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Die Zinsen am Kapitalmarkt sind so niedrig wie nie zuvor. Damit wächst auch die Verlockung für Familien, einen Immobilienkredit aufzunehmen, um ein Haus zu kaufen oder sogar selbst zu bauen. Und tatsächlich haben viele Medien in den letzten Wochen ihren Lesern zum Hauskauf geraten. „So kann sich jeder ein Haus leisten!“, titelte etwa Deutschlands größte Boulevardzeitung.

Aber wie seriös ist die Aussage, dass sich jeder ein Haus leisten kann? Zwar haben die Bauzinsen tatsächlich einen historischen Tiefstand erreicht. Das sollte Häuslebauer aber keineswegs dazu verführen, die finanzielle Belastung eines Immobilienkredites zu unterschätzen. Ein Kredit über 250.000 Euro bei 1 Prozent Tilgung und 10 Jahren Laufzeit ist derzeit ab ca. 865 Euro monatlich zu haben. Aber auch diese Last will getilgt sein!

Sicherheiten sollten vorhanden sein

Deshalb gilt die Faustregel: Wer eine Immobilie per Kredit finanzieren will, sollte über ausreichend Sicherheiten verfügen. Dazu gehört ein krisenfester Arbeitsplatz sowie ein finanzielles Polster, falls man -aus welchen Gründen auch immer- mit der Bedienung des Kredites Schwierigkeiten bekommt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man aufgrund eines Unfalles seinen Job nicht mehr wie gewohnt ausüben kann und Gehaltseinbußen erleidet. Hierfür bietet sich als Vorsorge der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Unfallversicherung mit hoher Invaliditätssumme an.

Aber Vorsicht! Der Bau des Hauses ist nicht die einzige finanzielle Belastung, die für den Traum vom Eigenheim gestemmt werden muss. Hinzu kommen Finanzierungsnebenkosten für den Notar, die Grundsteuer, die Erschließungskosten, Grunderwerbskosten etc. Es sind gerade solche Mehraufwendungen, an denen eine Baufinanzierung oft scheitert, weil unerfahrene Bauherren sie nicht eingeplant haben. Privatinsolvenz und Verschuldung nicht ausgeschlossen!

Zinssicherheit kostet extra

Wer sowieso ein Haus bauen wollte, der sollte jetzt zugreifen. Ob die Zinsen in den kommenden Jahren so niedrig bleiben werden, ist nicht absehbar. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb mit seinem Kreditgeber eine langfristige Zinsbindung vereinbaren.

Die Zinsbindung kostet zwar in der Regel einen Aufpreis, hat aber einen entscheidenden Vorteil. Steigen die Zinsen am Kapitalmarkt wieder, muss der Hausbauer trotzdem keinen höheren Zinssatz auf seinen Kredit abzahlen. Jeder kann sich ausrechnen, was es bedeutet, wenn der Zins z.B. von 3 Prozent auf 7 Prozent anwächst!

Die beste Geldanlage für Häuslebauer ist stets die Tilgung des bestehenden Kredites. Deshalb empfiehlt es sich, bei Abschluss der Immobilienfinanzierung die Möglichkeit einer Zwischentilgung oder Vorfälligkeitsentschädigung zu vereinbaren. Staatliche Förderungen sollte man nutzen, aber nicht damit rechnen. Fällt die Förderung weg, muss der Kredit trotzdem weiterhin bedienbar sein.

Gut beraten statt schlecht gebaut

Das wichtigste Fazit aber lautet: Wer eine Immobilie finanzieren will, sollte vorher alle Aufwendungen genau durchrechnen und sich umfangreich beraten lassen. Es macht keinen Sinn, sich wegen des derzeitigen Immobilien-Hypes in ein voreiliges Finanzierungsabenteuer zu stürzen und dann Privatinsolvenz anmelden zu müssen. Schutz gegen Schäden am Bau bietet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung oder Feuerrohbauversicherung. Mitunter sind diese Leistungen auch durch eine gute Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Wenn Raucher eine Hausratversicherung abschließen, lohnt es sich auf bestimmte Leistungen besonders zu achten. Grobe Fahrlässigkeit sollte eingeschlossen sein – und auch auf die Leistung „Sengschäden“ lohnt im Versicherungsvertrag ein Blick.

