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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft fast unverzichtbar. Umso ärgerlicher, dass viele Anbieter Menschen mit Asthma keinen BU-Schutz mehr bieten bzw. nur unter Ausschluss des entsprechenden Risikos. Um dennoch eine Versicherung zu finden, kann es helfen, eine Risikovoranfrage bei mehreren Versicherungen einzuholen.

Asthma ist keine seltene Krankheit: Laut einer Studie leiden rund 6,9 Prozent der deutschen Bevölkerung unter klinischen Atembeschwerden. Wollen diese Menschen eine BU-Versicherung abschließen, müssen sie oft Ausschlüsse und saftige Preisaufschläge akzeptieren, falls sie überhaupt einen Schutz finden.

Versicherer führen eine „schwarze Liste“ für auffällige Kunden

Das erschwert für Asthmatiker bereits die Antragstellung. Werden die Betroffenen von einem Versicherer abgelehnt, finden sie sich unter Umständen auf der schwarzen Liste der Versicherungswirtschaft wieder, dem sogenannten Hinweis- und Informationssystem (HIS). Aber auch Falschaussagen sind bei der Antragstellung tabu, da der Versicherer sonst den Vertrag wegen Arglist anfechten kann.

Auffälligkeiten von Kunden, etwa auch Vorerkrankungen, können in das HIS eingetragen und für bestimmte Zeit gespeichert werden, so dass alle Versicherungen auf die Daten Zugriff haben. Diese Einträge bewirken aber nicht automatisch, dass der Kunden keinen Vertrag mehr erhält. Sie sind eher als „Signal“ für Sachbearbeiter zu verstehen, bestimmte Vorgänge in der Bearbeitung näher zu betrachten und zu prüfen. Die Verbraucher haben übrigens ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten in dieser Auskunftei gespeichert sind. Anfragen sind postalisch an den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) zu richten.

Um einen Eintrag in das HIS besser gleich zu vermeiden, empfiehlt es sich für Asthmatiker, beim Wunschversicherer eine anonyme Voranfrage einzuholen. Auf diese Weise kann man herausfinden, ob und zu welchem Preis die Gesellschaft auch Asthmatikern einen BU-Vertrag bietet. Während manche Versicherer den Schutz für Atemwegserkrankungen ganz ausschließen, erheben andere Risikozuschläge auf die Prämie, üblich sind zum Beispiel 50 Prozent.

Psychische Leiden wichtigster Grund für Berufsunfähigkeit

Anonyme Voranfragen empfehlen sich auch bei anderen chronischen Leiden, die den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren, etwa Tinnitus, einem Bandscheibenvorfall, Bluthochdruck oder chronischer Bronchitis. Und selbst bei Ausschluss des entsprechenden Risikos ist ein Vertrag empfehlenswert, da diese Vorerkrankung nicht der einzige Gefahr für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf darstellt. Die häufigsten Gründe: 33,5 Prozent der BU-Fälle resultieren aus Nervenkrankheiten und psychischen Leiden, 21,17 Prozent aus Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (Zahlen für 2013). Ein Beratungsgespräch hilft bei der Wahl des passenden Tarifes!

Kassenpatienten aufgepasst! Nicht immer rechnen Ärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung ihre erbrachten Leistungen korrekt ab. Das kann im Zweifel sogar den Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung gefährden: Wenn dem Versicherten Krankheiten angedichtet werden, die er gar nicht hatte.

Viele private Versicherer verlangen von ihren Kunden das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens, bevor sie ihren Schutz gewähren. Vorerkrankungen werden dann in der Regel mit Prämienaufschlägen „bestraft“. Der Antragsteller muss in der Regel Angaben zu seinen Erkrankungen der vergangenen drei Jahre machen – etwa ob er einen Bandscheibenvorfall hatte oder in psychologischer Behandlung war. Beantwortet der Kunde diesen Fragebogen falsch, kann die Versicherung den Vertrag später wegen Arglist anfechten und selbst dann eine Leistung verweigern, wenn der Kunde jahrelang Beitrag gezahlt hat.

