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Eine aktuelle Studie zeigt große Defizite beim praktischen Finanzwissen. So weiß die Hälfte der Teilnehmenden nicht, wann Dispozinsen anfallen. Die Studienmacher pointieren: Bei der alltäglichen Finanzbildung in Deutschland gibt es großen Handlungsbedarf.

Welche Versicherungen braucht man am dringendsten? Welche Kosten sind in der Warmmiete enthalten? Und welche Anlageform in Aktien birgt die wenigsten Risiken? Wer derartige Fragen beantworten kann, verfügt über praktisches Finanzwissen – und ist gefeit vor Fehlentscheidungen, die bares Geld kosten können.

Wie aber ist es um das praktische Finanzwissen der Deutschen bestellt? Das Portal Finanztip wollte es wissen – und gab eine repräsentative Studie mit 3.000 Teilnehmenden in Auftrag. Die Probanden sollten Fragen beantworten zu den Themen Versicherungen, Geldanlage, Miete, Kredit, Zinsen. Für das Ankreuzen richtiger Antworten gab es Punkte. In einem zweiten Schritt wurden diese in eine Schulnote übersetzt.

Unwissen bereits bei den Dispozinsen

Die Ergebnisse der Studie aber fallen erschreckend aus. Das zeigt bereits eine praktische Frage zu Dispozinsen. Sie lautet:
„Angenommen, Sie haben ein Girokonto mit einem Disporahmen von 1.000 Euro. Ab wann fallen Dispozinsen für Sie an, wenn Ihr Kontostand -500 Euro beträgt?“
Vier mögliche Antworten wurden für diese Frage vorgegeben:

  • „Es fallen keine Dispozinsen an.“
  • „Es fallen zunächst keine Dispozinsen an, solange ich das Konto bis zum Ende des aktuellen Monats wieder ausgleiche.“
  • „Es fallen sofort Dispozinsen an, die mir am Ende des Monats abgebucht werden.“
  • „Weiß ich nicht.“

Die richtige Antwort – Antwort drei („Es fallen sofort Dispozinsen an…“) – kreuzten nur 50,9 Prozent der Befragten an. Das bedeutet auch: Fast die Hälfte der Teilnehmer konnte entweder die Frage gar nicht beantworten oder beantwortete sie falsch. Und das, obwohl viele Menschen über einen Dispokredit für ihr Konto verfügen.

51,6 Prozent mit Note Vier minus und schlechter

Was die Teilfragen veranschaulichen, bestätigt sich mit Blick auf das Gesamt-Abschneiden. Die Schulnote Eins oder Zwei würden in dem „Test“ 10,5 Prozent der Befragten erhalten, die Schulnote Drei oder Vier 37,9 Prozent. 51,6 Prozent der Befragten hingegen hätten gemäß Schulbewertung mit einer Vier minus oder schlechter abgeschnitten.

So erhielten 29,5 Prozent der Teilnehmenden 3,5 bis sechs Punkte: Schon in dieser Gruppe hätten viele die Schulnote Fünf. Und 22,1 Prozent der Teilnehmenden erhielten gar nur null bis drei Punkte. Demnach pointieren die Studienmacher von Finanztip: Bei einem großen Teil der Befragten ist das Finanzwissens nur mangelhaft ausgeprägt, es fehlt in der Bevölkerung an wichtigen Grundlagen. Eine Tatsache, die auch den Staat in die Pflicht ruft, wie ebenfalls eine aktuelle Schufa-Studie zeigt. Demnach wünschen sich neun von zehn deutschen Jugendlichen, dass Geld- und Finanzthemen stärker in der Schule vermittelt werden.

Überschwemmungen durch Starkregen-Ereignisse haben für enorme Schäden in weiten Teilen Deutschlands gesorgt. Besonders betroffen sind Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Worauf bei der Schadenmeldung zu achten ist.

Die Lage in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten ist nich immer angespannt. Doch klar ist bereits jetzt: Es wird eines der schadenreichsten Unwetter-Ereignisse der deutschen Versicherungsgeschichte.

Viele Versicherer haben Hotlines eingerichtet, um Betroffenen Hilfe zu leisten und Schadengutachter loszuschicken. Eine der wichtigsten Fragen: Greift überhaupt der abgeschlossene Versicherungsschutz? Damit der Versicherer leisten kann, muss sogenannter Elementarschaden-Schutz vereinbart sein. Ob der Versicherungsvertrag diese Leistung enthält, kann man auch bei seinem Versicherungsvermittler erfahren.