Rauchen ist auch in den eigenen vier Wänden nicht ohne Risiko, wie Statistiken der Europäischen Union belegen. Jedes Jahr verlieren europaweit 1.000 Menschen ihr Leben bei Wohnungsbränden, die auf Unachtsamkeit mit Zigaretten zurückzuführen sind. Doch auch viele Sachschäden in der Wohnung haben ihre Ursache im Rauchen.

Grob fahrlässiges Verhalten kann Versicherungsschutz gefährden

Um Einrichtungsgegenstände wie Teppiche oder Möbel gegen Schäden durch Rauchen zu versichern, lohnt sich der Abschluss einer Hausratversicherung. Hierbei sollten Raucher allerdings darauf achten, dass grob fahrlässiges Verhalten laut Versicherungsvertrag in den Schutz eingeschlossen ist.

Nur dann zahlt die Versicherung etwa für den Fall, dass man sich im Bett eine Zigarette ansteckt – und dabei ein Brand entsteht. Oder wenn man vergessen hat, die Zigarette im Aschenbecher auf dem Wohnzimmertisch richtig auszudrücken. Dass die Versicherung bei grob fahrlässig verursachten Schadensfällen ihre Leistung anteilig kürzen darf, hat zum Beispiel ein Urteil des OLG Bremen vom 01.02.2012 (Az.: 3 U 53/11) bestätigt.

Sengschäden oft nicht mitversichert

Eine weitere Leistung ist in Hausratversicherungen für Raucher beachtenswert: viele Verträge sehen bei sogenannten Sengschäden keine Leistung vor. Sengschäden sind Schadensfälle, die durch glühende, glimmende oder erhitzte Gegenstände verursacht werden, ohne dass eine offene Flamme oder ein Brand entsteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine glimmende Zigarette auf Einrichtungsgegenstände fällt. Wer solche Schadensfälle trotzdem abgesichert haben will, muss häufig etwas mehr zahlen.

Weit wichtiger ist aber, im Umgang mit Zigaretten auch in der eigenen Wohnung vorsichtig zu sein. Aufs Rauchen im Bett sollte verzichtet werden. Auch ist darauf zu achten, dass der „Glimmstängel“ nicht in der Nähe leicht brennbarer Gegenstände wie z.B. Gardinen geraucht wird. Schließlich geht es um mehr als die Wohnungseinrichtung – um die eigene Gesundheit.

Erst die Sonne, dann der Sturm: Am Pfingstwochenende wüteten in Nordrhein-Westfalen und anderen Regionen der Republik schwere Gewitter und verursachten Schäden in Millionenhöhe. Aber welche Versicherung zahlt, wenn der Sturm Eigentum beschädigt?

Glühend heiß war es am Pfingstwochenende in weiten Teilen Deutschlands. Doch nachdem die Sommertemperaturen viele Menschen an die Badeseen lockten, folgten in der Nacht zum Dienstag mancherorts heftige Unwetter, die eine Spur der Verwüstung hinterließen. In Nordrhein-Westfalen wurden Straßen und Keller überflutet, Sturmböen rissen Bäume nieder und deckten Dächer ab, mindestens sechs Menschen verloren sogar ihr Leben. Welche Versicherung aber zahlt, wenn das Unwetter Eigentum zerstört?

Schutz des Hauses und des Inventars

Sturmschäden am eigenen Haus sind in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert, sofern das Risiko „Sturm/Hagel“ im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Allerdings gilt der Schutz erst, wenn der Sturm mit mindestens Windstärke Acht (62-73 km/h) wütete. Hausbesitzer können bei den örtlichen Wetterstationen oder dem Deutschen Wetterdienst (DWD) nachfragen, ob der Sturm tatsächlich so stark war. Folgeschäden wie durch das Dach eindringendes Regenwasser übernimmt der Versicherer ebenfalls.

Kommen bei einem Unwetter Möbel oder Einrichtungsgegenstände zu Schaden, zahlt eine Hausratversicherung. Sie erstattet in der Regel den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag, der für einen neuwertigen Ersatz der Einrichtung aufgebracht werden muss. Ob gleichsam für Sachen in Gartenlauben und Nebengebäuden Schutz besteht, ist abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif. Nicht jede Versicherung leistet etwa, wenn der Aufsitzrasenmäher im Schuppen Schaden nimmt.

