Mehr Sicherheit, weniger Risiko: Dieses Motto scheinen sich Deutsche für ihre Geldanlage im Jahr 2025 gegeben zu haben. Wichtigster Grund dafür: Die schlechte wirtschaftliche Lage, so eine aktuelle Umfrage.

Bei der Geldanlage setzen die Deutschen für 2025 wieder stärker auf Sicherheit. Laut einer aktuellen Umfrage des Bundesverbandes deutscher Banken möchten nur noch 19 % der Anleger bereit sein, für höhere Renditen ein größeres Risiko einzugehen – ein deutlicher Rückgang im Vergleich zu 33 % im Jahr 2024. Gleichzeitig schließt mehr als die Hälfte der Befragten (52 %) ein erhöhtes Anlagerisiko vollständig aus. Dies steht im Einklang mit Werten aus früheren Jahren (2021: 52 %, 2022: 50 %). Als Grund für die vorsichtige Haltung wird die schwache wirtschaftliche Lage genannt.

Jüngere etwas risikofreudiger

Die Risikobereitschaft variiert stark nach Alter. Während 59 % der 18- bis 29-Jährigen ein höheres Risiko bei der Geldanlage „eher nicht“ oder „gar nicht“ eingehen würden, steigt dieser Wert bei den über 60-Jährigen auf 94 %. Mit zunehmendem Alter rückt der Wunsch nach finanzieller Sicherheit in den Vordergrund.

Beliebteste Geldanlagen 2025

Für das Jahr 2025 dominieren Immobilien (47 %), Tagesgeldkonten (43 %) und Gold (41 %) die Liste der bevorzugten Geldanlagen. Immobilien und Gold verzeichnen dabei einen deutlichen Attraktivitätszuwachs im Vergleich zu den Vorjahren. Aktien bleiben mit 40 % zwar gefragt, verlieren jedoch leicht an Beliebtheit. Gründe hierfür sind häufig Geldmangel (34 %), Unkenntnis (31 %) oder mangelndes Vertrauen (27 %).

Sicherheit bleibt entscheidend

Bei der Wahl einer Geldanlage stehen für 66 % der Befragten Sicherheit und für 47 % die Rendite an erster Stelle. Nachhaltigkeit spielt weiterhin eine untergeordnete Rolle, konnte jedoch mit einem Zuwachs von 13 % auf 23 % an Bedeutung gewinnen.

Über die Umfrage

Die Umfrage wurde im Dezember 2024 unter 1.003 Personen ab 18 Jahren durchgeführt. Die Mehrheit der Befragten (38 %) verfügt über ein Haushaltsnettoeinkommen von 3.500 Euro oder mehr, und mit ebenfalls 38 % stellten die über 60-Jährigen die größte Altersgruppe dar.

Gute Nachrichten für Riester-Sparer: Rückforderungen der Zulagen sollen künftig weitgehend der Vergangenheit angehören. 2025 sorgen neue Regeln für mehr Transparenz und Sicherheit.

Ab 2025 gelten neue Regeln für das Zulagenverfahren der Riester-Rente, die durch das Jahressteuergesetz 2022 eingeführt wurden. Damit wird einer der häufigsten Kritikpunkte an der Riester-Rente, die Rückforderungen von Zulagen, weitestgehend behoben.

Prüfung vor Auszahlung

Die wichtigste Neuerung: Bevor die Zulagen ausgezahlt werden, werden alle Angaben wie Zulageberechtigung, Einkommen und Kindergeldanspruch vollständig maschinell geprüft. Nur wenn die Daten stimmen, überweist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Zulage an den Anbieter, der sie Ihrem Riester-Vertrag gutschreibt.

Was passiert bei Fehlern?

Stimmt etwas nicht – etwa weil kein Anspruch auf die Kinderzulage besteht – erhalten Sie direkt von der ZfA einen sogenannten Festsetzungsbescheid. In diesem Bescheid wird erklärt, warum die Zulage nicht gewährt wurde. Gegen diese Entscheidung können Sie Einspruch einlegen.

Rückforderungen bleiben seltene Ausnahme

Auch mit den neuen Regeln können Rückforderungen in seltenen Fällen vorkommen. Zum Beispiel, wenn die Kindergeldberechtigung rückwirkend entfällt oder Kindererziehungszeiten nicht bewilligt werden. In solchen Fällen werden Sie von der ZfA informiert und erhalten ebenfalls einen Festsetzungsbescheid.

