Im 3. Quartal 2023 gab es in Deutschland ungewöhnlich viele krankheitsbedingte Arbeitsausfälle, wobei der Krankenstand mit 5,0 Prozent über dem Vorjahresquartal lag. Dies ergab die Auswertung von Deutschlands drittgrößer Krankenversicherung DAK Gesundheit. Besonders auffällig war der Anstieg bei psychischen Erkrankungen, darunter Depressionen und Angststörungen, die um fast ein Viertel zugenommen haben.

Als Ursache des Anstiegs vermutet die Krankenkasse die zunehmende Belastung der Psyche durch Nachwirkungen der Pandemie sowie durch globalen Krisen. Dies führt zu einem Teufelskreis aus steigendem Krankenstand und wachsendem Personalmangel – wenn Arbeit mit weniger Mitarbeitern bewältigt werden muss, führt das wiederum zu Stress und erhöht für psychische Erkrankungen die Anfälligkeit. Der Anstieg bei psychischen Erkrankungen betrifft auch Muskel-Skelett-Probleme, die oft mit seelischer Anspannung zusammenhängen. Die Prognose deutet auf weitere steigende Fehlzeiten hin, was die Dringlichkeit von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung unterstreicht.

Verschiedene Vorsorgeprodukte können Risiken minimieren

Zahlen verschiedener Versicherer zeigen: psychische Erkrankungen sind mittlerweile der Hauptgrund für eine Berufsunfähigkeit. Aus diesem Grund sollte man als Arbeitnehmer so zeitig wie möglich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Zum einen sind in jungen Jahren die Versicherungen günstig zu haben. Zum anderen sollte man die Produkte abschließen, bevor es zu den Erkrankungen – auch psychischen Erkrankungen – kommt. Denn Vorerkrankungen können zu Leistungsausschlüssen oder zu teureren Prämien führen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können zudem den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung vereinbaren – es handelt sich um einen Gruppenvertrag, den der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer mit einem Versicherer abschließt und der zum Beispiel gesetzlichen Schutz um private Leistungen ergänzen kann. Hier gibt es zum Beispiel auch Tarife für Gesundheitsprävention – übernommen werden bei diesen Tarifen unter andereml Gesundheitskurse oder psychische Beratungsangebote. Betriebliche Krankenversicherungen sind als Gruppenverträge oft günstig und bieten sich gerade für Menschen mit Vorerkrankung an.

Ein ebenfalls lohnendes Produkt beim Risiko langer Krankschreibungen ist die Krankentagegeldversicherung. Denn zwar: Gesetzlich Versicherte sind zunächst besser abgesichert als die Selbstständigen – erst zahlt der Arbeitgeber das Entgelt fort, dann übernimmt die Krankenkasse 70 Prozent des Bruttoeinkommens für bis zu 78 Wochen. Gerade aber, wenn das volle Einkommen nur knapp reicht, um über den Monat zu kommen (zum Beispiel aufgrund laufender Verpflichtungen wie der Abzahlung eines Kredits), hilft eine Krankentagegeldversicherung beim Auffüllen der Einkommenslücke. Wer zum Einkommensschutz bei Krankheit mehr Informationen möchte, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Das Landgericht Berlin bestätigte in einem Urteil vom 18.08.2021 (LG Berlin, 23 O 180/18), dass Berufsunfähigkeitsversicherer nicht generell verlangen können, dass Versicherte ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, um Leistungsfälle zu überprüfen.

In einem konkreten Fall hatte ein Kfz-Werkstattbesitzer 2003 eine solche Versicherung abgeschlossen. Nach einer schweren psychischen Erkrankung im Jahr 2016 stellte er Leistungsantrag, unterstützt von mehreren psychiatrischen Gutachten. Dennoch forderte der Versicherer zusätzliche Informationen und verlangte eine pauschale Schweigepflichtentbindung.

