Pro Jahr ereignen sich im Schnitt 38.000 Sportunfälle, für die Unfallversicherer zahlen müssen. Ein besonderer Augenmerk liegt dabei auf Skiunfällen, wie aktuell die Versicherungswirtschaft informiert. Die treten nicht nur überproportional häufig auf – sondern sind auch vergleichsweise teuer.

Mit hoher Geschwindigkeit auf Skiern den Hang hinunterjagen? Keine Frage: Das macht Spaß und gehört zu den Lieblings-Beschäftigungen der Deutschen im Winter. Doch einher geht das flinke Gleiten auch mit einem hohen Verletzungsrisiko. Von rund 38.000 Sportunfällen, für die Unfallversicherer pro Jahr zahlen müssen, entfallen 21,9 Prozent bzw. 8000 Vorfälle auf Ski-Unfälle, so informiert aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Lediglich beim Volkssport Numero eins, dem Fußball, treten mit 35 Prozent noch mehr Sportunfälle auf. Allerdings zählt der Fußball auch deutlich mehr Aktive.

Skiunfälle sind nicht nur vergleichsweise häufig, sondern auch teuer. Pro Unfall müssen die Versicherer demnach im Schnitt 7.700 Euro zahlen. Das bedeutet Rekord! Bei Verletzungen beim Reitsport sind es rund 6.900 Euro, beim Fußball knapp 5.200 Euro.

Dabei gilt es zu bedenken, dass die Versicherer nur jene Unfälle erfassen, bei denen die Verunglückten auch eine private Unfallversicherung halten. Folglich ist die Zahl der Skiunfälle noch höher. Die Auswertungsstelle für Skiunfälle (ASU) geht für die Saison 2021/2022 von insgesamt 37.000 bis 39.000 deutschen Skifahrern aus, die ärztlich versorgt werden mussten. Am häufigsten treten Verletzungen am Knie auf, die oft mit einer langen Reha-Zeit einher gehen: 28,1 Prozent der verletzten Skifahrer sind hiervon betroffen. Es folgen zu je zehn Prozent Verletzungen der Hüfte und des Oberschenkels.

Wer sich auf die flinken Bretter begibt, sollte folglich den Unfallschutz nicht vernachlässigen. Laut GDV ist es hierbei wichtig, auch Rettungs- und Bergungskosten abzusichern. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen hierfür nur die Kosten, sofern ein Hubschrauber-Einsatz oder ein Bergungsflugzeug medizinisch notwendig ist.

Im Ausland wird zudem nur das an Bergungskosten erstattet, was in Deutschland auch gezahlt worden wäre. Schnell sieht man sich hier mit Forderungen im fünfstelligen Bereich konfrontiert: allein für den Rettungseinsatz. Deshalb sollte für den Skispaß im Ausland auch eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Zusätzlich bietet sich eine Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung an, um gegen ein längeres Aus im Beruf finanziell gewappnet zu sein.

Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Rentenreform vor, die gemeinhin unter dem Begriff “Aktienrente” bekannt ist. Doch was verbirgt sich dahinter? Was bisher bekannt ist.

Deutschland hat ein Problem: Die Gesellschaft altert, und das bedeutet auch, dass das Rentensystem unter Druck gerät. Denn dieses ist nach dem Umlagesystem organisiert: an Renten wird stark vereinfacht ausgegeben, was an Beiträgen durch Beschäftigte eingenommen wird. Und schon heute müssen zwei Beitragszahler einen Ruheständler finanzieren. Das Verhältnis wird sich noch verschärfen, denn nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes werden in den kommenden 15 Jahren knapp 13 Millionen Menschen in den Ruhestand wechseln, ohne dass genug Personen im Erwerbsalter nachrücken. Schon heute muss der Bund 97 Milliarden Euro an Steuergeldern in die Rentenkasse geben.

