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Schmuck, Gold, Bargeld oder wichtige Dokumente – viele Menschen bewahren ihre wertvollsten Besitztümer zu Hause auf. Doch im Schadenfall erleben manche eine böse Überraschung: Nicht alles ist automatisch in voller Höhe über die Hausratversicherung abgesichert.

Gerade für Bargeld, Edelmetalle, Schmuck oder Sammlerstücke gelten in vielen Tarifen Entschädigungsgrenzen. Wie hoch diese ausfallen, hängt unter anderem von der Art der Aufbewahrung ab. Ein zertifizierter Tresor kann den Versicherungsschutz verbessern, ersetzt aber nicht den Blick in die Versicherungsbedingungen. Wer besonders wertvolle Gegenstände besitzt, sollte deshalb regelmäßig prüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch ausreicht und gegebenenfalls zusätzlichen Schutz vereinbaren.

Auch ein Bankschließfach kann für bestimmte Wertsachen sinnvoll sein. Allerdings sollten Verbraucher nicht davon ausgehen, dass der Inhalt automatisch umfassend versichert ist. Je nach Bank oder Anbieter unterscheiden sich Haftung und Versicherungsschutz erheblich. Vor Vertragsabschluss lohnt sich daher ein genauer Blick auf die versicherten Höchstbeträge, mögliche Ausschlüsse und die erforderlichen Eigentumsnachweise. Denn die sicherste Aufbewahrung nützt wenig, wenn im Ernstfall der Versicherungsschutz nicht ausreicht.

Mit der Freibadsaison steigt auch das Risiko für gestohlene Wertsachen. Doch nicht jeder Diebstahl ist automatisch versichert.

Sommer, Freibad und entspannte Stunden auf der Liegewiese – doch genau dort verschwinden jedes Jahr auch Smartphones, Geldbörsen oder Schmuck. Viele Betroffene gehen davon aus, dass ihre Hausratversicherung den Schaden übernimmt. Das ist jedoch oft nicht der Fall.
Entscheidend ist, wie der Diebstahl passiert ist. Werden Wertsachen unbeaufsichtigt auf dem Handtuch oder in einer offenen Tasche zurückgelassen und gestohlen, handelt es sich meist um sogenannten einfachen Diebstahl. Dieser ist in vielen Hausratversicherungen nicht abgesichert.

Anders sieht es aus, wenn Gegenstände aus einem verschlossenen Spind entwendet werden und dieser aufgebrochen wurde. Dann kann ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegen. Auch bei Raub oder räuberischer Erpressung greift der Versicherungsschutz häufig.
Einige moderne Tarife schließen einfachen Diebstahl inzwischen teilweise mit ein – allerdings oft nur bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und unter festgelegten Bedingungen. Deshalb lohnt sich ein Blick in die eigenen Vertragsunterlagen.

Der beste Schutz bleibt jedoch Vorsicht im Alltag: Wertgegenstände möglichst nicht unbeaufsichtigt lassen oder nur das Nötigste mit ins Freibad nehmen.

2024 wurden zwar weniger Fahrräder gestohlen als im Vorjahr – doch die Schäden für Versicherte steigen weiter. Der Grund: Diebe haben es zunehmend auf hochwertige Fahrräder und E-Bikes abgesehen.

Die Schadenshöhe pro Diebstahl liegt laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mittlerweile bei rund 1.190 Euro. Viele Diebstähle bleiben zudem unversichert: Nur etwa jeder zweite Hausratvertrag enthält überhaupt eine Fahrradklausel. Und wer ein besonders teures Rad besitzt, sollte über eine zusätzliche Fahrradversicherung nachdenken. Diese schützt nicht nur bei Diebstahl, sondern oft auch bei Pannen oder Schäden.

Wichtig: Prüfen Sie Ihre Police, bewahren Sie Kaufbelege und Fotos auf – und sichern Sie Ihr Rad gut. Der GDV gibt folgende Tipps:

  • Verwenden Sie ein stabiles Schloss.
  • Schließen Sie das Fahrrad immer an feste Objekte an.
  • Nutzen Sie zwei Schlösser, um auch die Räder zu sichern.
  • Parken Sie an gut sichtbaren Orten.
  • Lassen Sie Ihr Rad registrieren – das hilft im Ernstfall.

So minimieren Sie das Risiko – und vermeiden unnötigen Ärger im Falle eines Diebstahls.

Die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland ist im Jahr 2023 erneut gestiegen. Laut den deutschen Versicherern wurden etwa 95.000 Wohnungseinbrüche gemeldet, was eine deutliche Zunahme im Vergleich zum Vorjahr darstellt, als etwa 80.000 Einbrüche verzeichnet wurden.

Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen mussten die Versicherer auch mehr für Wohnungseinbrüche leisten. Die Schadenhöhe stieg um 70 Millionen Euro auf insgesamt 340 Millionen Euro an. Der Schadendurchschnitt erreichte ebenfalls einen neuen Höchstwert von 3.500 Euro pro Einbruch. Im Jahr davor waren es noch 3.350 Euro pro Schadenfall.

Obwohl viele Haus- und Wohnungsbesitzer in den letzten Jahren in verbesserte Sicherheitstechnik investiert haben und die Zahl der Einbrüche kontinuierlich gesunken ist, haben es die Täter in vielen Gebäuden immer noch zu leicht, einzubrechen und Wertgegenstände zu stehlen.

Fast die Hälfte aller Einbrüche scheitert, weil die Täter zu lange brauchen, um ins Haus zu gelangen. Deshalb sollten Haus- und Wohnungseigentümer besonders auf die Sicherung der typischen Schwachstellen achten. Einbruchhemmende Fenster und Türen sollten dabei in Betracht gezogen werden, obwohl diese in Deutschland bei Neubauten nicht standardmäßig eingebaut werden, da es bisher keine entsprechenden Vorschriften gibt.

Die Versicherungswirtschaft setzt sich seit Jahren für verbesserte bautechnische Mindestanforderungen für neu eingebaute Fenster und Türen ein, um Wertsachen zu schützen und Eigentümer vor den traumatischen Folgen eines Einbruchs zu bewahren. Obwohl die Einbruchzahlen in den letzten Jahren gesunken sind, ist es wichtig, wachsam zu bleiben und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um das Risiko eines Einbruchs zu minimieren.

Freibäder haben im Sommer Hochkonjunktur. Doch dort sollte Vorsicht gewahrt werden. Denn Diebstähle im Freibad sind nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert, warnt der Bund der Versicherten (BdV).

In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, sind bereits Sommerferien. Das bedeutet Hochsaison für Freibäder. Dort sollte aber besondere Vorsicht gelten. Denn die Hausratversicherung zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen für Diebstahl im Freibad.

Grundsätzlich deckt eine Hausratversicherung den Diebstahl von persönlichen Gegenständen, die sich in der versicherten Wohnung oder im versicherten Haus befinden. Viele modernere Tarife bieten eine sogenannte Außenversicherung, die auch Wertgegenstände gegen Diebstahl versichert, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.

Doch lassen Badegäste ihre Wertsachen unbeaufsichtigt auf der Liegewiese oder einem anderen Ort im Freibad liegen und werden bestohlen, fällt dies unter den sogenannten ‚einfachen Diebstahl‘ – und der ist auch bei der Außenversicherung nicht gedeckt. Steht der Spind, in den die Sachen eingeschlossen wurden, im Freien, gehen versicherte Badegäste, die bestohlen wurden, ebenfalls leer aus, warnt die Verbraucherschutz-Organisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV).

„Sind die Wertsachen jedoch in einem Spind eingeschlossen, der sich in einem Gebäude des Schwimmbads befindet, stehen die Chancen besser: Bricht eine Person den Spind auf, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl. Dieser ist, ebenso wie ein Raub, von der Hausratversicherung gedeckt“, so Bianca Boss, Vorständin beim BdV.

Von ‚räuberischer Erpressung‘ ist hingegen die Rede, wenn Badegäste mit Drohungen zur Herausgabe ihrer Wertsachen gebracht werden. In solchen Fällen erstattet die Hausratversicherung den Neuwert der gestohlenen Gegenstände.

Im vergangenen Jahr haben Versicherer ihren Kunden so viel wie noch nie zuvor für gestohlene Fahrräder ausgezahlt, wie aus der aktuellen Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Die Gesamtzahl der gestohlenen Fahrräder stieg im Jahr 2022 auf 140.000, was einen Anstieg um rund 15.000 gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Trotzdem war die Anzahl der gestohlenen Fahrräder niedriger als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019, als es 150.000 waren.

Der Schadendurchschnitt erreichte mit 970 Euro einen neuen Höchststand. Die Zahl der gestohlenen Fahrräder laut Polizeilicher Kriminalstatistik stieg um knapp 14 Prozent auf rund 266.000. Hier bleibt der Versicherungsschutz unberücksichtigt, da Diebstähle oft nicht gemeldet werden und die Dunkelziffer daher wahrscheinlich höher ist.

Wenn ein Fahrrad aus einem verschlossenen Abstellraum, Keller oder einer Wohnung gestohlen wird, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. In der Regel geschieht der Diebstahl jedoch auf der offenen Straße, wo eine Zusatzklausel in der Hausratpolice Schutz bieten kann. Dabei muss das Fahrrad immer durch ein Bügel- oder Kettenschloss gesichert sein, das als „verkehrsübliches Schloss“ bezeichnet wird. Von den rund 27 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland haben knapp die Hälfte die Fahrradklausel eingeschlossen.

