Flexibilität, Kosten oder Fondsauswahl – worauf kommt es bei einer guten Fondspolice an? Eine aktuelle Umfrage unter unabhängigen Vermittlern zeigt, welche Kriterien wirklich entscheidend sind und worauf Anleger achten sollten.

Fondspolicen bieten die Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig von den Chancen des Kapitalmarkts zu profitieren. Doch welche Kriterien sind bei der Auswahl einer Fondspolice wirklich wichtig? Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat knapp 90 unabhängige Vermittler befragt – mit klaren Ergebnissen.

Flexibilität ist das wichtigste Kriterium

Die Umfrage zeigt: Die größte Bedeutung hat die Flexibilität während der Aufschubzeit – für 80 Prozent der befragten Vermittler ist sie ein entscheidender Faktor. Kunden möchten in der Lage sein, ihre Einzahlungen anzupassen, Beiträge zu pausieren oder Zuzahlungen vorzunehmen.

Kosten spielen eine große Rolle

Fast 70 Prozent der Vermittler nannten niedrige Kosten als ein zentrales Auswahlkriterium. Denn hohe Gebühren können langfristig die Rendite schmälern. Besonders bei Fondspolicen ohne Garantie ist es daher wichtig, auf transparente Kostenstrukturen zu achten.

ETF-Auswahl und Finanzstärke des Versicherers entscheidend

Die Auswahl an ETFs und Indexfonds spielt für 66 Prozent eine wesentliche Rolle. Indexfonds bieten eine kostengünstige Möglichkeit, breit gestreut in den Markt zu investieren. Gleichzeitig ist die Finanzstärke des Versicherers für 64 Prozent der Vermittler ein wichtiges Kriterium – schließlich sollte das Unternehmen langfristig solide aufgestellt sein.

Flexibilität auch bei der Auszahlung gewünscht

Nicht nur während der Ansparphase, sondern auch bei der Rente ist Flexibilität gefragt. 63 Prozent der Befragten gaben an, dass eine flexible Auszahlung für Kunden ein wichtiges Kriterium ist – etwa durch die Wahl zwischen lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalauszahlung.

Garantien und Nachhaltigkeit nur bedingt relevant

Die Garantieverzinsung ist in Fondspolicen oft zweitrangig. Die zum 1. Januar 2025 erfolgte Erhöhung des Höchstrechnungszinses auf ein Prozent wird laut der Umfrage keine große Veränderung im Altersvorsorgemarkt auslösen. Nur 19 Prozent der Vermittler glauben, dass klassische Rentenversicherungen dadurch wieder gefragter werden.

Auch Themen wie Nachhaltigkeit, Ratings oder Zusatzleistungen spielen für viele Vermittler nur eine untergeordnete Rolle. Die Nachhaltigkeitsstrategie des Anbieters war für nur zwei Prozent der Befragten ein relevantes Kriterium.

Eine aktuelle Umfrage von Immoscout24 zeigt, dass der Wunsch nach Wohneigentum in Deutschland weiterhin groß ist.

Besonders junge Erwachsene zwischen 18 und 29 Jahren (85 Prozent) sowie Bewohner Süddeutschlands (62 Prozent) streben nach einem Eigenheim. Die wichtigsten Gründe für den Immobilienerwerb sind Sicherheit und Unabhängigkeit (32 Prozent), Altersvorsorge (25 Prozent) und eine verbesserte Wohnqualität (20 Prozent).

Allerdings stehen viele Kaufinteressierte vor finanziellen Hürden: 28 Prozent geben an, nicht genügend Eigenkapital zu haben, während 27 Prozent die hohen Immobilienpreise als Hindernis sehen. Besonders betroffen sind 40- bis 49-Jährige (37 Prozent) sowie Familien (35 Prozent). Vier von zehn Befragten verfügen über weniger als 10.000 Euro Eigenkapital, was die Finanzierung zusätzlich erschwert.

Dennoch bleibt die Immobilie als Geldanlage gefragt: 71 Prozent der Befragten sehen sie als Investition, bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar 82 Prozent. Verglichen mit anderen Anlageformen bevorzugen 47 Prozent den Immobilienkauf, während 28 Prozent ETFs als attraktive Alternative betrachten.