Manche Ärzte rechnen Behandlungskosten falsch ab

Laut eines Berichts des ARD-Magazins Plusminus müssen gesetzlich Versicherte aber aufpassen, dass ein behandelnder Arzt gegenüber der Krankenkasse auch die richtige Leistung abgerechnet hat. Denn manchmal werden einem Patienten Erkrankungen angedichtet, die dieser gar nicht hat. Das Problem resultiert aus der Intransparenz des GKV-Systems. Viele Kassenpatienten bemerken eine falsche Abrechnung des Arztes nicht, weil sie im Gegensatz zu Privatversicherten keine Quittung nach einer Behandlung erhalten. Und einige Mediziner machen gegenüber der Krankenkasse tatsächlich falsche Angaben. Entweder, weil sie so ihr Honorar aufbessern wollen, oder weil sie schlicht mit der vielen Bürokratie überfordert sind.

Die ARD-Journalisten verdeutlichen das Problem am Beispiel einer jungen Mutter. Ihre Tochter wurde vor einigen Jahren von einem Insekt gestochen. Rund um die Einstichstelle bildete sich eine Schwellung der Haut, die ärztlich behandelt werden musste. Der Arzt verschrieb eine Salbe. „Abgerechnet hat er aber anschließend neben dem normalen Honorar zusätzlich die Behandlung einer Angststörung, obwohl das Kind gar nicht verängstigt war“, erklärt die Mutter. Sie stellte den Arzt zur Rede. Er sagte eine Korrektur zu, also die Löschung der psychischen Erkrankung aus den Unterlagen.

„Falsche“ Angststörung hätte BU-Schutz gefährden können

Eine Angststörung zählt aber zu genau jenen Erkrankungen, die privaten Versicherungen in ihren Gesundheits-Fragebögen abfragen. Und das kann zum echten Problem werden, wenn man zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Im Leistungsfall wird der BU-Versicherer beim behandelnden Arzt nachprüfen, ob der Versicherungsnehmer im Antrag falsche Angaben gemacht hat. Taucht in der Krankenakte eine Angststörung auf, die vor Unterzeichnung des Vertrages behandelt wurde, wird der Anbieter eine arglistige Täuschung von Seiten des Kunden annehmen und kann die Leistung verweigern. Obwohl doch die Patientin im oben aufgeführten Beispiel gar keine entsprechende Erkrankung hatte und der Fehler eindeutig beim Arzt liegt!

Aber der GKV-Patient kann von seiner Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung eine Versichertenauskunft verlangen, in der alle ärztlichen Diagnosen und Honorare aufgeführt sind. Und eine solche Auskunft sollte man gerade vor Abschluss einer Privatversicherung mit Gesundheitsfragen einholen. Dann bleibt man vor unliebsamen Überraschungen verschont, und auch die BU-Rente ist in der Regel sicher. Eine solche Auskunft kann sogar bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen behilflich sein. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Am 1. Mai wird der „Tag der Arbeit“ begangen. Dies soll ein Anlass sein, den Schutz der Arbeitskraft in den Mittelpunkt zu stellen, und das geht am besten mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Fünf Fakten, warum der Schutz wichtig ist – und wer eine solche BU abschließen sollte.

1. Wie viele Menschen müssen ihren Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben?

Wie wichtig eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, zeigt sich an der hohen Zahl der Menschen, die vor Erreichen des Rentenalters ihren Job aufgeben müssen. Jeder vierte Bundesbürger schafft es nicht bis zur Rente, wie aus Daten der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht. Die Absicherung der Bundesbürger ist aber noch immer gering. Nicht einmal jeder zweite Erwerbstätige besitzt einen BU-Vertrag!

2. Was sind die wichtigsten Gründe, warum Menschen vorzeitig aus ihrem Job ausscheiden?

Bei den Gründen für eine Berufsunfähigkeit haben viele Menschen noch Vorurteile. Sie glauben nämlich, dass nur solche Berufe abgesichert werden müssten, in denen schwere Arbeiten verrichtet werden oder eine hohe Unfallgefahr besteht. Aber nicht nur in Malocher-Jobs sind die Beschäftigten bedroht!

