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Wie hält es der Partner mit der Altersvorsorge? Das wollen nur 31 Prozent der Deutschen wissen, obwohl die Mehrheit der Befragten angibt, dass innerhalb einer Beziehung offen über Finanzen gesprochen werden sollte.

Wie gehen Deutsche in ihren Partnerschaften mit Geld um? Werden gemeinsame Entscheidungen besprochen und bei welchen Themen besteht Redebedarf? Diese Fragen wollte ein Finanzvertrieb mittels Umfrage klären.

‚Innerhalb einer Beziehung sollte offen über Finanzen gesprochen werden“ – dieser Aussage stimmen 88 Prozent der Deutschen zu. Gesprächsbedarf gibt es vor allem bei den monatlichen Fixkosten: 61 Prozent der Menschen in Deutschland halten es für wichtig, sich mit der Partnerin bzw. dem Partner über die monatlich anfallenden Kosten auszutauschen. Rund jede zweite Person (53 Prozent) findet, dass über Kredite oder Schulden offen gesprochen werden sollte. 44 Prozent der Menschen in Deutschland wünschen sich Klarheit über das monatlich verfügbare Nettoeinkommen ihrer Partnerin und ihres Partners. Die Liquidität des jeweiligen Gegenübers interessiert die Menschen ebenfalls. So will mehr als ein Drittel (36 Prozent) der befragten Personen offen darüber sprechen, wie hoch die aktuelle Summe auf dem Girokonto der Partnerin bzw. des Partners ist.

Doch diese Offenheit endet bei der Altersvorsorge. Denn nur 31 Prozent der Menschen in Deutschland möchten wissen, welche Maßnahmen zur Altersvorsorge die Partnerin bzw. der Partner bereits getroffen hat. Dazu zählt ebenfalls, ob Familienangehörige bereits für das Alter der Partnerin/ des Partners vorgesorgt haben. 27 Prozent möchten wissen, über welche Kapitalanlagen der/die Partner/-in verfügt. Ob eine Erbschaft gemacht wurde, ist nur noch für 15 Prozent interessant. Fondsbasierte Rentenversicherungen oder ob und in welche ETF-Sparpläne und Aktien hingegen investiert wird, interessieren 18 Prozent.
Für jede fünfte befragte Person (21 Prozent) ist es wichtig, sich mit der Partnerin/ dem Partner offen über Risikoversicherungen wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu unterhalten.

Über die Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer durch Swiss Life Select beauftragten Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.047 Personen im März 2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Die Absicherung existenzieller Risiken sollte im Mittelpunkt stehen. Deshalb raten aktuell auch Verbraucherschutz-Organisationen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ein Ende der Teuerung ist nicht in Sicht – im Gegenteil. Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes beträgt die Inflationsrate im Mai 2022 7,9 Prozent.

Bei vielen Menschen wird das dazu führen, dass der Rotstift angesetzt und geprüft wird, wo sich Einsparpotenzial bietet. Oft im Fokus: Beiträge zu Versicherungen.

Doch solche Schritte sollten gut überlegt werden. Denn sogar Verbraucherschützer raten eindringlich zur Absicherung existenzieller Risiken. Und für die allermeisten Deutschen bedeutet das: Die Arbeitskraft als einzige Erwerbsquelle muss abgesichert werden.

So rät Bianca Boss, Sprecherin der Verbraucherschutz-Organisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV), in einem aktuellen Beitrag für die auflagenstärkste Tageszeitung Deutschlands zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung). Um die Bedeutung dieses Schutzes klarzumachen, sagt sie wörtlich: „Stellen Sie sich vor, Sie können aufgrund von Krankheit oder Unfall Ihren Job nicht mehr ausüben. Ohne Ihr Gehalt können Sie den Kredit für Haus oder Wohnung nicht mehr abbezahlen, müssen wahrscheinlich ausziehen. Für die Ausbildung Ihrer Kinder können Sie nichts mehr beisteuern und auch für die eigene Altersvorsorge nichts mehr ansparen. Ihre Existenz ist gefährdet. Vom Staat erhalten Sie lediglich eine Erwerbsminderungsrente, die zum Leben nicht ausreicht. Oft muss zusätzlich noch Sozialhilfe beantragt werden. Wir empfehlen daher dringend allen Arbeitnehmern und Selbstständigen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt Ihnen eine monatliche Summe, die Sie vorher festgelegt haben – und mit der Sie im Idealfall ihren Lebensstandard halten können.“