Gartenmöbel müssen in einem sicheren Gebäude untergebracht sein, damit der Hausratversicherer für ihre Beschädigung aufkommt. Auch Folgeschäden durch Blitzschlag werden nur ersetzt, wenn dies explizit im Versicherungsvertrag zugesichert wird – etwa, wenn der Fernseher durch einen Überspannungsschaden kaputt geht.

Teilkasko zahlt, wenn Gegenstände auf das Auto fallen

Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, leistet die Teilkasko des Autohalters. Sie ersetzt im Fall eines Totalschadens den Zeitwert des Fahrzeuges, nicht jedoch den Neuwert – der Wertverfall des Autos infolge der Alterung wird hier berücksichtigt. Auch für notwendige Reparaturen kommt der Kfz-Versicherer auf.

Nicht durch die Teilkasko gedeckt sind sogenannte „Wasserschlagschäden“, bei denen der Motor des Autos durch eindringendes Wasser kaputt geht. Ein Wasserschlag droht, wenn das Wasser auf der Straße bis zur Unterkante der Stoßstange reicht. Wer ohne Rücksicht durch eine allzu tiefe Pfütze fährt, droht also auf dem Schaden sitzenzubleiben. Bei einem grob fahrlässigen Verhalten, etwa wenn der Fahrer sehenden Auges in eine überschwemmte Unterführung rast, kann der Versicherer unter Umständen ebenfalls die Schadenregulierung verweigern.

Elementarschadenversicherung leistet für Überschwemmungsschäden

Wenn der Keller voll Wasser läuft oder das Gemäuer eines Hauses durch Hochwasser beschädigt wird, ist eine Elementarschadenversicherung unerlässlich. Denn für derartige Überschwemmungsschäden erbringt eine Wohngebäudeversicherung in der Regel keine Leistung. Ein Elementarschutz kann häufig gegen Aufpreis in die Wohngebäudepolice eingeschlossen werden, der Abschluss eines selbständigen Vertrages ist ebenfalls möglich. Wie man sich noch gegen die finanziellen Folgen von Unwetterschäden schützen kann, klärt ein Beratungsgespräch!

Auswertungen von Verträgen haben ergeben, dass der Großteil der Schäden in der Hausratversicherung auf Vandalismus und Diebstahl zurückzuführen ist. Die steigenden Schadensummen sind auch auf die fortschreitende Technisierung der Lebenswelt zurückzuführen.

2012 erreichten die Kosten für Einbruchschäden einen neuen Rekord: Durchschnittlich 3.300 Euro Schaden verursachte ein Einbruch. Die hohen Schäden sind dabei auch die fortschreitende Technisierung der Lebenswelt mit Smartphones, Tablet-PCs und Laptops zurückzuführen.
Diese seien leichter wiederzuverkaufen und deshalb für Einbrecher neben Schmuck und Bargeld besonders attraktiv.
Der Auswertung zufolge sind Menschen in den Ballungsgebieten – genannt werden Hamburg und Berlin – besonders gefährdet, einem Einbruch zum Opfer zu fallen.

Am stärksten betroffen ist die Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen (29,7 Prozent) sowie die 40- bis 49-Jährigen (25,1 Prozent). Auf Personen, die über 70 Jahre alt sind, entfallen lediglich 6,3 Prozent der Schadensmeldungen.

Sicherheitstipps, um Einbrechern ihr Handwerk zu erschweren

Experten von Polizei und Versicherungen stellen immer wieder Tipps zusammen, die helfen sollen, Einbrüche zu vermeiden:

  1. Außenbereiche bei Dunkelheit beleuchten, beispielsweise durch Lampen mit Bewegungsmeldern.
  2. Anwesenheit signalisieren: Rollläden tagsüber hochziehen und nachts schließen.
  3. Keine Experimente: Türen immer abschließen; einfaches Zuziehen reicht nicht. Schlüssel nie an Außenverstecken deponieren.
  4. In Sicherungstechnik investieren, wie spezielle Schlösser für Fenster und Türen.
  5. Geprüfte und zertifizierte Alarmanlagen bieten zusätzliche Sicherheit.
  6. Bei Abwesenheit vorsorgen: Den Briefkasten leeren lassen, Licht und Rollläden durch Zeitschaltuhren steuern.

