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Die Krankenkassen leisten für Zahnersatz nur noch einen geringen Zuschuss. Mit bitteren Konsequenzen: immer mehr Menschen sind bereit einen Kredit aufzunehmen, wenn sie Zähne verlieren. Das muss nicht sein. Eine Zahnzusatzversicherung kann hier Abhilfe schaffen!

Heute ist es ganz selbstverständlich, dass wir unsere Zähne pflegen, sie putzen und regelmäßig untersuchen lassen. Doch das war nicht immer so. Erst 1938, mit der Erfindung des Nylons, trat auch die Zahnbürste ihren Siegeszug an. Bis weit ins vorige Jahrhundert hinein war professionelle Zahnpflege hingegen ein Privileg, das betuchteren Kreisen vorbehalten blieb. Sie reinigten ihre Zähne mit Bürsten aus Knochen und Borsten – auf dem Land wusste sich die Bevölkerung mit Lappen und Schwämmen zu helfen.

Gepflegte Zähne sind eine Visitenkarte!

Dass gepflegte Zähne wichtig sind, hat nicht nur hygienische Gründe. Die Umfrage eines großen Webanbieters in Kooperation mit der Marktforschung promio.net zeigt: gepflegte Zähne werden von vielen Menschen als eine Art Visitenkarte wahrgenommen. Der Blick auf die Zähne entscheidet mit über Sympathie und kann sogar die Karriere beeinflussen.

79 Prozent der Deutschen sagen, schöne Zähne entscheiden mit über beruflichen Erfolg, und immer noch die Hälfte aller Befragten leitet den sozialen Status einer Person anhand der Zähne ab. „Gepflegte Zähne sind sexy“ geben immerhin 88 Prozent der repräsentativ befragten 1.029 Umfrageteilnehmer zu Protokoll.

Da wundert es kaum, dass die Bundesbürger für ihre Zahngesundheit tief ins Portemonnaie greifen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich weitestgehend aus der Erstattung von Zahnersatzleistungen zurückgezogen. Beläuft sich etwa der Kostensatz für Zahnersatz durch ein Implantat auf 3.000 Euro, so erstattet der Zuschuss der gesetzlichen Kassen ganze 387 Euro (Stand 2016). Eine Umfrage der CreditPlus Bank ermittelte: rund 36 Prozent der Bundesbürger würden für Zahnersatz einen Privatkredit aufnehmen!

Zahnzusatzversicherung: Ein Upgrade des Versicherungsschutzes kann helfen

Gesetzlich Versicherte aber müssen sich nicht verschulden, um Zähne ersetzt zu bekommen. Hierfür kann auch der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung empfehlenswert sein. Ein Markt, der immer mehr an Bedeutung gewinnt: rund 14 Millionen Patienten haben bereits einen entsprechenden Vertrag. Die Nachfrage ist in den letzten Jahren stetig angewachsen: seit 2005 hat sich die Zahl der Zahnzusatz-Policen verdoppelt.

Das Leistungsniveau ist hierbei von Tarif zu Tarif sehr verschieden. Dass aber auch viele gute Angebote auf dem Markt sind, bestätigt auch der Verbraucherschutz. Die Stiftung Warentest verlieh 2014 in einem Produktvergleich 55 von 189 Tarifen die Note „sehr gut“, viele andere schnitten immerhin noch mit „gut“ ab. Explizit lobten die Tester, dass sehr viele leistungsstarke Tarife im Angebot seien.

Abhängig vom Geldbeutel können Kunden hierbei entscheiden, wie viel die Zahnzusatzversicherung im Falle eines Zahnverlustes zuschießen soll und was man bereit ist, aus der eigenen Tasche zu zahlen. Viele Tarife decken selbst bei teurem Zahnersatz 80 bis 95 Prozent der Kosten ab, wenn man die Zuzahlung der Krankenkassen hinzurechnet. Damit wird der Zahnersatz auch ohne Kredit erschwinglich!

Wartezeiten und unterschiedliche Leistungskataloge

Wie auch bei anderen Versicherungen, sollten Kunden den Leistungskatalog der Zahnzusatzversicherung nicht unbeachtet lassen. Hier gilt das Motto: Leistung schlägt Preis! Eine wichtige Größe, auf die es sich zu achten lohnt, sind die vereinbarten Wartezeiten. Zu Beginn eines neuen Vertrags gelten meist acht Monate Wartezeit, während derer die Versicherung gar keine Zahnersatzkosten übernimmt. Zusätzlich beschränken fast alle Versicherer ihre Leistung in den ersten drei bis fünf Jahren auf eine anteilige Ersatzsumme.

