Beiträge

Wenn zum Jahreswechsel die Feuerwerke und Sektkorken knallen, geht mitunter auch mal was zu Bruch oder gar in Flammen auf. Denn Alkohol und Feuer ergeben nicht immer eine gelungene Kombination, wie auch die Einsatzkräfte der Feuerwehren zu berichten wissen. Aber welche Versicherung zahlt für Silvesterschäden? Ein Überblick.

In wenigen Tagen ist es wieder soweit: Millionen Bundesbürger begrüßen zu Silvester das neue Jahr mit Böllern, Alkohol und rauschenden Partys. Dass dies auch ein erhöhtes Brand- und Unfallrisiko bedeutet, bestätigen Zahlen des Versicherungs-Dachverbandes GDV. Zum Jahresende 2021 zählten die Versicherer zum Beispiel 7.000 Brände, die einen Schaden von rund 26 Millionen Euro bewirkten. Eingerechnet sind in dieser Statistik auch Brände aus der Weihnachtszeit. Wer aber zahlt, wenn sich eine Silvesterrakete in die Wohnung verirrt oder gar -wortwörtlich- ins Auge geht?

Wohngebäudeversicherung

Für Hauseigentümer bedeutet Silvester ein erhöhtes Schadenrisiko. Kinder stecken Böller in die Briefkästen, Mieter zünden Tischfeuerwerke, fehlgeleitete Raketen beschädigen Fassaden und Dächer. Für die drohenden Reparaturkosten kommt eine Wohngebäudeversicherung auf.

Ein Blick in das Vertragswerk lohnt, um sicherzustellen, in welchem Rahmen Schutz besteht. So schließen manche Verträge eine Zahlung für Aufwendungen aus, die bei der Löschung des Brandes durch die Feuerwehr entstehen. Sogenannte Löschschäden sollten folglich inbegriffen sein.

Aber Vorsicht! Bagatellschäden wie einen zerbeulten Briefkasten sollte man mitunter besser selbst zahlen, statt sie an den Versicherer zu melden. Nach mehreren Schadensfällen kann der Anbieter den Vertrag kündigen und nicht immer ist es leicht, einen neuen zu finden. Die Wohngebäudeversicherung soll Schutz bei existentiellen Risiken bieten – etwa, wenn das Haus niederbrennt und der Schaden sich auf mehrere hunderttausend Euro beziffert.

Hausratversicherung

Adventskränze, trockene Gestecke und Tischfeuerwerke bilden einen idealen Brandherd. Für den angeschmorten Teppich nach einer Silvestersause zahlt die Wohngebäude-Police in der Regel nicht. Hierfür ist die Hausratversicherung zuständig, die u.a. für Schäden an Einrichtungsgegenständen einspringt. Auch, wenn das Smartphone durch ein fehlgeleitetes Tischfeuerwerk in der versicherten Wohnung kaputtgeht, springt die Hausratversicherung in der Regel ein.

Hierbei ist jedoch in den Verträgen darauf zu achten, ob die sogenannte “Einrede grober Fahrlässigkeit” greift. In diesem Fall kann der Versicherer eine Regulierung des Schadens unter Umständen schon verweigern, wenn Personen im alkoholisierten Zustand einen Brand verursachen oder das teure elektrische Gerät in der Nähe einer Gefahrenquelle benutzt wurde. Die gute Nachricht: Immer mehr Anbieter verzichten auf eine entsprechende Klausel!

Private Haftpflichtversicherung

Zum erstem Mal bei den Schwiegereltern eingeladen – und schon landet das Rotweinglas auf dem teuren Perserteppich? In diesem Fall sollte man im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung sein, damit man trotz des Missgeschicks einen positiven Eindruck hinterlässt. Eine solche Police greift nämlich, wenn man Dritten leichtsinnig oder unbedacht Schaden zufügt.

Noch wichtiger ist die Privathaftpflicht aber, wenn beim allzu leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerk eine fremde Person verletzt wird, etwa weil die Whiskeyflasche als Abschussrampe für die Rakete wenig taugte. Tatsächlich berichten die Behörden, dass zu Silvester viele Patienten mit Augenverletzungen und Hörschäden in die Notaufnahme kommen. Besser ist es freilich, im Umgang mit Feuerwerk die notwendige Sorgfalt walten zu lassen – und notfalls vor Mitternacht ein Glas weniger zu trinken.

