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Eigenheimbesitzer aufgepasst! Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Immobilien-Teilverkauf.

“Ein Immobilien-Teilverkauf ist für Haus- oder Wohnungseigentümer selten die beste Lösung”, berichtet Dr. Thorsten Pötzsch, BaFin-Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht und Asset-Management. Ein Teilverkauf sei riskant und könne teuer werden. “Aus Verbraucherschutzsicht kann ich nur davor warnen, den allgegenwärtigen Werbeversprechen für Immobilen-Teilverkäufe blind zu vertrauen”, erläutert Dr. Pötzsch.

Diese Werbeversprechen richten sich oft an die Generation 50plus und stellen einen höheren Geldbetrag in Aussicht, während die ursprünglichen Besitzer in der Immobilie weiterhin wohnen dürfen.

Doch Finanzaufsicht warnt, dass solche Modelle mit erheblichen Risiken verbunden sind. So müsse bei einigen Anbietern ein sogenanntes Nutzungsentgelt an den neuen Miteigentümer abgeführt werden. Kann diese Summe nicht mehr aufgebracht werden, drohe unter Umständen ein ‚Auszug wider Willen‘. Das könne auch passieren, wenn das Unternehmen, das den Immobilienteil gekauft hat, insolvent wird, schreibt die BaFin. Zudem weisen die Aufseher darauf hin, dass die laufenden Kosten oft einseitig zu Lasten der Hausbewohner aufgeteilt würden.

Für die KFZ-Versicherung gilt: “Alter kostet”! Denn das Alter wirkt sich verteuernd auf die jährliche Prämie für die KFZ-Versicherung aus. Das zeigte letztjährig unter anderem die Studie eines Fachmagazins: Vergleicht man Angebote von 25 KFZ-Tarifen, zahlt ein 67-Jähriger für exakt den gleichen Tarif im Durchschnitt 196,96 Euro Euro jährlich mehr als ein 35-Jähriger. Und ein 85-Jähriger wird sogar mit durchschnittlich 1.232,27 Euro jährlich mehr zur Kasse gebeten – für exakt den gleichen Tarif.

Diese Kalkulationspraxis der KFZ-Versicherer zog schon länger die Kritik von Betroffenen und Interessenverbänden auf sich. So sammelte zum Beispiel das Büro gegen Altersdiskriminierung in Köln unzählige Beschwerden, in denen sich Seniorinnen und Senioren über die “Abzocke” beschwerten. Der Verdacht: Versicherer diskriminieren Autofahrer*innen nur aufgrund des Alters.

BaFin prüft Verdacht der Altersdiskriminierung

Altersdiskriminierung aber gilt in Deutschland schon längst nicht mehr als Kavaliersdelikt – mit dem sogenannten “Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)” gab der Gesetzgeber in 2006 den Betroffenen ein Gesetzeswerk in die Hand, sich unter anderem gegen eine solche Diskriminierung zu wehren. Und die Vorwürfe aufgrund der verteuerten “Seniorentarife” der KFZ-Versicherer riefen nun auch Deutschlands oberste Finanzbehörde auf den Plan: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüfte nun, ob teure Seniorentarife mit bestehendem Recht vereinbar sind.

Alterszuschläge kosten, Schadenfreiheitsrabatt gleicht aus

Vorausgesetzt werden muss für diese BaFin Prüfung: Das “Nutzeralter” wirkt sich als ein Faktor auf die Prämien- und damit die Risikokalkulation aus. Andere Faktoren sind zum Beispiel die Typklasse des Wagens, der Nutzerkreis oder das Alter des Fahrzeugs bei Erwerb.

Zuschläge auf den durchschnittlichen Versicherungsbeitrag ergeben sich aus der GDV-Statistik ab einem Alter von 68 Jahren – ab diesem Alter verteuern sich viele Jahresprämien nur aufgrund des Alters. Allerdings gibt es auch vom Alter zunächst unabhängige Faktoren, die dennoch dazu führen, dass Ältere im Durchschnitt weniger für ihre Prämie bezahlen müssen. Hierzu zählt die Anzahl schadenfreier Jahre des Versicherungsnehmers. Und die Debatte um Altersdiskriminierung durch teure Seniorentarife dreht sich wesentlich um die Frage, ob solche ausgleichenden Faktoren den Altersaufschlag rechtfertigen.

Ältere: verursachen durchschnittlich mehr Haftpflicht- und Kaskoschäden

Zunächst aber geht es darum, wie Versicherer den Alterszuschlag auf die Prämie begründen. Dies ergibt sich aus der Unfallstatistik als Bestandteil der Risikokalkulation. Denn zwar trifft das Vorurteil nicht zu, dass ältere Autofahrer mehr Unfälle bauen als jüngere Autofahrer. Allerdings gelten ältere Fahrer häufiger als Hauptverursacher des Unfalls und verursachen so – zum Beispiel durch Vorfahrtsfehler – überdurchschnittlich viele Haftpflicht- und Kaskoschäden.