Die neuen Regeln gelten für Zulagenanträge ab dem Beitragsjahr 2024 und sollen Ihnen mehr Sicherheit und Transparenz bei der Riester-Rente bieten.

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen mit sich – von höheren Garantien in der Altersvorsorge bis hin zu strengeren Regeln bei nachhaltigen Fonds. Auch in der Krankenversicherung und bei Steuern gibt es Anpassungen. Was Verbraucher jetzt wissen müssen.

Vorsorge: Höhere Garantien und mehr Förderung

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Höchstrechnungszins für Lebens- und Rentenversicherungen von 0,25 auf 1 Prozent erhöht. Dadurch steigen die Garantieleistungen bei klassischen Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch fondsgebundene Versicherungen profitieren durch höhere garantierte Rentenfaktoren. Diese Veränderungen wirken sich positiv auf die finanzielle Entlastung der Verbraucher aus, da monatliche Beiträge sinken können.

In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erhöhen sich die steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträge auf 322 Euro pro Monat. Zusätzlich steigt der Freibetrag für Rentner, die bAV-Leistungen beziehen, in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 187,25 Euro monatlich.

Kranken- und Pflegeversicherung: Neue Grenzen und höhere Beiträge

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für den Wechsel in die Private Krankenversicherung steigt auf 73.800 Euro. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro jährlich angehoben. Gesetzlich Versicherte müssen außerdem mit steigenden Zusatzbeiträgen rechnen – der durchschnittliche Satz liegt jetzt bei 2,5 Prozent.

In der Pflegeversicherung steigen alle Geld- und Sachleistungen um 4,5 Prozent. Ab Juli 2025 wird zudem ein neues Entlastungsbudget eingeführt, das Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammenfasst.

Finanzen: Nachhaltigkeit und Echtzeitüberweisungen im Fokus

Nachhaltige Geldanlagen unterliegen ab 2025 strengeren Regeln. Fonds mit Begriffen wie „ESG“ oder „Nachhaltigkeit“ müssen mindestens 80 Prozent ihres Vermögens nachhaltig anlegen.

Im Zahlungsverkehr wird die SEPA-Echtzeitüberweisung ab dem 9. Januar 2025 verpflichtend für Banken. Ab Oktober dürfen die Gebühren für Echtzeitüberweisungen nicht höher sein als für reguläre Überweisungen.

Immobilien: Neue Grundsteuer und mehr Wohngeld

Die Grundsteuerreform tritt 2025 in Kraft. Die tatsächliche Belastung hängt von den Hebesätzen der Gemeinden ab. Zudem steigt das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent, was besonders Haushalten mit niedrigem Einkommen zugutekommt.

Steuern und Sozialversicherung: Entlastung für Familien

Der Grundfreibetrag wird auf 12.096 Euro erhöht, und das monatliche Kindergeld steigt auf 255 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich ebenfalls auf 6.672 Euro pro Jahr.

Von 2021 bis 2023 ist die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland erheblich gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt waren im Dezember 2023 rund 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig. Besonders auffällig: Die Mehrheit wird zu Hause von Angehörigen versorgt. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor.

Im Dezember 2023 waren rund 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Im Dezember 2021 lag die Zahl noch bei 4,96 Millionen Menschen. Damit hat sich die Zahl der Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, in zwei Jahren um etwa 730.000 Personen erhöht, was ein Plus von gut 14 Prozent bedeutet.

Die starke Zunahme ist zum großen Teil auf die Einführung des neuen, weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum Jahresbeginn 2017 zurückzuführen. Seither werden mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft als zuvor.

Die aktuelle Pflegestatistik erlaubt Rückschlüsse darauf, welche Bevölkerungsgruppen besonders von der Pflegebedürftigkeit betroffen sind. Eine Erkenntnis: Die Pflegebedürftigkeit betrifft überwiegend Frauen. Rund 61 Prozent der betroffenen Personen sind Frauen, während 39 Prozent der Pflegebedürftigen Männer sind.

Je älter die Senioren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, ein Pflegefall zu werden. Im Dezember 2023 waren rund 78 Prozent der Pflegebedürftigen 65 Jahre und älter, mehr als ein Drittel aller Betroffenen (34 Prozent) war mindestens 85 Jahre alt. Dies zeigt sich auch im Verhältnis zur Bevölkerung. Während bei den 70- bis 74-Jährigen rund elf Prozent pflegebedürftig waren, betrug der Anteil der Pflegebedürftigen bei den über 90-Jährigen 87 Prozent.