Übrigens haften Eltern auch für die Dummheiten, die ihre Kinder mit Feuerwerk anstellen. Als ein 13-Jähriger zuhause Böller fand, sie zündete und einem Kind nachwarf, musste die Mutter 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie die nicht jugendfreie Pyrotechnik nicht sicher aufbewahrt hatte. Das bestätigte das Landgericht München mit einem Urteil (Az. 31 S 23681/00).

Kfz-Versicherung

Silvester ist leider auch der Tag, auf den die Kaskoversicherer mit Bangen blicken. So mancher Fahrzeughalter findet Schmauchspuren am Lack oder gar Brand- und Explosionsschäden vor, wenn er mit seinem Auto ins neue Jahr starten will. Wer die Chance hat, sollte das geliebte Gefährt deshalb besser in einer Garage unterstellen, statt es am Straßenrand zu parken.

Wer zahlt aber, wenn eine Silvesterrakete den Lack des neuen Sportwagens beschädigte? Für Brand- und Explosionsschäden kommt die Teilkasko-Versicherung auf. Brenzlich wird es hingegen, wenn das Auto von einem fremden Täter mutwillig beschädigt wurde. Für diesen Fall muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden!

Unfallversicherung

Besonders folgenschwer können Unfälle mit Feuerwerkskörpern sein. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwar die Heilbehandlung, aber für Verletzungen mit bleibenden Körperschäden kommt sie in der Regel nicht mehr auf. Hier greift eine private Unfallversicherung. Ist der Schaden so schwer, dass sogar der Beruf aufgegeben werden muss, dann springt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente ein. Aber aufgepasst! Wer die Verletzungen mit selbstgebastelten Knallern herbeiführt, verwirkt in der Regel seinen Versicherungsschutz.

Was sollte eine Kfz-Versicherung auszeichnen, damit sich deutsche Autofahrer für sie begeistern können? Das zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Forsa-Umfrage.

Welche Eigenschaften einer Kfz-Versicherung stehen bei den Deutschen hoch im Kurs? Das wollte ein Versicherer wissen und beauftragte das Forsa-Institut mit der Durchführung einer repräsentativen Umfrage.

Die Ergebnisse geben über mehrere Sachverhalte Auskunft. So zeigte sich beispielsweise, dass Kfz-Versicherte treu sind. Zwar besteht laut Umfrage bei 25 Prozent der Deutschen grundsätzlich die Bereitschaft, die einmal abgeschlossene Kfz-Versicherung zu wechseln. Doch die große Mehrheit von 70 Prozent wechselt ihre Kfz-Versicherung nicht.

Jenen Befragte, die sich als wechselbereit kennzeichnen, lassen sich laut Studien-Ergebnissen in drei Gruppen einteilen:

  • 9 Prozent der Befragten wechseln etwa alle 5 Jahre ihre Kfz-Versicherung
  • 12 Prozent der Befragten wechseln etwa alle 3 Jahre ihre Kfz-Versicherung
  • 4 Prozent der Befragten wechseln ihre Kfz-Versicherung jedes Jahr

Welche Eigenschaften und Merkmale einer Kfz-Versicherung die Wechselentscheidung beeinflußen, zeigen folgende Antworten:

  • Services für alternative Antriebsarten (Hybrid / Elektro)
    Dieser Leistungspunkt wird zwar nur von 5 Prozent der Befragten gewünscht. Doch zeigt es sich, dass mit dem Boom von E-Fahrzeugen auch geänderte Ansprüche an eine Kfz-Versicherung verbunden sind.
  • Preisnachlass für alternative Antriebsarten (Hybrid / Elektro)
    14 Prozent der Befragten ist ein Preisnachlass für alternative Antriebsarten bei der Kfz-Versicherung wichtig.
  • Digitaler Kundenservice
    …ist für 36 Prozent der Befragten ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Kfz-Versicherer.
  • Preisnachlass bei mehreren Versicherungen
    … den wünschen sich 65 Prozent der Befragten. Und damit das zweitwichtigste Kriterium bei der Kfz-Versicherer-Auswahl aus Sicht der Versicherten.
  • Preisnachlass bei Schadenfreiheit
    … ist die Top-Antwort bei der Frage nach dem wichtigsten Auswahlkriterium bei Kfz-Versicherungen. 73 Prozent der Befragten entschieden sich für diese Antwort.