Weitere Schadensursachen

Mit 22 Prozent der Schadensmeldungen ist Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) die zweitgrößte Gefahr für den persönlichen Hausrat. Schäden durch Leitungswasser folgen mit 21,6 Prozent. An vierter Stelle stehen Sturm und Hagel stehen mit 8,1 Prozent. Eher selten: Elementarschäden – etwa in Folge von Hochwasser – mit 0,3 Prozent.

Deutschlands Städte und Gemeinden langen den Hausbesitzern immer tiefer ins Portemonnaie. Seit Anfang 2010 haben 60 Prozent aller Kommunen die Grundsteuer B angehoben – also jene Abgaben, die Haus- und Wohnungseigentümer entrichten müssen. Das geht aus der „EY Kommunenstudie 2014“ des Wirtschaftsdienstleisters Ernst & Young hervor. Doch es gibt Möglichkeiten, sich die Grundsteuer teilweise erstatten zu lassen!

Besonders häufig waren die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen von der Anhebung der Grundsteuer betroffen. Zwischen Anfang 2010 und Mitte 2013 haben hier neun von zehn Kommunen die Steuerlast erhöht. Doch auch bundesweit ist ein eindeutiger Trend zu höheren Belastungen zu erkennen. Der durchschnittliche Grundsteuerhebesatz stieg im Betrachtungszeitraum um 26 Punkte auf 351 – ein Anstieg um satte 8 Prozent!

Mietausfälle – und es gibt Grundsteuer zurück!

Doch nicht immer müssen Vermieter eine hohe Grundsteuer akzeptieren. Wenn erhoffte Mieteinnahmen ausbleiben oder das Haus sogar leer steht, haben Hausbesitzer die Möglichkeit, sich die bereits gezahlte Grundsteuer vom Finanzamt teilweise erstatten zu lassen. Je nach Fall sind bis zu 50 Prozent Rückzahlung möglich.

Hierfür müssen die Betroffenen selbst aktiv werden: bei der zuständigen Gemeinde ist bis zum 31. März des Folgejahres ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer zu stellen. Ausreichend ist bereits, wenn die Ertragseinbußen an der tatsächlich vereinbarten oder üblichen Miete 50 Prozent betragen. Die Mietausfälle sind auch anrechenbar, wenn sie aus Naturereignissen wie etwa Überschwemmungen resultieren.

Allerdings wird eine Rückzahlung nur gewährt, wenn der Vermieter nicht selbst Schuld an der Minderung der Einnahmen ist. Ein Nachweis über ausbleibende Mieten ist anhand von Mietverträgen und Zahlungseingängen zu erbringen, unter Umständen auch anhand des ortsüblichen Mietspiegels. Der Anspruch auf einen Grundsteuererlass ist im Paragraph 33 des Grundsteuergesetzes festgeschrieben.

Kein Anrecht auf Steuerminderung bei Renovierungsarbeiten

Wenn der Leerstand einer Wohnung hingegen aus Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen resultiert, hat der Vermieter kein Anrecht auf einen Erlass der Steuer. Auch dann nicht, wenn man eine Immobilie selbst bewohnt. Ein Beratungsgespräch beim Steuerexperten kann helfen, weitere Sparmöglichkeiten ausfindig zu machen. Gegen Zahlungsausfälle von Mietern bietet eine Mietausfallversicherung Schutz.

Zum ersten Mai trat bundesweit die neue Energiesparverordnung für Immobilien in Kraft. Hauseigentümer und Vermieter müssen zukünftig transparenter darüber informieren, ob eine Wohnung Energiefresser ist und damit das Portemonnaie des Mieters belastet.

Die Energiepreise sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Auch 2014 müssen die Haushalte wegen der Erhöhung der Ökostromlage rund 40 Euro Mehrkosten einplanen. Für Mieter ist es da gut zu wissen, ob die Wohnung, welche man neu beziehen will, einen hohen oder niedrigen Energieverbrauch erwarten lässt.

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eine neue Energiesparverordnung beschlossen, die am 01. Mai in Kraft getreten ist. Wer eine Immobilie mieten oder kaufen möchte, soll zukünftig transparenter über den Energiestandard der Einrichtung informiert werden – und damit auch über versteckte Kosten. So müssen Verkäufer und Vermieter einer Wohnanlage bereits in Immobilienanzeigen über die energetischen Kernwerte informieren.