Vier von fünf Pflegebedürftigen (86 Prozent bzw. 4,9 Millionen) wurden zu Hause versorgt. Davon erhielten 3,1 Millionen Menschen ausschließlich Pflegegeld, was bedeutet, dass sie in der Regel allein durch Angehörige gepflegt wurden. Weitere 1,1 Millionen Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten und wurden zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste versorgt. Ebenfalls zu Hause versorgt wurden weitere 680.000 Pflegebedürftige im Pflegegrad 1, von denen 40.000 ausschließlich Entlastungsleistungen landesrechtlicher Angebote erhielten. Die Zahl der Menschen, die auf vollstationäre Betreuung angewiesen sind, ist ebenfalls gestiegen. 800.000 Patienten bzw. 14 Prozent lebten dauerhaft in einem Pflege- oder Altersheim.

Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen eine deutliche Zunahme der Pflegebedürftigkeit in Deutschland, insbesondere unter älteren Menschen und Frauen. Die meisten Pflegebedürftigen werden weiterhin zu Hause versorgt, oft allein durch Angehörige, während die Zahl derjenigen, die auf stationäre Pflege angewiesen sind, ebenfalls steigt.

Zum Jahresbeginn treten wichtige Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft. Von stabilen Beitragssätzen bis hin zu neuen Verdienstgrenzen – ein Überblick, was Sie wissen sollten.

Beitragssatz bleibt stabil
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt 2025 bei 18,6 Prozent. Damit bleibt die Belastung trotz steigender Kosten unverändert.

Neue Verdienstgrenzen für Hinzuverdiener
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann 2025 mehr hinzuverdienen. Die Grenze liegt bei voller Erwerbsminderung bei 19.661 Euro pro Jahr, bei teilweiser Erwerbsminderung sind es 39.322 Euro. Das schafft mehr Flexibilität für Betroffene, die ihre Einnahmen aufstocken möchten.

Anpassung des Renteneintrittsalters
Die Regelaltersgrenze wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für den Jahrgang 1960 liegt sie bei 66 Jahren und 4 Monaten. Besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen, können weiterhin ab 63 Jahren in Rente gehen. Jüngere Jahrgänge müssen jedoch mit höheren Abschlägen rechnen – für den Jahrgang 1962 liegt der Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt bei 13,2 Prozent.

Einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen
Ab 2025 gilt erstmals eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro monatlich für ganz Deutschland. Damit entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern. Dies erleichtert die Berechnung von Beiträgen und sorgt für mehr Gleichheit.

Freiwillige Beiträge und Steueranteil steigen
Für Selbstständige oder freiwillig Versicherte steigt der Mindestbeitrag auf 103,42 Euro monatlich, der Höchstbeitrag auf 1.497,30 Euro. Wer 2025 in Rente geht, muss zudem mit einer höheren Steuerlast rechnen: 83,5 Prozent der Rente werden steuerpflichtig. Bestandsrentner sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Erhöhung der Minijob-Grenze
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird angehoben und liegt ab Januar bei 556 Euro monatlich. Sie orientiert sich dynamisch am gestiegenen Mindestlohn, der 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde steigt.

Immer mehr Menschen suchen die Notaufnahme auf, obwohl ihre Beschwerden auch in einer Arztpraxis behandelt werden könnten. Ein Drittel nennt geschlossene Arztpraxen als Grund. Doch wie lassen sich solche Fälle vermeiden?

Innerhalb eines Jahres haben 25 Prozent der gesetzlich Versicherten die Notaufnahme eines Krankenhauses aufgesucht. Dabei wurden laut einer repräsentativen Befragung des GKV-Spitzenverbands 60 Prozent der Fälle ambulant und nur 40 Prozent stationär behandelt.

Die Gründe für den Gang in die Notaufnahme sind vielfältig: 68 Prozent der Befragten nannten den Bedarf nach einer dringend erforderlichen Behandlung, während 38 Prozent aufgrund geschlossener Arztpraxen keine Alternative sahen. Besonders auffällig: 28 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Beschwerden auch in einer Arztpraxis hätten behandelt werden können.