Deswegen wirkt sich das Faktor “Alter” direkt auf die Prämienhöhe aus: Die Versicherer definieren Altersgrenzen, bei deren Überschreiten die Prämien teurer werden. Weil insbesondere Fahrer ab 70 Jahren überdurchschnittlich häufig als Hauptverursacher eines Unfalls gelten, wird von vielen Versicherern ab 68 Jahren ein erster Zuschlag verlangt.

Allerdings geht aus Berichten der Verkehrswacht zugleich hervor: Senioren verursachen seltener als im Bevölkerungsschnitt Unfälle durch zu schnelles Fahren. Auch ein zu geringer Abstand und falsches Verhalten gegenüber Fußgängern seien selten Unfallursache. Die nachlassende Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit gleichen ältere Menschen also durch vorsichtige Fahrweise oft aus – eine Tatsache, die von Kritikern oft gegen die Seniorenzuschläge ins Feld geführt wird.

Schadenfreiheitsrabatte: Oft zahlen Ältere doch (etwas) weniger

Die Debatte um die Altersdiskriminierung dreht sich nun wesentlich um die Frage, wie indirekte Faktoren auf die Prämienhöhe im Alter ausgleichend wirken. Denn es gibt einen indirekten Zusammenhang zwischen dem ” Belohnsystem” der Schadenfreiheitsrabatte und dem Alter eines Versicherungsnehmers.

Werden KFZ-Versicherte doch belohnt, je länger sie unfallfrei fahren. Bleibt der Vertrag jahrelang unfallfrei, profitiert der Versicherungsnehmer über einen Schadenfreiheitsrabatt, der seinen individuellen Beitrag senkt. Diese Tatsache wirkt sich oft zugunsten Älterer aus, obwohl der Zusammenhang keineswegs zwingend besteht. Denn “belohnt” durch die Rabatte wird nicht das Alter, sondern das unfallfreie Fahren.

Jüngere Autofahrer: Einstieg in die KFZ-Versicherung oft teuer

Dass man dennoch den Zusammenhang zwischen Alter und Rabattsystem nicht leugnen kann, wird am anschaulichsten an den jüngeren Autofahrerinnen und Autofahrern, die zunächst einen Nachteil in Kauf nehmen müssen: Sie können durch fehlende Fahrpraxis noch gar kein unfallfreies Fahren vorweisen. Deswegen ist der Erst-Einstieg in die KFZ-Versicherung oft vergleichsweise teuer. Ältere Autofahrerinnen und Autofahrer hingegen profitieren von den oft höheren Schadenfreiheitsklassen und zahlen demnach deutlich weniger.

Freilich: Das gilt nur bei unfallfreiem Fahren, weswegen die Rabatte nicht direkt mit dem Alter zusammenhängen – bei gleichem Schadenfreiheitsrabatt ist die Prämie im Alter teurer. Aber doch könnte man mit den KFZ-Versicherern argumentieren, dass sich der Risikofaktor “Alter” über das Belohnsystem der Schadenfreiheitsrabatte abschwächt.

Dieses Argument wird auch ersichtlich an einer Beispielrechnung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Zahlt ein Fahrer im Alter von 45 Jahren – mit Schadenfreiheitsklasse 15 – einen fiktiven Versicherungsbeitrag von 252 Euro, würde er mit 75 Jahren für die gleiche Schadenfreiheitsklasse 456 Euro (+81 Prozent) zahlen. Eine solche Vorstellung aber ist deswegen für viele Fahrer schier unrealistisch, weil sie von der Fahrpraxis profitieren. Wenn ein Autofahrer aufgrund seines unfallfreien Fahrens mit 75 Jahren die Schadenfreiheitsklasse 35 erreicht hat, so zahlt er nur 295 Euro (+17 Prozent): Immer noch mehr, aber der Seniorentarif hat sich wesentlich “abgemildert” durch das Belohnsystem der Schadenfreiheitsrabatte.

BaFin hält Praxis für rechtskonform

Wie aber bewertet die BaFin nun in ihrer aktuellen Untersuchung die Seniorenzuschläge? Aus Sicht von Deutschlands oberster Prüfbehörde ist die Praxis rechtskonform. Denn Paragraph 20 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes definiert eine “zulässige unterschiedliche Behandlung”, sobald ein sachlicher Grund vorliegt. Der sachliche Grund ergibt sich aus der Statistik der Versicherer – erhoben zum Beispiel durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Erlaubt doch der maßgebende Paragraph eine “unterschiedliche Behandlung”, sobald diese Ungleichbehandlung auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen beruht. Weil die GDV-Statistik laut BaFin zeigt, dass die durchschnittliche Schadenhäufigkeit bei älteren Personen steigt, sind Alterszuschläge auch im Sinne des Gesetzes.