Über die Studie:
Die repräsentative Umfrage wurde vom 9. bis 14. November 2022 im Rahmen des Online-Panels forsa.omninet durchgeführt. Im Rahmen der Untersuchung wurden insgesamt 1.019, nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte, Bundesbürger befragt, die selbst bzw. ihr Haushalt ein Auto besitzen oder planen, in diesem Jahr noch ein Auto zu kaufen. Die Umfrage wurde vom Gothaer Konzern beauftragt.

Marderschäden haben im vergangenen Jahr zu Schäden in Rekordhöhe geführt. In insgesamt 208.000 Fällen mussten die Versicherer zahlen, weil die Tiere im Motorraum randaliert haben.

Marder sind bei Autofahrern nicht besonders beliebt. Denn die possierlichen Tiere verursachen oft hohe Schäden. Sie dringen in den Motor ein, beißen Kabel an – und oft wird der Defekt erst bemerkt, wenn das Auto kein Öl mehr hat oder der Motor überhitzt dampft. Dann stehen teure Reparaturen an.

Wie groß der jährliche Schaden durch Marder ist, das zeigen aktuelle Zahlen der Versicherungswirtschaft. Für 208.000 beschädigte Autos mussten die Kfz-Versicherer im Jahr 2021 zahlen, wie der Branchenverband GDV aktuell mitteilt. Die Schadensumme: stolze 92 Millionen Euro.

“Zwar sank die Zahl der versicherten Marderbisse leicht auf 208.000, dafür kostete jeder Biss durchschnittlich rund 450 Euro, fast sieben Prozent mehr als 2020”, sagt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.

Schützen kann man das Auto unter anderem, indem der Motor mit elastischen Drahtgittern abgeschirmt wird. Auch das Ummanteln von Kabeln und Schläuchen, beispielsweise durch zusätzliche Schläuche aus Hartplastik, sind eine Option.

Aber natürlich empfiehlt sich der passende Versicherungsschutz. Eine Teilkasko reicht in der Regel aus, damit der Versicherer für Marderbiss zahlt. Aber Vorsicht: Auch Folgeschäden sollten erstattet werden. Denn oft sind es genau jene, die hohe Kosten verursachen: etwa, wenn der Motor dank ausgelaufenem Öl einen Totalschaden hat. Sind Folgeschäden nicht inkludiert, zahlt der Versicherer nur für die beschädigten Schläuche. Gerade Dumping-Tarife in der Kraftfahrtversicherung haben mitunter solche Fallstricke, um sich vor hohen Schadenskosten zu drücken. Im Zweifel hilft ein Beratungsgespräch, den passenden Schutz zu finden.

Zwar sank die Zahl der versicherten Autodiebstähle. Doch Grund zur Entwarnung ist das nicht. Die Kriminellen verursachen rechnerisch 500.000 Euro Schaden pro Tag.

2021 wurden genau 9.805 PKW entwendet – das sind rund acht Prozent weniger als im Jahr zuvor. Das geht aus Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.

Seit Beginn der Diebstahlstatistik seien damit erstmals deutlich weniger als 10.000 Fahrzeuge gestohlen wurden. Zum Vergleich: Mitte der 1990er-Jahre registrierten die Versicherer noch rund 100.000 Diebstähle pro Jahr.

Entwarnung will der Verband dennoch nicht geben. Zum einen ist der wirtschaftliche Schaden nach wie vor hoch. Pro Diebstahl mussten die Versicherten im Schnitt 19.100 Euro ersetzen. “Insgesamt verursachten Autodiebe 2021 damit einen wirtschaftlichen Schaden von mehr als 187 Millionen Euro – also rechnerisch über 500.000 Euro pro Tag”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Hinsichtlich der Frage, welche Autos bevorzugt entwendet werden, zeigt sich ein deutlicher Trend: SUV sind bei den Kriminellen besonders gefragt. Die Liste führt ein Hersteller an, den viele vielleicht nicht tippen würden: Kia stellt mit seinem Sportcoupe Stinger 1.Gen. das meistgeklaute Modell im Verhältnis zu den zugelassenen Fahrzeugen. Dahinter listen sich zwei Landrover-Modelle ein. Erst auf Rang acht folgt mit dem BMW X6 ein Modell aus deutscher Produktion: wobei hier bedacht werden muss, dass auch deutlich mehr BMW auf deutschen Straßen zugelassen sind.

