Beiträge

Freibäder haben im Sommer Hochkonjunktur. Doch dort sollte Vorsicht gewahrt werden. Denn Diebstähle im Freibad sind nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert, warnt der Bund der Versicherten (BdV).

In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, sind bereits Sommerferien. Das bedeutet Hochsaison für Freibäder. Dort sollte aber besondere Vorsicht gelten. Denn die Hausratversicherung zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen für Diebstahl im Freibad.

Grundsätzlich deckt eine Hausratversicherung den Diebstahl von persönlichen Gegenständen, die sich in der versicherten Wohnung oder im versicherten Haus befinden. Viele modernere Tarife bieten eine sogenannte Außenversicherung, die auch Wertgegenstände gegen Diebstahl versichert, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.

Doch lassen Badegäste ihre Wertsachen unbeaufsichtigt auf der Liegewiese oder einem anderen Ort im Freibad liegen und werden bestohlen, fällt dies unter den sogenannten ‚einfachen Diebstahl‘ – und der ist auch bei der Außenversicherung nicht gedeckt. Steht der Spind, in den die Sachen eingeschlossen wurden, im Freien, gehen versicherte Badegäste, die bestohlen wurden, ebenfalls leer aus, warnt die Verbraucherschutz-Organisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV).

“Sind die Wertsachen jedoch in einem Spind eingeschlossen, der sich in einem Gebäude des Schwimmbads befindet, stehen die Chancen besser: Bricht eine Person den Spind auf, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl. Dieser ist, ebenso wie ein Raub, von der Hausratversicherung gedeckt”, so Bianca Boss, Vorständin beim BdV.

Von ‚räuberischer Erpressung‘ ist hingegen die Rede, wenn Badegäste mit Drohungen zur Herausgabe ihrer Wertsachen gebracht werden. In solchen Fällen erstattet die Hausratversicherung den Neuwert der gestohlenen Gegenstände.

Im vergangenen Jahr haben Versicherer ihren Kunden so viel wie noch nie zuvor für gestohlene Fahrräder ausgezahlt, wie aus der aktuellen Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Die Gesamtzahl der gestohlenen Fahrräder stieg im Jahr 2022 auf 140.000, was einen Anstieg um rund 15.000 gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Trotzdem war die Anzahl der gestohlenen Fahrräder niedriger als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019, als es 150.000 waren.

Der Schadendurchschnitt erreichte mit 970 Euro einen neuen Höchststand. Die Zahl der gestohlenen Fahrräder laut Polizeilicher Kriminalstatistik stieg um knapp 14 Prozent auf rund 266.000. Hier bleibt der Versicherungsschutz unberücksichtigt, da Diebstähle oft nicht gemeldet werden und die Dunkelziffer daher wahrscheinlich höher ist.

Wenn ein Fahrrad aus einem verschlossenen Abstellraum, Keller oder einer Wohnung gestohlen wird, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. In der Regel geschieht der Diebstahl jedoch auf der offenen Straße, wo eine Zusatzklausel in der Hausratpolice Schutz bieten kann. Dabei muss das Fahrrad immer durch ein Bügel- oder Kettenschloss gesichert sein, das als “verkehrsübliches Schloss” bezeichnet wird. Von den rund 27 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland haben knapp die Hälfte die Fahrradklausel eingeschlossen.

Die Versicherung erstattet den sogenannten Wiederbeschaffungswert, der den Preis eines neuen gleichwertigen Fahrrads widerspiegelt. Die maximale Entschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates begrenzt. Für teurere Fahrräder und E-Bikes kann es daher sinnvoll sein, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen.

Nach den letzten beiden Corona-Jahren ist die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland im Jahr 2022 erneut gestiegen. Laut den deutschen Versicherern wurden etwa 80.000 Wohnungseinbrüche gemeldet, was eine deutliche Zunahme im Vergleich zum Vorjahr darstellt, als etwa 70.000 Einbrüche verzeichnet wurden. Auch wenn die pandemiebedingten Sondereffekte im letzten Jahr geringfügig waren, hat sich die Zahl der Einbrüche in diesem Jahr erhöht.

Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen mussten die Versicherer auch mehr für Wohnungseinbrüche leisten. Die Schadenhöhe stieg um 90 Millionen Euro auf insgesamt 280 Millionen Euro an. Der Schadendurchschnitt erreichte ebenfalls einen neuen Höchstwert von 3.350 Euro pro Einbruch.

Obwohl viele Haus- und Wohnungsbesitzer in den letzten Jahren in verbesserte Sicherheitstechnik investiert haben und die Zahl der Einbrüche kontinuierlich gesunken ist, haben es die Täter in vielen Gebäuden immer noch zu leicht, einzubrechen und Wertgegenstände zu stehlen. Leider hat die Bundesregierung in diesem Jahr keine Fördermittel mehr für den Einbruchdiebstahlschutz bereitgestellt, was die Situation noch verschlimmert.

Fast die Hälfte aller Einbrüche scheitert, weil die Täter zu lange brauchen, um ins Haus zu gelangen. Deshalb sollten Haus- und Wohnungseigentümer besonders auf die Sicherung der typischen Schwachstellen achten. Einbruchhemmende Fenster und Türen sollten dabei in Betracht gezogen werden, obwohl diese in Deutschland bei Neubauten nicht standardmäßig eingebaut werden, da es bisher keine entsprechenden Vorschriften gibt.

Die Versicherungswirtschaft setzt sich seit Jahren für verbesserte bautechnische Mindestanforderungen für neu eingebaute Fenster und Türen ein, um Wertsachen zu schützen und Eigentümer vor den traumatischen Folgen eines Einbruchs zu bewahren. Obwohl die Einbruchzahlen in den letzten Jahren gesunken sind, ist es wichtig, wachsam zu bleiben und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um das Risiko eines Einbruchs zu minimieren.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) wurden 2021 in Deutschland genau 233.584 Fahrräder entwendet. Wo die Langfinger besonders häufig zuschlagen.

Zwar ist die Zahl der entwendeten Fahrräder zwar um 10,5 Prozent zurückgegangen, verbleibt aber auf einem insgesamt hohen Niveau (Vorjahr: 260.956). Im Statistischen Schnitt werden pro Stunde 27 Fahrräder in Deutschland geklaut.

Blickt man auf die Diebstahlhochburgen im Vergleich zur Einwohnerzahl, so ist Leipzig die Hauptstadt der Fahrraddiebe. Hier wurden im Jahr 2021 1.375 Fahrräder je 100.000 Einwohner geklaut. Damit ist ist jede neunte Straftat im Direktionsbereich Leipzig ein Fahrrad-Diebstahl, wie die Leipziger Polizei berichtet. Insgesamt wurden in der Stadt 8.213 Raddiebstähle erfasst. Immerhin war die Zahl gegenüber dem Vorjahr rückläufig, als Sachsens Metropole noch 9.129 Diebstähle zählte.

An zweiter Stelle der Klauhochburgen platziert sich Münster. Zwar wurden in der Domstadt in gesamten Zahlen “nur” 4.182 Fahrrad-Diebstähle gezählt. Aber da die Stadt auch nur 314.000 Einwohner zählt, kommt sie auf eine Quote von 1.322 entwendeten Rädern je 100.000 Einwohner. Jeder sechste erfasste Delikt in Münster ist ein Raddiebstahl.

Auf Rang drei landet Potsdam. Sechs gestohlene Fahrräder pro Tag werden in der Residenzstadt gezählt: insgesamt wurden 2.311 Fahrräder 2021 in Potsdam gestohlen. Während sowohl in Leipzig als auch Münster (-281 Fälle) die Zahl der Diebstähle sank, zeigt in Potsdam der Trend in eine andere Richtung. In der brandenburgischen Landeshauptstadt stieg die Zahl der Raddiebstähle um satte 42,13 Prozent. Ernüchternd ist auch die Aufklärungsquote, die in Potsdam bei lediglich fünf Prozent der gemeldeten Diebstähle liegt.