Unterschiede gibt es auch bei der Erstattung von Leistungen wie einer professionellen Zahnreinigung, kieferorthopädischen Behandlungen sowie Sonderbehandlungen wie Akupunktur oder einer gewünschten Vollnarkose. Hier hilft ein Beratungsgespräch, sich besser mit den Tarifen vertraut zu machen!

Der Gesetzgeber hat Ersatzleistungen für Brillen aus dem Angebot der gesetzlichen Krankenkassen weitestgehend herausgenommen. Das finden die Bundesbürger überhaupt nicht in Ordnung, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Zusätzlich schützen kann man sich mit einer privaten Zusatzversicherung.

Das Magazin „Apotheken Umschau“ hat jüngst eine Umfrage durchführen lassen, ob die Bundesbürger die Meinung vertreten, dass Brillen und Gläser Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sein sollten. Die Antwort fiel mehr als deutlich aus. Stolze 86,1 Prozent der Befragten gaben zu Protokoll, sie fänden es „absolut nicht fair“, dass sich die Kassen aus der Beteiligung für Brillen zurückgezogen haben. Schließlich sei Kurzsichtigkeit eine „augenscheinliche Beeinträchtigung“ der Gesundheit.

Hohe Kosten: Viele tragen ihre Brille, so lange es geht

Die hohen Kosten wirken sich auch auf die Bereitschaft der Bundesbürger aus, Sehhilfen anzupassen. Schließlich verschlingt eine neue Gleitsichtbrille schnell mal 1.000 Euro. Und so sagten 17,5 Prozent der Befragten, sie hätten sich aus Kostengründen schon lange keine neue Brille mehr gekauft. Und drei Viertel aller Brillenträger nutzen ihr Modell, so lange es eben geht, selbst wenn das Modell schon kleine Fehler zeigt. Übrigens auch dann, wenn die Brillenstärke eigentlich angepasst werden müsste, weil die Sehkraft weiter nachgelassen hat. Hier zeigt sich: viele Bürger verzichten auf gutes Sehen, weil Brillen schlicht und einfach teuer sind. Befragt wurden für die repräsentative Umfrage über 2.000 Personen.

Doch zum jetzigen Zeitpunkt ist es unwahrscheinlich, dass die Kassen Leistungen für Brillen wieder stärker integrieren. Aufgrund der steigenden Kosten ist eher damit zu rechen, dass weitere Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgestrichen werden – auch, wenn viele Bürger dies unfair finden.

Breites Angebot an Krankenzusatzversicherungen

Zusätzlich vorsorgen können gesetzlich Versicherte durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung, die auch für Brillenersatzleistungen angeboten wird. Teilweise beinhalten diese Tarife auch weitere Leistungen zur Verbesserung der Sehschärfe – etwa Laserbehandlungen zur Korrektur eines Sehfehlers.

In der Regel leisten diese Versicherungen bis zu einer bestimmten Höchstsumme bzw. einem Prozentsatz der Behandlungskosten. Hierbei ist ein Vergleich des Tarifwerkes unbedingt zu empfehlen, ebenso ein Blick auf die Ausschlussklauseln.

Natürlich werden Krankenzusatzversicherungen nicht nur für Brillenleistungen angeboten. Äußerst beliebt sind zum Beispiel auch Zusatzversicherungen für Zahnersatz oder Heilpraktiker-Leistungen. Und wer sich mehr Komfort bei der Krankenhausbehandlung wünscht, etwa ein Ein- oder Zweibettzimmer, kann mit einer Krankenhauszusatzversicherung für mehr Behandlungskomfort sorgen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Keine guten Nachrichten für die 54 Millionen Kassenpatienten! Der durchschnittliche Zusatzbeitrag könnte bis zum Jahr 2019 deutlich anwachsen, warnt eine Funktionärin des Krankenkassen-Spitzenverbandes. Wenn der Zusatzbeitrag angehoben wird, haben Versicherte aber ein Sonderkündigungsrecht.

Kassenpatienten müssen bis 2019 mit steigenden Beiträgen rechnen. Das prognostizierte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, am Montag bei einer Veranstaltung in Nauen. Schon im kommenden Jahr werde der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte steigen und dann 1,4 Prozent betragen, so Pfeiffer. Bis 2019 erwartet die Ökonomin einen Beitrag in Höhe von 1,8 Prozent. Für einen Versicherten mit 3.000 Euro Bruttogehalt bedeutet dies Mehrkosten von 252 Euro pro Jahr.