Doch wie sollten sich Betroffene im Schadenfall verhalten, damit die Versicherung möglichst schnell und unkompliziert handeln kann? Die folgenden Tipps sollen dabei helfen:

  1. Dokumentieren Sie die wesentlichen Schäden. Fotografien Sie auch jene Gegenstände, die nicht mehr zu gebrauchen sind.
  2. Halten Sie den Schaden gering: Dichten Sie beispielsweise zerschlagene Fenster mit Folie ab.
  3. Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherungsvermittler.
  4. Halten Sie zur Schadenmeldung am besten Ihre Versicherungsnummer bereit, schildern Sie das Schadenausmaß und teilen mit, wie Sie für Rückfragen erreichbar sind.
  5. Keine pauschalen Angebote für Handwerker-Dienstleistungen unterschreiben! Die Schadenregulierung muss immer mit dem Versicherer abgesprochen werden.
  6. Bevor Elektrogeräte wieder in Betrieb genommen werden, sollte das Leitungssystem von einem Fachmann geprüft worden sein.
  7. Besondere Gefahr geht von Öl- und Heiztanks aus. Prüfen Sie, ob diese beschädigt wurden.

Die Corona-Pandemie sorgte dafür, dass viele Beschäftige auf Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten umstellten. Nun wurde der gesetzliche Unfallschutz erweitert.

Das „Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt“ (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) ist mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 17. Juni 2021 in Kraft getreten.

Im Zuge dieses neuen Gesetzes wurde auch der Unfallschutz für gesetzlich versicherte Beschäftigte erweitert. Bisher galt: Neben der eigentlichen Tätigkeit im Homeoffice waren auch sogenannte Betriebswege mitversichert. Darunter ist beispielsweise der Gang zum Drucker im Nebenraum zu verstehen.

Wurden aber im eigenen Zuhause Wege zurückgelegt, die nicht zur Arbeitstätigkeit gehören, bestand regelmäßig kein Versicherungsschutz. Das galt beispielsweise für den Gang zur Toilette oder wenn man in die Küche geht, um Essen oder Getränke zu holen.

Das ist nun anders. Grundsätzlich soll bei mobiler Arbeit Versicherungsschutz im selben Umfang wie bei der Ausübung der Tätigkeit in der Betriebsstätte bestehen.

Eine weitere Änderung betrifft Wege, die zurückgelegt werden müssen, um Kinder in eine Betreuungseinrichtung zu bringen bzw. abzuholen. Auch bei diesem Punkt gab es Unterschiede. So sind Beschäftigte, die in der Betriebsstätte arbeiten, auch dann versichert, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg machen, um ihre Kinder zur Kita oder Schule zu bringen. Das galt bislang nicht für Beschäftigte im Homeoffice. Mit dem neuen Gesetz ändert sich auch das.

Nun gilt: Bringen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Homeoffice zu einer externen Betreuung, stehen sie auf dem direkten Hin- und Rückweg unter Versicherungsschutz. Dies, so die Gesetzesbegründung, sei auch im Interesse der Unternehmen, um die neuen Beschäftigungsformen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzusichern.

Bei der Absicherung von Lebensrisiken verfügen Frauen über weniger Versicherungen als Männer. Woran das liegt und wie sich das ändern könnte.

Nur jede achte Frau (12 Prozent) in Deutschland verfügte 2020 über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Etwas weniger – 11 Prozent – waren über eine Risikolebensversicherung abgesichert. Bei Männern lagen die Werte mit 17 und 15 Prozent höher. Ermittelt wurden diese Werte von einer bevölkerungsrepräsentativen YouGov-Studie anlässlich des Weltfrauentags am 8. März.

Nun mag man einwenden, dass Frauen häufiger bei ihrem Partner mitversichert sind. Der Vertrag also nicht auf sie selbst läuft; der Versicherungsschutz sie aber trotzdem einschließt. Doch die Online-Erhebung zeigt auch: Welche Versicherung sie gemeinsam mit ihrem Partner besitzt, weiß nicht mal jede sechste Frau (15 Prozent) in Deutschland.

Das verwundert, wo doch fast die Hälfte der Befragten angibt, dass eigene „Finanz- und Vorsorgeplanung“ (49 Prozent) sowie finanzielle Unabhängigkeit (48 Prozent) wichtig bzw. sehr wichtig seien. Schließlich lebt jede Dritte (31 Prozent) finanziell gleichberechtigt in ihrer Partnerschaft und teilt sich die Verantwortung mit ihrem Partner.