Blickt man auf die absoluten Zahlen, so ist aber Berlin nach wie vor die Stadt mit den meisten gestohlenen Fahrrädern. In der Hauptstadt wurden 2021 mehr als 25.400 Räder entwendet. Es folgen die Städte Hamburg (knapp 14.300) und Leipzig. Dahinter platzieren sich die Städte Köln mit circa 6.500 geklauten Rädern, München und Frankfurt am Main.

Die gute Nachricht: Die Zahl der Fahrraddiebstähle ist auf ein Rekordtief gesunken. Doch aus der Schadenstatistik der Versicherer lassen sich auch beunruhigende Entwicklungen ablesen.

2021 sank die Zahl der Fahrraddiebstähle, die Versicherern gemeldet wurden, auf das Rekordtief von 125.000. Das sind 15.000 weniger als im Vorjahr. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) führt das zu großen Teilen auf die Pandemie zurück. Durch die vermehrte Arbeit im heimischen Büro seien Fahrräder seltener unbeaufsichtigt im Freien abgestellt wurden.

So weit die guten Nachrichten. Denn die Schadensumme verharrte auf dem Vorjahresniveau: 110 Millionen Euro wendeten die Versicherer auf, um gestohlene Drahtesel zu ersetzen. Der durchschnittliche Wert, den Versicherer für gestohlene Fahrräder bezahlten, verdoppelte sich fast in den letzten zehn Jahren und kletterte von 440 Euro auf 860 Euro.

Die Versicherer leiten daraus ab, dass oft gezielt hochpreisige Fahrräder entwendet werden. Ein Trend, der auch durch den Boom bei E-Bikes verstärkt wird. Fündig werden die Fahrraddiebe meist in Kellern und Abstellräumen. Der Versicherer-Verband rät deshalb dazu, die Räder auch dort fest anzuschließen.

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Meist ist jedoch die offene Straße der Tatort. Schutz bietet hier eine Zusatzklausel in der Hausratpolice oder eine eigenständige Fahrradversicherung.

Bei einem Wanderurlaub in Italien wurde Hausrat aus dem Van eines Versicherten gestohlen. Die Hausratversicherung aber weigerte sich, den Schaden in voller Höhe zu übernehmen. Wie der Ombudsmann für Versicherungen darüber entschied.

Der Wanderurlaub eines Versicherten in Italien sorgte für Ungemach. So brachen Unbekannte in den Van ein und entwendeten zahlreiche Hausratgegenstände im Gesamtwert von ca. 5.800 Euro. Als der Mann den Schaden bei seiner Hausratversicherung geltend machte, stand erneut Ärger ins Haus. Denn der Versicherer weigerte sich, den Schaden zu regulieren. Zwar bestand unstreitig Versicherungsschutz für Diebstahl aus Kraftfahrzeugen. Diebstahl aus Wohnmobilien oder Wohnwagen war laut vertraglichen Vereinbarungen ausgeschlossen. Genau darauf berief sich der Versicherer. Der Versicherungsnehmer habe den Van als Wohnmobil zur Übernachtung genutzt. Dass das Fahrzeug als “Personenkraftwagen geschlossen” zugelassen worden war, beeindruckte den Versicherer anfangs nicht. Die Versicherung argumentierte, dass es entscheidend sei, wie das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt genutzt wurde. Ein Fahrzeug, das über einen eigenen Antrieb verfügt und zum Reisen und Wohnen geeignet ist, gelte als Wohnmobil. Die Einstufung nach der Straßenverkehrsordnung sei nicht relevant.

Obwohl der Versicherte bestritt, in dem Fahrzeug übernachtet zu haben, beharrte der Versicherer auf seiner Sicht. Bot aber – “schnell und unbürokratisch” – 3.000 Euro Pauschal-Entschädigung an. Das reichte aber dem Urlauber nicht. Er wandte sich an den Versicherungs-Ombudsmann, der über diesen Fall berichtete.

