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Wie kann man sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen? Welche Vorsorgemöglichkeiten die Deutschen für geeignet halten.

  • Private Krankenzusatzversicherung
    Insgesamt 40 Prozent der Befragten halten Krankenzusatz-Versicherungen für geeignet, um die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abzumildern. 6 Prozent davon entscheiden sich sogar für die Antwort ‘sehr gut’.
  • Lebensversicherung
    48 Prozent (37 % ‘gut’; 11 % ‘sehr gut’) der Deutschen meinen, eine Lebensversicherung eigne sich.
  • Unfallversicherung
    Ist eine Unfallversicherung geeignet, um vor den finanziellen Folgen einer BU zu schützen? 62 Prozent der Deutschen sagen Ja! (48 % ‘gut’; 14 % ‘sehr gut’).
  • Immobilien
    Zur finanziellen Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit halten 67 Prozent (43 % ‘gut’; 24 % ‘sehr gut’) Immobilien für geeignet.
  • Sparen
    ‘Sparen’ kommt – wie ‘Immobilien’ – auf 67 Prozent. Allerdings sehen 25 Prozent im Sparen ‘sehr gute’ Möglichkeiten, sich auf die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit vorzubereiten.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
    69 Prozent der Befragten halten die Erwerbsunfähigkeitsversicherung für gut (48%) oder sehr gut (21%) geeignet, um finanzielle Folgen der BU abzufedern.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    48 Prozent sehen in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine ‘gute’, 32 Prozent eine ‘sehr gute’ Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen.

Über die Studie:

Für die Studie wurden 1.200 Personen im Alter von 18 bis 60 Jahren im Juli 2023 online befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die berufstätige Bevölkerung Deutschlands sowie für Menschen, die noch vor dem Eintritt in ihr Berufsleben stehen (Auszubildende/Studierende).

Welche Ansprüche bestehen, wenn der Job krankheitsbedingt aufgegeben werden muss? Die Deutschen wissen es nicht oder halten ihre Ansprüche für zu hoch, zeigt eine aktuelle Studie.

Die Deutsche wissen nicht genau Bescheid, wenn es um ihre Ansprüche bei krankheitsbedingtem Jobverlust geht. Sowohl Leistungsvoraussetzungen als auch bei der Höhe der Ansprüche offenbaren die Deutschen in einer repräsentativen Umfrage deutliche Wissenslücken.

So geben 42 Prozent der Befragten an, überhaupt keine Idee zu haben, wie hoch die Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EM)-Rente sind, 17 Prozent tippen auf 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

Lediglich gut ein Fünftel (22 Prozent) liegt mit “ungefähr 900 Euro” richtig. Sieben Prozent sind pessimistisch und entscheiden sich sogar für die Antwortoption “nichts”.

Tatsächlich lag die Höhe neu bewilligter Erwerbsminderungsrenten 2021 in Westdeutschland bei 972 Euro pro Monat für Männer und 859 Euro für Frauen (Zahlbeträge), wie Daten der Rentenversicherung zeigen. In Ostdeutschland wurden durchschnittlich 891 Euro für Männer und 984 Euro für Frauen ausgezahlt.

Über die Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2041 Personen zwischen dem 07. und 09.06.2023 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Auftraggeber der Erhebung war die Hannoversche.

Selbstständige setzen bei der Absicherung persönlicher Risiken vor allem auf Krankentagegeld- und Krankengeld-Policen. Doch weniger als jeder Dritte verfügt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. beabsichtigt, diese zeitnah abzuschließen.

Das Risikobarometer eines Versicherers versucht zu ermitteln, wie sich Selbstständige gegen Krankheit oder Unfall absichern. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Unternehmer oft nicht ausreichend vorsorgen und teilweise falsche Absicherungen wählen. Zum Beispiel sind Unfallversicherungen unter Selbstständigen verbreiteter als Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Auf die Frage, ob sie sich gegen Krankheit oder Unfall abgesichert haben, antworteten immerhin 34 Prozent der Befragten mit “Nein, habe ich auch nicht vor”. 39 Prozent gaben an, dass sie bereits abgesichert sind, während weitere 28 Prozent angaben, es noch nicht getan zu haben, aber es zu planen.