Allein ist der Bund der Versicherten mit dieser Haltung nicht. Auch Sandra Klug, Juristin der Verbraucherzentrale Hamburg, riet Ende vergangen Jahres zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass gesetzliche Erwerbsminderungsrenten um bis zu 7,5 Prozent ansteigen sollen. Allerdings erst ab Mitte 2024: und auch dann werden sie kein auskömmliches Einkommen sichern. Denn viele Betroffene sind armutsgefährdet.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Erwerbsminderungsrente erhöhen. Das geht aus einem Gesetzentwurf zur Rentenanpassung hervor, über den die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Freitag berichtet hat. Rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen davon profitieren.

Konkret sieht der Plan Erhöhungen vor, die abhängig vom Renteneintritt des Betroffenen sind. Einen Zuschlag von 7,5 Prozent soll es demnach für jene Erwerbsgeminderten geben, die ihre Rente länger als 2014 erhalten. Wer aber zwischen 2014 und 2019 als erwerbsgemindert anerkannt wurde, dem sollen 4,5 Prozent mehr monatliche Rente zugestanden werden. Eilig hat es das Bundesarbeitsministerium mit der Reform nicht: Die neuen Regeln sollen ab 1. Juli 2024 greifen.

Viele Erwerbsminderungs-Rentner armutsgefährdet

Ein auskömmliches Leben wird aber auch mit den neuen Beträgen nicht möglich sein. Wie die Sozial- und Wohlfahrtsverbände am Montag in einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren, gelten 40 Prozent der Haushalte, die eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen, als armutsgefährdet. Und viele Betroffene müssen zusätzlich mit Sozialhilfe aufstocken. 534.520 Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2020 die Leistung aufgrund einer voller Erwerbsminderung, Tendenz stark steigend. Zu bedenken ist auch, dass die Inflation aktuell sehr hoch ist und zu einer Geldentwertung führt: etwa wegen der hohen Sprit- und Energiekosten.

Rund 882 Euro betrug die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente im Jahr 2020. Wer zusätzlich Grundsicherung erhält, muss aus diesen Kosten auch die Miete bezahlen. Und das, obwohl es in Deutschland speziell an behindertengerechtem Wohnraum fehlt, die Kosten hierfür entsprechend hoch sind.

Hohe Hürden für gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Doch die Hürden für eine gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung sind ohnehin hoch. Wer nach dem 2. Januar 1961 geboren wurde, dem sichert die gesetzliche Rentenversicherung keinen Schutz mehr bei Berufsunfähigkeit zu, sondern nur noch bei Erwerbsminderung. Das bedeutet: der gesetzlich Versicherte erhält nur eine volle Rente, wenn er aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann: in irgendeinem Beruf. Die Betroffenen müssen zuvor folglich auch einen Job akzeptieren, der einen deutlichen Statusverlust und deutlich weniger Einkommen zusichert, bevor die Rententräger unterstützen.

Deshalb ist es ratsam, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie allein berücksichtigt derzeit auch den Status und das Einkommen des zuletzt ausgeübten Berufes. Das gilt besonders für Selbstständige, die oft ohnehin nicht in die Rentenkasse einzahlen. Selbst Politik und Verbraucherschutz empfehlen den Abschluss eines solchen Vertrages – zur Absicherung der Arbeitskraft empfiehlt sich ein Beratungsgespräch.

Das Deutschland-Barometer ‚Depression‘ brachte erschreckende Erkenntnisse mit sich. Demnach wurde die Diagnose bereits jedem fünften Beschäftigten gestellt. Häufig wird die Erkrankung aber verschwiegen und falsch behandelt.

Das 5. Deutschland-Barometer ‚Depression‘ der Stiftung Deutsche Depressionshilfe kommt zu Ergebnissen, die aufrütteln. So wurde bei jedem fünften Beschäftigten in Deutschland (20 Prozent) bereits die Diagnose ‚Depression‘ gestellt. Zudem geben weitere 19 Prozent der Deutschen an, schon einmal an einer Depression erkrankt gewesen zu sein – jedoch ohne ärztliche Diagnose. Und knapp jeder Siebte (15 Prozent) hat bereits einen Suizid oder Suizidversuch bei einem Kollegen bzw. einer Kollegin erlebt.