So sind psychische Erkrankungen die wichtigste Ursache für die Berufsunfähigkeit. 2012 bekamen 75.000 Personen erstmals wegen psychischer Störungen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zugesprochen, wie die Rentenversicherung berichtet. Das betraf mit 42,7 Prozent fast jeden zweiten Frührentner. An zweiter Stelle folgen Erkrankungen des Bewegungsapparates. Diese Fakten zeigen: Auch wer im Büro am Computer arbeitet, sollte vorsorgen! Stress, Burn Out oder Rückenleiden können Ursache für ein vorzeitiges Aus im Beruf sein.

3. Wie hoch sollte die vereinbarte Rente bei einer BU sein?

Auch wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sein Eigen nennt, ist nicht automatisch geschützt. Wichtig ist nämlich, dass eine ausreichend hohe BU-Rente vereinbart wurde. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schlug im Februar Alarm: Eine Stichprobe habe ergeben, dass die versicherte Monatsrente im Schnitt nur 400 Euro beträgt. Damit bleibt die Summe weit unter der staatlichen Grundsicherung in Höhe von rund 700 Euro.

Hier sollte bedacht werden, dass die Bezüge aus einer privaten BU-Rente mit der Grundsicherung verrechnet werden. Und deshalb müssen Versicherungsnehmer eine monatliche Rente vereinbaren, die deutlich über dem Grundsicherungsniveau von 700 Euro liegt, sonst haben sie jahrelang umsonst Beiträge gezahlt. Als Faustregel gilt: Der festgelegte Rentenbeitrag sollte mindestens zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens betragen.

4. Wann sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Bei der BU gilt: Je zeitiger abgeschlossen, desto besser! Denn der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch abhängig von Vorerkrankungen und vom Alter der entsprechenden Person. Deshalb raten Versicherungsexperten dazu, so frühzeitig wie möglich eine entsprechende Police zu zeichnen. Bei den Gesundheitsfragen ist Ehrlichkeit unbedingte Pflicht. Stellt die Versicherung im Nachhinein fest, dass ein Kunde falsche Angaben im Antrag gemacht hat, darf sie den Vertrag anfechten und die Versicherungsleistung verweigern.

5. Reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht aus, um bei einem Ausscheiden aus dem Beruf abgesichert zu sein?

Viele könnten nun einwenden: Warum soll ich eine private BU abschließen? Es gibt doch auch den Schutz durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Dieses Argument stimmt – und stimmt auch wiederum nicht. Denn der gesetzliche Schutz bietet nur einen Grundschutz, der nicht selten in den sozialen Abstieg mündet.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei voller Erwerbsminderung betrug 2013 im Schnitt nur 634 Euro im Monat, wie eine Auswertung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin ergab. Deshalb empfehlen auch Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest oder die Verbraucherzentralen den zusätzlichen Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Jeder vierte Arbeitnehmer muss aufgrund einer Berufsunfähigkeit früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Das betrifft doch sicher mehrheitlich Risikoberufe wie Dachdecker, Polizist und Feuerwehrmann? Nein – auch wer im Büro arbeitet, ist gefährdet!

Wer sich die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit anschaut, könnte überrascht sein. Keineswegs sind schwere Arbeitsunfälle der wichtigste Grund für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf. Sondern psychische Leiden und Erkrankungen des Bewegungsapparates, wie aus Erhebungen der Rentenversicherung hervorgeht. Wer an einem Schreibtisch sitzt und am Computer arbeitet, muss derartige Beschwerden ebenfalls fürchten!