Pauschale Forderungen nach Schweigepflichtentbindung sind rechtswidrig

Das Gericht urteilte, dass der Versicherer bereits mit den vorliegenden Gutachten den Leistungsfall hätte prüfen können. Die pauschale Forderung nach Schweigepflichtentbindung sei rechtswidrig, da der Versicherer nicht darlegen konnte, warum dies erforderlich sei. Eine wirksame Einwilligung des Versicherten fehlte.

Das Urteil betont das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und fordert einen Dialog zwischen Versicherten und Versicherern über erforderliche Daten zur Leistungsprüfung. Eine pauschale Schweigepflichtentbindung könnte sensibelste Daten ohne angemessene Kontrolle preisgeben und steht somit im Konflikt mit Datenschutz und Selbstbestimmungsrecht.

Aktuelle Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit verdeutlichen, dass das Risiko, pflegebedürftig zu werden, nicht nur ältere Menschen betrifft. Überraschenderweise ist fast jeder vierte Pflegebedürftige jünger als 65 Jahre, was auf eine zunehmende Anzahl von jüngeren Menschen hinweist, die auf Pflege angewiesen sind.

Außerdem steigt die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen stetig an. Zum Ende des Jahres 2022 waren knapp 5,187 Millionen Menschen auf Pflegeleistungen angewiesen. Damit hat sich die Zahl verdoppelt – im Jahr 2012 waren nur rund 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Der Anstieg ist auf die demografische Entwicklung, aber auch auf gesetzliche Änderungen zurückzuführen – wie etwa die Erweiterung des Leistungsanspruchs auf Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen.

Anteilig sind gesetzlich Versicherte häufiger pflegebedürftig

Interessanterweise zeigt sich, dass ein größerer Anteil der gesetzlich Versicherten pflegebedürftig ist im Vergleich zu privat Versicherten. Ein Grund hierfür könnte die längere Lebenserwartung von Frauen sein – Frauen sind häufiger gesetzlich versichert. Zudem ist es für Menschen mit Vorerkrankungen schwerer, eine private Krankenversicherung zu bekommen. Dies betrifft auch Menschen, die schon in jungen Jahren ein größeres Risiko aufweisen, pflegebedürftig zu werden.

Vorsorgen ist wichtig

Pflegekosten spielen in einer alternden Bevölkerung eine wachsende Rolle. Doch die Absicherung dieses Risikos wird häufig vernachlässigt. An Vorsorge sollte man schon im jungen Alter denken, denn dann sind die Produkte günstiger zu haben.

Dabei gibt es verschiedene Produkte, um das Pflegerisiko abzusichern:

  • Lebensversicherer bieten Pflegerenten an – hier wird im Pflegefall eine Rente gezahlt.
  • Private Krankenversicherer bieten das Pflegetagegeld an – hier wird im Pflegefall ein Tagegeld bezahlt.

Das Pflegetagegeld ist das günstigere Produkt. Allerdings handelt es sich hier um eine reine Risikoversicherung. Auch können die – anfangs oft günstigen – Tarife mit der Zeit steigen.

Pflegerenten sind teurer, können aber auch Vorteile bieten. So gibt es bei Pflegerenten eine Beitragsgarantie – die Beiträge steigen nicht. Außerdem bieten verschiedene Pflegerenten einen Hinterbliebenenschutz, der bei Tod des Versicherten an die Angehörigen ausgezahlt wird – beim Pflegetagegeld gibt es diesen Hinterbliebenenschutz nicht. Welches Produkt aber zur Pflegevorsorge das richtige ist, sollte man mit einer Expertin oder einem Experten klären.

Mehr als jedes zweite kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hat bereits Probleme, geeignete Fachkräfte zu finden. Besonders im MINT-Bereich und in der IT-Branche sind Fachkräfte rar – und in Zeiten der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz unverzichtbar. Umso wichtiger ist es, die Arbeitnehmer durch lukrative Zusatzleistungen in das eigene Unternehmen zu locken.