Immerhin gibt die Studie auch Hoffnung auf Besserung: So stieg innerhalb des letzten Jahres das Wissen über Finanzen, Vorsorge und Versicherungen in der weiblichen Bevölkerung. 2020 bewertete jede dritte Frau ihre Kenntnisse in Sachen Finanzen und Vorsorge mit ‚gut‘ bis ‚sehr gut‘ (30 Prozent). 2021 sagten das bereits 41 Prozent über ihre Finanzen und 38 Prozent über ihre Versicherungen.

Einkommensabhängige Beiträge?

Dass Frauen teilweise deutlich weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, kommt als Vorsorge-Hemmnis hinzu. Es fehlt schlicht an Geld. Ein Ausweg könnte sein, zukünftig das Einkommen bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge zu berücksichtigen, um Versicherungen so fairer zu gestalten. 32 Prozent der Befragten befürworten diesen Ansatz. Bei Frauen ist die Zustimmung mit 36 Prozent sogar noch etwas höher.

Auch im Hinblick auf ihre Geldanlagen ist Corona das beherrschende Thema für die Deutschen, ermittelte eine Umfrage im Auftrag eines Versicherers. Drei Viertel der Befragten befürchten einen wirtschaftlichen Abschwung.

75 Prozent der Deutschen befürchten einen wirtschaftlichen Abschwung durch die Corona-Pandemie. So ein zentrales Ergebnis einer repräsentativen Studie zum Anlageverhalten der Deutschen, die die Gothaer Asset Management AG (GoAM) von der forsa Politik- und Sozialforschung im Januar 2021.

Den weiteren Ergebnissen zufolge, bewegt sich die Angst vor einer Inflation auf dem Niveau des Vorjahres (2020: 62 Prozent; 2021: 60 Prozent). Dass sich mit den getätigten Anlagen später der Lebensstandard nicht halten lässt, beschäftigt hingegen weniger Befragte (41 Prozent) als im Vorjahr (47 Prozent).

Es gibt aber auch gute Nachrichten zu vermelden: 58 Prozent der Befragten sind bereit, in eine nachhaltige Geldanlage zu investieren, auch wenn sie dafür auf Rendite verzichten müssten. Im Vergleich zum Vorjahr stieg dieser Wert um fünf Prozentpunkte. In der Altersgruppe der 30- bis 44-Jährigen ist diese Einstellung besonders ausgeprägt (70 Prozent).

Danach gefragt, welcher Teilaspekt bei nachhaltigen Geldanlagen ihnen besonders wichtig ist, antworten 46 Prozent der Befragten Umwelt- und Klimaschutz (2020: 44 Prozent). ‚Soziale Gerechtigkeit‘ wird von 32 Prozent (2020: 28 Prozent) genannt.

Positiv ist ebenfalls, dass immer mehr Menschen in nachhaltige Geldanlagen investieren. 2020 gaben in der Umfrage noch 6 Prozent an, Geld in ‚grüne Fonds‘ zu stecken. In diesem Jahr waren es mit 17 Prozent fast dreimal so viele.

Wer muss eigentlich die Eiszapfen an der Dachrinne beseitigen und wer übernimmt die Schäden, falls Dachlawinen abstürzen, Passanten ausrutschen oder Eiszapfen durch die Scheiben eines Autos krachen?

Dachlawinen und Eiszapfen

Von Schneedruck, Dachlawinen und herabstürzenden Eiszapfen geht dieser Tage ein besonderes Risiko aus. Warnschilder können zwar eine sinnvolle Präventions-Maßnahme sein, aber sie stellen keine Enthaftung dar. Wer teilweise meterlange Eiszapfen, die über Gehwegen hängen, sieht, sollte den Vermieter oder die Hausverwaltung umgehend auf die drohende Gefahr aufmerksam machen. Ist das nicht möglich oder erfolglos, sollte die Feuerwehr informiert werden. Mitunter können aber auch Dachdecker die Gefahr beseitigen.

Schäden am Gebäude, die durch Schneedruck entstehen, werden nur dann von der Wohngebäudeversicherung übernommen, wenn auch Elementarschäden mitversichert sind. Bricht das Dach zusammen, kann auch die Hausratversicherung involviert sein. Auch hier wird nur mit zusätzlichen Elementarschadenschutz geleistet.