Eine Antwort der Bundesregierung ist die sogenannte Aktienrente. Das Konzept sieht vor, einen zusätzlichen Kapitalstock anzusparen, indem Geld in Aktien und Fonds investiert wird. Andere Länder haben diesen Schritt schon vor Jahrzehnten vollzogen. In Schweden, das als Vorbild für das aktuelle Modell galt, gibt es ein ähnliches Modell bereits seit 1998. Norwegen hat über seinen Staatsfonds, der ebenfalls in Aktien investiert, sogar bereits mehr als eine Billion Euro angespart: pro Kopf fast 165.000 Euro.

Dagegen sind die Pläne der Bundesregierung eher bescheiden. In diesem Jahr sollen zunächst 10 Milliarden Euro in die Aktienrente fließen: über ein Darlehen des Bundes. Vorgesehen ist dann, für 15 Jahre weitere 10 Milliarden Euro jährlich in den Kapitaltopf zu geben. Doch darüber sollen die künftigen Regierungskoalitionen pro Jahr im Rahmen des Bundeshaushaltes entscheiden. Ob und in welchem Umfang das Geld fließt, ist nach dem jetzigen Modell folglich ungewiss.

Keine individuellen Ansprüche erwerbbar

Auch sonst unterscheiden sich die Pläne der Bundesregierung stark von den Vorbildern. Beispiel Schweden: Hier zahlen die Beschäftigten 2,5 Prozent ihres Bruttolohnes verpflichtend für die sogenannte Prämienrente ein. Sie haben dabei die Wahl, ob sie das Geld dem populären Staatsfonds AP7 oder einem von 800 privaten Produkten anvertrauen. Die Fondsanteile sind den Schweden gesetzlich zugesichert, das heißt, der Staat hat keinen Zugriff darauf. Die erworbenen Anteile werden im Grunde ähnlich behandelt wie bei einer privaten Rentenversicherung. Das ist auch wichtig, damit der Staat in Zeiten leerer Kassen nicht auf das Geld zugreifen kann, um es zweckzuentfremden.

Ganz anders in Deutschland. Hier plant die Ampel-Koalition, den angesparten Fonds von einer unabhängigen und öffentlich-rechtlichen Stiftung verwalten zu lassen. Der angesparte Kapitalstock soll dann ab Mitte der 2030er Jahre verwendet werden, um die Rentenbeiträge und das Rentenniveau zugunsten der Beschäftigten zu stabilisieren und weniger Bundeszuschuss in die Rentenkasse einzahlen zu müssen. Das heißt, individuelle Ansprüche wie in Schweden erwerben die Bürgerinnen und Bürger hierzulande nicht. Auch können sie nicht mitentscheiden, wo das Geld angelegt wird. Entsprechend hat die Bundesregierung auch den Namen den Projektes korrigiert, denn eine “Aktienrente” ist das Konzept nicht mehr. Aktuell wird es als “Generationenkapital” bezeichnet. Die bisher angedachte Summe wird vom Gros der Ökonomen zudem für zu gering gehalten, um das Rentensystem zeitnah entlasten zu können.

Skepsis gegenüber Aktien weiter verbreitet

Ein Grund, weshalb sich ein vergleichbares Modell wie in Schweden -zumindest bisher- nicht durchsetzen konnte, ist die nach wie vor verbreitete Angst der Deutschen vor Aktien und Fonds. Nur 18,3 Prozent der erwachsenen Bürgerinnen und Bürger sind derzeit auf dem Aktienmarkt engagiert – dem entgegen ist in den meisten Industriestaaten die Aktionärsquote deutlich höher. Hier wirken immer noch viele Vorurteile. Obwohl zum Beispiel der Dax in seiner langfristigen Entwicklung starke Renditen erzielte, hat das Aktien-Engagement noch immer den Ruf der Zockerei, entgegen der statistischen Fakten. Denn wer seine Anlagen breit streut, nicht panikartig auf kurzfristige Kursschwankungen reagiert und seine Geldanlagen ausreichend diversifiziert, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer auskömmlichen Rendite rechnen.