Die häufigste Form der vorhandenen Absicherung ist die Krankentagegeld- und Krankengeldversicherung. 27 Prozent der Selbstständigen haben eine solche Police, und weitere 14 Prozent planen den baldigen Abschluss. Insgesamt sind somit 41 Prozent auf diese Weise abgesichert. Krankentagegeld-Policen zahlen einen bestimmten Betrag aus, wenn die Versicherten aufgrund von Krankheit längere Zeit arbeitsunfähig sind.

Die Unfallversicherung ist der zweithäufigste Schutz. Etwa jeder vierte Selbstständige (26 Prozent) hat eine solche Versicherung, weitere 14 Prozent planen den baldigen Abschluss. Damit beläuft sich der Anteil der Unfallversicherungen auf insgesamt 40 Prozent. Die Betriebshaftpflicht wird als dritthäufigste Form der Absicherung genannt, obwohl sie keine spezifische Vorsorge gegen Krankheit oder Unfall darstellt. Die Frage lautete konkret: “Welche Versicherung(en) zur Absicherung persönlicher existenzieller Risiken haben Sie abgeschlossen bzw. planen Sie abzuschließen?”.

Hingegen besitzt nur jeder fünfte Unternehmer (20 Prozent) eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, während weitere zehn Prozent den baldigen Abschluss planen.

Es gibt zumindest teilweise ein Bewusstsein für das Risiko. 44 Prozent aller befragten Unternehmer gaben an, dass Krankheit oder Unfall in jedem Fall ein existenzielles Risiko für sie selbst und ihr Unternehmen darstellen würden. Weitere 39 Prozent antworteten mit “eventuell”. Lediglich 14 Prozent verneinten diese Aussage ausdrücklich und sahen somit keine explizite Bedrohung.

Besonders Selbstständige mit kleinen Unternehmen und einem Umsatz bis 70.000 Euro, von denen 295 Personen befragt wurden, sowie Selbstständige ohne eigene Mitarbeiter, sehen das größte Risiko. 50 Prozent der erstgenannten Gruppe und 51 Prozent der letzteren gaben an, dass Krankheit und Unfall eine existenzbedrohende Gefahr darstellen. Selbstständige großer Unternehmen (Umsatz 150.000 Euro und mehr) sehen Krankheit und Unfall am wenigsten als existenzbedrohend an. Lediglich 33 Prozent von ihnen betrachten dies als “in jedem Fall” eine Bedrohung.

Über die Studie:
Der Spezialversicherer Hiscox erfragt in seinen Risikobarometern regelmäßig, wie Selbstständige und Unternehmen in Deutschland gegen bestimmte Risiken abgesichert sind. Gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut infas quo wurde nun im Auftrag des Branchenmagazins Versicherungsmonitor die Studie erweitert, sodass zum Beispiel auch danach gefragt wurde, welche existentiellen Risiken die Selbstständigen für ihr Geschäft sehen und mit welchen Arten von Versicherungen sie persönlich Vorsorge betreiben. Befragt wurden hierbei 600 Personen, die sich in drei Gruppen von Selbstständigen aufgliedern lassen: solche mit einem Umsatz unter 70.000 Euro, einem Umsatz von 70.000 Euro bis 150.000 Euro und Selbstständige mit höherem Umsatz. Die Umfrage soll künftig jährlich wiederholt werden.

Das Analysehaus Morgen & Morgen hat die Gründe für abgelehnte Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente untersucht. Dabei stellten sie fest, dass die beiden Hauptgründe für abgelehnte Leistungen das Ausbleiben einer Reaktion der Kunden auf Nachfragen des Versicherers sowie das Nichterreichen des BU-Grades sind.