Wichtigste Ursachen für Depressionen

Gefragt nach den wichtigsten Ursachen, nennen die Betroffenen

  • Belastungen am Arbeitsplatz (95 Prozent)
  • Konflikte im Job bzw. mit Kollegen (93 Prozent)
  • dauerhafte Erreichbarkeit (83 Prozent)

Hier warnen Experten allerdings vor einer Überschätzung des Einflussfaktors ‚Arbeit‘. „Während der Depression nehmen Betroffene alles wie durch eine dunkle Brille wahr und fühlen sich völlig erschöpft und durch die Arbeit überfordert. Häufig wird dann die Überforderung fälschlicherweise als Ursache und nicht als Folge der Depression angesehen“, so Ulrich Hegerl, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe.

Diese vertauschten Kausalitäten würden auch dazu führen, dass Depressionen oft falsch behandelt würden. So glauben 68 Prozent, dass ein Urlaub aus der Krankheit heraushelfe. Weitere 63 Prozent vermuten, viel Schlaf helfe ihnen, die Depression zu überwinden.

Doch das Gegenteil ist der Fall, warnt Hegerl: „Langer Schlaf verschlechtert bei den meisten die Depression. Schlafentzug ist dagegen ein etabliertes Behandlungsverfahren in Kliniken. Auch Urlaub lindert die Depression nicht, da die Erkrankung mitfährt. Die Behandlung der Depression erfolgt gemäß den nationalen Leitlinien mit Antidepressiva und/oder Psychotherapie.“

Die repräsentative zeigte auch, dass viele der Betroffenen wenig Unterstützung erhalten, um im Beruf wieder Fuß zu fassen. 61 Prozent der Befragten berichten, dass es in ihrem Unternehmen keine Erleichterungen bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz gab. Jeder Vierte (25 Prozent) nutzt eine stufenweise Wiedereingliederung, jeder Zehnte reduziert dauerhaft die Arbeitszeit.

Die Umfrage zeigt auch, wie wichtig der Einschluss psychischer Erkrankungen in die Absicherung der Arbeitskraft ist. Denn mittlerweile sind Erkrankungen der Psyche wichtigster Hauptgrund für neu bewilligte Berufsunfähigkeits-Renten. Beinahe jeder dritte BU-Leistungsfall resultiert aus Nervenerkrankungen. Auch bei Fragestellungen zu Reha und Wiedereingliederung können Versicherer gute Dienste leisten.

Über die Studie:
Für das 5. Deutschland-Barometer Depression wurden 5.283 Personen zwischen 18 und 69 Jahren aus einem repräsentativen Online-Panel befragt. Die Umfrage fand im September 2021 statt.

Die Mehrheit der Deutschen bestreitet ihren Lebensunterhalt mit der eigenen Arbeitskraft. Deshalb ist die Absicherung der Arbeitskraft so wichtig. Doch die Verbreitung dieser Absicherung lässt ebenso ‚Luft nach oben’ wie das Wissen um Berufsunfähigkeit, zeigt eine aktuelle Studie.

80 Prozent der Deutschen haben keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Zu diesem ernüchternden Ergebnis kommt eine YouGov-Studie, für die im Auftrag des Versicherungsmanager Clark 1025 Personen online befragt wurden.

Besonders sinnvoll ist der Abschluss einer solchen Versicherung, wenn man noch jung und gesund ist und (vermutlich) wenig Vorerkrankungen hat. Doch ausgerechnet bei jungen Menschen halten sich einige Vorurteile über Berufsunfähigkeit hartnäckig. Die Studienergebnisse deuten auch an, woran das liegen könnte: So glauben 14 Prozent der 25- bis 34-Jährigen Studienteilnehmer, die nicht gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit versichert sind, dass sie ihrer Arbeit immer uneingeschränkt nachgehen können.

Eine weitere Auffälligkeit: Seit Beginn der Pandemie haben die mentalen Belastungen am Arbeitsplatz zugenommen. Immerhin 31 Prozent der 35- bis 44-Jährigen teilt diese Beobachtung. Jeder Fünfte (20 Prozent) aus dieser Altersgruppe gibt sogar an, Burnout-Fälle seit Corona im eigenen Umfeld erlebt zu haben. Dennoch geben insgesamt 13 Prozent der Befragten an, dass Berufsunfähigkeit eher in Berufen mit körperlicher Belastung droht. Dabei wird verkannt, dass psychische Ursachen bereits häufigster Auslöser für bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit sind.