Eine dieser lukrativen Zusatzleistungen sind betriebliche Krankenversicherungen: ein Arbeitgeber schließt mit einem privaten Krankenversicherer einen Gruppenvertrag für seine Angestellten ab, diese erhalten dafür medizinische Leistungen oder Gesundheitsleistungen. Vorstellbar sind zum Beispiel Tarife für den Klinikaufenthalt, um Ein- oder Zweibettzimmer oder andere PKV-Leistungen zu erhalten. Oder Tarife für Zahnersatz oder die Gesundheitsprävention durch Sportkurse etc.

Dies kann insbesondere für gesetzlich Versicherte eine wichtige Ergänzung im Krankenversicherungsschutz sein. Aber auch für privat Versicherte können betriebliche Tarife eine wichtige Ergänzung sein. Denn Gruppentarife ermöglichen besonders günstige Konditionen.

Zwei bKV-Varianten sind am Markt erhältlich

Betriebliche Krankenversicherungen gibt es in zwei Modellvarianten:

  • Bei Budgettarifen gibt es ein übergeordnetes jährliches Budget (z.B. 300 Euro oder 600 Euro oder 900 Euro), das für verschiedene Gesundheitsleistungen eines Leistungskatalogs verwendet werden kann. Jedoch: Ist das Budget aufgebraucht, kann keine weitere Gesundheitsleistung aus dem Katalog in Anspruch genommen werden.
  • Bei Bausteintarifen bestehen die Gesundheitsleistungen nebeneinander. Zwar kann das Geld für einen einzelnen Baustein gedeckelt sein (zum Beispiel 300 Euro für eine bestimmte Zahnarztleistung). Dennoch können weiteren Bausteine noch in Anspruch genommen werden, wenn eine Leistung bereits genutzt wurde – eine übergeordnete Budgetierung findet nicht statt.

Betriebliche Krankenversicherungen bieten somit durch ihre günstigen Bedingungen Arbeitnehmern, aber auch Arbeitgebern einen Mehrwert. Die Arbeitnehmer erhalten Gesundheitsleistungen zusätzlich zum Lohn. Dies fördert aber auch die Zufriedenheit und Verbundenheit mit dem Unternehmen, wovon wiederum der Arbeitgeber profitiert. Wer hierzu mehr wissen möchte, sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Auf dem Verkehrsgerichtstag debattierten Experten über zulünftige Entwicklungen im Verkehrsrecht. Eine Frage: Sollte das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bei bloßen Sachschäden als Ordnungswidrigkeit geahndet werden? Die Versicherer bezogen klar Stellung.

Vom 24. bis 26. Januar 2024 fand in Goslar der Verkehrsgerichtstag statt. Dabei wurde auch die Zukunft des Paragraf 142 StGB “Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” besprochen.

Derzeit gibt es Bestrebungen, die aktuelle Rechtslage dahingehend anzupassen, dass bei Unfällen ohne Personenschäden die Androhung eines Bußgelds ausreichen sollte, um unerlaubtes Entfernen zu verhindern bzw. zu ahnden. Die Befürworter solcher Überlegungen versprechen sich davon Entlastung für Polizei und Justiz.

Die Versicherer lehnen eine solche Entkriminalisierung von Unfallflucht bei bloßen Sachschäden ab. “Die Aggressivität im Straßenverkehr nimmt nach Erkenntnissen unserer Unfallforschung immer mehr zu. In dieser Situation noch die Unfallflucht zu bagatellisieren wäre ein völlig falsches Signal”, sagt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Anja Käfer-Rohrbach.

Die Versicherer fürchten, dass bei einer Änderung weniger Unfälle gemeldet und damit mehr Unfallopfer auf ihren Schäden sitzen bleiben würden.

“Wenn sich der Unfallverursacher nicht ermitteln lässt, müssen die Geschädigten die Kosten aus eigener Tasche bezahlen oder den Schaden über ihre Kfz-Kaskoversicherung abrechnen – mit der Folge, dass der Schadenfreiheitsrabatt sinkt und auch die Selbstbeteiligung zu zahlen ist”, so Käfer-Rohrbach. Bislang ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann.

