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Müssen Hunde im Auto angeschnallt werden? Dieser Frage ging die Unfallforschung eines großen Versicherers nach und führte Crash-Tests mit speziellen Hunde-Dummies durch. Das Ergebnis ist eindeutig: auch ein Hund braucht im PKW einen Sicherheitsgurt.

Die Bundesbürger sind auf den Hund gekommen! Rund 5 Millionen der treuen Vierbeiner lebten 2013 in deutschen Haushalten, wie der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) mitteilt. In 280.000 Familien lebten sogar 3 oder mehr Hunde. Die Popularität ist wenig verwunderlich, schließlich wusste schon Jazz-Legende Louis Armstrong: „Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund mehr Gefühle ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.“

Allein bleiben die geselligen Tiere aber äußerst ungern, und so versteht es sich, dass sie ihr Herrchen oder Frauchen gelegentlich im Auto begleiten. Aber Vorsicht: Unerlässlich ist es dabei, den Hund mit einem Sicherheitsgeschirr anzuschnallen. Denn wie beim Menschen auch kann der Verzicht auf den Gurt verheerende Folgen haben, wenn es zum Unfall kommen sollte.

Hund fliegt mit hohem Tempo in Richtung Windschutzscheibe

Ein großer deutscher Versicherer wollte herausfinden, wie hoch die Verletzungsgefahr ist, wenn Hunde im Auto nicht angeschnallt werden. Ein Crash-Test mit Hundeattrappen zeigte teils erschreckende Ergebnisse. Die Techniker simulierten verschiedene Unfallsituationen und stellten fest, dass ein Hund bereits bei einer Geschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde eine Aufprallkraft entwickelt, die dem Vierzigfachen seines Körpergewichts entspricht.

Bei einem deutschen Schäferhund werden so aus dem ursprünglichen Gewicht von ca. 35 Kilogramm schnell über 1.400 Kilogramm, mit dem der Hund nach einem Unfall durch den Fahrzeuginnenraum fliegt. Das bedeutet: nicht nur für das Tier besteht ein erhebliches Risiko sich zu verletzen oder gar getötet zu werden, sondern auch für andere Insassen. Schließlich ist es nicht ohne Weiteres wegzustecken, wenn ein Gewicht von mehr als einer Tonne gegen den Kopf oder die Kniescheibe stößt.

Das Hundegeschirr bietet guten Schutz

Eins haben die Crash-Tests des Versicherers aber auch gezeigt: mit einem Hundegeschirr oder einer Hundebox, die in den Kofferraum montiert werden kann, sind Mensch und Tier im Auto geschützt. Während der ungesicherte Hunde-Dummy geradewegs in Richtung der Windschutzscheibe flog, blieb der angeschnallte Dummy auf der Rückbank sitzen. Es sollte also eine Selbstverständlichkeit sein, das Tier im Auto festzuschnallen. Nicht nur dem Hund zuliebe!

Ab dem 01. Juli 2014 muss jeder Autofahrer eine Warnweste in seinem PKW haben. Wer dann ohne Weste unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld – und im schlimmsten Fall sogar den Verlust seines Versicherungsschutzes.

Wer in einen Unfall verwickelt wird und aus dem Fahrzeug steigen muss, der sollte für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein. Speziell auf Autobahnen ist die Gefahr für Leib und Leben sehr groß, wenn Autofahrer ihr Gefährt verlassen müssen. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, ab dem 01. Juli 2014 eine allgemeine Warnwesten-Pflicht einzuführen.

Mindestens eine Warnweste muss sich fortan im PKW befinden, sonst droht ein Bußgeld von 15 Euro. Experten raten jedoch, dass für jeden Insassen eine Weste im PKW sein sollte. „Wer einmal im Dunkeln gezwungen war, nach einem Unfall oder bei einer Panne sich am Rande einer Autobahn oder einer Landstraße aufzuhalten, weiß diese Westen zu schätzen. Schon in der Dämmerung oder bei schlechtem Wetter leuchten sie unübersehbar und schützen so ihre Träger”, erläutert Birgit Luge-Ehrhardt, Sprecherin der Autoversicherer-Notrufzentrale. Weiterhin ausgeschlossen von der Warnwesten-Pflicht sind Motorräder und Wohnmobile.

Verzicht auf Warnweste gefährdet Versicherungsschutz

Selbstverständlich sollte es sein, die Warnwesten nicht nur im PKW zu lagern, sondern in einer Gefahrensituation auch überzustreifen. Wer darauf verzichtet, riskiert unter Umständen seinen Versicherungsschutz, wenn er aufgrund der fehlenden Weste in einen Unfall verwickelt wird. Ein Verstoß gegen Gesetze oder Vorschriften kann dazu führen, dass der Versicherer ganz oder teilweise die Leistung verweigert.