Laut Morgen & Morgen liegt die häufigste Ursache für abgelehnte Anträge bei 37,62 Prozent aller Fälle darin, dass der Kunde keine Reaktion mehr zeigt. Dies kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel eine Verbesserung des Gesundheitszustands des Antragstellers, der daraufhin wieder in seinen Beruf zurückkehren kann. Als zweithäufigste Ursache gibt das Unternehmen aus Hofheim am Taunus an, dass Versicherte den versicherten Berufsunfähigkeitsgrad nicht erreichen. Dies trifft auf 35,06 Prozent aller Anträge zu, bei denen der Versicherer “nein” sagt.

Auf dem dritten Platz liegen mit 11,01 Prozent sonstige Gründe. Weitere 7,66 Prozent der Anträge werden abgelehnt, weil der Versicherte die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verletzt haben soll. Das bedeutet, dass der BU-Versicherer vom Vertrag zurücktreten und seine Leistung verweigern kann, wenn der Versicherungsnehmer im Antrag auf BU-Schutz falsche oder unvollständige Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat. Die Versicherungsgesellschaften prüfen dies jedoch aus Kostengründen erst, wenn der Ernstfall eintritt und eine BU-Rente beantragt wird.

In 5,88 Prozent der Fälle handelt es sich um Anfechtungs- oder Betrugsfälle. Nur in wenigen Fällen führt der Antrag ins Leere, weil Ausschluss- oder Verweisungsklauseln greifen. Während Ausschlussklauseln in 2,14 Prozent der Fälle der Grund für das Ausbleiben einer Zahlung waren, hatten konkrete Verweisungen (0,42 Prozent) und abstrakte Verweisungen (0,21 Prozent) noch weniger Gewicht.

Psychische Erkrankungen sind nach wie vor die Hauptursache für Berufsunfähigkeit, wobei etwa ein Drittel der Leistungsfälle darauf zurückzuführen ist. Im Vergleich zum Vorjahr ist ihr Anteil sogar gestiegen.

Diese Erkenntnisse stammen aus Daten, die vom Analysehaus Morgen & Morgen vorgestellt wurden. Demnach waren bei 34,50 Prozent aller Versicherten Nervenerkrankungen die Ursache für Berufsunfähigkeit, während der Wert in der vorherigen Auswertung noch bei 33,51 Prozent lag. Vor zehn Jahren betrug der Anteil etwa 20 Prozent.

Die Aufschlüsselung nach Altersgruppen zeigt, dass Nervenerkrankungen in allen Altersgruppen als Hauptursache auftreten. Das bedeutet, dass vermehrt auch jüngere Menschen von Nervenkrankheiten betroffen sind und daher aus dem Berufsleben ausscheiden. Während bei den über 50-Jährigen nur 30,27 Prozent aufgrund von Nervenerkrankungen berufsunfähig werden, sind es bei den bis 40-Jährigen 35,03 Prozent und bei den 41- bis 50-Jährigen sogar 35,68 Prozent.

Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei Morgen & Morgen, kommentiert: “Dieser Trend wird sich sicherlich fortsetzen. Im aktuellen Ratingjahrgang betrachten wir die Geschäftszahlen von 2021. Die psychischen Auswirkungen der Corona-Pandemie werden sich zeitverzögert zeigen und sind hier noch kaum abgebildet.” Ludwig fügt hinzu: “Mittelfristig könnte es aber vermehrt BU-Fälle durch Corona geben. Einerseits aufgrund von Long Covid oder psychischen Erkrankungen. Andererseits eventuell durch schlimmere Krankheitsverläufe wegen aufgeschobener Arztbesuche.”

Der zweithäufigste Grund für Berufsunfähigkeit sind laut der Studie Erkrankungen des Bewegungsapparates, wie Rückenprobleme, Gelenkerkrankungen, Muskelschmerzen oder Knochenleiden. 20,10 Prozent der Versicherten wurden deshalb berufsunfähig, wobei Osteoporose und Arthritis typische Erkrankungen in diesem Bereich sind.