Hinzu kommt, dass weniger als jeder dritte Autodiebstahl aufgeklärt werden kann. Die Aufklärungsquote bei Kfz-Diebstahl betrug laut Polizeilicher Kriminalstatistik im Jahr 2021 rund 31,2 Prozent.

Von Markentreue halten viele Deutsche offenkundig nicht viel, wenn es um die Kfz-Versicherung geht. Doch welche Auslöser gibt es für den Wechsel des Versicherers?

Wenn der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Spätsommer die Regionalklassen bekanntgibt, läutet das die sogenannte Wechselsaison im Bereich der Kfz-Versicherung ein.

Und die Deutschen sind wechselfreudig. So zeigte eine Statista-Umfrage bereits 2017, dass 6 von 10 Deutschen, die ein Auto besitzen, bereits den Anbieter ihrer Kfz-Versicherung gewechselt haben.

Das Analysehaus ‚Heute und Morgen‘ hat im Mai 2022 untersucht, welche Motive das Wechselfieber der Deutschen antreiben. Demnach ist der zentrale Auslöser dafür, den Wechsel der bisherigen Kfz-Versicherung zu erwägen, ist in rund 8 von 10 Fällen die Unzufriedenheit mit dem Preis bzw. die Aussicht auf finanzielle Ersparnisse (78 Prozent). Andere Gründe, wie Unzufriedenheit mit dem Service des bisherigen Anbieters, spielen demgegenüber nur eine untergeordnete Rolle. Zugleich gewinnen werbliche Maßnahmen konkurrierender Anbieter als Anschub für eine Auseinandersetzung mit der eigenen Kfz-Versicherung an Bedeutung.

Über die Studie:
Für die Studie ‚Customer Journey zur Kfz-Versicherung 2022‘ wurden im Mai 2022 insgesamt 505 Kfz-Versicherte zwischen 18 und 65 Jahren befragt, die sich in den letzten 12 Monaten aktiv zu einem Kfz-Versicherungswechsel informiert und teils den Anbieter auch gewechselt haben.

Unwetter sorgten am Wochenende für zahlreiche Hagelschäden an Fahrzeugen und der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt auch für den Wochenbeginn vor Hagel. Was nach einem Hagelschaden am Kfz zu beachten ist.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt zu Wochenbeginn erneut vor einem kräftigen Gewittertief. Es könne zwar nicht mit dem Unwettertief vom vergangenen Freitag mithalten. Dennoch bestehe nach derzeitigen Stand vor allem von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland über Bayern und Hessen hinweg bis nach Mitteldeutschland regional erhöhte Unwettergefahr durch heftigen Starkregen, größeren Hagel und schwere Sturmböen, so der DWD.

Erst vergangenen Freitag waren heftige Unwetter über weite Teile Deutschlands hinweggezogen. Im Raum Koblenz berichtete die Polizei etwa von einer Gewitterfront, die auch Hagelkörner mit einem Durchmesser von fünf Zentimetern mit sich brachte. Mehrere Dutzend Pkw seien teilweise erheblich beschädigt worden. Mitunter wurden während der Fahrt Auto-Scheiben zertrümmert. Zeitweise war die B9 im Raum Andernach aufgrund des Hagels unbefahrbar.

Ungewöhnlich sind solche Hagelschläge – die oft örtlich eng begrenzt sind – nicht. So sorgte etwa die Unwetterfront ‚Siegfried‘ 2015 für Hagelschäden in Höhe von 300 Millionen Euro – allein für die Kfz-Versicherer. Noch teurer schlugen die Hagelstürme 2021 ins Kontor der Autoversicherer: mehrere Stürme kurz hintereinander ließen die Schadensumme auf 700 Millionen Euro anwachsen. Die Unwetter-Serie kurz vor der verheerenden Starkregen-Flut ist damit der viertgrößte Hagelschaden für die Kraftfahrzeugversicherer seit Beginn der Statistik. Das bislang kostenintensivste Schadenereignis dieser Art ist der ‚Münchener Hagel‘ von 1984. Im Juli 1984 wurde München und umliegende Gemeinden von einem Hagelsturm heimgesucht, bei dem 70.000 Gebäude und 200.000 Fahrzeuge beschädigt worden. Das größte gemessene Hagelkorn hatte 1984 einen Durchmesser von 9,5 cm. Die Schäden beliefen sich seinerzeit (bestands- und preisbereinigt) auf 2 Milliarden Euro.