Eine aktuelle Umfrage zeigt: Die Mehrheit der Versicherten ist mit ihrer Krankenversicherung zufrieden. Während gesetzlich Versicherte oft den Leistungsumfang und Service loben, sehen privat Versicherte mehr Verbesserungspotenzial. Besonders gefragt sind digitale Kommunikationswege – doch beim Beschwerdemanagement gibt es noch Nachholbedarf.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der deutschen Versicherten mit ihrer Krankenversicherung zufrieden ist. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten. Laut dem M+M Versichertenbarometer 2024 sind 82 % der Befragten mit ihrer Krankenkasse „zufrieden“ oder „sehr zufrieden“. Dabei bewerten gesetzlich Versicherte den Leistungsumfang und Service ihrer Kassen tendenziell positiver als privat Versicherte. Hauptgründe für die Wahl der Krankenkasse sind ein guter Ruf, Empfehlungen und ein umfangreiches Leistungsangebot. Günstige Beiträge spielen eine untergeordnete Rolle.

Der persönliche Kontakt zur Krankenkasse nimmt ab, während digitale Kommunikationswege an Bedeutung gewinnen. Verbesserungspotenzial sehen die Versicherten insbesondere im Beschwerdemanagement.

Über das M+M Versichertenbarometer:
Die Studie wird jährlich durchgeführt und gibt Einblick in die Zufriedenheit von Versicherten in Deutschland. Sie untersucht verschiedene Aspekte wie Servicequalität, Leistungsumfang und Kommunikationswege. Die Ergebnisse basieren auf einer repräsentativen Befragung.

Eine aktuelle Umfrage zeigt: Über 70 Prozent der Deutschen wünschen sich neue steueroptimierte Möglichkeiten für die private Altersvorsorge. Besonders Haushalte mit höherem Einkommen sehen Handlungsbedarf.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass eine Mehrheit der Deutschen einen Neustart der privaten Altersvorsorge befürwortet. Demnach wünschen sich 70,7 Prozent der Befragten, dass die kommende Bundesregierung neue steueroptimierte Möglichkeiten für die Altersvorsorge schafft. Besonders hoch ist das Interesse bei Haushalten mit einem Nettoeinkommen ab 3.000 Euro pro Monat.

Im Herbst 2024 hatte die Bundesregierung die Einführung eines Altersvorsorgedepots angekündigt, das steuerbegünstigtes Sparen für die Altersvorsorge ermöglichen sollte. Nach dem Bruch der Regierungskoalition wurde der entsprechende Gesetzentwurf jedoch nicht verabschiedet. Ob die nächste Regierung dieses Thema erneut aufgreifen wird, ist derzeit ungewiss.

Aktuell besteht die Möglichkeit, steuerbegünstigt über Rentenversicherungen zu investieren, auch mit kostengünstigen und flexiblen ETF-Lösungen. Um den Zinseszinseffekt optimal zu nutzen, empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Altersvorsorge zu beginnen.

Über die Studie:

Die Umfrage wurde von YouGov im Auftrag der Geldanlage-Plattform growney durchgeführt. Es wurden 2.000 Personen im Zeitraum vom 1. bis 5. Februar 2025 befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Immer mehr Anleger haben Fragen oder Beschwerden zu ihren Investmentfonds oder Altersvorsorgeverträgen. Die Ombudsstelle für Investmentfonds meldet einen deutlichen Anstieg der Fälle. Welche Themen besonders umstritten sind und wo Verbraucher aufpassen sollten.

Die Zahl der Beschwerden bei der Ombudsstelle für Investmentfonds ist 2024 um 57 Prozent gestiegen. Insgesamt wurden 207 Fälle erfasst, darunter 171 offizielle Schlichtungsanträge. Besonders häufig meldeten sich Verbraucher mit Problemen rund um ihre Altersvorsorge oder die Bewertung ihrer Fonds.

Häufige Streitpunkte

Ein großes Thema waren fondsbasierte Altersvorsorgeverträge. 79 Fälle betrafen vor allem Unklarheiten in der Rentenphase, etwa zur Kostenberechnung oder zu Vertragsbedingungen. Viele Beschwerden stehen im Zusammenhang mit einem BGH-Urteil zu Riester-Verträgen, das für Unsicherheit sorgte.

Auch die Bewertung von Investmentfonds führte zu vielen Beschwerden. Besonders eine Sonderbewertung eines offenen Immobilienfonds sorgte für Unmut. Viele Anleger wünschen sich mehr Transparenz darüber, wie der Wert ihrer Fondsanteile berechnet wird.

Wie erfolgreich sind Beschwerden?