Der Ombudsmann teilte dem Versicherer mit, dass der Van weder nach der einschlägigen EU-Verordnung noch aus der Sicht eines durchschnittlichen und verständigen Versicherungsnehmers ein Wohnmobil darstelle. Dafür fehle es an der erforderlichen Ausrüstung (Tisch samt Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheit, Kochmöglichkeit). Zwar sei es möglich, in dem Fahrzeug zu schlafen, doch nach üblichen Maßstäben könne von ‚Wohnen‘ keine Rede sein.

Schließlich lenkte der Versicherer ein und erstattete 4.339,63 Euro. Die Differenz zu dem Betrag den der Beschwerdeführer ursprünglich forderte, erklärt sich aus fehlenden Anschaffungsbelegen.

Corona führt zum Fahrrad-Boom: Der Ansturm auf die Drahtesel boomt derart, dass Hersteller sogar Lieferengpässe meldeten. Und das Angebot ist groß am Markt – Fahrräder mit und ohne Unterstützung von Motorkraft stehen zur Auswahl. Da ist es gut zu wissen, wie die Fahrzeuge verkehrsrechtlich eingeordnet werden – und welcher Versicherungsschutz gebraucht wird.

Normalerweise braucht man für ein Fahrrad keine extra Versicherung, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Gelten doch muskelbetriebene Fahrräder nicht als Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Für begeisterte Radler empfiehlt sich dennoch unbedingt eine Unfallversicherung. Schließlich verletzen sich pro Jahr fast 14.500 Menschen auf dem Rad. Und auch eine Privat-Haftpflicht ist im Grunde ein Muss – wer Dritten einen Schaden verursacht, haftet auch auf dem Rad mit seinem gesamten Vermögen.

Was für Fahrräder gilt, gilt für Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung ebenfalls, sobald sich der Motor bei 25 km/h abschaltet: Auch solche Pedelecs gelten nicht als Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes, sondern werden Fahrrädern ohne Motorantrieb gleichgestellt. Aber auch hier gilt natürlich: Wenngleich der Gesetzgeber keine Versicherung verpflichtend vorschreibt, sind Pedelec-Fahrer mit privater Haft- und Unfallversicherung auf der sicheren Seite.

Versicherungspflicht für S-Pedelecs

Versicherungspflicht besteht allerdings für S-Pedelecs – für Fahrräder mit bis zu 45 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit sowie mit einer Motorleistung von 250-500 Watt. Diese Fahrzeuge gelten nicht mehr als Fahrrad, sondern werden als Kleinkraftrad bzw. KfZ eingestuft: Eine Kfz-Haftpflicht ist durch den Gesetzgeber hier vorgeschrieben. S-Pedelecs dürfen zudem nur mit Helm und Versicherungskennzeichen gefahren werden. Das Mindestalter für das Führen dieser Fahrzeuge beträgt 16 Jahre.

Wie versichert man die Fahrräder gegen Diebstahl?

Ein neuer Fahrradboom kann aber auch einen neuen Diebstahlboom bedeuten. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) wurden in Deutschland in 2020 immerhin 260.956 Bikes gestohlen – bei niedrigen Aufklärungsquoten. Da ist es gut zu wissen, wie man die Fahrräder gegen Diebstahl versichert.

Bei Diebstahl aus dem Keller oder der Garage greift die Hausratversicherung. Anders aber sieht es aus, wenn das Fahrrad unterwegs gestohlen wird – zum Beispiel von einem Ort, an dem es angebunden wurde. Hier kann, zusätzlich zur Hausratversicherung, aber der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl abgeschlossen werden.

S-Pedelec braucht Teilkasko

Freilich: Für S-Pedelecs reicht ein solcher Schutz nicht aus, da es sich hier verkehrsrechtlich um ein Kfz und nicht mehr um ein Fahrrad handelt. Wer Versicherungsschutz vor Diebstahl seines S-Pedelec wünscht, ist mit einer Teilkasko auf der sicheren Seite.