Fakt ist: Den meisten Menschen wird die gesetzliche Rente -trotz der jetzt angedachten Reformen- zukünftig kein sicherer Hafen sein. Selbst die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, dass die Bundesbürger zusätzlich privat vorsorgen und auch von Betriebsrenten Gebrauch machen. Hier hilft ein Beratungsgespräch, um einen auskömmlichen Altersvorsorge-Mix zu finden.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) legt deutlich zu. Inzwischen bieten 22.300 deutsche Unternehmen ihren Mitarbeitern eine komplett vom Arbeitgeber gezahlte bKV an. Laut Lobby-Verein “boomt” dieser Zweig der Krankenversicherung.

Der Kampf um Fachkräfte ist für viele deutsche Unternehmen ein schwieriger und oft langwieriger sowie teurer Krampf. Zudem führen Fehlzeiten von Angestellten jedes Jahr zu Milliardenschäden für die Wirtschaft. Diese beiden Aspekte können auch Vermittler nutzen, um für die Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) zu werben.

“Die betriebliche Krankenversicherung bietet Arbeitgebern einen Vorteil im Wettbewerb um die besten Köpfe und hilft bei der langfristigen Mitarbeiterbindung. Für Arbeitnehmer eignet sie sich auch zur Absicherung des Pflegerisikos als ergänzende Säule zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Hier bietet sich eine sehr gute Möglichkeit, die wichtige private Vorsorge noch stärker in der Gesellschaft zu etablieren.”, sagte Thomas Brahm, Vorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Und: Dieser Ansatz hat scheinbar immer häufiger Erfolg. Denn im Wettbewerb um Mitarbeiter setzen Unternehmen zunehmend auf die betriebliche Krankenversicherung. Das belegen die aktuellen Zahlen der betriebliche Krankenversicherung (bKV). So hätten laut Verband der Privaten Krankenversicherung Ende 2022 rund 22.300 Unternehmen gegeben, die ihren Mitarbeitern diese zusätzliche Absicherung anboten. Im Vorjahr waren es noch 18.200 Unternehmen.

Seit 2015 habe sich der Wert fast versechsfacht. Ende 2015 waren es noch 3.848 Unternehmen. Das geht aus Zahlen des PKV-Verbands hervor.

Mittlerweile nutzten rund 1,8 Millionen Personen das bKV-Angebot ihres Arbeitgebers und bekommen eine komplett vom Arbeitgeber gezahlte betriebliche Krankenversicherung (bKV). Ende 2021 seien es noch 1,59 Millionen Angestellte gewesen. Das ist eine Steigerung um 11,5 Prozent. Allein in den vergangenen beiden Jahren hat das bKV-Geschäft einen enormen Schub bekommen. Ende 2020 hatten lediglich 1,02 Millionen Angestellte einen derartigen Schutz. Das ist eine Steigerung um 76,5 Prozent.

Welche Risiken deutsche Unternehmen besonders fürchten, zeigt die Auswertung eines internationalen Industrieversicherers. Dabei wird auch deutlich, wie aktuelle politische Probleme auf das Sorgenbarometer einwirken.

Im Vergleich zur Auswertung der Geschäftsrisiken 2022 sind in diesem Jahr drei neue hinzugekommen: Energiekrise, Fachkräftemangel und Ausfälle oder Störungen kritischer Infrastruktur (z.B. Stromausfälle).