Der Anteil psychischer Erkrankungen an allen neu erteilten Erwerbsminderungsrenten stieg von 15,4 Prozent im Jahr 1993 auf 42,7 Prozent im Jahr 2012. Auch Zivilisationskrankheiten tragen dazu bei, dass „Büroarbeiter“ ihre Tätigkeit vorzeitig aufgeben müssen. Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems, Kreislauf-Erkrankungen sowie eine schwere Diabetes tauchen häufig in den Statistiken auf. Hier fordern Bewegungsmangel und eine ungesunde Ernährung ihren Tribut.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet nur Grundschutz

Deshalb ist es wichtig, dass sich auch Büroangestellte mit dem Thema Berufsunfähigkeit auseinander setzen. Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht in der Regel nicht aus, um den Lebensstandard aufrecht zu halten. Wie hoch die staatliche Rente ist, hängt dabei auch von der Zeit ab, die man noch arbeiten kann. Sind es weniger als drei Stunden, wird eine volle Erwerbsminderung anerkannt. Bei drei bis sechs Stunden findet eine teilweise Anerkennung statt. Kann der Betroffene noch länger als sechs Stunden am Tag arbeiten, erhält er leider nichts.

Die staatliche Rente entspricht in der Regel einem Drittel des bisherigen Bruttogehalts, davon sind noch Steuern und Krankenkassenbeiträge abzuziehen. Dies gilt zumindest für Arbeitnehmer, die nach dem 2. Januar 1961 auf die Welt gekommen sind – Ältere Beschäftigte erhalten etwas mehr. Jeder kann sich ausrechnen, ob die gesetzliche Leistung ausreichen würde. Gänzlich leer geht sogar aus, wer noch keine fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat.

BU-Versicherung bietet Schutz

Hier kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Abhilfe schaffen. Bei der BU gilt die Faustregel: Je zeitiger abgeschlossen, desto besser. Denn Vorerkrankungen führen häufig dazu, dass höhere Prämien gezahlt werden müssen oder der Schutz gar verweigert wird. Es gibt sogar Tarife für Auszubildende und Studenten, die eine bestimmte Summe absichern. Wichtig ist allerdings, dass die vereinbarte Rente über der Grundsicherung von 700 Euro liegt – BU-Renten können auf die Sozialleistung angerechnet werden! Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass die Absicherung hoch genug ist. Oft sei der Schutz nicht ausreichend, warnen Verbraucherschützer auf Basis einer aktuellen Untersuchung.

Keine Frage, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig. Jeder vierte Bundesbürger muss seinen Job vor Erreichen des Rentenalters aufgeben, wie aus Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht. Doch die Absicherung der Bundesbürger ist noch immer gering, die Unwissenheit groß. Nur etwa die Hälfte der Erwerbstätigen verfügt über einen entsprechenden Schutz.

Versicherte Monatsrente oft unter Niveau der Sozialhilfe

Auch wer eine BU-Police sein eigen nennt, wiegt sich oft in trügerischer Sicherheit. Eine Auswertung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von 326 Verträgen ergab, dass die versicherte Monatsrente im Schnitt nur 400 Euro beträgt. Damit bleibt die Summe weit unter der staatlichen Grundsicherung in Höhe von rund 700 Euro.

Das Armutsrisiko im Falle einer Erwerbsunfähigkeit lässt sich mit einer derart niedrigen Rente kaum auffangen. Der Grund: Bezüge einer privaten Berufsunfähigkeitsrente werden mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet. Hier müssen Versicherungsnehmer aufpassen, dass die Absicherung hoch genug ist. Als Faustregel gilt: Der festgelegte Rentenbeitrag sollte mindestens zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens betragen.

Wenn das Einkommen im Laufe der Berufstätigkeit steigt, sorgt die sogenannte Nachversicherungsgarantie dafür, dass man die Rente nachträglich erhöhen kann. Folglich sollte der BU-Vertrag eine solche Option beinhalten. Um einen günstigen Tarif zu finden empfiehlt es sich, mehrere Angebote gleichzeitig einzuholen.

Je zeitiger, desto besser

Der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch abhängig von Vorerkrankungen und vom Alter der entsprechenden Person. Deshalb raten Versicherungsexperten dazu, so zeitig wie möglich eine entsprechende Police abzuschließen. Bei den Gesundheitsfragen ist Ehrlichkeit unbedingte Pflicht. Stellt die Versicherung im Nachhinein fest, dass ein Kunde falsche Angaben im Antrag gemacht hat, darf sie den Vertrag anfechten und die Versicherungsleistung verweigern.