Hier könnte die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Nummer 116 117 Abhilfe schaffen. Sie vermittelt Termine bei Fachärzten – oftmals jedoch nicht schnell genug. Laut Umfrage hätten 58 Prozent der Betroffenen auf einen Notaufnahmebesuch verzichtet, wenn sie innerhalb von 48 Stunden einen Termin erhalten hätten.

Was tun im Notfall?

  • 116 117: Für Beschwerden, die nicht lebensbedrohlich sind, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechstundenzeiten weiter.
  • 112: Bei akuten, lebensbedrohlichen Notfällen sollte sofort der Rettungsdienst verständigt werden.

Die GKV fordert eine Reform der Notfallversorgung. Eine stärkere Vernetzung von Notfallzentren, Arztpraxen und Leitstellen könnte unnötige Besuche in der Notaufnahme reduzieren und Wartezeiten verkürzen.

Lediglich jeder fünfte Deutsche hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Besonders Selbstständige und junge Menschen vernachlässigen den Schutz der eigenen Arbeitskraft – trotz der hohen Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden.

Viele Deutsche unterschätzen das Risiko, im Laufe ihres Berufslebens berufsunfähig zu werden, zeigt der Financial Freedom Report eines deutschen Versicherers. Lediglich 21 Prozent der Befragten haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) abgeschlossen, während fast 57 Prozent keine solche Absicherung besitzen und auch keinen Abschluss planen. Überraschend ist zudem, dass etwa jeder sechste Befragte nicht weiß, ob er versichert ist.

Die Bereitschaft zum Abschluss einer BU-Versicherung variiert stark je nach Beschäftigungsart und Alter. Arbeitnehmer sind häufiger abgesichert als Selbstständige: Während 38 Prozent der Arbeitnehmer eine BU-Police besitzen, trifft dies nur auf 24 Prozent der Selbstständigen zu. Besonders alarmierend ist der geringe Schutz bei jungen Menschen zwischen 18 und 29 Jahren. In dieser Altersgruppe hat nur etwa jeder Vierte eine BU-Versicherung abgeschlossen.

Viele unterschätzen offenbar das Berufsunfähigkeitsrisiko: Nur 38 Prozent der Befragten haben Sorge, im Laufe ihres Arbeitslebens krankheitsbedingt länger als sechs Monate auszufallen. Tatsächlich wird jedoch etwa jeder Vierte berufsunfähig. Diese Diskrepanz zeigt, dass weiterhin ein erheblicher Aufklärungsbedarf besteht, wie wichtig die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist.

Über die Studie:
Für den Financial Freedom Report 2024 wurden im August dieses Jahres 2.500 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. Die LV 1871 untersucht mit der Studie zum vierten Mal in Folge das Verhältnis der Menschen von Freiheit und Finanzen allgemein und insbesondere auf die Auswirkungen auf finanzielle Vorsorge und Absicherung. Teilnehmende beantworteten Fragen unter anderem nach ihrem individuellen Verständnis von (finanzieller) Freiheit, gewünschtem Renteneintritt und Unterstützung bei der Finanzplanung.

Rund 6.000 zusätzliche Feuerschäden und ein Rekord-Schadendurchschnitt von 4.600 Euro: Die Weihnachtszeit bringt jedes Jahr erhöhte Risiken für Wohnungs- und Hausbrände. Versicherungen leisten, doch Vorsicht bleibt der beste Schutz.

Die besinnliche Weihnachtszeit birgt ein erhöhtes Risiko für Brände in Wohnungen und Häusern. Im Jahr 2023 wurden deutschen Versicherern rund 6.000 zusätzliche Feuerschäden in der Adventszeit gemeldet – ein Schadenvolumen von etwa 27 Millionen Euro, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Höherer Schadendurchschnitt erreicht Rekordhöhe

Während die Zahl der zusätzlichen Brandschäden stabil bleibt, erreicht der durchschnittliche Schaden mit 4.600 Euro ein neues Rekordniveau. „Das liegt vor allem daran, dass der Anteil teurer Wohnungsbrände gestiegen ist“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Häufige Brandursachen: Adventskränze und Silvesterraketen

Zu den häufigsten Brandursachen zählen in Flammen aufgegangene Adventskränze und Weihnachtsbäume, oft durch Unachtsamkeit. Asmussen warnt: „Kerzen dürfen niemals unbeaufsichtigt brennen.“ Zum Jahreswechsel stellen zudem querfliegende Silvesterraketen und Feuerwerkskörper eine erhebliche Gefahr dar.