Über die Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1025 Personen zwischen dem 20. und 24.09.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Moderne Bedingungswerke von Berufsunfähigkeitsversicherungen wollen mit ihren Kunden ‚mitwachsen‘ und bieten dafür sogenannte Nachversicherungsgarantien an. Die können zum Beispiel für Studierende nach ihrem Abschluss wichtig sein. Doch dabei ist auf Fristen zu achten!

Mit sogenannten ‚Nachversicherungsgarantien‘ wollen Versicherer u.a. sicherstellen, dass ihr Produkt mit den Entwicklungen im Leben eines Versicherten Schritt hält. So kann der Versicherungsschutz bei verschiedenen Anlässen im Leben erweitert werden – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Vorteil für den Kunden: Der einmal festgestellte Gesundheitsstatus bleibt dann für die Prämienberechnung der Versicherung erhalten. Erkrankungen, die in der Zwischenzeit aufgetreten sind, können sich also nicht in Form von Ausschlüssen oder Zuschlägen auswirken.

Vor diesem Hintergrund lohnt es sich also ebenfalls, möglichst früh mit der Absicherung der Arbeitskraft zu beginnen und beim Abschluss einer Lösung auf umfangreiche Nachversicherungsgarantien zu achten.

Die Nachversicherung kann beispielsweise bei folgenden Lebensereignissen greifen:

  • Gehaltserhöhung
  • Eheschließung
  • Geburt von Kindern
  • Immobilien-Erwerb
  • Wechsel in die Selbstständigkeit

Erfolgreicher Studienabschluss berechtigt zur Nachversicherung

Ein weiteres Lebensereignis, das die Nachversicherungsgarantie auslösen kann, ist der erfolgreiche Abschluss eines Studiums. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes gelang das 2020 rund 477.000 Hochschul-Absolventen.
Doch aufgepasst! Die Nachversicherungsgarantie muss innerhalb bestimmter Fristen in Anspruch genommen werden. Die Fristenregelung unterscheidet sich je nach Tarif und Anbieter. Meistens beträgt sie zwischen drei und sechs Monate nach Ende des Studiums.

Wird man berufsunfähig und nimmt einen schlechter gestellten Job an, kann man dennoch eine BU-Rente beziehen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Heidelberg.

Die Crux mit der Verweisung

Der staatliche Versicherungsschutz sichert nur das Risiko der Erwerbsminderung ab. Das bedeutet Sicherung auf niedrigem Niveau: Sobald ein Mensch mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann, muss er angebotene Tätigkeiten annehmen – und verliert dadurch den Anspruch auf Rentenleistungen. Diese Verweisungsmöglichkeit orientiert sich nicht einmal am vorher ausgeübten Beruf: Jede Erwerbstätigkeit muss angenommen werden, die als zumutbar gilt.

Anders verhält es sich mit dem Kriterium der Berufsunfähigkeit: Status und Lebenswirklichkeit des vorherigen Berufs sind hier der grundlegende Orientierungspunkt. Das zumindest gilt, seit viele Anbieter die Klauseln für die abstrakte Verweisung aus den Versicherungsbedingungen nahmen – solche ermöglichten ein ähnlich willkürliches Verweisen auf einen anderen Beruf, entpuppten sich aber als Gift für den Absatz. Heutzutage behalten sich viele Vertragswerke der BU-Versicherung nur noch die konkrete anstatt die abstrakte Verweisung vor.

Konkrete Verweisung: Bei Berufsunfähigkeit muss ein neuer Beruf dem alten ebenbürtig sein

Und hier sind die Bedingungen aus Kundensicht weitaus fairer: Eine konkrete Verweisung ist nur möglich, wenn a) der Versicherungsnehmer nach der Berufsunfähigkeit bereits von sich aus die Tätigkeit aufgenommen hat und wenn b) der Beruf in Ausbildung und Erfahrung sowie der Lebensstellung dem bisherigen Beruf ebenbürtig ist. Das Prinzip veranschaulicht ein Urteil des Landgerichts (LG) Heidelberg (Az. 4 O 165/16).

Was wurde vor Gericht verhandelt? Ein Industriemechaniker hatte seinen BU-Versicherer verklagt. Der Mann arbeitete seit Jahren für eine metallverarbeitende Firma. Die Arbeit aber belastete die Wirbelsäule stark. Das führte zu starken Rückenschmerzen, die einen Krankenhausaufenthalt notwendig machten. Die Ärzte diagnostizierten ein degeneratives Wirbelsäulenleiden – und in der Folge die Berufsunfähigkeit.