Da die BU-Policen verhältnismäßig teuer sind, sollte der Versicherungsvertrag zudem genauestens gelesen werden, bevor man unterschreibt. Beispielsweise darf im Vertrag keine sogenannte „abstrakte Verweisung“ enthalten sein. Dann kann die Versicherung den Erkrankten auf eine neue Tätigkeit verweisen, wenn er seinen alten Beruf nicht mehr ausüben darf – selbst wenn dies mit Gehaltseinbußen verbunden ist.

Ein Chirurg könnte beispielsweise immer noch als ärztlicher Berater arbeiten, wenn er schwere Verletzungen an den Händen erleidet und nicht mehr operieren darf. Besser also, eine abstrakte Verweisung ist erst gar nicht Bestandteil der Police. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Lehrer ist der sicherste Beruf der Welt, wenn man verbeamtet ist? Stimmt nicht ganz – viele Lehrkräfte müssen ihren Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Weil die Dienstunfähigkeit eine Versorgungslücke zur Folge hätte, sollten auch verbeamtete Pädagogen über eine Zusatzabsicherung nachdenken.

Nur 10 Prozent aller Lehrer unterrichten bis zum Pensionsalter, wie eine Studie der OECD aus dem Jahr 2007 ergab. Alle anderen scheiden früher aus dem Berufsleben aus – oft nicht freiwillig, ist doch die Belastung im Lehrerberuf sehr hoch. Die Notwendigkeit, ständig aufmerksam und konzentriert zu sein, der Kontakt mit Schülern und die hohe Verantwortung fordern ihren Tribut.

Allgemein sind Beamte häufig von Dienstunfähigkeit betroffen, wie auch aus dem Versorgungsbericht der Bundesregierung hervorgeht. Immerhin jeder vierte Staatsdiener wird für dienstunfähig erklärt. Hauptursache sind mit 68 Prozent Nerven- und Gemütsleiden, gefolgt von Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (11 Prozent), einem Unfall (9 Prozent) sowie Herz-Kreislauf-Krankheiten (8 Prozent).

Zwar sind Beamte für den Fall eines gesundheitsbedingten Ausscheidens besser abgesichert als andere Beschäftigte. Aber abhängig von Berufsgruppe und Einkommen drohen auch hier Einbußen von mehreren tausend Euro im Monat, so dass der Lebensstandard nicht aufrecht erhalten werden kann. Deshalb ist es ratsam, mit einer Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung extra vorzubeugen.

Auf Dienstunfähigkeitsklausel achten!

Beim Vertragsabschluss lohnt ein Blick in die Bedingungen. Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen beinhalten eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel „DU“, auf die es sich zu achten lohnt. Wenn der Betroffene aus „medizinischen Gründen“ dienstunfähig wird, verlangt der Versicherer keine weiteren ärztlichen Untersuchungen und erkennt die Dienstunfähigkeit an. Das erspart weitere Arztbesuche.

Hintergrund dieser Klausel ist die Tatsache, dass die Dienstunfähigkeit nach §44 BBG (Bundesbeamtengesetz) nicht automatisch auch Berufsunfähigkeit bedeutet. Wenn also der Lehrer noch einen anderen Beruf ausüben kann, darf der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Leistung verweigern, sofern im Vertrag eine sogenannte „abstrakte Verweisung“ vereinbart ist. Für die Dienstunfähigkeitsklausel gilt meist ein Leistungsendalter zwischen 55 und 65 Jahren.

Zusatzschutz für Anwärter wichtig

Eine BU-Police oder spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung ist besonders für Beamte auf Widerruf oder auf Probe empfehlenswert. Der Grund: Werden Anwärter in der Probezeit dienstunfähig, so werden sie aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Wenn sie nicht die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt haben, gehen die Betroffenen im schlimmsten Fall leer aus. Hier springen die privaten Versicherer in der Regel ein.

Berufsunfähigkeit: Eine Versicherung ist berechtigt die Leistung zu verweigern, wenn ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall seine Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbindet. Dies gilt auch, ohne dass ein konkreter Verdacht auf Betrug vorliegen muss, wie das Kammergericht Berlin in einem Urteil betonte (Urteil v. 8.07.2014, 6 U 134/13).