Versicherungsschutz im Schadensfall

Feuerschäden sind über die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

  • Hausratversicherung: Sie ersetzt Schäden an Einrichtungsgegenständen, persönlichen Gegenständen und Geschenken.
  • Wohngebäudeversicherung: Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab, beispielsweise bei einem vollständigen oder teilweisen Brand des Hauses.
  • Eine zügige Schadensmeldung beim Versicherer ist dabei entscheidend, um den Schaden regulieren zu lassen.

Feuerschäden im Gesamtjahr 2023

Insgesamt leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im Jahr 2023 für rund 330.000 Feuerschäden eine Summe von 2,1 Milliarden Euro. Dies zeigt die anhaltende Bedeutung eines umfassenden Versicherungsschutzes, insbesondere in der brandgefährlichen Advents- und Weihnachtszeit.

Das Jahresende naht – ein idealer Zeitpunkt, um die Steuerlast für 2024 zu optimieren. Besonders für Selbstständige und Freiberufler bietet die Rürup-Rente eine interessante Möglichkeit, steuerlich begünstigt fürs Alter vorzusorgen. Durch flexible Zuzahlungen lassen sich noch kurz vor Jahreswechsel Steuern sparen.

Steuervorteile durch die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorgeform, deren Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar sind. Je nach Einkommen und Steuersatz kann eine Zuzahlung zum Jahresende die Steuerlast erheblich senken. Zum Beispiel ergibt eine Zuzahlung von 5.000 Euro bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent eine Steuerersparnis von etwa 2.000 Euro.

Höchstgrenzen beachten

Für 2024 gelten bestimmte Obergrenzen für den Sonderausgabenabzug:

  • Einzelpersonen: maximal 27.566 Euro
  • Zusammen veranlagte Ehegatten: maximal 55.132 Euro

Diese Grenze umfasst alle absetzbaren Altersvorsorgebeiträge, also auch Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke.

Rechtzeitig handeln

Wer von den Steuervorteilen profitieren möchte, sollte seine Zuzahlung rechtzeitig vor Jahresende tätigen. Wichtig ist, im Verwendungszweck den Hinweis „Zuzahlung“ sowie die Versicherungsnummer anzugeben. Zu Beginn des nächsten Jahres werden die gezahlten Beiträge automatisch an die Finanzbehörde übermittelt. Zudem erhalten Kunden eine Beitragsbescheinigung, die für die Steuererklärung genutzt werden kann.
Mit kluger Planung und rechtzeitigem Handeln lässt sich der Jahresendspurt optimal nutzen, um Steuern zu sparen und gleichzeitig die eigene Altersvorsorge zu stärken.

Die Angst vor Altersarmut ist in Deutschland weiterhin auf einem hohen Niveau. Nach aktuellen Zahlen einer Langzeitstudie sorgen sich 40 Prozent der Befragten, im Alter ihren Lebensstandard nicht halten zu können.

Im Vergleich zu den Vorjahren zeigt sich ein leichter Rückgang, doch bleibt das Thema eines der zentralen Sorgenfelder.

Ergebnisse im Überblick

Geschlechterunterschiede:

  • Frauen: 43 Prozent
  • Männer: 37 Prozent

Unterschiede nach Alter:

  • 40 bis 59 Jahre: 45 Prozent (höchster Wert)
  • 14 bis 19 Jahre: 27 Prozent (niedrigster Wert)

Regionalunterschiede:

  • Ostdeutschland: 41 Prozent
  • Westdeutschland: 39 Prozent

Höchste Werte in einzelnen Bundesländern:

  • Hessen: 50 Prozent
  • Sachsen-Anhalt: 53 Prozent

Langzeitvergleich:

  • Höchster Wert: 48 Prozent (2005)
  • Niedrigster Wert: 32 Prozent (2020)

Die Angst vor Altersarmut steht im Kontext der Sorge vor steigenden Lebenshaltungskosten, die seit drei Jahren auf Platz eins der größten Ängste liegt. Trotz eines Rückgangs von 67 Prozent im Jahr 2022 auf 57 Prozent im Jahr 2024 bleibt dieses Thema dominierend.

Über die Studie:
Seit 1992 befragt das R+V-Infocenter jährlich rund 2.400 Menschen nach ihren größten Ängsten. Die Studie bietet Einblicke in Sorgen rund um Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt und analysiert die Ergebnisse auch nach Geschlechtern, Altersgruppen und Regionen.