Also beantrage der Mann von seiner Versicherung den Bezug der Rentenleistungen. Allerdings nahm der Mechaniker im gleichen Jahr eine Stelle als Lagerist an. Deswegen lehnte die Versicherung eine Einstandspflicht ab durch konkrete Verweisung – der Mechaniker würde ja nun einem Beruf nachgehen, der seiner bisherigen Tätigkeit entspricht.

Der Mechaniker bekam Recht – und zum neuen Gehalt eine Rente

Der Mechaniker verklagte nun das Versicherungsunternehmen auf Zahlung der vertraglich zugesicherten Rente bis zum Ende der Vertragslaufzeit in 2028. Und er bekam Recht. Denn die Tätigkeit eines Lageristen unterscheidet sich derart von der Tätigkeit eines Industriemechanikers, dass eine Verweisung nicht zulässig ist:

  • Ein Lagerist wird nicht so gut bezahlt wie ein Industriemechaniker.
  • Das Anforderungsprofil eines Industriemechanikers ist anspruchsvoller als das einer Lageristen – Industriemechaniker wird man nur nach dreieinhalbjähriger Ausbildung, wohingegen die Arbeit eines Lageristen eine reine Anlerntätigkeit ist.
  • Als erfahrener Facharbeiter arbeitet ein Industriemechaniker selbstständig. Der Lagerist hingegen entspricht eher dem Rang eines Hilfsarbeiters – und muss sich oft anleiten lassen.

Weil das Gericht die Tätigkeit des Mechanikers höher bewertete, erhält der Mechaniker nun die Rente – 1.429,42 Euro monatlich. Aber auch das Gehalt des Lageristen von immerhin 3.434,97 Euro brutto bleibt dem Berufsunfähigen. Dieses Beispiel verdeutlicht das hohe Sicherungsniveau einer guten BU-Police – wer mehr wissen möchte, sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Die Apotheken Umschau widmet sich derzeit einem wichtigen Thema: Gesundheitsfragen bei privaten Versicherungen. Hier ist Ehrlichkeit absolute Pflicht: Sonst steht man im schlimmsten Fall selbst nach jahrelang gezahltem Beitrag ohne Versicherungsschutz da, wenn der Ernstfall eintritt. Und damit ohne Leistung!

Wer eine private Krankenversicherung abschließt, eine Lebens-, oder Berufsunfähigkeitsversicherung, der kommt in der Regel nicht um sie herum: Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden, bevor der Versicherer den Antrag bewilligt. Anhand dieser Fragen entscheidet der Versicherer auch, zu welchem Preis er den Schutz gewährt und ob er Ausschlüsse festlegt, die er nicht absichert. Das mag vielen ungerecht scheinen: Hat aber mit der Versicherung als Risikokollektiv zu tun. Kosten sollen anhand des individuellen Risikos gerecht verteilt werden. Auch gilt das sogenannte Äquivalenzprinzip, wonach sich Risiko und Prämie entsprechen müssen.

Umfassend und korrekt!

Bei den Gesundheitsfragen gilt es: Sie müssen umfassend und richtig beantwortet werden. Sonst kann nämlich der Versicherer im Leistungsfall zurücktreten: selbst dann, wenn der Betroffene jahrelang Beitrag gezahlt hat. Denn der Versicherungsnehmer hat eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht, festgeschrieben in § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Er muss, stark vereinfacht, alle Gefahrumstände wahrheitsgemäß angeben, die die Entscheidung des Versicherers beeinflussen können, ob und zu welchen Konditionen er Schutz gewährt.

In der Regel präsentieren die Versicherer einen umfassenden Fragenkatalog, in dem nach Krankheiten und Beschwerden der letzten fünf Jahre gefragt wird: Doch auch dieser Zeitraum kann sich -je nach Vertrag- unterscheiden.

Keine Mogeleien!

Gefährlich ist, dass hier viele Versicherungsnehmerinnen und -nehmer das Beschönigen des eigenen Gesundheitszustandes als Kavaliersdelikt sehen. Doch ist es mitnichten. In vielen Gerichtsurteilen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht wird Arglist geltend gemacht. Auch grobe Fahrlässigkeit führt zum Rücktrittsrecht des Versicherers: und damit dem Verlust von existentiellen Schutz.