Von den bearbeiteten Fällen konnten 15 durch eine Einigung zwischen Anleger und Anbieter gelöst werden. Die Dauer der Verfahren hat sich im Vergleich zum Vorjahr verkürzt: Statt durchschnittlich 156 Tage mussten Verbraucher 2024 nur noch rund 111 Tage auf eine Entscheidung warten. Gemessen wurde der Zeitraum zwischen Antragseingang und endgültigem Abschluss des Verfahrens. Der Zeitraum zwischen Eingang der vollständigen Beschwerdeakte und Übermittlung des Schlichtungsvorschlags ist mit 28,3 Tagen deutlich geringer (Vorjahr: 65,4 Tage).

Anleger, die Unstimmigkeiten bei ihren Fonds oder Altersvorsorgeprodukten feststellen, können sich an die Ombudsstelle für Investmentfonds wenden. Die Schlichtung ist für Verbraucher kostenlos.

Ein Hund an der Leine, ein harmloser Spaziergang – und dennoch ein folgenschwerer Unfall. Ein aktuelles BGH-Urteil bestätigt: Hundehalter haften auch dann, wenn ihr Hund gehorsam ist. Warum das so ist und worauf Hundebesitzer achten sollten.

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann für Hundehalter teuer werden – selbst wenn das Tier gut erzogen ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im verhandelten Fall führte die Tochter eines Hundehalters dessen Hund an einer Schleppleine aus. Als eine andere Frau mit ihrem Hund vorbeikam, rannten beide Tiere zu einem Mäuseloch. Der angeleinte Hund folgte dem Rückruf seiner Halterin sofort. Doch während er zurücklief, verfing sich die andere Frau in der Schleppleine, stürzte und brach sich das Bein.

Die Krankenkasse der verletzten Frau forderte die Behandlungskosten vom Hundehalter zurück. Die Vorinstanzen wiesen die Klage zunächst ab, da der Hund gehorsam war und kein Fehlverhalten vorlag. Der BGH entschied jedoch anders: Es habe sich eine „typische Tiergefahr“ verwirklicht. Auch ein gut erzogener Hund könne unabsichtlich eine Gefahr darstellen – und sein Halter müsse für entstandene Schäden aufkommen.

Was bedeutet das für Hundehalter?

Das Urteil zeigt, dass die Haftung nicht nur bei aggressivem oder unkontrolliertem Verhalten greift. Selbst bei einem gut erzogenen Hund können unvorhersehbare Situationen entstehen, die zu Unfällen führen. Hundehalter sollten sich daher bewusst sein, dass sie in vielen Fällen für Schäden aufkommen müssen – und diese können schnell teuer werden.

In mehreren Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung bereits Pflicht. Sie übernimmt die Kosten, wenn durch das Tier Sach- oder Personenschäden entstehen. Auch dort, wo keine gesetzliche Verpflichtung besteht, kann eine solche Absicherung Hundebesitzer vor hohen finanziellen Belastungen schützen.

Das aktuelle Urteil unterstreicht einmal mehr: Selbst ein kurzer Spaziergang kann unerwartete Folgen haben. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich rechtzeitig absichern.

Viele Mieter wünschen sich ein eigenes Zuhause – doch für viele bleibt der Immobilienkauf unerreichbar. Eine aktuelle Umfrage zeigt, woran es scheitert und welche Maßnahmen sich die Bürger wünschen.

Für viele Deutsche ist Wohneigentum nach wie vor die bevorzugte Form der Altersvorsorge. Eine aktuelle repräsentative Umfrage zeigt, dass 58 Prozent der Befragten Immobilien als beste Möglichkeit für die finanzielle Absicherung im Alter ansehen – entweder zur Selbstnutzung (43 Prozent) oder als Kapitalanlage (15 Prozent). Damit liegt Wohneigentum weit vor anderen Vorsorgemodellen wie Aktien und Fonds (16 Prozent), Lebens- und Rentenversicherungen (10 Prozent) oder Spareinlagen (7 Prozent).

Besonders hoch ist der Wunsch nach den eigenen vier Wänden bei den Mietern: Zwei Drittel (67 Prozent) der zur Miete wohnenden Deutschen wünschen sich eine eigene Immobilie. Dabei ist das Interesse bei jungen Menschen zwischen 18 und 29 Jahren (82 Prozent) sowie in der Altersgruppe von 30 bis 44 Jahren (81 Prozent) besonders ausgeprägt. Drei Viertel der Interessierten bevorzugen dabei ein eigenes Haus statt einer Wohnung.