Gestärkt wird auch die Verbindlichkeit des Energieausweises. Dieser muss bereits bei der Wohnungsbesichtigung vorgelegt werden und ist dem Mieter spätestens nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Zudem enthalten neu ausgestellte Energieausweise fortan eine Aussage über die Effizienzklasse des Gebäudes, so wie es schon bei Kühlschränken oder Waschmaschinen der Fall ist: die Skala reicht von A+ (niedriger Energieverbrauch) bis H (hoher Verbrauch).

Aber natürlich können Hausbesitzer und Mieter auch selbst einen Anteil leisten, um Energie zu sparen. So lohnt beim Neukauf von elektrischen Geräten ein Blick auf das EU-Energielabel, welches unter anderem für Produkte wie Fernseher, DVD-Player, Stereogeräte und Computer den Verbrauch ausweist. Das Label A+++ steht hierbei für besonders sparsame Technik.

Wer sich als Immobilieneigner mit einer Photovoltaikanlage die Sonnenenergie aufs Hausdach holt, muss beim Versicherungsschutz aufpassen. Denn in einer „normalen“ Wohngebäudeversicherung ist der Schutz für derartige Anlagen nicht automatisch enthalten. Viele Gesellschaften verlangen für den Photovoltaik-Baustein einen Aufpreis oder bieten eine separate Photovoltaik-Versicherung an.

Im Alter noch eine eigene Wohnung oder Immobilie erwerben? Für viele Senioren bleibt das kein Traum. Wenn sich die Golden Ager auf dem Wohnungsmarkt umsehen, ist die Altengerechtigkeit des Wohnraums ein wichtiges Kriterium!

Laut einer Studie der GFK-Marktforschung verwendet jeder dritte Bundesbürger mit entsprechendem Vertrag die Auszahlung seiner Lebensversicherung für die eigenen vier Wände. Entweder wird mit dem Geld das Haus abbezahlt, die Wohnung renoviert oder sogar eine neue Immobilie erworben. Weil aber die meisten Menschen schon etwas betagter sind, wenn sie ihre Lebensversicherung in Anspruch nehmen, sollten sie dabei das altengerechte Wohnen nicht aus den Augen verlieren! Selbst die schönste Wohnung wird zum Ärgernis, wenn man sich in ihr nicht mehr richtig bewegen kann.

Das richtige Wohnumfeld: Mobil bleiben auch im Alter!

Altengerechtes Wohnen beginnt bereits mit der Lage der Immobilie. Viele ältere Menschen träumen von einem Haus im Grünen, wo sie in Ruhe ihren Lebensabend verbringen können. Wichtig ist jedoch, dass die neue Heimstatt gut und bequem mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen ist. Schließlich besteht bei Senioren vermehrt die Gefahr, dass sie aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder der Einnahme von Medikamenten das Auto in der Garage lassen müssen.

In der Nähe des Hauses oder der Wohnung sollten sich zudem ausreichend Einkaufsmöglichkeiten befinden. Wenn man dringend etwas braucht, müssen dann keine weiten Wege zurückgelegt werden. Auch eine attraktive Lage wertet das Wohnumfeld auf: Naturwege und Parks, die zum Spazieren einladen, vielleicht sogar ein See oder ein Waldgrundstück. Wichtig aber ist, dass das Haus bequem und ohne Hindernisse zu Fuß erreicht werden kann. So mancher enge Trampelpfad hat sich schon als Stolperfalle entpuppt!

Sicherheit in der Wohnung

Auch beim Zugang zur Wohnanlage gibt es einiges zu beachten. Selbst wenn man noch agil ist und steile Treppen problemlos meistert: in zwanzig Jahren kann das schon anders sein. Deshalb sind Schwellen und Stufen ein Hindernis für altersgerechtes Wohnen. Wenn man trotzdem das Dachgeschoss dem Parterre vorzieht, sind Aufzüge und andere Lösungen zum Überwinden von Höhenunterschieden ein Muss! Beidseitige Handläufe im Treppenhaus erleichtern so manchen beschwerlichen Aufstieg.

