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Schmuck, Gold, Bargeld oder wichtige Dokumente – viele Menschen bewahren ihre wertvollsten Besitztümer zu Hause auf. Doch im Schadenfall erleben manche eine böse Überraschung: Nicht alles ist automatisch in voller Höhe über die Hausratversicherung abgesichert.

Gerade für Bargeld, Edelmetalle, Schmuck oder Sammlerstücke gelten in vielen Tarifen Entschädigungsgrenzen. Wie hoch diese ausfallen, hängt unter anderem von der Art der Aufbewahrung ab. Ein zertifizierter Tresor kann den Versicherungsschutz verbessern, ersetzt aber nicht den Blick in die Versicherungsbedingungen. Wer besonders wertvolle Gegenstände besitzt, sollte deshalb regelmäßig prüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch ausreicht und gegebenenfalls zusätzlichen Schutz vereinbaren.

Auch ein Bankschließfach kann für bestimmte Wertsachen sinnvoll sein. Allerdings sollten Verbraucher nicht davon ausgehen, dass der Inhalt automatisch umfassend versichert ist. Je nach Bank oder Anbieter unterscheiden sich Haftung und Versicherungsschutz erheblich. Vor Vertragsabschluss lohnt sich daher ein genauer Blick auf die versicherten Höchstbeträge, mögliche Ausschlüsse und die erforderlichen Eigentumsnachweise. Denn die sicherste Aufbewahrung nützt wenig, wenn im Ernstfall der Versicherungsschutz nicht ausreicht.

Steigende Einbruchzahlen und höhere Schadenssummen machen eine gute Hausratversicherung wichtiger denn je. Doch beim Tarifvergleich zählt nicht allein der günstigste Beitrag. Entscheidend ist, welche Leistungen im Ernstfall tatsächlich abgesichert sind. Ein regelmäßiger Versicherungscheck kann deshalb doppelt sinnvoll sein: Er hilft, Versorgungslücken zu schließen und gleichzeitig Geld zu sparen.

Besonders groß sind die Unterschiede bei Leistungen, die viele Versicherte als selbstverständlich ansehen. So sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit nicht in jedem Tarif vollständig abgedeckt. Auch der Schutz für Wertsachen, Hotelkosten nach einem Schaden oder Überspannungsschäden durch Blitz kann je nach Vertrag erheblich variieren. Wer inzwischen ein hochwertiges E-Bike besitzt, teure Unterhaltungselektronik angeschafft hat oder in eine hochwassergefährdete Region gezogen ist, sollte prüfen, ob der bestehende Vertrag noch zum eigenen Bedarf passt.

Ein Vergleich lohnt sich dabei aus zwei Gründen: Zum einen unterscheiden sich die Beiträge für vergleichbare Leistungen teilweise deutlich. Zum anderen können günstige Tarife wichtige Leistungen ausschließen. Verbraucher sollten deshalb nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf den Umfang des Versicherungsschutzes. Ein Blick in die Vertragsbedingungen oder ein regelmäßiger Tarifvergleich kann verhindern, dass erst nach einem Einbruch, Brand oder Wasserschaden auffällt, dass ausgerechnet eine wichtige Leistung fehlt.

Quellen: Finanztip; Polizeiliche Kriminalstatistik; Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Eine Hausratversicherung gehört für viele Haushalte zum wichtigen Basisschutz. Doch nicht jeder Tarif bietet automatisch umfassende Leistungen.

Ob Einbruch, Leitungswasserschaden oder Sturm: Eine Hausratversicherung schützt das persönliche Eigentum vor vielen finanziellen Risiken. Doch beim Blick auf die Tarife zeigen sich deutliche Unterschiede. Verbraucherschützer empfehlen deshalb, nicht allein auf den Preis zu achten.

Wichtige Leistungen betreffen zunächst den klassischen Grundschutz. Dazu zählen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl. Auch grobe Fahrlässigkeit sollte möglichst mitversichert sein. Denn sonst kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen, wenn beispielsweise eine Kerze unbeaufsichtigt blieb oder ein Fenster offenstand.

Darüber hinaus gewinnen Zusatzleistungen zunehmend an Bedeutung. Dazu gehören etwa der Schutz bei Fahrraddiebstahl, Schäden durch Rauch und Ruß oder die sogenannte Außenversicherung. Sie greift, wenn persönliche Gegenstände vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung beschädigt oder gestohlen werden.