Gesundheitsfragen sind für eine Berufsunfähigkeitsversicherung existentiell wichtig: Vorerkrankungen werden in der Regel mit Prämienaufschlägen „bestraft“. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei Beantragung des BU-Schutzes korrekt über seinen Gesundheitszustand Auskunft zu geben, sonst kann die Versicherung später eine Rente verweigern. Im schlimmsten Fall geht der Kunde leer aus, wenn er berufsunfähig wird – obwohl er jahrelang Beitrag gezahlt hat.

Versicherung darf Krankenakte durchleuchten

Dabei ist der Versicherer auch ohne einen konkreten Verdacht berechtigt, nach möglichen Vorerkrankungen des Patienten zu forschen, um den Leistungsanspruch zu klären. Das hat mit einem aktuellen Urteil das Kammergericht Berlin bestätigt. Wie das Informationsportal „haufe.de“ berichtet, ging es im konkreten Fall um einen Mann, der seinen Beruf aufgrund einer Depression aufgeben musste.

Doch der Erkrankte wollte seiner Versicherung nicht gestatten, bei seinen Ärzten Gesundheitsdaten aus der Zeit vor dem Vertragsabschluss einzuholen. Schließlich müssen Mediziner durch den Patienten von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, damit sie einer Versicherung Auskunft geben können. Die beklagte Versicherung weigerte sich zu zahlen – sie könne die Leistungsprüfung nicht abschließen.

Gericht urteilt zugunsten der Versicherung

Der Patient berief sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur informationellen Selbstbestimmung, wonach persönliche Gesundheitsdaten einen besonderen Schutz genießen. Aber auch die Berufung des Klägers blieb ohne Erfolg. Das Gericht schloss sich der Auffassung der Versicherung an, dass eine abschließende Leistungsprüfung nicht möglich sei, wenn der Patient keine Schweigepflichtentbindungserklärung erteilt (Az. 6 U 134/13). Folglich muss die Versicherung auch nicht zahlen.

Das bedeutet: Gesundheitsfragen im Antrag einer BU immer ehrlich und genau ausfüllen! Im Zweifel hilft ein Versicherungsfachmann, wenn man sich bei der Beantwortung einer Frage nicht sicher ist. Dann klappt es auch mit dem Berufsunfähigkeits-Schutz!

Rund ein Viertel aller Erwerbstätigen haben in Deutschland eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Doch vor allem junge Menschen vernachlässigen das Thema – obwohl es gerade für sie leichter ist, einen BU-Schutz zu erhalten.

Gut informiert, doch ohne Absicherung? So lässt sich das Verhältnis der jüngeren Beschäftigten zum Thema Berufsunfähigkeit beschreiben. Einerseits hat sich mehr als jeder zweite Bundesbürger unter 30 Jahren schon einmal mit dem Risiko auseinandergesetzt, vorzeitig aus dem Berufsleben zu scheiden, wie die aktuelle Umfrage eines Versicherers ergab. Andererseits verfügt nur jeder Dritte über eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

BU-Policen auch für Azubis und Studenten

Das mag insofern kaum verwundern, weil eine entsprechende Police das Portemonnaie belastet, sofern man noch nicht schon über ein hohes Gehalt verfügt. Fast 33 Prozent der Befragten gaben demnach an, mangelndes Geld sei Ursache für die fehlende Absicherung. Allerdings gibt es bereits für Schüler, Auszubildende und Studenten einen BU-Schutz. Dieser ist in der Regel billiger, sichert aber ebenfalls das Risiko ab, später den gewünschten Beruf nicht ausüben zu können.

Speziell für Auszubildende und Studenten kann die Absicherung mit einer BU-Police wichtig sein. Denn Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat man in der Regel erst nach einer Berufsausübung von fünf Jahren bzw. nach 60 Monaten Beitragszahlung in die Rentenkasse.