Die BaFin verweist in diesem Kontext ebenfalls auf die mildernde Wirkung des Schadenfreiheitsrabatts. Denn bei einem signifikanten Anteil der untersuchten Versicherten hätten selbst ältere Versicherungsnehmer bis unter 79 Jahren eine niedrigere durchschnittliche Prämie zu zahlen als etwa die 27- bis 41-jährigen Versicherungsnehmer. Durch die Schadenfreiheitsklasse werde also die Prämienbelastung im Alter “nicht unerheblich gedämpft”. Ergebnisse der Untersuchung sollen in einem kommenden BaFin-Journal veröffentlicht werden.

Muss ich mir in Zeiten der Coronakrise Sorge um die eigene Lebensversicherung machen, wenn ich sie kapitalbildend als Altersvorsorge abgeschlossen habe? Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrachtet diese Ängste als unbegründet: Die Versicherer seien für die Krise ausreichend gerüstet.

Die Coronakrise hatte auch für die Finanzmärkte bittere Folgen: Die Börsen gingen auf Talfahrt, auch wenn sie sich langsam wieder erholen und einen ersten Aufwärtstrend zeigen. Das ließ auch viele Bürger an der Sicherheit ihrer Altersvorsorge zweifeln. Jeder dritte Bürger fürchtet, dass seine Altersvorsorge an Wert verliert, so zeigt eine Umfrage des Marktforschers Kantar TNS.

Doch in diesen Krisenzeiten gibt es auch gute Nachrichten. So hat sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktuell positioniert, dass sie die deutschen Lebensversicherer für nicht gefährdet hält. Diese könnten die Krise gut meistern. “Das liegt an den Maßnahmen, die die Branche schon vorher getroffen hat, aber auch daran, dass das Aufsichtsregime Solvency II robust genug ist”, sagte Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht, der “Börsenzeitung”.

Wie Frank Grund weiter berichtet, habe die Finanzaufsicht stichprobenartig Abfragen unter Versicherern durchgeführt, wie sich die Coronakrise auf die finanzielle Stabilität auswirkt. Bei keinem Unternehmen sei eine Unterdeckung feststellbar gewesen: Sie können also nach wie vor ihre Garantien und Zusagen an die Kunden bedienen, auch langfristig. Wenn auch freilich die Quoten für die Stabilität leicht zurückgingen.

Verschärfte Vorschriften infolge der Finanzkrise 2008

Dass die Versicherer die Krise meistern können, liegt auch an dem Aufsichtsregime Solvency II, das der Chefaufseher im Interview angesprochen hat. Sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene wurden nämlich die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für die Versicherer deutlich verschärft, nachdem 2008 die Weltwirtschaft durch die Finanzkrise erschüttert wurde.

Die Lebensversicherer müssen nun deutlich mehr Eigenkapital zurückhalten, ihre Risiken minimieren und jährlich einen Bericht veröffentlichen, sogenannte SFCR-Berichte, mit denen sie nachweisen, dass sie auch langfristig alle Zusagen an die Kunden erfüllen können. Darüber hinaus wurde ein zusätzlicher Finanzpuffer geschaffen, die Zinszusatzreserve, die zur Absicherung hoher Altgarantien dient.

Auch in Zeiten der Coronakrise sollte man folglich einen kühlen Kopf bewahren und nicht voreilig Altersvorsorge-Verträge abstoßen: schon gar nicht panikartig. Denn die Altersvorsorge ist ja eine langfristige Anlage. Auch die Börsen haben sich bisher noch immer gut von Krisen erholt. Zwar sollte man durchaus im Blick haben, wie sich derartige Krisen auf die Altersvorsorge auswirken können: aber eben mit ruhigem, analytischem Blick. Eventuell kann man sogar Chancen entdecken. Dabei kann der Rat eines Experten helfen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beobachtet regelmäßig Anbieter von Geldanlagen, die ohne Erlaubnis ihr Geschäft betreiben. Viele davon sind im Internet tätig und werben mit fetten Renditen um gutgläubige Anleger. Oft muss der Kunde fürchten, dass er sein komplettes Geld verliert.

Wenn ein Produktgeber in Deutschland Geldanlagen vertreiben will, braucht er in der Regel die Zulassung der BaFin. Doch es gibt viele Anbieter, die ohne Erlaubnis ihr Geschäft betreiben wollen. Und nicht immer haben diese gute Absichten, im Gegenteil. Oft verbergen sich dahinter unseriöse Geschäftemacher.

Vor solchen warnt aktuell Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor der BaFin, in einem “Handelsblatt”-Interview. Insgesamt 87mal habe die BaFin im vergangenen Jahr Verbote gegen Gesellschaften wegen des Betriebs unerlaubter Finanzgeschäfte aussprechen müssen. Und oft kann auch die BaFin nur registrieren, dass durch diese Anbieter bereits Verbraucher zu Schaden kamen. Auf einen dreistelligen Millionenbetrag schätzt Pötzsch die Schadenssumme durch solche unerlaubte Geschäfte.

