Beiträge

Fast jeder Deutsche nutzt EC-Karten im Alltag. Doch regelmäßig werden Geldkarten im Automaten gelassen oder die Geldbörse samt Inhalt wird gestohlen. Gerät die EC-Karte in falsche Hände kann es schnell teuer werden. Allein im vergangen Jahr sind in Deutschland über 16.000 Menschen in Folge verlorener oder geraubter Karten um einen Teil ihres Vermögens gebracht worden. Doch die Sperrung der Karte bei der Bank allein reicht nicht aus, um finanzielle Verluste zu vermeiden.

Nach dem Verlust der EC-Karte rufen Verbraucher in der Regel schnell bei der Hotline der Bank an und veranlassen die Sperrung. Zeit, sich danach entspannt zurück zu lehnen, ist aber leider trotzdem nicht. Denn eine gesperrte Karte kann bei geschickter Nutzung trotzdem noch einiges an Schaden anrichten.

Wenn man die Karte verloren hat oder sie gestohlen wurde, sollte man auch die Polizei davon wissen lassen. Im vergangen Jahr sind in Deutschland 16.434 Menschen in Folge verlorener und geraubter Karten um einen Teil ihres Vermögens gebracht worden. Denn auch wenn die Karte gesperrt wird, lässt sich noch ganz leicht damit bezahlen.

Schließlich funktioniert das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) mit Unterschrift immer noch. Zwar sind Verkäufer dazu angehalten die Unterschrift und den Ausweis zu kontrollieren. Doch die Realität an der Kasse sieht oft anders aus.

EC-Karte sperren schützt vor Geldeinbußen nicht

Es reicht also nicht, nur die Karte zu sperren. Denn damit verhindert man nur die Nutzung der Karte zur Zahlung in Kombination mit der PIN. Darum sollten Verbraucher auch die sogenannte „Kuno-Sperrung“ nutzen. Kuno steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“. Einhergehend damit vermerkt die Polizei die Sperrung der EC-Karte in der zentralen Meldestelle des Handels. Und erst nach dieser Meldung werden Betrüger durch einen entsprechenden blinkenden Hinweis an der Kasse enttarnt.

Für die Kuno-Meldung bei der Polizei benötigen die Inhaber ihre Kartenfolgenummer. Diese kann bei der Bank erfragt werden. Wird die Kartenfolgenummer nicht angegeben, dann endet die Sperrung der Karten schon nach zehn Tagen.

Wer kürzlich in einem Geschäft mit EC-Karte bezahlt hat, sollte besser seinen Kontostand checken. Dank eines IT-Fehlers kam es deutschlandweit bei Zahlungen mit EC-Karten zu doppelten Abbuchungen. Welche Banken davon betroffen sind, ist aktuell noch nicht klar.

Bankkunden, aufgepasst! Eine technische Panne hat offenbar dazu geführt, dass Zahlungen mit EC-Karten doppelt verbucht worden. Das berichtet die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) auf ihrer Webseite. Das Problem sei am 23. März aufgetreten und könne bewirken, dass der überwiesene Beitrag mehrfach vom Konto des Kunden abgebucht wurde. „Der Durchschnittsbetrag der möglicherweise doppelt gebuchten Zahlungen dürfte bei rund 70 Euro liegen“, teilte ein Sprecher mit.

Nach Recherchen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) ist ein Fehler beim Bankdienstleister TeleCash Grund für die Panne. Auf dessen Dienste greifen nicht nur öffentliche Geldinstitute zurück, sondern auch andere Banken. Welche Geldinstitute genau betroffen sind, konnte das Unternehmen noch nicht sagen. Bundesweit betreibt der Anbieter nach eigenen Angaben 250.000 Kartenlesegeräte.

Kunden sollen Geld automatisch zurückerstattet bekommen

Grund zur Panik besteht aber nicht. Die betroffenen Bankkunden sollen durch eine automatische Korrekturbuchung das Geld wieder auf ihr Konto überwiesen bekommen, heißt es im Pressetext der Landesbank. Und weiter: „Eine Mitwirkung der Kunden durch Kontaktaufnahme mit ihrer Bank oder Sparkasse oder dem Händler ist dazu nicht erforderlich. Die Kunden können ihre EC/Girokarten weiterhin ohne Einschränkungen für Einkäufe einsetzen“.

Die Korrektur soll transparent auf dem Kontoauszug ausgewiesen werden. Dennoch sollten betroffene Bankkunden ihr Konto im Auge behalten – und beobachten, ob die Rückbuchung tatsächlich in den nächsten Tagen erfolgt.

Schnell ist es passiert: Man steht im Supermarkt an der Kasse, aber die Geldkarte, mit der man bezahlen wollte, ist unauffindbar verschwunden. Dann hilft es nur noch, die Bank zu alarmieren und die Karte sperren zu lassen, bis eine neue Geldkarte eintrifft. Doch dürfen die Geldinstitute für Ersatzkarten eine Gebühr verlangen? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ganz im Sinne der Verbraucher beantwortet.

Banken dürfen für den Ersatz einer verlustig gegangenen EC-Karte keine Gebühren verlangen. Entsprechende Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, aufgrund derer die Kreditinstitute eine Zahlung für Ersatzkarten fordern, benachteiligen den Kunden in unangemessener Weise, wie die Richter des Bundesgerichtshofes in einem aktuellen Urteil betonten (XI ZR 166/14).

Geklagt hatte der Dachverband der Verbraucherzentralen gegen ein Geldinstitut, das eine Gebühr von 15 Euro für den Ersatz der Geldkarte verlangte. Diesen Betrag forderte die Bank, weil der Austausch der Karte als Serviceleistung zu werten sei. Dem entgegen betonten die Verbraucherschützer, dass Kunden verpflichtet sind, nach dem Verlust der EC-Karte umgehend die Bank zu informieren und die Karte sperren zu lassen. Anders sei ein Missbrauch nicht zu verhindern. Es handle sich folglich keineswegs um eine freiwillige Serviceleistung der Bank, sondern um eine vertragliche Pflicht.

Die Richter des obersten Zivilgerichtes schlossen sich dieser Auffassung an und korrigierten damit die Vorinstanzen. Nach dem notwendigen Sperren der Karte seien die Geldhäuser zu einem Ersatz verpflichtet. Allerdings gilt das Verbot der Gebühr vorerst nur ob für den Fall, dass der Verlust einer Karte tatsächlich ihre Sperrung erforderlich macht. Offen blieb hingegen, ob für eine Ersatzkarte gezahlt werden muss, wenn eine Karte etwa defekt ist oder sich der Name des Inhabers geändert hat. Um diese Frage zu klären, muss die schriftliche Begründung des Urteils abgewartet werden.