In der tabellarischen Übersicht der am häufigsten genannten Geschäftsrisiken 2023 ergibt sich folgendes Bild:

  • Feuer und Explosionen ==> 13 Prozent
  • Kritische Infrastrukturausfälle (z.B. Stromausfälle) oder Störungen ==> 13 Prozent
  • Klimawandel ==> 17 Prozent
  • Fachkräftemangel ==> 17 Prozent
  • Makroökonomische Entwicklungen ==> 17 Prozent
  • Naturkatastrophen ==> 19 Prozent
  • Rechtliche Veränderungen ==> 23 Prozent
  • Energiekrise ==> 32 Prozent
  • Cybervorfälle ==> 40 Prozent
  • Betriebsunterbrechung ==> 46 Prozent

Über die Studie: Beim Allianz Risk Barometer handelt es sich um eine weltweite Befragung von Kunden verschiedener Allianzgesellschaften sowie von Maklern, Risikoberatern und Schadenmanagern. Weltweit nahmen 2.712 Experten an der Studie teil; 384 hiervon kamen aus Deutschland. Die Teilnehmenden sollten die größten Risiken für je zwei Industriebereiche oder ihr Unternehmen angeben – je drei Risiken durften aus einer vorgegebenen Liste ausgewählt werden. Prozentzahlen geben an, wie häufig ein Risiko im Verhältnis zu allen Antworten genannt wurde.

Ablenkung im Straßenverkehr zählt zu den häufigsten Unfallursachen. Doch das größte Unfallrisiko sehen Verkehrsteilnehmer nicht bei sich selbst.

In den vergangenen drei Jahren erlebte jeder vierte Autofahrer in Deutschland eine gefährliche Situation im Straßenverkehr oder einen sogar einen Unfall.

Das ermittelte eine repräsentative Studie von infas quo im Auftrag eines Direktversicherers. Auch nach den Ursachen für die gefährlichen Situationen oder Unfälle wurde gefragt. Die häufigsten Antworten:

  • schlechtes Wetter (29 Prozent)
  • schnelles Fahren (22 Prozent)
  • Ablenkung (22 Prozent)

Allerdings sehen 58 Prozent der Befragten das größte Unfallrisiko in anderen Verkehrsteilnehmern. Vor allem Fahrradfahrer (38%), andere Autofahrer (33%), Fußgänger (17%) und der öffentliche Nahverkehr (8%) werden als ablenkend wahrgenommen.

Die Teilnehmer wurden aber auch gefragt, ob sie eine als ablenkend eingestufte Tätigkeit häufig am Steuer ausüben. Zu diesen Tätigkeiten gehören beispielsweise:

  • Radiohören (38%)
  • Telefonate (10%),
  • Bedienung von Bordcomputer (11%) und Smartphone

17 Prozent der Befragten geben an, ihr Smartphone bei fast jeder Fahrt zu benutzen, weitere 18 Prozent tun dies gelegentlich.

Über die Studie:
Das infas quo Meinungsforschungsinstitut hat im Auftrag der Direktversicherung DA Direkt eine bundesweite, repräsentative Studie unter 2.030 deutschen Autofahrern ab 18 Jahren im Zeitraum vom 21.10. bis 01.11.2022 durchgeführt.

Herz- und Kreislauferkrankungen sind die häufigste Todesursache in Deutschland. Gut ein Drittel der Sterbefälle ist darauf zurückzuführen, wie eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2021 zeigt.

Woran und mit was wird in Deutschland gestorben? Eine Antwort gibt die Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die Behörde legte im Dezember Zahlen für das Jahr 2021 vor: aktuellere Daten sind aktuell nicht verfügbar. Demnach verstarben im Jahr 2021 genau 1.023.687 Menschen, davon waren 515.559 Männer und 508.128 Frauen.

Häufigste Todesursache in Deutschland sind aber nach wie vor Herz- und Kreislaufkrankheiten. Mit 340.619 Verstorbenen war gut ein Drittel (33 Prozent) aller Sterbefälle darauf zurückzuführen. An einem Herzinfarkt, der zu dieser Krankheitsgruppe gehört, verstarben 45.181 Menschen.