Hinter diesen Firmen stecken anonyme und international tätige Netzwerke, die ihre Geschäfte online bewerben, berichtet Pötzsch weiter. Dabei kenne die Fantasie der Anbieter keine Grenzen. “Eine Firma sammelte Geld ein, um Olivenhaine zu verkaufen, diese dann zu pachten und anschließend zum Einstiegspreis zurückzukaufen”, berichtet Pötzsch. Wenn das Geschäftsmodell Erfolg haben soll – viel Glück! Doch sie funktionieren oft nur eine Zeit lang, nämlich solange neue Kunden angeworben werden und Geld in das System pumpen: ein klassischer Fall von Schneeballsystem. Wenn keine Neukunden nachkommen, bricht das Finanzierungsmodell zusammen.

Unseriöse Handelsplattformen

Besonders aufgefallen sind der BaFin dabei Internet-Handelsplattformen, die keine Lizenz haben. Oft handeln diese mit Krypto-Währungen und bieten hochspekulative Finanzwetten wie zum Beispiel binäre Optionen an. Bei binären Optionen wird in der Regel darauf gewettet, dass eine Aktie, ein Rohstoff, Devisen oder ein anderes Finanzprodukt im Wert steigt oder an Wert verliert. Hierfür ausschlaggebend ist ein Basiswert, der oft vom Anbieter recht willkürlich bestimmt wird.

Entscheidend ist bei binären Optionen allein, welchen Wert der Wettgegenstand zum Zeitpunkt des Ablaufs hat und ob die Wette erfüllt ist. Oft sind sehr kurze Laufzeiten vorgesehen: etwa 30 Sekunden, 60 Sekunden oder wenige Minuten. Tritt das Ereignis ein, hat der Kunde gewonnen – wenn nicht, ist das Geld weg. Weil diese Wetten nicht nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage funktionieren, sondern tatsächlich einfach eine Art Glücksspiel darstellen, sind sie seit Jahren international umstritten.

In der Regel muss der Kunde auf diesen Plattformen Name, Adresse und Telefonnummer hinterlassen, berichtet die BaFin. Dann kontaktiert ihn ein Mitarbeiter per Telefon oder Mail. Hat der Verbraucher auf ein Konto eingezahlt, kann er sich an den Finanzwetten beteiligen. Regelmäßig erzielt er dabei zunächst positive Ergebnisse, wird durch die telefonische Betreuung in seinen Fähigkeiten als Trader bestärkt und davon überzeugt, mehr Geld einzusetzen. Doch wenn er das gewonnene Geld einlösen will, ist es meist weg oder der Zugriff wird verweigert. Und das Geld, welches eingezahlt wurde, ebenso.

Oft ist der Einsatz dann verloren, weil die Geschäftemacher im Ausland sitzen und ihre Adressen über Offshore-Briefkastenfirmen anmelden. Manche deutsche Kunden haben so fünfstellige Summen verloren. Weil binäre Optionen grundsätzlich intransparent sind, haben sowohl BaFin als auch die europäische Aufsichtsbehörde ESMA aktuell untersagt, derartige Finanzinstrumente an Kleinanleger zu vertreiben.

Zwar brauchen nicht alle Finanzinstrumente die BaFin-Erlaubnis. Ein klassisches Beispiel, wo es auch ohne Lizenz seriöse Anbieter gibt, ist das Crowdfunding. Aber fehlt diese, dann ist das ein erstes und wichtiges Indiz für unseriöse Geschäfte. Deshalb sollte man sein Geld nur Anbietern geben, über deren Seriosität man sich umfassend informiert hat – und die über die notwendigen Zulassungen verfügen. Ansonsten droht der Totalverlust des investierten Geldes.

Seit 2017 müssen die Lebensversicherer einmal jährlich der Finanzaufsichtsbehörde BaFin einen Bericht vorlegen, aus dem hervorgeht, wie sie finanziell aufgestellt sind. Am 07. Mai war es wieder soweit: Zum zweiten Mal erstatteten die Gesellschaften Rapport. Und die aktuellen Zahlen sind durchaus erfreulich: die Branche steht besser da als noch im letzten Jahr.

Oft totgesagt, aber noch immer von beeindruckender Stärke: So lässt sich der aktuelle Status Quo der deutschen Lebensversicherer zusammenfassen. Seit 2017 müssen die Anbieter bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Bericht vorlegen, wie sie finanziell ausgestattet sind und ob sie auch potentielle Krisen gut meistern können, etwa eine neue Finanzkrise.