Grundsätzlich lohnt, sich zum Versicherungsschutz beim Drahtesel-Boom von einer Expertin oder einem Experten beraten zu lassen. Denn ist man gut versichert, findet die Freude am neuen Gefährt kein schnelles und unverhofftes Ende.

Ein rechtskräftiges Urteil zeigt erneut die Tücken der Digitaltechnik mit Blick auf den Versicherungsschutz. Demnach muss ein Fahrer nicht von seinem Hausratversicherer entschädigt werden, wenn Sachen aus dem verschlossenen Auto gestohlen werden: Dann nicht, wenn der Dieb das Funksignal abfing, statt den Wagen gewaltsam aufzubrechen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden (274 C 7752/19).

Wer heute ein neues Auto kauft, wird kaum noch einen mechanischen Fahrzeugschlüssel dazu erhalten. Per Funksignal lassen sich die Türen öffnen und schließen: Viele Autos riegeln automatisch ab, wenn sich der Fahrer mehr als drei Meter entfernt. Eine tolle Sache mit Blick auf den Komfort: Das langwierige Suchen nach dem Schlüsselloch, im Dunkeln oft ein Ärgernis, entfällt.

Doch die Digitaltechnik hat bei allen Vorteilen auch gefährliche Tücken. Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichtes München, das als rechtskräftig gilt, nachdem die Berufung des Klägers im Rechtsstreit zurückgewiesen wurde. Ein Hausratversicherer muss demnach einen Fahrer nicht entschädigen, wenn sich ein Dieb via “Relay Attack” oder “Jamming” unberechtigt Zugang zum Auto verschaffte, um Sachen aus dem Wagen zu klauen.

Keine Einbruchspuren

Zur Erklärung: Bei solchen Attacken fangen Kriminelle das Funksignal des Schlüssels ab, um ein Auto länger geöffnet zu halten als vom Fahrer gewünscht. Dann lässt sich die Türe öffnen, ohne dass irgendwelche Einbruchspuren sichtbar sind: Sie wurde ja gar nicht erst verriegelt.

Opfer einer solchen Attacke wurde sehr wahrscheinlich der Pilot, der im verhandelten Rechtsstreit seinen Hausratversicherer vor Gericht brachte. Er hatte im Dezember 2018 sein Auto mittels eines “Keyless Go”-Systems verriegelt und sich für fünf Minuten vom Fahrzeug entfernt. Als er wiederkam, stellte er fest, dass sein Reisekoffer mitsamt den wichtigen Dokumenten -Ausweise und Pilotenschein- geklaut worden war. Jedoch fand sich keinerlei Hinweis darauf, dass jemand gewaltsam in den Innenraum eindrang.

Nachdem er den Diebstahl der Polizei gemeldet hatte, fand sich der Koffer tatsächlich wieder: nicht weit entfernt von der Stelle, wo er das Auto parkte. Dort hatte ihn der mutmaßliche Dieb in eine Mülltonne geworfen. Doch wichtige Sachen fehlten, etwa allerlei elektronisches Gerät. Dafür wollte der Mann entschädigt werden und meldete den Schaden seinem Versicherer. Denn in einer Klausel seines Vertrages hieß es explizit: “Entschädigt werden auch versicherte Sachen, die (…) durch Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs entwendet…werden.”

“Relay Attack” ist kein Aufbrechen

Der Versicherer aber wollte den Schaden nicht ersetzen: mit dem Hinweis darauf, dass das Abfangen eines Funksignales nicht versichert sei. Denn es handle sich nicht um ein “Aufbrechen”, welches laut Vertragsklausel Bedingung dafür ist, dass man zahlen müsse.

Das sah auch das Amtsgericht München so. Die Definition des Begriffes “Aufbrechen” sei laut Duden und im allgemeinen Sprachgebrauch eindeutig – und beinhalte, dass Gewalt angewendet werde. Dies sei aber hier nicht der Fall gewesen. Von einem “Aufbrechen” könne folglich keine Rede sein, wenn ein Dieb einfach die Türe öffnet.