Was nach einem Hagelschaden zu beachten ist

Ist ein Hagelschaden eingetreten, muss der Autofahrer seine Schadenminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beachten. Das heißt, er muss Sorge tragen, dass der Schaden sich nicht unnötig verteuert. Sonst ist die Versicherung berechtigt, ihre Schadenszahlung anteilig zu kürzen. Konkret kann das zum Beispiel bedeuten, eine vom Hagel eingeschlagene Autoscheibe abzudecken, damit eindringendes Regenwasser keine zusätzlichen Schäden anrichten kann.

Vor Reparaturen oder Teilinstandsetzungen sollte allerdings die Deckungszusage des Versicherers eingeholt werden – andernfalls muss die Rechnung unter Umständen selbst bezahlt werden.

Wurde der Schaden gemeldet, vereinbart der Versicherer einen Besichtigungstermin mit dem Fahrzeughalter. Ein Sachverständiger ermittelt dann die Schadenhöhe, Wiederbeschaffungs- und Restwert des Fahrzeugs und legt den Reparaturweg fest.

Ist im Versicherungsvertrag Werkstattbindung vorgesehen, ist der Halter verpflichtet, die Reparatur in jener Werkstatt vornehmen zu lassen, die der Versicherer benennt. Ist keine Werkstattbindung vereinbart, kann eine andere Werkstatt den Schaden beheben.

Soll das Auto später verkauft werden, muss der Käufer über den Hagelschaden informiert werden. Geschieht das nicht, hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Im April und Mai ist die Gefahr eines Wildunfalls höher als in jeder anderen Jahreszeit, warnen Versicherer.

Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer besonders vorsichtig sein. Denn im April und Mai ist die Gefahr, einen Wildunfall zu erleben, besonders hoch. Auswertungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen, dass die Abweichung von der mittleren Häufigkeit eines versicherten Wildunfalls im April 16 Prozent beträgt. Im Mai sogar 22 Prozent. Selbst im Herbst – der zweiten ‚Hochzeit‘ für Wildunfälle im Jahr – beträgt die Abweichung höchstens 13 Prozent.

Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch Wildunfälle entstehen, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Voraussetzung in den meisten Fällen: Der Wildunfall ereignete sich mit Haarwild (z.B. Rehe, Wildschweine). Einige Versicherer decken in ihrer Teilkasko zusätzlich weitere Tierarten ab.

2020 zahlten die Kfz-Versicherer 853 Millionen Euro für 272.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Fahrzeugen. Jeder Wildunfall kostet die Versicherer also durchschnittlich über 3.100 Euro. Das sind fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Als Grund für diese Entwicklung nennt der GDV höhere Preise für Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig getauscht werden müssen.

Gut zu wissen: Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildunfall keinen Einfluß.

Marderschäden zählen zu den häufigsten Vorfällen, aufgrund derer die Kfz-Versicherung einspringen muss. Die Versicherungswirtschaft veröffentlicht nun Zahlen für das Jahr 2020. In insgesamt 217.000 Fällen mussten die Versicherer zahlen, weil die Tiere im Motorraum randaliert haben: und die Tiere sind vor allem in den Monaten März bis Juni aktiv!

Marder sind possierliche Tiere mit weichem Fell: Doch wohl kein Autofahrer sieht es gern, wenn ein solcher im Garten oder in Nähe der Garage herumschleicht. Nicht von ungefähr, denn an Autos verursachen sie oft hohe Schäden. Sie dringen in den Motor ein, beißen Kabel an – und oft wird der Defekt erst bemerkt, wenn das Auto kein Öl mehr hat oder der Motor überhitzt dampft. Dann stehen teure Reparaturen an.

Wie groß der jährliche Schaden durch Marder ist, das zeigen aktuelle Zahlen der Versicherungswirtschaft. Für 217.000 beschädigte Autos mussten die Kfz-Versicherer im Jahr 2020 zahlen, wie der Branchenverband GDV aktuell mitteilt. Die Schadensumme: stolze 90 Millionen Euro. Neuere Daten liegen noch nicht vor.

