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Viele Menschen hegen den Wunsch, in ihren eigenen vier Wänden zu leben. In den kommenden Jahren beabsichtigt jeder sechste Deutsche (18 Prozent), Wohneigentum zu erwerben. Unter den 25- bis 34-Jährigen hegt sogar jeder Dritte (35 Prozent) derartige Kaufabsichten. Das geht aus einer aktuellen Umfrage von YouGov im Auftrag der Postbank Immobilien hervor.

Um dieses Ziel zu unterstützen, bietet der Staat finanzielle Anreize für Geldanlagen, die für den Erwerb, die Sanierung oder Renovierung von Immobilien genutzt werden können. Diese Anreize werden durch die Wohnungsbauprämie gewährt.

Die staatliche Förderung betrifft jährliche Sparbeiträge von 700 Euro, bzw. 1.400 Euro für Ehepaare, mit einem Zuschuss von zehn Prozent. Diese Beiträge müssen in einen Sparvertrag fließen, der eine “wohnwirtschaftliche Verwendung” der Anlage vorsieht. Üblicherweise handelt es sich dabei um einen Bausparvertrag.

Die Förderberechtigung richtet sich an Sparer ab 16 Jahren mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 35.000 Euro, während für Verheiratete eine Einkommensgrenze von 70.000 Euro gilt.

Damit die im Verlauf des Vertrags festgelegte Prämie dem Bausparguthaben gutgeschrieben werden kann, muss der Sparvertrag bei der Zuteilung für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme verwendet werden. Wer aktuell bauen will, sollte seine finanzielle Kalkulation aber genau prüfen. Die Bauzinsen sind in den letzten Monaten deutlich gestiegen, zudem haben sich Material, Handwerkerleistungen etc. deutlich verteuert. Hier sollte im Zweifel ein unabhängiger Fachmann hinzugezogen werden, ob die geplante Finanzierung noch funktioniert.

Die Deutschen schließen immer mehr Betriebsrenten ab. Die Zahl der Verträge in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) kletterten zum Jahresende 2020 auf ein Rekordhoch: trotz Coronakrise. Rund 16,38 Millionen Verträge halten die Bürgerinnen und Bürger aktuell.

In Deutschland ruht die Altersvorsorge auf mehreren Säulen: Neben der gesetzlichen Rente und privater Altersvorsorge ist auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) ein wichtiger Baustein, damit man im Ruhestand finanziell gut abgesichert ist. Hierzu präsentiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in dieser Woche frische Zahlen. Und die sind durchaus erfreulich.

Trotz Coronakrise und Kurzarbeit konnte die Zahl der Verträge nämlich in 2020 auf ein Rekordhoch klettern. 130.000 Verträge kamen neu hinzu, sodass sich der Bestand nun auf 16,38 Millionen Verträge summiert. Damit ist aber noch nicht einmal jeder zweite Beschäftigte entsprechend abgesichert. Laut Statistischem Bundesamt sind in Deutschland 40,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig. Dennoch ist das ein deutlicher Trend nach oben. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 waren es nur 13,21 Millionen bAV-Verträge.

Betriebliche Altersvorsorge wird besser gefördert

Ein Grund für den Aufwärtstrend ist, dass die betriebliche Altersvorsorge mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz besser gefördert wird. Unter anderem profitieren davon seit dem 1. Januar 2018 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleiner Lohntüte bzw. einem Brutto-Monatseinkommen von bis zu monatlich 2.575 Euro. Zahlt der Arbeitgeber hier 240 bis 480 Euro pro Jahr in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder Direktversicherung ein, erhält er vom Staat einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent bzw. maximal 288 Euro. Seit der Einführung sei der staatliche Zuschuss von fast 82.100 Arbeitgebern in Deutschland für über eine Millionen Beschäftigte mit niedrigen Bruttolöhnen genutzt worden, berichtet der GDV.

Doch nicht nur für Beschäftigte kann sich eine Betriebsrente lohnen: Sie ist auch ein wirksames Instrument, Fachkräfte an das Unternehmen zu binden und ihnen Wertschätzung zu erweisen, wenn sie vom Arbeitgeber unterstützt und bezuschusst wird. Gerade in kleinen und mittleren Betrieben wird aber nur wenigen Beschäftigten eine solche angeboten: Viele Chefs und Chefinnen scheuen den bürokratischen Aufwand und fürchten, dass sie hohe Haftungsrisiken haben.

Doch nicht nur die Digitalisierung erleichtert die Verwaltung mittels Apps und anderer digitaler Tools. Auch ein Versicherungsexperte kann unterstützen, um den Verwaltungsaufwand deutlich zu reduzieren. Immerhin geht es darum, den Angestellten ein gutes Leben im Alter zu ermöglichen. Über die Vor- und Nachteile der einzelnen Durchführungswege klärt ein Beratungsgespräch auf!

Baukindergeld wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erst nach dem Einzug in die selbstgenutzte Wohnimmobilie beantragt. Doch am 31. März endet die Frist für Kaufvertrag oder Baugenehmigung.

Mit dem Baukindergeld soll Familien mit Kindern zur Bildung von Wohneigentum verholfen werden. Fördervoraussetzung ist mindestens ein Kind unter 18 Jahren, das im Haushalt lebt und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 90.000 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind wird die Einkommensgrenze um 15.000 Euro nach oben verschoben. Heißt: Eine Familie mit beispielsweise zwei Kindern unter 18 Jahren im Haushalt dürfte über bis zu 105.000 Euro Haushaltseinkommen verfügen, um förderberechtigt zu sein. Für jedes Kind wird ein Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr gewährt. Die Auszahlung erfolgt über 10 Jahre.