Möge das Urteil auch hart erscheinen, so hat es doch Gründe, wie die Richter betonten. Weil keine Spuren am Auto hinterlassen werden, könnten Fahrerinnen und Fahrer eine solche Attacke auch dann vortäuschen, wenn sich schlicht vergaßen ihren PKW abzuschließen. In diesem Fall aber wäre ein Diebstahl aus dem Auto nicht versichert, nur wenn es tatsächlich zugeriegelt ist. Es bestehe folglich eine “erhebliche Missbrauchsgefahr” durch die versicherten Fahrer: Sie könnten Diebstähle vortäuschen, wenn gar keiner stattgefunden hat. Für den Versicherer wäre es nahezu unmöglich, einen Betrug nachzuweisen.

Es ist nicht das erste Urteil in dieser Art, bestätigt aber, dass man achtsam sein sollte. Ein “Keysafe”-Schlüsseletui aus Metall verhindert das Abfangen des Sendesignals. Und man sollte darauf achten, dass sich das Schloss wirklich beim Weggehen verriegelt.

Wo Langfinger bevorzugt unterwegs sind und auf welche Fahrzeuge sie es abgesehen haben.

Die gute Nachricht vorweg: Die Zahl der Autodiebstähle geht zurück. Damit bestätigt sich ein Trend, der bereits seit Längerem anhält. So betrug die Anzahl der gestohlenen kaskoversicherten Autos 2010 und 2011 jeweils fast 20.000 – trauriger Höchststand bisher. Seitdem sinken die Fallzahlen. Für 2019 verzeichnete der Versicherer-Verband 14.229 gestohlene Autos, die kaskoversichert waren. Im Vergleich zum Vorjahr gingen die Fallzahlen um knapp fünf Prozent zurück.

Damit sind die guten Nachrichten allerdings schon erzählt. Denn der Schadenaufwand, den die Versicherer geleistet haben, hat sich nicht im gleichen Maß entwickelt. Sichtbar wird das, wenn man die durchschnittlichen Kosten je Diebstahl betrachtet. So zahlten die Versicherer durchschnittlich 19.600 Euro für jedes gestohlene Auto (insgesamt 280 Millionen Euro). Das ist nur ein Prozent weniger Schadenaufwand als im Vorjahr; wohlgemerkt bei fünf Prozent weniger Schadenaufkommen.

Das bedeutet, dass die Schadensumme je Schadenereignis tendenziell steigt. Begründet wird das oft damit, dass moderne Fahrzeuge immer mehr teure Technik enthalten. Das treibt die Schadensummen im Kfz-Bereich.

Auch im Vergleich der Bundesländer lässt sich diese Entwicklung ablesen. In nur drei Bundesländern (Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg) stieg die Zahl der Pkw-Diebstähle. Doch der Schaden pro Diebstahl stieg in acht von 16 Bundesländern.

Die Hochburgen der Autodiebe finden sich im Osten der Republik. Besonders auffällig ist dabei Berlin. In der Hauptstadt wurden mehr als doppelt so viele Fahrzeuge gestohlen wie in Bayern und Baden-Württemberg zusammen.

Das Flächenland mit der größten Diebstahlgefahr ist Brandenburg. Dort lag die Diebstahlrate bei 1,1 pro 1.000 kaskoversicherten Pkw – noch höher liegt die Rate nur in den Stadtstaaten Berlin (3,3) und Hamburg (1,4). Im Bundesdurchschnitt liegt die Rate bei 0,4.

Langfinger stehen auf SUVs und Toyotas

Wertet man die Statistik nach gestohlenen Fahrzeugmodellen aus, fällt auf, dass SUVs und Autos von Toyota besonders häufig gestohlen werden. So finden sich unter den zehn am häufigsten gestohlenen Modellreihen gleich sechs SUVs, an der Spitze lag die zweite Generation des BMW X6. Der japanische Hersteller Toyota ist gleich mit fünf Modellreihen in den Top 10 der Autodiebe vertreten. Hier finden sich neben SUVs und dem Sportwagen GT86 auch die beiden Mittelklasse-Limousinen Prius+ und der CT200 der Toyota-Tochter Lexus.