Die gute Nachricht ist immerhin, dass die Zahl der Marderschäden gegenüber dem Vorjahr um sieben Prozent sank. Das lag aber ausgerechnet an der Corona-Pandemie. Die Menschen waren schlicht seltener mit dem Auto unterwegs. “Das hat spürbare Folgen für die Schadenstatistik: Autos, die häufig an wechselnden Orten beziehungsweise in Revieren unterschiedlicher Marder parken, sind nämlich besonders betroffen von Attacken dieser Art”, berichtet der GDV.

Der Frühling macht die Tiere munter

Dass der Versicherer-Verband im Monat März die Zahlen zu Marderschäden präsentiert, hat gute Gründe. Da beginnt nämlich die Hochzeit für zerbissene Kabel und beschädigte Autos. Das liegt am Sozialverhalten der Tiere: Im Frühjahr führen männliche Marder vermehrt Verteilungskämpfe um die Reviere: auch in der Hoffnung, eine Partnerin für die Paarung zu finden. Riechen die Marder-Machos dann, dass sich ein fremdes Tier im eigenen Revier aufhielt, reagieren sie aggressiv: und knabbern zum Beispiel Kabel an. Marder sind eben Einzelgänger, die ihr Revier verbittert verteidigen.

Entsprechend sind die Monate März bis Juni die Zeit, in der statistisch deutlich mehr Marderschäden gemeldet werden als im Jahresschnitt, so berichtet der GDV. Die meisten Vorfälle werden im Mai gezählt. Schützen kann man das Auto unter anderem, indem der Motor mit elastischen Drahtgittern abgeschirmt wird. Auch das Ummanteln von Kabeln und Schläuchen, beispielsweise durch zusätzliche Schläuche aus Hartplastik, sind eine Option.

Aber natürlich empfiehlt sich der passende Versicherungsschutz. Eine Teilkasko reicht in der Regel aus, damit der Versicherer für Marderbiss zahlt. Aber Vorsicht: Auch Folgeschäden sollten erstattet werden. Denn oft sind es genau jene, die hohe Kosten verursachen: etwa, wenn der Motor dank ausgelaufenem Öl einen Totalschaden hat. Sind Folgeschäden nicht inkludiert, zahlt der Versicherer nur für die beschädigten Schläuche. Gerade Dumping-Tarife in der Kraftfahrtversicherung haben mitunter solche Fallstricke, um sich vor hohen Schadenskosten zu drücken. Im Zweifel hilft ein Beratungsgespräch, den passenden Schutz zu finden.

Müssen Autofahrer das Warnblinklicht anschalten, wenn sie an einem Stauende stehen? Mit dieser Frage hatte sich das Amtsgericht Hoyerswerda zu befassen (Urteil vom 8. Juli 2021, Az: 1 C 93/21).

Im verhandelten Rechtsstreit hatte ein Fahrzeughalter geklagt, dessen Frau mit dem PKW auf ein Stauende aufgefahren war. Die Begründung: Der Vorausfahrende habe trotz Stau nicht die Warnblinkanlage angeschaltet. Zudem habe sich der Stau hinter einer schwer einsehbaren Rechtskurve befunden. Deshalb habe das Unfallopfer die Warnblinkanlage anmachen müssen: Dann hätte seine Frau das Stauende auch nicht übersehen. Der Kläger wollte von der Kfz-Haftpflicht des Unfallopfers den eigenen Schaden ersetzt haben.

Doch damit hatte er keinen Erfolg: Das Amtsgericht Hoyerswerda wies die Klage ab. Ob der Vorausfahrende sein Warnblinklicht angeschaltet hatte oder nicht, könne zwar nicht mehr beurteilt werden. Aber das spiele für die Frage, wer den Unfall verursacht habe, auch keine Rolle. Demnach habe seine Ehefrau gegen das Sichtfahrverbot laut Straßenverkehrsordnung verstoßen. Dies besagt, dass ein Fahrzeug nur so schnell gefahren werden dürfe, dass es innerhalb der übersehbaren Strecke jederzeit rechtzeitig angehalten werden kann. So sei die Frau für die Sichtverhältnisse schlicht zu schnell gewesen.

Auch spreche bei einem Auffahrunfall der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden. Zwar dürften Fahrzeugführer nicht hinter einer Kurve einfach ohne Grund anhalten – doch das gelte nicht in einem Stau, mit dem jederzeit zu rechnen sei. Das Unfallopfer war darüber hinaus nicht verpflichtet, die Warnblinklichtanlage anzuschalten, hob das Gericht weiter hervor. Diese Pflicht gelte, um eine Unfallstelle zu sichern – doch wer im Stau stehe, sei noch kein Unfallbeteiligter, solange sich kein Unfall ereignet hat.