Die Versicherung erstattet den sogenannten Wiederbeschaffungswert, der den Preis eines neuen gleichwertigen Fahrrads widerspiegelt. Die maximale Entschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates begrenzt. Für teurere Fahrräder und E-Bikes kann es daher sinnvoll sein, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen.

Nach den letzten beiden Corona-Jahren ist die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland im Jahr 2022 erneut gestiegen. Laut den deutschen Versicherern wurden etwa 80.000 Wohnungseinbrüche gemeldet, was eine deutliche Zunahme im Vergleich zum Vorjahr darstellt, als etwa 70.000 Einbrüche verzeichnet wurden. Auch wenn die pandemiebedingten Sondereffekte im letzten Jahr geringfügig waren, hat sich die Zahl der Einbrüche in diesem Jahr erhöht.

Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen mussten die Versicherer auch mehr für Wohnungseinbrüche leisten. Die Schadenhöhe stieg um 90 Millionen Euro auf insgesamt 280 Millionen Euro an. Der Schadendurchschnitt erreichte ebenfalls einen neuen Höchstwert von 3.350 Euro pro Einbruch.

Obwohl viele Haus- und Wohnungsbesitzer in den letzten Jahren in verbesserte Sicherheitstechnik investiert haben und die Zahl der Einbrüche kontinuierlich gesunken ist, haben es die Täter in vielen Gebäuden immer noch zu leicht, einzubrechen und Wertgegenstände zu stehlen. Leider hat die Bundesregierung in diesem Jahr keine Fördermittel mehr für den Einbruchdiebstahlschutz bereitgestellt, was die Situation noch verschlimmert.

Fast die Hälfte aller Einbrüche scheitert, weil die Täter zu lange brauchen, um ins Haus zu gelangen. Deshalb sollten Haus- und Wohnungseigentümer besonders auf die Sicherung der typischen Schwachstellen achten. Einbruchhemmende Fenster und Türen sollten dabei in Betracht gezogen werden, obwohl diese in Deutschland bei Neubauten nicht standardmäßig eingebaut werden, da es bisher keine entsprechenden Vorschriften gibt.

Die Versicherungswirtschaft setzt sich seit Jahren für verbesserte bautechnische Mindestanforderungen für neu eingebaute Fenster und Türen ein, um Wertsachen zu schützen und Eigentümer vor den traumatischen Folgen eines Einbruchs zu bewahren. Obwohl die Einbruchzahlen in den letzten Jahren gesunken sind, ist es wichtig, wachsam zu bleiben und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um das Risiko eines Einbruchs zu minimieren.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) wurden 2021 in Deutschland genau 233.584 Fahrräder entwendet. Wo die Langfinger besonders häufig zuschlagen.

Zwar ist die Zahl der entwendeten Fahrräder zwar um 10,5 Prozent zurückgegangen, verbleibt aber auf einem insgesamt hohen Niveau (Vorjahr: 260.956). Im Statistischen Schnitt werden pro Stunde 27 Fahrräder in Deutschland geklaut.

Blickt man auf die Diebstahlhochburgen im Vergleich zur Einwohnerzahl, so ist Leipzig die Hauptstadt der Fahrraddiebe. Hier wurden im Jahr 2021 1.375 Fahrräder je 100.000 Einwohner geklaut. Damit ist ist jede neunte Straftat im Direktionsbereich Leipzig ein Fahrrad-Diebstahl, wie die Leipziger Polizei berichtet. Insgesamt wurden in der Stadt 8.213 Raddiebstähle erfasst. Immerhin war die Zahl gegenüber dem Vorjahr rückläufig, als Sachsens Metropole noch 9.129 Diebstähle zählte.

An zweiter Stelle der Klauhochburgen platziert sich Münster. Zwar wurden in der Domstadt in gesamten Zahlen „nur“ 4.182 Fahrrad-Diebstähle gezählt. Aber da die Stadt auch nur 314.000 Einwohner zählt, kommt sie auf eine Quote von 1.322 entwendeten Rädern je 100.000 Einwohner. Jeder sechste erfasste Delikt in Münster ist ein Raddiebstahl.

Auf Rang drei landet Potsdam. Sechs gestohlene Fahrräder pro Tag werden in der Residenzstadt gezählt: insgesamt wurden 2.311 Fahrräder 2021 in Potsdam gestohlen. Während sowohl in Leipzig als auch Münster (-281 Fälle) die Zahl der Diebstähle sank, zeigt in Potsdam der Trend in eine andere Richtung. In der brandenburgischen Landeshauptstadt stieg die Zahl der Raddiebstähle um satte 42,13 Prozent. Ernüchternd ist auch die Aufklärungsquote, die in Potsdam bei lediglich fünf Prozent der gemeldeten Diebstähle liegt.