Die Höhe der Geldstrafe bemisst das Gericht nach dem Nettoeinkommen des Unfallverursachers. Bei einer entsprechenden Verurteilung kann ein Unfallflüchtiger auch als vorbestraft gelten. “Trotz dieser hohen Strafandrohung gibt es in Deutschland jedes Jahr mehrere hunderttausend Fälle von Unfallflucht – die Einstufung als Ordnungswidrigkeit dürfte die Hemmschwelle für eine Unfallflucht weiter sinken lassen”, sagt Käfer-Rohrbach.

Positiver bewerten die Versicherer Überlegungen, die obligatorische Wartezeit und die Unfallmeldung bürgerfreundlicher zu gestalten. In der Praxis tauchen hier regelmäßig Fragen zur angemessenen Wartezeit auf. “Nach der aktuellen Regelung müssen die Unfallverursacher erst auf den Unfallgegner und – wenn dieser nicht kommt – auf die Polizei warten.

Hier könnte eine Online-Meldestelle oder die Möglichkeit, den Unfall digital per App zu melden sowohl Autofahrer als auch die Polizei entlasten – und Autofahrer vielleicht sogar motivieren, einen Unfall eher schnell zu melden als einfach weiterzufahren”, so Käfer-Rohrbach.

“Rentner sind die Hauptverlierer der Inflation”, sagte Linken-Politiker Dietmar Bartsch und forderte eine einmalige ‚Inflations-Rentenerhöhung‘ um 10 Prozent. Anlass für die Forderung sind Angaben des Statistischen Bundesamtes über die Höhe der Durchschnittsrente in Deutschland.

1.250 Euro netto: Fast die Hälfte der Rentner in Deutschland muss mit weniger auskommen, errechnete das Statistische Bundesamt. Aus Sicht von Linken-Politiker Dietmar Bartsch ist das ein Armutszeugnis. Die Ampel lasse die Rentner im Stich, so der Bundestagsabgeordnete.

Mehr als vier von zehn Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland (42,3 Prozent) verfügen über ein monatliches Netto-Einkommen von weniger als 1.250 Euro, wie eine Berechnung des Statistischen Bundesamtes auf Anfrage des Linken-Abgeordneten Dietmar Bartsch zeigt.

Etwa jeder vierte Rentenempfänger (26,4 Prozent) erhält sogar weniger als 1.000 Euro. Besonders betroffen sind Frauen, von denen 53,5 Prozent, also mehr als jede zweite Rentnerin, mit weniger als 1.250 Euro im Monat auskommen müssen. Bei den Männern liegt dieser Anteil bei 28,2 Prozent.

Laut dem Rentenatlas 2023 der Deutschen Rentenversicherung betrug die durchschnittliche Brutto-Rente im Jahr 2022 1.728 Euro bei den Männern und 1.316 Euro bei den Frauen.

Auf der Plattform X (ehemals Twitter) schrieb Dietmar Bartsch zu den von ihm erfragten Zahlen: “Armutszeugnis für das reiche Deutschland: Fast die Hälfte der Rentner in Deutschland hat weniger als 1.250 € Nettoeinkommen. Die Rentner sind die Hauptverlierer der Inflation. Die Ampel lässt die Alten unserer Gesellschaft weitgehend im Stich.”

Weiter schrieb der Linken-Politiker, dass die Rentenerhöhungen der vergangenen Jahre zu gering waren, um die aktuellen Preissprünge auszugleichen. Bartsch forderte deshalb eine einmalige ‚Inflations-Rentenerhöhung‘ um 10 Prozent. Zudem bräuchte es grundsätzlich eine Rentenreform nach dem Vorbild Österreichs. Dort sei die Durchschnittsrente um 800 Euro höher, so Bartsch.

Die finanzielle Handlungsfähigkeit im Falle eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Erkrankung ist bei der Mehrheit der deutschen Bevölkerung nur unzureichend abgesichert.

