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Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat nicht allein die Funktion, im Falle der Berufsunfähigkeit eine Rente zu gewährleisten. Sie soll auch Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben leisten. Das Analysehaus Franke & Bornberg hat sich nun angeschaut, aus welchen Gründen die Leistungsdauer des BU-Vertrages endet.

Der Schutz der Arbeitskraft ist wichtig: Etwa jeder vierte Erwerbstätige scheidet wenigstens einmal vorzeitig aus seinem Job aus, so zeigen Statistiken der Rentenversicherung und der Versicherungswirtschaft. Der gesetzliche Schutz ist völlig unzureichend, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Entsprechend empfehlen auch Verbraucherschützer, sonst eher kritisch gegenüber der Branche, den Abschuss einer privaten Berufsunfähigkeits-Police.

Hauptfunktion der BU-Versicherung ist es, bei Berufsunfähigkeit eine Rente zu gewährleisten: und somit ein ausreichend hohes Einkommen. Doch das ist nicht die einzige Funktion der Verträge, im Gegenteil. Je nach vereinbarter Leistung soll sie auch den Wiedereintritt ins Berufsleben unterstützen, im Idealfall in den alten Beruf. Denn auch Reha-Maßnahmen, der Umbau des Arbeitsplatzes etc. können viel Geld verschlingen, das Menschen mit Krankheit und wegbrechendem Einkommen oft nicht haben. Hier sei daran erinnert, dass viele Menschen aus ihrem Beruf Sinn und Wertschätzung schöpfen – und ihn gern weiter verfolgen wollen.

Das Analysehaus Franke und Bornberg aus Hannover hat sich nun anhand einer Stichprobe von 1.250 Verträgen angeschaut, welche Gründe dazu führen, dass Leistungen aus BU-Verträgen enden. Die untersuchten Versicherer bilden 60 Prozent des Marktes ab. Der häufigste Grund: In knapp 53 Prozent der Leistungsfälle wurde die BU-Rente bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt. Entsprechend sollte beim Abschluss eines solchen Vertrages auch darauf geachtet werden, eine ausreichend lange Laufzeit zu vereinbaren: in der Regel bis zum Erreichen des Rentenalters.

In mehr als jedem vierten Fall (27 Prozent) war jedoch die Reaktivierung Ursache für das Ende der Leistungsdauer. Die Betroffenen konnten also in ihren Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit zurückkehren. Dieser recht hohe Anteil ist ein Beleg dafür, dass die Versicherer hier wertvolle Unterstützung bieten können. Der Tod der versicherten Person führte in 12 Prozent der Fälle zu einer Leistungseinstellung: und ist hiermit dritthäufigste Ursache. Alle anderen Gründe landen unter zehn Prozent.

Ein weiterer Grund trägt dazu bei, dass eine Rückkehr in das Berufsleben erstrebenswert ist: Damit verringert sich auch das Risiko der Altersarmut, können doch zum Beispiel Beschäftigte weiterhin in die Rentenkasse einzahlen. Dies zeigt: Wer eine BU-Police zeichnen will, sollte nicht allein auf die vereinbarte Rente und die Bedingungen hierfür schauen. Auch weitere Leistungen des Vertrages sind beachtenswert.

Es lohnt sich, in regulären Abständen danach zu schauen, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist und der gegenwärtigen Lebenssituation entspricht. In diesem Jahr bietet sich dies besonders an – denn die Inflation kann dazu beitragen, dass die gehaltenen Versicherungen nicht mehr “up to date” sind.

Die Inflation in Deutschland knackte 2022 ungeahnte Rekorde und war stellenweise sogar zweistellig. Neben dem Ukraine-Krieg trugen auch die Folgen der Coronapandemie noch dazu bei. Ein weiterer Grund: Fachkräftemangel, zum Beispiel im Handwerk und auf dem Bau. Weil vielerorts die Handwerker fehlen, können sie für ihre Dienste mehr Geld verlangen. Sowohl die Europäische Zentralbank als auch die Bundesbank rechnen auch in den kommenden Jahren mit einer erhöhten Inflation.

Viele Deutsche wissen aber nicht, dass eine Inflation auch dazu beitragen kann, dass die vereinbarten Versicherungssummen in den gehaltenen Verträgen nicht mehr ausreichen. Beispiel Berufsunfähigkeit: Steigen die Preise tatsächlich dauerhaft, bedarf es auch einer höheren Monatsrente, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Das Gleiche gilt für die Altersvorsorge. Eine beschleunigte Geldentwertung führt eben schlicht dazu, dass die vereinbarte Summe bzw. Rente weniger wert ist. Glaubte man, die Vorsorgelücke schon geschlossen zu haben, tut sich nun eine neue auf.