Komplexe Ursachen für höhere Gesundheitskosten

Ursachen für die Teuerung gibt es viele. Um nur einige zu nennen: Die Alterung der Gesellschaft lässt die Gesundheitskosten systemübergreifend steigen, schließlich sind ältere Menschen statistisch häufiger und länger auf ärztliche Behandlungen angewiesen. Auch sind die Zuwendungen des Bundes für Langzeitarbeitslose nicht ausreichend. Während der Bund derzeit pauschal 90 Euro pro Hartz-IV-Empfänger überweist, wären 136 Euro nötig, um alle Kosten zu decken, rechnet Pfeiffer vor. Die Deckungslücke, immerhin 2,3 Milliarden Euro, muss von den Beitragszahlern erbracht werden.

Die -im internationalen Vergleich- sehr hohen Arzneikosten tragen ebenfalls zu der Teuerung bei. Zudem hat die Bundesregierung einige notwendige, aber teure Reformen auf den Weg gebracht: das chronisch unterbesetzte Pflege- und Betreuungspersonal in den Kliniken soll aufgestockt werden. Damit Kassenpatienten schneller Facharzttermine erhalten, werden zentrale Terminvergabestellen eingerichtet – zusätzliche Infrastruktur, die Geld kostet.

Sonderkündigungsrecht bei Anstieg des Zusatzbeitrags

Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt, bedeutet das aber nicht, dass er bei allen Krankenkassen gleichermaßen angehoben wird. Seit 2015 können die Anbieter einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag festlegen – damit will der Gesetzgeber den Wettbewerb befördern. Und so lohnt es sich, genau zu vergleichen, welche Kasse wie viel verlangt. Denn die Anhebung des Zusatzbeitrages bewirkt ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.

Die Höhe des Beitrages sollte nicht das alleinige Merkmal für die Wahl einer Krankenkasse sein. Auch auf Zusatzleistungen lohnt es sich zu achten: Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Finanzierung bestimmter Gesundheitskurse oder Vorsorgeuntersuchungen.

Einige Kassen sind sogar damit aufgefallen, dass sie Patienten für immer mehr Leistungen ins Portemonnaie greifen. Eine Thüringer Krankenversicherung will etwa Fahrten von Patientinnen ins Brustkrebszentrum nicht mehr bezahlen, wenn die Chemotherapie auch in einer näher gelegenen, aber nicht spezialisierten Klinik erbracht werden kann. Andere Kassen zahlen für den weiteren Weg ohne Beanstandung. Hier heißt es: Obacht, ob auch bei niedrigem Zusatzbeitrag Service und Leistung stimmen!

Ebenfalls eine Option, Teuerungen zu entgehen, ist der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung. Auch diese Entscheidung will mit Bedacht gefällt sein – im Gegensatz zur GKV ist der Beitrag hier nicht abhängig vom Einkommen und kann gerade im Alter anwachsen. Wer in die PKV wechselt, sollte also über stabile finanzielle Mittel verfügen. Weil die Leistungen bei privaten Krankenversicherern noch mehr variieren als bei den Krankenkassen, wo 98 Prozent aller Ansprüche vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, ist ein Beratungsgespräch dringend anzuraten, um alle Feinheiten der Verträge zu klären.

Zahnersatz ist teuer – aber nicht überall. Seit 2004 dürfen sich gesetzlich Krankenversicherte auch im EU-Ausland behandeln lassen, und so fahren immer mehr Bundesbürger nach Ungarn, Polen oder Spanien, um sich dort die Zähne machen zu lassen. Einsparungen bis zu 20 Prozent sind keine Seltenheit, aber bei dem Zahntrip ins Ausland gibt es auch einiges zu beachten.

Kassenpatienten müssen beim Zahnersatz tief in die Tasche greifen – ein vierstelliger Betrag ist für ein einziges Implantat keine Seltenheit. Deshalb fahren immer mehr Deutsche ins Ausland, um sich dort die Zähne machen zu lassen. Das ist auch deshalb kein Problem, weil viele GKV-Anbieter mittlerweile mit ausländischen Praxen kooperieren. Schließlich sparen auch sie Geld ein, wenn Arzthonorar und Material dort billiger zu haben sind. Tipps, was hierbei zu beachten ist, gab jüngst das ZDF-Magazin WiSo.

Kasse gezielt auf Kooperationen ansprechen

Wer mit einer Reise ins Ausland liebäugelt, um sich als „Souvenir“ einen neuen Zahn mitzubringen, der sollte deshalb die Krankenkasse gezielt auf Kooperationen ansprechen. Manche Kassen bezuschussen die Behandlungskosten nachträglich. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Heil- und Kostenplanes (HKP). Das erleichtert auch die spätere Abrechnung.