Auf dem dritten Rang der wichtigsten Gründe für Berufsunfähigkeit stehen Krebs und bösartige Tumore mit einem Anteil von 17,35 Prozent, gefolgt von sonstigen Erkrankungen mit 13,45 Prozent. Unfälle (7,60 Prozent) und Herzerkrankungen (7,00 Prozent) bleiben in etwa auf dem Niveau der vorherigen Auswertungen.

Morgen & Morgen zufolge sind die Leistungsauszahlungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung im letzten Jahr leicht gestiegen. Derzeit werden rund 275.000 Berufsunfähigkeitsrenten mit einem Gesamtvolumen von 2,4 Milliarden Euro ausgezahlt. Das bedeutet einen Anstieg von etwa 4.000 Renten und rund 100 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) sichert Einkommen aus der Hauptbeschäftigung eines Versicherungsnehmers ab – und ist demnach der wichtigste Schutz, sobald man seinen zuletzt ausgeübten Beruf durch Krankheit oder Körperverletzung dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Deswegen scheint es zunächst ein Widerspruch, Schüler über eine BU-Versicherung abzusichern – Schüler haben ja in der Regel noch keinen Beruf. Und dennoch rät sogar die Stiftung Warentest in ihrem “Finanztest”- Magazin zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler. Und das hat gute Gründe.

Denn Preis und Leistungsumfang einer Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich wesentlich nach Vorerkrankungen und Tätigkeitsprofil eines Versicherungsnehmers. Daraus entsteht der Vorteil: Schüler haben meist noch keine Vorerkrankungen, die den Schutz verteuern oder ganz ausschließen können. Das Risikoprofil des Schülers wird ebenfalls von vielen Versicherungsgesellschaften positiv bewertet – dadurch gelingt der Einstieg in den BU-Schutz sehr kostengünstig. Und der BU-Schutz kann auch vergleichsweise kostengünstig bleiben, wenn man ein paar Dinge beachtet.

Versicherungsbedingungen müssen gründlich geprüft werden

Wichtig ist es, vor Abschluss einer BU-Versicherung für Schüler die Versicherungsbedingungen zu prüfen. So sollte die Tätigkeit des Schülers als mitversichert im Vertrag festgeschrieben sein. Auch sollten die Produkte keine Anzeigepflicht festschreiben. Denn einige Versicherer schreiben über die Vertragsbedingungen fest, dass ein Berufseintritt oder Berufswechsel zu melden ist – mit der Möglichkeit, das Risiko dann neu zu bewerten und teurere Beiträge zu erheben. Wenn dies aber der Fall ist, ist die Ersparnis durch die Schülerversicherung schnell dahin. Besser sind deswegen Produkte ohne Anzeigepflicht.

BU-Schutz für Schüler: besonders wichtig bei zukünftigem Handwerksberuf

Besonders wichtig ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler, sobald ein Kind einen handwerklichen Beruf anstrebt. Denn für schwer arbeitende Handwerker – Fliesenleger etwa oder Dachdecker – ist es ab einem bestimmten Alter praktisch nicht mehr möglich, eine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Werden doch BU-Prämien nach Berufsgruppen kalkuliert – Handwerksberufe gelten als besonders risikoreich und kommen in der Kalkulation der Versicherer besonders schlecht weg.

Anders aber verhält es sich, wenn Eltern den Handwerker schon als Schüler abgesichert haben. Bei einem Tarif ohne Anzeigepflicht können dann die günstigen Konditionen mitgenommen werden in die Berufstätigkeit. Allerdings sollte man auf eine genügend lange Laufzeit der Police sowie auf eine Nachversicherungsgarantie achten. Durch die Nachversicherungsgarantie lässt sich die Versicherungssumme erhöhen, sobald zum Beispiel ein Versicherungsnehmer heiratet oder Nachwuchs bekommt.