Das gilt aber nicht nur für den Privatbereich, sondern auch für Gewerbe- und Industrieversicherungen. Weil Handwerker-Leistungen und Materialien teurer werden, kostet es auch mehr Geld, im eigenen Betrieb einen Schaden zu beheben. Was hierbei zusätzlich bedacht werden muss, sind mögliche Verzögerungen in der Lieferkette. Sie tragen nämlich dazu bei, dass auch eine Betriebsunterbrechung unter Umständen länger dauert, wenn sich Reparaturen ebenfalls verzögern. Insbesondere Sach- und Bauschäden sind derzeit Preissteigerungen ausgesetzt, da Wiederaufbau und Reparaturen an die Material- und Arbeitskosten gekoppelt sind. Hier droht also eine Unterdeckung, wie mehrere große Versicherer in diesem Jahr warnten.

Grundsätzlich aber empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und die vereinbarten Leistungen anzupassen. Beispiel Hausratversicherung: Wurden jüngst größere Anschaffungen getätigt oder werden gar neue Wertgegenstände in der Wohnung aufbewahrt? Auch dann reicht unter Umständen die vereinbarte Summe nicht mehr aus. Oder der Wertgegenstand ist gar nicht im Schutz inbegriffen, weil der alte Vertrag hierfür streng gedeckelte Leistungen vorsieht – oder gar einen Ausschluss. Schon kleine Änderungen können bei bestimmten Verträgen zu Unterversicherung führen: sei es ein höherer Lohn, ein neues Arbeitsverhältnis oder die erstmalige Planung einer längeren Urlaubsreise. Auch neue Gesetze der Bundesregierung können zu einem Anpassungsbedarf führen. Wer einen Versicherungscheck wünscht, sollte folglich nicht zögern!

Die steigenden Lebenshaltungskosten lassen viele Menschen nach Sparpotenzial suchen. Doch vor einer vorschnellen und leichtfertigen Kündigung wichtiger Versicherungsverträge warnen Verbraucherschützer.

Wichtige Versicherungen – beispielsweise für die Absicherung der Arbeitskraft oder Pflegebedürftigkeit – sollten nicht voreilig gekündigt werden, warnt die Verbraucherschutzorganisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV). Im Gegenteil: Inflationsbedingt könnten die vereinbarten Leistungen im Schadensfall nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern.

“Im besten Fall haben Versicherte schon bei Vertragsschluss eine Beitragsdynamik vereinbart. Über diese erhöht sich der Versicherungsschutz regelmäßig wiederkehrend um einen bestimmten Faktor ohne erneute Gesundheitsprüfung. Durch diese Beitragsdynamik kann eine inflationsbedingte Absenkung des Leistungsniveaus zumindest teilweise ausgeglichen werden”, schreiben die Verbraucherschützer.

Wurde bei Vertragsabschluss eine Nachversicherungsgarantie vereinbart, ist die Erhöhung der Versicherungsleistungen innerhalb bestimmter Grenzen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich (z. B. nach Heirat, Geburt eines Kindes, darlehensfinanziertem Immobilienerwerb, etc.).

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als wichtigstes Produkt, um das eigene Einkommen abzusichern – kein Produkt wird sowohl von Versicherungsexperten als auch von Verbraucherschützern so oft empfohlen. Die Versicherung leistet eine regelmäßige Rente, sobald man wegen Krankheit oder Körperverletzung dauerhaft seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann; der Grad der Berufsunfähigkeit muss mindestens 50 Prozent betragen. Aber obwohl das Risiko der Berufsunfähigkeit bei vielen Selbstständigen nicht abgesichert ist, schrecken diese noch zu oft vom Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zurück.

Umorganisationsklauseln machten die Produkte unbeliebt

In der Vergangenheit war die Skepsis der Selbstständigen und Freiberufler gegenüber den BU-Versicherungen auch gut begründet. Denn Versicherer stahlen sich mit sogenannten Umorganisationsklauseln zu häufig aus der Leistungspflicht: kann ein Selbstständiger nach Umorganisation weiterhin in seinem Betrieb arbeiten, kann die Versicherung die BU-Rente verweigern. Die Klauseln ähnelten jenen der berüchtigten “Abstrakten Verweisung” bei BU-Produkten für Angestellte: Vage “Kann”-Formulierungen machten eine Ablehnung der Leistung leicht oder führten zu langen Prozessen vor Gericht. Jedoch: In Zeiten eines harten Wettbewerbs und eines gesättigten Marktes hat die Branche hinzugelernt.