Wer sich selbst eine Klinik im Internet raussuchen will, sollte bestimmte Kriterien beachten. Schließlich ist die Qualität der Zähne nicht nur wichtig dafür, was wir essen – ein Lächeln kann eine Visitenkarte sein. Viele Menschen leiten den sozialen Status eines Gesprächspartners von dessen Gebiss ab, und tatsächlich hat der britische Forscher Jimmy Steele in einer Studie festgestellt, dass die Zähne unter den ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung deutlich schlechter sind als bei den Reichen.

Umso wichtiger ist es, auch beim Zahnarzt auf Qualität zu achten. Für Kliniken im Ausland gibt es bestimmte Gütesiegel, die einen gewissen Mindeststandard der Einrichtung garantieren: die Zertifizierung nach ISO 9001, das Qualitätssiegel Temos für Tourismusmedizin oder das Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Implantologie.

Erkundungen sollte der Patient auch einholen, über welche Qualifikation der behandelnde Arzt verfügt. Und natürlich, ob eine Verständigung mit dem Mediziner problemlos möglich ist, damit man ihm seine Wünsche und auch Beschwerden während der Behandlung mitteilen kann. Zudem sollte man sich vergewissern, ob die Klinik im Ausland einen sogenannten Materialpass ausstellt. In diesem ist genau aufgeführt, welche Materialien für ein Implantat verwendet werden.

Es gilt das Recht des Gastlandes

Wer seine Zähne im Ausland behandeln lässt, sollte eins bedenken: Bei Behandlungsfehlern und entsprechenden Schadensersatz-Forderungen gilt das Recht des Gastlandes. Zwar besteht europaweit eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, aber unter Umständen können Schadensersatzansprüche niedriger ausfallen als in Deutschland. Auch sollte mit dem Haus-Zahnarzt abgesprochen werden, ob er die Folgebehandlung bei Problemen übernimmt – nicht jeder ist dazu bereit. Deutsche Ärzte müssen Patienten nur im Notfall behandeln.

Deshalb empfiehlt es sich, auch von einem deutschen Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan einzuholen, um ausrechnen zu können, ob man bei einer Behandlung im Ausland wirklich spart. Hierbei müssen natürlich auch die Reisekosten für die Behandlung bzw. für Nachbehandlungen eingerechnet werden. Im Heil- und Kostenplan sollten alle notwendigen Voruntersuchungen, Behandlungen und Materialien aufgeführt sein. Wer die Kosten des Zahnersatzes scheut, kann auch mit einer privaten Zahnzusatzversicherung vorbeugen.

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer gegen Schäden während der Arbeit ab. Dabei werden nicht nur Schäden getragen, die bei der direkten Arbeit entstehen. Auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit sind abgesichert.

Doch wie ist der Versicherungsschutz, wenn Arbeitnehmer im Home-Office arbeiten? Dieser Frage ging vor kurzem das Sozialgericht Hannover nach. Im betroffenen Fall hatte eine junge Frau auf dem Rückweg vom Kindergarten ins Home-Office einen Unfall erlitten.

Während die Arbeitnehmerin und auch die Krankenkasse von einem Arbeitsunfall ausgingen, sah die Berufsgenossenschaft den Sachverhalt komplett anders. In der Annahme eines Arbeits- respektive Wegeunfalls hatte die Krankenkasse die Kosten in Höhe von rund 20.000 Euro bezahlt und forderte die Summe nun von der Berufsgenossenschaft zurück.

Der Fall landete daraufhin vorm Sozialgericht Hannover. Die Richter sahen im betroffenen Fall keinen Arbeitsunall. Da es bei Homeoffice-Arbeitsplätzen keinen versicherten Arbeitsweg gäbe, argumentierten die Richter (Az.: S 22 U 1/15).

Wer sein Haus verlässt, um seine Kinder in den Kindergarten zu bringen, stehe deswegen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Zuständigkeit liege daher bei der Sozialversicherung – der gesetzlichen Krankenversicherung.

Arbeitnehmer im Home-Office können sich folglich nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung verlassen und sollten einen zusätzlichen privaten Unfallschutz haben. Denn gerade bei Unfällen in deren Folge Schäden bleiben, kommen enorme Kosten auf den Geschädigten zu.

Gesetzliche Pflegeversicherung: Laut Studie einer großen Krankenkasse nehmen die Bundesbürger kaum die Zusatzleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch. Das verwundert, weil genau diese Leistungen oft Entlastung versprechen.