53 Prozent der erwachsenen Deutschen haben weder eine Unfall- noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Lediglich 8 Prozent der Deutschen verfügen über beide Absicherungen gleichzeitig. Weitere 9 Prozent haben ausschließlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, während 23 Prozent lediglich eine Unfallversicherung abgeschlossen haben.

Die Ursache für diese mangelhafte Absicherung könnte in dem weit verbreiteten Irrglauben liegen, dass in solchen Situationen ausreichender staatlicher Schutz greift. Laut der Studie glauben 30 Prozent der Deutschen, dass der Staat für den Wegfall des laufenden Einkommens durch Unfall oder Krankheit eher gut bis sehr gut absichert. Diese Fehlannahme ist besonders unter den Jüngeren verbreitet, da 49 Prozent der 18- bis 24-Jährigen davon ausgehen. Bei der Generation 55+ sind es hingegen nur noch 22 Prozent. Zusätzlich sind 26 Prozent der Meinung, dass der Staat eher gut bis sehr gut für unvorhersehbare Kosten, wie zum Beispiel Wohnungsumbauten, aufkommt.

Über die Studie:
Die Daten wurden mittels repräsentativer Umfrage durch YouGov unter 2133 Personen ab 18 Jahren in Deutschland im Auftrag der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ermittelt.

Zwei Drittel der Deutschen hegen Sorgen um ihren Lebensstandard im Alter – neun Prozentpunkte mehr als vor drei Jahren, wie eine repräsentative Umfrage von Sirius Campus und Aeiforia zeigt.

Zwischen 18 und 60 Jahren wurden Bürgerinnen und Bürger befragt, wobei vergleichbare Erhebungen in den Jahren 2020 und 2017 stattfanden.
Dies geht Hand in Hand mit einer wachsenden Furcht vor möglicher Altersarmut, wovon mittlerweile 58 Prozent der Befragten betroffen sind. Dies entspricht einer Mehrheit. Die persönliche Vorsorgesituation hat sich nach einem durch Corona bedingten Einbruch leicht verbessert. 43 Prozent geben an, ausreichend für das Alter vorgesorgt zu haben, im Vergleich zu gut 40 Prozent bei der vorherigen Umfrage im Jahr 2020.

Die große Diskrepanz zwischen Männern und Frauen in Bezug auf die eigene Absicherung beunruhigt Sirius Campus Geschäftsführer Dr. Oliver Gaedeke. Während sich 21 Prozent der Männer weder ausreichend versorgt fühlen noch über ausreichende Informationen zur Altersvorsorge verfügen, sind es bei den Frauen sogar 32 Prozent. Fast jede dritte Frau gibt an, weder ausreichend vorgesorgt zu haben noch über das erforderliche Wissen zu verfügen. Es ist jedoch zu beachten, dass es sich dabei um eine Selbsteinschätzung handelt, die keine Schlüsse darüber zulässt, wie gut oder schlecht die Personen tatsächlich versorgt sind.

Über die Studie:
Hintergrund: Die Ergebnisse beruhen auf einer bundesweiten Repräsentativbefragung im Rahmen des Kundenmonitors Assekuranz 2023, der von der Sirius Campus GmbH und der Aeiforia GmbH erstellt wurde. Zwischen dem 4. Oktober und dem 27. Oktober 2023 wurden 1.601 Entscheider und Mitentscheider in Versicherungsangelegenheiten zwischen 18 und 60 Jahren im Rahmen des YouGov-Online-Panels mittels standardisierter Online-Interviews befragt.

Frostschäden machen zwischen zwei und drei Prozent des Schadenaufwands für Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung aus, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dabei lassen sie sich gut vermeiden.