BU-Schutz: zuverlässig nur beim Experten

Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten als äußerst komplex. Wichtig ist, ein passgenaues Produkt für die eigenen Bedürfnisse zu finden. Denn wenn man eine falsche Police wählt, kann es sein: Trotz jahrelanger Zahlung der Prämien hat man keinen genügenden oder sogar gar keinen BU-Schutz. Aus diesem Grund empfehlen selbst Verbraucherschützer, einen BU-Schutz nur bei Versicherungsexperten abzuschließen.

‘Welche privaten Versicherungen gehören Ihrer Meinung nach unbedingt zu einer guten Absicherung? Welche Versicherungen sollte man in einem Haushalt unbedingt haben?’ – So lautete eine Frage im Finanzkompetenz-Report 2022. Wie die Deutschen antworteten.

Welche privaten Absicherungen fallen den Deutschen ein, wenn man sie spontan danach fragt, welche Versicherungen sie für unverzichtbar halten? Und gibt es auffällige Unterschiede bei den Antworten von Personen, die von sich selbst sagen, dass sie sich gut in der Materie auskennen? Antworten auf diese Fragen liefert der Finanzkompetenzreport 2022, eine repräsentative Umfrage, für die das Institut für Demoskopie Allensbach mehr als 1.000 Bundesbürger und rund 320 Finanzentscheider aus kleinen und mittleren Unternehmen befragte.

Die nachfolgende Liste stellt die Ergebnisse dar. Dabei wird zuerst der Wert für Gesamtstichprobe (repräsentativ für die Bundesrepublik Deutschland) und anschließend jener Wert, der auf Angaben von Personen beruht, die von sich selbst sagen, dass sie sich auskennen.

  • Haftpflichtversicherung: 77 Prozent / 88 Prozent
  • Hausratversicherung: 59 Prozent / 70 Prozent
  • Rechtsschutzversicherung: 23 Prozent / 31 Prozent
  • Unfallversicherung: 22 Prozent / 26 Prozent
  • Kfz-Versicherung (auch Voll/Teilkasko, Kfz-Haftpflicht): 17 Prozent / 20 Prozent
  • Kranken(-Zusatz)versicherung (auch: Krankenkasse): 16 Prozent / 16 Prozent
  • Gebäudeversicherung: 16 Prozent / 21 Prozent
  • (Risiko-)Lebensversicherung: 11 Prozent / 12 Prozent
  • Elementarschadenversicherung: 9 Prozent / 11 Prozent
  • (Private-)Rentenversicherung, (private) Altersvorsorge: 8 Prozent / 11 Prozent

Besonders auffällig ist, dass die enorm wichtige Absicherung der Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur 18 Prozent der Bevölkerung in den Sinn kommt. Viel besser fällt dieser Wert bei jenen, die sich auskennen, auch nicht aus. Ähnlich erschreckend ist, welcher geringe Stellenwert der eigenen Altersvorsorge beigemessen wird. Es zeigt sich: Mehrheitlich besteht großer Beratungsbedarf – vor allem bei Altersvorsorge und Arbeitskraftabsicherung.

Wer bereits vor dem 01. Januar 2019 eine Erwerbsminderungsrente bezog, hat keinen Anspruch auf Neuberechnung. Das entschied das Bundessozialgericht.

Das Bundessozialgericht in Kassel entschied am gestrigen Donnerstag, dass Rentner, deren Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 1. Januar 2019 begann, keinen Anspruch auf eine Neuberechnung ihrer Rente nach den inzwischen geltenden, deutlich günstigeren Regelungen haben. Bestandsrentner können demnach nicht verlangen, dass bei ihrer Rente Zurechnungszeiten in demselben Umfang berücksichtigt werden, wie das bei den ab 2018 und vor allem bei den ab 2019 neu bewilligten Renten geschieht.