Auch Unterversicherung bleibt ein wichtiges Thema. Wird der Wert des Hausrats zu niedrig angesetzt, kann die Versicherung im Schadensfall Leistungen kürzen. Viele moderne Tarife arbeiten deshalb mit pauschalen Wohnflächenmodellen und einem Unterversicherungsverzicht.

Verbraucher sollten außerdem prüfen, ob Zusatzbausteine sinnvoll sind. Dazu zählen beispielsweise Elementarschutz gegen Überschwemmung und Starkregen oder besondere Absicherungen für Fahrräder und Wertgegenstände.

Der Einbruch in den Tresorraum der Sparkasse Gelsenkirchen hat viele Schließfach-Kunden verunsichert. Zwar gelten Bankschließfächer als besonders sicher, doch absolute Sicherheit gibt es nicht. Entscheidend ist, ob der Anbieter ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen hat.

Grundsätzlich ist nicht der Einbruch selbst versichert, sondern der entstandene Schaden. Haftet die Bank wegen mangelnder Sicherung oder Organisationsfehlern, greift in der Regel deren Versicherung. Allerdings gelten oft feste Deckungssummen. Wer hohe Werte lagert, sollte prüfen, ob eine Zusatzversicherung nötig ist oder ob der Schließfachinhalt über die Hausratversicherung abgesichert ist.

Wichtig: Versicherungen zahlen nur, wenn der Inhalt nachgewiesen werden kann. Inventarlisten, Fotos und Kaufbelege sind daher unverzichtbar. Von größeren Bargeldbeträgen im Schließfach raten Experten ab.
Nach einem Einbruch sollten Betroffene sofort Anzeige erstatten und alle Versicherungen informieren. Bei Streit über die Regulierung kann rechtlicher Rat helfen.

2024 wurden zwar weniger Fahrräder gestohlen als im Vorjahr – doch die Schäden für Versicherte steigen weiter. Der Grund: Diebe haben es zunehmend auf hochwertige Fahrräder und E-Bikes abgesehen.

Die Schadenshöhe pro Diebstahl liegt laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mittlerweile bei rund 1.190 Euro. Viele Diebstähle bleiben zudem unversichert: Nur etwa jeder zweite Hausratvertrag enthält überhaupt eine Fahrradklausel. Und wer ein besonders teures Rad besitzt, sollte über eine zusätzliche Fahrradversicherung nachdenken. Diese schützt nicht nur bei Diebstahl, sondern oft auch bei Pannen oder Schäden.

Wichtig: Prüfen Sie Ihre Police, bewahren Sie Kaufbelege und Fotos auf – und sichern Sie Ihr Rad gut. Der GDV gibt folgende Tipps:

  • Verwenden Sie ein stabiles Schloss.
  • Schließen Sie das Fahrrad immer an feste Objekte an.
  • Nutzen Sie zwei Schlösser, um auch die Räder zu sichern.
  • Parken Sie an gut sichtbaren Orten.
  • Lassen Sie Ihr Rad registrieren – das hilft im Ernstfall.

So minimieren Sie das Risiko – und vermeiden unnötigen Ärger im Falle eines Diebstahls.

Ein Wohnungseinbruch ist mehr als ein finanzieller Schaden – er trifft die Betroffenen oft mitten ins Sicherheitsgefühl. Und die Gefahr bleibt hoch: Alle sechs Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Laut aktuellen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden 2024 rund 90.000 Wohnungseinbrüche gemeldet – etwa so viele wie im Jahr zuvor.

Trotz stabiler Fallzahlen steigen die Kosten für die Versicherer: Insgesamt zahlten sie 2024 rund 350 Millionen Euro für Wohnungseinbrüche – das sind 20 Millionen Euro mehr als im Jahr zuvor. Die durchschnittliche Schadenssumme stieg auf 3.800 Euro pro Fall. Besonders häufig gestohlen: teure Technik wie Smartphones, Laptops oder Kameras.

Sicher wohnen – das können Sie tun

Neben dem materiellen Verlust leiden viele Einbruchsopfer auch unter dem Gefühl, in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher zu sein. Deshalb rät der GDV dringend zu mehr Schutzmaßnahmen.

Was hilft konkret?