Auch eine Unfallversicherung ist kein vollwertiger Ersatz für eine Berufsunfähigkeits-Absicherung. Dies wird deutlich, wenn man sich die wichtigsten Ursachen für das vorzeitige Aus im Beruf anschaut. 33,5 Prozent der Fälle resultieren aus Nervenkrankheiten und psychischen Leiden, 21,17 Prozent aus Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates. Eine Unfallversicherung würde für derartige Krankheiten nicht zahlen, weil sie tatsächlich nur nach einem Unfallereignis einspringt.

1,7 Milliarden Euro Auszahlungen in 2012

Dass sich eine BU-Police lohnen kann, zeigen aktuelle Zahlen der Versicherungswirtschaft. Demnach zahlten die Anbieter im Jahr 2012 rund 1,7 Milliarden Euro an Menschen aus, die vorzeitig ihren Job aufgeben mussten. Insgesamt erhielten 250.000 Bundesbürger eine BU-Rente bei einem Gesamtbestand von 16 Millionen Verträgen.

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit im Alter höher ist, aus dem Beruf scheiden zu müssen, so lohnt eine zeitige Absicherung. Denn je jünger ein Antragsteller ist und je weniger Vorerkrankungen vorliegen, desto besser stehen seine Chancen, einen preiswerten und guten Schutz zu erhalten. Ein Beratungsgespräch hilft bei der Wahl des passenden Tarifes!

Krebs ist nach wie vor die Krankheit, vor der die Bundesbürger am meisten Angst haben. Immerhin 67 Prozent der Bevölkerung fürchten, im Laufe ihres Lebens an einem bösartigen Tumor zu erkranken, wie die Umfrage einer großen Krankenkasse ergab. Dennoch warnen Experten vor einer Dämonisierung der Krankheit.

Heute sei es so, „dass dieses sehr negative Image von Krebskrankheiten bei weitem nicht mehr gerechtfertigt ist“, sagt Otmar Wiestler, Chef des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), dem Nachrichtensender N-TV. Denn in Deutschland werde mittlerweile jeder zweite Krebspatient dauerhaft geheilt. Die bedeute einen deutlichen Fortschritt: noch vor 40 Jahren konnten weniger als 30 Prozent auf eine Heilung hoffen.

Natürlich weiß auch der Fachmann, dass noch immer zu viele Krebserkrankungen ungünstig verlaufen. Und so kann Wiestler die Angst vor Krebs sehr gut nachvollziehen. Aber es ist „mitnichten so, dass man mutlos sein sollte“, sagt der Mediziner.

Die Furcht vor der Krankheit führt Wiestler unter anderem auf die einschneidende Behandlung mit vielen Nebenwirkungen zurück. Prävention und Früherkennung bleiben wichtig, weil eine Behandlung im Frühstadium die Chancen auf Heilung deutlich erhöht. Deshalb gilt: regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung gehen!

Finanzielle Absicherung bei Krebs

Auch finanziell bedeutet die Krebserkrankung ein Risiko – etwa wenn ein Selbstständiger seinen Job für längere Zeit nicht mehr ausüben kann. Hier bieten sich verschiedene Versicherungsarten als Auffangnetz an.

Eine sogenannte „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ zahlt einen im Vertrag festgelegten Einmalbetrag aus, wenn der Versicherungsnehmer an einer laut Vertrag definierten Krankheit erkrankt. Krebs gehört in der Regel zu den versicherten Leistungen. Das Geld kann dann etwa in zusätzliche Reha-Maßnahmen gesteckt oder für den behindertengerechten Umbau der Wohnung verwendet werden.

Muss die Person ihren Beruf aufgeben, springt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit monatlichen Rentenzahlungen ein. Hier ist zu beachten, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in der Regel nur ein „Teilkaskoschutz“ ist und nicht alle entstehenden Kosten deckt. Folglich empfiehlt auch die Stiftung Warentest den Abschluss einer privaten Police!

Auch eine Tagegeldversicherung schafft finanzielle Sicherheit, wenn ein Patient aufgrund von Chemotherapie oder langen Reha-Maßnahmen im Beruf pausieren muss. Kinder und Angehörige lassen sich mit einer Risikolebensversicherung absichern, wenn der Erkrankte doch vorzeitig aus dem Leben scheidet.

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