In zwei Revisionsverfahren (Aktenzeichen B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R) forderten die Kläger – jeweils Bestandsrentner – eine Gleichbehandlung und deshalb eine Berücksichtigung der verlängerten Zurechnungszeiten auch bei ihren Renten. Die Vorinstanzen lehnten das ab – und nun bestätigte das Bundessozialgericht die Entscheidungen. So schrieben die Sozialrichter: “Der 5. Senat konnte sich nicht davon überzeugen, dass die Begrenzung der zum 1. Januar 2018 und 1. Januar 2019 eingeführten Leistungsverbesserungen auf die ab diesen Stichtagen neu hinzukommenden Erwerbsminderungsrentner dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes widerspricht.” Ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (Gleichbehandlungsgrundsatz) sei nicht feststellbar, so das Bundessozialgericht. Die Richter führten aus, dass die vom Gesetzgeber angeführten Gründe für die Differenzierung zwischen Bestands- und Neurentnern sachlich nachvollziehbar und nicht willkürlich sind. Es würde einem Strukturprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen, dass Leistungsverbesserungen ebenso wie Leistungskürzungen grundsätzlich nur für neu bewilligte Renten gelten. Zudem durfte der Gesetzgeber auch auf den erheblichen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand bei sofortiger Einbeziehung der Bestandsrentner abstellen, so das Bundessozialgericht.

Ferner war zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mittlerweile für die Bestandsrentner einen Zuschlag zu ihrer Erwerbsminderungsrente und ebenso zu einer daran anschließenden Altersrente eingeführt hat, der ihnen ab dem 1. Juli 2024 zustehen wird, hieß es vom Bundessozialgericht.

Laut Sozialverbänden, die die Klagen unterstützten, sind 1,8 Millionen Menschen in Deutschland von dieser Entscheidung betroffen. Die Verbände kündigten an, die Gesetzgebung vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als wichtigstes Produkt, um das eigene Einkommen abzusichern – kein Produkt wird sowohl von Versicherungsexperten als auch von Verbraucherschützern so oft empfohlen. Die Versicherung leistet eine regelmäßige Rente, sobald man wegen Krankheit oder Körperverletzung dauerhaft seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann; der Grad der Berufsunfähigkeit muss mindestens 50 Prozent betragen. Aber obwohl das Risiko der Berufsunfähigkeit bei vielen Selbstständigen nicht abgesichert ist, schrecken diese noch zu oft vom Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zurück.

Umorganisationsklauseln machten die Produkte unbeliebt

In der Vergangenheit war die Skepsis der Selbstständigen und Freiberufler gegenüber den BU-Versicherungen auch gut begründet. Denn Versicherer stahlen sich mit sogenannten Umorganisationsklauseln zu häufig aus der Leistungspflicht: kann ein Selbstständiger nach Umorganisation weiterhin in seinem Betrieb arbeiten, kann die Versicherung die BU-Rente verweigern. Die Klauseln ähnelten jenen der berüchtigten “Abstrakten Verweisung” bei BU-Produkten für Angestellte: Vage “Kann”-Formulierungen machten eine Ablehnung der Leistung leicht oder führten zu langen Prozessen vor Gericht. Jedoch: In Zeiten eines harten Wettbewerbs und eines gesättigten Marktes hat die Branche hinzugelernt.

Es gibt gute (weil faire) und schlechte (weil unfaire) Klauseln

Schlechte Umorganisationsklauseln kranken an der Vagheit ihrer Formulierungen: Die Umorganisation muss “zumutbar” sein (wann aber ist sie wirklich zumutbar?), sie muss “wirtschaftlich zweckmäßig” sein usw. usf. Derartige Vagheiten machen es den Versicherern leicht, eine BU-Rente zunächst abzuschmettern. Aber es gibt auch faire Klauseln auf dem Markt.