Verkehrssicherungspflicht Hauseigentümer

Es gilt der Grundsatz: ‚Eigentum verpflichtet‘. Das bedeutet allerdings nicht, dass Hauseigentümer und Eigenheimbesitzer selbst Schnee schippen müssen. Sie können auch Hausmeister, Winterdienst oder Mieter damit betrauen. Sollen Mieter die Räum- und Streupflichten erfüllen, muss das im Mietvertrag geregelt sein.

Werden die Verkehrssicherungspflichten verletzt und kommt dadurch jemand zu Schaden, übernimmt die Private Haftpflichtversicherung die Regulierung. Vermieter brauchen dafür eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Doch die Versicherer übernehmen nicht alle Zahlungen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Verkehrssicherungspflichten verletzt – weil er beispielsweise in den Urlaub gefahren ist, ohne einen Winterdienst zu beauftragen – handelt ordnungswidrig. Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Beschädigte Fahrzeuge

Wird ein geparktes Fahrzeug beschädigt, übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden. Zerbrechen die Scheiben des Autos aufgrund herabstürzender Dachlawinen oder Eiszapfen zahlt auch die Teilkaskoversicherung.

Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder eingeschränkte Selbstständigkeit: Das führt zu Einkommenseinbußen, von denen Schätzungen zufolge etwa 14,7 Millionen Haushalte in Deutschland betroffen sind. Der Einstieg in die Überschuldung droht, warnt Creditreform im jüngsten SchuldnerAtlas. Welche Gruppe besonders betroffen ist.

Die Einkommenseinbußen, die mit der Corona-Pandemie einhergehen, sind Folgen von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder eingeschränkter Selbstständigkeit. Besonders betroffen sind davon Gering- und Normalverdiener, schreibt Creditreform im jüngsten SchuldnerAtlas. Denn sie besitzen geringe finanzielle Reserven. Schlimmere sozialen Auswirkungen seien bisher nur Dank staatlicher Hilfsmaßnahmen verhindert worden.

Einstieg in die Überschuldungsspirale

Bereits für 2020 verzeichnet der SchuldnerAtlas von Creditreform einen deutlichen Zuwachs (4,1 Prozent bzw. 119.000 Fälle) im Bereich der „weichen“ Überschuldung. Damit sind Fälle gemeint, bei denen Verbraucher mehrfach ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, aber noch kein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid ergangen ist. Bei der „harten“ Überschuldung liegt im Unterschied dazu meist ein juristischer Sachverhalt zugrunde.

Ursachen für Überschuldung

Laut Creditreform sind aber weniger ökonomische Gründe wie Arbeitslosigkeit oder gescheiterte Selbstständigkeit Auslöser für Überschuldung. Die finanzielle Bedrängnis der Verbraucher sei vielmehr auf unwirtschaftliche Haushaltsführung zurückzuführen.

Ausweg Finanzbildung

Ein möglicher Ansatzpunkt, um unwirtschaftliche Haushaltsführung zu überwinden, ist die Stärkung von Finanzbildung. Umfragen belegen immer wieder, dass viele Deutsche wichtige Begriffe aus der Finanzwelt nicht kennen. Dieses Wissen lässt sich aber erarbeiten – auch gemeinsam mit einem fachkundigen Experten. Empfehlenswert ist zudem, mit der Führung eines Haushaltsbuchs zu beginnen, in dem alle Einnahmen und Ausgaben verzeichnet werden. Dafür können auch digitale Hilfsmittel verwendet werden.

Die Bundesregierung hat eine Reform der Restschuldbefreiung angeschoben. Künftig soll es schon binnen Drei Jahren möglich sein, sich mittels einer Privatinsolvenz zu entschulden: Ohne, dass man ein Mindestmaß an Forderungen erfüllen muss. Aber es gibt neue Hürden.

In Deutschland gelten rund 7 Millionen Menschen als verschuldet: Entgegen dem Klischee passiert das oft, ohne dass die Betroffenen das Geld verschwendet haben. Laut Statistischem Bundesamt, das Daten der Schuldnerberatungsstellen auswertet, sind es vor allem Lebenskrisen, die in die Schuldenfalle führen: Ereignisse wie Unfall und Krankheit, Arbeitslosigkeit, der Tod eines Ehepartners oder sogar eine Scheidung. Bricht eine wichtige Einnahmequelle weg oder kann eine Person nichts mehr zu den Finanzen beisteuern, können plötzlich Kredite und Rechnungen nicht mehr bedient werden.