Anhand der aktuell veröffentlichten Zahlen lässt sich schlussfolgern, dass die Lebensversicherung sehr stabil dasteht. Die Veröffentlichungspflicht brachten neue Regeln der Europäischen Union zur Versicherungsaufsicht mit sich, die europaweit gelten und als “Solvency II” bekannt sind.

Lebensversicherer besser mit Kapital ausgestattet

Ein Wert, den die Lebensversicherer nach einem streng festgelegten Berechnungsverfahren berichten müssen, ist die sogenannte Bedeckungsquote. Stark vereinfacht zeigt diese Quote, ob der Versicherer einen ausreichend großen Kapitalpuffer besitzt, um alle Ansprüche der Kunden auch dann bedienen zu können, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern.

Kritisch wird von der BaFin hierbei eine Bedeckungsquote von weniger als 100 Prozent gesehen. Wird dieser Wert unterschritten, müssen die Versicherer einen Maßnahmenkatalog vorlegen, um ihre Finanzausstattung zu verbessern.

Doch es gibt positive Nachrichten: Laut dem Versicherungsdachverband GDV hat sich diese Bedeckungsquote im Schnitt aller Anbieter deutlich verbessert. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 betrug die Bedeckungsquote 382 Prozent gegenüber 316 Prozent im Vorjahr. Die meisten Versicherer haben also deutlich mehr Kapital, als es die Finanzaufsicht von ihnen verlangt. Sie sind für Krisenzeiten gut gerüstet. Sie besitzen fast das vierfache Kapital wie gefordert.

Noch gelten Übergangsregeln

Einschränkend gilt es allerdings zu bedenken, dass die Versicherer aktuell noch Übergangsregeln anwenden dürfen, die es ihnen erleichtern, die Bedingungen zu erfüllen. Auch gibt es einige wenige Versicherer, elf Stück an der Zahl, die ohne diese Übergangsregeln auf weniger als hundert Prozent kommen. Dennoch sind sich Beobachter der Branche einig, dass auch sie derzeit alle Pflichten und Garantien erfüllen können. Oft handelt es sich hierbei um kleinere Versicherer oder Anbieter, die ihr Neugeschäft schon eingestellt haben.

Wer sich selbst ein Bild machen will, kann die sogenannten Berichte zur Solvabilität und Finanzlage (SFCR) auch einsehen. Denn die Versicherer müssen sie auch auf ihrer Webseite veröffentlichen – sie sollen den Kundinnen und Kunden als Orientierung dienen, wie eine Assekuranz finanziell aufgestellt ist. Leider sind diese Berichte voller Fachbegriffe und sehr schwierig zu lesen. Hier empfiehlt es sich, bei Verständnisproblemen einen Versicherungsexperten um Rat zu fragen.

Kryptowährungen wie Bitcoin erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Doch dahinter verbergen sich hochspekulative Finanzprodukte, die oft auch ein Totalverlust-Risiko bergen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun einen Marktplatz für derartige Währungen dichtgemacht.

Kryptowährungen sind eine Technologie der Zukunft – eigentlich. Eine Technik namens Blockchain ermöglicht es, Überweisungen anonym, transparent und unverfälschbar abzuspeichern, so dass immer mehr Menschen darauf hoffen, die Kryptowährungen könnten ein wichtiges Zahlungsmittel der Zukunft sein. Doch das lockt auch immer mehr dubiose Anbieter an.

Auch Betrüger tummeln sich im Netz

Im Netz werden Kryptowährungen als renditenträchtige und sichere Altersvorsorge beworben, was sie aber keineswegs sind. Im Gegenteil: Immer mehr Betrüger tummeln sich in der Szene, die arglose Sparer um ihr Guthaben erleichtern. “Zeit Online” berichtet zum Beispiel über ein Bitcoin-Projekt, dessen Gründer sich mit dem eingesammelten Geld einfach aus dem Staub machten. Auf ihrer Webseite hinterließen sie ein einziges Wort: “Penis”!

Andere Bitcoin-Projekte sind zwar seriös, aber hochspekulativ. Und so sah sich nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gezwungen, eine entsprechende Online-Plattform dichtzumachen, auf der mit Kryptowährungen gehandelt wurde: Die Finanzaufsicht hat den Krypto-Marktplatz Crypto.exchange schließen lassen.

Ein BaFin-Sprecher begründete diesen Schritt gegenüber “Wallstreet Online” mit den enormen Kursschwankungen auf der Plattform. Schwankungen von zehn Prozent und mehr an einem einzigen Tag seien keine Seltenheit – was für den hochspekulativen Charakter dieser Währungen spreche.

“Nimmt die Beliebtheit einer bestimmten virtuellen Währung ab, kann ihr Kurs massiv und dauerhaft einbrechen. Das kann auch zum Totalverlust führen”, erklärte der Sprecher. Es gebe aktuell keine gesetzliche Grundlage, um für die Verluste aus Kryptowährungen Schadensersatz zu fordern.