Deshalb sollten die Westen immer griffbereit im Handschuh- oder Seitenfach lagern. Sie im Kofferraum aufzubewahren, ist hingegen wenig klug – schließlich muss der Fahrer erst auf die Fahrbahn treten, um die Lebensretter zu holen. Schon in diesen wenigen Sekunden auf dem Weg zum Kofferraum kann man von anderen Fahrern übersehen werden.

Wer noch keine Warnweste besitzt, sollte bei der Anschaffung darauf achten, dass sie der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entspricht. Nur dann werden die Westen von den Ordnungshütern akzeptiert und bieten guten Schutz. Die wichtigsten Merkmale sind: Umlaufende, mindestens fünf Zentimeter breite Reflektorstreifen sowie fluoreszierendes Material in den Farben gelb, orange oder rot-orange.

Endlich ist es soweit: in wenigen Tagen wird die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien angepfiffen. Viele Fans werden dann wieder schwarz-rot-goldene Flaggen an ihrem Auto befestigen, um die deutsche Nationalmannschaft zu unterstützen. Aber Vorsicht: Fan-Flaggen am PKW gefährden unter Umständen den Schutz durch die Kfz-Versicherung!

Wenn Jogi und seine Jungs in Brasilien den vierten Weltmeistertitel für Deutschland anstreben, wollen auch die Fans hierzulande ihre Unterstützung zeigen. Deshalb werden wieder viele Autofahrer kleine schwarz-rot-goldene Fähnchen am Auto befestigen. Ob an den Seitenscheiben angebracht oder quer über die Motorhaube gespannt, erfreuen sich die Autofahnen bei Fußballfans großer Beliebtheit.

Fan-Flaggen am Auto ungeeignet für hohe Geschwindigkeiten

Ganz ungefährlich ist die Sache allerdings nicht. Denn für hohe Geschwindigkeiten sind die instabilen Plastikstiele der Fahnen nicht ausgelegt, wie eine Versicherung warnt. Vor Autobahnfahrten sollten die Fan-Fähnchen deshalb unbedingt vom Auto entfernt werden. Wer ansonsten nicht auf die Flaggen verzichten will, der muss dafür Sorge tragen, dass sie sicher am Fahrzeug befestigt sind und die Sicht des Fahrers nicht behindern.

Aber Vorsicht: Bricht die Fahne während der Fahrt ab und verursacht einen Schaden, haftet in der Regel der Fahrer des beflaggten Fahrzeuges. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann hingegen eine Leistung verweigern, weil ein solches Fähnchen kein zugelassenes Anbauteil für das Fahrzeug darstellt.

Besonders kritisch ist ein solcher Schaden dann, wenn eine fremde Person durch das Accessoire verletzt wird. Sollte der Geschädigte einen bleibenden Schaden davontragen, summieren sich die finanziellen Forderungen schnell auf einen sechs- bis siebenstelligen Betrag. Dann muss der Fahrer etwa für Schmerzensgeld, lebenslange Behandlungskosten und den Verdienstausfall aufkommen. Deshalb gilt: auch im WM-Fieber ist Verkehrssicherheit unbedingt Pflicht!

Vorsicht, die Marder sind los! Nicht nur beim Menschen werden im Mai Frühlingsgefühle geweckt, wenn die Blumen sprießen und Sonnenstrahlen die Nase kitzeln. Marder werden dann ebenfalls aktiv und stecken ihre Reviergrenzen neu ab. Doch welche Versicherung zahlt, wenn ein liebestoller Säuger das Autokabel anknabbert?

Für so manchen Autofahrer gibt es derzeit ein böses Erwachen, wenn er seinen PKW starten will. Der Motor stottert, sprotzt und röchelt, im schlimmsten Fall zeigt sich sogar eine Öllache unter dem Gefährt. Der Grund: ein Marder hat unter der Motorhaube randaliert!

Die Zahl der Marderschäden durch angebissene Kabel steigt kontinuierlich. Im Jahr 2012 waren 233.000 Fälle zu beklagen, wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Im Frühjahr, kurz vor der Paarungszeit, sind besonders viele Schäden zu verzeichnen. Dann stecken die männlichen Tiere ihr Revier neu ab und reagieren auf die „Hinterlassenschaften“ der Konkurrenz äußerst aggressiv. Stoßen die kleinen Marder-Machos auf den Geruch eines fremden Tieres, wird alles zerbissen und angeknabbert, was zwischen die Zähne passt.

Für Marderschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen kommt in der Regel die Teilkasko-Versicherung auf. Aber Vorsicht: vor Vertragsabschluss sollten Versicherungskunden prüfen, ob auch Folgeschäden durch Marderbiss im Schutz inbegriffen sind.