Auch Krebs bleibt eine Geisel, die häufig zum Tod führt. Mit 229.068 Menschen beziehungsweise 22,4 Prozent aller Verstorbenen stellen Tumore und andere Krebs-Erkrankungen demnach die zweithäufigste Todesursache. 54 Prozent der Krebstoten waren Männer, 46 Prozent Frauen.

Bei Männern waren die bösartigen Neubildungen der Verdauungsorgane beziehungsweise der Atmungsorgane (Lungen- und Bronchialkrebs) die am häufigsten diagnostizierten Krebsarten. Frauen waren ebenfalls am häufigsten von einer bösartigen Neubildung der Verdauungsorgane betroffen. Häufigste Einzeldiagnose bei den Krebserkrankungen von Frauen war jedoch der Brustkrebs mit 18.479 Fällen.

Nicht natürliche Todesursachen stehen dem gegenüber weit zurück. 4,2 Prozent oder 43.200 aller Todesfälle im Jahr 2021 waren zum Beispiel auf eine Vergiftung oder Verletzung zurückzuführen. 18.183 Menschen kamen durch einen Sturz zu Tode, davon waren 50 Prozent Männer und 50 Prozent Frauen. Durch einen Suizid beendeten 9.215 Menschen ihr Leben, fast drei Viertel (74 Prozent) davon waren Männer und etwas mehr als ein Viertel (26 Prozent) Frauen. Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Zahl der Suizide nahezu konstant (2020: 9.206 Fälle).

Bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens soll das Pflegegeld mit einbezogen werden, so ein Insolvenzverwalter. Dieser Auffassung widersprachen allerdings die Richter am Bundesgerichtshof (BGH). Wie sie ihren Beschluss begründeten.

Der Insolvenzverwalter einer Schuldnerin wollte, dass zur Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das Arbeitseinkommen mit dem Pflegegeld zusammengerechnet wird. Denn die Schuldnerin erhielt für die Versorgung ihres autistischen Sohnes, der bei ihr wohnt, ein solches Pflegegeld.

Die Vorinstanzen lehnten das Begehren des Insolvenzverwalters u.a. mit Verweis auf § 54 SGB I ab. Dort heißt es in Abs. 3 Nr. 3, dass Sozialleistungen, die zum Ausgleich körper- oder gesundheitsbedingten Mehrbedarfs bestimmt seien, unpfändbar sind.

Dieser Auffassung widerspricht der BGH in seinem Beschluss vom 20.10.2022 (IX ZB 12/22). Das von der Frau bezogene Pflegegeld stelle keine Sozialleistung dar, die den Pfändungsschutzvorschriften des § 54 SGB I unterliegt. Denn die Frau ist gar nicht pflegebedürftig, sondern übernimmt als Pflegeperson die Pflege eines Pflegebedürftigen. Das Pflegegeld steht nur dem Pflegebedürftigen zu, betonten die Richter. Im vorliegenden Fall wird das Pflegegeld an die Pflegeperson weitergeleitet (§ 37 SGB XI) und ist deshalb unpfändbar (§ 851 Abs. 1 ZPO, § 399 BGB).

Pflegegeld kein Entgelt für Pflegeperson

“Das Pflegegeld stellt seiner Konzeption nach kein Entgelt für die von der Pflegeperson erbrachten Pflegeleistungen dar”, schreiben die BGH-Richter in ihrem Beschluss. Zu den Zielsetzungen dieser Leistung gehört es, die Autonomie des Pflegebedürftigen zu stärken und einen Anreiz für die Aufnahme und Fortsetzung einer häuslichen Pflege zu schaffen.

Diese Ziele würden nicht erreicht, “wenn das Pflegegeld zwar beim Pflegebedürftigen unpfändbar bliebe, bei der Pflegeperson aber als nach den allgemeinen Vorschriften pfändbares Arbeitseinkommen behandelt würde”, führten die Richter aus.