Obwohl die Zahl der Einbrüche seit einiger Zeit rückläufig ist, kommt es laut Kriminalstatistik im Schnitt täglich zu 230 Einbruchdiebstählen. Die Aufklärungsquote beträgt 17,4 Prozent. Dabei können einfache Maßnahmen helfen, Einbrecher wirksam abzuschrecken.

Einschließlich der Einbruchsversuche verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2019 87.145 Fälle. Das sind zwar weniger als im Vorjahr (2018: 97.504), doch Grund zur Sorglosigkeit besteht nicht. Denn bei den Fällen von Diebstahl aus Keller- und Dachbodenräumen sowie Waschküchen verzeichnet die Statistik ein leichtes Plus, nachdem die Zahlen in den Vorjahren rückläufig waren (2016: 102.586 Fälle, 2017: 93.212 Fälle, 2018: 86.474 Fälle, 2019: 86.604 Fälle).

Laut Statistik scheiterten 2019 etwa 45 Prozent der Einbrüche. Deshalb raten Sicherheitsexperten immer wieder, es den Einbrechern so schwer wie möglich zu machen. Denn meist dauert ein Einbruch nur wenige Minuten. Je mehr Zeit potenzielle Täter aufwenden müssen, um ihr Ziel zu erreichen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Einbrecher von ihrem Plan ablassen. Und das können Mieter und Eigenheimbesitzer erreichen, wenn sie einige Handlungsempfehlungen beachten.

Empfehlung 1:

Häufig spähen Diebe ihre potenziellen Opfer vorher aus. Wer also in den Urlaub fährt oder längere Zeit nicht zu Hause ist, sollte Hinweise auf diese Abwesenheit vermeiden. Briefkästen, die überquellen, dauerhaft geschlossene Rollläden oder dunkle Zimmer in den Abendstunden können Indizien für die Abwesenheit sein. Mieter und Eigenheimbesitzer sollten Nachbarn oder Bekannte bitten, dafür zu sorgen, dass Wohnung oder Haus nicht unbewohnt wirken.

Empfehlung 2:

Ist man nicht zuhause, sollten Fenster und Türen immer korrekt verschlossen bleiben. Fenster, die nur angekippt sind, erleichtern Einbrechern den Zugang. Schlüssel unter Fußmatten oder Blumentöpfen zu verstecken, sollten ebenfalls vermieden werden. Einbrecher und Diebe kennen solche Verstecke. Vorsicht ist auch mit Blick auf den Versicherungsschutz geboten. Wer sein Heim unverschlossen verlässt, könnte fahrlässig handeln und – je nach Vertrag – seinen Versicherungsschutz dadurch gefährden.

Empfehlung 3:

Mit mechanischen oder elektronischen Sicherungen können Türen und Fenster noch besser vor Einbrechern geschützt werden. Die KfW bietet Eigenheimbesitzern sogar Förderungen für moderne Alarmsysteme an.

Empfehlung 4:

Kommt es doch zum Einbruch, ist passender Versicherungsschutz wichtig, um einen finanziellen Ausgleich für die entwendeten Gegenstände zu bekommen. Ersetzt wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert. Diesen einzuschätzen ist oft nicht leicht. Deshalb ist ratsam, Kaufbelege und Zertifikate (insbesondere bei Schmuck und Uhren usw.) sicher aufzubewahren. So kann im Ernstfall schneller ermittelt werden, welcher Betrag dem Einbruchsopfer vom Versicherer erstattet wird.

Empfehlung 5:

Neben dem eigentlichen Diebstahl kommt es auch oft zu Einbruchschäden an Türen oder Fenstern. Auch diese können mitunter sehr teuer sein. Mieter und Wohnungseigentümer sollten ihren Hausratversicherungsvertrag dahingehend prüfen lassen, ob und wie auch solche Schäden ersetzt werden.