Kryptowährungen kein geeignetes Instrument der Altersvorsorge

Unseriös sind auch Werbeanzeigen, in denen Sparer dazu aufgefordert werden, ihre Lebens- oder Rentenversicherung zu kündigen und das Geld komplett in eine Kryptowährung zu stecken. Weil diese vermehrt auftauchen, hat nun sogar Facebook seine Richtlinien verschärft und die Werbung für Krypto verbannt. Sie sind zum jetzigen Zeitung eben kein geeignetes Instrument der Altersvorsorge, weil sie hochspekulativ sind. Und wer eine Versicherung kündigt, verliert auch seinen Risikoschutz.

Grundsätzlich spricht das nicht gegen ein Investment in Kryptowährungen. Laut “Zeit” nutzen zum Beispiel auch Start-ups dieses Instrument, um Startkapital für ihre Projekte einzusammeln. Doch wer sein Geld darin investiert, sollte sich zuvor genau über die Seriosität des Anbieters informieren. Und im Hinterkopf behalten, dass es sich eben um ein hochspekulatives Finanzinstrument handelt. Deshalb sollte man nur Geld darein investieren, dass man auch tatsächlich entbehren kann.

Wer einen Gebrauchtwagen kauft, schließt häufig auch eine Reparaturkosten- bzw. Garantieversicherung mit ab. Diese soll einspringen, wenn bestimmte Bauteile kaputtgehen und das Auto in die Werkstatt muss. Doch noch immer beinhalten manche der Policen eine Klausel, die den Verbraucher benachteiligt, wie nun die Finanzaufsichtsbehörde BaFin berichtet.

Wer privat ein Auto kauft und nicht beim Händler, muss sich darauf verlassen, dass der Verkäufer ihn nicht über den Tisch zieht – denn viele Privatpersonen schließen beim Verkauf ihres Autos eine Gewährleistung aus. Ärgerlich, wenn wenig später ein Bauteil des „neuen“ Gebrauchten kaputtgeht. Abhilfe schaffen für diesen Fall sogenannte Reparaturkostenversicherungen – sie leisten, wenn der Gebrauchtwagen kurz nach Kauf in die Werkstatt muss.

Diese Verträge haben nun die Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörde BaFin auf sich gezogen. Manche Anbieter haben nämlich immer noch eine Klausel in ihren Versicherungsbedingungen, die der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahr 2009 für unzulässig erklärte. Sie benachteiligen den Verbraucher in unzulässiger Weise, so stellte das oberste Zivilgericht damals fest (VIII ZR 354/08). Die Finanzaufsicht will nun gegen Versicherer vorgehen, die sich noch immer auf diesen unzulässigen Passus berufen.

Versicherung muss schon vor Reparatur einspringen

Für unzulässig erklärten die Richter damals eine Klausel, mit der sich die Versicherung das Recht vorbehielt, die Versicherungsleistung erst bei Vorlage einer Werkstattrechnung auszuzahlen. Mit anderen Worten: Geld erhielt der Versicherungsnehmer erst, nachdem das Auto repariert wurde. Diese Klausel sei aber nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB unwirksam. Sie benachteilige den Versicherungsnehmer unangemessen, weil sie einen wichtigen Grundgedanken von § 11 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verletze.

Laut VVG ist der Versicherer nämlich schon zu einer Zahlung verpflichtet, sobald der Eintritt des Versicherungsfalls festgestellt und ausreichend geprüft werden konnte, zum Beispiel durch Gutachter. Hierfür reiche es vollkommen aus, wenn die Werkstatt einen Kostenvoranschlag für die Reparatur berechnet hat und der Fahrzeughalter diesen Voranschlag seiner Versicherung vorlegt.

Dass der Bundesgerichtshof so entschied, hat plausible Gründe. Wenn nämlich die Versicherung den Verbraucher zwingt, erst die Werkstattrechnung vorzulegen, bevor sie zahlt, wird der Garantienehmer in Vorleistung gezwungen. Und der Halter käme nicht umhin, das Auto auch dann reparieren zu lassen, wenn die Reparatur sich gar nicht mehr lohnt – etwa, weil bei einem Getriebeschaden die Werkstattkosten höher sind als der Anschaffungspreis. Solchen Situationen wollten die Richter vorbeugen, indem sie die Klausel für unzulässig erklärten.

Unbeschränkter Gewährleistungsausschluss nicht möglich

Übrigens noch ein Tipp für Autoverkäufer: ein unbeschränkter Gewährleistungsausschluss ist auch mit einem vorformulierten Formular nicht möglich, das man dem Käufer überreicht. Das verstößt gegen eine gesetzliche Vorgabe, wonach beim Privatverkauf die Haftung für grobes Verschulden und für Personenschäden gerade nicht ausgeschlossen werden darf.

