenks verlangen können.

Im entschiedenen Fall hatte ein Vater seiner Tochter Grundstücke und Geld übertragen. Sein Sohn berief sich auf einen Erbvertrag, in dem beide Kinder als Erben vorgesehen waren. Obwohl sich der Vater im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten hatte, machte er davon nie Gebrauch. Nach seinem Tod verlangte der Sohn deshalb einen Teil der Schenkungen zurück.

Der Bundesgerichtshof stellte klar: Allein der Vorbehalt eines Rücktrittsrechts nimmt einem Vertragserben nicht den gesetzlichen Schutz. Solange der Erblasser den Erbvertrag nicht tatsächlich aufgehoben hat, darf der Vertragserbe grundsätzlich darauf vertrauen, dass die vereinbarte Erbfolge gilt. Schenkungen, die allein dazu dienen, den Vertragserben zu benachteiligen, können deshalb auch nach dem Tod des Schenkenden zurückgefordert werden. Ob dies im konkreten Fall tatsächlich zutrifft, muss nun das Oberlandesgericht prüfen.

Das Urteil zeigt: Wer einen Erbvertrag schließt, bindet sich stärker als viele vermuten. Gleichzeitig sollten größere Schenkungen innerhalb der Familie gut dokumentiert und rechtlich begleitet werden, damit sie später nicht zum Auslöser langwieriger Erbstreitigkeiten werden.

Ob in sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten oder per E-Mail – Falschmeldungen verbreiten sich oft schneller als überprüfte Informationen. Sie können Ängste schüren, zu Fehlentscheidungen führen oder sogar Betrugsversuche vorbereiten. Umso wichtiger ist es, Nachrichten vor dem Weiterleiten kritisch zu prüfen.

Ein erster Blick sollte immer der Quelle gelten. Seriöse Informationen stammen in der Regel von bekannten Medien, Behörden oder anderen nachvollziehbaren Absendern. Fehlen Impressum oder Ansprechpartner oder arbeitet eine Internetseite mit besonders reißerischen Überschriften, ist Vorsicht geboten. Auch überraschende Behauptungen sollten nicht ungeprüft übernommen werden. Häufig genügt eine kurze Suche, um festzustellen, ob mehrere vertrauenswürdige Medien ebenfalls darüber berichten.

Misstrauen ist außerdem angebracht, wenn Bilder oder Videos besonders spektakulär wirken oder starke Emotionen auslösen sollen. Solche Inhalte können aus dem Zusammenhang gerissen oder manipuliert sein. Ebenso sind Nachrichten verdächtig, die mit Formulierungen wie „Sofort teilen!“ oder „Bevor es gelöscht wird!“ zum schnellen Handeln auffordern. Der wichtigste Grundsatz lautet deshalb: erst prüfen, dann weiterleiten. Wer sich im Zweifel ein paar Minuten Zeit nimmt, schützt nicht nur sich selbst vor Fehlinformationen, sondern verhindert auch, dass sich Falschmeldungen weiter verbreiten.

Quelle: Debeka

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den Versicherungsalltag. Immer mehr Menschen können sich vorstellen, KI beim Ausfüllen von Anträgen, beim Prüfen bestehender Verträge oder sogar bei der Einschätzung eines Schadens einzusetzen. Besonders groß ist das Interesse an Anwendungen, die komplizierte Versicherungsunterlagen verständlicher machen und den Überblick erleichtern.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass inzwischen mehr als jeder Zweite KI beim Ausfüllen eines Versicherungsantrags nutzen würde. Auch bei der Analyse bestehender Policen oder der Beantwortung von Fragen zum Versicherungsschutz stößt die Technologie auf wachsende Akzeptanz. Deutlich zugenommen hat zudem die Bereitschaft, Fotos von Schäden durch eine KI auswerten zu lassen, um eine erste Einschätzung der Schadenhöhe zu erhalten.

Trotz dieser Offenheit bleibt das Vertrauen in die eigene Entscheidung und persönliche Beratung groß. Nur eine Minderheit hält KI für den besseren Ratgeber als einen Menschen. Für Verbraucher kann KI deshalb vor allem eine praktische Unterstützung sein – etwa um Verträge verständlicher zu machen, Angebote zu vergleichen oder Informationen schneller zu finden. Die eigentliche Entscheidung für oder gegen eine Versicherung sollten sie jedoch weiterhin auf Grundlage ihrer persönlichen Situation treffen.