  • Einbruchhemmende Fenster und Türen
  • Querriegelschlösser
  • Alarmanlagen und Videoüberwachungssysteme

Solche Sicherungen schrecken Einbrecher oft schon im Vorfeld ab – und können Schlimmeres verhindern.
Gut zu wissen: Eine Hausratversicherung kommt in der Regel für gestohlene oder beschädigte Gegenstände auf. Wichtig ist, dass der Schutz ausreichend hoch angesetzt ist und die Versicherungssumme den tatsächlichen Wert des Hausrats abdeckt. Im Zweifel lohnt sich eine Beratung.

Rund 6.000 zusätzliche Feuerschäden und ein Rekord-Schadendurchschnitt von 4.600 Euro: Die Weihnachtszeit bringt jedes Jahr erhöhte Risiken für Wohnungs- und Hausbrände. Versicherungen leisten, doch Vorsicht bleibt der beste Schutz.

Die besinnliche Weihnachtszeit birgt ein erhöhtes Risiko für Brände in Wohnungen und Häusern. Im Jahr 2023 wurden deutschen Versicherern rund 6.000 zusätzliche Feuerschäden in der Adventszeit gemeldet – ein Schadenvolumen von etwa 27 Millionen Euro, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Höherer Schadendurchschnitt erreicht Rekordhöhe

Während die Zahl der zusätzlichen Brandschäden stabil bleibt, erreicht der durchschnittliche Schaden mit 4.600 Euro ein neues Rekordniveau. „Das liegt vor allem daran, dass der Anteil teurer Wohnungsbrände gestiegen ist“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Häufige Brandursachen: Adventskränze und Silvesterraketen

Zu den häufigsten Brandursachen zählen in Flammen aufgegangene Adventskränze und Weihnachtsbäume, oft durch Unachtsamkeit. Asmussen warnt: „Kerzen dürfen niemals unbeaufsichtigt brennen.“ Zum Jahreswechsel stellen zudem querfliegende Silvesterraketen und Feuerwerkskörper eine erhebliche Gefahr dar.

Versicherungsschutz im Schadensfall

Feuerschäden sind über die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

  • Hausratversicherung: Sie ersetzt Schäden an Einrichtungsgegenständen, persönlichen Gegenständen und Geschenken.
  • Wohngebäudeversicherung: Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab, beispielsweise bei einem vollständigen oder teilweisen Brand des Hauses.
  • Eine zügige Schadensmeldung beim Versicherer ist dabei entscheidend, um den Schaden regulieren zu lassen.

Feuerschäden im Gesamtjahr 2023

Insgesamt leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im Jahr 2023 für rund 330.000 Feuerschäden eine Summe von 2,1 Milliarden Euro. Dies zeigt die anhaltende Bedeutung eines umfassenden Versicherungsschutzes, insbesondere in der brandgefährlichen Advents- und Weihnachtszeit.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl in einem wegweisenden Urteil gestärkt. Demnach müssen Betroffene keinen lückenlosen Nachweis mehr erbringen, um Ansprüche aus der Hausratversicherung geltend zu machen. Es genügt, dass sie ein Mindestmaß an Beweisen vorlegen, die den Einbruchdiebstahl nach allgemeiner Lebenserfahrung wahrscheinlich erscheinen lassen.

Versicherungsnehmer profitieren von Beweiserleichterung

Im zugrundeliegenden Fall war es zu einem Streit über die Schadensregulierung nach einem vermeintlichen Einbruch gekommen. Der Kläger machte geltend, dass Einbrecher in das Haus seiner Eltern eingedrungen seien und dabei einen Tresor entwendet hätten. Der Versicherer weigerte sich jedoch zu zahlen, da die vorgefundenen Spuren nicht eindeutig zu einem Einbruch passten.

Die Vorinstanzen hatten dem Versicherer Recht gegeben und die Klage abgewiesen. Der BGH hob dieses Urteil jedoch auf und betonte, dass die Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchdiebstahls nicht übermäßig hoch angesetzt werden dürfen. Es sei ausreichend, wenn der Versicherungsnehmer das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls belegen kann, auch wenn die Spurenlage nicht eindeutig sei.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl in einem wegweisenden Urteil gestärkt. Demnach müssen Betroffene keinen lückenlosen Nachweis mehr erbringen, um Ansprüche aus der Hausratversicherung geltend zu machen. Es genügt, dass sie ein Mindestmaß an Beweisen vorlegen, die den Einbruchdiebstahl nach allgemeiner Lebenserfahrung wahrscheinlich erscheinen lassen.