So verzichten einige Anbieter mittlerweile per Vertrag ganz auf die Forderung nach Umorganisation, wenn der Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter hat. Auch definieren einige Klauseln mittlerweile ganz konkret, wann eine Umorganisation “zumutbar” ist und wann nicht. Als Beispiel einer solchen “guten Klausel” kann Folgendes zitiert werden: “Die neue Tätigkeit und die Umorganisation des Betriebs sind zumutbar, wenn Folgendes gilt: Die neue Tätigkeit geht nicht zu Lasten der Gesundheit des Versicherten und das jährliche Bruttoeinkommen beträgt mehr als 80 % des jährlichen Bruttoeinkommens im zuletzt ausgeübten Beruf. Statt des jährlichen Bruttoeinkommens ist bei Selbständigen der Gewinn vor Steuern entscheidend.”

Klausel prüfen – BU-Versicherung abschließen: am besten beim Experten

Derartige Veränderungen machen die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Selbstständige und Freiberufler wieder attraktiv – und sollten den Abschluss einer Police schon aufgrund des fehlenden BU-Schutzes zum wichtigen Gebot machen. Die unterschiedlichen und komplexen Produkte machen es aber dringend notwendig, die Vertragswerke auf ihre Eignung für Selbstständige zu prüfen. Wer hierzu mehr wissen möchte, sollte sich dringend an eine Expertin oder an einen Experten wenden.

Die Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung dient dem Inflationsausgleich – ein stetig steigender Beitrag sichert eine steigende Rentenleistung. Demnach steigt auch die Versicherungsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dennoch sollte man mit einem Experten durchrechnen lassen, ob sich die Beitragsdynamik für den Einzelfall auch wirklich lohnt.

Aufgrund der Inflation ist es für Versicherungsnehmer wünschenswert, wenn die Rente aus einer BU-Versicherung über die Jahre steigen würde. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn ein Kunde überdurchschnittlich lang berufsunfähig wird – für 20, 30 oder gar 40 Jahre zum Beispiel. Bei einer solchen Dauer würde eine gleichbleibende Rente inflationsbedingt stark an Wert verlieren. Was also tun?

Denn in der Regel sehen die Verträge keine steigende Rente mit Inflationsausgleich vor, sondern garantieren nur eine feste, “statische” monatliche Rentenleistung. Über einen Zusatzbaustein – die Beitragsdynamik – kann jedoch eine steigende Rente trotzdem vereinbart werden. Hier gilt es, Kosten und Nutzen genau abzuwägen.

Zunächst: Bei der Beitragsdynamik wird ein Prozentsatz vereinbart, um den jährlich der Beitrag steigt – gängig sind zwei, drei oder fünf Prozent. Im Gegenzug steigt auch die Rente. Der Vorteil einer solchen Lösung: Die garantierte Versicherungsleistung wächst über die Zeit ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Versicherungsnehmer sichert sich also ein zunehmendes Leistungsplus und einen Inflationsausgleich.

Wichtig: Der Zusatzbaustein ist nicht kostenneutral

Man sollte aber nicht dem Irrtum verfallen, ein “Mehr” an Beiträgen würde das gleiche “Mehr” an Leistung sichern. Denn der Zusatzbaustein ist nicht kostenneutral. Stattdessen fallen noch Abschluss- und Verwaltungskosten an.

So müssen sich Beiträge um jährlich fünf Prozent erhöhen, damit eine Erhöhung der Rentenleistung um jährlich einen Prozent eintritt. Experten haben anhand einer Modellrente ausgerechnet: Bis die Summe der Auszahlung höher liegt als jene der Einzahlung, braucht es elf Jahre, die ein Versicherter berufsunfähig sein müsste. Die durchschnittliche BU-Dauer liegt aber bei vier bis sechs Jahren.

Dennoch: Gerade für junge Versicherungsnehmer kann sich eine Beitragsdynamik lohnen und kann vor inflationsbedingten Risiken absichern. Natürlich kommt es hier auf verschiedene Faktoren wie Rentenhöhe oder Laufzeit an. Ob sich also eine Beitragsdynamik wirklich lohnt, sollte man unbedingt von einer Expertin oder einem Experten durchrechnen lassen.