Der Antrag auf Baukindergeld wird im Gegensatz zu anderen KfW-Förderprogrammen erst nach Einzug in die Wohnimmobilie gestellt. Voraussetzung ist, dass der notariell unterschriebene Kaufvertrag oder die Baugenehmigung bis zum 31.03.2021 unterschrieben worden ist.

Die einmal im Jahr stattfindende Auszahlung des Baukindergeldes kann zum Beispiel als Sondertilgung Hausbaukredit oder für anstehende Kaufnebenkosten (Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbssteuer usw.) eingesetzt werden.

Wer eine Betriebsrente besitzt und nur ein kleines Einkommen hat, kann diese seit Jahresanfang 2018 staatlich fördern lassen. Tatsächlich nutzen diese Option immer mehr Beschäftigte, wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen. Aber es besteht noch Luft nach oben.

Auch Menschen mit kleinem Einkommen sollen dazu ermutigt werden, eine Betriebsrente abzuschließen. Deshalb hat die Bundesregierung zum Jahresanfang 2018 ein Gesetz in Kraft gesetzt, das vorsieht, die betriebliche Altersvorsorge staatlich zu fördern. Anrecht haben Personen mit einem Bruttolohn von weniger als 2.200 Euro.

Tatsächlich nutzen immer mehr Beschäftigte diese Option, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen. “Das Volumen für den Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 33 Prozent auf insgesamt 89 Millionen Euro gestiegen”, schreibt die Behörde. Im Schnitt erhielten die Förderberechtigten 120 Euro staatlichen Zuschuss im Jahr.

Damit wird der Förderbetrag bereits im zweiten Jahr von rund 741.200 Beschäftigten mit niedrigen Bruttolöhnen genutzt, die bei 67.400 Arbeitgebern tätig sind. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt. Dennoch ist die Abdeckung noch recht niedrig: aktuell wird das staatliche Plus lediglich von 3,4 Prozent aller deutschen Firmen genutzt.

Rückwirkend zum 1. Januar 2020 wurde der bAV-Förderbetrag im August deutlich angehoben: von 144 Euro auf maximal 288 Euro, wobei weiterhin maximal 30 Prozent des Arbeitgeberzuschusses förderfähig sind. Der Betrag wird dem Arbeitgeber bei der Anmeldung zur Lohnsteuer gutgeschrieben. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine wichtige Stütze, um auch im Alter finanziell gut über die Runden zu kommen – ein Beratungsgespräch klärt auf!

Aktuelle Zahlen der Bundesregierung zeigen erneut: Nur jeder dritte Riester-Vertrag wird voll gefördert. Das ist ein deutliches Indiz dafür, dass viele Bürger Geld verschenken. Denn gerade durch die staatlichen Zuschüsse kann die Riester-Rente profitieren.

Vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung neue Daten zur Riester-Förderung vorgelegt. Weil diese rückwirkend für zwei Jahre beantragt werden kann, beziehen sie sich auf das Jahr 2015. Aber die Daten lassen durchaus aufhorchen, weil sie erneut belegen, dass viele Bürger Geld verschenken. Demnach erhielten nur 11,1 Millionen Riester-Sparer überhaupt eine staatliche Zulage — zum Erhebungszeitpunkt gab es circa 16,5 Millionen Verträge.

Schaut man darauf, wer die vollen 100 Prozent an Förderung erhielt, sieht es noch düsterer aus: nur 5,8 Millionen Sparer bekommen die ganze staatliche Zulage. Um die vollumfängliche Förderung zu erhalten, hat der Staat vorgeschrieben, dass mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Einkommens in den Vertrag eingezahlt werden müssen. Wenn weniger Geld in den Vertrag fließt, wird die Förderung anteilig gekürzt. Aber auch Geringverdiener können förderfähig riestern, wenn sie mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen.

Aktuell sind mehrere Arten der Riester-Förderung möglich. Zum einen gibt es eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr und eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind. Darüber hinaus erhalten junge Sparer einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus bis zum 25. Lebensjahr von 200 Euro. Manchmal ist es lohnenswerter, sich steuerlich fördern zu lassen. Der Sonderausgabenabzug für die Altersvorsorge beträgt aktuell bis zu 2.100 Euro pro Jahr, die Sparer bei der Einkommenssteuer-Erklärung geltend machen können.

Hier gilt es, kein Geld zu verschenken, auf das man Anrecht hätte. Zwar kann die hohe Zahl der nicht voll geförderten Verträge auch damit zusammenhängen, dass manche Sparer die Förderung auf zwei Verträge verteilen: zum Beispiel empfiehlt sich das, wenn Grundzulage und Kinderzulagen zusammen einen größeren Betrag ausmachen. Aber doch verschenken viele Sparer sehr wahrscheinlich Geld, weil sie die Fristen verpassen oder mit dem Antrag auf Förderung überfordert sind.

Helfen lassen kann man sich von einem Versicherungsfachmann. Wer nicht für jedes Jahr einen extra Antrag bei der zuständigen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen will, kann auch einen Dauerzulagenantrag einzurichten. Der Betrag wird dann automatisch jedes Jahr dem Riester-Konto gutgeschrieben. Allerdings sollten Vorsorgesparer jedes Jahr auch schauen, ob die Förderberechtigung noch voll erfüllt wird. Schon wenn sich das Einkommen erhöht, müssen hier Korrekturen vorgenommen werden. Doch es lohnt sich, schließlich geht es um die eigene Altersvorsorge!