Versicherungsnehmer profitieren von Beweiserleichterung

Im zugrundeliegenden Fall war es zu einem Streit über die Schadensregulierung nach einem vermeintlichen Einbruch gekommen. Der Kläger machte geltend, dass Einbrecher in das Haus seiner Eltern eingedrungen seien und dabei einen Tresor entwendet hätten. Der Versicherer weigerte sich jedoch zu zahlen, da die vorgefundenen Spuren nicht eindeutig zu einem Einbruch passten.

Die Vorinstanzen hatten dem Versicherer Recht gegeben und die Klage abgewiesen. Der BGH hob dieses Urteil jedoch auf und betonte, dass die Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchdiebstahls nicht übermäßig hoch angesetzt werden dürfen. Es sei ausreichend, wenn der Versicherungsnehmer das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls belegen kann, auch wenn die Spurenlage nicht eindeutig sei.

Viele Deutsche überprüfen jährlich ihre Kfz-Versicherung. Was für die Absicherung des eigenen Autos gilt, sollten sich Verbraucher aber auch für den restlichen Versicherungsschutz in den Kalender schreiben. Denn Änderungen der Lebensverhältnisse oder auch die Teuerung von Waren können dazu beitragen, dass die Versicherungssummen nicht mehr „up to date“ sind.

Die Inflation in Deutschland knackte 2022 ungeahnte Rekorde und war stellenweise sogar zweistellig. Die Nachwehen der Coronapandemie, der Ukraine-Krieg aber auch der Fachkräftemangel vielerorts ließ die Preise kräftig steigen. Auch Anfang 2023 lag die Inflationsrate bei 8,7 Prozent. Laut Zahlen der globalen Datenbank Statista sanken die Raten stetig. Im November lag der Wert noch bei 3,2 Prozent.

Was viele Deutsche nicht wissen: Die Inflation kann auch dazu beitragen, dass die vereinbarten Versicherungssummen in den bestehenden Verträgen nicht mehr ausreichen. Ein gutes Beispiel ist die Berufsunfähigkeitsversicherung: Steigen die Preise dauerhaft, bedarf es auch einer höheren Monatsrente, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Das Gleiche gilt für die Altersvorsorge. Eine beschleunigte Geldentwertung führt dazu, dass die vereinbarte Summe bzw. Rente weniger wert ist. Glaubte man, die Vorsorgelücke schon geschlossen zu haben, tut sich nun eine neue auf.

Das gilt aber nicht nur für den Privatbereich, sondern auch für Gewerbe- und Industrieversicherungen. Weil Handwerker-Leistungen und Materialien teurer werden, kostet es auch mehr Geld, im eigenen Betrieb einen Schaden zu beheben. Was hierbei zusätzlich bedacht werden muss, sind mögliche Verzögerungen in der Lieferkette. Sie tragen nämlich dazu bei, dass auch eine Betriebsunterbrechung unter Umständen länger dauert, wenn sich Reparaturen ebenfalls verzögern. Insbesondere Sach- und Bauschäden sind derzeit Preissteigerungen ausgesetzt, da Wiederaufbau und Reparaturen an die Material- und Arbeitskosten gekoppelt sind. Hier droht also eine Unterdeckung, wie mehrere große Versicherer in diesem Jahr warnten.

Grundsätzlich aber empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und die vereinbarten Leistungen anzupassen. Beispiel Hausratversicherung: Wurden jüngst größere Anschaffungen getätigt oder werden gar neue Wertgegenstände in der Wohnung aufbewahrt? Auch dann reicht unter Umständen die vereinbarte Summe nicht mehr aus. Oder der Wertgegenstand ist gar nicht im Schutz inbegriffen, weil der alte Vertrag hierfür streng gedeckelte Leistungen vorsieht – oder gar einen Ausschluss. Schon kleine Änderungen können bei bestimmten Verträgen zu Unterversicherung führen: sei es ein höherer Lohn, ein neues Arbeitsverhältnis oder die erstmalige Planung einer längeren Urlaubsreise. Auch neue Gesetze der Bundesregierung können zu einem Anpassungsbedarf führen. Wer einen Versicherungscheck wünscht, sollte folglich nicht zögern!