Doch nicht nur die eigene Nutzung steht im Fokus: 39 Prozent der Mieter, die selbst nicht in Wohneigentum leben möchten, interessieren sich dennoch für eine Immobilie als Kapitalanlage.

Finanzierung bleibt größte Hürde

So groß die Nachfrage nach Wohneigentum ist, so hoch sind auch die finanziellen Hürden. Fast die Hälfte der Befragten (48 Prozent) gibt an, dass ihnen das notwendige Eigenkapital für den Immobilienkauf fehlt. Für 40 Prozent ist das Einkommen nicht ausreichend, um eine Kreditrate für den Kauf aufzubringen.

Neben den hohen Kaufpreisen sorgen auch zusätzliche Erwerbskosten wie die Grunderwerbsteuer für eine enorme Belastung. Viele Kaufinteressierte sehen deshalb den Staat in der Pflicht, den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern.

Mehrheit fordert staatliche Unterstützung

Die Umfrage zeigt, dass 65 Prozent der Befragten eine stärkere staatliche Förderung beim Erwerb von Wohneigentum befürworten. Besonders gewünscht sind dabei drei Maßnahmen:

  • Steuerliche Begünstigung von selbst genutztem Wohneigentum (69 Prozent)
  • Senkung der Grunderwerbsteuer (59 Prozent)
  • Wiedereinführung der Eigenheimzulage (51 Prozent)

Auffällig ist, dass diese Forderungen über alle politischen Lager hinweg Zustimmung finden. In allen Wählergruppen liegt die Zustimmung für mehr Förderung bei mindestens 54 Prozent.

Neubau als Schlüssel gegen Wohnungsmangel

Auch über direkte Fördermaßnahmen hinaus sehen viele Deutsche dringenden Handlungsbedarf auf dem Immobilienmarkt. 82 Prozent der Befragten halten den verstärkten Wohnungsneubau für die beste Maßnahme, um die angespannte Marktsituation zu entschärfen. 71 Prozent befürworten zudem eine stärkere Nutzung bestehender Flächen durch Aufstockung von Gebäuden.

Regulierungsinstrumente wie Mietspiegel (64 Prozent) und Mietpreisbremse (61 Prozent) werden hingegen weniger als Lösung gesehen – sie rangieren in der Umfrage erst auf den Plätzen drei und vier.

Über die Studie:
Die repräsentative Umfrage wurde von Forsa im Auftrag des Immobilienverbands Deutschland (IVD) durchgeführt. Sie fand vom 15. bis 20. Januar 2025 statt und basiert auf der Befragung von 1.009 Bundesbürgern ab 18 Jahren.

Mehr Steuervorteile für die Altersvorsorge: Wer privat oder betrieblich für das Alter vorsorgt, kann 2025 von höheren Förderbeträgen profitieren. Das bringt Arbeitnehmern und Selbstständigen zusätzliche Steuerersparnisse.

Gute Nachrichten für alle, die für das Alter vorsorgen: Der Staat hat die steuerlichen Fördergrenzen für die private und betriebliche Altersvorsorge zum Jahreswechsel erhöht. Dadurch können Sparer höhere Beträge steuerfrei investieren und so mehr aus ihrer Vorsorge machen.

Private Altersvorsorge: Mehr Steuervorteile für Rürup-Rente und Co.
Wer in eine Basis-Rente (Rürup-Rente) einzahlt, kann ab sofort bis zu 29.344 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das sind fast 2.000 Euro mehr als im Vorjahr. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag. Auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fallen unter diese Regelung.

Betriebliche Altersvorsorge: Mehr steuerfreie Beiträge möglich
Wer eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) nutzt, profitiert ebenfalls von höheren Steuerfreibeträgen. Arbeitnehmer können nun 3.864 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Zusätzlich gibt es noch mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss. Wer möchte, kann denselben Betrag noch einmal steuerfrei einzahlen – insgesamt also 7.728 Euro im Jahr.

Rentner profitieren von höheren Freibeträgen
Auch für Betriebsrentner gibt es eine Verbesserung: Der Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge wurde auf 187,25 Euro pro Monat erhöht. Das bedeutet, dass Kapitalabfindungen bis zu 22.470 Euro beitragsfrei bleiben.

Diese Änderungen machen die private und betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver. Wer noch keine passende Lösung hat, sollte sich jetzt informieren, um die neuen Steuervorteile voll auszuschöpfen.

Aus Blau werde Grün: So lautet zum Monatsende das Motto für tausende Moped-Fans. Denn wer mit seinem flotten Roller auf die Straße will, muss zum 1. März das neue grüne Kennzeichen aufschrauben, um nicht ohne Haftpflichtschutz zu fahren. Wer den Wechsel verpasst, muss mit bitteren Konsequenzen rechnen.