Pflegende Angehörige erbringen nicht nur für ihre Familien eine wichtige Leistung, sondern auch für die Sozialkassen. Sieben von zehn Pflegebedürftigen werden ausschließlich zu Hause betreut, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa im Auftrag einer großen Krankenkasse ergab. Rechnet man den Aufwand, den die Familienmitglieder betreiben, in einen marktüblichen Stundenlohn um, ergebe dies eine Summe von jährlich 34 Milliarden Euro – mehr Geld, als die Pflegeversicherung einnimmt!

Tages- und Kurzzeitpflege nur von jedem Fünften genutzt

Um die Menschen zu entlasten, die sich täglich aufopferungsvoll um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern, sind im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung Zusatzleistungen vorgesehen. Nur werden diese kaum in Anspruch genommen, wie die der „Pflegereport 2016“ einer großen Krankenkasse ergab. Mit Ausnahme des ambulanten Pflegedienstes (64 Prozent) werden alle anderen Angebote der Pflegekassen von weniger als jedem fünften Befragten genutzt, der einen Pflegebedürftigen im Haushalt umsorgt.

Das verwundert, handelt es sich doch um Leistungen, von denen pflegende Angehörige sehr profitieren können. Beispiel Tagespflege: Ist die Familie mit der Pflege eines Patienten überfordert, aber dieser noch nicht so bedürftig, dass er in ein Altersheim umziehen will? Dann ist es möglich, den Bedürftigen tagsüber in einer stationären Einrichtung unterzubringen und abends wieder in den Kreis der Familie aufzunehmen. Gerade für Familien, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, eine sehr gute Lösung! Die Krankenkasse bezuschusst die anfallenden Kosten.

Ein weiteres Beispiel ist die Kurzzeitpflege. Für maximal vier Wochen im Jahr können Pflegebedürftige vollstationär untergebracht werden, die Kasse bezuschusst das mit bis zu 3.224 Euro im Jahr. In dieser Zeit können Familien in den Urlaub fahren oder entspannen, ohne sich um die Betreuung des Pflegepatienten kümmern zu müssen. Eine willkommene Auszeit für die oft belastende Pflegetätigkeit!

Scham, Kosten und Pflichtgefühl verhindern Inanspruchnahme der Leistungen

Warum aber werden derartige Leistungen nur von jedem fünften Haushalt mit Pflegefall genutzt? Hierbei spielt Scham eine wichtige Rolle. Mehr als jeder zweite Befragte (59 Prozent) sagte aus, dass die bedürftige Person nicht von Fremden betreut werden will. Auch die verbleibenden Kosten sind mit 56,9 Prozent ein wichtiger Ausschlussgrund. Schließlich bezuschusst die Krankenkasse nur diese Leistungen. Das gezahlte Geld ist aber in der Regel nicht ausreichend, um alle Aufwendungen für Kurzzeit- oder Tagespflege zu zahlen.

Um finanziell besser ausgestattet zu sein, empfiehlt sich daher der Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung. Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte täglich einen vorher vereinbarten Betrag, der ihm frei zur Verfügung steht. Die Pflegerentenversicherung hingegen ist eine Art Kombination aus Sparvertrag und Versicherung. Im Pflegefall zahlt der Versicherer eine monatliche Rente, die dem Versicherten zur freien Verfügung steht. Eine Beratung kann helfen, den passenden Schutz zu finden!

Eine Grippe-Welle ist in Deutschland nichts Außergewöhnliches und erst recht kein Grund zur Panik. Trotzdem fragen sich viele Bundesbürger, wie man sich vor einer Erkrankung schützen kann und woran die Grippe zu erkennen ist. Ein Risiko bedeutet die Grippe vor allem für Hochbetagte und Menschen mit geschwächtem Immunsystem.

Wie jedes Jahr, so rollt auch 2016 wieder eine Grippe-Welle durch die Bundesrepublik. Im Vergleich zum Vorjahr verlief diese eher glimpflich, so berichtet das Robert-Koch-Institut (RKI), bei dem viele Fälle gemeldet werden. Eine Meldepflicht besteht in Deutschland jedoch nicht. Diesmal greift die Grippe-Saison recht spät um sich. Sie beginnt häufig im Januar und hält dann 3-4 Monate an.

„Echte“ Grippe vs. Erkältung

Unterschätzt werden sollte die Gefahr durch eine Grippe nicht. Seit der 40. Meldewoche 2015 wurden insgesamt 13.290 Influenza-Fälle bestätigt, für 37 Menschen endete die Erkrankung tödlich. Allerdings verwechseln immer noch viele Bundesbürger eine „echte“ Grippe mit einer Erkältung bzw. grippalem Infekt, die in der Regel deutlich harmloser verlaufen.