Zündaussetzer durch einen beschädigten Katalysator mögen vergleichsweise harmlos sein. Tritt aber Kühlmittel aus und gerät deshalb der Motor in Brand, zahlt der Anbieter den Feuerschaden nur, wenn für Folgeschäden Deckung besteht. Auch sollte die Ersatzleistung für derartige Schadensfälle nicht auf wenige tausend Euro beschränkt sein. Schnell kann ein Marderbiss Totalschaden verursachen!

Autofahrer, aufgepasst! Am 01.05.2014 tritt für die Flensburger Verkehrssünderdatei ein neues Punktesystem in Kraft. Doch was ändert sich für die Verkehrsteilnehmer? Dies zeigt der kurze Überblick.

Ein neues Punktesystem regelt ab dem 01. Mai, mit welchen Strafen Verkehrssünder bedacht werden können. Bislang erhielt ein Verkehrsteilnehmer zwischen 1 und 7 Punkten für schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und musste bei 18 Punkten den Führerschein abgeben. Zukünftig sind dies pro Vergehen nur noch 1 bis 3 Punkte – aber der Führerschein wird bereits ab einem Punktestand von 8 entzogen.

Punkte gibt es für Verstöße ab 60 Euro

Fürchten müssen Autofahrer zukünftig Punkte in Flensburg, wenn ihnen ein Verstoß ab einer Strafzahlung von 60 Euro nachzuweisen ist. Aber Vorsicht: für einige Delikte wird die Bußgeldhöhe angehoben, so dass Verkehrsrowdys tiefer in die Tasche greifen müssen.

60 Euro werden zukünftig fällig für Delikte wie: Handynutzung am Steuer (bisher 40 Euro), Fahren mit abgefahrenen Reifen (bislang 50 Euro) und Kind ohne Sicherung mitgefahren (bislang 40 Euro). Bei einem verbotswidrigen Verfahren von Umweltzonen gibt es zukünftig keinen Punkt mehr, aber als Bußgeld hierfür werden happige 80 Euro berechnet.

Die Maßnahmenstufen werden innerhalb des neuen Punktesystems für das Fahreignungsregister wie folgt festgelegt: 1 bis 3 Punkte Vormerkung, 4 bis 5 Punkte Ermahnung, 6 bis 7 Punkte Verwarnung, 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Punkt lässt sich abbauen, wenn der Fahrer innerhalb von 5 Jahren ein Fahreignungsseminar besucht und zu dem Zeitpunkt nicht mehr als 5 Punkte auf seinem Konto hat.

Neue Tilgungsfristen

Ändern werden sich im Zuge des neuen Punktesystems auch die Tilgungsfristen, innerhalb derer Autofahrer ihre Punkte in Flensburg abbauen können. Positiv für Verkehrssünder: jeder Delikt wird zukünftig einzeln gesehen und verfällt folglich auch einzeln. Dies hat den Vorteil, dass neue Punkte-Einträge nicht den Verfall bestehender Punkte hemmen, wie das bisher der Fall gewesen ist.

Allerdings verlängern sich die Fristen auch. Ab dem 1. Mai gelten Tilgungsfristen von zweieinhalb Jahren bei einfachen Ordnungswidrigkeiten, fünf Jahren bei groben Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis sowie zehn Jahren für eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis.

Für alle bisherigen Verkehrssünder gibt es zudem eine schlechte Nachricht: mit den neuen Regelungen verfallen die alten Punkte nicht einfach, die bis einschließlich dem 30.04.2014 angesammelt wurden. Sie werden umgerechnet und in das neue System überführt.

Punkte-Vergleich bisher/neu

Wieviele Punkte müssen Autofahrer zukünftig für bestimmte Verkehrsdelikte einplanen? Hier teilt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur folgende Werte mit:

  • 21km/h zu viel innerorts: bisher 1 Punkt, zukünftig 1 Punkt
  • 31 bis 40 km/h zu viel innerorts: bisher 3 Punkte, zukünftig 2 Punkte
  • 21 km/h zu viel außerorts: bisher 1 Punkt, zukünftig 1 Punkt
  • 51 bis 60 km/h zu viel: bisher 4 Punkte, zukünftig 2 Punkte
  • Drängeln auf der Autobahn: bisher 3 Punkte, zukünftig 2 Punkte
  • Rote Ampel überfahren: bisher 3 Punkte, zukünftig 2 Punkte
  • 0,8 Promille Alkohol: bisher 4 Punkte, zukünftig 2 Punkte
  • Verkehrsgefährdung unter Alkohol: bisher 7 Punkte, zukünftig 2 Punkte
  • Telefonieren mit dem Handy: bisher 1 Punkt, zukünftig 1 Punkt
  • Vorfahrt missachtet: bisher 3 Punkte, zukünftig 1 Punkt
  • Gefährliches Überholmanöver: bisher 2 Punkte, zukünftig 1 Punkt

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Wer den Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung verpasst hat und trotzdem aus einem überteuerten Vertrag aussteigen will, dem bieten sich auch nach dem 30.11. noch Möglichkeiten. Für einen späteren Versicherungswechsel müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Der 30.11. ist jedes Jahr aufs Neue ein wichtiges Datum für alle Autofahrer und Kfz-Versicherer. Da die Kfz-Verträge in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr haben und die Kündigungsfrist vier Wochen beträgt, ist dies das Datum, zu dem sich Autohalter für oder gegen einen Wechsel des Kfz-Versicherers entscheiden müssen. Aber es gibt Situationen, die ein Sonderkündigungsrecht bewirken. Dann ist der Versicherungswechsel auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.