Ein wichtiges Datum für die Fans der kleinen Flitzer ist jedes Jahr der 1. März. Dann verlieren die alten Kfz-Kennzeichen ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr benutzt werden. 2016 ist grün die Farbe der neuen Nummernschilder. Wer noch keinen neuen Vertrag hat, muss folglich in den nächsten Tagen tätig werden!

Ohne gültige Versicherung sollte man sich hingegen nicht auf die Straße wagen. Dann ist nicht nur der Haftpflichtschutz fort, der Fahrer macht sich zudem strafbar. Das neue grüne Mopedkennzeichen brauchen alle motorisierten Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Auch Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen nicht ohne entsprechende Haftpflicht fahren.

Kommt es ohne Versicherungsschutz zu einem selbstverschuldeten Unfall und eine fremde Person wird dabei verletzt, muss der Verursacher mit seinem Vermögen für die Kosten einstehen. Hier droht die Verschuldung. Bei einem bleibenden Gesundheitsschaden, etwa einer Querschnittslähmung, kann schnell ein sechs- oder gar siebenstelliger Betrag an Schadensforderungen zusammenkommen!

Diebstahlschutz nur mit Teilkasko

Je nach Wert des Mofas empfiehlt sich der Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Nur mit diesem Upgrade des Schutzes leistet die Versicherung auch, wenn das Moped entwendet wird. Leider kein unrealistisches Szenario. Aus Daten des GDV geht hervor, dass pro Tag circa 20 Zweiräder in Deutschland geklaut werden! Tatsächlich werden Roller im Vergleich zu Motorrädern weit häufiger gestohlen, berichtet der Versicherer-Dachverband.

Um ein neues Kennzeichen zu erhalten, ist die Betriebserlaubnis für das Mofa erforderlich. Diese ist auch immer mitzuführen, da sie den rechtmäßigen Eigentümer des Fahrzeuges ausweist. Aber Vorsicht! Wer die Erlaubnis im Helmfach liegen lässt, macht es potentiellen Dieben einfach. Dann haben die Langfinder nicht nur das Zweirad in ihren „Besitz“ gebracht, sondern obendrein die erforderlichen Zulassungspapiere. Ohne Dokumente wäre der Nachweis eines Diebstahls auch gegenüber dem Versicherer schwierig.

Viele Versicherte stellen erst mit dem ersten Gehaltszettel des Jahres fest, wie stark ihr Krankenkassenbeitrag gestiegen ist. Doch auch im Februar ist ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse oft noch möglich.

Der Jahreswechsel bringt häufig Beitragserhöhungen bei den gesetzlichen Krankenkassen mit sich. Wer erst jetzt bemerkt, dass die eigene Kasse teurer geworden ist, hat oft noch die Möglichkeit zu wechseln. Das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung galt zwar nur bis zum 31. Januar, aber in vielen Fällen ist ein Wechsel auch darüber hinaus möglich.

Wer kann noch wechseln?

Grundsätzlich gibt es zwei Szenarien für Versicherte:

  • Mehr als 12 Monate in der aktuellen Krankenkasse versichert: Ein Wechsel ist jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten möglich. Wer im Februar kündigt, wechselt somit zum 1. Mai.

  • Kürzer als 12 Monate versichert und Beitragserhöhung zum 1. Januar: Hier bestand bis zum 31. Januar ein Sonderkündigungsrecht. Ab Februar greift wieder die 12-monatige Bindefrist, sodass ein Wechsel erst nach Ablauf dieser Zeit möglich ist.

Besondere Wechseloptionen

Zwei Ausnahmen gibt es von der 12-monatigen Bindefrist:

  • Neuer Job, neue Krankenkasse: Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Krankenkasse unabhängig von Fristen gewechselt werden, sofern der Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Arbeitsbeginn gestellt wird.

  • Wahltarif Krankengeld: Selbstständige mit diesem Wahltarif unterliegen immer einer Mindestbindung von 12 Monaten und haben kein Sonderkündigungsrecht.

Jetzt noch handeln

Auch ohne Sonderkündigungsrecht kann sich ein Wechsel lohnen. Neben dem Zusatzbeitrag sollten Versicherte prüfen, welche Leistungen sie tatsächlich benötigen und ob eine andere Kasse günstigere Beiträge oder attraktivere Zusatzleistungen bietet.