Woran aber erkennt man eine „echte“ Grippe bzw. Influenza? Im Gegensatz zu einer Erkältung, die sich langsam ankündigt, zum Beispiel durch einen kratzenden Hals, tritt die Grippe-Erkrankung sehr plötzlich auf. Der Betroffene kann sich morgens noch gesund fühlen, aber abends hat er bereits 39 bis 40 Grad Fieber. Hohes Fieber ist grundsätzlich ein Symptom, das auf eine Grippe hindeutet. Hinzu gesellen sich Kopf- und Gliederschmerzen, die sogar auf die Knochen ausstrahlen können. Der Betroffene fühlt sich in der Regel sehr krank, auch Schwindelgefühle und Atemnot treten vereinzelt auf.

Wer derartige Symptome bei sich beobachtet, sollte schnell einen Arzt aufsuchen, rät das RKI. Das gilt vor allem für ältere Menschen und Patienten, die bereits an einer Herz- oder Lungenkrankheit leiden. Auch Kinder sind besonders bedroht, weshalb Eltern nicht zu lange mit einem Arztbesuch warten sollten. Wichtig ist außerdem, viel zu trinken, weil der Körper durch das Fieber Flüssigkeit verliert. Doch auch wer nur eine Erkältung hat, sollte zum Arzt, wenn sich die Situation nach wenigen Tagen nicht bessert oder ein neuer Schub zu beklagen ist. Dahinter könnte eine Lungenentzündung stecken!

Nicht jede Krankenkasse zahlt eine Impfung

Eine Schutzimpfung gegen die Grippe kann auch im März noch sinnvoll sein. Als Faustregel gilt: Man kann sich impfen lassen, solange man selbst noch keine Grippe-Symptome aufweist. Die besten Monate für eine Impfung sind aber der Oktober bis November, da es 10-14 Tage dauert, bis der Schutz wirkt. Nur circa 50 Prozent der Krankenkassen zahlen die Grippeimpfung ohne Auflagen. Bei den anderen Anbietern ist sie an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel, dass man zu einer Risikogruppe gehört.

Laut Robert-Koch-Institut lassen sich pro Jahr etwa ein Viertel der Bundesbürger gegen Grippe impfen. Um mögliche Nebenwirkungen abzusprechen, empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Hausarzt. Zusätzliche Hygienemaßnahmen können die Ansteckungsgefahr reduzieren. Viele Viren werden mittels der Hände übertragen. Deshalb: Regelmäßig die Hände waschen, mindestens 30 Sekunden lang, sowie die Hände vom Gesicht fernhalten! Dann klappt es auch mit der Gesundheit.

Krankenkasse: Am heutigen Montag starten die neuen Termin-Servicestellen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sollen dafür sorgen, dass Kassenpatienten innerhalb von vier Wochen einen Facharzt-Termin erhalten. Das neue Konzept hat für die Patienten aber auch Nachteile.

Stundenlanges Telefonieren und monatelanges Warten, um einen Termin beim Internisten oder Orthopäden zu bekommen? Für viele gesetzlich Versicherte war dies bittere Realität. Aber das soll ab heute ein Ende haben, denn am Montag nehmen die neuen Servicestellen der regionalen kassenärztlichen Vereinigungen ihre Arbeit auf. Dank dieser Einrichtungen soll jeder Patient binnen vier Wochen einen Facharzt-Termin erhalten.

Facharzt-Termin nur gegen ärztliche Überweisung

Wer an dem neuen Verfahren teilnehmen will, muss einige Regeln beachten. So gilt: Ohne Überweisung des Hausarztes werden die Servicestellen nicht aktiv. Der Hausarzt vergibt eine Codenummer, mit deren Hilfe dann der entsprechende Facharzt zugeteilt wird.

Mit diesem Code wendet sich der Patient telefonisch an die Servicestelle der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung. Die Mitarbeiter nennen ihm daraufhin innerhalb einer Woche den entsprechenden Facharzt und weisen einen Termin zu. Zwischen der Anfrage und dem Termin beim Facharzt dürfen maximal 4 Wochen liegen.

Warum aber ist eine ärztliche Überweisung für das Verfahren erforderlich? Damit wollen die Krankenkassen verhindern, dass jeder Patient mit einem kleinen Zipperlein den Terminservice in Anspruch nimmt. Er soll jenen vorbehalten bleiben, die dringend eine fachärztliche Behandlung brauchen. Kliniken und Ärzte klagen schon seit längerem, dass Patienten selbst bei Kleinigkeiten die Notstationen der Krankenhäuser aufsuchen. Es gibt aber Ausnahmen: Für Untersuchungen beim Frauen- oder Augenarzt ist keine Überweisung erforderlich.