Die deutsche Lebensversicherungs-Branche hat einen eigenen Rettungsschirm: Die Protektor Lebensversicherungs-AG. Diese Auffanggesellschaft garantiert, dass Sparer um ihre Leistungen aus LV-Verträgen nicht bangen müssen – selbst wenn der Versicherer in eine wirtschaftliche Schieflage gerät.

Der Abschluss einer Lebensversicherung ist eine Entscheidung für eine lange Zeit, wenn nicht gar für das Leben. Viele Verträge sehen Laufzeiten von 10, 20 oder gar 30 Jahren vor. Doch was ist, wenn ein Unternehmen mal in finanzielle Schwierigkeiten geraten sollte? Natürlich erwarten die Kunden, dass dann ihre Verträge auch weiterhin erfüllt werden und die vereinbarte Leistung ausgezahlt wird.

Rettungsschirm der Branche: Die Protektor Lebensversicherung-AG

Für den Fall, dass ein Lebensversicherer tatsächlich in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sollte, hat die Branche vorgesorgt. Die sogenannte Protektor Lebensversicherung-AG, gegründet im Jahr 2002, ist der offizielle Rettungsschirm für notleidende Lebensversicherer.

Wenn ein Anbieter in die Insolvenz schlittert, garantiert Protektor, dass die Verträge weiterlaufen und die Leistungen an die Kunden bedient werden. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2004 ist Protektor offiziell der Sicherungsfonds der deutschen Lebensversicherer.

Und dieser Rettungsschirm ist aktuell gut ausgestattet, wenn man Protektor-Chef Jörg Westphal Glauben schenkt. Die Auffanggesellschaft könne dank mehrerer Sicherheitsmechanismen selbst die Schieflage eines größeren Anbieters schultern, berichtet Westphal dem Handelsblatt (Freitagausgabe). „Insgesamt kann man auch sehr sehr große Versicherer auffangen. An Geld würde es nicht mangeln“, gab der Diplom-Kaufmann zu Protokoll. Aktuell habe Protektor rund 900 Millionen Euro in den Kassen.

Hierbei gilt es auch zu bedenken, dass nicht alle Verträge sofort ausgezahlt werden müssen, wenn ein Lebensversicherer pleitegehen sollte. Im Gegenteil: Lediglich die Unterdeckung des kriselnden Unternehmens muss ausgeglichen werden. Protektor übernimmt dann die Policen und lässt sie einfach weiterlaufen. Zudem gibt es einen weiteren Sicherheitspuffer für den Ernstfall. Falls das Geld nicht reiche, seien die Lebensversicherer verpflichtet, Sonderbeiträge in gleicher Höhe nachzuschießen.

BaFin: Lebensversicherer gut ausgestattet

Doch zur Panikmache besteht aktuell gar kein Grund, denn die deutsche Lebensversicherung zeigt sich stabil. Dies bestätigt auch die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin, die für die Überwachung der LV-Anbieter zuständig ist. “Unsere Prognose, dass die Versicherer zumindest auf kurze und mittlere Sicht ausreichendes Stehvermögen haben, ist nach wie vor aktuell”, sagte BaFin-Chef Felix Hufeld jüngst. Schließlich ist die Lebensversicherung das beliebteste Sparprodukt der Deutschen. Über 90 Millionen Verträge werden bundesweit gezählt – manche Bürger haben sogar mehrere LV abgeschlossen.

Einen positiven Trend meldet die Finanzaufsichtsbehörde BaFin. Demnach gab es im Jahr 2015 weniger Beschwerden über Versicherer, wie aus dem jüngsten Jahresbericht hervorgeht.

Wenn Kunden mit ihrer Versicherung unzufrieden sind, können sie sich an die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin mit einer Beschwerde wenden. Diese fordert dann unter Umständen eine Stellungnahme des Unternehmens an und prüft, ob eine weiteres Vorgehen gegen den Versicherer notwendig ist. Eine solche Beschwerde kann im Zweifel allen Verbrauchern nutzen, wenn sie dazu beiträgt, regelwidriges Verhalten von Versicherern zu verhindern.

Weniger Beschwerden im Jahr 2015

Anfang Mai hat die BaFin ihre Beschwerde-Statistik für das Jahr 2015 vorgelegt. Und diese deutet auf eine positive Entwicklung hin. So erreichten 2015 insgesamt 9.746 abgeschlossene Anfragen die Aufsichtsbehörde – und damit deutlich weniger als im Jahr zuvor, als noch 11.139 Vorgänge registriert wurden. In nur 7.843 dieser Fälle handelte es sich tatsächlich um Beschwerden, in den anderen hingegen um allgemeine Auskunfts-Ersuche und Petitionen.