Ein Mittel, um aus dem Schlamassel wieder rauszukommen, ist die Privatinsolvenz: auch bekannt als Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung. Diese erlaubt es, dass man sich innerhalb einer bestimmten Frist von den Schulden befreit. Wer davon Gebrauch macht, muss zwar nicht befürchten, dass er bzw. sie komplett mittellos dasteht: Aber Entbehrungen sind wahrscheinlich. Eine Pfändungsfreigrenze sorgt dafür, dass zumindest ein gewisses Existenzminimum zum Leben bleibt. Diese Grenze liegt aktuell für eine alleinstehende Person bei circa 1.140 Euro im Monat: auf das Geld haben Gläubiger keinen Zugriff.

35-Prozent-Hürde entfällt

Bisher dauerte es in der Regel sechs Jahre, bis man die Privatinsolvenz durchgestanden hatte: Doch die EU hat eine Richtlinie beschlossen (2019/1023), wonach eine Entschuldung schneller möglich sein soll. Nur noch drei Jahre soll ein solches Verfahren künftig dauern. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Richtlinie bis zum 17. Juli 2021 in nationales Recht zu gießen. Bisher hat sie sich Zeit gelassen, denn eigentlich sollte die Reform schon in diesem Jahr umgesetzt werden. Nun sollen die neuen Regeln aber zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden, wie übereinstimmend mehrere Medien berichten.

Neu ist, dass für eine Entschuldung binnen drei Jahren keine Mindest-Hürde mehr existiert. Zwar war es auch bisher schon möglich, sich in 36 Monaten zu entschulden. Hierfür mussten die Betroffenen aber mindestens 35 Prozent ihrer Schuldenlast zurückzahlen. Viele scheiterten daran.

Somit wird eine Entschuldung zwar erleichtert – der Gesetzgeber setzt aber neue Hürden, um Missbrauch zu verhindern. So müssen nun auch Schenkungen abgetreten werden, um erfolgreich ein solches Verfahren zu durchlaufen. Laut Handelsblatt komme zudem nicht in den Genuss des verkürzten Verfahrens, wer es vorsätzlich unterlasse eine Arbeit anzunehmen. Hier könnten ähnlich strenge Regeln wie bei Hartz IV drohen. Neben Privatpersonen soll die Reform auch Selbstständige und Unternehmen umfassen.

Vorsorgen ist besser als Entschulden

Aber natürlich geht es erst einmal darum, es erst gar nicht zu einer hohen Schuldenlast kommen zu lassen. Und hier bietet auch die Versicherungswirtschaft verschiedene Möglichkeiten, sich finanziell abzusichern. Eine Risikolebensversicherung empfiehlt sich zum Beispiel, um Hinterbliebene nicht mit einem Schuldenberg alleinzulassen, wenn man doch zu früh aus dem Leben scheidet. Und mit einer Berufsunfähigkeits-Police kann man vorsorgen für den Fall, dass es im Job nicht mehr weitergeht. Auch andere Invaliditäts- und Krankheitsvorsorgen wie z.B. eine Schwere-Krankheiten-Versicherung können hier ein Baustein für finanzielle Sicherheit sein.

Wer bereits merkt, dass die Schuldenlast überhand nimmt, sollte sich zudem rechtzeitig beraten lassen. Auch das Gespräch mit den Gläubigern sollte man suchen, statt die Rechnungen einfach ungeöffnet zu lassen. Die Vereinbarung von Ratenzahlungen kann zum Beispiel eine Lösung sein. Ganz wichtig: Hierbei sollte auf die Seriosität von Angeboten geachtet werden. Nicht wenige Anbieter werben mit einem neuen Kredit ohne Schufa-Eintrag: Hier sind die Zinsen und Vertragsbedingungen oft zum Nachteil des Verbrauchers ausgelegt.

Die Sorge um den eigenen Arbeitsplatz hat in Folge der Corona-Pandemie deutlich zugenommen. Und diese Angst wirkt sich auch auf die Altersvorsorge aus.

Sie stehen mitten im Berufsleben, erziehen Kinder und finanzieren die sozialen Sicherungssysteme: Die mehr als 35 Millionen 30- bis 59-Jährigen in Deutschland stellen 70 Prozent der Erwerbstätigen dar und erwirtschaften über 80 Prozent der steuerpflichtigen Einkünfte.