Es gibt gute (weil faire) und schlechte (weil unfaire) Klauseln

Schlechte Umorganisationsklauseln kranken an der Vagheit ihrer Formulierungen: Die Umorganisation muss “zumutbar” sein (wann aber ist sie wirklich zumutbar?), sie muss “wirtschaftlich zweckmäßig” sein usw. usf. Derartige Vagheiten machen es den Versicherern leicht, eine BU-Rente zunächst abzuschmettern. Aber es gibt auch faire Klauseln auf dem Markt.

So verzichten einige Anbieter mittlerweile per Vertrag ganz auf die Forderung nach Umorganisation, wenn der Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter hat. Auch definieren einige Klauseln mittlerweile ganz konkret, wann eine Umorganisation “zumutbar” ist und wann nicht. Als Beispiel einer solchen “guten Klausel” kann Folgendes zitiert werden: “Die neue Tätigkeit und die Umorganisation des Betriebs sind zumutbar, wenn Folgendes gilt: Die neue Tätigkeit geht nicht zu Lasten der Gesundheit des Versicherten und das jährliche Bruttoeinkommen beträgt mehr als 80 % des jährlichen Bruttoeinkommens im zuletzt ausgeübten Beruf. Statt des jährlichen Bruttoeinkommens ist bei Selbständigen der Gewinn vor Steuern entscheidend.”

Klausel prüfen – BU-Versicherung abschließen: am besten beim Experten

Derartige Veränderungen machen die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Selbstständige und Freiberufler wieder attraktiv – und sollten den Abschluss einer Police schon aufgrund des fehlenden BU-Schutzes zum wichtigen Gebot machen. Die unterschiedlichen und komplexen Produkte machen es aber dringend notwendig, die Vertragswerke auf ihre Eignung für Selbstständige zu prüfen. Wer hierzu mehr wissen möchte, sollte sich dringend an eine Expertin oder an einen Experten wenden.

Schulanfang – heißt es in vielen Bundesländern. Eltern und Großeltern überlegen, welches Geschenk zum Schulanfang passen könnte. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht zieht, sollte vor Abschluss folgende 11 Hinweise beachten.

  • Wenig hilfreich sind Erwerbsunfähigkeitsversicherungen für Schüler, Absicherungen gegen Schulunfähigkeit und ähnliche “BU-Ersatzversicherungen” für Schüler. Sinnvoll, vor allem für den späteren Berufsweg, ist daher allein eine “echte” Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler.
  • Mindestens eine garantierte, monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.000.- Euro bis zum Endalter 67. absichern. Bei einigen Gesellschaften ist dies für Schüler bis 2.000 Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente möglich.
  • Achten Sie auf vernünftige Erhöhungs- und Nachversicherungsmöglichkeiten.
  • Vereinbaren Sie mindestens 2 Prozent garantierte Rentendynamik.
  • Achten Sie auf gute Regelungen in Sachen Verweisung.
  • Vereinbaren Sie eine Beitragsdynamik, damit die Versicherungssumme fortwährend ansteigt. Dies gilt gerade dann, wenn die Schüler-BU mit einer anfangs eher geringen Berufsunfähigkeitsrente (z.B. 1.000 Euro monatlich) abgeschlossen wird. Berufsunfähigkeitsversicherungen, deren versicherte Rente unterhalb der Grundsicherung liegen sind eher nicht empfehlenswert.
  • Schließen Sie die Schüler-BU als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ab und meiden Sie möglichst Koppelverträge. Verbraucherschützer raten auch hier zu einer Trennung von Versicherung und Geldanlage.
  • Achten Sie darauf, dass der Vertrag keine “Schülerklausel” enthält, der aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Schulunfähigkeitsversicherung macht.
  • Teilen Sie nach Abschluss der Schulausbildung dem Versicherer unbedingt zeitnah mit, welcher Beruf erlernt wird bzw. das ein Studium begonnen wird. Gleiches gilt, wenn ein soziales Jahr angetreten wird. Ganz egal, was es also letztlich ist – teilen Sie dem Versicherer die neue Situation und die neue Tätigkeit mit, da ansonsten der Versicherungsschutz “im Stillen” mit dem 25. Lebensjahr auslaufen könnte. In diesem Falle wäre der Abschluss der Schüler-BU “umsonst” gewesen, da das ursprüngliche Ziel verfehlt wurde.
  • Lassen Sie sich zur Schüler-BU unbedingt persönlich beraten. Das Internet haftet nicht für Beratungsfehler.
  • Auch die Schüler-BU ist eine sinnvolle “Enkel-Versicherung”. Der zu zahlende Beitrag könnte also ein Geschenk der Großeltern sein.