Einige Beispiele hierfür nennt die „Apotheken Umschau“ in einem aktuellen Artikel. So ging eine Frau leer aus und erhielt keine Leistung des Berufsunfähigkeitsversicherers, obwohl sie auf einer Treppe gestürzt war und nicht mehr arbeiten konnte. Der Grund: Sie hatte im Antrag Angstzustände, schlechte Cholesterinwerte sowie einen Herzklappen-Fehler verheimlicht. Ebenso kann eine Risikolebensversicherung die Zahlung an Hinterbliebene verweigern, wenn jemand im Antrag ankreuzte Nichtraucher zu sein: dann aber an Lungenkrebs stirbt, der auf Zigaretten zurückzuführen ist. Die Beispiele für solche Urteile sind zahlreich.

Versicherer sind keine Neinsager

Das bedeutet übrigens keineswegs, dass Versicherer notorische Neinsager sind. Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherung: 80 Prozent der Anträge auf BU-Rente werden nach Zahlen des Versicherer-Dachverbandes problemlos bewilligt, nur etwa jeder fünfte Antrag abgelehnt. Das liegt auch häufig daran, dass die Berufsunfähigkeit nicht dauerhaft besteht und der- oder diejenige in den Job zurückkehren kann.

Aber auch die Versicherer wollen sich vor Betrug und falschen Angaben schützen, weshalb die Gesundheitsfragen oft sehr umfangreich ausfallen. Und die Antragsteller überfordern, wenn sie sich mit Fachbegriffen und Krankheitsbildern nicht auskennen. Hier kann nur geraten werden, sich professionelle Hilfe zu holen: von einem Hausarzt oder einem Versicherungsexperten.

Ratsam ist zudem, zuvor noch einmal die eigene Gesundheitsakte zu recherchieren. Gerade, wenn man gesetzlich krankenversichert ist, kann es hier passieren, dass sich falsche Einträge in der Akte befinden: und aus mancher Lappalie eine ernstzunehmende Krankheit wurde. Solche Fehler können ebenfalls den Schutz gefährden. Hier sollte man sich nicht scheuen, den Arzt zur Korrektur aufzufordern.

Empfehlenswert kann auch eine anonyme Voranfrage sein. Dann erfragt man beim Versicherer zum Beispiel mit Hilfe eines Maklers, zu welchen Konditionen man mit dem aktuellen Gesundheitsbild Schutz erhalten würde: ohne, dass er den Namen erfährt. Das macht deshalb Sinn, weil die Versicherer über eine Auskunftei verfügen, auf die branchenweit zugegriffen werden kann.

Lehnt ein Versicherer den Antrag ab, kann es also auch bei anderen Anbietern zu Problemen kommen, will man sich dort versichern. Nicht, wenn die Anfrage -eben- anonymisiert ist. Dann werden mit jedem Antrag die Karten neu gemischt. Denn tatsächlich zeigen die Assekuranzen große Unterschiede, wenn es um die Annahme von Risiken geht: mitunter findet man erst nach einigen erfolglosen Anträgen einen Vertrag. Dann aber einen passenden, bei dem alles hieb- und stichfest ist: und der Schutz dank korrekter Angaben nicht zur Debatte steht.

Was erwarten Versicherte von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung? Welche Leistungen die Anbieter-Auswahl beeinflussen, zeigt eine aktuelle forsa-Umfrage.

Die Absicherung der Arbeitskraft ist für die allermeisten Arbeitnehmer in Deutschland essenziell. Insbesondere, weil die staatlichen Leistungen 2001 reduziert wurden. Wer nach dem 01.01.1961 geboren wurde, muss im Fall der Fälle auf eine Erwerbsminderungsrente hoffen. Die Leistungsvoraussetzungen dafür sind streng: Betroffene erhalten eine solche Rente nur dann, wenn sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Der bisherige Beruf spielt dabei keine Rolle. Unterschieden wird zwischen verminderter, teilweiser und voller Erwerbsminderung. 2019 bezogen etwa 1,7 Millionen Menschen in Deutschland eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Im Durchschnitt betrug die Rentenhöhe 851,16 Euro.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung versichert hingegen das Risiko, den Beruf, so wie er zuletzt ausgeübt wurde, nicht mehr nachgehen zu können. Als wichtigste Ursache dafür gelten schon seit einigen Jahren psychische Erkrankungen.