Die Kfz-Versicherer sind sogar verpflichtet, ihre Kunden auf dieses Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Nämlich immer dann, wenn ein Anbieter die Beiträge erhöht, ohne dass der Umfang des Versicherungsschutzes sich verbessert. Oder wenn Leistungen aus dem Vertrag gestrichen werden, ohne dass dadurch die Prämie sinkt. Sogar eine neue Regionalklasse berechtigt zur Kündigung des Vertrages, wenn diese Einstufung nicht Folge eines Umzuges ist. Die Änderung der Typklasse hat ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zur Folge.

Auch wer sich ein neues Auto kauft oder das alte ummeldet, hat das Recht, sich nach einem neuen Versicherer umzuschauen. Denn in der Regel wird der Vertrag zum Abmeldetag des Autos aufgehoben und das neue Gefährt darf sofort bei einem anderen Versicherer angemeldet werden. Wer den Neuerwerb eines Fahrzeuges plant, sollte dies allerdings zeitnah an seine Versicherung melden, damit keine Lücken beim Versicherungsschutz auftreten.

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, sollte nicht voreilig handeln. Es ist nicht nur die Höhe des Beitrages, die über die Qualität eines Versicherungsschutzes entscheidet. Wenn etwa die Schadensfreiheitsklassen schlechtere Einstufungen vorsehen als bei der alten Versicherung, wird es nach einem Unfall schnell teurer. Und ist grobe Fahrlässigkeit nicht in den Schutz eingeschlossen, kann schon der Griff zum Autoradio im falschen Moment dazu führen, dass die Kaskoversicherung ihre Schadenszahlung nach einem Unfall kürzt. Andere Tarife wiederum sehen hohe Selbstbeteiligungen vor. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wer noch keine Winterreifen auf dem Auto hat, der sollte jetzt handeln. Denn Autofahrer riskieren nicht nur ein Bußgeld, wenn sie bei schlechter Witterung mit Sommerreifen unterwegs sind – auch die Kfz-Versicherung kann bei einem Unfall ihre Schadensleistung kürzen.

Der Winter schlug in diesem Jahr besonders früh und heftig zu. Als bereits Mitte Oktober in hohen Lagen Bayerns der erste Schnee fiel, waren viele Bürger überrascht. In Garmisch-Partenkirchen mussten Schulen geschlossen werden, Bäume stürzten aufgrund der Schneelast um. In vielen Häusern fiel der Strom aus. Und nicht zuletzt blieben Autos unterwegs liegen, weil sie mit Sommerreifen unterwegs waren und auf der der glatten Fahrplan nicht vorankamen.

Das Beispiel zeigt: Es kann nicht schaden, wenn Autofahrer möglichst zeitig ihre Winterreifen aufziehen. Verkehrsexperten raten zu einem Wechsel spätestens in den letzten Oktobertagen. Denn wer von einem Schneetreiben überrascht wird oder auf glatte Fahrbahn gerät, der riskiert ein Bußgeld von bis zu 80 Euro und einen teilweisen Verlust seines Kaskoschutzes. Von der Unfallgefahr ganz zu schweigen.

Seit Dezember 2010 schreibt der Gesetzgeber in Deutschland wintertaugliche Reifen für bestimmte Straßenverhältnisse vor. Dies gilt sowohl für PKW als auch motorisierte Zweiräder. Winter- oder Ganzjahresreifen müssen laut Straßenverkehrsordnung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Reifglätte benutzt werden.

Zwar zahlt die Haftpflichtversicherung in der Regel immer, wenn fremde Personen bei einem Unfall geschädigt werden. Darauf hat bereits im vergangenen Jahr der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hingewiesen. Aber die Kaskoversicherung kann einen Teil der Zahlung verweigern, wenn ein Schaden am eigenen PKW entstanden ist. Dies gilt speziell für Tarife, die eine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit vorsehen.

Nicht zuletzt erhöhen Winterreifen die Chance, bei Schnee und Glatteis heil und ohne Probleme nach Hause zu kommen. Schon deshalb sollten Autofahrer nicht zögern, möglichst zeitig mit einem „dicken Profil“ vorzusorgen.