Jeder vierte Werktätige wird in seinem Leben zumindest einmal berufsunfähig, wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft erklärt. Da verwundert es nicht, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung sogar von Verbraucherschützern dringend empfohlen wird. Ein ausreichender Berufsunfähigkeitsschutz sei ein “absolutes Muss”, zu dieser Versicherung gäbe es “praktisch keine Alternative” – dies schreibt sogar die gemeinnützige Verbraucherzentrale NRW.

Dennoch verfügen immer noch zu wenige Menschen in Deutschland über eine dieser wichtigen BU-Policen – rund 14,31 Millionen Personen in 2021 bei mehr als 45 Millionen Erwerbstätigen. Und damit nicht genug. Denn auch jene, die eine BU-Police haben, haben oft eine viel zu geringe Rente vereinbart. Darauf weist ein Beitrag des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Zu viele Versicherungsnehmer haben zu geringe Renten vereinbart

Eine Auswertung von Daten des GDV ergab: Nur 49 Prozent der Versicherungsnehmer hatten eine Jahresrente von mehr als 10.000 Euro jährlich vereinbart. 10.000 Euro jährlich – das entspricht einer monatlichen Rente von knapp 834 Euro. Der Rentenbetrag solcher Policen ist also keineswegs hoch.

Betrachtet man nun jene, die weniger als 10.000 Euro als jährliche Summe vereinbart hatten, dann lagen viele Versicherungsnehmer zum Teil sogar sehr deutlich darunter. Derart geringe Renten aber sind viel zu gering – und bieten keine genügende Absicherung der Arbeitskraft. Denn eine Faustregel am Markt besagt, dass mindestens zwei Drittel des monatlichen Nettoeinkommens als monatliche Extra-Rente abgesichert sein sollten. In der Regel aber kann man bis zu 80 Prozent des Nettolohns absichern.

Wichtig ist zudem, die individuelle Situation des zu Versichernden im Blick zu behalten. Das gilt besonders dann, wenn eine Familie von einem Hauptverdiener abhängig ist – in solchen Fällen droht bei Berufsunfähigkeit schnell der finanzielle Ruin für die ganze Familie. Aus diesem Grund sollte die Rente so hoch sein, dass auch Mieten, laufende Kosten oder Kredite weiter bedient werden können.

Vorsicht vor halben Renten und Mini-Renten

Manche Versicherungsunternehmen bieten jenen Kunden, die nur teuer eine Police bekommen würden – Handwerker mit riskanten Berufen zum Beispiel – Verträge mit halben Renten an. Aufgrund der geringen Leistung sind dann auch die monatlichen Prämien nicht teuer. Anscheinend soll das nach der Maßgabe passieren: Besser ein sehr geringes Absicherungsniveau als gar keins. Aber Vorsicht: Vor solchen “halben Sachen” muss gewarnt werden.

Der Grund: Im schlimmsten Fall zahlt der Versicherungsnehmer dann regelmäßig nur deswegen eine Prämie, damit sich der Staat bei Berufsunfähigkeit die Grundsicherung spart. Damit Versicherte nicht in solche Fallen tappen und damit es nicht zur Unterversicherung kommt, sollte man sich dringend von einer Expertin oder einem Experten beraten lassen.

Deutsche gelten als besonders sicherheitsbedürftig. Doch anhand ihrer Versicherungsverträge kann man nicht unbedingt zu dieser Einschätzung kommen. Vielmehr werden existenzielle Risiken vernachlässigt.

26 Prozent der Bundesbürger halten den Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für besonders wichtig. Bei Befragten, die zwischen 25 und 34 Jahre alt sind, beträgt dieser Wert sogar 35 Prozent [1]. Das zeigte eine repräsentative Online-Umfrage von YouGov im Auftrag eines Versicherungsvermittlers anlässlich des Tags der Versicherungen, der jährlich am 28. Juni begangen wird.