Altengerechtes Wohnen umfasst sogar die kleinen alltäglichen Verrichtungen, die im Haushalt anfallen. Ist die Kochstelle am Herd unterfahrbar, wenn der Senior vorübergehend auf den Rollstuhl angewiesen sein sollte? Gibt es eine Herdüberwachung mit Abschaltautomatik, falls das Alter dem Gedächtnis einen Streich spielt und man den Topf auf der Kochplatte vergisst? Sind die Küchenschränke gut erreichbar, ohne dass artistische Glanzleistungen auf einem Stuhl vollführt werden müssen?

Ein besonders heikler Ort für Senioren ist das Bad. So manche Duschkabine entpuppte sich schon als uneinnehmbare Festung, wenn sie nur durch eine hohe Schwelle zu erreichen war. Hier schafft eine bodengleiche Dusche Abhilfe, die zudem nicht zu eng sein sollte. Die Wände im Bad müssen ausreichend stabil sein, damit bei Bedarf Haltegriffe montiert werden können. Und der Raum vor dem Waschtisch ausreichend groß, damit man sich bequem setzen und im Spiegel betrachten kann.

Bedarf nach altengerechten Wohnungen ist groß

Es gibt noch weitere Kriterien, die das Wohnen im Alter angenehmer gestalten. Wer eine Immobilie oder Wohnung erwerben will, sollte die Altersgerechtigkeit jedenfalls mit berücksichtigen und sich beraten lassen. Hier gilt: je früher, desto besser! Schon jetzt fehlen bundesweit circa 2,5 Millionen seniorentaugliche Wohnungen, wie eine Analyse des Pestel-Instituts ergab. Die Zahl könnte zukünftig noch steigen.

Bauboom in Deutschland: Im vergangenen Jahr sind erneut deutlich mehr Wohnungen genehmigt worden als im Jahr zuvor. Bauherren sollten sich allerdings auch über den richtigen Versicherungsschutz Gedanken machen.

In vielen Städten explodieren die Mieten, die Menschen fürchten die Verdrängung aus ihrem geliebten Wohnumfeld. Kein Wunder also, dass immer mehr Bundesbürger den Bauhelm aufsetzen und ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen: der Bauboom auf dem deutschen Wohnungsmarkt ist seit Jahren ungebrochen.

Im vergangenen Jahr wurden 12,9 Prozent mehr Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt als im Jahr zuvor, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag in Wiesbaden mit. Insgesamt wurden 270.400 neue Wohnungen genehmigt, was der höchste Stand seit 10 Jahren ist. Doch nicht nur die Wohnungsknappheit in vielen Städten lässt die Menschen zu Bauherren werden. Begünstigt wird der Bauboom auch durch die historisch niedrigen Zinsen. Am deutlichsten legten 2013 die Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser zu mit einem Plus von 22,3 Prozent.

Doch wer zu Maurerkelle und Mörtel greift, trägt auch viel Verantwortung. Kommt ein Dritter auf der Baustelle zu Schaden, haftet in der Regel der Häuslebauer. Dies gilt auch dann, sollten fremde Firmen wie Architektenbüros oder Bauhandwerker mit Arbeiten beauftragt werden. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung ist deshalb unbedingt notwendig. Werden Menschen verletzt, etwa weil ein Gerüst falsch gesichert ist, können die Schadensersatzansprüche in die Millionen gehen.

Der Beitrag für die Versicherung richtet sich in der Regel nach der Höhe der Bausumme. Doch die Leistungen bei solch einer Bauherren-Haftpflicht sind von Versicherer zu Versicherer sehr verschieden. Nicht jeder Tarif bietet auch Schutz für Sachschäden wie Erdrutsch oder der allmählichen Einwirkung von Feuchtigkeit.

Kleinere Bauarbeiten wie der Ausbau des Dachstuhls sind mitunter durch eine gute Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Je nach Police greift der Schutz bis zu einer Bausumme von 25.000 Euro, 100.000 Euro oder sogar unbegrenzt, so dass in diesem Fall keine extra Bauherren-Haftpflicht nötig ist. In welchem Umfang das Bauherren-Risiko abgedeckt ist, muss aber im jeweiligen Versicherungsvertrag nachgelesen werden.

Zusätzlich zu einer Haftpflicht bietet sich eine Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherung an. Diese Policen leisten bei Schäden am Bau, die dem Bauherren selbst entstehen: etwa wenn eine Wand einfällt oder ein Blitzeinschlag die Elektrik beschädigt. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

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