Lange Anfahrtswege sehr wahrscheinlich

Während Befürworter die Verbesserungen für den Patienten durch eine schnellere Terminvergabe hervorheben, stoßen die Servicestellen auch auf Kritik. So ist keineswegs gewährleistet, dass der Erkrankte seinen Wunscharzt zugewiesen bekommt. Er kann jedem beliebigen Facharzt zugelost werden. Wer an dem Verfahren teilnimmt, verzichtet de facto auf sein Recht der freien Arztwahl.

Welcher Arzt letztendlich die Behandlung übernimmt, ist abhängig von lokalen Gegebenheiten. Für die allgemeine fachärztliche Versorgung darf der Weg maximal 30 Minuten länger sein als zum nächstgelegenen Mediziner dieser Fachrichtung. Hierunter fallen: Frauenärzte, Augenärzte, Hausärzte, Neurologen, Hals-, Nasen- und Ohrenärzte, Urologen und Chirurgen. Anders hingegen bei Spezialgebieten, etwa Radiologen. Hierfür ist sogar eine 60minütige Anreise erlaubt! Speziell für ältere Menschen dürfte das eine hohe Hürde sein.

Darüber hinaus können die Servicestellen nicht für alle Behandlungen in Anspruch genommen werden. Termine bei einem Psychotherapeuten sind beispielsweise oft mit mehrmonatigen Wartezeiten verbunden, obwohl die Betroffenen sich in einer Krisensituation befinden und dringend Hilfe bräuchten. Aber hierfür ist die Terminvergabe nicht vorgesehen. Auch für Kieferorthopäden, Zahnärzte, Vorsorge- und Routineuntersuchungen muss sich auf einem anderen Weg um Termine bemüht werden.

Terminvergabe auch ohne Servicestelle möglich

Natürlich ist es gesetzlich Versicherten freigestellt, wie bisher bei der gewünschten Arztpraxis für eine Behandlung anzufragen, eine Teilnahme an dem neuen Verfahren keineswegs Pflicht. Kritiker fürchten gar, dass sich die Wartezeiten in den Arztpraxen insgesamt verlängern können, müssen doch die Patienten der Service-Stellen nun zusätzlich untergebracht werden. Das erfordert zusätzliche Bürokratie und auch ein Mehr an Organisationsgeschick. Ob und wie sich die Neuregelung auswirkt, muss der Praxistest zeigen.

Keine guten Neuigkeiten für gesetzlich Krankenversicherte: Im neuen Jahr heben viele Krankenkassen die Zusatzbeiträge an, zum Teil sogar deutlich. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, werden 59 von 88 bundesweit geöffneten Kassen teurer.

Die Bundesregierung hat den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung vor einem Jahr auf 14,6 Prozent des Bruttolohnes gesenkt und sprach davon, dass Kassenpatienten entlastet werden sollen. Der Haken dabei: Seitdem können die Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge festlegen, wenn die ihnen zugeteilten Gelder nicht ausreichen. Und genau dies tun viele Versicherungen nun tatsächlich, sehr zum Leidwesen ihrer Mitglieder. Zwei von drei Anbietern heben 2016 die Zusatzbeiträge an!

Anstieg um bis zu 0,6 Prozentpunkte

Bei den Krankenkassen mit den höchsten Beitragssprüngen müssen die Versicherten ein Plus von 0,6 Prozentpunkten zahlen. Bei einem Monatsverdienst von 2.500 Euro bedeutet dies Mehrkosten von 180 Euro im Jahr. Ursache für den Mehrbedarf sind steigende Kosten im Gesundheitssystem, unter anderem aufgrund der Alterung der Gesellschaft und Mehrausgaben bei den Medikamenten. Ärgerlich: Teuerungen im Gesundheitssystem müssen die Arbeitnehmer seit der Reform allein schultern – der Arbeitgeberanteil wurde gedeckelt.

Doch abfinden müssen sich die Versicherten mit der Teuerung nicht. Wenn eine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Kassenpatienten ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, um sich einen neuen Anbieter zu suchen. Das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft, sobald die Krankenkasse ihre Mitglieder schriftlich über die Erhöhung des Beitrages informiert hat. Der Versicherer ist verpflichtet, jeden einzelnen Versicherungsnehmer spätestens im Vormonat vor der erstmaligen Fälligkeit auf die Änderung hinzuweisen. Weil dies in der Regel im Dezember geschieht, sollten sich Wechselwillige noch schnell informieren!