Doch obwohl Risikobewusstsein vorhanden ist, geben nur 15 Prozent der Befragten an, eine solche Versicherung abgeschlossen zu haben. Kleiner Lichtblick: 2021 waren die Zahlen mit 12 Prozent noch schlechter [2].

Auch andere Versicherungen, die persönliche oder existenzielle Risiken absichern, stehen bei den Deutschen nicht hoch im Kurs. So zeigt die Untersuchung, dass nur 12 Prozent der Befragten über eine Risikolebensversicherung verfügen. Eine private Pflegeversicherung besitzen nur 10 Prozent der Befragten.

Über die Studie:
[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1002 Personen zwischen dem 14.03. und 16.03.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
[2] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1005 Personen zwischen dem 31.03. und 05.04.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Wer als Pilot, Fluglotse oder Flugbegleiter tätig ist, muss regelmäßig seine Flugtauglichkeit nachweisen. Hier hilft eine sogenannte Loss of Licence Versicherung, die Arbeitskraft im Falle eines Verlusts der Flugtauglichkeit abzusichern.

Piloten, Fluglotsen oder Flugbegleiter haben eine große Verantwortung. Von ihrer Fehlerfreiheit hängt es ab, dass die Flugpassagiere heil wieder auf dem Boden landen: auch wenn zahlreiche technische Helfer mittlerweile die Luftfahrt erleichtern. Aus diesem Grund müssen diese Berufe auch regelmäßig ihre Flugtauglichkeit nachweisen. Die Untersuchungen werden von speziell geschulten flugmedizinischen Sachverständigen durchgeführt, die hierfür eine Erlaubnis des Luftfahrt-Bundesamtes brauchen. In der Regel sind das Ärzte mit Sonderausbildung.

Was aber, wenn ein Arzt die Flugtauglichkeit aberkennt? In diesem Fall dürfen die Betroffenen nicht mehr in ihrem Beruf tätig sein. Die Arbeitskraft wird durch eine private Berufsunfähigkeits-Police optimal geschützt und empfiehlt sich grundsätzlich auch für diese Berufsgruppen. Es gibt aber eine weitere Möglichkeit der Absicherung: die Loss-of-License-Versicherung. Sie kann als eigenständiger Vertrag und extra Baustein innerhalb einer BU-Police vereinbart werden.

Ein LOL-Vertrag hat gegenüber einem herkömmlichen Berufsunfähigkeits-Schutz Vorteile. In der Regel zahlen die Versicherer hier bereits, wenn eine Fluguntauglichkeit für einen bestimmten Zeitraum -in der Regel sechs Monate- festgestellt und amtlich bestätigt wird. Das kann den Antrag auf BU-Leistungen erleichtern. Denn normalerweise muss für den Erhalt einer BU-Rente eine 50prozentige Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden, was unter Umständen mittels aufwendiger ärztlicher Gutachten und Analysen erfolgt.

Aber auch bei Loss-of-Licence-Policen gibt es Fallstricke, auf die geachtet werden sollte. Eher nicht empfehlenswert sind Verträge mit abstrakter Verweisung. Dann nämlich kann der Betroffene auf andere Berufe verwiesen werden, für die keine Flugtauglichkeit vonnöten ist: Das erschwert den Erhalt der Leistung deutlich. Zudem sehen manche Tarife den Ausschluss psychischer Krankheiten vor oder leisten für sie nur eingeschränkt. Diese sind mittlerweile Hauptursache, wenn Menschen ihre Arbeit aufgeben müssen: Fast jede dritte neu bewilligte BU-Rente geht auf die Psyche zurück. Folglich können sie auch das Aus im Cockpit oder Kontrollturm bewirken.

Darauf geachtet werden sollte, ob der Tarif ausreichend Erhöhungsoptionen der Versicherungsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung erlaubt. Schließlich hängt die Höhe des Gehalts in solchen Berufen auch von den Berufsjahren und anderen variablen Faktoren ab. Weil die Tarife noch wenig standardisiert sind und recht komplex, empfiehlt sich im Zweifel ein Beratungsgespräch, um den passenden Schutz zu finden.

Wie hält es der Partner mit der Altersvorsorge? Das wollen nur 31 Prozent der Deutschen wissen, obwohl die Mehrheit der Befragten angibt, dass innerhalb einer Beziehung offen über Finanzen gesprochen werden sollte.