Die Auffahrende war folglich laut Gericht alleinige Unfallverursacherin. Im Stau besteht keine Pflicht, das Warnblinklicht zu nutzen. Dennoch empfehlen viele Automobilclubs und Verkehrsexperten, das Warnlicht anzuschalten, wenn man auf ein Stauende auffährt. So werden nachfolgende Fahrerinnen und Fahrer gewarnt. Es ist eine Kann-Option, kein Muss.

Um gegen unberechtigte Forderungen wie im vorliegenden Fall gewappnet zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrecht-Baustein.

Eine EU-weite Reform bewirkt, dass alte Führerscheine in den nächsten Jahren nach und nach ungültig werden. Davon betroffen sind zunächst die alten “Lappen”: Führerscheine auf Papier. Doch auch, wer bereits eine Chipkarte besitzt, muss unter Umständen der Führerschein umgetauscht werden. Betroffen sind über 43 Millionen deutsche Autofahrer.

Bald wird es vorbei sein mit dem Dokument, das gemeinhin als “Lappen” oder “Fleppen” bekannt ist. Denn was viele Deutsche nicht wissen: Alte Führerscheine, die noch auf Papier gedruckt sind, verlieren in den kommenden Jahren ihre Gültigkeit. Grund ist eine Reform der EU: künftig soll es auf europäischem Gebiet innerhalb der EU-Grenzen einheitliche Führerscheine geben, die jeder Polizist bzw. jede Polizistin auch sofort als solchen erkennen kann. Denn bisher herrschte hier oft Chaos. Vor allem Fälschungen solcher Dokumente waren nicht leicht zu erkennen.

Die Reform erfordert aber, dass viele deutsche Autofahrer ihr altes Dokument umtauschen. Und das sind eigentlich fast alle: 43 Millionen Menschen sind davon betroffen, so informiert aktuell die “Stiftung Warentest”. Weil es aber die Behörden absolut überfordern würde, wenn alle Bürger gleichzeitig ihren Führerschein umtauschen wollen, soll das Ganze gestaffelt ablaufen. Zunächst müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Wann sie aussortiert werden, darüber entscheidet der Geburtsjahrgang:

  • 1953–1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022
  • 1959–1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023
  • 1965–1970 : Umtausch bis zum 19. Januar 2024
  • 1971 oder später geboren: Umtausch bis zum 19. Januar 2025

Ein besonderer Schutz besteht jedoch für Seniorinnen und Senioren. So sind alle vom Umtausch befreit, die vor 1953 geboren wurden. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese Menschen ohnehin nicht mehr lange Auto fahren. Eine gewagte These: Immerhin sind viele davon erst 68 Jahre alt oder ein wenig älter. Dennoch profitieren diese erfahrenen Fahrerinnen und Fahrer von einer Art “Bestandsschutz”.

Kein neues Dokument: Der Versicherungsschutz ist nicht gefährdet

Wer jetzt aber aufschreit: “Muss ich dann für das neue Dokument auch eine neue Führerschein-Prüfung absolvieren?”, der kann beruhigt werden: natürlich nicht. Lediglich das Ausweis-Dokument verliert seine Gültigkeit, die Fahrerlaubnis selbst bleibt gültig. Wer kein aktuelles Dokument hat und von der Polizei kontrolliert wird, muss auch keine exorbitant hohen Strafen zahlen. Es wird ein Ordnungsgeld von zehn Euro fällig. Auch der Versicherungsschutz sollte nicht gefährdet sein, da man ja die Führerschein-Prüfung bereits erfolgreich absolviert hat.

Was viele als ärgerlich empfinden könnten: Stand jetzt ist durchaus ein wenig Aufwand notwendig, um das Dokument umzutauschen. Hierfür muss die lokale Führerscheinstelle aufgesucht werden. Mitzubringen sind der alte Führerschein, ein gültiger Personalausweis sowie ein aktuelles biometrisches Bild. Und leider auch rund 25 Euro Bearbeitungsgebühr. Übrigens: Auch alte Plastikkarten werden ungültig. Hier wird der Umtausch jedoch erst ab dem 19. Januar 2026 gestaffelt erfolgen.