Quelle: Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, Juli 2026.

Die geplante Frühstartrente soll Kindern ab 2027 den Einstieg in die private Altersvorsorge erleichtern. Nach den bisherigen Plänen zahlt der Staat für berechtigte Kinder bis zum 18. Geburtstag monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot ein. Eltern können den Betrag freiwillig aufstocken und so den langfristigen Vermögensaufbau ihrer Kinder unterstützen.

Viele Eltern stehen dem Konzept grundsätzlich positiv gegenüber. Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Befragung, dass rund jeder vierte Elternteil den staatlichen Zuschuss zunächst nicht ergänzen möchte. Dabei unterschätzen viele offenbar, wie begrenzt die Wirkung der Förderung allein ist. Zehn Euro monatlich können zwar über viele Jahrzehnte Erträge erwirtschaften, für eine spürbare zusätzliche Altersvorsorge reicht der staatliche Zuschuss jedoch nicht aus. Je früher und regelmäßiger zusätzlich gespart wird, desto stärker kann der Zinseszinseffekt wirken.

Für Eltern lohnt es sich deshalb, das geplante Depot nicht nur als staatliche Förderung zu betrachten, sondern als langfristiges Vorsorgeinstrument. Schon kleine zusätzliche Einzahlungen können über viele Jahre einen deutlichen Unterschied machen. Gleichzeitig wünschen sich viele Familien eine möglichst einfache Umsetzung ohne komplizierte Anträge sowie verständliche Informationen zur Funktionsweise der Frühstartrente. Denn eine gute Idee entfaltet ihre Wirkung erst dann, wenn sie im Alltag auch tatsächlich genutzt wird.

Quelle: MLP School of Financial Education/YouGov, April 2026.

Wer verreist, bittet oft Nachbarn oder Freunde, nach dem Rechten zu sehen. Blumen gießen, den Briefkasten leeren oder Pakete annehmen gehört in vielen Wohngebieten selbstverständlich dazu. Doch auch bei gut gemeinter Hilfe kann etwas schiefgehen.

Entsteht dabei ein Schaden – etwa durch ausgelaufenes Gießwasser, ein beschädigtes Fenster oder einen verlorenen Haustürschlüssel –, haftet grundsätzlich derjenige, der den Schaden verursacht hat. Allerdings übernehmen nicht alle privaten Haftpflichtversicherungen sogenannte Gefälligkeitsschäden oder Schlüsselverluste automatisch. Ein kurzer Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen kann deshalb sinnvoll sein.

Ebenso wichtig ist eine gute Vorbereitung auf mögliche Einbrüche. Ein überquellender Briefkasten, dauerhaft geschlossene Rollläden oder tagelang dunkle Fenster verraten schnell, dass niemand zu Hause ist. Zeitschaltuhren für Lampen, automatisch gesteuerte Rollläden oder ein Nachbar, der regelmäßig nach dem Haus sieht, können das Einbruchsrisiko verringern. Türen und Fenster sollten beim Verlassen der Wohnung vollständig geschlossen und verriegelt werden. Gekippte Fenster erleichtern Einbrechern den Zugang und können im Schadenfall Probleme mit dem Versicherungsschutz verursachen.

Auch im Internet ist Zurückhaltung ratsam. Wer Urlaubsfotos oder Countdown-Posts schon während der Reise veröffentlicht, macht oft ungewollt auf seine Abwesenheit aufmerksam. Sicherer ist es, Bilder erst nach der Rückkehr zu teilen. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Einbruch, sollten Betroffene sofort die Polizei verständigen, den Tatort möglichst unverändert lassen und den Schaden umgehend der Hausratversicherung melden. Kaufbelege, Fotos und Inventarlisten erleichtern später die Regulierung.

Quelle: ARAG-Experten

Steigende Einbruchzahlen und höhere Schadenssummen machen eine gute Hausratversicherung wichtiger denn je. Doch beim Tarifvergleich zählt nicht allein der günstigste Beitrag. Entscheidend ist, welche Leistungen im Ernstfall tatsächlich abgesichert sind. Ein regelmäßiger Versicherungscheck kann deshalb doppelt sinnvoll sein: Er hilft, Versorgungslücken zu schließen und gleichzeitig Geld zu sparen.