Beitrag nicht alleiniges Entscheidungsmerkmal

Die Höhe des Beitrages ist aber nicht alleiniges Entscheidungsmerkmal für oder gegen eine Krankenkasse. Wichtig ist unter anderem auch die Service- und Beratungsqualität. Wer mit seinem Versicherer bisher gute Erfahrungen gemacht hat, sollte deshalb genau abwägen, ob er zu einer anderen Kasse wechselt.

Sogar bei den Kassenleistungen beobachten Fachleute zunehmend Unterschiede. Manche Versicherungen zahlen zum Beispiel ein sogenanntes „Rooming In“, wenn das Kind ins Krankenhaus muss: Eltern profitieren dann von einer Unterbringung in der Nähe der medizinischen Einrichtung. Die Bezuschussung von Gesundheits- und Ernährungskursen fällt auch höchst unterschiedlich aus. Damit jeder Versicherte den passenden Anbieter findet, wird deshalb die Kundenberatung in der GKV immer bedeutender. Versicherungsvermittler können hier mit ihrem Know-how behilflich sein.

Wer genug verdient, kann auch einen Wechsel in die Private Krankenversicherung in Betracht ziehen. Auch hier ist eine Beratung wichtig, da die Leistungen in der PKV noch stärker differenzieren. Arbeitnehmer müssen im neuen Jahr mehr verdienen, wenn sie sich privat versichern wollen. Die hier maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) stieg von bislang 54.900 Euro auf 56.250 Euro im Jahr.

GKV: Die Zusatzbeiträge für gesetzliche Krankenkassen könnten in den kommenden zwei Jahren ansteigen. Doch um welchen Betrag? Darüber herrscht zwischen den Gesundheitsexperten Uneinigkeit. Während der sogenannte Schätzerkreis der Krankenkassen eine Anhebung der Prämien um 0,2 Prozentpunkte für wahrscheinlich hält, rechnet ein Wissenschaftler der Universität Duisburg-Essen sogar mit einem Kostensprung von 0,6 Prozentpunkten.

Die Kassenbeiträge werden in den kommenden Jahren voraussichtlich ansteigen! Dies ist die schlechte Nachricht für alle gesetzlich Versicherten. Ursache hierfür sind die rapide anwachsenden Gesundheitskosten, etwa aufgrund einer Krankenhausreform und teurer werdender Medikamente. Der sogenannte Schätzerkreis der Krankenkassen, ein Gremium aus Mitgliedern der GKV-Versicherer, des Gesundheitsministeriums und des Bundesversicherungsamtes, geht für das Jahr 2016 von einer durchschnittlichen Kostensteigerung von 0,2 Prozentpunkten aus.

Weit pessimistischer schätzt sogar Prof. Dr. Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen die Situation ein. Im Interview mit der BILD erklärte der bekannte Gesundheitsökonom, er halte sogar ein Plus von 0,6 Prozentpunkten in den kommenden zwei Jahren für wahrscheinlich. Die Versicherten müssen den Mehrbeitrag alleine leisten, denn der Arbeitgeberanteil wurde bei 7,3 Prozent eingefroren. Im Klartext: Der Durchschnittsbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung könnte bis 2017 um bis zu 305 Euro im Jahr anwachsen. Seit Beginn diesen Jahres dürfen die Kassen wieder einen individuellen Zusatzbeitrag festsetzen.

Steigende Zusatzbeiträge bewirken Sonderkündigungsrecht

Mit steigenden Kassenbeiträgen müssen sich die Versicherten jedoch nicht abfinden. Wird der Zusatzbeitrag angehoben, haben die Versicherten ein erweitertes Sonderkündigungsrecht. Die Anbieter sind verpflichtet, jeden einzelnen Versicherungsnehmer spätestens im Vormonat vor der erstmaligen Fälligkeit auf die Änderung hinzuweisen. Dann darf der Versicherte innerhalb eines Monats kündigen. Es wird erwartet, dass die Mehrheit der Kunden im Dezember 2015 über Beitragsänderungen informiert wird.

Beim Wechsel der Krankenkasse sollten Kunden jedoch nicht allein auf die Höhe des Beitrages schauen. Wer mit dem Service seiner Versicherung zum Beispiel sehr zufrieden ist, der sollte dies für seine Entscheidung berücksichtigen. Auch unterscheiden sich die Krankenversicherungen zunehmend in ihren Leistungen. Nicht jede Kasse bietet etwa sogenanntes „Rooming in“ an: Also eine Unterstützung für Eltern, wenn das Kind ins Krankenhaus muss. Auch eine professionelle Zahnreinigung gehört nicht zum Standardrepertoire. Hier heißt es Vergleichen – und notfalls einen etwas teureren Schutz akzeptieren!