Leitungswasserschäden sind ein teures Problem für Wohngebäudeversicherer: So hat sich der Schadenaufwand dafür in den vergangenen 20 Jahren mehr als verdoppelt. Zahlten die Wohngebäudeversicherer im Jahr 2001 noch knapp 1,5 Milliarden Euro, waren es 2020 bereits gut 3,3 Milliarden Euro. Für das Jahr 2022 nennt der Versicherer-Verband 1,1 Millionen Leitungswasserschäden; insgesamt zahlten die Versicherer 3,8 Milliarden Euro an ihre Kunden dafür aus.

Eingefrorene Wasserleitungen verursachen durchschnittlich bis zu 32.000 versicherte Schäden in Deutschland, für die im Schnitt jährlich rund 115 Millionen Euro gezahlt werden, so der GDV.

Nun naht die kalte Jahreszeit und bringt auch Frost mit sich. Und das birgt auch Gefahren für Wasserleitungen. Der Versicherer-Verband gibt deshalb Tipps, wie sich Frostschäden verhindern lassen:

  • Das wirksamste Frostschutzmittel für Wasserrohre ist Wärme. Deshalb sollten alle Räume ausreichend beheizt werden. Das Heizungsventil sollte nie vollständig zugedreht werden. Das gilt vor allem auch für wenig genutzte Räume wie Keller, Vorrats- oder Abstellräume, Gästezimmer und Gäste-WC.
  • Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit: Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.
  • Wasserleitungen im Außenbereich oder in unbeheizten Räumen möglichst vom Wasser nehmen und leerlaufen lassen.
  • Bei undichten Fenstern oder Außentüren sollten Hausbesitzer die Isolierung ausbessern, damit keine kalte Zugluft auf die Rohre einwirken kann. Dabei sollten auch die Kellerfenster überprüft werden.
  • Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit wärmedämmendem Isoliermaterial vor den kalten Temperaturen geschützt werden.

Die verlängerte Antragsfrist für Leistungen der Stiftung Härtefallfonds läuft Ende des Monats aus. Wer als Härtefall gilt und woher man Antragsformulare bekommt.

Die Bundesregierung hat einen Fonds ins Leben gerufen, um Härtefälle, die im Zuge der Ost-West-Rentenüberleitung entstanden sind, zu mildern. Zielgruppen des Fonds sind:

  • Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
  • Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,
  • Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
  • nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe,
  • Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte “Ballettrente”),
  • Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler,
  • jüdische Zuwandererinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Betroffene die Möglichkeit, eine pauschale Einmalzahlung zwischen 2.500 und 5.000 Euro zu erhalten, wenn ihre gesetzlichen Renten nahe der Grundsicherung liegen. Die genaue Höhe der Einmalzahlung ist abhängig vom Wohnort (Bundesland).

Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gewährt, der bis zum 31. Januar 2024 gestellt werden kann.

Ursprünglich endete die Antragsfrist am 30. September 2023. Im Oktober beschloss die Bundesregierung, die Antragsfrist bis zum 31. Januar 2024 zu verlängern.

Die Stiftung Härtefallfonds wurde Ende 2022 ins Leben gerufen; seit Jahresbeginn 2023 konnten Anträge gestellt werden. Bundesländer, die sich bereit erklärten, einen finanziellen Beitrag zu leisten, konnten der Stiftung bis März 2023 beitreten. Diesem Aufruf sind Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hamburg, Bremen und Berlin gefolgt. Ihr Beitritt führte dazu, dass die Zahlungen für die Betroffenen in ihrem Bundesland von 2.500 Euro auf 5.000 Euro erhöht wurden.
In den neuen Bundesländern, die der Stiftung beigetreten sind (Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen), können nun für alle berechtigten Personengruppen die Leistungen auf eine Pauschale von 5.000 Euro angehoben werden. Hingegen betrifft die Erhöhung in den alten Bundesländern (Hamburg, Bremen und Berlin) lediglich jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler.

Antragsformulare können postalisch bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Bochum angefordert werden. Alternativ stehen Antragsformulare auch auf den Webseiten der Knappschaft Bahn See oder dem Bundesarbeitsministerium zum Download bereit.