Wie gehen Deutsche in ihren Partnerschaften mit Geld um? Werden gemeinsame Entscheidungen besprochen und bei welchen Themen besteht Redebedarf? Diese Fragen wollte ein Finanzvertrieb mittels Umfrage klären.

‚Innerhalb einer Beziehung sollte offen über Finanzen gesprochen werden” – dieser Aussage stimmen 88 Prozent der Deutschen zu. Gesprächsbedarf gibt es vor allem bei den monatlichen Fixkosten: 61 Prozent der Menschen in Deutschland halten es für wichtig, sich mit der Partnerin bzw. dem Partner über die monatlich anfallenden Kosten auszutauschen. Rund jede zweite Person (53 Prozent) findet, dass über Kredite oder Schulden offen gesprochen werden sollte. 44 Prozent der Menschen in Deutschland wünschen sich Klarheit über das monatlich verfügbare Nettoeinkommen ihrer Partnerin und ihres Partners. Die Liquidität des jeweiligen Gegenübers interessiert die Menschen ebenfalls. So will mehr als ein Drittel (36 Prozent) der befragten Personen offen darüber sprechen, wie hoch die aktuelle Summe auf dem Girokonto der Partnerin bzw. des Partners ist.

Doch diese Offenheit endet bei der Altersvorsorge. Denn nur 31 Prozent der Menschen in Deutschland möchten wissen, welche Maßnahmen zur Altersvorsorge die Partnerin bzw. der Partner bereits getroffen hat. Dazu zählt ebenfalls, ob Familienangehörige bereits für das Alter der Partnerin/ des Partners vorgesorgt haben. 27 Prozent möchten wissen, über welche Kapitalanlagen der/die Partner/-in verfügt. Ob eine Erbschaft gemacht wurde, ist nur noch für 15 Prozent interessant. Fondsbasierte Rentenversicherungen oder ob und in welche ETF-Sparpläne und Aktien hingegen investiert wird, interessieren 18 Prozent.
Für jede fünfte befragte Person (21 Prozent) ist es wichtig, sich mit der Partnerin/ dem Partner offen über Risikoversicherungen wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu unterhalten.

Über die Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer durch Swiss Life Select beauftragten Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.047 Personen im März 2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Die Absicherung existenzieller Risiken sollte im Mittelpunkt stehen. Deshalb raten aktuell auch Verbraucherschutz-Organisationen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ein Ende der Teuerung ist nicht in Sicht – im Gegenteil. Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes beträgt die Inflationsrate im Mai 2022 7,9 Prozent.

Bei vielen Menschen wird das dazu führen, dass der Rotstift angesetzt und geprüft wird, wo sich Einsparpotenzial bietet. Oft im Fokus: Beiträge zu Versicherungen.

Doch solche Schritte sollten gut überlegt werden. Denn sogar Verbraucherschützer raten eindringlich zur Absicherung existenzieller Risiken. Und für die allermeisten Deutschen bedeutet das: Die Arbeitskraft als einzige Erwerbsquelle muss abgesichert werden.

So rät Bianca Boss, Sprecherin der Verbraucherschutz-Organisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV), in einem aktuellen Beitrag für die auflagenstärkste Tageszeitung Deutschlands zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung). Um die Bedeutung dieses Schutzes klarzumachen, sagt sie wörtlich: “Stellen Sie sich vor, Sie können aufgrund von Krankheit oder Unfall Ihren Job nicht mehr ausüben. Ohne Ihr Gehalt können Sie den Kredit für Haus oder Wohnung nicht mehr abbezahlen, müssen wahrscheinlich ausziehen. Für die Ausbildung Ihrer Kinder können Sie nichts mehr beisteuern und auch für die eigene Altersvorsorge nichts mehr ansparen. Ihre Existenz ist gefährdet. Vom Staat erhalten Sie lediglich eine Erwerbsminderungsrente, die zum Leben nicht ausreicht. Oft muss zusätzlich noch Sozialhilfe beantragt werden. Wir empfehlen daher dringend allen Arbeitnehmern und Selbstständigen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt Ihnen eine monatliche Summe, die Sie vorher festgelegt haben – und mit der Sie im Idealfall ihren Lebensstandard halten können.”

Allein ist der Bund der Versicherten mit dieser Haltung nicht. Auch Sandra Klug, Juristin der Verbraucherzentrale Hamburg, riet Ende vergangen Jahres zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.