Besonders groß sind die Unterschiede bei Leistungen, die viele Versicherte als selbstverständlich ansehen. So sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit nicht in jedem Tarif vollständig abgedeckt. Auch der Schutz für Wertsachen, Hotelkosten nach einem Schaden oder Überspannungsschäden durch Blitz kann je nach Vertrag erheblich variieren. Wer inzwischen ein hochwertiges E-Bike besitzt, teure Unterhaltungselektronik angeschafft hat oder in eine hochwassergefährdete Region gezogen ist, sollte prüfen, ob der bestehende Vertrag noch zum eigenen Bedarf passt.

Ein Vergleich lohnt sich dabei aus zwei Gründen: Zum einen unterscheiden sich die Beiträge für vergleichbare Leistungen teilweise deutlich. Zum anderen können günstige Tarife wichtige Leistungen ausschließen. Verbraucher sollten deshalb nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf den Umfang des Versicherungsschutzes. Ein Blick in die Vertragsbedingungen oder ein regelmäßiger Tarifvergleich kann verhindern, dass erst nach einem Einbruch, Brand oder Wasserschaden auffällt, dass ausgerechnet eine wichtige Leistung fehlt.

Quellen: Finanztip; Polizeiliche Kriminalstatistik; Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Fünf Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal sind viele Häuser wieder aufgebaut, Straßen erneuert und Warnsysteme verbessert worden. Doch Experten warnen davor, dass mit dem zeitlichen Abstand auch die Aufmerksamkeit für die Gefahr schwindet. Für dieses Phänomen hat sich der Begriff „Flutdemenz“ etabliert: Die Erinnerung an das Erlebte verblasst, Vorsorgemaßnahmen werden aufgeschoben und bekannte Risiken geraten aus dem Blick.

Tatsächlich hat sich seit 2021 einiges verbessert. Wettervorhersagen und Warnketten wurden ausgebaut, Krisenstäbe neu organisiert und der Katastrophenschutz vielerorts gestärkt. Gleichzeitig sehen Fachleute weiterhin erhebliche Defizite. Hochwasserschutz endet nicht bei Warn-Apps oder Sirenen. Entscheidend ist, dass Gebäude, Infrastruktur und Flussräume auf künftige Extremereignisse vorbereitet werden. Gerade Starkregen kann heute auch Regionen treffen, die bislang kaum als gefährdet galten.

Auch Hausbesitzer und Mieter können dazu beitragen, Schäden zu begrenzen. Rückstauklappen schützen vor eindringendem Abwasser, gesicherte Lichtschächte und Kellerfenster erschweren das Eindringen von Wasser. Wertvolle Dokumente und technische Geräte sollten nicht dauerhaft im Keller gelagert werden. Ebenso wichtig ist es, Warnmeldungen ernst zu nehmen und nicht erst zu reagieren, wenn das Wasser bereits vor der Haustür steht. Bei akuter Überflutung gilt: Der Eigenschutz hat immer Vorrang. Bereits wenige Zentimeter Wasser können Türen blockieren oder in Verbindung mit Strom lebensgefährlich werden.

Die Erfahrungen aus dem Ahrtal zeigen zudem, dass Katastrophen selten nur durch das Wetter entstehen. Oft treffen außergewöhnliche Niederschläge auf unzureichende Vorsorge, ungeeignete Bebauung oder fehlende Schutzmaßnahmen. Deshalb raten Experten dazu, den Zustand vor einer Katastrophe nicht einfach wiederherzustellen, sondern Gebäude und Infrastruktur widerstandsfähiger aufzubauen. Jeder investierte Euro in die Vorsorge kann später deutlich höhere Schäden verhindern.

Die wichtigste Lehre aus der Flutkatastrophe lautet deshalb: Erinnerung allein schützt nicht. Entscheidend ist, die Erfahrungen dauerhaft in konkretes Handeln umzusetzen – bevor das nächste Unwetter kommt.

Quelle: Zurich Gruppe Deutschland