Pflegegeld, das weitergeleitet wird, ist eine freiwillige Leistung des Pflegebedürftigen an die Pflegeperson. Ein Anspruch auf Weiterleitung besteht nicht. Der Pflegebedürftige könnte die Weiterleitung des Pflegegeldes beenden und das Geld anders einsetzen. Es bleibt Sache des Pflegebedürftigen, wie das Pflegegeld verwendet wird. Auch dieser Umstand stünde einer Pfändbarkeit des Pflegegeldes entgegen, so der BGH.

Der Grundrentenzuschlag (Grundrente) wurde “erfolgreich eingeführt” wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, betonen. Wieviele Rentner den Zuschlag bekommen und wie hoch er im Durchschnitt ist.

Das Gesetz zur Grundrente trat am 01. Januar 2021 in Kraft, erste Auszahlungen gab es aber erst nach Verspätungen im Sommer 2021. Nun teilte das Bundesarbeitsministerium unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund mit, dass die Grundrente “erfolgreich eingeführt” werden konnte.

Demnach wurden bis Ende 2022 bei allen Neurentnern und rund 26 Millionen Bestandsrenten geprüft, ob Ansprüche auf den Grundrentenzuschlag bestehen.

Grundrentenzuschlag erhält nur, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat. Zudem findet eine Einkommensprüfung statt. Neben dem eigenen, darf auch das Einkommen des Ehegatten, bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen.

“Rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren von der Grundrente und erhalten Monat für Monat durchschnittlich 86 Euro mehr”, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Sowohl Heil als auch Roßbach betonen, dass die Einführung des Grundrentenzuschlags ein “enormer Kraftakt” gewesen sei. Denn beispielsweise die Einkommensprüfung von Rentenempfängern war für die Deutsche Rentenversicherung ‚Neuland‘. Um dieses Neuland zu erschließen, war auch Datenaustausch mit den Finanzämtern notwendig – ebenfalls keine Kleinigkeit. Diese Einkommensprüfung gilt auch als Kostenfaktor. Selbst Funktionäre der Deutschen Rentenversicherung kritisierten die hohen Verwaltungskosten. Diese sollen in der Aufbauphase etwa 24 Prozent der Gesamtausgaben für Grundrente ausmachen. Allein im ersten Jahr werde ein Betrag von 400 Millionen Euro für die Verwaltung fällig, so Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung.

Weitergehende statistische Angaben zum Grundrentenzuschlag sind allerdings erst im Sommer zu erwarten, wenn die Rentenbestandsstatistik 2022 vorliegt.

Der Sozialverband VdK kritisierte in der Vergangenheit bereits die Höhe der festgestellten Zuschläge. Es würde sich meistens nur um niedrige ein- bis zweistellige Beträge handeln. Für VdK-Präsidentin Verena Bentele ist die Grundrente “definitiv nicht die Unterstützung, die viele Menschen erwartet haben”.

Wer sich vom Grundrentenzuschlag einen wirksamen Schutz gegen Altersarmut erhofft, verkennt die Zielsetzung dieses Instruments. Funktionäre der Deutschen Rentenversicherung stellten in der Vergangenheit bereits heraus, dass die Grundrente kein Instrument zur Bekämpfung von Altersarmut sei. Es ginge bei der Grundrente um Anerkennung und Respekt gegenüber der Lebensleistung langjährig Versicherter, erinnerte die DRV an die Zielsetzung.

Immer mehr Deutsche schließen eine Zahnzusatzversicherung ab. Das ist auch Kassenpatienten sehr zu empfehlen, müssen sie doch mit hohen Kosten für Zahnersatz rechnen. Und viele Menschen werten ein schönes Gebiss als Visitenkarte.

Die Zahnzusatzversicherung boomt! Auch 2021 legte die Zahl der Verträge deutlich zu, so berichtet der Verband der privaten Krankenversicherer. Demnach kamen etwa 787.000 Verträge hinzu. Das ist ein Plus von 4,62 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In Summe haben bereits 17,83 Millionen Menschen einen entsprechenden Schutz.