Doch wie „tickt“ diese „Generation Mitte“ und wie wirken sich die Folgen der Corona-Pandemie auf das Stimmungsbild der „Generation Mitte“ aus?

Antworten darauf liefert eine repräsentative Untersuchung, die das Institut für Demoskopie Allensbach seit 2013 einmal jährlich durchführt. Im Auftrag des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wurden zwischen Mitte Oktober und Anfang November 2020 insgesamt 1.047 Männer und Frauen im Alter zwischen 30 und 59 Jahren befragt.

Die Ergebnisse zeigen: Die große Mehrheit (über 70 Prozent) richtet sich auf eine länger andauernde Ausnahmesituation ein. Nur jeder fünfte Befragte (22 Prozent) glaubt an eine Rückkehr zur Normalität innerhalb weniger Monate.

Als „unerträglich“ wird empfunden, dass kein Ende der Krise absehbar ist; 70 Prozent gaben das an. Konkrete Einschränkungen wie beispielsweise Besuchsverbote (50 Prozent) oder auch das faktische Verbot von Auslandsreisen (16 Prozent) werden weniger häufig als schlimmste Corona-Folge genannt.

Besonders heftig ist die Zunahme der Sorge um den eigenen Arbeitsplatz. Vor etwa einem Jahr gaben 14 Prozent der Befragten an, den eigenen Arbeitsplatz für gefährdet zu halten. In der diesjährigen Befragung geben das 25 Prozent an.

Und wer sich aktuell um seinen Arbeitsplatz sorgt, hat auch Bedenken bezüglich der eigenen Altersvorsorge. Machen sich insgesamt rund 38 Prozent der Befragten Gedanken um die Auskömmlichkeit der eigenen Altersbezüge, liegt der Wert bei Befragten, die sich um ihren Arbeitsplatz ängstigen, bei 67 Prozent.

Die Debatten um Riester-Reformen und Negativzinsen gehen an den Deutschen nicht spurlos vorüber. Eine aktuelle Studie zeigt, wie das Vertrauen in die gesetzliche Rente schwindet.

Wie wirken sich Null- und Negativzinsen auf das Vorsorgeverhalten der Deutschen aus, wollte eine Studie im Auftrag von „Weltsparen“ herausfinden.

Den Ergebnissen zufolge machen sich 28,5 Prozent aufgrund der Niedrig- und Negativzinsen finanzielle Sorgen um ihren Ruhestand. Besonders ausgeprägt ist dieser Wert bei Haushalten mit Kindern (38,6 %). Dass ihre Altersvorsorge unter den Niedrig- und Negativzinsen leidet, geben 31 Prozent der Befragten an und die Vertrauenswerte in das staatliche Rentensystem sind im Keller: ein Drittel (etwa 35 %) der Deutschen hat kein Vertrauen in staatliche Altersvorsorge. Bei den 40- bis 49-Jährigen zweifelt über die Hälfte der Befragten an der staatlichen Rente als Grundlage finanzieller Sicherheit im Alter.

Und es lassen sich auch regionale Unterschiede feststellen: So ist die Skepsis gegenüber staatlichen Renten in Ostdeutschland mit 41 Prozent fast 10 Prozent höher als im Westen.

Ohne Vertrauen in die staatliche Altersvorsorge zeigen sich auch Single-Haushalte mit 40 Prozent gegenüber rund 29 Prozent der Geschiedenen sowie fast einem Drittel der Verheirateten und Verwitweten (32,6 Prozent).

Die Ergebnisse zeigen auch, dass fast ein Viertel der Deutschen unzufrieden mit der erwarteten Rendite ihrer Altersvorsorge ist. Dabei fällt vor allem die Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen auf: Mit knapp 34 Prozent wünscht sich hier der mit Abstand größte Anteil eine bessere Rendite und scheint sich mit dem Thema rentable Altersvorsorge zu beschäftigen. Und das ist vielleicht auch eine gute Nachricht: Denn hier bieten sich Vermittlern gute Chancen, mit den passenden Produkten auf „offene Ohren“ zu stoßen.

Über die Studie:
Im Auftrag von Weltsparen befragte das Meinungsforschungsunternehmen Civey zwischen dem 6. und dem 8. November 2020 insgesamt 2.500 Personen. Dabei waren Mehrfachantworten möglich. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.