Doch welche Leistungen eines BU-Versicherers sind Kunden besonders wichtig? Worauf stützen sie ihre Entscheidung für oder gegen einen Anbieter? Das zeigen Umfrage-Ergebnisse des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag eines Versicherers. Für die repräsentative Umfrage „Berufsleben“ wurden im Februar 2021 1.510 Personen zwischen 18 und 50 Jahren, darunter 1.000 Personen unter 30 Jahre, befragt. Die Ergebnisse:

Welche Leistungen die BU-Auswahl beeinflussen

  • 70 Prozent: Schnelle und unbürokratische Hilfe im Fall der Berufsunfähigkeit, auch rückwirkend
  • 45 Prozent: Unterstützung bei der Rehabilitation und beim beruflichen Wiedereinstieg
  • 40 Prozent: Auszahlung auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit
  • 34 Prozent: Stetiger Anstieg des Rentenbetrags, um z.B. die Inflation auszugleichen
  • 33 Prozent: Flexibilität für Anpassungen während der Laufzeit aufgrund von Veränderungen der Lebenssituation
  • 33 Prozent: Keine Verweisung auf eine alternative Tätigkeit

Psychische Erkrankungen blieben auch 2020 wichtigste Ursache, weshalb private Berufsunfähigkeitsversicherer eine Rente bewilligen. Das zeigt eine aktuelle Analyse.

Erneut hat das Analysehaus Morgen & Morgen die Daten von privaten Berufsunfähigkeits-Versicherern ausgewertet, um zusammenzutragen, welche die häufigsten Ursachen für die Bewilligung einer BU-Rente sind. Und diese Zahlen helfen, bestehende Vorurteile abzubauen.

Längst sind es nämlich nicht mehr die schweren körperlichen Tätigkeiten, die hauptursächlich für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Beruf sind. Kein Wunder, sind doch auch immer weniger Menschen in „Malocher-Berufen“ tätig — auch, wenn viele davon nach wie vor wichtig und unersetzbar sind. Stattdessen rücken auch Jobs in den Fokus, die wenig körperliche Anstrengung erfordern.

Die Top-Ursache: Für 31,88 Prozent aller Versicherten waren 2020 Nervenerkrankungen die Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Ein leichter Rückgang gegenüber dem letzten Jahr, denn bei der vorherigen Auswertung lag der Wert noch bei 32,66 Prozent. Dabei zeigt sich, dass durchaus auch junge Menschen bereits von psychischen Erkrankungen bedroht sind. In der Generation der Unter-40-Jährigen lag der Anteil bei 32,46 Prozent aller bewilligten BU-Renten.

Andere Ursachen sind aber ebenfalls nicht zu unterschätzen. „Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates“ landen auf Rang zwei: mit 20,33 Prozent der neuen Berufsunfähigkeits-Renten. Hier sind tatsächlich all jene Beschwerden zu verorten, die durch körperlich schwere Arbeit begünstigt werden: Wenn der Rücken nicht mehr mitmacht, die Knie schmerzen, Erkrankungen der Muskeln und Gelenke auftreten etc. Auch diese entstehen jedoch nicht allein bei schwerer körperlicher Tätigkeit. Auch, wer lange in unnatürlicher Haltung im Büro sitzt und auf den Bildschirm starrt, kann solche Gebrechen erleiden. Hier kann vorbeugend helfen, den Arbeitsplatz im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements untersuchen zu lassen.

Rang drei belegt ebenfalls eine Ursache, die oft mit Schmerzen, Leid und Zukunftsängsten verbunden ist: 17,77 Prozent der BU-Renten werden aufgrund von Krebs und anderen bösartigen Geschwülsten bewilligt. Unfälle (8,38 Prozent) und Erkrankungen des Herzens (7,03 Prozent) sind weit seltener für das Aus im Beruf verantwortlich.

Laut Morgen & Morgen sind die Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Demnach würden sich aktuell rund 267.000 BU-Renten mit einem Volumen von 2,2 Milliarden Euro in der Auszahlung befinden. Das sind rund 200 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Hier empfiehlt es sich, rechtzeitig vorzusorgen. Im Bestand der BU-Renten mussten die Versicherten im Schnitt mit 44 Jahren ihren Beruf aufgeben: Da hat man einen Großteil der Karriere eigentlich noch vor sich. Es sollte darauf geachtet werden, dass die BU-Rente ausreichend hoch angesetzt wird. Im Schnitt sind 1.000 Euro vereinbart: oft zu wenig, um den Lebensstandard langfristig zu sichern.