Blickt man auf die absoluten Zahlen, so ist aber Berlin nach wie vor die Stadt mit den meisten gestohlenen Fahrrädern. In der Hauptstadt wurden 2021 mehr als 25.400 Räder entwendet. Es folgen die Städte Hamburg (knapp 14.300) und Leipzig. Dahinter platzieren sich die Städte Köln mit circa 6.500 geklauten Rädern, München und Frankfurt am Main.

Die gute Nachricht: Die Zahl der Fahrraddiebstähle ist auf ein Rekordtief gesunken. Doch aus der Schadenstatistik der Versicherer lassen sich auch beunruhigende Entwicklungen ablesen.

2021 sank die Zahl der Fahrraddiebstähle, die Versicherern gemeldet wurden, auf das Rekordtief von 125.000. Das sind 15.000 weniger als im Vorjahr. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) führt das zu großen Teilen auf die Pandemie zurück. Durch die vermehrte Arbeit im heimischen Büro seien Fahrräder seltener unbeaufsichtigt im Freien abgestellt wurden.

So weit die guten Nachrichten. Denn die Schadensumme verharrte auf dem Vorjahresniveau: 110 Millionen Euro wendeten die Versicherer auf, um gestohlene Drahtesel zu ersetzen. Der durchschnittliche Wert, den Versicherer für gestohlene Fahrräder bezahlten, verdoppelte sich fast in den letzten zehn Jahren und kletterte von 440 Euro auf 860 Euro.

Die Versicherer leiten daraus ab, dass oft gezielt hochpreisige Fahrräder entwendet werden. Ein Trend, der auch durch den Boom bei E-Bikes verstärkt wird. Fündig werden die Fahrraddiebe meist in Kellern und Abstellräumen. Der Versicherer-Verband rät deshalb dazu, die Räder auch dort fest anzuschließen.

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Meist ist jedoch die offene Straße der Tatort. Schutz bietet hier eine Zusatzklausel in der Hausratpolice oder eine eigenständige Fahrradversicherung.

Bei einem Wanderurlaub in Italien wurde Hausrat aus dem Van eines Versicherten gestohlen. Die Hausratversicherung aber weigerte sich, den Schaden in voller Höhe zu übernehmen. Wie der Ombudsmann für Versicherungen darüber entschied.

Der Wanderurlaub eines Versicherten in Italien sorgte für Ungemach. So brachen Unbekannte in den Van ein und entwendeten zahlreiche Hausratgegenstände im Gesamtwert von ca. 5.800 Euro. Als der Mann den Schaden bei seiner Hausratversicherung geltend machte, stand erneut Ärger ins Haus. Denn der Versicherer weigerte sich, den Schaden zu regulieren. Zwar bestand unstreitig Versicherungsschutz für Diebstahl aus Kraftfahrzeugen. Diebstahl aus Wohnmobilien oder Wohnwagen war laut vertraglichen Vereinbarungen ausgeschlossen. Genau darauf berief sich der Versicherer. Der Versicherungsnehmer habe den Van als Wohnmobil zur Übernachtung genutzt. Dass das Fahrzeug als „Personenkraftwagen geschlossen“ zugelassen worden war, beeindruckte den Versicherer anfangs nicht. Die Versicherung argumentierte, dass es entscheidend sei, wie das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt genutzt wurde. Ein Fahrzeug, das über einen eigenen Antrieb verfügt und zum Reisen und Wohnen geeignet ist, gelte als Wohnmobil. Die Einstufung nach der Straßenverkehrsordnung sei nicht relevant.

Obwohl der Versicherte bestritt, in dem Fahrzeug übernachtet zu haben, beharrte der Versicherer auf seiner Sicht. Bot aber – „schnell und unbürokratisch“ – 3.000 Euro Pauschal-Entschädigung an. Das reichte aber dem Urlauber nicht. Er wandte sich an den Versicherungs-Ombudsmann, der über diesen Fall berichtete.

Der Ombudsmann teilte dem Versicherer mit, dass der Van weder nach der einschlägigen EU-Verordnung noch aus der Sicht eines durchschnittlichen und verständigen Versicherungsnehmers ein Wohnmobil darstelle. Dafür fehle es an der erforderlichen Ausrüstung (Tisch samt Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheit, Kochmöglichkeit). Zwar sei es möglich, in dem Fahrzeug zu schlafen, doch nach üblichen Maßstäben könne von ‚Wohnen‘ keine Rede sein.

Schließlich lenkte der Versicherer ein und erstattete 4.339,63 Euro. Die Differenz zu dem Betrag den der Beschwerdeführer ursprünglich forderte, erklärt sich aus fehlenden Anschaffungsbelegen.