Dass sich ein Upgrade lohnt, zeigen die zu erwarteten Kosten für Zahnersatz und andere kostenpflichtige Behandlungen. Seit einer Gesetzesreform aus dem Jahr 2004 zahlen die gesetzlichen Versicherer nur noch einen befundbezogenen Festzuschuss. Im Oktober 2020 wurde dieser nochmal angehoben. Seither erhalten gesetzlich Krankenversicherte einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse, wenn ein oder mehrere Zähne ersetzt werden müssen. Betrug der Zuschuss zur sogenannten Regelversorgung vorher 50 Prozent, so wird er auf 60 Prozent raufgesetzt.

Wenn der Patient ein gut gepflegtes Bonusheft vorzeigen kann, steigt der Zuschuss. Bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft klettert dieser von 60 auf 70 Prozent. Können jährliche Vorsorge-Untersuchungen über einen Zeitraum von zehn Jahren nachgewiesen werden, klettert der Zuschuss von 65 auf 75 Prozent.

Als Regelversorgung wird die von gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung bezeichnet, die alle nötigen Leistungen abdeckt – und zwar von der Einzelzahnlücke bis zur Vollprothese. Doch der Zuschuss wird tatsächlich auf Basis kostengünstiger Lösungen berechnet. Je nach Bundesland müssen gesetzlich Versicherte etwa 1.000 Euro für Zahnersatz aus der eigenen Tasche zuzahlen. Bei einer höherwertigen Versorgung steigt der Eigenanteil noch weiter an. Und: Die Kosten für hochwertigen Zahnersatz sind durchaus beträchtlich. So können beispielsweise Implantate schnell 3.000 Euro kosten, abhängig davon, welcher Art es ist und wo es eingesetzt werden soll. Müssen mehrere Zähne ersetzt werden, sind die Patienten schnell bei 10.000 Euro.

Wer das Geld nicht selbst stemmen kann, sollte über eine Zahn-Police nachdenken. Bei den Tarifen gibt es große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist es darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.

Pflegebedürftige, die zuhause oder im Pflegeheim gepflegt werden, können Wohngeld beantragen. Darauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband aufmerksam.

Seit Jahresbeginn haben mehr Menschen in Deutschland Anspruch auf Wohngeld. Das gilt auch für Pflegebedürftige in Heimen. Es gelten allerdings einige Besonderheiten. So wird die Höhe des Wohngeld-Anspruchs nicht nach der individuellen Miethöhe berechnet. Stattdessen richtet sich die Anspruchshöhe nach dem örtlichen Mietniveau, wo sich das Heim befindet. Berücksichtigt wird der Höchstbetrag der jeweiligen Mietstufe. Pflegebedürftige, die im Heim leben, müssen also keine Angaben zur Miethöhe machen.

Damit pflegebedürftige Heimbewohner einen Wohngeld-Antrag stellen können, sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Wohngeldantrag für Heimbewohner (Formular),
  • Angaben der Heimleitung im Wohngeldantrag,
  • Heimvertrag (Auszug),
  • Rentenbescheide, aktuell und vollständig (alle Seiten des Rentenbescheides),
  • Nachweis über Vermögen (ggf. Immobilien, sonstige Rechte etc.),
  • Bescheinigung über Kapitalvermögen (z.B. über Zinsen aus Sparguthaben),
  • aktuelle Kontoauszüge,
  • Nachweise über Miet- und Pachteinnahmen,
  • Schwerbehindertenausweis/Feststellungsbescheid,
  • Betreuerausweis/Vollmacht,
  • Nachweise über sonstige Einnahmen

Achtung: Wohngeld ist eine Transferleistung und wird nur gewährt, wenn keine weitere solche Leistung bezogen wird (beispielsweise Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung und Hilfe zur Pflege). Diese Leistungen berücksichtigen bereits Kosten für die Unterkunft.