Deutlich geringer ist die Zahl der Beschwerden, die sich nach Prüfung der Eingabe tatsächlich als begründet erwiesen. Dies traf auf lediglich 31,1 Prozent aller Fälle zu. Häufigste Beschwerdegründe waren Verzögerungen bei der Schadenbearbeitung, etwa wenn der Versicherer seinen Kunden zu lange im Unklaren darüber lässt, welche Leistung er erhält (1.364 Eingaben). Auch die Höhe der Versicherungsleistung (1.014 Eingaben) und Deckungsfragen (972 Eingaben) waren häufige Streitthemen – also die Frage, was überhaupt versichert ist und was nicht.

Beispiel: Verwaltungskosten falsch ausgewiesen

Die BaFin nennt in ihrem aktuellen Bericht auch Beispiele für Beschwerden. So hat ein Lebensversicherer die Verwaltungskosten einer Rentenversicherung irrtümlich im Produktinformationsblatt zu niedrig angegeben. Als der Anbieter den Irrtum bemerkte, schickte er nachträglich ein neues Informationsblatt an die Kunden und wies die Verwaltungskosten darin korrekt aus, also deutlich höher. Die Kunden sollten nun den höheren Betrag zahlen.

Eine Kundin weigerte sich, diese Mehrkosten zu akzeptieren. Sie argumentierte, ihr können nur die irrtümlich im Informationsblatt ausgewiesenen Kosten berechnet werden – schließlich hätte sie auf dieser Basis den Vertrag unterzeichnet. Die BaFin schloss sich dieser Rechtsauffassung an.

Letztendlich lenkte der Versicherer ein und bestätigte der Aufsicht, er werde alle Verträge mit den irrtümlich zu niedrig ausgewiesenen Kosten weiterführen. Die einzige Beschwerde einer unzufriedenen Kundin bewirkte also Verbesserungen für alle Versicherungsnehmer, die diesen Tarif abgeschlossen hatten!

Bitte schriftlich beschweren!

Wenn sich Verbraucher bei der BaFin beschweren wollen, müssen sie dies schriftlich tun. In dem Schreiben sollten immer der Sachverhalt sowie der Grund der Beschwerde genannt sein.

Verbraucher können einen Brief, ein Fax oder eine Email an die BaFin schicken. Die BaFin benötigt eine schriftliche Darstellung des Sachverhalts sowie Kopien der wesentlichen Unterlagen, um dem Problem nachzugehen. Die Postanschrift lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / Graurheindorfer Straße 108 / 53117 Bonn. Die Emails können an poststelle@bafin.de gesendet werden.

Bevor man sich beschwert ist es jedoch ratsam, das Gespräch mit dem Versicherer oder dem betreuenden Vermittler zu suchen – viele Konflikte können so bereits im Vorfeld ausgeräumt werden.

Wenn ein Versicherungsunternehmen seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat, darf es auch deutschen Bürgern vom Ausland aus eine private Krankenvollversicherung anbieten. In diesem Zusammenhang spricht man von sogenannten EWR-Dienstleistern (Europäischer Wirtschaftsraum). Und tatsächlich werben in den letzten Jahren vermehrt ausländische Versicherer um deutsche Privatpatienten.

Aktuell warnt die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin in ihrem Journal vor den Risiken derartiger Angebote. Zwar unterliegen Versicherungsverträge, die mit EWR-Dienstleistern geschlossen werden, grundsätzlich dem deutschen Recht. Das heißt, rein theoretisch müssen die ausländischen Versicherer dieselben Standards einhalten wie ein deutscher Privatversicherer. Die Verträge dürfen von dem im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) formulierten Vorschriften nicht zum Nachteil des Patienten abweichen.

Aber Rechtsstreitigkeiten haben gezeigt, dass es hierbei gefährliche Grauzonen gibt. So haben sich englische EWR-Dienstleister in ihren Vertragsbedingungen die Anwendung der englischen Rechtsprechung zusichern lassen. Hierbei ist nicht schlussendlich geklärt, welches Gericht zuständig ist – Versicherte müssen ein langes juristisches Gezerre befürchten.

Nachteile für den Patienten kann es auch durch einen eingeschränkten Leistungskatalog in der Krankenpflichtversicherung geben. Die Leistungen weichen oft von deutschen Vorgaben ab, so dass medizinische Hilfsmittel und Therapien, auf die ein deutscher Versicherungsnehmer eigentlich Anspruch hätte, nun kostenpflichtig sind. Auch bieten EWR-Dienstleister zum jetzigen Zeitpunkt keine Pflegeversicherung an, so dass sich die Kunden zusätzlich bei einem deutschen Versicherer absichern müssen.

Versicherungsnehmer sollten deshalb gut überlegen, ob sie von solchen EWR-Versicherungen Gebrauch machen. Schließlich geht es hier um die eigene Gesundheit. Wenn man trotz aller Risiken eine solche Krankenversicherung abschließen will, empfiehlt sich vor Vertragsabschluss eine unabhängige Beratung.